Landesrundschreiben März 2016, Ausgabe 2/2016 (pdf - 1

Nr. 2 | 15. März 2016
Bremen kodiert besser
Vitamin-Bestimmung 04
06
Förderung für eArztbrief 09
Neue Diagnosenliste für Verträge Ausblick Gesundheitspolitik 2016
New Data & Patienten 10
16
18
Ausfüllhilfe für AU-Bescheinigung Kein Antrag auf Antrag mehr 29
26
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
…müssen wir eigentlich auf jeden Zug aufspringen?
Folgende Symptome: Abgeschlagenheit, häufige Infekte, Allgemeine
Leistungsminderung, schlapp fühlen, Blähungen, Schlafstörungen,
Fingernägel brechen leicht oder haben weiße Flecken, Konzentrationsmangel.
dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen
2
Vorstandsinfo
Landesrundschreiben | März 2016
Dr. Google hat es gleich: Das ist ohne Frage Vitamin-D-Mangel.
Muss ja! Wir sind schließlich alle so vernünftig geworden nach unserem letzten Hautcheck und Bürohocker sind wir ja auch. Aber eben
auch Urlaubsweltmeister. Und: häufigstes Hobby des Deutschen?
Jawohl Gartenarbeit, die ja wohl mit oder ohne Zwerge im Freien
stattfindet. Und dennoch. Kaum werden oben aufgeführte Symptome beim Arzt geschildert, wird Vitamin bestimmt, D oder D3 oder
gleich alles, was man so ankreuzen kann. Das ganze Ausmaß
können Sie hier im Heft nachlesen. Konsequenz für Versicherte?
Eher keine. Weder gehen die Verordnungen von Vitamin-D durch
die Decke, noch habe ich seit Jahren einen Patienten mit Rachitis
gesehen. Eigentlich müssten wir ja Hunderte von kranken Babys
sehen, denn Muttermilch enthält nur 0,1 µg/100 ml des Wundermittels, mithin ein Tausendstel der Dosis, die von den selbst ernannten
Vitamin-D-Gurus pro Tag empfohlen werden. Konsequenz für
Vertragsärzte? Sie zahlen gemeinsam für diesen Modetrend, und
zwar heftig! Den Landesmeistern verspreche ich zudem eine
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit.
Vor wenigen Jahren hätten die genannten Beschwerden am häufigsten zur Diagnose „Burn-out“ geführt. Die hat offenbar ihren Zenit
überschritten. Beim Anwachsen der kodierten Krankheitslast blieben die F-Diagnosen in den vergangenen Jahren etwas zurück. Das
ändert sich nun allmählich, wie der Beitrag zum Kodierverhalten
belegt.
Noch viel früher, als statt Google noch die Rentner-Bravo zu Rate
gezogen wurde, führten obige Symptome fast zwingend zur Diagnose „Darmpilz“ und in der Folge zu abstrusen Diätempfehlungen, um
den Pilz „auszuhungern“. Ohne mikrobiologischen Erfolg, denn
natürlich würde immer der Wirtsorganismus vor dem Schmarotzer
verhungern. Über den heilenden Effekt von Askese kann man ja
auch mal diskutieren. Jedenfalls haben auf diesem Wege einige
Gläubige immerhin diverse Kilos verloren. In der Regel waren es
allerdings schon vorher fädchendünne, junge Damen und nicht die
mit der Schildkrötenfehlfunktion und BMI 35. Wäre ja auch eine
Katastrophe, denn dann hätten wir ja weniger zu kodieren.
Ihr
Dr. Jörg Hermann
Vorsitzender der KV Bremen
AUS DER KV
04 — Die Wende ist eingeläutet: Bremen kodiert immer besser
06 — Laboraufträge: Vitamine, Vitamine und noch mehr Vitamine
08 — Praxis-EDV: D2D wird abgestellt ‒ Nachfolger ist KV-Connect
09 — Praxis-EDV: KV Bremen fördert eArztbrief mit 350 Euro
10 — Update Versorgungsverträge: Neue Diagnosenliste
12 — Bedarfsplan wird besser austariert
14 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
16 — Gesundheitspolitik 2016: Gesetze und wichtige Vorhaben
18 — New Data: Wie Patienten immer „gläserner“ werden ‒ freiwillig!
IN PRAXIS
26 — Ausfüllhilfe für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
30 — Sie fragen ― Wir antworten
IN KÜRZE
31 — Meldungen & Bekanntgaben
Abgabe der Endabrechnung 1/2016
Flüchtlingsversorgung: Es bleibt zunächst bei der
Personengruppe 4 auf der eGK
32 — Flüchtlingsversorgung: Lediglich Anspruch auf Kurzzeittherapie
Arthroskopie bei Gonarthrose wird deutlich eingeschränkt
34 — Neue PET-Leistungen im EBM: Indikationen beachten
Soziotherapie wird extrabudgetär vergütet und kann
von weiteren Fachgruppen verordnet werden
35 — KBV erstellt elektronische Ausfüllhilfen für Vordrucke in Praxissystemen
Arzneimittel-Richtlinie: Sechs Medizinprodukte sind gestrichen worden
Neue Impfempfehlung: Drei statt vier
Pneumokokken-Impfungen für Säuglinge
36 — Neue Impfempfehlung: Indikationen für
Meningokokken-Impfungen konkretisiert
Vorgaben für Arznei- und Heilmittel vereinbart
Schnellübersicht auf den neuesten Stand gebracht
37 — Zwei Schulungsprogramme Typ-2-Diabetes im Angebot
Dringende Warnung vor Computervirus „Locky“
Mutterpass ins Englische übersetzt – offizielles Dokument bleibt deutsch
38 — Bekanntgabe: Änderungen in der Disziplinarordnung der KV Bremen
Bekanntgabe: Änderungen in der Satzung der KV Bremen SERVICE
40 —Kleinanzeigen
44 —Der Beratungsservice der KV Bremen
42 —Impressum
Landesrundschreiben | März 2016
29 — Kein Antrag auf den Antrag mehr: Reha-Verordnung wird etwas leichter
Inhalt
22 — New Data: „Das Oma-Wissen kommt heute aus den IT-basierten Apps“
3
IM BLICK
Die Anstrengungen der vergangenen Jahre tragen
Früchte: Wie eine Analyse zeigt, kodieren Bremer
und Bremerhavener Ärzte heute mehr und genauer.
Das lässt auf eine gute Morbiquote hoffen ‒ die
zentrale Größe für die Honorarverhandlungen mit den
Krankenkassen.
