56 Erneuerbare Energien BAUERNBLATT | 5. März 2016 ■ Tagung Biogas-Arbeitskreis in Rendsburg Betreiberpflichten unbedingt beachten Die jährliche Konformitätserklärung in Form der sogenannten verbindlichen Erklärungen an die Schleswig-Holstein Netz AG und die Aktualisierungspflichten des Anlagenregisters an die Bundesnetzagentur waren die Themen des diesjährigen Biogas-Arbeitskreises in Rendsburg. Silke Weyberg vom Fachverband Biogas (FvB) gab einen Bericht zum aktuellen Stand der Novellierung des EEG. Zu der Tagung des Arbeitskreises Biogas für Anlagenbetreiber, die von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Fachverband Biogas organisiert wurde, Referenten und Organisatoren der Veranstaltung (v. li.): Bojan Dodevski, kamen in diesem Jahr rund 135 Teil- Christopher Bosse (beide SH Netz AG), Silke Weyberg (FvB), Karsten Kühl nehmer. (SH Netz AG) und Dirk Wietzke (Landwirtschaftskammer). Foto: lk In seinen Grußworten stellte Peter Levsen Johannsen (Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer) heraus, das Schleswig-Holstein mehr Strom aus Erneuerbaren Energien erzeuge, als insgesamt verbraucht werde. „Wir sind autark“, sagte er. Der bundesweite Durchschnitt liege bei 30 %. Mit der Inbetriebnahme des Windparks Amrum Bank West seien onshore 5.000 MW und offshore 3.300 MW Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein am Netz. Das sei zirka 23-mal mehr Leistung als die 360 MW aus Biogasanlagen. Da Biogasanlagen aber über 8.000 h im Jahr liefen, was Windkraftanlagen nicht schafften, reduziere sich dieser Faktor auf ein Viertel. Biogas erzeuge in Schleswig-Holstein etwa 15 % der Strommenge aus Windkraft. Das sei eine Größenordnung, die die schwankende Erzeugung von Windstrom teilweise ausgleichen könne. „Für die Biogasanlagen heißt das, dass der Strom und die Wärme bedarfsgerecht und zuverlässig geliefert werden können und zukünftig auch müssen“, führte Johannsen weiter aus. Inzwischen würden rund 80 % des Biogasstroms direkt vermarktet. „Der Anteil dieser Anlagen, die auch Regelenergie bereitstellen, nimmt ständig zu. Regelenergie zu leisten, ist eine Herausforderung, die Investitionen verursacht und kompetente Betriebsführung erfordert. Mithilfe innovativer Direktvermarkter, die es auch in Schleswig-Holstein gibt, kann das gelingen“, so der Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer. Aber neue Vorgaben und Regeln wie die Düngemittelverordnung und die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) müssten zusätzlich gemeistert werden. Für die Meldungen nach der WDüngV hat die Landwirtschaftskammer ein Onlineportal geschaffen, um den Anwendern die vorgeschriebenen Meldungen zu erleichtern. „Durch zweitägige Betreiberschulungen zu den technischen Regelwerken, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation und Prüfpflichten versuchen wir, Sie auch für diesen Bereich fit zu machen“, erklärte Peter Levsen Johannsen. Anschlussregelung Silke Weyberg stellte in ihrem Vortrag dar, dass ab 2024 eine massive Anlagestilllegung drohe, wenn es keine Anschlussregelung für die Bestandsanlagen geben sollte. Es würde 2035 praktisch keine relevante Biogasleistung mehr geben. Die Ausschreibung sei der Weg, um wieder mit der Politik reden zu können, sagte Weyberg und forderte eine Anschlussregelung für Biogasanlagen. Zu den drei Zielen des Fachverbandes zählte sie den Zubau von 100 MW pro Jahr, der als Nettozubau gerechnet werden müsse, das Ertüchtigungsziel mit einer Zukunft für effiziente Anlagen sowie das Stabilisierungsziel, bei dem die Stromerzeugung aus Biomasse bleiben müsse. Ob sich die Politik dazu