Nr. 2 | 15. März 2016 Bremen kodiert besser Vitamin-Bestimmung 04 06 Förderung für eArztbrief 09 Neue Diagnosenliste für Verträge Ausblick Gesundheitspolitik 2016 New Data & Patienten 10 16 18 Ausfüllhilfe für AU-Bescheinigung Kein Antrag auf Antrag mehr 29 26 Liebe Kolleginnen und Kollegen, …müssen wir eigentlich auf jeden Zug aufspringen? Folgende Symptome: Abgeschlagenheit, häufige Infekte, Allgemeine Leistungsminderung, schlapp fühlen, Blähungen, Schlafstörungen, Fingernägel brechen leicht oder haben weiße Flecken, Konzentrationsmangel. dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen 2 Vorstandsinfo Landesrundschreiben | März 2016 Dr. Google hat es gleich: Das ist ohne Frage Vitamin-D-Mangel. Muss ja! Wir sind schließlich alle so vernünftig geworden nach unserem letzten Hautcheck und Bürohocker sind wir ja auch. Aber eben auch Urlaubsweltmeister. Und: häufigstes Hobby des Deutschen? Jawohl Gartenarbeit, die ja wohl mit oder ohne Zwerge im Freien stattfindet. Und dennoch. Kaum werden oben aufgeführte Symptome beim Arzt geschildert, wird Vitamin bestimmt, D oder D3 oder gleich alles, was man so ankreuzen kann. Das ganze Ausmaß können Sie hier im Heft nachlesen. Konsequenz für Versicherte? Eher keine. Weder gehen die Verordnungen von Vitamin-D durch die Decke, noch habe ich seit Jahren einen Patienten mit Rachitis gesehen. Eigentlich müssten wir ja Hunderte von kranken Babys sehen, denn Muttermilch enthält nur 0,1 µg/100 ml des Wundermittels, mithin ein Tausendstel der Dosis, die von den selbst ernannten Vitamin-D-Gurus pro Tag empfohlen werden. Konsequenz für Vertragsärzte? Sie zahlen gemeinsam für diesen Modetrend, und zwar heftig! Den Landesmeistern verspreche ich zudem eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Vor wenigen Jahren hätten die genannten Beschwerden am häufigsten zur Diagnose „Burn-out“ geführt. Die hat offenbar ihren Zenit überschritten. Beim Anwachsen der kodierten Krankheitslast blieben die F-Diagnosen in den vergangenen Jahren etwas zurück. Das ändert sich nun allmählich, wie der Beitrag zum Kodierverhalten belegt. Noch viel früher, als statt Google noch die Rentner-Bravo zu Rate gezogen wurde, führten obige Symptome fast zwingend zur Diagnose „Darmpilz“ und in der Folge zu abstrusen Diätempfehlungen, um den Pilz „auszuhungern“. Ohne mikrobiologischen Erfolg, denn natürlich würde immer der Wirtsorganismus vor dem Schmarotzer verhungern. Über den heilenden Effekt von Askese kann man ja auch mal diskutieren. Jedenfalls haben auf diesem Wege einige Gläubige immerhin diverse Kilos verloren. In der Regel waren es allerdings schon vorher fädchendünne, junge Damen und nicht die mit der Schildkrötenfehlfunktion und BMI 35. Wäre ja auch eine Katastrophe, denn dann hätten wir ja weniger zu kodieren. Ihr Dr. Jörg Hermann Vorsitzender der KV Bremen AUS DER KV 04 — Die Wende ist eingeläutet: Bremen kodiert immer besser 06 — Laboraufträge: Vitamine, Vitamine und noch mehr Vitamine 08 — Praxis-EDV: D2D wird abgestellt ‒ Nachfolger ist KV-Connect 09 — Praxis-EDV: KV Bremen fördert eArztbrief mit 350 Euro 10 — Update Versorgungsverträge: Neue Diagnosenliste 12 — Bedarfsplan wird besser austariert 14 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... 16 — Gesundheitspolitik 2016: Gesetze und wichtige Vorhaben 18 — New Data: Wie Patienten immer „gläserner“ werden ‒ freiwillig! IN PRAXIS 26 — Ausfüllhilfe für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 30 — Sie fragen ― Wir antworten IN KÜRZE 31 — Meldungen & Bekanntgaben Abgabe der Endabrechnung 1/2016 Flüchtlingsversorgung: Es bleibt zunächst bei der Personengruppe 4 auf der eGK 32 — Flüchtlingsversorgung: Lediglich Anspruch auf Kurzzeittherapie Arthroskopie bei Gonarthrose wird deutlich eingeschränkt 34 — Neue PET-Leistungen im EBM: Indikationen beachten Soziotherapie wird extrabudgetär vergütet und kann von weiteren Fachgruppen verordnet werden 35 — KBV erstellt elektronische Ausfüllhilfen für Vordrucke in Praxissystemen Arzneimittel-Richtlinie: Sechs Medizinprodukte sind gestrichen worden Neue Impfempfehlung: Drei statt vier Pneumokokken-Impfungen für Säuglinge 36 — Neue Impfempfehlung: Indikationen für Meningokokken-Impfungen konkretisiert Vorgaben für Arznei- und Heilmittel vereinbart Schnellübersicht auf den neuesten Stand gebracht 37 — Zwei Schulungsprogramme Typ-2-Diabetes im Angebot Dringende Warnung vor Computervirus „Locky“ Mutterpass ins Englische übersetzt – offizielles Dokument bleibt deutsch 38 — Bekanntgabe: Änderungen in der Disziplinarordnung der KV Bremen Bekanntgabe: Änderungen in der Satzung der KV Bremen SERVICE 40 —Kleinanzeigen 44 —Der Beratungsservice der KV Bremen 42 —Impressum Landesrundschreiben | März 2016 29 — Kein Antrag auf den Antrag mehr: Reha-Verordnung wird etwas leichter Inhalt 22 — New Data: „Das Oma-Wissen kommt heute aus den IT-basierten Apps“ 3 IM BLICK Die Anstrengungen der vergangenen Jahre tragen Früchte: Wie eine Analyse zeigt, kodieren Bremer und Bremerhavener Ärzte heute mehr und genauer. Das lässt auf eine gute Morbiquote hoffen ‒ die zentrale Größe für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. 4,18 4,41 3/2015 4,07 3/2014 4,01 3/2013 Landesrundschreiben | März 2016 3,89 3/2012 Aus der KV GESICHERTE DIAGNOSEN PRO FALL 3/2011 4 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Die Wende ist eingeläutet: Bremen kodiert immer besser ENT WICKLUNG 3/2015 ZU 3/2014 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Der Trend ist deutlich und er ist nachhaltig: Die niedergelassenen Ärzte in Bremen und Bremerhaven haben ihr Kodierverhalten über die vergangenen Jahre stark verbessert. Die Zahl der gesicherten Diagnosen nach ICD-10 ist von 3,89 pro Fall (3. Quartal 2011) auf 4,41 pro Fall (3. Quartal 2015) gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 13 Prozent, wobei vor allem von 2014 auf 2015 ein Sprung zu verzeichnen ist. Das Plus an gesicherten Diagnosen wäre wenig wert, wenn im gleichen Umfang auch die Zahl der Verdachts- und „Zustand nach“-Diagnosen steigen. Das ist nicht passiert. Von 2014 auf 2015 gab es sogar erstmals einen Rückgang. Das spricht dafür, dass eine echte Verschiebung stattfand. Anders formuliert: Bremer und Bremerhavener Ärzte setzen heute eine gesicherte Diagnose an, wenn sie es vorher bei einer unspezifischen oder einer Verdachtsdiagnose belassen hätten. + 6,46 % — gesicherte diagnosen - 0,05 % — ausgeschlossene diagnosen - 2,89 % — verdacht-auf-diagnosen - 3,42 % — zustand-nach-diagnosen Treiber dieser Entwicklung sind vor allem die Diagnosen aus dem Kapitel Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99). Aber auch die Krankheiten des Kreislaufsystems (I00-I99), Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90), die Krankheiten des Nervensystems (G00-G99) sowie Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (M00-M99) werden deutlich besser verschlüsselt. Geht man weiter ins Detail, wird offensichtlich, dass die Bremer und Bremerhavener Ärzte nicht nur häufiger gesicherte Diagnosen ansetzen, sondern auch detaillierter kodieren. Beispiel Adipositas (E66): Hier gibt es eine merkliche Verschiebung von „.9“- bzw. „nicht näher bezeichneten“-Diagnosen zu spezifischeren Kodes mit BMI-Angabe. Dasselbe Bild bei der depressiven Episode (F32). Der Schweregrad wird nun häufiger kodiert, die sonstige bzw. die nicht näher bezeichnete depressive Episode insgesamt seltener ange- 5 Aus der KV Landesrundschreiben | März 2016 92+ 19+2+4801 HÄUFIGKEITEN 3/2015 gesicherte diagnosen 4.951.351 ausgeschlossene diagnosen 108.078 verdacht-auf-diagnosen 117.929 zustand-nach-diagnosen 190.265 setzt. Sowohl für das Beispiel Adipositas, als auch für die depressive Episode gilt allerdings: Es ist besser geworden, die unspezifischen Diagnosen sind aber nach wie vor in der Überzahl. Es gibt Luft nach oben. Seit Jahren weist die KV Bremen ihre Mitglieder auf die herausragende Bedeutung der Kodierung auf die Gesamtvergütung hin. Die Botschaft scheint angekommen. Lange gehörte Bremen zu den Schlusslichtern, wenn es um die so genannte Morbiquote geht, die sich aus den ICD10-Kodes speist. Ein großes Handicap, denn die Morbiquote ist für die regionalen Honorarverhandlungen von entscheidender Bedeutung. Das abgelaufene Jahr brachte die Wende. Erstmals errechnete der Bewertungsausschuss für Bremen eine Quote (auf Basis der Jahre 2012 und 2013), die im Bundesschnitt liegt. Die aktuelle Entwicklung lässt für die Zukunft hoffen. (red) MORBIDITÄT UND HONOR ARE Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu kodieren. Dadurch ist es möglich, die Krankheitslast der Patienten bundesweit zu messen. Seit 2013 hängt die Entwicklung des Honorars wieder von der Entwicklung der Morbidität ab. Der Bewertungsausschuss errechnet die so genannte Morbiditäts-Quote für die KV-Bereiche. Diese Quote muss bei den Honorarverhandlungen auf regionaler Ebene herangezogen werden. Daneben wird auch eine demographische Komponente herangezogen. Dass Honorar und Morbidität miteinander verknüpft wurden, geschieht auf Wunsch der Ärzte, die eine Koppelung der ärztlichen Honorare an die Grundlohnsumme immer kritisiert hatten, weil darüber nicht die Mengenentwicklung durch die steigende Krankheitslast der Bevölkerung berücksichtigt wird. Laboraufträge: Vitamine, Vitamine und noch mehr Vitamine 6 Obwohl Leitlinien und Fachgesellschaften davon abraten, werden Vitamin-Screenings vermehrt auch bei gesunden Menschen ohne Hinweis oder Risikofaktoren vorgenommen. Diesen Schluss lassen die Zahlen aus Bremer Labors zu. Die Steigungsraten sind eklatant hoch. Aus der KV DIE TREIBER IM L ABOR Landesrundschreiben | März 2016 Veranlasste Laborkosten im Bereich der KV Bremen 3/2015 zu 3/2014 I I I I I I I I I I I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Mehrkosten in Euro vitamine borrelia ak hepatitis b virus crp mengenm. bestimmung immunoassay op-vorbereitung vitamin d hba1, hba1c bakterienreinkultur-differenzierung (3) laborpauschale ferritin vitamin b 12 gesamteiweiß liquor / harn höchstwert bestimmung div. ak mech. blutbild, retikulozytenzählung vitamin d3 ft4 Mehrkosten in Prozent 33.962 € 15.144 € 113.873 € 10.055 € 9.039 € 6.831 € 6.569 € 6.132 € 5.062 € 4.979 € 4.511 € 4.217 € 3.585 € 3.578 € 3.414 € 3.279 € 3.104 € 22,7 % 18,9 % 13,9 % 3,3 % 25,5 % 3,0 % 9,9% 2,6 % 18,8 % 1,5 % 5,5 % 13,8 % 31,4 % 9,4 % 5,6 % 25,3 % 3,3 % Quelle: KV Bremen Bemerkenswert! Die Ausgaben für Vitamin-Screening beliefen sich 3/2015 auf 260.000 Euro. „Bei gesunden Menschen ohne Hinweis auf einen Vitamin-D-Mangel ist von einer Spiegelbestimmung abzusehen. Bei Risikogruppen soll im Einzelfall über die Notwendigkeit eines Tests entschieden werden.“ So oder so ähnlich lauten die Empfehlungen der Fachgesellschaften, heißt es in den Leitlinien und Bestimmungen. Doch offensichtlich erleben Vitamin-Screenings einen Boom, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Der Einzelfall wird zum Regelfall. Das zumindest deuten die Abrechnungszahlen der Bremer Labors aus dem Quartal 3/2015 an. So sind beispielsweise die Anforderungen für die Vitaminbestimmung nach der EBM-Nummer 32306 im Vergleich zum Vorjahresquartal um rund 34.000 Euro oder 22,7 Prozent gestiegen. Vitamin D, Vitamin B 12 und Vitamin D3 – überall dasselbe Bild (siehe Tabelle). Die KV Bremen regt daher an, dass Vertragsärzte entsprechende Laborleistungen nur bei klarer Indikation veranlassen. Praxen, die weit überdurchschnittlich Vitamin-Screenings beauftragen, werden auf kurz oder lang zum Fall für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. (red) Zur Verordnungsfähigkeit und Laborbestimmung von Vitamin D finden Sie einen ausführlichen Bericht im l andesrundschreiben dezember 2015, seite 20. alles Icons: iStock.com / browndogstudios Wasser: iStock.com / robertsrob klar conhIT 2016 Halle 1.2, Stand A-105 Messe Berlin 19.04.-21.04.2016 Besuchen Sie uns! DIE 4 ELEMENTE – WASSER Das Wasser: erfrischend, klar und lebenswichtig. ELEMENTAR FÜR DEN ARZT IST: EINE KLARE BENUTZEROBERFLÄCHE MEDATIXX – DIE PRAXISSOFTWARE MIT DEM BLICK FÜRS WESENTLICHE. Alle relevanten Patientendaten auf einen Blick – das kann lebenswichtig sein. medatixx bietet Ihnen genau das: Das individuell konfigurierbare Dashboard ist angenehm fürs Auge, effizient fürs Arbeiten – und passt sich den Bedürfnissen Ihrer Praxis perfekt an. 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Unter anderem auch die KV Bremen hat sich dafür eingesetzt, dass die Wechselfrist verlängert werden konnte auf den 30. September 2016. 