4,18
4,41
3/2015
4,07
3/2014
4,01
3/2013
Landesrundschreiben | März 2016
3,89
3/2012
Aus der KV
GESICHERTE
DIAGNOSEN PRO FALL
3/2011
4
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Die Wende ist eingeläutet:
Bremen kodiert immer besser
ENT WICKLUNG
3/2015 ZU 3/2014
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Der Trend ist deutlich und er ist nachhaltig: Die niedergelassenen Ärzte in Bremen und Bremerhaven haben ihr
Kodierverhalten über die vergangenen Jahre stark verbessert. Die Zahl der gesicherten Diagnosen nach ICD-10 ist
von 3,89 pro Fall (3. Quartal 2011) auf 4,41 pro Fall (3. Quartal 2015) gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von mehr
als 13 Prozent, wobei vor allem von 2014 auf 2015 ein Sprung
zu verzeichnen ist. Das Plus an gesicherten Diagnosen wäre
wenig wert, wenn im gleichen Umfang auch die Zahl der
Verdachts- und „Zustand nach“-Diagnosen steigen. Das ist
nicht passiert. Von 2014 auf 2015 gab es sogar erstmals einen
Rückgang. Das spricht dafür, dass eine echte Verschiebung
stattfand. Anders formuliert: Bremer und Bremerhavener
Ärzte setzen heute eine gesicherte Diagnose an, wenn sie es
vorher bei einer unspezifischen oder einer Verdachtsdiagnose belassen hätten.
+ 6,46 % — gesicherte diagnosen
- 0,05 % — ausgeschlossene diagnosen
- 2,89 % — verdacht-auf-diagnosen
- 3,42 % — zustand-nach-diagnosen
Treiber dieser Entwicklung sind vor allem die Diagnosen aus dem Kapitel Psychische und Verhaltensstörungen
(F00-F99). Aber auch die Krankheiten des Kreislaufsystems
(I00-I99), Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90), die Krankheiten des Nervensystems
(G00-G99) sowie Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
(M00-M99) werden deutlich besser verschlüsselt. Geht
man weiter ins Detail, wird offensichtlich, dass die Bremer
und Bremerhavener Ärzte nicht nur häufiger gesicherte
Diagnosen ansetzen, sondern auch detaillierter kodieren.
Beispiel Adipositas (E66): Hier gibt es eine merkliche Verschiebung von „.9“- bzw. „nicht näher bezeichneten“-Diagnosen zu spezifischeren Kodes mit BMI-Angabe. Dasselbe
Bild bei der depressiven Episode (F32). Der Schweregrad
wird nun häufiger kodiert, die sonstige bzw. die nicht näher
bezeichnete depressive Episode insgesamt seltener ange-
5
Aus der KV
Landesrundschreiben | März 2016
92+
19+2+4801
HÄUFIGKEITEN
3/2015
gesicherte diagnosen
4.951.351
ausgeschlossene diagnosen
108.078
verdacht-auf-diagnosen
117.929
zustand-nach-diagnosen
190.265
setzt. Sowohl für das Beispiel Adipositas, als auch für die
depressive Episode gilt allerdings: Es ist besser geworden,
die unspezifischen Diagnosen sind aber nach wie vor in der
Überzahl. Es gibt Luft nach oben.
Seit Jahren weist die KV Bremen ihre Mitglieder auf
die herausragende Bedeutung der Kodierung auf die
Gesamtvergütung hin. Die Botschaft scheint angekommen.
Lange gehörte Bremen zu den Schlusslichtern, wenn es um
die so genannte Morbiquote geht, die sich aus den ICD10-Kodes speist. Ein großes Handicap, denn die Morbiquote
ist für die regionalen Honorarverhandlungen von entscheidender Bedeutung. Das abgelaufene Jahr brachte die
Wende. Erstmals errechnete der Bewertungsausschuss für
Bremen eine Quote (auf Basis der Jahre 2012 und 2013), die
im Bundesschnitt liegt. Die aktuelle Entwicklung lässt für
die Zukunft hoffen. (red)
MORBIDITÄT
UND HONOR ARE
Alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000
gesetzlich verpflichtet, jede Behandlungsdiagnose so genau wie möglich zu
kodieren. Dadurch ist es möglich, die
Krankheitslast der Patienten bundesweit
zu messen. Seit 2013 hängt die Entwicklung des Honorars wieder von der Entwicklung der Morbidität ab. Der Bewertungsausschuss errechnet die so
genannte Morbiditäts-Quote für die
KV-Bereiche. Diese Quote muss bei den
Honorarverhandlungen auf regionaler
Ebene herangezogen werden. Daneben
wird auch eine demographische Komponente herangezogen.
Dass Honorar und Morbidität miteinander verknüpft wurden, geschieht auf
Wunsch der Ärzte, die eine Koppelung
der ärztlichen Honorare an die Grundlohnsumme immer kritisiert hatten, weil
darüber nicht die Mengenentwicklung
durch die steigende Krankheitslast der
Bevölkerung berücksichtigt wird.
Laboraufträge: Vitamine,
Vitamine und noch mehr Vitamine
6
Obwohl Leitlinien und Fachgesellschaften davon
abraten, werden Vitamin-Screenings vermehrt auch
bei gesunden Menschen ohne Hinweis oder Risikofaktoren vorgenommen. Diesen Schluss lassen die
Zahlen aus Bremer Labors zu. Die Steigungsraten
sind eklatant hoch.
Aus der KV
DIE TREIBER IM L ABOR
Landesrundschreiben | März 2016
Veranlasste Laborkosten im Bereich der KV Bremen 3/2015 zu 3/2014
I I I I I I I I I I I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
Mehrkosten in Euro
vitamine
borrelia ak
hepatitis b virus
crp
mengenm. bestimmung immunoassay
op-vorbereitung
vitamin d
hba1, hba1c
bakterienreinkultur-differenzierung (3)
laborpauschale
ferritin
vitamin b 12
gesamteiweiß liquor / harn
höchstwert bestimmung div. ak
mech. blutbild, retikulozytenzählung
vitamin d3
ft4
Mehrkosten in Prozent
33.962 € 15.144 € 113.873 € 10.055 € 9.039 € 6.831 € 6.569 €
6.132 € 5.062 € 4.979 € 4.511 € 4.217 € 3.585 € 3.578 € 3.414 € 3.279 € 3.104 € 22,7 %
18,9 % 13,9 % 3,3 % 25,5 % 3,0 % 9,9%
2,6 % 18,8 % 1,5 % 5,5 % 13,8 % 31,4 % 9,4 % 5,6 % 25,3 % 3,3 % Quelle: KV Bremen
Bemerkenswert! Die Ausgaben für Vitamin-Screening
beliefen sich 3/2015 auf 260.000 Euro.
