Regelwerk von Föderation Online (Stand: 18.10.2015) 1.) Grundregeln I. Das Regelwerk des Rollenspiels Föderation Online spiegelt die wichtigsten Regeln wieder. Diese können daher nur in besonderen Fällen geändert werden. Um Regeln des Regelwerkes ändern zu können müssen alle zwei Gründer sowie eine Mehrheit (d.h. mind. 51 %) im Föderationsrat für die Änderung stimmen. II. Allgemeines zum Rollenspiel a) Als Gründungsmitglied des Rollenspiels gilt Lukas Sornig. b) Sämtliche Rollenspielangelegenheiten, die den Außenbereich des Rollenspiels betreffen, wie: - die Homepage, das Forum, dem Auftreten und der Vertretung nach außen Leitung der Verwaltung (wie Aktenlage und Einstellung von Hilfskräften) sind nur die Angelegenheiten der Gründungsmitglieder des Rollenspiels. Zwar müssen sie bei ihren Entscheidungen und Änderungen den Föderationsrat informieren, dieser hat jedoch kein Einspruchsrecht. c) Die Leitung des Rollenspieles wird bis zum ersten Zusammentreten des Föderationsrates von den Gründungsmitgliedern gewährleistet. Diese haben nur in dem Zeitraum die Pflicht das Rollenspiel zu leiten, in dem es keinen gewählten Föderationsrat gibt. Die Führung der Gründungsmitglieder gilt so lange, bis der Föderationsrat zu seiner konstitutionellen Sitzung zusammen gekommen ist. Ab dann übernimmt der Föderationsrat das Tagesgeschäft und die Leitung des internen Rollenspiels. (siehe auch 2.) I.) Seite 1 von 10 d) Absatz II. a) kann nur von den Gründungsmitgliedern selbst geändert werden. e) Föderationsratsmitglieder, die direkt von einer externen Angelegenheit betroffen oder beeinflusst sind (z.B. Postenbesetzung, Disziplinarmaßnahme), dürfen nicht am Entscheidungs- und Abstimmungsprozess teilnehmen. 2.) Gremien und Organe I. Das führende Organ ist der „Föderationsrat“. Die Wahl des Föderationsrates wird von den Gründungsmitgliedern geleitet. Hierfür können bis zu drei freiwillige Spieler als Wahlhelfer hinzu genommen werden, welche die Wahl als frei und fair bestätigen sollen. a) Der Föderationsrat wird in einer freien, demokratischen Wahl gewählt. b) Wählbarkeit: Jeder Spieler der den Rang „Ensign“ oder höher besitzt ist dazu berechtigt sich mit seinem Hauptcharakter für die Wahl aufstellen zu lassen. Wählen darf, unabhängig vom Rang, jeder Spieler des Rollenspiels. c) Der Föderationsrat regelt alle Angelegenheiten des Rollenspiels mit Ausnahme 1.) Absatz II. b). d) Der Föderationsrat wird für ein Jahr gewählt. Danach finden Neuwahlen statt. Dafür wird einen Monat vor Ende der laufenden Amtsperiode eine Neuwahl angesetzt. Nach Aufstellung der Kandidaten haben die Spieler eine Woche Zeit ihre Stimmen abzugeben. e) Die Zahl der nicht permanenten Mitglieder des Föderationsrates richtet sich wie folgt nach der aktuellen Spielerzahl: ≤ 30 - 45 - 60 ≥ 80 =3 =4 =5 =6 Ab einer Spielerzahl von 46 haben die Gründungsmitglieder generell die Möglichkeit ein Veto bei Entscheidungen des Föderationsrates einzulegen. Wird die Anzahl von 30 Spielerinnen und Spielern nicht erreicht, so wird die nächste Wahl des Föderationsrates erst eingeleitet, sobald die entsprechende Seite 2 von 10 Anzahl erreicht wurde. Der aktuell amtierende Föderationsrat darf seine Legislaturperiode beenden. f) Zusammensetzung des Föderationsrates: Die Spieler mit den meisten Stimmen kommen in den Föderationsrat. Alle anderen Kandidaten kommen, sofern sie mindestens eine Stimme auf sich vereinigen konnten, auf die Warteliste. Scheidet ein Föderationsratsmitglied aus, so folgt der nächste Spieler auf der Warteliste. g) Vorgezogene Neuwahlen sind möglich sobald: - mind. 20% der vorhandenen Föderationsratsmitglieder aus dem Föderationsrat austreten und diese nicht durch Nachrücker ersetzt werden können, - ein internes Misstrauensvotum eingereicht wird, oder aber - die Spieler den Föderationsrat abwählen (siehe Punkt h), - bei Beschluss des Föderationsrates. h) Abwahl