Regelwerk von Föderation Online (Stand: 18.10.2015)

Regelwerk von Föderation Online (Stand: 18.10.2015)
1.) Grundregeln
I.
Das Regelwerk des Rollenspiels Föderation Online spiegelt die wichtigsten Regeln
wieder. Diese können daher nur in besonderen Fällen geändert werden. Um
Regeln des Regelwerkes ändern zu können müssen alle zwei Gründer sowie eine
Mehrheit (d.h. mind. 51 %) im Föderationsrat für die Änderung stimmen.
II.
Allgemeines zum Rollenspiel
a) Als Gründungsmitglied des Rollenspiels gilt Lukas Sornig.
b) Sämtliche Rollenspielangelegenheiten, die den Außenbereich des Rollenspiels
betreffen, wie:
-
die Homepage,
das Forum,
dem Auftreten und der Vertretung nach außen
Leitung der Verwaltung (wie Aktenlage und Einstellung von Hilfskräften)
sind nur die Angelegenheiten der Gründungsmitglieder des Rollenspiels.
Zwar müssen sie bei ihren Entscheidungen und Änderungen den
Föderationsrat informieren, dieser hat jedoch kein Einspruchsrecht.
c) Die Leitung des Rollenspieles wird bis zum ersten Zusammentreten des
Föderationsrates von den Gründungsmitgliedern gewährleistet. Diese haben
nur in dem Zeitraum die Pflicht das Rollenspiel zu leiten, in dem es keinen
gewählten Föderationsrat gibt.
Die Führung der Gründungsmitglieder gilt so lange, bis der Föderationsrat zu
seiner konstitutionellen Sitzung zusammen gekommen ist. Ab dann
übernimmt der Föderationsrat das Tagesgeschäft und die Leitung des
internen Rollenspiels. (siehe auch 2.) I.)
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d) Absatz II. a) kann nur von den Gründungsmitgliedern selbst geändert werden.
e) Föderationsratsmitglieder, die direkt von einer externen Angelegenheit
betroffen oder beeinflusst sind (z.B. Postenbesetzung, Disziplinarmaßnahme),
dürfen nicht am Entscheidungs- und Abstimmungsprozess teilnehmen.
2.) Gremien und Organe
I. Das führende Organ ist der „Föderationsrat“. Die Wahl des Föderationsrates
wird von den Gründungsmitgliedern geleitet. Hierfür können bis zu drei freiwillige
Spieler als Wahlhelfer hinzu genommen werden, welche die Wahl als frei und fair
bestätigen sollen.
a) Der Föderationsrat wird in einer freien, demokratischen Wahl gewählt.
b) Wählbarkeit: Jeder Spieler der den Rang „Ensign“ oder höher besitzt ist dazu
berechtigt sich mit seinem Hauptcharakter für die Wahl aufstellen zu lassen.
Wählen darf, unabhängig vom Rang, jeder Spieler des Rollenspiels.
c) Der Föderationsrat regelt alle Angelegenheiten des Rollenspiels mit
Ausnahme 1.) Absatz II. b).
d) Der Föderationsrat wird für ein Jahr gewählt. Danach finden Neuwahlen statt.
Dafür wird einen Monat vor Ende der laufenden Amtsperiode eine Neuwahl
angesetzt. Nach Aufstellung der Kandidaten haben die Spieler eine Woche
Zeit ihre Stimmen abzugeben.
e) Die Zahl der nicht permanenten Mitglieder des Föderationsrates richtet sich
wie folgt nach der aktuellen Spielerzahl:
≤ 30
- 45
- 60
≥ 80
=3
=4
=5
=6
Ab einer Spielerzahl von 46 haben die Gründungsmitglieder generell die
Möglichkeit ein Veto bei Entscheidungen des Föderationsrates einzulegen.
Wird die Anzahl von 30 Spielerinnen und Spielern nicht erreicht, so wird die
nächste Wahl des Föderationsrates erst eingeleitet, sobald die entsprechende
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Anzahl erreicht wurde. Der aktuell amtierende Föderationsrat darf seine
Legislaturperiode beenden.
f) Zusammensetzung des Föderationsrates:
Die Spieler mit den meisten Stimmen kommen in den Föderationsrat. Alle
anderen Kandidaten kommen, sofern sie mindestens eine Stimme auf sich
vereinigen konnten, auf die Warteliste. Scheidet ein Föderationsratsmitglied
aus, so folgt der nächste Spieler auf der Warteliste.
g) Vorgezogene Neuwahlen sind möglich sobald:
- mind. 20% der vorhandenen Föderationsratsmitglieder aus dem
Föderationsrat austreten und diese nicht durch Nachrücker ersetzt
werden können,
- ein internes Misstrauensvotum eingereicht wird, oder aber
- die Spieler den Föderationsrat abwählen (siehe Punkt h),
- bei Beschluss des Föderationsrates.
h) Abwahl durch die Spieler:
Jeder Spieler hat das Recht einen berechtigten Misstrauensantrag gegen den
Föderationsrat an die Gründungsmitglieder zu stellen. Hiernach wird eine
Abwahl gestartet, bei der alle wahlberechtigten Spieler teilnehmen können.