„Bei gesunden Menschen ohne Hinweis auf einen
Vitamin-D-Mangel ist von einer Spiegelbestimmung abzusehen. Bei Risikogruppen soll im Einzelfall über die Notwendigkeit eines Tests entschieden werden.“ So oder so
ähnlich lauten die Empfehlungen der Fachgesellschaften,
heißt es in den Leitlinien und Bestimmungen. Doch offensichtlich erleben Vitamin-Screenings einen Boom, der
durch nichts zu rechtfertigen ist. Der Einzelfall wird zum
Regelfall. Das zumindest deuten die Abrechnungszahlen
der Bremer Labors aus dem Quartal 3/2015 an. So sind beispielsweise die Anforderungen für die Vitaminbestimmung nach der EBM-Nummer 32306 im Vergleich zum
Vorjahresquartal um rund 34.000 Euro oder 22,7 Prozent
gestiegen. Vitamin D, Vitamin B 12 und Vitamin D3 – überall dasselbe Bild (siehe Tabelle). Die KV Bremen regt daher
an, dass Vertragsärzte entsprechende Laborleistungen nur
bei klarer Indikation veranlassen. Praxen, die weit überdurchschnittlich Vitamin-Screenings beauftragen, werden
auf kurz oder lang zum Fall für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. (red)
Zur Verordnungsfähigkeit und Laborbestimmung
von Vitamin D finden Sie einen ausführlichen Bericht im
l andesrundschreiben dezember 2015, seite 20.
alles
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Wasser: iStock.com / robertsrob
klar
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Praxis-EDV: D2D wird abgestellt –
Nachfolger ist KV-Connect
8
Die in die Jahre gekommene D2D-Technologie („doctorto-doctor“) wird zum 30. September bundesweit
abgestellt. Die KV-Abrechnung und eDokus können ab
diesem Zeitpunkt nicht mehr über diesen Weg
eingereicht werden. KV-Connect ist der Nachfolger.
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Wechsel vor.
Aus der KV
Landesrundschreiben | März 2016
Warum wird D2D von KV-Connect ersetzt?
D2D („doctor-to-doctor“) ist seit über zehn Jahren im
Einsatz. Das ist eine für EDV-Projekte sehr lange Zeit. Die
Modernisierung ist seit 2014 beschlossen, der Nachfolger ist
KV-Connect. Es kommt eine ganze Reihe von modernen
Techniken zum Einsatz, alte Zöpfe wie zum Beispiel das
ISDN-Netzwerk, das derzeit auch von der Telekom auf IP
(Internettelefonie) umgestellt wird, wurden abgeschnitten.
Ursprünglich sollte der Switch bereits im Februar 2016
passieren. Unter anderem auch die KV Bremen hat sich dafür
eingesetzt, dass die Wechselfrist verlängert werden konnte
auf den 30. September 2016.
30. September ‒ was bedeutet diese Frist?
Bis Freitag, den 30. September 2016, können Praxen
ihre KV-Abrechnung und andere Unterlagen noch über D2D
einreichen. Dies ist von allen Vertragspartnern zugesichert.
Eine Abrechnungsabgabe im Oktober wäre ein Risiko.
Was ist zu tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich schon jetzt um die Ablösung von D2D zu kümmern. Dies betrifft die Datenlieferungen an die KV (Abrechnungen, eHKS und andere), an die
DMP-Datenstellen und auch für die BG-Abrechnungen an
die DG-UV Datenstelle. Alle Empfänger sind für KV-Connect vorbereitet und die Praxisverwaltungssysteme beherrschen überwiegend die neue Technik.
Wie muss ich konkret vorgehen?
Sie haben zwei Ansprechpartner. Einerseits der Anbieter ihres Praxisverwaltungssystems, andererseits die KV.
Der PVS-Hersteller sorgt für die Technik. Der erste Anruf
gilt also der Servicenummer Ihres Anbieters. Wenn das
geklärt ist, schaltet Sie die KV als KV-Connect-Nutzer frei.
Wie der Wechsel vonstattengeht, können Sie Schritt für
Schritt in einer Anleitung nachlesen, die wir auf der KV-
Homepage bereitstellen unter www.kvhb.de/kv-connect.
Muss ich D2D abmelden?
Sobald KV-Connect für Ihre Praxis freigeschaltet
wurde, legt die KV Ihr D2D-Postfach still. Für Sie entsteht
also kein Aufwand. Sie sollten anfangs lediglich hin und
wieder in Ihr altes D2D-Postfach schauen, um sicherzustellen, dass Sie keine Nachrichten übersehen.
Was kostet mich der Wechsel zu KV-Connect?
Der Wechsel zu KV-Connect ist eine Programmänderung in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Der Hersteller
kann sich dieses bezahlen lassen, die KV (oder die KBV) verlangen keine Lizenzgebühren von den Herstellern. Manchmal wird auch die Installation von einem Techniker vorgenommen, der natürlich bezahlt werden will.
Wer mehr als nur KV-Abrechnung oder Datenstelle
machen möchte, hat mit dem elektronischen Arztbrief eine
Möglichkeit, die von der KV gefördert wird (siehe nebenstehenden Beitrag).
Ich nutze D2D gar nicht, sondern das KV-Portal. Was bedeutet das für mich?
Wer bisher seine Abrechnung und eventuell auch
andere Daten über das Portal der KV Bremen abgegeben hat,
ist nicht betroffen.
Was ist mit KV-SafeNet?
Auch das KV-SafeNet ist nicht betroffen und sollte auf
keinen Fall gekündigt werden, denn sowohl KV-Connect als
auch das Portal sind nur über KV-SafeNet zu erreichen. Das
mag ärgerlich sein, ist aber eine Datenschutz-Anforderung,
denn es geht um Sozialdaten Dritter.
zusammengestellt von got tfried antpöhler | KV Bremen | 0421.3404 121
Praxis-EDV: KV Bremen fördert
eArztbrief mit 350 Euro
9
Wer eArztbriefe über KV-Connect verschickt, profitiert
von einer Fördermaßnahme der KV Bremen. 350 Euro
winken für 20 verschickte oder empfangene
eArztbriefe. Der Förderzeitraum ist um ein Quartal
nun bis zum 30. Juni verlängert worden.
Die KV Bremen zahlt 350 Euro, wenn eine Praxis bis
zum 30. Juni 2016 wenigstens 20 eArztbriefe über KV-Connect verschickt oder empfangen hat.
www.kvhb.de/
teilnehmerliste-earztbrief
Die Liste der Ärzte und Psychotherapeuten aus Bremen und Bremerhaven,
die eArztbriefe senden und empfangen
können, wird kontinuierlich erweitert.
Wie geht das?
