Anmeldemodalitäten Prüfung CC 302 Finanzmathematik

Anmeldemodalitäten Prüfung
CC 302 Finanzmathematik
HWS 2015
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
Risikotheorie, Portfolio Management und Versicherungswirtschaft
Prof. Dr. Peter Albrecht
1
Termine
Anmeldemodalitäten „CC 302/ Finanzmathematik“
Anmeldezeitraum:
30.09. - 14.10.2015
Abmeldung möglich bis:
23.10.2015
Ersttermin:
30.10.2015
Zweittermin:
06.02. - 13.02.2016
FIMA  1
2
Unternehmensjuristen
Studierende werden vom Studienbüro zum Ersttermin zur Prüfung
„CC 302 Finanzmathematik“ mit 3 ECTS pflichtangemeldet
(keine eigenverantwortliche Anmeldung).
Studierende, die die Prüfung im Zweittermin des HWS 2014 nicht
bestanden haben oder aufgrund eines triftigen Grundes (z. B.
Krankheit) nicht teilgenommen haben, werden vom Studienbüro zum
Ersttermin pflichtangemeldet.
FIMA  1
3
VWL, BWL und Wipäd
Studierende melden sich während des Anmeldezeitraumes im
Studierendenportal wahlweise zum Ersttermin oder Zweittermin der
Prüfung „CC 302 Finanzmathematik“ mit 3 ECTS an.
Studierende, die die Prüfung im Zweittermin des HWS 2014 nicht
bestanden haben oder aufgrund eines triftigen Grundes (z. B.
Krankheit) nicht teilgenommen haben, werden vom Studienbüro zum
Ersttermin pflichtangemeldet.
FIMA  1
4
Kultur und Wirtschaft, B.A.-Beifach(Beifach BWL, Hauptfach Politik, Soziologie)
Studierende melden sich während des Anmeldezeitraumes im
Studierendenportal wahlweise zum Ersttermin oder Zweittermin zur
Prüfung „CC 302 Finanzmathematik“ mit 3 ECTS an.
Dasselbe gilt auch für diejenigen, die die Prüfung im HWS 2014
nicht bestanden haben oder aufgrund eines triftigen Grundes (z. B.
Krankheit) nicht teilgenommen haben => Hier findet keine
Pflichtanmeldung statt.
FIMA  1
5
Lehramt an Gymnasien (Fach Politik/Wirtschaftswissenschaft)–Staatsexamen
Studierende melden sich während des Anmeldezeitraumes im
Studierendenportal wahlweise zum Ersttermin oder Zweittermin zur
Prüfung „CC 302 Finanzmathematik“ mit 3 ECTS an.
Dasselbe gilt auch für diejenigen, die die Prüfung im HWS 2014
nicht bestanden haben oder aufgrund eines triftigen Grundes (z. B.
Krankheit) nicht teilgenommen haben => Hier findet keine
Pflichtanmeldung statt.
FIMA  1
6
Lehramt an Gymnasien (Fach Politik/Wirtschaftswissenschaft)–Staatsexamen
ACHTUNG: Diese Studierenden bekommen für Finanzmathe und
Quantitative Methoden insgesamt 7 ECTS-Punkte.
Das bedeutet, dass neben der üblicherweise vorgesehenen Klausur
auch eine kleine Hausarbeit von den Kandidaten zu erbringen ist.
Bei der genannten Hausarbeit im Umfang von 1 ECTS-Punkt,
handelt es sich um eine unbewertete Leistung. Als Prüfungsleistung
wird nur die Note aus der Klausur berücksichtigt.
FIMA  1
7
Weitere allgemeine Hinweise
Das Studienbüro empfiehlt Studierenden, die sich wahlweise zum
Erst- oder Zweittermin anmelden dürfen, die Anmeldung zum
Ersttermin vorzunehmen.
Auf diese Weise erhalten die Studierenden bereits zu einem frühen
Zeitpunkt einen ersten Eindruck von einer universitären Prüfung, die
sie gut auf die Prüfungsphase im Dezember vorbereitet.
FIMA  1
8
Prüfungsrücktritt
Studierende, die sich für die Prüfung eigenverantwortlich anmelden
können (keine Pflichtanmeldung), können sich von dieser ohne
Angabe eines triftigen Grundes bis 23.10.2015 wieder abmelden.
Danach ist ein Rücktritt nur noch aus wichtigen Grund möglich.
Weitere Informationen erhältlich unter:
http://www.unimannheim.de/studienbueros/pruefungen/pruefungsabmeldung_rueckt
ritt/
FIMA  1
9