Diese dauert eine Woche. Stimmen mind. 51% der wahlberechtigten Spieler
für den Misstrauensantrag, so ist der Föderationsrat offiziell abgewählt und er
verliert mit sofortiger Wirkung seine Befugnisse. Innerhalb der folgenden 4
Wochen muss ein neuer Föderationsrat gewählt werden. Zu dieser Wahl
dürfen sich auch die abgewählten Föderationsratsmitglieder erneut aufstellen
lassen.
i) Wahlvorgang:
Der Wahlvorgang wird durch die Gründungsmitglieder geleitet. Sie entsenden
die Wahlbescheide, zählen die Stimmen und veröffentlichen das Ergebnis.
Danach findet sich der neue Föderationsrat zusammen und bildet sich wie
unter II. d) erläutert.
j) Verstößt der Föderationsrat mutwillig gegen gültige Regeln, so ist ein
Beschluss der unter diesen Umständen gefasst worden ist sofort hinfällig.
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k) Kommt es bei einer Abstimmung zu einer Pattsituation, so gilt der Antrag/ der
Beschluss als abgelehnt. Die Abstimmung kann zu einem späteren Zeitpunkt
wiederholt werden.
l) Die Sitzungen des Föderationsrates sind, mit Ausnahme von personellen
Entscheidungen, immer öffentlich. Jeder Spieler hat das Recht beizusitzen
und, nach Genehmigung durch den Föderationsrat, das Wort zu führen. Daher
hat der Föderationsrat die Pflicht, den Ort und den Zeitpunkt einer Sitzung
minimal 2 Tage vorher im Forum anzukündigen!
m) Kommt der Föderationsrat mit oder ohne gesetzte Frist nicht zu einer
Einigung, so kann die Entscheidung durch einen Spielerentscheid
herbeigeführt werden.
n) Föderationsratsmitglieder die bei einer Föderationsratssitzung nicht
anwesend sind werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Für eine
gültige Abstimmung muss jedoch die Mindestzahl von 3
Föderationsratsmitgliedern anwesend sein.
o) Die erste Reaktion aller Föderationsratsmitglieder auf Anträge muss innerhalb
von 3 Tagen nach Eingang des Antrages erfolgen. Die Dauer der Diskussion
richtet sich jedoch individuell nach der Problematik. Hierbei ist zu beachten,
dass alle Diskussionen öffentlich im Forum zu führen sind. Einzige Ausnahme
hierbei ergibt sich bei Personalentscheidungen. Diese werden Intern ohne
Publikum besprochen, die Abstimmung erfolgt jedoch zum Nachlesen im
Protokoll.
p) Der Föderationsrat kann über bestimmte Feiertage beurlaubt werden (Bsp.:
Weihnachten, Ostern etc.). Die Beurlaubung ist allen Spielern im Forenbereich
des Föderationsrates vorher anzukündigen. Während der Beurlaubung des
Föderationsrates entfallen die Fristen und beginnen erst wieder mit
Aufnahme der Arbeit durch den Föderationsrat, welche auch im Forenbereich
anzuzeigen ist.
q) Der Föderationsrat hat einen Vorsitzenden zu bestimmen. Dieser hat keine
höhere Gewichtung bei den Abstimmungen, sondern hat lediglich die Pflicht
die Sitzungen zu führen, die Protokolle zu erstellen und den offiziellen
Schriftverkehr im Namen des Föderationsrates zu verwalten. Diese Aufgaben
kann er, z.B. im Falle von Urlaub, auf ein anderes Föderationsratsmitglied
übertragen. Dies ist jedoch vorher im Forum anzukündigen.
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r) Jeder Spieler hat das Recht einen Antrag an den Föderationsrat zu
übermitteln. Dieser muss durch den Föderationsrat geprüft, gegebenenfalls in
Rücksprache mit dem Antragsteller geändert, und zur Abstimmung gebracht
werden.