KV-Connect-Antrag und Förderantrag von der KVWebseite laden, ausfüllen und an die KV schicken (Fax
genügt). eArztbrief-Modul beim PVS-Anbieter bestellen
und einen Installationstermin vereinbaren. Die Zugangsdaten werden von der KV per Post-Ident verschickt, das dauert zirka eine Woche. Diese Daten werden dann bei der
Installation benötigt und in das System erfasst. Studieren
Sie – und natürlich Ihr Personal – die Informationen, wie
der eArztbrief in Ihrem System funktioniert. Achten Sie auf
den E-Mail-Eingang in Ihrem KV-Connect Postfach. Nichts
ist ärgerlicher als erst vom Patienten zu erfahren, dass der
Kollege schon Daten elektronisch an Sie verschickt hat.
www.kv-telematik.de
Über den Reiter „Partner und Softwarehäuser“ und den Menüpunkt
„Audit“ können Sie eine Liste der Softwarehersteller einsehen, die den
eArztbrief und weitere Anwendungen in
ihre Programme implementiert haben.
Wer macht mit?
Leider gibt es bisher in keinem Praxisverwaltungssystem ein wirklich gutes Verzeichnis der potenziellen Empfänger. Die KV Bremen veröffentlicht daher auf ihrer
Homepage eine „händisch erstellte“ Liste. Bisher haben 40
Praxen aus Bremen und Bremerhaven ihre Teilnahme
erklärt. Wenn Sie mit einem Kollegen viel kommunizieren
(wollen), bleibt im Moment nur: Sprechen Sie ihn an. Sie
müssen nur einmal ihre Mail-Adressen austauschen, dann
können Sie in Zukunft den höheren Komfort nutzen.
Wie funktioniert der eArztbrief?
In 30 Praxisverwaltungssystemen ist der eArztbrief
schon eingebaut und auditiert worden. Einen Link zu der
Liste finden Sie im nebenstehenden Infokasten.
Direkt aus der Patientenkarte im Praxisverwaltungssystem kann ein Brief erstellt werden. Mehr oder weniger
komfortabel wird die KV-Connect Mail-Adresse des Kollegen eingegeben – da unterscheiden sich die Systeme stark.
Dann kann der Brief verschickt werden. Bei einigen Systemen muss zusätzlich eine PIN eingegeben werden.
Alle Praxisverwaltungssysteme haben so etwas wie
ein Postfach eingebaut, das abgefragt werden muss. Dort
liegen dann die empfangenen Briefe und können (meist) in
die Kartei einsortiert werden. Dies geht bei manchen Systemen automatisch und viel besser als bei einem Fax.
Was kostet mich der eArztbrief?
Der eArztbrief ist ein Programmteil Ihres Praxisverwaltungssystems. Wieviel – und ob überhaupt – sie dafür
bezahlen müssen, ist Sache des Herstellers oder Händlers.
Manchmal entstehen auch Kosten für einen Technikereinsatz oder eine Einweisung.
Wie geht es weiter?
Der Austausch zwischen niedergelassenen Ärzten/
Psychotherapeuten ist ein Anfang. Die KV Bremen ist mit
einigen Krankenhäusern im Gespräch, die elektronische
Entlassbriefe verschicken wollen. Nach unserer Erfahrung
sind dort zwei hohe Hürden zu überwinden: Das zum Teil
umständliche Freigabeverfahren der Briefe und die Unbeweglichkeit der Anbieter von Krankenhausinformationssystemen.
zusammengestellt von got tfried antpöhler | KV Bremen | 0421.3404 121
Landesrundschreiben | März 2016
www.kvhb.de/kv-connect
www.kvhb.de/earztbrief
Zentrale Infoseiten der KV Bremen. Hier
finden Sie auch den Förderantrag.
Was wird gefördert?
Aus der KV
WICHTIGE LINKS
Update Versorgungsverträge:
Neue Diagnosenliste
10
Aus der KV
Zum 1. April ändern AOK Bremen/Bremerhaven und
hkk die Diagnosenliste für die Versorgungs- und Hausarztverträge. Gründe für diese Nachjustierung: Änderung beim ICD-10 und beim Risikostrukturausgleich
(RSA), nicht angeschriebene Diagnosen wurden gelöscht. Somit sinkt die Zahl von 3.600 auf 2.900. Leider
fällt auch im Zuge der RSA-Anpassung Adipositas raus.
Landesrundschreiben | März 2016
Zum 1. April 2016 gilt für die Versorgungs- und
Hausarztverträge der KV Bremen eine neue ICD-10-Liste.
Das sind die Fakten:
Reduzierung der ICD10-Liste von rund 3.600 auf
knapp 2.900 ICD-10. Wesentlich Gründe dafür:
a) Diagnosen, die überwiegend nur im stationären Bereich
anfallen (hier wurde im III. Quartal 2015 auch kein erhöhtes
Kodieraufkommen festgestellt)
b) Diagnosen, die aus dem Zuschlagskatalog der Krankenkassen weggefallen sind (siehe Infokasten Morbi-RSA)
c) Diagnosen, die nicht genutzt wurden
Berücksichtigung des neuen ICD-Kataloges für 2016
(siehe Infokasten neue ICD-10)
Es bleibt bei 43 Krankheitsbildern
Drei fallen weg (Adipositas, angeborene Fehlbildungen und
Osteoporose). Drei sind neu (Erkrankung des Pankreas,
Luxation des Hüftgelenks und mentale Retardierung).
E XKURS: MORBI-RSA UND MORBI- QUOTE
Die neue Diagnosenliste ist auf der
Homepage der KV Bremen abrufbar unter:
www. kvhb . de /versorgungsvertrag bzw.
www. kvhb . de /hausarzt vertrag
Fragen zu den Verträgen:
barbara frank
0421.34 04–340 | [email protected]
Fragen zur Abrechnung:
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Fragen zur Kodierung:
kodierteam der kv bremen
0421.34 04–372 und 373
Der Geldstrom im Gesundheitswesen orientiert
sich mehr und mehr an der Krankheitslast (Morbidität) der
Bevölkerung. Der Grundgedanke ist so einfach wie einleuchtend: Die Versichertenbeiträge sollen dahin, wo sie für die
Versorgung der Kranken gebraucht werden. Kompliziert
wird es im Detail, denn es kommen unterschiedliche Mechanismen zum Zuge. Bei der Geldverteilung „vom Bürger“ über
den Gesundheitsfonds zu den Krankenkassen greift der so
genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich
(Morbi-RSA). In den Einzelheiten unglaublich kompliziert,
grob gilt ungefähr das: Es gibt einen Kanon von 80 Krankheitsbildern (Diagnosengruppen), für die die Krankenkassen
mehr Geld bekommen. Auch Alter und Geschlecht spielen
eine Rolle. Für jeden einzelnen Versicherten gibt es also Zubzw. Abschläge auf einen Grundwert. Das Problem: Diese 80
HINWEISE ZUM TK-VERSORGUNGSVERTR AG
Bei der Abrechnungsbearbeitung des 3. und 4. Quartals 2015 ist aufgefallen, dass für den Versorgungsvertrag der
Techniker Krankenkasse die GOP der Versorgungsverträge
der AOK Bremen/ Bremerhaven und der HKK angesetzt
wurden. Da die KV Bremen nicht korrigieren darf, möchten
wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, welche
GOP im TK-Vertrag abgerechnet werden können.