30. September ‒ was bedeutet diese Frist? Bis Freitag, den 30. September 2016, können Praxen ihre KV-Abrechnung und andere Unterlagen noch über D2D einreichen. Dies ist von allen Vertragspartnern zugesichert. Eine Abrechnungsabgabe im Oktober wäre ein Risiko. Was ist zu tun? Wir empfehlen Ihnen, sich schon jetzt um die Ablösung von D2D zu kümmern. Dies betrifft die Datenlieferungen an die KV (Abrechnungen, eHKS und andere), an die DMP-Datenstellen und auch für die BG-Abrechnungen an die DG-UV Datenstelle. Alle Empfänger sind für KV-Connect vorbereitet und die Praxisverwaltungssysteme beherrschen überwiegend die neue Technik. Wie muss ich konkret vorgehen? Sie haben zwei Ansprechpartner. Einerseits der Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems, andererseits die KV. Der PVS-Hersteller sorgt für die Technik. Der erste Anruf gilt also der Servicenummer Ihres Anbieters. Wenn das geklärt ist, schaltet Sie die KV als KV-Connect-Nutzer frei. Wie der Wechsel vonstattengeht, können Sie Schritt für Schritt in einer Anleitung nachlesen, die wir auf der KV- Homepage bereitstellen unter www.kvhb.de/kv-connect. Muss ich D2D abmelden? Sobald KV-Connect für Ihre Praxis freigeschaltet wurde, legt die KV Ihr D2D-Postfach still. Für Sie entsteht also kein Aufwand. Sie sollten anfangs lediglich hin und wieder in Ihr altes D2D-Postfach schauen, um sicherzustellen, dass Sie keine Nachrichten übersehen. Was kostet mich der Wechsel zu KV-Connect? Der Wechsel zu KV-Connect ist eine Programmänderung in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Der Hersteller kann sich dieses bezahlen lassen, die KV (oder die KBV) verlangen keine Lizenzgebühren von den Herstellern. Manchmal wird auch die Installation von einem Techniker vorgenommen, der natürlich bezahlt werden will. Wer mehr als nur KV-Abrechnung oder Datenstelle machen möchte, hat mit dem elektronischen Arztbrief eine Möglichkeit, die von der KV gefördert wird (siehe nebenstehenden Beitrag). Ich nutze D2D gar nicht, sondern das KV-Portal. Was bedeutet das für mich? Wer bisher seine Abrechnung und eventuell auch andere Daten über das Portal der KV Bremen abgegeben hat, ist nicht betroffen. Was ist mit KV-SafeNet? Auch das KV-SafeNet ist nicht betroffen und sollte auf keinen Fall gekündigt werden, denn sowohl KV-Connect als auch das Portal sind nur über KV-SafeNet zu erreichen. Das mag ärgerlich sein, ist aber eine Datenschutz-Anforderung, denn es geht um Sozialdaten Dritter. zusammengestellt von got tfried antpöhler | KV Bremen | 0421.3404 121 Praxis-EDV: KV Bremen fördert eArztbrief mit 350 Euro 9 Wer eArztbriefe über KV-Connect verschickt, profitiert von einer Fördermaßnahme der KV Bremen. 350 Euro winken für 20 verschickte oder empfangene eArztbriefe. Der Förderzeitraum ist um ein Quartal nun bis zum 30. Juni verlängert worden. Die KV Bremen zahlt 350 Euro, wenn eine Praxis bis zum 30. Juni 2016 wenigstens 20 eArztbriefe über KV-Connect verschickt oder empfangen hat. www.kvhb.de/ teilnehmerliste-earztbrief Die Liste der Ärzte und Psychotherapeuten aus Bremen und Bremerhaven, die eArztbriefe senden und empfangen können, wird kontinuierlich erweitert. Wie geht das? KV-Connect-Antrag und Förderantrag von der KVWebseite laden, ausfüllen und an die KV schicken (Fax genügt). eArztbrief-Modul beim PVS-Anbieter bestellen und einen Installationstermin vereinbaren. Die Zugangsdaten werden von der KV per Post-Ident verschickt, das dauert zirka eine Woche. Diese Daten werden dann bei der Installation benötigt und in das System erfasst. Studieren Sie – und natürlich Ihr Personal – die Informationen, wie der eArztbrief in Ihrem System funktioniert. Achten Sie auf den E-Mail-Eingang in Ihrem KV-Connect Postfach. Nichts ist ärgerlicher als erst vom Patienten zu erfahren, dass der Kollege schon Daten elektronisch an Sie verschickt hat. www.kv-telematik.de Über den Reiter „Partner und Softwarehäuser“ und den Menüpunkt „Audit“ können Sie eine Liste der Softwarehersteller einsehen, die den eArztbrief und weitere Anwendungen in ihre Programme implementiert haben. Wer macht mit? Leider gibt es bisher in keinem Praxisverwaltungssystem ein wirklich gutes Verzeichnis der potenziellen Empfänger. Die KV Bremen veröffentlicht daher auf ihrer Homepage eine „händisch erstellte“ Liste. Bisher haben 40 Praxen aus Bremen und Bremerhaven ihre Teilnahme erklärt. Wenn Sie mit einem Kollegen viel kommunizieren (wollen), bleibt im Moment nur: Sprechen Sie ihn an. Sie müssen nur einmal ihre Mail-Adressen austauschen, dann können Sie in Zukunft den höheren Komfort nutzen. Wie funktioniert der eArztbrief? In 30 Praxisverwaltungssystemen ist der eArztbrief schon eingebaut und auditiert worden. Einen Link zu der Liste finden Sie im nebenstehenden Infokasten. Direkt aus der Patientenkarte im Praxisverwaltungssystem kann ein Brief erstellt werden. Mehr oder weniger komfortabel wird die KV-Connect Mail-Adresse des Kollegen eingegeben – da unterscheiden sich die Systeme stark. Dann kann der Brief verschickt werden. Bei einigen Systemen muss zusätzlich eine PIN eingegeben werden. Alle Praxisverwaltungssysteme haben so etwas wie ein Postfach eingebaut, das abgefragt werden muss. Dort liegen dann die empfangenen Briefe und können (meist) in die Kartei einsortiert werden. Dies geht bei manchen Systemen automatisch und viel besser als bei einem Fax. Was kostet mich der eArztbrief? Der eArztbrief ist ein Programmteil Ihres Praxisverwaltungssystems. Wieviel – und ob überhaupt – sie dafür bezahlen müssen, ist Sache des Herstellers oder Händlers. Manchmal entstehen auch Kosten für einen Technikereinsatz oder eine Einweisung. Wie geht es weiter? Der Austausch zwischen niedergelassenen Ärzten/ Psychotherapeuten ist ein Anfang. Die KV Bremen ist mit einigen Krankenhäusern im Gespräch, die elektronische Entlassbriefe verschicken wollen. Nach unserer Erfahrung sind dort zwei hohe Hürden zu überwinden: Das zum Teil umständliche Freigabeverfahren der Briefe und die Unbeweglichkeit der Anbieter von Krankenhausinformationssystemen. zusammengestellt von got tfried antpöhler | KV Bremen | 0421.3404 121 Landesrundschreiben | März 2016 www.kvhb.de/kv-connect www.kvhb.de/earztbrief Zentrale Infoseiten der KV Bremen. Hier finden Sie auch den Förderantrag. Was wird gefördert? Aus der KV WICHTIGE LINKS Update Versorgungsverträge: Neue Diagnosenliste 10 Aus der KV Zum 1. April ändern AOK Bremen/Bremerhaven und hkk die Diagnosenliste für die Versorgungs- und Hausarztverträge. Gründe für diese Nachjustierung: Änderung beim ICD-10 und beim Risikostrukturausgleich (RSA), nicht angeschriebene Diagnosen wurden gelöscht. Somit sinkt die Zahl von 3.600 auf 2.900. Leider fällt auch im Zuge der RSA-Anpassung Adipositas raus. Landesrundschreiben | März 2016 Zum 1. April 2016 gilt für die Versorgungs- und Hausarztverträge der KV Bremen eine neue ICD-10-Liste. Das sind die Fakten: Reduzierung der ICD10-Liste von rund 3.600 auf knapp 2.900 ICD-10. Wesentlich Gründe dafür: a) Diagnosen, die überwiegend nur im stationären Bereich anfallen (hier wurde im III. Quartal 2015 auch kein erhöhtes Kodieraufkommen festgestellt) b) Diagnosen, die aus dem Zuschlagskatalog der Krankenkassen weggefallen sind (siehe Infokasten Morbi-RSA) c) Diagnosen, die nicht genutzt wurden Berücksichtigung des neuen ICD-Kataloges für 2016 (siehe Infokasten neue ICD-10) Es bleibt bei 43 Krankheitsbildern Drei fallen weg (Adipositas, angeborene Fehlbildungen und Osteoporose). Drei sind neu (Erkrankung des Pankreas, Luxation des Hüftgelenks und mentale Retardierung). E XKURS: MORBI-RSA UND MORBI- QUOTE Die neue Diagnosenliste ist auf der Homepage der KV Bremen abrufbar unter: www. kvhb . de /versorgungsvertrag bzw. www. kvhb . de /hausarzt vertrag Fragen zu den Verträgen: barbara frank 0421.34 04–340 | [email protected] Fragen zur Abrechnung: mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Fragen zur Kodierung: kodierteam der kv bremen 0421.34 04–372 und 373 Der Geldstrom im Gesundheitswesen orientiert sich mehr und mehr an der Krankheitslast (Morbidität) der Bevölkerung. Der Grundgedanke ist so einfach wie einleuchtend: Die Versichertenbeiträge sollen dahin, wo sie für die Versorgung der Kranken gebraucht werden. Kompliziert wird es im Detail, denn es kommen unterschiedliche Mechanismen zum Zuge. Bei der Geldverteilung „vom Bürger“ über den Gesundheitsfonds zu den Krankenkassen greift der so genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). In den Einzelheiten unglaublich kompliziert, grob gilt ungefähr das: Es gibt einen Kanon von 80 Krankheitsbildern (Diagnosengruppen), für die die Krankenkassen mehr Geld bekommen. Auch Alter und Geschlecht spielen eine Rolle. Für jeden einzelnen Versicherten gibt es also Zubzw. Abschläge auf einen Grundwert. Das Problem: Diese 80 HINWEISE ZUM TK-VERSORGUNGSVERTR AG Bei der Abrechnungsbearbeitung des 3. und 4. Quartals 2015 ist aufgefallen, dass für den Versorgungsvertrag der Techniker Krankenkasse die GOP der Versorgungsverträge der AOK Bremen/ Bremerhaven und der HKK angesetzt wurden. Da die KV Bremen nicht korrigieren darf, möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, welche GOP im TK-Vertrag abgerechnet werden können. Vergütungspauschale für die Behandlung von Patienten mit einer gesicherten Diagnose 4 Euro 99521 Vergütungspauschale für die Behandlung von Patienten mit zwei gesicherten Diagnosen 6 Euro 99522 Vergütungspauschale für die Behandlung von Patienten mit drei gesicherten Diagnosen 8 Euro 99523 Vergütungspauschale für die Behandlung von Pat. mit vier oder fünf gesicherten Diagnosen 10 Euro 99524 Vergütungspauschale für die Behandlung von Pat. mit sechs oder sieben ges. Diagnosen 25 Euro 99525 Vergütungspauschale für die Behandlung von Pat. mit acht oder mehr gesicherten Diagnosen 45 Euro 99526 Bitte beachten Sie, dass sich die Diagnosenliste für den Versorgungsvertrag der AOK/hkk von der ICD-10-Liste der TK unterscheidet. Über das passwortgeschützte Mitgliederportal im KV-SafeNet können Sie unter dem Punkt „Ihre Statistiken“ auf die Anlage 7.2 zugreifen. Hierbei handelt es sich um die patientenbezogene Zusammenstellung der zurückgestellten GOP mit Angabe der Streichgründe. christin rösner 0421.34 04–356 | [email protected] für die Krankenkassen so wichtigen Krankheiten sind nicht fix. Sie werden regelmäßig überprüft und ausgetauscht. Von den Krankenkassen zu den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten nimmt das Geld einen anderen Weg. Die entscheidende Größe ist hier die morbiditätsbedingte Veränderungsrate im jeweiligen KV-Bezirk (MorbiQuote), die der Bewertungsausschuss einmal im Jahr festlegt. In die Morbi-Quote fließt die Gesamtheit der Kodierungen, wobei neben Quantität auch die Qualität der ärztlichen Verschlüsselungen wichtig ist. Im Ergebnis stehen kleine Prozentzahlen mit großer Wirkung. Denn sie sind die Basis für die regionalen Honorarverhandlungen und bestimmen, wie viel Geld in den Honoratopf fließt. Morbi-RSA und Morbi-Quote sind zwar beide im hohen Maße abhängig von der Diagnosekodierung. Sie sind aber nicht identisch. (red) NEUE ICD -10 - GM FÜR 2016 LIEGT VOR Das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2016 veröffentlicht. Es wurden Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und insgesamt 81 Vorschläge von Fachgesellschaften und Fachleuten der Ärzteschaft berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen betreffen unter anderem: Enterokolitis durch clostridium difficile: Einführung zusätzlicher Schlüsselnummern zur Kodierung von Komplikationen (A04.-) Dengue: Neuer Kode (A97.-) Multisystem-Atrophie: Umstrukturierung von Kodebereichen (z. B. G23.-) Sonstige Venenkrankheiten: Aufnahme einer neuen Subkategorie (I87.-) Grippe: Unterscheidung in zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) oder saisonale nachgewiesene Influenzaviren (J10.-) Chronische Graft-versus-Host-Krankheit: Aufnahme neuer Schlüsselnummern zur Anpassung an die klinisch gebräuchliche Einstufung des Schweregrades (T86.