II.) Die Sternenflottenakademie
a) Die Sternenflottenakademie wird durch die Direktion geleitet. Sie besteht aus
dem Direktor sowie dem stellvertretenden Direktor und wird durch den
Föderationsrat bestimmt.
b) Die Sternenflottenakademie bildet die Kadetten aus und führt zu diesem
Zweck auch deren Akten. Die Einheiten sind dazu verpflichtet die
Sternenflottenakademie über Kadetten zu informieren, die an Gastmissionen
teilgenommen haben.
c) Die Direktion bestimmt den Umfang und die Anzahl der angebotenen
Seminare, sowie die deren Dozenten. Das Material der Seminare ist Eigentum
des Rollenspiels und darf daher als „Leihgabe“ an die Dozenten verstanden
werden. Erstellt ein Dozent das Material für sein Seminar selbst, so gestattet
er dem Rollenspiel auch nach seinem Ausscheiden aus der Akademie dieses
weiterhin zu verwenden, zu ändern oder weiterzugeben.
d) Die Direktion berichtet monatlich einen Status über die Anzahl der
Seminare/Dozenten, der aktiven Kadetten, der absolvierten Seminare etc. an
den Föderationsrat.
e) Über die Dozenten und die Seminare entscheidet ausschließlich die Direktion
der Sternenflottenakademie. Hier kann der Föderationsrat nur hintergründig
Einfluss nehmen (Stabstelle).
III.) Die Personalabteilung
a) Die Personalabteilung wird durch die Personalleiter geführt. Dieser wird durch
den Föderationsrat bestimmt.
b) Die Arbeit wird von Sachbearbeitern ausgeübt, die der Personalleiter
eigenständig einstellen und entlassen kann.
c) Die Personalabteilung führt (mit Ausnahme der Kadetten) alle Akten. Sie
informiert die Kommandanten über anstehende Beförderungen und nimmt
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neue Spieler bis zur Übergabe an die Sternenflottenakademie in Empfang.
d) Die Personalabteilung ist in ihrer direkten Arbeit autark und daher frei von
Weisungen durch den Föderationsrat. Sie ist ferner jedoch dazu verpflichtet
dem Föderationsrat einen Statusreport über Anzahl der aktiven Spieler, der
Reservisten etc. zu liefern.
IV.) Die Flottenwerft
a) Die Flottenwerft wird durch den Werftleiter und den stellv. Werftleiter
geführt. Diese werden durch den Föderationsrat bestimmt.
b) Die Flottenwerft ist für die Wartung, die Auf- und Umrüstung sowie die
Abarbeitung von Neubauaufträgen der Einheiten verantwortlich.
c) Der Neubau eines Schiffes, einer Station etc. darf nur auf Weisung durch den
Föderationsrat durchzuführen.
d) Die Flottenwerft hat die Einheiten mindestens einmal pro Halbjahr zur
Instandhaltung in die Docks zu beordern.
e) Die Flottenwerft ist verpflichtet dem Föderationsrat monatliche
Statusberichte zukommen zu lassen.
3.) Charaktere
I.
Anzahl der Charaktere
a) Jeder Spieler darf maximal 3 Charaktere in der Flotte und einen Charakter bei
den Elite Forces (also insgesamt 4 Charaktere) unterhalten. Dabei muss der
Hauptcharakter festgelegt werden.
Der Hauptcharakter ist Grundlage dafür, ob der Spieler sich zum Beispiel in
den Föderationsrat wählen lassen darf (beachte Regel 2.) I. f) ). So soll
gewährleistet sein, dass keine Doppelbesetzung von Posten möglich ist.
Die Charaktere werden von der Personalabteilung aufgenommen und geführt.
Sie kontrolliert und gewährleistet, dass jeder Spieler wirklich nur 3 erlaubte
Charaktere besitzt. Entdeckt die Personalabteilung eine Regelverletzung, kann
sie die Löschung bspw. des 3. Charakters in der Flotte, beim Föderationsrat
beantragen und durchführen lassen.
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b) Es dürfen keine bestehenden Charaktere aus dem Star Trek Universum erstellt
werden. Bsp.: Jean- Luc Picard, Kathryn Janeway etc.
c) Es können nur Spezies als Charakter erstellt werden, die sich in die Föderation
integrieren lassen würden.
Beispiel für eine erlaubte Spezies: Vulkanier, Romulaner etc.
Beispiel für eine verbotene Spezies: „Q“, Borg etc.
d) Das Töten von Charakteren:
Das Töten von Charakteren ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des
Spielers gestattet. Die gilt ebenso für NPC‘ s!
e) NPC (None- Play- Character)
- Jeder Spieler darf NPC‘ s nach eigenem Ermessen erstellen, dabei dürfen
die allgemeinen Regeln für Charaktere jedoch nicht verletzt werden.
- NPC‘ s dürfen sich nicht zur Wahl in ein Gremium aufstellen lassen, oder
eine sonstige offizielle Tätigkeit im Rollenspiel übernehmen!
- Jeder Mitspieler darf NPCs im Forum registrieren, diese müssen jedoch als
NPC gekennzeichnet werden. (Signatur oder dergleichen)
f) Jeder Spieler hat einen kurzen Lebenslauf zu seinem Charakter zu verfassen.