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Patienten mit einer gesicherten Diagnose
4 Euro
99521
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Patienten mit zwei gesicherten Diagnosen
6 Euro
99522
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Patienten mit drei gesicherten Diagnosen
8 Euro
99523
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Pat. mit vier oder fünf gesicherten Diagnosen
10 Euro
99524
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Pat. mit sechs oder sieben ges. Diagnosen
25 Euro
99525
Vergütungspauschale für die Behandlung von
Pat. mit acht oder mehr gesicherten Diagnosen
45 Euro
99526
Bitte beachten Sie, dass sich die Diagnosenliste für den
Versorgungsvertrag der AOK/hkk von der ICD-10-Liste der
TK unterscheidet.
Über das passwortgeschützte Mitgliederportal im
KV-SafeNet können Sie unter dem Punkt „Ihre Statistiken“
auf die Anlage 7.2 zugreifen. Hierbei handelt es sich um die
patientenbezogene Zusammenstellung der zurückgestellten
GOP mit Angabe der Streichgründe.
christin rösner
0421.34 04–356 | [email protected]
für die Krankenkassen so wichtigen Krankheiten sind nicht
fix. Sie werden regelmäßig überprüft und ausgetauscht.
Von den Krankenkassen zu den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten nimmt das Geld einen anderen
Weg. Die entscheidende Größe ist hier die morbiditätsbedingte Veränderungsrate im jeweiligen KV-Bezirk (MorbiQuote), die der Bewertungsausschuss einmal im Jahr festlegt. In die Morbi-Quote fließt die Gesamtheit der
Kodierungen, wobei neben Quantität auch die Qualität der
ärztlichen Verschlüsselungen wichtig ist. Im Ergebnis stehen
kleine Prozentzahlen mit großer Wirkung. Denn sie sind die
Basis für die regionalen Honorarverhandlungen und bestimmen, wie viel Geld in den Honoratopf fließt.
Morbi-RSA und Morbi-Quote sind zwar beide im
hohen Maße abhängig von der Diagnosekodierung. Sie sind
aber nicht identisch. (red)
NEUE ICD -10 - GM
FÜR 2016 LIEGT VOR
Das Deutsches Institut für Medizinische
Dokumentation und Information
(DIMDI) hat die endgültige Fassung der
ICD-10-GM Version 2016 veröffentlicht.
Es wurden Änderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und insgesamt
81 Vorschläge von Fachgesellschaften
und Fachleuten der Ärzteschaft berücksichtigt. Inhaltliche Änderungen betreffen unter anderem:
Enterokolitis durch clostridium difficile: Einführung zusätzlicher Schlüsselnummern zur Kodierung von Komplikationen (A04.-)
Dengue: Neuer Kode (A97.-)
Multisystem-Atrophie: Umstrukturierung von Kodebereichen (z. B. G23.-)
Sonstige Venenkrankheiten: Aufnahme einer neuen Subkategorie (I87.-)
Grippe: Unterscheidung in zoonotische oder pandemische nachgewiesene
Influenzaviren (J09) oder saisonale
nachgewiesene Influenzaviren (J10.-)
Chronische Graft-versus-Host-Krankheit: Aufnahme neuer Schlüsselnummern zur Anpassung an die klinisch gebräuchliche Einstufung des
Schweregrades (T86.-)
Weibliche Genitalverstümmelung:
Verlagerung der Inhalte in einen neuen
Kodebereich aufgrund einer WHO-Vorgabe (Z91.7-)
Orthopädische Gelenkimplantate:
Neue Subkategorien zur Lokalisation
(Z96.6-)
Landesrundschreiben | März 2016
GOP
Aus der KV
Vergütung
11
Betreuungsaufwand
Bedarfsplan
wird besser austariert
12
In den Bedarfsplänen für Bremen und Bremerhaven
wurden einige Verzerrungen und Unwuchten beseitigt.
So wird bei einigen Fachgruppen die Umland-Mitversorgung künftig stärker berücksichtigt. Und es wurde
ein Ausweg aus der Chirurgen-Orthopäden-Zwickmühle gefunden.
Aus der KV
Landesrundschreiben | März 2016
Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und
Jugendpsychiater sowie Radiologen
Ärzte aus diesen Fachgruppen mussten sich die Augen
reiben. Ihre Versorgungsgrade wurden im alten Bedarfsplan
mit 200, 300 und mehr Prozent ausgewiesen. Eine eklatante
Überversorgung. Der Gedanke, dass diese Zahlen wohl nicht
bedarfsgerecht sein könnten, liegt sehr nahe. Diese hohen
Versorgungsgrade sind Folge der letzten Neuregelung der
Bedarfsplanungsrichtlinie aus dem Jahr 2012 – als man vor
allem die Versorgung auf dem flachen Land im Blick und die
Stadtstaaten wenig auf dem Schirm hatte. Die Zuschnitte
der Versorgungsregionen wurden munter verändert und die
Verhältniszahlen kräftig erhöht. In Bremen und Bremerhaven haben sich die Versorgungsquoten darauf hin für die so
genannten spezialisierten Fachärzte von einem auf den
anderen Tag nahezu verdoppelt – obwohl sich ansonsten
nichts geändert hat.
Gut, dass die Bedarfsplanungs-Richlinie die Möglichkeit eröffnet, von den Vorgaben abzuweichen, sofern es regionale Besonderheiten gibt – wie zum Beispiel Mitversorgereffekte aus dem Umland. Dass Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Radiologen
in erheblichem Umfang Patienten aus Niedersachsen versorgen, zeigen die Fallzahlen sehr deutlich. Der Anteil der niedersächsischen Patienten liegt zwischen 28 Prozent (Kinder
und Jugendpsychiater Bremen) und 59 Prozent (Anästhesisten Bremerhaven). Diese „Umland-Quote“ wird nun auf die
Verhältniszahl der jeweiligen Fachgruppe in der jeweiligen
Stadt angerechnet, so dass sich die Versorgungsgrade deutlich reduzieren. Die Kinder- und Jugendpsychiater in Bremerhaven rutschen sogar unter die magische Grenze von 110
Prozent, sodass sich Ärzte dieser Fachrichtung im Umfang
von 1,5 Sitzen frei niederlassen können.