-) Weibliche Genitalverstümmelung: Verlagerung der Inhalte in einen neuen Kodebereich aufgrund einer WHO-Vorgabe (Z91.7-) Orthopädische Gelenkimplantate: Neue Subkategorien zur Lokalisation (Z96.6-) Landesrundschreiben | März 2016 GOP Aus der KV Vergütung 11 Betreuungsaufwand Bedarfsplan wird besser austariert 12 In den Bedarfsplänen für Bremen und Bremerhaven wurden einige Verzerrungen und Unwuchten beseitigt. So wird bei einigen Fachgruppen die Umland-Mitversorgung künftig stärker berücksichtigt. Und es wurde ein Ausweg aus der Chirurgen-Orthopäden-Zwickmühle gefunden. Aus der KV Landesrundschreiben | März 2016 Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Radiologen Ärzte aus diesen Fachgruppen mussten sich die Augen reiben. Ihre Versorgungsgrade wurden im alten Bedarfsplan mit 200, 300 und mehr Prozent ausgewiesen. Eine eklatante Überversorgung. Der Gedanke, dass diese Zahlen wohl nicht bedarfsgerecht sein könnten, liegt sehr nahe. Diese hohen Versorgungsgrade sind Folge der letzten Neuregelung der Bedarfsplanungsrichtlinie aus dem Jahr 2012 – als man vor allem die Versorgung auf dem flachen Land im Blick und die Stadtstaaten wenig auf dem Schirm hatte. Die Zuschnitte der Versorgungsregionen wurden munter verändert und die Verhältniszahlen kräftig erhöht. In Bremen und Bremerhaven haben sich die Versorgungsquoten darauf hin für die so genannten spezialisierten Fachärzte von einem auf den anderen Tag nahezu verdoppelt – obwohl sich ansonsten nichts geändert hat. Gut, dass die Bedarfsplanungs-Richlinie die Möglichkeit eröffnet, von den Vorgaben abzuweichen, sofern es regionale Besonderheiten gibt – wie zum Beispiel Mitversorgereffekte aus dem Umland. Dass Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Radiologen in erheblichem Umfang Patienten aus Niedersachsen versorgen, zeigen die Fallzahlen sehr deutlich. Der Anteil der niedersächsischen Patienten liegt zwischen 28 Prozent (Kinder und Jugendpsychiater Bremen) und 59 Prozent (Anästhesisten Bremerhaven). Diese „Umland-Quote“ wird nun auf die Verhältniszahl der jeweiligen Fachgruppe in der jeweiligen Stadt angerechnet, so dass sich die Versorgungsgrade deutlich reduzieren. Die Kinder- und Jugendpsychiater in Bremerhaven rutschen sogar unter die magische Grenze von 110 Prozent, sodass sich Ärzte dieser Fachrichtung im Umfang von 1,5 Sitzen frei niederlassen können. Diese Korrektur hat nicht nur den Charme, dass sie die Versorgungssituation realistischer dargestellt. Der Eingriff ist auch unmittelbar Folge eines neuen Gesetzes, wonach die Zulassungsausschüsse künftig bei Fachgruppen mit einem Versorgungsgrad von 140 Prozent prüfen sollen, ob eine Nachbesetzung wirklich „versorgungsnotwendig“ ist. Chirurgen und Orthopäden Was unterschiedliche Regelungskreise, die nicht aufeinander abgestimmt sind, anstellen können, zeigt sich wie in einem Brennglas fokussiert in der Stadt Bremen. Es geht um das Weiterbildungsrecht und das Zulassungsrecht. Und es geht um Chirurgen und Orthopäden. Die Fachärzte für Chirurgie sowie die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bilden jeweils getrennte Arztgruppen. Die Bedarfsplanungsrichtlinie macht es möglich, dass ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie den Sitz eines Facharztes für Chirurgie als Nachfolger übernimmt, sofern der Facharzt für Chirurgie einen unfallchirurgischen Schwerpunkt hatte. Findet eine solche Nachbesetzung statt, wird plakativ ausgedrückt der Chirurgen-Sitz zu einem Orthopäden-Sitz. Weil in Bremen bei den Chirurgen dabei die Grenze von 110 Prozent unterschritten wird, findet eine Verschiebung der Arztsitze statt. Das ist insgesamt in Bremen bereits viermal passiert. Dass diesem Mechanismus ein Riegel vorgeschoben werden musste, darüber bestand Einigkeit. Deshalb wurden nun die Verhältniszahlen angepasst. Der Rechenweg ist komplex, im Ergebnis steht ein etwas höherer Versorgungsgrad bei den Chirurgen und ein etwas niedrigerer bei den Orthopäden. Das Stühlerücken hört auf. Psychotherapeuten Zwei Effekte wirken auf den Versorgungsgrad der Psychotherapeuten ein. Einerseits werden nun die Ausbildungsinstitute herausgerechnet. Dem gegenüber stehen die psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAS), die gemäß Bedarfsplanungsrichtlinie eingerechnet werden müssen. In der Summe sinkt der Versorgungsgrad der Psychotherapeuten in Bremen. In Bremerhaven gibt es keine nennenswerte Veränderung. (red) www. kvhb . de /bedarfspl an Hier habe ich es mit Finanzexperten zu tun, die den Gesundheitsmarkt kennen. Wenn es brennt, fallen Entscheidungen schnell und unbürokratisch. Egal, ob es um meine Praxis oder Familie geht: Ich habe einen kompetenten und verlässlichen Partner für alle Finanzfragen. Die Berater der Sparkasse Bremen kenne ich persönlich – das gefällt mir. Erste Wahl für Heilberufe – mit Branchenexpertise und Beratungsqualität Von der Finanzierung des eigenen Studiums über Finanzfragen rund um die eigene Praxis oder Apotheke bis hin zur gewinnbringenden Verwaltung von privatem Vermögen: Unsere Spezialisten begleiten Sie nicht nur als Finanzexperten, sondern auch als zertifizierte Berater für Heilberufe. Bei uns bekommen Sie exzellente Beratung, verlässlichen persönlichen Kontakt und die Stärke eines Marktführers. Diese Vorteile schätzen unsere Kunden sehr. www.sparkasse-bremen.de/heilberufe Stark. Fair. Hanseatisch. Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... Zwei Urteile in der Causa Köhler 14 Nachrichten Landesrundschreiben | März 2016 Berlin | Zwei Gerichte haben sich im Januar mit Sachverhalten rund um die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihrem ehemaligen Vorstand, Dr. Andreas Köhler, beschäftigt. Das Arbeitsgericht Berlin wies eine Klage der ehemaligen KBV-Personalchefin und Köhler-Lebensgefährtin ab. Die Ex-Dezernentin hatte gegen ihre fristlose Kündigung geklagt und Schmerzensgeld geltend gemacht. Unbegründet, wie das Arbeitsgericht feststellte. Konkret wurde ihr vorgeworfen, Köhlers Ruhestandsbezüge falsch berechnet zu haben. Das Landgericht Berlin hatte zuvor Köhler zur Zurückzahlung eines monatlichen Mietkostenzuschusses von der KBV für die Jahre 2005 bis 2010 verurteilt. Es geht um 95.000 Euro nebst Zinsen. Das Landesrundschreiben wird in einer der nächsten Ausgaben ausführlich zu diesem Thema berichten. GOÄ-Novelle bleibt Streitfall Berlin | Der Sonderärztetag am 23. Januar in Berlin zur GOÄ-Novellierung hat den innerärztlichen Streit um die Gebührenordnung nicht beilegen können. Zwar haben die Delegierten mit großer Mehrheit dem Entwurf der Novelle zugestimmt und damit den Verhandlungsführern der Bundesärztekammer den Rücken gestärkt. Anträge, die von niedergelassenen Ärzten vorgebracht wurden, sind allesamt abgelehnt worden. Das hat den Protest zahlreicher Fachverbände ausgelöst. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die LandesKVen fordern die Bundesärztekammer in einem offenen Brief zu Korrekturen auf. Dabei geht es insbesondere darum, Ausgabenobergrenzen zu verhindern, eine Anlehnung an den EBM zu verhindern sowie Befugnisse für den geplanten GOÄ-Ausschuss zu begrenzen. Patientenakten als Konfetti im Fasching Patient hält Ärztin in Wohnung fest Wartburgkreis | Beim Fasching im thüringischen Dermbach (Wartburgkreis) sind zerschredderte Patientenakten als Konfetti unters Volk gebracht worden, berichtet der Ärztliche Nachrichtendienst (änd). Eine Anwohnerin habe beim Straßenfegen die gut lesbaren Aktenschnipsel gefunden, auf denen unter anderem Name und Daten der Schwester zu finden waren. Die Patientenakten stammen offensichtlich aus einer Außenstelle des Klinikums Bad Salzungen. Da keine Strafanzeige vorliegt, ermittelt die Polizei nicht. Görzke | Bei einem Hausbesuch im brandenburgischen Görzke ist eine Ärztin von einem Patienten in seiner Wohnung festgehalten worden. Wie der Ärztliche Nachrichtendienst berichtete, habe der 71 Jahre alte Mann beim KVBereitschaftsdienst angerufen. Als die 34-jährige Ärztin eintraf, verständigte der Mann die Polizei, hielt die Frau fest und beleidigte sie, weil er bezweifelte, dass es sich um eine Ärztin handelt. Die junge Frau erlitt einen Schock. Der Mann wurde in eine Klinik gebracht. Die Polizei ermittelt wegen Freiheitsberaubung. Ministerium geht gegen Krankenkassen vor Gitter bleibt Präsi der Ärztekammer Berlin | Das Bundesgesundheitsministerium zwingt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einer Ersatzvornahme zu einer Satzungsänderung. Konkret soll ein Passus aufgenommen werden, wonach bei gemeinsamen Entscheidungen von Haus- und Fachärzten Parität in der KBV-Vertreterversammlung hergestellt wird. Eine Mehrheit in der KBV aus Haus- und Fachärzten hält diese Regelung für eine Pseudoparität und bewertet sie als unverhältnismäßigen Eingriff . Vor der Ersatzvornahme hatte sich eine Zweidrittel-Mehrheit in der Vertreterversammlung gegen diese Pläne gewandt. Die KBV klagt nun. Neuer Chef bei Ameos Rüggeberg zurückgetreten Bremerhaven | Die Ameos-Kliniken Bremerhaven-Geestland haben einen neuen Krankenhausdirektor. Seit Jahresbeginn ist Jörgen Wißler für die drei Standorte verantwortlich. Der neue Manager, der seine Laufbahn als Krankenpfleger begonnen hat, folgt auf Dr. Lars Timm, der zum Regionalgeschäftsführer aufgestiegen ist. Bremen | Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der KV Bremen, Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, ist von allen Ämtern in der KV zurückgetreten. Rüggeberg war zuletzt Mitglied der Vertreterversammlung und Vorsitzender des HVM-Ausschusses sowie des Beratenden Fachausschusses Fachärzte. Neue Klinik steht leer ‒ keine Zufahrt! 18-Jähriger gibt sich als Arzt aus Andalusien | Schildbürgerstreich in Spanien: Für 21 Millionen Euro ist im südspanischen Andalusien ein Krankenhaus gebaut worden, das allerdings leer steht. Denn es fehlt eine Zufahrtsstraße. Der Bürgermeister der Gemeinde Lepe erklärte, dass die Infrastruktur wegen ausbleibender Finanzmittel aus Madrid nicht fertiggestellt werden konnte. Man sei aber zum Dialog bereit, heißt es. In dem Krankenhaus sollten jährlich 83.000 Patienten behandelt werden. 3.000 geplante Operationen fallen aus, berichtet der Ärztliche Nachrichtendienst. Palm Beach | Fast drei Moante hat ein 18-Jähriger in Palm Beach im US-Bundesstatt Florida eine Arztpraxis betrieben. Wie die Ärzte Zeitung berichtet, handelt es sich bei dem jungen Mann sogar um einen Wiederholungstäter. Schon im vergangenen Jahr habe es eine Unterlassungsverfügung gegen ihn gegeben. Ein verdeckter Ermittler ließ sich von dem 18-Jährigen untersuchen und nahm ihn fest. Im Nachrichtendienst Twitter kommentierte das Büro des Sheriffs süffisant: „Nur weil du eine Staffel von Grey's Anatomy geschaut hast, kannst du noch nicht als Arzt arbeiten. Landesrundschreiben | März 2016 Ministerium geht gegen KBV vor Nachrichten Bremen, Bremerhaven | Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat Ende Januar Dr. Heidrun Gitter an die Spitze der Ärztekammer Bremen gewählt. Die Fachärztin für Kinderchirurgie erhielt 24 von 28 Stimmen. Vizepräsident bleibt der niedergelassene Internist Dr. Johannes Grundmann. Er erhielt 26 Stimmen. Den Ärztekammer-Vorstand komplettieren als Beisitzer Bettina Rakowitz, Dr. Birgit Lorenz und Dr. Tadeusz Slotwinski. Lorenz ist seit Anfang 2016 auch Vorsitzende der Bezirkstelle Bremerhaven. 15 Berlin | Aufregung im Krankenkassenlager: Mit dem Präventionsgesetz sind die Krankenkassen dazu verdonnert worden, einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abzuführen. Es geht um rund 31 Millionen Euro, die die Behörde für eine Präventionskampagne nutzen soll. Gegen die Verweigerung des Kassenverbandes geht das Bundesgesundheitsminsiterium nun mit einer aufsichtsrechtlichen Anordnung vor. Gesundheitspolitik 2016: Gesetze und wichtige Vorhaben 16 Unter Hermann Gröhe (CDU) produziert das Bundesgesundheitsministerium Gesetze wie am Fließband. 2015 war wohl das bisher „produktivste“ Jahr. 2016 entfalten einige dieser Gesetze ihre Wirkung und weitere kommen hinzu. Ein (wahrscheinlich unvollständiger) Überblick. Im Blick Landesrundschreiben | März 2016 1. Januar E-Health-Gesetz tritt in Kraft u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen: Medikationsplan, Förderung eArztbrief, Versichertenstammdatenabgleich 1. Januar Präventionsgesetz tritt in Kraft u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen: Krankenkassen zahlen die Impfausweise, Kontrolle des Impfstatus bei Kindern und Jugendlichen voraussichtlich März Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen tritt in Kraft Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird ins Strafgesetzbuch aufgenommen. 1. Januar Hospiz- und Palliativgesetz tritt in Kraft u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen: Krankenkassen müssen für Haus- und Fachärzte mehr Geld bereitstellen, Ausbau der SAPV auf dem Land bis Juni Bewertungsausschuss prüft, wie konsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen telemedizinisch erbracht werden können. EBM soll bis April 2017 angepasst werden. (aus E-Health-Gesetz) bis Juni Gematik muss Voraussetzung für Versichertenstammdatendienst schaffen. Gelingt das nicht, drohen Sanktionen für Gesellschafter (u.a. KBV) (aus E-Health-Gesetz) 25 Januar Terminservicestellen nehmen Arbeit auf (aus Versorgungsstärkungsgesetz) JANUAR FEBRUAR bis Juni Psychotherapie-Sprechstunde: G-BA soll Psychotherapierichtlinie modifizieren (aus Versorgungsstärkungsgesetz) MÄRZ APRIL MAI JUNI 17 26. Oktober bis 2. November Im Blick Wahl zur Vertreterversammlung der KV Bremen bis 31. Dezember Der G-BA soll Prüfung abschließen, ob weitere DMP im EBM aufgenommen werden. bis 31. Juli Der GBA muss das Präventionsgesetz konkretisieren (Präventionsempfehlungen). Landesrundschreiben | März 2016 voraussichtlich Juli Pflegeberufsgesetz soll in Kraft treten. Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann soll ab 2018 vereinheitlicht werden. bis 1. Januar 2017 Eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie soll neben demographischen Faktoren auch die Sozial- und Morbiditätsstruktur berücksichtigen. Sommer Bundesregierung und Bundesländer wollen Reform des Medizinstudiums vorlegen (Masterplan Medizinstudium 2020). 