durch die Spieler: Jeder Spieler hat das Recht einen berechtigten Misstrauensantrag gegen den Föderationsrat an die Gründungsmitglieder zu stellen. Hiernach wird eine Abwahl gestartet, bei der alle wahlberechtigten Spieler teilnehmen können. Diese dauert eine Woche. Stimmen mind. 51% der wahlberechtigten Spieler für den Misstrauensantrag, so ist der Föderationsrat offiziell abgewählt und er verliert mit sofortiger Wirkung seine Befugnisse. Innerhalb der folgenden 4 Wochen muss ein neuer Föderationsrat gewählt werden. Zu dieser Wahl dürfen sich auch die abgewählten Föderationsratsmitglieder erneut aufstellen lassen. i) Wahlvorgang: Der Wahlvorgang wird durch die Gründungsmitglieder geleitet. Sie entsenden die Wahlbescheide, zählen die Stimmen und veröffentlichen das Ergebnis. Danach findet sich der neue Föderationsrat zusammen und bildet sich wie unter II. d) erläutert. j) Verstößt der Föderationsrat mutwillig gegen gültige Regeln, so ist ein Beschluss der unter diesen Umständen gefasst worden ist sofort hinfällig. Seite 3 von 10 k) Kommt es bei einer Abstimmung zu einer Pattsituation, so gilt der Antrag/ der Beschluss als abgelehnt. Die Abstimmung kann zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. l) Die Sitzungen des Föderationsrates sind, mit Ausnahme von personellen Entscheidungen, immer öffentlich. Jeder Spieler hat das Recht beizusitzen und, nach Genehmigung durch den Föderationsrat, das Wort zu führen. Daher hat der Föderationsrat die Pflicht, den Ort und den Zeitpunkt einer Sitzung minimal 2 Tage vorher im Forum anzukündigen! m) Kommt der Föderationsrat mit oder ohne gesetzte Frist nicht zu einer Einigung, so kann die Entscheidung durch einen Spielerentscheid herbeigeführt werden. n) Föderationsratsmitglieder die bei einer Föderationsratssitzung nicht anwesend sind werden bei der Abstimmung nicht berücksichtigt. Für eine gültige Abstimmung muss jedoch die Mindestzahl von 3 Föderationsratsmitgliedern anwesend sein. o) Die erste Reaktion aller Föderationsratsmitglieder auf Anträge muss innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Antrages erfolgen. Die Dauer der Diskussion richtet sich jedoch individuell nach der Problematik. Hierbei ist zu beachten, dass alle Diskussionen öffentlich im Forum zu führen sind. Einzige Ausnahme hierbei ergibt sich bei Personalentscheidungen. Diese werden Intern ohne Publikum besprochen, die Abstimmung erfolgt jedoch zum Nachlesen im Protokoll. p) Der Föderationsrat kann über bestimmte Feiertage beurlaubt werden (Bsp.: Weihnachten, Ostern etc.). Die Beurlaubung ist allen Spielern im Forenbereich des Föderationsrates vorher anzukündigen. Während der Beurlaubung des Föderationsrates entfallen die Fristen und beginnen erst wieder mit Aufnahme der Arbeit durch den Föderationsrat, welche auch im Forenbereich anzuzeigen ist. q) Der Föderationsrat hat einen Vorsitzenden zu bestimmen. Dieser hat keine höhere Gewichtung bei den Abstimmungen, sondern hat lediglich die Pflicht die Sitzungen zu führen, die Protokolle zu erstellen und den offiziellen Schriftverkehr im Namen des Föderationsrates zu verwalten. Diese Aufgaben kann er, z.B. im Falle von Urlaub, auf ein anderes Föderationsratsmitglied übertragen. Dies ist jedoch vorher im Forum anzukündigen. Seite 4 von 10 r) Jeder Spieler hat das Recht einen Antrag an den Föderationsrat zu übermitteln. Dieser muss durch den Föderationsrat geprüft, gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Antragsteller geändert, und zur Abstimmung gebracht werden. II.) Die Sternenflottenakademie a) Die Sternenflottenakademie wird durch die Direktion geleitet. Sie besteht aus dem Direktor sowie dem stellvertretenden Direktor und wird durch den Föderationsrat bestimmt. b) Die Sternenflottenakademie bildet die Kadetten aus und führt zu diesem Zweck auch deren Akten. Die Einheiten sind dazu verpflichtet die Sternenflottenakademie