Diese Korrektur hat nicht nur den Charme, dass sie die
Versorgungssituation realistischer dargestellt. Der Eingriff
ist auch unmittelbar Folge eines neuen Gesetzes, wonach die
Zulassungsausschüsse künftig bei Fachgruppen mit einem
Versorgungsgrad von 140 Prozent prüfen sollen, ob eine
Nachbesetzung wirklich „versorgungsnotwendig“ ist.
Chirurgen und Orthopäden
Was unterschiedliche Regelungskreise, die nicht aufeinander abgestimmt sind, anstellen können, zeigt sich wie
in einem Brennglas fokussiert in der Stadt Bremen. Es geht
um das Weiterbildungsrecht und das Zulassungsrecht. Und
es geht um Chirurgen und Orthopäden. Die Fachärzte für
Chirurgie sowie die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bilden jeweils getrennte Arztgruppen. Die
Bedarfsplanungsrichtlinie macht es möglich, dass ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie den Sitz eines
Facharztes für Chirurgie als Nachfolger übernimmt, sofern
der Facharzt für Chirurgie einen unfallchirurgischen
Schwerpunkt hatte. Findet eine solche Nachbesetzung statt,
wird plakativ ausgedrückt der Chirurgen-Sitz zu einem
Orthopäden-Sitz. Weil in Bremen bei den Chirurgen dabei
die Grenze von 110 Prozent unterschritten wird, findet eine
Verschiebung der Arztsitze statt. Das ist insgesamt in Bremen bereits viermal passiert. Dass diesem Mechanismus ein
Riegel vorgeschoben werden musste, darüber bestand
Einigkeit. Deshalb wurden nun die Verhältniszahlen angepasst. Der Rechenweg ist komplex, im Ergebnis steht ein
etwas höherer Versorgungsgrad bei den Chirurgen und ein
etwas niedrigerer bei den Orthopäden. Das Stühlerücken
hört auf.
Psychotherapeuten
Zwei Effekte wirken auf den Versorgungsgrad der
Psychotherapeuten ein. Einerseits werden nun die Ausbildungsinstitute herausgerechnet. Dem gegenüber stehen die
psychiatrischen Institutsambulanzen (PIAS), die gemäß
Bedarfsplanungsrichtlinie eingerechnet werden müssen.
In der Summe sinkt der Versorgungsgrad der Psychotherapeuten in Bremen. In Bremerhaven gibt es keine nennenswerte Veränderung. (red)
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Nachrichten aus
Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
Zwei Urteile in der Causa Köhler
14
Nachrichten
Landesrundschreiben | März 2016
Berlin | Zwei Gerichte haben sich im Januar mit Sachverhalten rund um die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
und ihrem ehemaligen Vorstand, Dr. Andreas Köhler,
beschäftigt. Das Arbeitsgericht Berlin wies eine Klage der
ehemaligen KBV-Personalchefin und Köhler-Lebensgefährtin ab. Die Ex-Dezernentin hatte gegen ihre fristlose
Kündigung geklagt und Schmerzensgeld geltend gemacht.
Unbegründet, wie das Arbeitsgericht feststellte. Konkret
wurde ihr vorgeworfen, Köhlers Ruhestandsbezüge falsch
berechnet zu haben. Das Landgericht Berlin hatte zuvor
Köhler zur Zurückzahlung eines monatlichen Mietkostenzuschusses von der KBV für die Jahre 2005 bis 2010 verurteilt. Es geht um 95.000 Euro nebst Zinsen. Das Landesrundschreiben wird in einer der nächsten Ausgaben
ausführlich zu diesem Thema berichten.
GOÄ-Novelle
bleibt Streitfall
Berlin | Der Sonderärztetag am
23. Januar in Berlin zur GOÄ-Novellierung hat den innerärztlichen Streit um
die Gebührenordnung nicht beilegen
können. Zwar haben die Delegierten
mit großer Mehrheit dem Entwurf der
Novelle zugestimmt und damit den
Verhandlungsführern der Bundesärztekammer den Rücken gestärkt.
Anträge, die von niedergelassenen
Ärzten vorgebracht wurden, sind allesamt abgelehnt worden. Das hat den
Protest zahlreicher Fachverbände ausgelöst. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die LandesKVen fordern die Bundesärztekammer
in einem offenen Brief zu Korrekturen
auf. Dabei geht es insbesondere darum,
Ausgabenobergrenzen zu verhindern,
eine Anlehnung an den EBM zu verhindern sowie Befugnisse für den
geplanten GOÄ-Ausschuss zu begrenzen.
Patientenakten als Konfetti im Fasching
Patient hält Ärztin in Wohnung fest
Wartburgkreis | Beim Fasching im thüringischen Dermbach (Wartburgkreis) sind zerschredderte Patientenakten
als Konfetti unters Volk gebracht worden, berichtet der
Ärztliche Nachrichtendienst (änd). Eine Anwohnerin habe
beim Straßenfegen die gut lesbaren Aktenschnipsel gefunden, auf denen unter anderem Name und Daten der
Schwester zu finden waren. Die Patientenakten stammen
offensichtlich aus einer Außenstelle des Klinikums Bad Salzungen. Da keine Strafanzeige vorliegt, ermittelt die Polizei
nicht.
Görzke | Bei einem Hausbesuch im brandenburgischen
Görzke ist eine Ärztin von einem Patienten in seiner Wohnung festgehalten worden. Wie der Ärztliche Nachrichtendienst berichtete, habe der 71 Jahre alte Mann beim KVBereitschaftsdienst angerufen. Als die 34-jährige Ärztin
eintraf, verständigte der Mann die Polizei, hielt die Frau fest
und beleidigte sie, weil er bezweifelte, dass es sich um eine
Ärztin handelt. Die junge Frau erlitt einen Schock. Der
Mann wurde in eine Klinik gebracht. Die Polizei ermittelt
wegen Freiheitsberaubung.
Ministerium geht
gegen Krankenkassen vor
Gitter bleibt Präsi der Ärztekammer
Berlin | Das Bundesgesundheitsministerium zwingt die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) mit einer
Ersatzvornahme zu einer Satzungsänderung. Konkret soll ein Passus
aufgenommen werden, wonach bei
gemeinsamen Entscheidungen von
Haus- und Fachärzten Parität in der
KBV-Vertreterversammlung hergestellt wird. Eine Mehrheit in der KBV
aus Haus- und Fachärzten hält diese
Regelung für eine Pseudoparität und
bewertet sie als unverhältnismäßigen
Eingriff . Vor der Ersatzvornahme hatte
sich eine Zweidrittel-Mehrheit in der
Vertreterversammlung gegen diese
Pläne gewandt. Die KBV klagt nun.
