Allgemeine Hinweise Exkursionen Antrag: Anträge für Exkursionen sind vom Exkursionsleiter in der Regel zu Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung zu stellen. Die Exkursion wäre dann in den Stoffverteilungsplan aufzunehmen. Es muss ein Lehrplanbezug vorliegen. Die Schulleitung entscheidet über die Genehmigung von Exkursionen (Ziel/beteiligte Kollegen). Formulare: Antrag auf Genehmigung eines Unterrichtsgangs.docx – wird benutzt für Eintagesexkursionen, bei denen der Lehrer keine Kostenerstattung für sich beantragt (i. d. R. kleinere Exkursionen im Raum Dresden, zu denen die Schüler selbstständig an- und abreisen). Schulfahrt.docx – wird benutzt bei Ein- und Mehrtagesfahrten, bei denen der Lehrer eine eigene Kostenerstattung für sich beantragt (i. d. R. größere Exkursionen, bei denen die An- und Abreise gemeinsam mit Bus oder Bahn erfolgt). Finanzierung: Die Finanzierung von Exkursionen ist im Vorfeld durch den Exkursionsleiter zu klären. Jeder Schüler erhält von der Schule pro Kalenderjahr 5 EUR für Exkursionen, nachträglich nach vorliegender Rechnung. Eine weitere Kostenübernahme durch den Förderverein ist möglich. Hier sind ebenfalls entsprechende Rechnungen vorzulegen. Bekanntmachung: Exkursionen sind so früh wie möglich per Aushang im Lehrerzimmer oder durch Eintragung ins Klassenbuch der beteiligten Klassen den Fachkollegen bekannt zu geben. Exkursionstagebuch: Das Exkursionstagebuch soll dazu dienen, anderen Fachkollegen den Zugang zu potentiellen Exkursionszielen zu erleichtern. Nach Durchführung einer Exkursion sind deshalb wichtige Parameter einer Exkursion in das Exkursionstagebuch der Schule einzutragen. Wann hat die Exkursion stattgefunden? Welche Klassen/Lehrer waren beteiligt? Wohin ging die Exkursion? (einschl. Ansprechpartner mit Tel.Nr., Internetadresse) Welchen Inhalt hatte die Exkursion? Was war noch wichtig? (Kosten, Wie wurden An- und Abreise organisiert? usw.) Anrechnung von Lehrerstunden für Exkursionstage: Eine Anrechnung erfolgt entsprechend der Unterrichtstunden am Exkursionstag (Bsp. Exkursion = 2 h, Unterrichtstunden lt. Stundenplan = 8 h 8 h erfasst/Exkursion = 8 h, Unterrichtstunden = 2 h 2 h erfasst) Anzahl der Exkursionen: Lt. VwV-Schulfahrten (Punkt 3.2) stehen pro Ausbildungsgang an Berufsschulen 5 Unterrichtstage für Schulfahrten zur Verfügung (gesamt für 3 Jahre). Unterrichtsgänge sind davon nicht berührt. Evaluation/Nachbereitung: Die pädagogische Vor- und Nachbereitung obliegt dem einzelnen Fachlehrer. Zur Evaluation steht ein Fragebogen für Exkursionsteilnehmer zur Verfügung. Sonstiges: In der Vergangenheit war es teilweise möglich, Fahrzeuge des BBW inkl. Fahrer zu nutzen, was eine behinderungsgerechte An- und Abreise deutlich erleichterte. Sollte entsprechender Bedarf bestehen, ist dies vom Exkursionsleiter mit den entsprechenden Ausbildern des BBW abzustimmen.
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