Betreiberpflichten unbedingt beachten

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Erneuerbare Energien
BAUERNBLATT | 5. März 2016 ■
Tagung Biogas-Arbeitskreis in Rendsburg
Betreiberpflichten unbedingt beachten
Die jährliche Konformitätserklärung in Form der sogenannten
verbindlichen Erklärungen an die
Schleswig-Holstein Netz AG und
die Aktualisierungspflichten des
Anlagenregisters an die Bundesnetzagentur waren die Themen
des diesjährigen Biogas-Arbeitskreises in Rendsburg. Silke Weyberg vom Fachverband Biogas
(FvB) gab einen Bericht zum aktuellen Stand der Novellierung des EEG.
Zu der Tagung des Arbeitskreises
Biogas für Anlagenbetreiber, die
von der Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein und dem Fachverband Biogas organisiert wurde, Referenten und Organisatoren der Veranstaltung (v. li.): Bojan Dodevski,
kamen in diesem Jahr rund 135 Teil- Christopher Bosse (beide SH Netz AG), Silke Weyberg (FvB), Karsten Kühl
nehmer.
(SH Netz AG) und Dirk Wietzke (Landwirtschaftskammer).
Foto: lk
In seinen Grußworten stellte Peter Levsen Johannsen (Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer) heraus, das Schleswig-Holstein mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeuge, als
insgesamt verbraucht werde. „Wir
sind autark“, sagte er. Der bundesweite Durchschnitt liege bei
30 %. Mit der Inbetriebnahme des
Windparks Amrum Bank West seien onshore 5.000 MW und offshore 3.300 MW Windkraftanlagen in
Schleswig-Holstein am Netz. Das
sei zirka 23-mal mehr Leistung als
die 360 MW aus Biogasanlagen. Da
Biogasanlagen aber über 8.000 h
im Jahr liefen, was Windkraftanlagen nicht schafften, reduziere sich
dieser Faktor auf ein Viertel. Biogas erzeuge in Schleswig-Holstein
etwa 15 % der Strommenge aus
Windkraft. Das sei eine Größenordnung, die die schwankende Erzeugung von Windstrom teilweise ausgleichen könne. „Für die Biogasanlagen heißt das, dass der Strom und
die Wärme bedarfsgerecht und zuverlässig geliefert werden können
und zukünftig auch müssen“, führte Johannsen weiter aus. Inzwischen würden rund 80 % des Biogasstroms direkt vermarktet. „Der
Anteil dieser Anlagen, die auch Regelenergie bereitstellen, nimmt
ständig zu. Regelenergie zu leisten,
ist eine Herausforderung, die Investitionen verursacht und kompetente Betriebsführung erfordert. Mithilfe innovativer Direktvermarkter,
die es auch in Schleswig-Holstein
gibt, kann das gelingen“, so der Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer. Aber neue Vorgaben und
Regeln wie die Düngemittelverordnung und die Verordnung über das
Inverkehrbringen und Befördern
von Wirtschaftsdünger (WDüngV)
müssten zusätzlich gemeistert werden. Für die Meldungen nach der
WDüngV hat die Landwirtschaftskammer ein Onlineportal geschaffen, um den Anwendern die vorgeschriebenen Meldungen zu erleichtern. „Durch zweitägige Betreiberschulungen zu den technischen
Regelwerken, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation und Prüfpflichten versuchen wir, Sie auch für
diesen Bereich fit zu machen“, erklärte Peter Levsen Johannsen.
Anschlussregelung
Silke Weyberg stellte in ihrem
Vortrag dar, dass ab 2024 eine massive Anlagestilllegung drohe, wenn
es keine Anschlussregelung für die
Bestandsanlagen geben sollte. Es
würde 2035 praktisch keine relevante Biogasleistung mehr geben.
Die Ausschreibung sei der Weg,
um wieder mit der Politik reden zu
können, sagte Weyberg und forderte eine Anschlussregelung für
Biogas­anlagen. Zu den drei Zielen
des Fachverbandes zählte sie den
Zubau von 100 MW pro Jahr, der
als Nettozubau gerechnet werden
müsse, das Ertüchtigungsziel mit
einer Zukunft für effiziente Anlagen sowie das Stabilisierungsziel,
bei dem die Stromerzeugung aus
Biomasse bleiben müsse. Ob sich
die Politik dazu bewegen lasse, sei
derzeit aber schwer zu sagen. Der
Fachverband arbeite intensiv daran.