Neuer Chef bei Ameos
Rüggeberg zurückgetreten
Bremerhaven | Die Ameos-Kliniken
Bremerhaven-Geestland haben einen
neuen Krankenhausdirektor. Seit
Jahresbeginn ist Jörgen Wißler für die
drei Standorte verantwortlich. Der
neue Manager, der seine Laufbahn als
Krankenpfleger begonnen hat, folgt auf
Dr. Lars Timm, der zum Regionalgeschäftsführer aufgestiegen ist.
Bremen | Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der KV Bremen,
Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, ist von
allen Ämtern in der KV zurückgetreten. Rüggeberg war zuletzt
Mitglied der Vertreterversammlung
und Vorsitzender des HVM-Ausschusses sowie des Beratenden
Fachausschusses Fachärzte.
Neue Klinik steht leer ‒ keine Zufahrt!
18-Jähriger gibt sich als Arzt aus
Andalusien | Schildbürgerstreich in Spanien: Für 21 Millionen Euro ist im südspanischen Andalusien ein Krankenhaus
gebaut worden, das allerdings leer steht. Denn es fehlt eine
Zufahrtsstraße. Der Bürgermeister der Gemeinde Lepe
erklärte, dass die Infrastruktur wegen ausbleibender
Finanzmittel aus Madrid nicht fertiggestellt werden
konnte. Man sei aber zum Dialog bereit, heißt es. In dem
Krankenhaus sollten jährlich 83.000 Patienten behandelt
werden. 3.000 geplante Operationen fallen aus, berichtet
der Ärztliche Nachrichtendienst.
Palm Beach | Fast drei Moante hat ein 18-Jähriger in Palm
Beach im US-Bundesstatt Florida eine Arztpraxis betrieben.
Wie die Ärzte Zeitung berichtet, handelt es sich bei dem
jungen Mann sogar um einen Wiederholungstäter. Schon
im vergangenen Jahr habe es eine Unterlassungsverfügung
gegen ihn gegeben. Ein verdeckter Ermittler ließ sich von
dem 18-Jährigen untersuchen und nahm ihn fest. Im Nachrichtendienst Twitter kommentierte das Büro des Sheriffs
süffisant: „Nur weil du eine Staffel von Grey's Anatomy
geschaut hast, kannst du noch nicht als Arzt arbeiten.
Landesrundschreiben | März 2016
Ministerium geht
gegen KBV vor
Nachrichten
Bremen, Bremerhaven | Die Delegiertenversammlung
der Ärztekammer Bremen hat Ende Januar Dr. Heidrun Gitter an die Spitze der Ärztekammer Bremen gewählt. Die
Fachärztin für Kinderchirurgie erhielt 24 von 28 Stimmen.
Vizepräsident bleibt der niedergelassene Internist Dr.
Johannes Grundmann. Er erhielt 26 Stimmen. Den Ärztekammer-Vorstand komplettieren als Beisitzer Bettina
Rakowitz, Dr. Birgit Lorenz und Dr. Tadeusz Slotwinski.
Lorenz ist seit Anfang 2016 auch Vorsitzende der Bezirkstelle Bremerhaven.
15
Berlin | Aufregung im Krankenkassenlager: Mit dem Präventionsgesetz sind
die Krankenkassen dazu verdonnert
worden, einen Teil der Mitgliedsbeiträge an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abzuführen. Es
geht um rund 31 Millionen Euro, die
die Behörde für eine Präventionskampagne nutzen soll. Gegen die Verweigerung des Kassenverbandes geht das
Bundesgesundheitsminsiterium nun
mit einer aufsichtsrechtlichen Anordnung vor.
Gesundheitspolitik 2016:
Gesetze und wichtige Vorhaben
16
Unter Hermann Gröhe (CDU) produziert das Bundesgesundheitsministerium Gesetze wie am Fließband.
2015 war wohl das bisher „produktivste“ Jahr.
2016 entfalten einige dieser Gesetze ihre Wirkung
und weitere kommen hinzu. Ein (wahrscheinlich unvollständiger) Überblick.
Im Blick
Landesrundschreiben | März 2016
1. Januar
E-Health-Gesetz tritt in Kraft
u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen:
Medikationsplan, Förderung
eArztbrief, Versichertenstammdatenabgleich
1. Januar
Präventionsgesetz tritt in Kraft
u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen:
Krankenkassen zahlen die Impfausweise, Kontrolle des Impfstatus bei
Kindern und Jugendlichen
voraussichtlich März
Gesetz zur Bekämpfung der
Korruption im Gesundheitswesen
tritt in Kraft
Bestechung und Bestechlichkeit im
Gesundheitswesen wird ins
Strafgesetzbuch aufgenommen.
1. Januar
Hospiz- und Palliativgesetz
tritt in Kraft
u.a. mit diesen künftigen Maßnahmen:
Krankenkassen müssen für Haus- und
Fachärzte mehr Geld bereitstellen, Ausbau der SAPV auf dem Land
bis Juni
Bewertungsausschuss prüft, wie
konsiliarische Befundbeurteilungen
von Röntgenaufnahmen telemedizinisch erbracht werden können. EBM
soll bis April 2017 angepasst werden.
(aus E-Health-Gesetz)
bis Juni
Gematik muss Voraussetzung für
Versichertenstammdatendienst
schaffen. Gelingt das nicht, drohen
Sanktionen für Gesellschafter
(u.a. KBV)
(aus E-Health-Gesetz)
25 Januar
Terminservicestellen nehmen
Arbeit auf
(aus Versorgungsstärkungsgesetz)
JANUAR
FEBRUAR
bis Juni
Psychotherapie-Sprechstunde:
G-BA soll Psychotherapierichtlinie
modifizieren
(aus Versorgungsstärkungsgesetz)
MÄRZ
APRIL
MAI
JUNI
17
26. Oktober bis 2. November
Im Blick
Wahl zur Vertreterversammlung der KV Bremen
bis 31. Dezember
Der G-BA soll Prüfung abschließen, ob weitere DMP im
EBM aufgenommen werden.
bis 31. Juli
Der GBA muss das Präventionsgesetz
konkretisieren
(Präventionsempfehlungen).
Landesrundschreiben | März 2016
voraussichtlich Juli
Pflegeberufsgesetz soll in Kraft
treten. Ausbildung zur Pflegefachfrau
bzw. zum Pflegefachmann soll ab
2018 vereinheitlicht werden.
bis 1. Januar 2017
Eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie soll neben demographischen
Faktoren auch die Sozial- und
Morbiditätsstruktur berücksichtigen.
Sommer
Bundesregierung und Bundesländer
wollen Reform des Medizinstudiums
vorlegen (Masterplan
Medizinstudium 2020).