bewegen lasse, sei derzeit aber schwer zu sagen. Der Fachverband arbeite intensiv daran. Seit August 2014 gilt die Anlagen- se von der Schleswig-Holstein Netz AG hielt, ging es um die Erklärungen und Nachweise gemäß EEG für Biogasanlagen. Die Grundsätzlichkeiten wie Korrektheit, Vollständigkeit und fristgemäße Abgabe bis 28. Februar 2015 hätten sich nicht geändert, bereiteten aber auch kaum noch Schwierigkeiten. Seit April 2015 müssen Bestandsanlagen, die sich in der Direktvermarktung befinden, fernsteuerbar sein. Jeder Wechsel des Direktvermarkters erfordert einen erneuten Funktionstest der Fernsteuerung durch den neuen Direktvermarkter. Das EEG sieht bei Ausfall des Direktvermarkters eine Ausnahmevergütung in Höhe von 80 % der EEG-Vergütung vor. Im Biogasbereich ist so etwas registerverordnung, nach der auch bisher jedoch nicht vorgekommen, Bestandsanlagen bei bestimmten bei Windkraftanlagen aber schon. Ereignissen die Registrierung vornehmen müssen. Dazu gehören Bonuszahlungen eine Leistungsänderungen (posiChristopher Bosse wies auf die tiv/negativ), die endgültige Stilllegung, die erstmalige Inanspruch- Eichnachweise der Wärmemengennahme der Flex-Prämie sowie der zähler und die Mengeneinheit hin erstmalige ausschließliche Einsatz (kWh statt MWh). Hier treten immer von Biomethan. Grundsätzlich gilt wieder unplausible Angaben auf. eine Frist von drei Wochen nach der Bei abweichenden Angaben wird Inbetriebnahme, Änderung oder das Gutachten als maßgebend beGenehmigung, bei der Flex-Prämie trachtet. Nach einem Zählertausch aber frühestens drei Monate vorher. muss der Eichnachweis erneut mit Dirk Wietzke von der Landwirt- dem Gutachten eingereicht werschaftskammer machte die Be- den. Die Clearingstelle hat mit dem treiberplichten und deren Folgen Votum 2013/76 festgestellt, dass für deutlich. „Ist eine Anlage erst ein- den Strom aus einer Abgasturbine mal registriert, müssen die gemel- kein Anspruch auf den Technolodeten Daten ständig aktualisiert giebonus besteht. Eventuell ist mit werden“, erklärte er. Dazu gehör- Rückforderungen zu rechnen. Der ten wirklich alle Angaben, die re- Bundesgerichtshof hat in seinem gistriert seien, also auch eine Na- Urteil Az: VIII ZR 255/14 vom 6. Mai mens- oder Adressänderung. Das 2015 entschieden, dass Anlagenbegelte auch für Bestandsanlagen, treiber, deren immissionsschutzdie aus einem der oben genann- rechtliche Genehmigungsbedürften Gründe bereits registriert wur- tigkeit ausschließlich aus der zum den. Sollte die Aktualisierung nicht 1. Juni 2012 erfolgten Änderung oder zu spät erfolgen, schreibt das der 4. BImSchV folgt, keinen AnEEG die Verringerung der Vergü- spruch auf die Zahlung des Emissitung auf null vor, bis die Meldung onsminderungsbonus (Formaldehynachgeholt werde. „Die Daten des dbonus) haben. Bisher sind nur fünf Anlagenregisters werden mit dem Anlagen in Schleswig-Holstein von Netzbetreiber abgeglichen. Ob dem Urteil betroffen und müssen das korrekt geschehen ist, wollen den Bonus zurückzahlen. Bojan Dodie Wirtschaftsprüfer für 2015 ver- devski von der Schleswig-Holstein stärkt kontrollieren. Die Meldebe- Netz AG stellte das neue Abrechstätigung ist für den Netzbetreiber nungslayout für Biomasseanlagen eine abrechnungsrelevante Unter- vor, das sich strukturiert und überlage. Im Zweifelsfall sollte der Be- sichtlich präsentiere und die Handtreiber beim Berater oder der Bun- habung erleichtere. Dirk Wietzke desnetzagentur nachfragen“, rät Landwirtschaftskammer Wietzke. Im Hauptteil der Vorträge, den wiederum Christopher BosEnergieberatung
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