2017 Der eArztbrief wird gefördert: Für das Einlesen bekommt der niedergelassene Arzt 50 Cent. (aus E-Health-Gesetz) ab 1. Oktober Das Ausstellen von Medikationsplänen (in Papierform) wird als EBM-Leistung vergütet. (aus E-Health-Gesetz) JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER New Data: Wie Patienten immer „gläserner“ werden – freiwillig! Im Blick Landesrundschreiben | März 2016 Minicomputer am menschlichen Körper, die Gesundheitsdaten registrieren, speichern und weiterverarbeiten – sie versprechen ein Bombengeschäft: Jeder vierte Bundesbürger würde bis zu 300 Euro für die kleinen Helfer ausgeben, über 17 Prozent besitzen bereits ein sogenanntes „Wearable“. Der IT-Verband BITKOM prognostiziert ein Multimilliardengeschäft mit jährlichen Wachstumsraten von über 20 Prozent – kein anderer Markt wächst derzeit so schnell wie die Internetmedizin. Erst fünf Prozent des Gesundheitsmarktes sind heute digital. Doch schon in nur fünf bis sieben Jahren, so eine Schätzung der Unternehmensberatungen McKinsey und Goldman Sachs, wird der größte Gesundheitsanbieter auf dem Markt eine Softwarefirma sein. Dabei ist die Bandbreite der „Wearables“ enorm: Die 19 Keine Branche wächst derzeit so schnell wie die Internetmedizin. IT-Konzerne und Versicherungen wittern ein Milliardengeschäft, denn Patienten hinterlassen freiwillig Gesundheitsdaten im Netz. Für Ärzte wird sich der Praxisalltag drastisch ändern: Erst-Diagnosen verlagern sich zunehmend in die digitale Welt. noch harmlosen geben zum Beispiel einen warnenden Signalton ab, wenn die nächste Jogging-Tour im Park ansteht oder der Zeitpunkt angekommen ist, die Medikamente einzunehmen. Im letzten Frühling stellte die Techniker Krankenkasse eine App vor, die mit persönlichen Angaben eines Allergikers, den per Internet zugelieferten Informationen über die örtliche Pollendichte und anhand der aktuellen Wetterdaten die zu erwartenden Symptome vorhersagt und den Zeitpunkt für die Einnahme von Medikamenten bestimmt. Doch immer mehr der IT-basierten GesundheitsChecker gehen noch viel weiter: Apps überwachen Blutdruck- und Zuckerwerte, Kalorien-Aufnahme und -Verbrauch, die Bewegung im Schlaf oder Muskelaktivitäten am Tag. Neueste Entwicklungen geben über eingebaute Leucht- 20 Im Blick Landesrundschreiben | März 2016 dioden rotes und grünes Licht verschiedener Wellenlängen auf die Haut ab, ein optischer Sensor misst die Reflexion, die sich je nach Blutfluss unterscheidet. Das „Wearable“, zum Beispiel in Form eines elektronischen Armbands, wertet die Daten aus und zieht dann unmittelbar Rückschlüsse auf Herzfrequenz und Blutdruck. (siehe Kasten) Das Potential dieses Marktes ist gigantisch: Mehr als 41 Millionen Deutsche besitzen ein Smartphone und laden sich Apps auf ihre Geräte. Unter den weltweit mehr als zwei Millionen Apps sind laut aktuellen Schätzungen zwischen 150.000 und 200.000 für Gesundheit und Fitness. Markus Müschenich, Geschäftsführer des Bundesverbandes Internetmedizin, sieht die Gesundheitsbranche vor einem Umbruch: „Es findet derzeit ein regelrechter Paradigmenwechsel in der Versorgung unserer Patienten statt“, sagt der Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (siehe Interview). Neue Services eroberten den Alltag von Patienten, mit denen sie nicht nur via Smartphone und Tablet die eigene Gesundheit organisieren, sondern auch die medizinische Versorgung via Internet zu sich nach Hause holen. Das beginnt mit Informationsportalen, die bei der Suche nach dem richtigen Arzt und Krankenhaus helfen, und Internet-Angeboten, die Patienten unterstützen, die richtige Diagnose schnell zu finden, wenn der Facharzt den nächsten Termin erst Wochen später anbietet. Eine amerikanische Studie zeigt, dass fast 30 Prozent der Patienten, die Diagnosewerkzeuge via Internet nutzen, auf den Besuch beim Arzt verzichten. In Deutschland konsultieren bereits 65 Prozent der Patienten vor dem Arztbesuch das Internet, jeder zweite ist bereit, auch via Internet BEISPIEL: DOC TOR ON DEMAND Seit September 2014 bringt der Anbieter www.patientus.de Patient und Arzt via OnlineSprechstunde zusammen, auch „Doctor on Demand“ genannt. Für die USA wird prognostiziert, dass schon im Jahr 2018 über 22 Millionen Haushalte ihren Arztbesuch via Video-Sprechstunde erledigen und so einen Umsatz von 13 Milliarden Dollar generieren. Bei Praeveticus erhält der Patient von seinem Arzt zunächst eine TAN-Nummer. Am Tag des Arztbesuchs bekommt der Patient eine E-Mail, klickt auf den angegebenen Link und gibt dann die TAN-Nummer ein, landet erst im virtuellen Wartezimmer und dann im virtuellen Sprechzimmer seines Arztes. Die Sprechstunde läuft über Kamera, Bildschirm und Mikrofon. Röntgenbilder oder Laborbefunde können eingeblendet und direkt besprochen werden. mit seinem Arzt in Verbindung zu treten. Und jeder sechste glaubt sogar, Gesundheits-Apps könnten den Arztbesuch ersetzen. Der Trend geht mittlerweile so weit, dass sogenannte „Online-Ärzte“ mit vertrauensvollen Namen wie „Klara“ oder „Novego“ mit Patienten kommunizieren: Um eine Begutachtung oder Ersteinschätzung von klara.com zu erhalten, macht ein Benutzer ein Foto von seinem Hautproblem, lädt es hoch und beantwortet einige medizinische Fragen. Der Patient bleibt dabei anonym. Für eine Gebühr von 29 Euro bekommt er auf Basis der eingeschickten Bilder und Angaben innerhalb von garantierten 48 Stunden eine Begutachtung von einem zugelassenen Hautarzt, die Mehrheit der Ratsuchenden sogar schon innerhalb weniger Stunden. Einen ähnlichen Service bietet www.novego.de für Patienten mit Depressionserkrankungen. Über das Ratgeberportal Medlanes können Nutzer bei gesundheitlichen Beschwerden online in den Dialog mit spezialisierten Ärzten treten. Dabei fragt ein IT-System, die sogenannte „Medical Engine”, ihre Symptome ab und vermittelt die Nutzer an einen passenden Arzt oder Spezialisten, der sie über das Portal zeitnah berät und umfassend informiert. Über das Smartphone und im Web können Patienten so rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt aus erste wichtige Informationen zu ihrem Krankheitsbild erhalten. Eine Konsultation per E-Mail plus drei weitere Fragen kostet bei Medlanes 24 Euro. Finanziell wird Medlanes übrigens von Microsoft und dem Bayer Accelerator unterstützt. Doch das Internet ist in medizinischen Fragen alles andere als ein Heilsbringer: Obwohl immer mehr Patienten BEISPIEL: INSULIN-PEN Landesrundschreiben | März 2016 von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen Im Blick den Kauf eines Fitness-Armbands oder einer Apple Watch mit einem Bonus. Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt vor einem „erheblichen Überwachungspotential“ und vor einem Strafsystem, in dem Patienten, die nicht an Gesundheitsprogrammen teilnehmen, über Rabatte für andere benachteiligt werden. Die Chancen und Herausforderungen der Internetmedizin, dem die Bundesregierung bis 2018 mit einem „E-Health-Gesetz“ beizukommen versucht (siehe Kasten), beschäftigen auch den Deutschen Ethikrat. Dass die Sammlung und Speicherung von Daten, die Verknüpfung unterschiedlicher Datensätze sowie ihre Nutzung und Anwendung große Fortschritte in der Medizin versprechen, weiß auch der Sachverständigenrat, der sich auf einer Tagung eigens mit der Telemedizin auseinandergesetzt hat. Der Trend bringe aber auch ethische und rechtliche Herausforderungen mit sich, betont die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Christiane Woopen: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Menschen sich durch biologisierte und numerifizierte Selbstwahrnehmung und Lebensführung sowie durch datengetriebenen Effizienzhype und Optimierungswahn nicht hinter sich lassen, sondern in einem erfüllten Leben zu sich und zueinander kommen.“ 21 als „Co-Therapeuten“ auftreten (siehe Kasten) und sich mit vermeintlichem Fachwissen aus dem Netz wappnen, ist die Gefahr von Fehldiagnosen unvermindert hoch: Um herauszufinden, wie zuverlässig digitale „Symptom-Checker“ sind, haben Wissenschaftler der Harvard Medical School in Boston an 23 verschiedene Anbieter aus den USA, Großbritannien, den Niederlanden und Polen 45 fingierte Fälle versendet. Das Ergebnis: Nur in 34 Prozent aller Konsultationen stand die korrekte Diagnose an erster Stelle einer Liste von möglichen Diagnosen. Somit lagen die „SymptomChecker“ in zwei Drittel aller Fälle daneben. In 51 Prozent war laut Studie zumindest eines der ersten drei Ergebnisse ein Treffer. Darüber hinaus ist nicht allen Patienten klar, dass der Trend zur Internetmedizin auch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringt. Denn über „Wearables“ und Gesundheits-App entsteht eine gigantische Datenbank mit virtuellen Krankenakten, in denen Elektronikkonzerne ein Milliardengeschäft wittern. So hat IBM eine Firma gegründet, die auf der Online-Plattform „Watson“ Gesundheitsinformationen auswertet, erklärtes Ziel dabei sei es, „Therapien zu erleichtern und die Forschung voranzutreiben“. Über 2.000 Mitarbeiter sollen in der IBM-Tochter arbeiten, darunter 75 Ärzte. Neben dem Datenschutz werfen die individuellen Gesundheits-Services im Netz auch gesellschaftspolitische Fragen auf: Versicherte, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, könnten mit Beitragserhöhungen rechnen. Experten warnen vor einer Entsolidarisierung im Gesundheitswesen. Als erste gesetzliche Versicherung belohnt zum Beispiel die AOK Nordost Mit einem weltweit einzigartigen Insulin-Pen, der in der Lage ist, die injizierte Insulindosis automatisch auf eine Internetplattform zu übertragen, bietet www.emperra.de dem Patienten eine Kontrolle, ob seine individuelle Insulintherapie leitliniengerecht durchgeführt wird oder ob kurz- oder langfristige Probleme drohen. Dabei wird die übermittelte Insulinmenge mit dem kurz zuvor gemessenen Blutzuckerwert und den verköstigten Kohlenhydraten so aufbereitet, dass Patienten in Echtzeit informiert werden. Der betreuende Diabetologe, der ebenfalls Zugriff auf das System hat, kann seinen fachärztlichen Rat genau zu dem Zeitpunkt geben, an dem Probleme auftreten. New Data: „Das Oma-Wissen kommt heute aus den IT-basierten Apps“ 22 Der gläserne Patient und Dr. Google: Die Entwicklung in der digitalen Welt tangiert auch den Arztberuf. Die Internetmedizin muss aber keine Bedrohung für Ärzte sein, sondern kann auch eine große Chance werden. Das sagt Dr. Markus Müschenich. Wir sprachen mit dem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde. Im Blick Landesrundschreiben | März 2016 Diagnosen finden zunehmend via Internet statt, Gesundheits-Apps überwachen Blutdruck, Insulinmengen oder den Verlauf von Schwangerschaften – die Internetmedizin ist ein Mega-Trend. Wie skeptisch ist dabei die Ärzteschaft? Deutschlands Ärzte sind offener als man glaubt, es herrscht alles andere als eine Blockade-Haltung. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde sogar ein Vorstandspapier verabschiedet, nach dem evidenzbasierte Telemedizin besser sein kann als analoge Medizin. Was heißt das konkret? dr . markus müschenich | Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin | Vorstand des Bundesverbandes Internetmedizin | Berlin Für den Berufsalltag von Ärzten kann das zum Beispiel bedeuten, dass ein elektronisch geführtes DiabetikerTagebuch besser nutzbar ist als ein herkömmliches auf Papier. Oder dass eine Video-Sprechstunde mit einer Schwangeren, die das Bett hüten muss, vielleicht für die Patientin besser ist als der Gang in die Praxis. Hat das alte Berufsbild Arzt also ausgedient? Wenn gute Medizin vor allem gute Information und gute Kommunikation bedeutet, dann ist doch die Telemedizin nichts anderes, als mit neuen Werkzeugen eben genau Informationen und Kommunikation mit dem Patienten zu gewährleisten. Ich kann Ressentiments vor den neuen Werkzeugen verstehen – aber sie müssen aus dem Weg geräumt werden. Denn der Trend Internetmedizin ist keine Bedrohung für uns Ärzte, sondern eine Chance, die Medizin grundlegend zu verbessern. Wie verbessert er den bisherigen Berufsalltag von Ärzten? 