Netznutzung Strom - Stadtwerke Heidelberg

Netznutzung Strom
Vorläufige Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom
(voraussichtlich gültig ab 01.01.2016)
Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht
vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2016
gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2016 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Weiterhin weist die SWH-N darauf hin, dass
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), nach § 19 Abs.2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), nach § 17 f Abs. 5 EnWG sowie gemäß § 18 Abs. 1 AbLaV für das Jahr 2016 noch nicht bekannt
sind.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Hochspannungsnetz
Umspannung HS/MS
Mittelspannungsnetz
Umspannung MS/NS
Niederspannungsnetz
Jahresbenutzungsdauer
< 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
8,05
2,58
8,28
2,64
10,99
2,89
11,76
3,06
14,31
3,12
Jahresbenutzungsdauer
≥ 2500 h/a
Leistungspreis
Arbeitspreis
€/kW pro Jahr
ct/kWh
69,27
0,13
71,03
0,13
72,74
0,42
77,01
0,45
71,31
0,84
Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung*
für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh
Messspannungsebene
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
€ pro Jahr
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Umspannung HS/MS mit Wandler
444,68
75,60
96,12
Mittelspannungsnetz mit Wandler
444,68
75,60
96,12
Umspannung MS/NS mit Wandler
236,26
75,60
96,12
Niederspannungsnetz mit Wandler
236,26
75,60
96,12
Niederspannungsnetz ohne Wandler
193,80
75,60
96,12
Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur
monatlich.
Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene*
Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich
der Transformatorenverluste um 2,5%.
Preise für Blindarbeit*
cos phi < 0,9
0,92 ct/kvarh pro Monat
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne
Lastgangzählungen (SLP)
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Kunden im Niederspannungsnetz
ohne Lastgangzählung
Grundpreis
€ pro Jahr
Arbeitspreis
ct/kWh
15,00
5,01
Preise für Netznutzung*
Entnahmeebene
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
(Specherheizung oder Wärmepumpenanlage) in der Niederspannung
Grundpreis
€ pro Jahr
Arbeitspreis
ct/kWh
7,50
3,01
Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung*
für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP)
Zählertyp
Eintarifzähler
Mehrtarifzähler
Eintarifzähler mit Wandler
Mehrtarifzähler mit Wandler
Eintarifzähler SmartMeter
Mehrtarifzähler SmartMeter
Mehrtarifzähler Messsystem nach § 21 b EnWG
Eintarifzähler für Zweienergierichtungen
Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen
Pauschalanlage
Messstellenbetrieb
Messung
Abrechnung
€ pro Jahr
€ pro Jahr
€ pro Jahr
10,98
2,03
8,01
15,89
2,03
8,01
36,92
2,03
8,01
36,92
2,03
8,01
16,46
2,03
8,01
21,55
2,03
8,01
Preis befindet sich in der Kalkulation
19,51
2,03
8,01
24,59
2,03
8,01
0,00
0,00
8,01
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen
Leistung*
Mehrpreis GSM-Modem
Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss*
Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais)
159,60 €/a
siehe Preisblatt 1
195,00 €
* Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich.
Zusatzpreise bei SLP-Kunden*
½ jährlich
4,06 €
16,02 €
Preise für zuzätzliche Ablesungen
Preise für zuzätzliche Abrechnungen
¼ jährlich
8,12 €
32,04 €
monatlich
24,36 €
96,12 €
Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr
(rollierende Ablesung im Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH)
Abschläge Messstellenbetrieb bei kundenseitiger Bereitstellung
Abschläge*
Stromwandler für Niederspannung
Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung
18,56 €/a
222,75 €/a
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 4 – Aufschläge/Umlagen (Stand 01.01.2015)
Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung:
Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a
B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie
schienengebundener Verkehr
Verbrauchszone > 100.000 kWh/a
ct/kWh
0,254
0,051
0,025
§ 19 StromNEV-Umlage
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der StromNEV gilt je Abnahmestelle folgende Umlage:
Umlage je Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a
A+ - alle Kunden mit Ausnahme von A++
Verbrauchszone > 100.000 kWh/a und < 1.000.000 kWh/a
A++ - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz sowie
schienengebundener Verkehr
Verbrauchszone > 100.000 kWh/a und < 1.000.000 kWh/a
B' - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
C' - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie
schienengebundener Verkehr
Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
ct/kWh
0,237
0,227
0,227
0,050
0,025
Die Anwendung der Umlage beruht auf § 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit § 9 Abs. 7 KWKG.
Rückwirkend zum 01.01.2012 wurde die Grenze für die Anwendung der Gruppe A von 100.000 kWh auf
1.000.000 kWh angepasst. Da eine Rückrechnung für die Vergangenheit nicht möglich ist, ergibt sich hieraus für das Jahr 2015 eine unterschiedliche Gruppierung.
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG
Gemäß § 17 f EnWG gilt je Abnahmestelle folgende Umlage:
Offshore-Haftungsumlage*
Kundengruppe/Verbrauchszone
A' - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 1.000.000 kWh/a
B' - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
C' - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie
schienengebundener Verkehr
Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a
ct/kWh
-0,051
0,050
0,025
Abschaltbare Lastenumlage nach § 18 ABLAV
Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben.
Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 auslaufen wird und für den Zeitraum
ab 01.01.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres ab
01.01.2016 keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten.
Umlage gemäß Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten je
Abnahmestelle*
Kundengruppe/Verbrauchszone
ct/kWh
Für jede kWh/a
0,000
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
Preisblatt 5 – Konzessionsabgabe
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen.
Konzessionsabgabe *
für das Netzgebiet Stadt Heidelberg
Entnahmen > 30kW oder 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW oder 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,99
Konzessionsabgabe*
für das Netzgebiet Stadt Eppelheim
Entnahmen > 30kW oder 30.000 kWh/a
Entnahmen < 30kW oder 30.000 kWh/a
ct/kWh
0,11
1,32
Bei der Belieferung des Stroms im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder im Schwachlasttarif einer entsprechenden Zone eines zeitvariablen
Tarif (Schwachlaststrom) beträgt die Konzessionsabgabe gemäß § 2 Abs.2 Nr.1a KAV 0,61
ct/kWh.
Ergänzender Hinweis:
Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV
Zusätzliche Preiskomponenten
* Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich
oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.