Netznutzung Strom Vorläufige Preisblätter der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH für die Netznutzung Strom (voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2016 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2016 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Weiterhin weist die SWH-N darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), nach § 19 Abs.2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), nach § 17 f Abs. 5 EnWG sowie gemäß § 18 Abs. 1 AbLaV für das Jahr 2016 noch nicht bekannt sind. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 1 – Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Hochspannungsnetz Umspannung HS/MS Mittelspannungsnetz Umspannung MS/NS Niederspannungsnetz Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 8,05 2,58 8,28 2,64 10,99 2,89 11,76 3,06 14,31 3,12 Jahresbenutzungsdauer ≥ 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis €/kW pro Jahr ct/kWh 69,27 0,13 71,03 0,13 72,74 0,42 77,01 0,45 71,31 0,84 Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung* für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > 100.000 kWh Messspannungsebene Messstellenbetrieb Messung Abrechnung € pro Jahr € pro Jahr € pro Jahr Umspannung HS/MS mit Wandler 444,68 75,60 96,12 Mittelspannungsnetz mit Wandler 444,68 75,60 96,12 Umspannung MS/NS mit Wandler 236,26 75,60 96,12 Niederspannungsnetz mit Wandler 236,26 75,60 96,12 Niederspannungsnetz ohne Wandler 193,80 75,60 96,12 Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur monatlich. Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene* Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um 2,5%. Preise für Blindarbeit* cos phi < 0,9 0,92 ct/kvarh pro Monat Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 2 – Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählungen (SLP) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung Grundpreis € pro Jahr Arbeitspreis ct/kWh 15,00 5,01 Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Specherheizung oder Wärmepumpenanlage) in der Niederspannung Grundpreis € pro Jahr Arbeitspreis ct/kWh 7,50 3,01 Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung* für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP) Zählertyp Eintarifzähler Mehrtarifzähler Eintarifzähler mit Wandler Mehrtarifzähler mit Wandler Eintarifzähler SmartMeter Mehrtarifzähler SmartMeter Mehrtarifzähler Messsystem nach § 21 b EnWG Eintarifzähler für Zweienergierichtungen Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen Pauschalanlage Messstellenbetrieb Messung Abrechnung € pro Jahr € pro Jahr € pro Jahr 10,98 2,03 8,01 15,89 2,03 8,01 36,92 2,03 8,01 36,92 2,03 8,01 16,46 2,03 8,01 21,55 2,03 8,01 Preis befindet sich in der Kalkulation 19,51 2,03 8,01 24,59 2,03 8,01 0,00 0,00 8,01 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 3 – Preise für Zusatzdienstleistungen Leistung* Mehrpreis GSM-Modem Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss* Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais) 159,60 €/a siehe Preisblatt 1 195,00 € * Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich. Zusatzpreise bei SLP-Kunden* ½ jährlich 4,06 € 16,02 € Preise für zuzätzliche Ablesungen Preise für zuzätzliche Abrechnungen ¼ jährlich 8,12 € 32,04 € monatlich 24,36 € 96,12 € Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr (rollierende Ablesung im Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH) Abschläge Messstellenbetrieb bei kundenseitiger Bereitstellung Abschläge* Stromwandler für Niederspannung Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung 18,56 €/a 222,75 €/a Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 4 – Aufschläge/Umlagen (Stand 01.01.2015) Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung: Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 100.000 kWh/a C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > 100.000 kWh/a ct/kWh 0,254 0,051 0,025 § 19 StromNEV-Umlage Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der StromNEV gilt je Abnahmestelle folgende Umlage: Umlage je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 100.000 kWh/a A+ - alle Kunden mit Ausnahme von A++ Verbrauchszone > 100.000 kWh/a und < 1.000.000 kWh/a A++ - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > 100.000 kWh/a und < 1.000.000 kWh/a B' - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a C' - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a ct/kWh 0,237 0,227 0,227 0,050 0,025 Die Anwendung der Umlage beruht auf § 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit § 9 Abs. 7 KWKG. Rückwirkend zum 01.01.2012 wurde die Grenze für die Anwendung der Gruppe A von 100.000 kWh auf 1.000.000 kWh angepasst. Da eine Rückrechnung für die Vergangenheit nicht möglich ist, ergibt sich hieraus für das Jahr 2015 eine unterschiedliche Gruppierung. Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG Gemäß § 17 f EnWG gilt je Abnahmestelle folgende Umlage: Offshore-Haftungsumlage* Kundengruppe/Verbrauchszone A' - alle Kunden, Verbrauchszone ≤ 1.000.000 kWh/a B' - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a C' - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > 1.000.000 kWh/a ct/kWh -0,051 0,050 0,025 Abschaltbare Lastenumlage nach § 18 ABLAV Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 auslaufen wird und für den Zeitraum ab 01.01.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres ab 01.01.2016 keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. Umlage gemäß Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone ct/kWh Für jede kWh/a 0,000 Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. Preisblatt 5 – Konzessionsabgabe Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Konzessionsabgabe * für das Netzgebiet Stadt Heidelberg Entnahmen > 30kW oder 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW oder 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,99 Konzessionsabgabe* für das Netzgebiet Stadt Eppelheim Entnahmen > 30kW oder 30.000 kWh/a Entnahmen < 30kW oder 30.000 kWh/a ct/kWh 0,11 1,32 Bei der Belieferung des Stroms im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach § 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder im Schwachlasttarif einer entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarif (Schwachlaststrom) beträgt die Konzessionsabgabe gemäß § 2 Abs.2 Nr.1a KAV 0,61 ct/kWh. Ergänzender Hinweis: Es bestehen Vereinbarungen gemäß § 3 KAV Zusätzliche Preiskomponenten * Alle genannten Preise zuzüglich Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.B. MwSt, Konzessionsabgabe) soweit gesetzlich oder aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
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