über Kadetten zu informieren, die an Gastmissionen teilgenommen haben. c) Die Direktion bestimmt den Umfang und die Anzahl der angebotenen Seminare, sowie die deren Dozenten. Das Material der Seminare ist Eigentum des Rollenspiels und darf daher als „Leihgabe“ an die Dozenten verstanden werden. Erstellt ein Dozent das Material für sein Seminar selbst, so gestattet er dem Rollenspiel auch nach seinem Ausscheiden aus der Akademie dieses weiterhin zu verwenden, zu ändern oder weiterzugeben. d) Die Direktion berichtet monatlich einen Status über die Anzahl der Seminare/Dozenten, der aktiven Kadetten, der absolvierten Seminare etc. an den Föderationsrat. e) Über die Dozenten und die Seminare entscheidet ausschließlich die Direktion der Sternenflottenakademie. Hier kann der Föderationsrat nur hintergründig Einfluss nehmen (Stabstelle). III.) Die Personalabteilung a) Die Personalabteilung wird durch die Personalleiter geführt. Dieser wird durch den Föderationsrat bestimmt. b) Die Arbeit wird von Sachbearbeitern ausgeübt, die der Personalleiter eigenständig einstellen und entlassen kann. c) Die Personalabteilung führt (mit Ausnahme der Kadetten) alle Akten. Sie informiert die Kommandanten über anstehende Beförderungen und nimmt Seite 5 von 10 neue Spieler bis zur Übergabe an die Sternenflottenakademie in Empfang. d) Die Personalabteilung ist in ihrer direkten Arbeit autark und daher frei von Weisungen durch den Föderationsrat. Sie ist ferner jedoch dazu verpflichtet dem Föderationsrat einen Statusreport über Anzahl der aktiven Spieler, der Reservisten etc. zu liefern. IV.) Die Flottenwerft a) Die Flottenwerft wird durch den Werftleiter und den stellv. Werftleiter geführt. Diese werden durch den Föderationsrat bestimmt. b) Die Flottenwerft ist für die Wartung, die Auf- und Umrüstung sowie die Abarbeitung von Neubauaufträgen der Einheiten verantwortlich. c) Der Neubau eines Schiffes, einer Station etc. darf nur auf Weisung durch den Föderationsrat durchzuführen. d) Die Flottenwerft hat die Einheiten mindestens einmal pro Halbjahr zur Instandhaltung in die Docks zu beordern. e) Die Flottenwerft ist verpflichtet dem Föderationsrat monatliche Statusberichte zukommen zu lassen. 3.) Charaktere I. Anzahl der Charaktere a) Jeder Spieler darf maximal 3 Charaktere in der Flotte und einen Charakter bei den Elite Forces (also insgesamt 4 Charaktere) unterhalten. Dabei muss der Hauptcharakter festgelegt werden. Der Hauptcharakter ist Grundlage dafür, ob der Spieler sich zum Beispiel in den Föderationsrat wählen lassen darf (beachte Regel 2.) I. f) ). So soll gewährleistet sein, dass keine Doppelbesetzung von Posten möglich ist. Die Charaktere werden von der Personalabteilung aufgenommen und geführt. Sie kontrolliert und gewährleistet, dass jeder Spieler wirklich nur 3 erlaubte Charaktere besitzt. Entdeckt die Personalabteilung eine Regelverletzung, kann sie die Löschung bspw. des 3. Charakters in der Flotte, beim Föderationsrat beantragen und durchführen lassen. Seite 6 von 10 b) Es dürfen keine bestehenden Charaktere aus dem Star Trek Universum erstellt werden. Bsp.: Jean- Luc Picard, Kathryn Janeway etc. c) Es können nur Spezies als Charakter erstellt werden, die sich in die Föderation integrieren lassen würden. Beispiel für eine erlaubte Spezies: Vulkanier, Romulaner etc. Beispiel für eine verbotene Spezies: „Q“, Borg etc. d) Das Töten von Charakteren: Das Töten von Charakteren ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Spielers gestattet. Die gilt ebenso für NPC‘ s! e) NPC (None- Play- Character) - Jeder Spieler darf NPC‘ s nach eigenem Ermessen erstellen, dabei dürfen die allgemeinen Regeln für Charaktere jedoch nicht verletzt werden. - NPC‘ s dürfen sich nicht zur Wahl in ein Gremium aufstellen lassen, oder eine sonstige offizielle Tätigkeit im Rollenspiel übernehmen! - Jeder Mitspieler darf NPCs im Forum registrieren, diese müssen jedoch als NPC gekennzeichnet werden. (Signatur oder dergleichen) f) Jeder Spieler hat einen kurzen Lebenslauf zu seinem Charakter zu verfassen. Dieser kann anderen Spielern z.B. über die schiffseigene Homepage zugänglich gemacht werden. Der Lebenslauf wird von der Verwaltung hinsichtlich Vollständigkeit geprüft! 