23 Durch die Internetmedizin wird die Diagnosefindung ein Stück weit aus den Händen der Ärzte genommen, die ganz banale Erst-Diagnostik erledigen zunehmend ITAnwendungen. Mittlerweile kann der Patient zum Beispiel mit dem Smartphone den Blutfluss in der Fingerbeere filmen und daraus ableiten, ob Herzrhythmusstörungen vorliegen. Oder mobile EKGs mit dem Smartphone mit sich tragen und die Ergebnisse an den behandelnden Arzt weiterleiten, ohne in der Praxis zu erscheinen. Im Blick Können die Gesundheits-Apps auch behandeln? Kommen durch die Telemedizin also weniger Menschen zum Arzt? Das hoffe ich. Durch erfolgreich angewendete Internetmedizin werden die Wartezimmer leerer, die Sprechzimmer öffnen sich für längere Zeiten, und Ärzte können sich stärker auf die wirklich Kranken konzentrieren. Die große Frage dabei ist jedoch: Mit welchem Vergütungssystem ermöglichen wir diesen Wandel. Im Moment brauchen wirtschaftlich arbeitende Ärzte noch die zahlreichen bana- BEISPIEL: VIDEOSPIELE ZUR THER APIE Die Firma Caterna Vision bietet unter www.caterna.de eine Therapie für Kinder mit Sehstörungen an, deren Ursache in der Verarbeitung der Sehnerv-Signale im Gehirn liegt. Bislang werden diese Kinder ausschließlich mit einem Augenpflaster behandelt. Mit Caterna sitzen die Kinder zuhause vor einem Bildschirm und spielen einfache Computerspiele. Während sie dies tun, laufen im Hintergrund des Bildschirms wellenförmige sogenannte SinusoidalMuster ab, die über viele Jahre an der Universität Dresden erforscht und entwickelt wurden. Diese Muster wirken direkt im Gehirn und sollen dazu führen, dass die Kinder ihr Sehvermögen schneller wiedererlangen als mit der Standardtherapie über das Augenpflaster. len Diagnosen nach dem Muster: „Bei Ihnen ist alles in Ordnung, Sie können wieder nach Hause gehen!“ Erstrebenswert ist ein Vergütungssystem, in dem Patienten mit banalsten Erkrankungen mit Hilfe der Telemedizin zu Hause bleiben und die Ärzte trotzdem noch genug Geld verdienen, wenn sie sich länger den schwer Erkrankten widmen. Ist es realistisch, dass mit Apps versorgte Patienten in Zukunft auf den Arztkontakt verzichten? Die Zahlen sagen Ja. Jüngste Studien in den USA belegen, dass dort 27 Prozent der Patienten, die über IT-Diagnosewerkzeuge verfügen, deshalb nicht zum Arzt gehen. Bei 95 Millionen Arztkontakten in Deutschland pro Jahr wären das schon heute rund 26 Millionen Arztbesuche weniger. Was müssen Ärzte heute tun, um bei diesem Trend mithalten zu können? Erst einmal können sich Ärzte freuen, dass sie wieder als Ärzte gefragt sind und nicht als Oma mit Krautwickel und Erkältungs-Tee. Natürlich müssen sich Ärzte heute auch die neuen Kommunikationswerkzeuge aneignen, aber ich sehe da kein Problem. Wenn eine Berufsgruppe mit technischen Innovationen umzugehen gelernt hat, dann sind es doch die Mediziner. Das Ärztewissen verdoppelt sich alle fünf Jahre, wir sind Zukunftsforscher, keine Archäologen, die Wissen konservieren. Skeptiker warnen vor gläsernen Patienten, die durch die Internetmedizin ihre Gesundheitsdaten an IT-Konzerne, Landesrundschreiben | März 2016 Wie die therapeutische Behandlung in der Informationstechnologie abgebildet werden kann, wird die Zukunft zeigen. Im Moment sind wir im Stadium, dass klassisches Oma-Wissen von IT-basierten Anwendungen geliefert wird. Die App kann Dir sagen: Du hast leicht erhöhte Temperatur, aber das ist keine Lungenentzündung, Du musst noch nicht zum Arzt. JEDER DRIT TE FR AGT DR. GOOGLE: DIE MEISTGESUCHTEN KR ANKHEITEN IM NETZ 24 I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I I I I I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II Im Blick Landesrundschreiben | März 2016 294.690 — schilddrüsenvergrößerung (struma) 140.220 — diabetes 127.400 — hämorrhoiden 118.740 — magenschleimhautentzündung 109.020 — magersucht 107.240 — neurodermitis 103.720 — adhs 102.430 — depression 99.270 — durchfall 96.470 — bluthochdruck 96.460 — kopfschmerzen 93.110 — rheuma 91.220 — schlafstörungen 90.930 — bandscheibenvorfall 89.920 — fettstoffwechselstörung 89.890 — darmkrebs 88.650 — hiv 87.330 — angsstörung 80.520 — rückenschmerzen Anzahl der Google-Suchanfragen pro Monat 78.540 — hepatitis b Quelle: Central Krankenversicherung Versicherer und Pharmariesen abtreten – mit nicht einzuschätzenden Folgen. BEISPIEL: SCHWANGEREN-TAGEBUCH Mit einer sogenannten „Health-CompanianApplication“ haben Frauen unter www.onelife.me die Möglichkeit, während ihrer Schwangerschaft 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche über ein Tagebuch medizinisch begleitet zu werden. Informationen zum Befinden der Schwangeren werden in Echtzeit dokumentiert und ausgewertet, so dass der digitale Schwangerschafts-Wächter auch Risiken wie eine drohende Frühgeburt erkennen soll. Zugleich können Ultraschallfotos mit Freunden im Netz geteilt werden. Das Risiko der Datensicherheit ist nicht kleinzureden. Die Antwort darauf kann nur sein: Datensicherheit im Netz muss genauso betrachtet werden wie in allen anderen Lebensbereichen. Also muss es dafür klare Regelungen geben, wir müssen Zertifizierungen mit hohen Standards entwickeln. Und selbstverständlich müssen dann sämtliche im Gesundheitsbereich angewendeten IT-Systeme zertifiziert sein. Birgt die Internetmedizin nicht die Gefahr, dass unsere Gesundheitsdaten für alle offen liegen und Menschen, die nicht nach einer bestimmten Gesundheits-Norm leben, benachteiligt werden? Der Hang zur Entsolidarisierung im Gesundheitssystem wird derzeit viel diskutiert. Hier sehe ich die Gefahr aber nicht bei Versicherungen, die Patienten von Leistungen ausschließen, weil sie 10 Kilo zu viel wiegen oder rauchen. Um solche Maßnahmen zu vermeiden, haben wir immerhin das Sozialgesetzbuch. Eher ist die Gesellschaft selbst das Problem, in der Versicherte – auch durch Gesundheits-Apps – sich selbst unter Druck setzen und den Druck DAS NEUE E-HEALTH- GESETZ Im Internet gibt es zweifellos viel Fragwürdiges – weshalb wir immer mehr verunsicherte Patienten haben, sogenannte Cyberchonder. Hier müssen wir Ärzte uns als die kompetenteren Ansprechpartner ins Spiel bringen und den Patienten sagen: Hört nicht auf Dr. Google – wir wissen, was gut und was schlecht für euch ist. Damit das gelingt, muss sich die Ärzteschaft jetzt als Teil der Internetmedizin begreifen. Wir Mediziner müssen uns an die Spitze dieser Bewegung setzen, sonst tun es andere. Das Interview führte florian vollmers | Freier Journalist | Bremen Kliniken, die von 2017 bis zum 30. Juni 2018 ihre Entlassungsbriefe elektronisch erstellen, erhalten eine zusätzliche Vergütung von einem Euro. Niedergelassene Ärzte, die Briefe elektronisch in Empfang nehmen, sollen pro Brief 50 Cent erhalten. Vom 1. Oktober 2016 an soll jeder Patient, der mehr als drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan haben – zunächst auf Papier, dann digital. Landesrundschreiben | März 2016 Eine weitere Gefahr ist „Dr. Google“: Forscher haben herausgefunden, dass nur bei einem Drittel sogenannter Symptom-Checker im Internet eine korrekte Diagnose herauskommt. Wie sehr können wir uns in Gesundheitsfragen aufs Internet verlassen? Von 2018 an sollen die Notfalldaten von Patienten auf deren Wunsch hin von Ärzten verwaltet werden, dazu gehören zum Beispiel Angaben über bestehende Erkrankungen, Medikamente, Allergien oder die Blutgruppe. Im Blick auf andere übertragen. Hier haben wir als Ärzte eine aufklärerische Aufgabe, müssen vor der Gefahr der Entsolidarisierung warnen. Spätestens am 1. Juli 2018 sollen die Stammdaten der Patienten von den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten elektronisch verwaltet werden. Die Ärzte erhalten für die Pflege der Daten eine gesonderte Vergütung. Wer sich daran nicht beteiligt, muss mit Kürzungen rechnen. 25 Im vergangenen Jahr verabschiedete das Bundeskabinett das neue „Gesetz für sichere Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz „E-Health-Gesetz“. Danach sollen bis 2018 die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass medizinische Daten künftig elektronisch übermittelt werden können. Dabei soll die Berliner Gesellschaft für Telematik, ein von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gegründetes Unternehmen, sichere Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente festlegen. Zugleich erhalten Ärzte, Kliniken und Krankenkassen Anreize und angedrohte Sanktionen, damit sie elektronische Angebote zügig anbieten. Die wichtigsten Punkte des E-Health-Gesetzes: Ausfüllhilfe für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 26 Zum 1. Januar gibt es ein neues AU-Formular, der so genannte Auszahlschein ist darin integriert. Etwas Bürokratieabbau. Damit die Neuerungen gut in den Praxen ankommen, haben wir diese Ausfüllhilfe und einen FAQ erarbeitet. In Praxis Landesrundschreiben | März 2016 Grundsätzlich gilt: Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur auf Grund einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden! Zwei wesentliche Neuerungen sind zu beachten. Eine Rückdatierung der AU ist nun bis zu drei Tagen zulässig (vorher: zwei Tage). Die maximale Dauer einer einzelnen AU-Bescheinigung beträgt jetzt einen Monat, damit sind längere Zeiträume ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Verletzungen sind in dem Vertragsartenverzeichnis aufgelistet (Anlage zum Vertrag Ärzte/ Unfallversicherungsträger). Andere Verletzungen, die stationärer Versorgung bedürfen, können in Krankenhäusern mit Durchgangsärzten behandelt werden. Das Kästchen „Erstbescheinigung“ erklärt sich von selbst. „Folgebescheinigung“ ist auch bei Mit- bzw. Weiterbehandlung anzukreuzen. Tritt eine neue Erkrankung auf und hat zwischenzeitlich, wenn auch nur kurzfristig, Arbeitsfähigkeit bestanden, ist „Erstbescheinigung“ anzukreuzen; dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt. In der Zeile „arbeitsunfähig seit“ ist einzutragen, von welchem Tag an bei dem Versicherten nach dem vom Arzt erhobenen Befund Arbeitsunfähigkeit besteht. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Bei einer Erstbescheinigung ist in jedem Falle sowohl die Zeile „arbeitsunfähig seit“ als auch die Zeile „festgestellt am“ auszufüllen, und zwar auch dann, wenn die Daten übereinstimmen. Handelt es sich um eine Folgebescheinigung, kann der Eintrag des Datums in der Zeile „arbeitsunfähig seit“ unterbleiben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist „Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen. Liegt kein Ausnahmesachverhalt vor, welcher den Arzt gemäß § 26 des Vertrages der Ärzte mit den Unfallversicherungsträgern (§ 34 Abs. 3 SGB VII) von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit, ist zusätzlich „dem Durchgangsarzt zugewiesen“ anzukreuzen. Eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist z.B. nicht erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich nicht über eine Woche andauert oder keine Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich nicht um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt. Bei einer isolierten Augen-, oder HNO-Verletzung überweist der Vertragsarzt/ die Vertragsärztin unmittelbar an einen Facharzt/eine Fachärztin. Bei besonderen Verletzungen wie schweren, komplizierten Arm- oder Beinbrüchen erfolgt eine Überweisung an ein Krankenhaus, das am Verletzungs- bzw. Schwerstverletzungsartenverfahren der Unfallversicherung beteiligt ist. In dieses Kästchen ist das Datum einzusetzen, bis zu welchem auf Grund des erhobenen ärztlichen Befundes voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit bestehen wird – in der Regel maximal zwei Wochen. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von einem Monat bescheinigt werden. Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit (Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an arbeitsfreien Tagen aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung) ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen. Liegt ein potentieller Krankengeldfall vor und der Arzt kann bereits bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einschätzen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich an dem im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich bzw. letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegebenen Datum endet, enden wird bzw. geendet hat, ist zusätzlich zur Angabe des letzten Tages das Kästchen „Endbescheinigung“ anzukreuzen. Das bescheinigte Datum ist für die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Leistungsfortzah- 27 In Praxis Landesrundschreiben | März 2016 lung der Agentur für Arbeit und die Krankengeldzahlung wichtig. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden! Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis des Fortbestehens einer Arbeitsunfähigkeit. Hierfür muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem auf das bisher attestierte voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag erneut ärztlich festgestellt werden. Samstage gelten nicht als Werktage. Durch eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit droht den Versicherten Krankengeldverlust. Bei der Ausfüllung der Felder „AU-begründende Diagnose(n)“ sind alle die aktuelle Arbeitsunfähigkeit begründenden Diagnosen im Format ICD-10 anzugeben. Eine zusätzliche Angabe als Klartext/Freitext ist nur zulässig, wenn die Angabe weitergehender Hinweise außerhalb der ICD-10-Kodierung notwendig ist. Bei Vorliegen eines Unfalls oder Unfallfolgen ist dies entsprechend anzukreuzen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall bzw. Folgen eines Arbeitsunfalls ist stattdessen „Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen. 28 In Praxis FR AGEN UND ANT WORTEN ZUR AU -BESCHEINIGUNG Landesrundschreiben | März 2016 Müssen weiter kassenindividuelle Zahlscheine ausgestellt werden? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält ja nicht die Kontonummer des Patienten. Nein. Der Zahlschein wurde in das „Muster 1“ integriert. Die Kontonummer und weitere für die Krankengeldzahlung notwendige persönlichen Angaben müssen direkt zwischen der Kasse und dem Patienten kommuniziert werden. Müssen wir die „Ausfertigung für Versicherte“ den Patienten aushändigen? Ja, die jetzt neue Ausfertigung für den Versicherten (1c) muss allen Patienten ausgehändigt werden. Lehnt der Patient die Mitnahme aber ausdrücklich ab, kann die Praxis diesen Teil des Vordrucks später datenschutzgerecht entsorgen. Der Anspruch auf Krankengeld ist unklar. Kann trotzdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Kreuz „Im Krankengeldfall“ ausgestellt werden? Ja, damit die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig dokumentiert ist. Der Arzt beurteilt durch das Kreuz nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Patienten gegeben ist. Dafür ist die Krankenkasse zuständig. Ersetzt das Muster 52 die bisherigen Krankengeld-Zahlscheine? Nein. Der „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ hat nicht die Funktion eines Zahlscheins. Unter Versorgungsleiden werden alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstanden, die vom Versorgungamt anerkannt worden sind. Darunter fallen Ansprüche aus: Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden) Opferentschädigungsgesetz (z.B. Opfer von Gewalttaten) Infektionsschutzgesetz (z.B. Impfschäden, anderweitige Gesundheitsschäden durch Prophylaxe) Soldatenversorgungsgesetz Sofern der Arzt die Einleitung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung oder sonstige Maßnahmen (z.B. Leistungen zur Teilhabe oder betriebliches Eingliederungsmanagement) für erforderlich hält, sollte dies möglichst gleichzeitig zusammen mit dem Versicherten auf dem dafür vorgesehenen Antrag/Verordnungsmuster eingeleitet werden und der Antrag unter „Sonstige“ angegeben werden. Ist eine direkte Einleitung nicht möglich, ist die Empfehlung hier anzugeben. Sobald die Arbeitsunfähigkeit durchgängig mehr als sechs Wochen beträgt oder der Arzt über das Vorliegen eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis erlangt, ist in jeder dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden Bescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt es sich um einen Hinweis des Arztes für die Krankenkasse, dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist. Liegt ein Krankengeldfall vor und der Arzt kann bereits bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einschätzen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich an dem im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich bzw. letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegebenen Datum endet, enden wird bzw. geendet hat, ist zusätzlich zur Angabe des letzten Tages das Kästchen „Endbescheinigung“ anzukreuzen. zusammengestellt von micahel schna ars | KV Bremen | 0421.3404 154 Kein Antrag auf den Antrag mehr: Reha-Verordnung wird etwas leichter 29 Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird etwas leichter. Zum 1. April fällt der berüchtigte Antrag auf den Antrag (Formular 60) weg. Auch dürfen dann alle Vertragsärzte Reha verordnen. Wermutstropfen: So ganz ohne Abfrage des Kostenträgers wird es nicht immer gehen. Die Fakten finden Sie hier. In Praxis Landesrundschreiben | März 2016 Zum 1. April 2016 können Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Muster 61 verordnen. Dieser Vordruck wurde aktuell überarbeitet und wird künftig nicht mehr von den Krankenkassen zugeschickt. Bitte versorgen Sie sich daher rechtzeitig mit dem neuen Formular 61 bei der KV. Das bisherige Formular ist dann nicht mehr gültig. Wenn klar ist, dass die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist, kann die Verordnung auf den Teilen B bis D des Vordrucks (Verordnung von medizinischer Reha) direkt aufgeschrieben werden. Teil A (Beratung des Versicherten/Prüfung der Zuständigkeit) muss dann nicht ausgefüllt werden. Bei eindeutiger Zuständigkeit der Renten- oder Unfallversicherung muss das Muster 61 nicht verwendet werden. Dann können gleich die vorgesehenen Anträge ausgefüllt werden. Sollte sich ein Arzt nicht sicher sein, welcher Reha-Kostenträger zuständig ist, kann er dies vorab von der Krankenkasse des Patienten mit dem Teil A des Vordrucks klären lassen. Damit kann er auch eine Beratung des Patienten durch die Krankenkasse veranlassen. Die Teile B bis D des Vordrucks brauchen in diesen beiden Fällen dann nicht ausgefüllt werden. Verordnet werden können ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sowie medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§§ 40 u. 41 SGB V). Für Rehabilitations-Sport ist weiterhin Muster 56 zu verwenden. Für Verordnungen mit Muster 61 ist keine Abrechnungsgenehmigung der KV Bremen mehr erforderlich. Positiv anzumerken ist ebenfalls, dass der Umfang der Verordnungsangaben sich von vier auf drei Seiten verringert. Die Softwarehäuser werden das neue Formular 61 in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und haben angekündigt, es den Praxen mit dem Software-Update zum zweiten Quartal bereitzustellen. Bei der KV Bremen liegen die Vordrucke zur Abholung bereit. Eine ausführliche Ausfüllanleitung zum neuen Muster 61 sowie zu vielen anderen GKV-Formularen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf zusammengestellt von michael schna ars | KV Bremen | 0421.3404 154 Sie fragen ― Wir antworten Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden. Mailen Sie uns Ihre Fragen an: [email protected] 30 Flüchtlingsversorgung In Praxis Kann die mit der AOK Bremen/ Bremerhaven vereinbarte Hautvorsorge-Untersuchung auch bei Flüchtlingen abgerechnet werden? Nein, die Hautvorsorge-Untersuchung nach GOP 99227 kann bei Flüchtlingen nicht abgerechnet werden. (a 2) Landesrundschreiben | März 2016 Flüchtlingsversorgung Gilt die Empfängnisregelung auch für Flüchtlinge? Die Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch sieht vor, dass verordnungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung bei Versicherten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr zur Lasten der GKV ver- schreibungsfähig sind. Diese Regelung gilt auch für Flüchtlinge. Ebenso sind die Leistungen zur Empfängnisregelung des Kap. 1.7.5. EBM abrechnungsfähig. (a 2) Versorgungsverträge Dürfen die GOP der Versorgungsverträge (99421-99423 / 99521-99526) auf Vertretungsscheinen abgerechnet werden? Ja. (a1) Praxisübernahme Ich plane die Übernahme eines Vertragsarztsitzes. Wie viele RLV-Fälle bekomme ich zugewiesen? Die Zuweisung der RLV-Fallzahl unterscheidet sich danach, ob Sie den Praxissitz verlegen oder nicht. Bei Übernahme eines Vertragsarztsitzes ohne Praxisverlegung werden die RLVFälle des Vorgängers zugewiesen. Bei Übernahme und Praxisverlegung wird die durchschnittliche RLV-Fallzahl der Fachgruppe zugewiesen. Näheres finden Sie in den RLV Durchführungsbestimmungen der KV Bremen (Punkt 2) – Stand 1. Januar 2016. (ak) www.kvhb.de/rlv Meldungen & Bekanntgaben 31 abrechnung Abgabetermin in Bremen bis Freitag, den 08.04.2016 Wir haben montags bis donnerstags für Sie durchgehend von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 08.04.2016 Mittwoch, den 30.03.2016 Donnerstag, den 31.03.2016 Freitag, den 01.04.2016 Montag, den 04.04.2016 Dienstag, den 05.04.2016 Mittwoch, den 06.04.2016 Freitag, den 08.04.2016 10.00 bis 17.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 14.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 16.00 Uhr 10.00 bis 17.00 Uhr 8.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag, den 07.04.2016 ist die KV in Bremerhaven nicht besetzt. Abgabe in Bremerhaven: KV-Büro im Erdgeschoss des Ameos Klinikum St. Joseph isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] Die Erklärung zur Online-Abrechnung ist diesem Landesrundschreiben beigefügt. Die Erklärung kann per Post oder Telefax (0421.3404-109) übermittelt werden. abrechnung Flüchtlingsversorgung: Es bleibt zunächst bei der Personengruppe 4 auf der eGK isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] Flüchtlinge sollen bundesweit mit einem einheitlichen Personengruppenschlüssel, nämlich die Ziffer 9 (Feldkennung 4131), auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gekennzeichnet werden. Dies gilt allerdings zunächst nicht für das Land Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die als Dienstleister für die Städte Bremen, Bremerhaven und Hamburg die Betreuung der Flüchtlinge übernimmt, wird bis voraussichtlich 30. Juni 2016 an diesen Personenkreis zunächst weiterhin die eGK mit dem Personengruppenschlüssel 4 herausgeben. Ändern Sie den Personengruppenschlüssel 4 bitte nicht in die 9 um und beachten Sie, dass bis zu diesem Zeitpunkt bei der Nutzung des Ersatzverfahrens (eine eGK liegt noch nicht vor und der Patient kommt mit einem Anspruchsnachweis von der Behörde, z.B. V 111) ebenfalls der Personengruppenschlüssel 4 und als Kostenträger VKNR 03101 – AOK Bremen/Bremerhaven angegeben wird. Landesrundschreiben | März 2016 Abgabe in Bremen: Atrium des Erdgeschosses In Kürze Abgabe der Endabrechnung 1/2016 abrechnung Flüchtlingsversorgung: Lediglich Anspruch auf eine Kurzzeittherapie Die KV Bremen stellt klar: Grundsätzlich läuft das PsychotherapieAntragsverfahren für Flüchtlinge analog zu der Vorgehensweise bei „normalen“ GKV-Versicherten. Der Patient sucht sich einen Psychotherapeuten und stellt anschließend persönlich bei der AOK Bremen/Bremerhaven einen Antrag auf Psychotherapie. Beachten Sie bitte, dass Flüchtlinge lediglich einen Anspruch auf Kurzzeittherapie haben. Die AOK Bremen/Bremerhaven schaltet während des Antragsverfahrens zusätzlich Dr. Peter Bagus aus dem Klinikum Bremen Ost für eine Stellungnahme ein. Sobald diese der AOK Bremen/Bremerhaven vorliegt, spricht sie die Bewilligung bzw. Ablehnung aus. 32 petra bentzien 0421.34 04–165 | [email protected] In Einzelfällen kommt es vor, dass Dr. Bagus bei Unklarheiten den behandelnden Psychotherapeuten vor Fertigstellung des Gutachtens kontaktiert. In Kürze abrechnung Landesrundschreiben | März 2016 Arthroskopie bei Gonarthrose wird deutlich eingeschränkt Ab dem 1. April 2016 sind Arthroskopien bei Gonarthrose nach den GOP 31142 bis 31145 nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung über den EBM abrechnungsfähig. Zu den wenigen Indikationen gehören Traumata, akute Gelenkblockaden und meniskusbezogene Indikationen, bei denen die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist. Außerdem müssen die vorliegenden Symptome zuverlässig auf die genannten Veränderungen an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken zurückzuführen und durch eine arthroskopische Intervention zu beeinflussen sein. Hintergrund ist die Aufnahme folgender Ausschlüsse in die Anlage II der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen): die Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h) Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes/ Materials (OPS-Kode 5-810.2h) mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken bei: Entfernung freier Gelenkkörper, inkl.: Entfernung osteochondraler Fragmente (OPS-Kode 5-810.4h) Entfernung periartikulärer Verkalkungen (OPS-Kode 5-810.5h) Synovektomie, partiell (OPS-Kode 5-811.2h) Synovektomie, total (OPS-Kode 5-811.3h) Exzision von erkranktem Gewebe am Gelenkknorpel (OPS-Kode 5-812.0h) Meniskusresektion, partiell, inkl.: Meniskusglättung (OPS-Kode 5-812.5) Meniskusresektion, total (OPS-Kode 5-812.6) Knorpelglättung (Chondroplastik, OPS-Kode 5-812.eh) ... so? ach! f n i e en h m c e r o B d ie uns ung der K V S n e Frag berat s g n u echn ie Abr D ... oder so? Wir sind da für … … neue Mitglieder Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung. Wir erläutern die Honorarsystematik und verschaffen Ihnen einen Überblick zu regionalen Verträgen. … etablierte Mitglieder Auch für erfahrene Ärzte und Psychotherapeuten lohnt sich unsere persönliche Beratung. Wir analysieren Ihre Abrechnung, um beispielsweise Honorarveränderungen nachzuvollziehen. Wir zeigen weitere Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer Fachgruppe auf. …Praxismitarbeiter/MFA Praxismitarbeiter nehmen ihren „Chefs“ auch viel Arbeit in Sachen Abrechnung ab. Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihnen zu helfen! Isabella Schweppe Mirja Homeier Telefon: 0421.34 04-300 Telefon: 0421.34 04-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Psychotherapeuten-Beratung: Petra Bentzien Telefon: 0421.34 04-165 E-Mail: [email protected] abrechnung Neue PET-Leistungen im EBM: Indikationen beachten Die ab dem 1. Januar 2016 neu eingeführten Leistungen für die diagnostische Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und die diagnostische Positronen-Emissions-Tomographie mit Computertomographie (PET/CT) (GOP 34700, 34701, 34702 und 34703) sind nur berechnungsfähig, wenn eine Indikation nach Anlage 1 Nr. 14 „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegt. 34 In Kürze Bei Fragen zur Abrechnung: Landesrundschreiben | März 2016 mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Bei Fragen zur Genehmigung: sandra kunz 0421.34 04–329 | [email protected] Hierbei handelt es sich um folgende Indikationen: Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurtei lung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzi nomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei klein zelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Entscheidung über die Bestrahlung von mittels CT dargestellten Resttumoren eines Hodgkin-Lymphoms mit einem Durchmesser von > 2,5 cm nach bereits erfolgter Chemotherapie. abrechnung Soziotherapie wird extrabudgetär vergütet und kann von weiteren Fachgruppen verordnet werden petra bentzien 0421.34 04–165 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Ab dem 1. April 2016 wird die Verordnung von Soziotherapie nach den GOP 30800,30810 und 30811 für schwer psychisch kranke Menschen extrabudgetär und zu festen Preisen vergütet. Hintergrund ist die Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie. Durch die Änderung der Soziotherapie-Richtlinie ergeben sich folgende Neuerungen: In der Leistungslegende der GOP 30800 EBM-Abschnitt 30.8 wird die Zahl der Therapieeinheiten in „bis zu 5“ geändert (alt „bis zu 3“). Künftig können auch Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie Soziotherapie nach den GOP 30810 und 30811 verordnen. abrechnung KBV erstellt elektronische Ausfüllhilfen für Vordrucke in Praxissystemen mirja homeier 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Die KBV erstellt künftig bei der Einführung beziehungsweise der Überarbeitung von Vordrucken Texte für sogenannte elektronische Ausfüllhilfen. Hiermit sollen häufige Fehler beim Ausfüllen der Vordrucke vermieden und Rückfragen von Krankenkassen reduziert werden. Die Ausfüllhilfen werden den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) zur Verfügung gestellt und sie können diese kurzen Erläuterungen zum Beispiel als Mouseover-Felder in die Formulare integrieren, die dann direkt beim Ausfüllen im PVS konkrete Hinweise anzeigen. Die auf Kassenrezept verordnungsfähigen Medizinprodukte finden Sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit zeitlich befristet. Folgende Produkte wurden jetzt in der Anlage V gestrichen: michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Die Anlage V der AM-RL in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter: www.g-ba.de verordnung Neue Impfempfehlung: Drei statt vier Pneumokokken-Impfungen für Säuglinge michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert. Bei der Pneumokokken-Grundimmunisierung von Säuglingen sind bei reifgeborenen Säuglingen nur noch drei statt vier Impfungen vorgesehen. Nachdem ein 13-valenter Impfstoff vertrieben und zur Grundimmunisierung eingesetzt wird, entfällt die Empfehlung zur Verwendung des 7-valenten Impfstoffes. Die Änderungen (gültig ab 6. Februar 2016) beziehen sich auf die STIKOEmpfehlungen aus August 2015. Die aktuelle Schutzimpfungsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de Landesrundschreiben | März 2016 BSS NL 250 / NL 500 Dr. Deppe Endostar®-Lavage Globance® Lavage Globance® Lavage Apfel Macrogol AL Macrogol STADA® In Kürze Arzneimittel-Richtlinie: Sechs Medizinprodukte sind gestrichen worden 35 verordnung verordnung Neue Impfempfehlung: Indikationen für Meningokokken-Impfung konkretisiert Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie geändert. Die Indikationen für eine Meningokokken-B-Impfung wurden konkretisiert. Folgende Indikationen berechtigen zu einer Impfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung: Gesundheitlich gefärdete Personen mit engeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression mit T- und/ oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte Eculizimab-Therapie (monoklonaler Antikörper gegen die terminale Komplementkomponente C5) Hypogammaglobulinämie Funktioneller oder anatomischer Asplenie. 36 michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Die Änderungen (gültig ab 6. Februar 2016) beziehen sich auf die STIKOEmpfehlungen aus August 2015. Die aktuelle Schutzimpfungsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de In Kürze verordnung Landesrundschreiben | März 2016 Vorgaben für Arznei- und Heilmittel vereinbart Die Vereinbarungen mit den Bremer Krankenkassen zu den Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für 2016 sind abgeschlossen. Die Richtgrößen für Heilmittel werden angehoben, für Arzneimittel sind wieder diverse Wirtschaftlichkeitsinstrumente wie z. B. Biosimilar-Quoten vereinbart worden. Das Ausgabevolumen für Arznei- und Verbandmittel incl. eines Sondervolumens für die Hepatitis C-Behandlung steigt auf 290,5 Mio. Euro (+ 6,1 Prozent). Bei der Verordnung sind weiterhin u. a. die Leitsubstanzen und die BiosimilarQuoten zu beachten. Erstmals wurde dabei eine Biosimilar-Quote für Infliximab vereinbart (15 Prozent). Die Richtgrößen für Heilmittel werden für alle Fachgruppen um 8,7 Prozent gesteigert, das jährliche Ausgabevolumen auf 43,4 Mio. Euro angehoben. michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Die Vereinbarungen für das Kalenderjahr 2016 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen: www.kvhb.de/arzneimittel und www.kvhb.de/heilmittel verordnung Schnellübersicht auf neuesten Stand gebracht Die Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist aktualisiert worden. Unter anderem sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) mit eingeflossen: michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Antidiarrhoika Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen (Fixkombination mit Mydriatikum zur Anwendung am Auge) Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen (Fixkombination mit Mydriatikum zur Anwend. am Auge) Die Schnellübersicht gibt einen Überblick zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und hilft daher, Regresse zu vermeiden. Ebenfalls enthalten sind Beschlüsse zu Frühen Nutzenbewertung (Anlage XII AM-RL). Auf der Homepage der KV Bremen finden Sie die Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung unter: www.kvhb.de/arzneimittel fortbildung Zwei Schulungsprogramme Typ-2-Diabetes im Angebot Die KV Bremen bietet im Jahr 2016 zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Schulungen Typ-2-Diabetiker in der Arztpraxis“ an. Seminar: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen Samstag 21. Mai 2016, 9.00-17.00 Uhr (Ärzte und MFA) Mittwoch 25. Mai 2016, 9.00-17.00 Uhr (MFA) Seminar: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen (Voraussetzung: Qualifikation zur Schulung nicht insulinpflichtiger Diabetiker) Samstag 27. August 2016, 9.00-17.00 Uhr (Ärzte und MFA) Mittwoch 31. August 2016, 9.00-17.00 Uhr (MFA) Dringende Warnung vor Comuptervirus „Locky“ Die KV Bremen warnt vor dem Computervirus „Locky“. Praxen sollten zum Selbstschutz neben den gängigen Sicherheitsmaßnahmen (Anti-Viren-Programm, Firewall, Systembackups, etc.) unbedingt folgende Punkte beachten: Öffnen Sie keine Dateianhänge von E-Mails, deren Herkunft unbekannt sind. Nehmen Sie sich insbesondere vor Rechnungs-Mails in Acht, die Sie nicht erwartet haben oder zuordnen können. Auch bekannte Absen- der können „gehackt“ worden sein. Starten Sie keine ausführbaren Dateien, wenn Sie Zweifel an deren Unbedenklichkeit haben. Klicken Sie nicht leichtfertig auf Web-Verweise bzw. Verlinkungen in E-Mail-Texten. wilfried pernak 0421.34 04–139 | [email protected] Sobald ein Computer mit dem Trojaner „Locky“ infiziert wurde, werden wichtige Dateien verschlüsselt und umbenannt. Offenbar ist die Verschlüsselung kaum rückgängig zu machen. Nachdem das System infiziert wurde, erscheint auf dem Monitor ein Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung. verschiedenes Mutterpass ins Englische übersetzt ‒ offizielles Dokument bleibt deutsch christoph fox 0421.34 04–328 | [email protected] Die Inhalte des deutschen Mutterpasses sind jetzt auf Englisch übersetzt worden. Damit können fremdsprachige Personen ab sofort besser nachvollziehen, was der Arzt im Mutterpass dokumentiert und welche Untersuchungen vorgesehen sind. Offizielles Dokument bleibt aber der deutsche Mutterpass. Ärzte dokumentieren weiterhin im deutschen Mutterpass – er ist bindend. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Übersetzung veranlasst hat, stellt die englische Version als kostenloses Service-Angebot zum Herunterladen bereit: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/38/ Landesrundschreiben | März 2016 verschiedenes In Kürze 0421.34 04–339 | [email protected] 37 olga fabrizius Seminarablauf: 1. Teiltermin für Arzt, Teilnahme MFA an beiden Terminen. Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, Vortragssaal Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 169 Euro. Eine Anmeldung zum Seminar ist unbedingt erforderlich. Bei Interesse faxen Sie uns bitte den diesem Heft beiliegenden Anmeldebogen zurück. Die Anmeldung zu den Seminaren ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Eine schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. bek anntgabe Änderungen in der Disziplinarordnung der KV Bremen Änderung der Disziplinarordnung aus Anlass des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VStG) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2015 folgende Änderungen der Disziplinarordnung der KV Bremen beschlossen: Artikel 1 Änderung der Disziplinarordnung Die Disziplinarordnung der KVHB wird wie folgt geändert: In § 4 Buchstabe c) wird die Zahl „10.000“ durch die Zahl „50.000“ ersetzt. 38 Artikel 2 Inkrafttreten Die Vorschrift tritt vorbehaltlich der Genehmigung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Datum der Beschlussfassung am 8. Dezember 2015 in Kraft In Kürze marion bünning 0421.34 04–341 | [email protected] Bremen, den 8. Dezember 2015 Dr. med. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung Landesrundschreiben | März 2016 bek anntgabe Änderungen in der Satzung der KV Bremen Änderung der Satzung aus Anlass des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VStG) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2015 folgende Änderungen der Satzung der KV Bremen beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung Die Satzung der KVHB, zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 10.12.2013, wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1. Der Titel der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) vom 01.01.2005 in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 08.12.2015, gültig ab 08.12.2015“ 2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden die Wörter „der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales“ gestrichen und stattdessen die Wörter „die Senatorin für Wissenschaft, Ge-sundheit und Verbraucherschutz“ eingefügt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: In Abs. 2 werden in Satz 2 nach „sowie die Richtlinien gemäß § 75 Abs. 7, 92 und“ die Wörter bzw. Zeichen und Zahlen „§§ 136 a und 136 b Abs. 1 und 2“ gestrichen und die Wörter bzw. Zeichen und Zahlen „§ 137 Abs. 1 und 4“ eingefügt. 4. a) § 3 wird wie folgt geändert: In Abs. 5 3. Unterabsatz Satz 2 werden die Wörter „ab dem 62. Lebensjahr“ gestrichen. b) Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: „Die KVHB ist berechtigt, für die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung Anordnungen zu treffen und ihre Mitglieder zur Erfüllung ihrer Pflichten bei der gesetz- oder vertragsmäßig durchzuführenden ärztlichen Versorgung anzuhalten. Das gilt auch hinsichtlich der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 82 Abs. 1 SGB V geschlossenen Bundesmantelverträge sowie hinsichtlich der nach § 75 SGB V übertragenen Auf- gaben. Für die gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 übernommenen Aufgaben gilt die vorstehende Regelung entsprechend.“ b) In Abs. 7 wird die Zahl „10.000“ durch die Zahl „50.000“ ersetzt. 5. § 7a Abs. 4 wird wie folgt geändert: Satz 2 wird folgender Satz angefügt: „Eine geänderte Satzung ist nach Genehmigung gemäß § 15 bekanntzumachen.“ 6. § 13 wird wie folgt geändert: In Abs. 1 wird der Punkt nach Buchstabe c) gestrichen und folgender Text hinzugefügt: „d) Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten (§ 13d).“ 7. 2. An Stelle der Veröffentlichung nach Absatz 1 ist auch eine Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der KVHB zulässig. Praxisausschreibungen zur Nachfolgebesetzung sowie im Fall des Wegfalls von Zulassungsbeschränkungen werden ausschließlich auf der Homepage der KVHB veröffentlicht. Bekanntmachungen auf der Homepage der KVHB gelten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Internet als bekanntgegeben. Das Datum der Veröffentlichung ist in der Bekanntmachung zu vermerken.