Dieser kann anderen Spielern z.B. über die schiffseigene Homepage zugänglich
gemacht werden. Der Lebenslauf wird von der Verwaltung hinsichtlich
Vollständigkeit geprüft!
4.) Ränge, Punktesystem und Beförderungen
I.
Ränge
a) Im Rollenspiel existieren folgende Ränge:
A1.) Sternenflotte
Kadett (jeder Spieler steigt als Kadett ein)
Ensign
Lieutenant junior grade.
Lieutenant senior grade.
Lieutenant Commander
Commander
Captain
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A2.) Elite Forces
Private
Private first class
Lance Corporal
Corporal
Sergeant
Staff Sergeant
Gunnery Sergeant
Master Sergeant
First Sergeant
Sergeant Major
Second Lt.
First Lt.
Captain
b) Jeder Rang oberhalb Captain ist ein NPC der nur während einer Mission
eingesetzt werden kann. Ein Oberkommando, oder eine Flottenleitung
existieren nicht!
II.
Punktesystem
a) Das Rollenspiel bedient sich zur Bewertung von Leistungen einem
Punktesystem. Punkte können für allerlei Funktionen und Aufgaben
vergeben werden. Für besondere Leistungen kann der Föderationsrat
ebenso Punkte verleihen. Mitglieder des Föderationsrates können
während ihrer Amtszeit keine Sonderpunkte erhalten.
b) Punkte werden in folgender Höhe für folgende Tätigkeiten vergeben:
Hauptmission: 10 Pkt.
Gastmission: 2 Pkt.
Andere Punkte können vom Föderationsrat durch Antrag vergeben
werden. Dabei dürfen max. zusätzliche 30 Pkt. pro Spieler und Rang durch
den Föderationsrat vergeben werden!
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III.
Beförderungen
a) Beförderungen werden auf Grund des Punktesystems vollzogen mit
folgender Basis bei der Sternenflotte:
Kadett
Ensign
Lieutenant jg.
Lieutenant sg.
Lieutenant Commander
Commander
3-7 Gastmissionen
+ 100 Pkt.
+ 130 Pkt
+ 150 Pkt.
+ 180 Pkt.
+ 10 selbst geleitete Missionen
& Ernennung durch den
Föderationsrat
Ensign
Lieutenant jg.
Lieutenant sg.
Lieutenant Commander
Commander
Captain
b) Ein Kadett wird von der Sternenflottenakademie zum Ensign befördert.
Der kommandierende Offizier einer Einheit ist dazu berechtigt seine Crew
vom Ensign bis zum Commander (bzw. vom „Private first class“ bis zum
„Second Lieutenant“) zu befördern, sofern dies unter Aufsicht der
Personalabteilung erfolgt.
Ein Commander muss durch den Föderationsrat zum Captain befördert
werden. Der Föderationsrat hat dazu die Pflicht, sobald 10 Missionen
selbst geleitet worden sind und keine wichtigen Gründe dagegen
sprechen.
c) Beförderungen bei den Elite Forces:
Private
Private first class
Lance Corporal
Corporal Sergeant
Sergeant
Staff Sergeant
Gunnery Sergeant
Master Sergeant
First Sergeant
Sergeant Major
Second Lieutenant
3-7 Gastmissionen
+ 40 Pkt.
+ 50 Pkt.
+ 80 Pkt.
+ 80 Pkt.
+ 100 Pkt.
+ 100 Pkt.
+ 120 Pkt.
+ 140 Pkt.
+ 140 Pkt.
+ 140 Pkt. & 5 selbstgel. Missionen
Private first class
Lance Corporal
Corporal Sergeant
Sergeant
Staff Sergeant
Gunnery Sergeant
Master Sergeant
First Sergeant
Sergeant Major
Second Lieutenant
First Lieutenant
First Lieutenant
+ 150 Pkt. & 10 selbstgel. Missionen
(Ernennung durch den Föderationsrat
Captain Forces
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d) Spieler die mit ihrem Charakter den Rang eines Lieutenant erreicht haben
sind berechtigt eine Einheit kommissarisch zu führen. Ab dem Rang
Lieutenant Commander ist dies für jeden Spieler ohne Einschränkung
möglich. Die Beförderung zum Lieutenant Commander, zum Commander
oder zum Captain wird dann, je nachdem mit welchem Rang der
kommandierende Offizier seinen Posten aufgenommen hat, durch den
Föderationsrat vorgenommen (Bitte besondere Regel für Beförderung von
Commander zu Captain beachten). Der Föderationsrat erhält die
Informationen dazu von der Personalabteilung und hat die Pflicht die
Beförderung so schnell wie möglich auszuführen.
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