4.) Ränge, Punktesystem und Beförderungen I. Ränge a) Im Rollenspiel existieren folgende Ränge: A1.) Sternenflotte Kadett (jeder Spieler steigt als Kadett ein) Ensign Lieutenant junior grade. Lieutenant senior grade. Lieutenant Commander Commander Captain Seite 7 von 10 A2.) Elite Forces Private Private first class Lance Corporal Corporal Sergeant Staff Sergeant Gunnery Sergeant Master Sergeant First Sergeant Sergeant Major Second Lt. First Lt. Captain b) Jeder Rang oberhalb Captain ist ein NPC der nur während einer Mission eingesetzt werden kann. Ein Oberkommando, oder eine Flottenleitung existieren nicht! II. Punktesystem a) Das Rollenspiel bedient sich zur Bewertung von Leistungen einem Punktesystem. Punkte können für allerlei Funktionen und Aufgaben vergeben werden. Für besondere Leistungen kann der Föderationsrat ebenso Punkte verleihen. Mitglieder des Föderationsrates können während ihrer Amtszeit keine Sonderpunkte erhalten. b) Punkte werden in folgender Höhe für folgende Tätigkeiten vergeben: Hauptmission: 10 Pkt. Gastmission: 2 Pkt. Andere Punkte können vom Föderationsrat durch Antrag vergeben werden. Dabei dürfen max. zusätzliche 30 Pkt. pro Spieler und Rang durch den Föderationsrat vergeben werden! Seite 8 von 10 III. Beförderungen a) Beförderungen werden auf Grund des Punktesystems vollzogen mit folgender Basis bei der Sternenflotte: Kadett Ensign Lieutenant jg. Lieutenant sg. Lieutenant Commander Commander 3-7 Gastmissionen + 100 Pkt. + 130 Pkt + 150 Pkt. + 180 Pkt. + 10 selbst geleitete Missionen & Ernennung durch den Föderationsrat Ensign Lieutenant jg. Lieutenant sg. Lieutenant Commander Commander Captain b) Ein Kadett wird von der Sternenflottenakademie zum Ensign befördert. Der kommandierende Offizier einer Einheit ist dazu berechtigt seine Crew vom Ensign bis zum Commander (bzw. vom „Private first class“ bis zum „Second Lieutenant“) zu befördern, sofern dies unter Aufsicht der Personalabteilung erfolgt. Ein Commander muss durch den Föderationsrat zum Captain befördert werden. Der Föderationsrat hat dazu die Pflicht, sobald 10 Missionen selbst geleitet worden sind und keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. c) Beförderungen bei den Elite Forces: Private Private first class Lance Corporal Corporal Sergeant Sergeant Staff Sergeant Gunnery Sergeant Master Sergeant First Sergeant Sergeant Major Second Lieutenant 3-7 Gastmissionen + 40 Pkt. + 50 Pkt. + 80 Pkt. + 80 Pkt. + 100 Pkt. + 100 Pkt. + 120 Pkt. + 140 Pkt. + 140 Pkt. + 140 Pkt. & 5 selbstgel. Missionen Private first class Lance Corporal Corporal Sergeant Sergeant Staff Sergeant Gunnery Sergeant Master Sergeant First Sergeant Sergeant Major Second Lieutenant First Lieutenant First Lieutenant + 150 Pkt. & 10 selbstgel. Missionen (Ernennung durch den Föderationsrat Captain Forces Seite 9 von 10 d) Spieler die mit ihrem Charakter den Rang eines Lieutenant erreicht haben sind berechtigt eine Einheit kommissarisch zu führen. Ab dem Rang Lieutenant Commander ist dies für jeden Spieler ohne Einschränkung möglich. Die Beförderung zum Lieutenant Commander, zum Commander oder zum Captain wird dann, je nachdem mit welchem Rang der kommandierende Offizier seinen Posten aufgenommen hat, durch den Föderationsrat vorgenommen (Bitte besondere Regel für Beförderung von Commander zu Captain beachten). Der Föderationsrat erhält die Informationen dazu von der Personalabteilung und hat die Pflicht die Beförderung so schnell wie möglich auszuführen. Seite 10 von 10
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