“ 9. § 16 wird wie folgt geändert: Abs. 2 wird gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Die Vorschriften treten vorbehaltlich der Genehmigung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Datum der Beschlussfassung am 08.12.2015 in Kraft. marion bünning 0421.34 04–341 | [email protected] Bremen, den 8. Dezember 2015 Dr. med. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung Landesrundschreiben | März 2016 § 15 wird wie folgt neu gefasst: „§ 15 Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen der KVHB erfolgen im Landesrundschreiben der KVHB oder durch Rundschreiben des Vorstandes. Die Bekanntmachung kann per Post und/oder auf elektronischem Wege erfolgen. Im Falle einer elektronischen Bekanntmachung hat im Landesrundschreiben ein entsprechender Hinweis zu erfolgen. Bekanntmachungen gelten mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post bzw. nach elektronischem Versand als zugegangen. Erfolgt die Bekanntmachung postalisch und elektronisch, ist im Zweifel der Zeitpunkt des früheren Zugangs maßgeblich. Das Datum der Aufgabe zur Post bzw. des elektronischen Versands ist in geeigneter Form zu dokumentieren. In Kürze 8. 39 Nach § 13 c wird folgender § 13 d eingefügt: „§ 13 d Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten 1. Bei der KVHB wird ein Beratender Fachausschuss für angestellte Ärz-te/Psychotherapeuten errichtet. Der Ausschuss besteht aus angestellten Ärz-ten/Psychotherapeuten, die Mitglieder der KVHB sind. Der Ausschuss wird so besetzt, dass die Interessen der angestellten Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten angemessen vertreten sind. 2. Der beratende Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. 3. Vor Entscheidungen oder Beschlüssen des Vorstandes oder der Vertreterversammlung über Fragen, welche eine besondere Bedeutung für die Leistungserbringung von angestellten Ärzten und Psychotherapeuten in vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren haben, ist dem Ausschuss Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Bei eilbedürftigen Angelegenheiten kann für die Abgabe der Stellungnahme eine Frist gesetzt werden.“ Kleinanzeigen KV-Mitglieder inserieren kostenlos. Ihre Annonce können Sie aufgeben unter www.kvhb.de/kleinanzeigen oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe ist der 4. April 2016. 40 Service Mitarbeit in psychotherapeutischer Praxis Landesrundschreiben | März 2016 Approbierte psychotherapeutische Kolleginnen und Kollegen (psa, tp, vt ) für je eine halbe oder ganze Stelle in zentrumsnaher psychotherapeutischer Praxis ab 10/2016 gesucht. Kontakt: Chiffre KQ6240 Psychotherapiesitz zu kaufen gesucht in Bremen/Bremerhaven von psychiatrisch-psychotherapeutischer Praxis. Kontakt: Chiffre JP5139 Tiefenpsych. basierte Praxisgemeinschaft Erfahrener Achtsamkeits- und integral orientierter ärztlicher Psychotherapeut sucht 1-2 Partner/innen um ggf. einen Gruppenraum zu teilen – in einer (noch zu suchenden) 85-120qm großen Praxis in Borgfeld/ Oberneuland/Horn etc. Kontakt: Chiffre MS8462 Psychotherapeutischer Praxissitz gesucht Psychotherapeutische Kolleginnen und Kollegen ab sofort gesucht, die ihren Praxissitz verkaufen, möglicherweise darin aber noch weiterarbeiten möchten. Kontakt: Chiffre LR7351 Psychotherapeutin, Psychotherapeut gesucht zur Mitarbeit in psychiatrisch-psychotherapeutischer Praxis in Bremen-Mitte (TP, VT, ab sofort, teil- oder vollzeitlich). Integration körperther.- und systemischer Ansätze. Kontakt: Chiffre IO4028 Gr. Praxisraum,Schwachhausen,Fr.,Sa.+So. frei für Untermieter. Gut geeignet für Einzel- und Gruppensitzungen, Behandlungsliege ist auch vorhanden. Kontakt: 01791134992 Junges Hausärzteteam(Intern./Allg.med.+Ch.) Qualitätszirkel sucht Verstärkung - auch neue Mitglieder. Thema: PT bei Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Verschiedene Berufsgruppen und 3 Richtlinienverfahren sind vertreten. Treffen 1mal/Monat. Kontakt: [email protected] Vertreterin Gyn-Praxis gesucht Aus gesundheitlichen Gründen suche ich für meine gut eingeführte Gyn-Praxis eine Vertretung. Spätere Übernahme nicht ausgeschlossen. Kontakt: [email protected] mit breitem Praxisspektrum, zentrumsnah, sucht neue/-n Kollegen/-in zur Anstellung. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und sehr gute Bezahlung. Beginn jederzeit, spätestens zum 01.07.2016. Spätere Assoziation möglich. Kontakt: 0152 33768894 So antworten Sie auf Chiffre-Anzeigen Antworten auf Chiffre-Anzeigen übermitteln Sie bitte postalisch an die KV Bremen (Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen). Beschriften Sie den Umschlag deutlich mit der Chiffrenummer. Die Zusendungen werden einen Monat nach Erscheinen des Landesrundschreibens gesammelt an den Inserenten verschickt. 4. Allgemeinarzt, -ärztin gesucht Interesse an Mitarbeit in unserer 3er-GP in HB-Nord (2x w +1x m)? Breites Patientenmorbiditätsspektrum und nettes Team. Sind offen für verschiedene Arbeitsmodelle, auch Anstellung. KV-Sitz ggf. vorhanden. Kontakt: Chiffre NT9573 Verstärkung gesucht! Hausärztl. Gem.-Praxis in HB-Nord sucht FÄ/FA in Teilzeit flexible Arbeitszeiten Kontakt: [email protected] Job-Sharing Partner/in Pädiatrie oder WBA Neuropädiatrie/Allgemeinpädiatrie gesucht Gerne auch Kollege/in aus der Klinik oder nieders. 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GYNAEKOLOGICUM BREMEN Kontakt: [email protected] Hausarztpraxis Bremen-Peterswerder Hausarztpraxis in Bremen-Peterswerder aus Altersgründen abzugeben Chiffre: PV5138 Landesrundschreiben | März 2016 Innere Medizin) zur Mitarbeit in Hausarztpraxis gesucht Einstieg oder Anstellung möglich Kontakt: [email protected] www.kvhb.de/kleinanzeigen Service Arzt/Ärztin (Allgemeinmedizin oder 42 Impresseum Landesrundschreiben | März 2016 Impressum Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Gottfried Antpöhler, Christoph Fox, Dr. Jörg Hermann, Michael Schnaars, Florian Vollmers | Abbildungsnachweise: red150770 - Fotolia (S. 01, 18, 24); Kaspars Grinvalds - Fotolia (S. 01 und 19); Andrey Popov - Fotolia (S.01 und 18); mitrija - Fotolia (S.14); kebox - Fotolia (S. 17); Spectral-Design - Fotolia (S. 18); Syda Productions - Fotolia (S. 18); privat (S. 22); drubig-photo - Fotolia (S. 33); KV Bremen (S. 44) | Redaktion: siehe Herausgeberin, Tel.: 0421.34 04-328, E-Mail: [email protected] | Gestaltungskonzept: oblik visuelle kommunikation | Druck: BerlinDruck GmbH + Co KG | Vertrieb: siehe Herausgeberin Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit enehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die G männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint. Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den Einblick in diese Ausgabe. DIAKO EV. DIAKONIE-KRANKENHAUS :::::::::::::::::::::::::::::: ST. JOSEPH-STIFT :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ROLAND -KLINIK :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ROTES KREUZ KRANKENHAUS :::::::::::::::::::::::::::::::::::::: vier stellen uns vor: DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung Leitung: Prof. Dr. med. Michael Bohnsack Fon 0421-6102-1501 [email protected] Krankenhaus St. Joseph-Stift Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie Zertifiziertes Darmkrebszentrum Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Sendt Fon 0421-347-1202 [email protected] Kompetenzen: :: Erstes und größtes Endoprothetikzentrum in Bremen, zertifiziert seit 2012 :: Über 1400 Endoprothesen und Wechseloperationen pro Jahr :: Durchführung aller gelenkerhaltenden Operationsverfahren, arthroskopische Techniken und Umstellungsoperationen :: Referenzzentrum für Hüftgelenkarthroskopie :: Primär- und Wechselendoprothetik am Hüft-, Knie- und Schultergelenk :: Minimalinvasive Operationsverfahren, OCM-Technik :: Individuelle Planung und Implantatwahl, knochensparende Kurzschaftprothesen und Teilprothesen (Schlittenprothese) :: Beidseitige Endoprothetik :: Zertifizierte Knochenbank :: Frühmobilisation und ambulantes Rehabilitationszentrum Kompetenzen: :: Komplexe Tumorchirurgie :: Operationen am Dünn-, Dick- und Enddarm :: Komplette Diagnostik und Behandlung aller Darmerkrankungen :: Leberchirurgie inkl. interventioneller Verfahren :: Operationen an Gallenblase/Gallenwegen :: Bauchspeicheldrüsenchirurgie :: Minimalinvasive und konventionelle OP-Verfahren :: Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie :: Minimalinvasive Nebennierenchirurgie :: Magenkarzinomchirurgie :: Proktologie (Hämorrhoiden bis komplizierte Fistelbehandlung) :: Versorgung komplexer Bauchwandhernien Roland-Klinik Rotes Kreuz Krankenhaus Zentrum für Hand- und Rekonstruktive Chirurgie Physio K – gesund trainieren Leitung: Dr. med. Hans-Joachim Bauer Fon 0421-8778-155 [email protected] Leitung: Dr. med. Ingo Arnold Fon 0421-5599-316 [email protected] Kompetenzen der Handchirurgie: :: Versorgung von privaten Unfällen und Arbeitsunfällen an der Hand (Schwerstverletzungsartenverfahren Hand) :: Behandlung von handgelenksnahen Speichenbrüchen und Kahnbeinfrakturen :: Behandlung von Sehnen-, Gefäß- und Nervenverletzungen an Unterarm und Hand :: Behandlung sämtlicher Verletzungsfolgen an der Hand :: Rheumachirurgie an der Hand :: Operative Behandlung von Nervenkompressionssyndromen :: CRPS-Therapie an der oberen Extremität :: Operative Behandlung der Dupuytren-Kontraktur :: Operative Behandlung von Arthrosen :: Alloarthroplastik (Gelenkprothetik an Handgelenk und Hand) :: Handgelenk-Arthroskopie :: Behandlung von Bänderrissen an Handgelenk und Hand W W W.FREIEKLINIKENBREMEN.DE Kompetenzen: :: Individuelles medizinisches Gerätetraining: von Fachpersonal dauerhaft und patientenorientiert begleitet :: Krankengymnastik, klassisch (KG) und an Geräten (KGG) :: Manuelle Therapie/ CMD :: Faszientechnik, medizinisches Taping :: Bobath-Therapie, Spiegeltherapie :: Kältekammer bis –110°C, Kälte-/Wärmetherapie, Bewegungsbad :: Massagen (Bindegewebe, Stäbchen, Marnitz u. a.) :: Manuelle Lymphdrainage/Kompressionstherapie :: Präventionskurse (Rückenschule nach KddR, Nordic Walking) :: RehaSport-Kurse: Orthopädie, Neurologie, Krebsnachsorge :: Ergotherapie bei sensomotorischen, motorisch-funktionellen oder perzeptiven Störungen :: Hirnleistungstraining :: Bewegungskurse (Yoga, RückenFit, Molli Power etc.) Haben Sie Fragen? Wir haben nicht alle, aber viele Antworten. Rufen Sie uns an! Der Beratungsservice der KV Bremen Abrechnungsberatung Team 1 Allgemeinärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten, Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich 0421.34 04 - Qualität & Selektivverträge Prüfung Plausibilitätsprüfung (Abrechnung) Christoph Maaß -115 Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...), Qualitätszirkel Barbara Frank Sabine Lange Olga Fabrizius -340 -159 -339 Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute Qualitätssicherung, QM Claudia Hanschke Steffen Baumann Sandra Kunz Kai Herzmann (Substitution) -330 -335 -329 -334 Petra Bentzien Abteilungsleitung Christoph Maaß Isabella Schweppe Daniela Scheglow -300 -301 -165 Team 2 Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nephrologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Institute, Krankenhäuser Mirja Homeier Lilia Hartwig RLV-Berechnung Petra Stelljes -315 -320 -191 RLV-Anträge und Widersprüche Sandra Stoll -152 Praxisbesonderheiten (RLV) Katharina Kuczkowicz -161 Abteilungsleitung Angelika Maiworm Jessica Drewes -190 -193 Praxissysteme, Online-Anbindung Wilfried Pernak -139 Abteilungsleitung Gottfried Antpöhler -121 Diagnosekodierung Fatma Özsari Nina Arens-Offen Angelika Ohnesorge Arztregister Krassimira Marzog -333 Zulassung und Bedarfsplanung Manfred Schober (Ärzte) -332 Martina Plieth (Psychotherapeuten)-336 Abteilungsleitung Marion Bünning -341 Rechtsfragen Christoph Maaß (u.a. Datenschutz) Marion Bünning (Zulassung) Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel Michael Schnaars -154 Bereitschaftsdienste Bremerhaven Martina Schreuder -107 -103 0471.48 293-0 Formulare und Vordrucke Formularausgabe, Zentrale Erika Meyer, Ilonka Schneider Bremerhaven Martina Schreuder Aktenvernichtung Wolfgang Harder -115 -341 -176 Verordnungen Bremen und Bremen-Nord Annika Lange Kerstin Lünsmann Zulassung –0 0471.48 293-0 -178 Abteilungsleitung (Zentrale Dienste, Bereitschaftsdienste) Birgit Seebeck -105 Verträge Abteilungsleitung Oltmann Willers IT-Beratung -115 Wirtschaftlichkeitsprüfung (Verordnung, Behandlung) Thomas Arndt -150 Honorarkonto Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug Martina Prange -132 -371 -372 -373 Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de Rufnummer 0421.98 88 59-10 Anke Clauß ist Ihre Ansprechpartnerin in der Terminservicestelle. Sie nimmt die Termine entgegen und vermittelt sie.
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