Seit August 2014 gilt die Anlagen-
se von der Schleswig-Holstein Netz
AG hielt, ging es um die Erklärungen und Nachweise gemäß EEG für
Biogas­anlagen. Die Grundsätzlichkeiten wie Korrektheit, Vollständigkeit und fristgemäße Abgabe bis 28.
Februar 2015 hätten sich nicht geändert, bereiteten aber auch kaum
noch Schwierigkeiten. Seit April
2015 müssen Bestandsanlagen, die
sich in der Direktvermarktung befinden, fernsteuerbar sein. Jeder
Wechsel des Direktvermarkters erfordert einen erneuten Funktionstest der Fernsteuerung durch den
neuen Direktvermarkter. Das EEG
sieht bei Ausfall des Direktvermarkters eine Ausnahmevergütung in
Höhe von 80 % der EEG-Vergütung
vor. Im Biogasbereich ist so etwas
registerverordnung, nach der auch bisher jedoch nicht vorgekommen,
Bestandsanlagen bei bestimmten bei Windkraftanlagen aber schon.
Ereignissen die Registrierung vornehmen müssen. Dazu gehören
Bonuszahlungen
eine Leistungsänderungen (posiChristopher Bosse wies auf die
tiv/negativ), die endgültige Stilllegung, die erstmalige Inanspruch- Eichnachweise der Wärmemengennahme der Flex-Prämie sowie der zähler und die Mengeneinheit hin
erstmalige ausschließliche Einsatz (kWh statt MWh). Hier treten immer
von Biomethan. Grundsätzlich gilt wieder unplausible Angaben auf.
eine Frist von drei Wochen nach der Bei abweichenden Angaben wird
Inbetriebnahme, Änderung oder das Gutachten als maßgebend beGenehmigung, bei der Flex-Prämie trachtet. Nach einem Zählertausch
aber frühestens drei Monate vorher. muss der Eichnachweis erneut mit
Dirk Wietzke von der Landwirt- dem Gutachten eingereicht werschaftskammer machte die Be- den. Die Clearingstelle hat mit dem
treiberplichten und deren Folgen Votum 2013/76 festgestellt, dass für
deutlich. „Ist eine Anlage erst ein- den Strom aus einer Abgasturbine
mal registriert, müssen die gemel- kein Anspruch auf den Technolodeten Daten ständig aktualisiert giebonus besteht. Eventuell ist mit
werden“, erklärte er. Dazu gehör- Rückforderungen zu rechnen. Der
ten wirklich alle Angaben, die re- Bundesgerichtshof hat in seinem
gistriert seien, also auch eine Na- Urteil Az: VIII ZR 255/14 vom 6. Mai
mens- oder Adress­änderung. Das 2015 entschieden, dass Anlagenbegelte auch für Bestandsanlagen, treiber, deren immissionsschutzdie aus einem der oben genann- rechtliche Genehmigungsbedürften Gründe bereits registriert wur- tigkeit ausschließlich aus der zum
den. Sollte die Aktualisierung nicht 1. Juni 2012 erfolgten Änderung
oder zu spät erfolgen, schreibt das der 4. BImSchV folgt, keinen AnEEG die Verringerung der Vergü- spruch auf die Zahlung des Emissitung auf null vor, bis die Meldung onsminderungsbonus (Formaldehynachgeholt werde. „Die Daten des dbonus) haben. Bisher sind nur fünf
Anlagenregisters werden mit dem Anlagen in Schleswig-Holstein von
Netzbetreiber abgeglichen. Ob dem Urteil betroffen und müssen
das korrekt geschehen ist, wollen den Bonus zurückzahlen. Bojan Dodie Wirtschaftsprüfer für 2015 ver- devski von der Schleswig-Holstein
stärkt kontrollieren. Die Meldebe- Netz AG stellte das neue Abrechstätigung ist für den Netzbetreiber nungslayout für Biomasseanlagen
eine abrechnungsrelevante Unter- vor, das sich strukturiert und überlage. Im Zweifelsfall sollte der Be- sichtlich präsentiere und die Handtreiber beim Berater oder der Bun- habung erleichtere.
Dirk Wietzke
desnetzagentur nachfragen“, rät
Landwirtschaftskammer
Wietzke. Im Hauptteil der Vorträge, den wiederum Christopher BosEnergieberatung