2017
Der eArztbrief wird gefördert: Für
das Einlesen bekommt der niedergelassene Arzt 50 Cent.
(aus E-Health-Gesetz)
ab 1. Oktober
Das Ausstellen von
Medikationsplänen (in Papierform)
wird als EBM-Leistung vergütet.
(aus E-Health-Gesetz)
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
OKTOBER
NOVEMBER
DEZEMBER
New Data: Wie Patienten immer
„gläserner“ werden – freiwillig!
Im Blick
Landesrundschreiben | März 2016
Minicomputer am menschlichen Körper, die Gesundheitsdaten registrieren, speichern und weiterverarbeiten
– sie versprechen ein Bombengeschäft: Jeder vierte Bundesbürger würde bis zu 300 Euro für die kleinen Helfer ausgeben, über 17 Prozent besitzen bereits ein sogenanntes „Wearable“. Der IT-Verband BITKOM prognostiziert ein
Multimilliardengeschäft mit jährlichen Wachstumsraten
von über 20 Prozent – kein anderer Markt wächst derzeit so
schnell wie die Internetmedizin. Erst fünf Prozent des
Gesundheitsmarktes sind heute digital. Doch schon in nur
fünf bis sieben Jahren, so eine Schätzung der Unternehmensberatungen McKinsey und Goldman Sachs, wird der
größte Gesundheitsanbieter auf dem Markt eine Softwarefirma sein.
Dabei ist die Bandbreite der „Wearables“ enorm: Die
19
Keine Branche wächst derzeit so schnell wie die
Internetmedizin. IT-Konzerne und Versicherungen
wittern ein Milliardengeschäft, denn Patienten
hinterlassen freiwillig Gesundheitsdaten im Netz.
Für Ärzte wird sich der Praxisalltag drastisch ändern:
Erst-Diagnosen verlagern sich zunehmend in die
digitale Welt.
noch harmlosen geben zum Beispiel einen warnenden Signalton ab, wenn die nächste Jogging-Tour im Park ansteht
oder der Zeitpunkt angekommen ist, die Medikamente einzunehmen. Im letzten Frühling stellte die Techniker Krankenkasse eine App vor, die mit persönlichen Angaben eines
Allergikers, den per Internet zugelieferten Informationen
über die örtliche Pollendichte und anhand der aktuellen
Wetterdaten die zu erwartenden Symptome vorhersagt und
den Zeitpunkt für die Einnahme von Medikamenten
bestimmt.
Doch immer mehr der IT-basierten GesundheitsChecker gehen noch viel weiter: Apps überwachen Blutdruck- und Zuckerwerte, Kalorien-Aufnahme und -Verbrauch, die Bewegung im Schlaf oder Muskelaktivitäten am
Tag. Neueste Entwicklungen geben über eingebaute Leucht-
20
Im Blick
Landesrundschreiben | März 2016
dioden rotes und grünes Licht verschiedener Wellenlängen
auf die Haut ab, ein optischer Sensor misst die Reflexion,
die sich je nach Blutfluss unterscheidet. Das „Wearable“,
zum Beispiel in Form eines elektronischen Armbands, wertet die Daten aus und zieht dann unmittelbar Rückschlüsse
auf Herzfrequenz und Blutdruck. (siehe Kasten)
Das Potential dieses Marktes ist gigantisch: Mehr als
41 Millionen Deutsche besitzen ein Smartphone und laden
sich Apps auf ihre Geräte. Unter den weltweit mehr als
zwei Millionen Apps sind laut aktuellen Schätzungen zwischen 150.000 und 200.000 für Gesundheit und Fitness.
Markus Müschenich, Geschäftsführer des Bundesverbandes
Internetmedizin, sieht die Gesundheitsbranche vor einem
Umbruch: „Es findet derzeit ein regelrechter Paradigmenwechsel in der Versorgung unserer Patienten statt“, sagt der
Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (siehe
Interview). Neue Services eroberten den Alltag von Patienten, mit denen sie nicht nur via Smartphone und Tablet die
eigene Gesundheit organisieren, sondern auch die medizinische Versorgung via Internet zu sich nach Hause holen.
Das beginnt mit Informationsportalen, die bei der Suche
nach dem richtigen Arzt und Krankenhaus helfen, und
Internet-Angeboten, die Patienten unterstützen, die richtige Diagnose schnell zu finden, wenn der Facharzt den
nächsten Termin erst Wochen später anbietet.
Eine amerikanische Studie zeigt, dass fast 30 Prozent
der Patienten, die Diagnosewerkzeuge via Internet nutzen,
auf den Besuch beim Arzt verzichten. In Deutschland konsultieren bereits 65 Prozent der Patienten vor dem Arztbesuch das Internet, jeder zweite ist bereit, auch via Internet
BEISPIEL: DOC TOR ON DEMAND
Seit September 2014 bringt der Anbieter
www.patientus.de Patient und Arzt via OnlineSprechstunde zusammen, auch „Doctor on Demand“
genannt. Für die USA wird prognostiziert, dass schon
im Jahr 2018 über 22 Millionen Haushalte ihren Arztbesuch via Video-Sprechstunde erledigen und so
einen Umsatz von 13 Milliarden Dollar generieren.
Bei Praeveticus erhält der Patient von seinem Arzt
zunächst eine TAN-Nummer. Am Tag des Arztbesuchs
bekommt der Patient eine E-Mail, klickt auf den
angegebenen Link und gibt dann die TAN-Nummer
ein, landet erst im virtuellen Wartezimmer und dann
im virtuellen Sprechzimmer seines Arztes. Die Sprechstunde läuft über Kamera, Bildschirm und Mikrofon.
Röntgenbilder oder Laborbefunde können eingeblendet und direkt besprochen werden.
mit seinem Arzt in Verbindung zu treten. Und jeder sechste
glaubt sogar, Gesundheits-Apps könnten den Arztbesuch
ersetzen. Der Trend geht mittlerweile so weit, dass sogenannte „Online-Ärzte“ mit vertrauensvollen Namen wie
„Klara“ oder „Novego“ mit Patienten kommunizieren: Um
eine Begutachtung oder Ersteinschätzung von klara.com zu
erhalten, macht ein Benutzer ein Foto von seinem Hautproblem, lädt es hoch und beantwortet einige medizinische
Fragen. Der Patient bleibt dabei anonym. Für eine Gebühr
von 29 Euro bekommt er auf Basis der eingeschickten Bilder
und Angaben innerhalb von garantierten 48 Stunden eine
Begutachtung von einem zugelassenen Hautarzt, die Mehrheit der Ratsuchenden sogar schon innerhalb weniger Stunden. Einen ähnlichen Service bietet www.novego.de für
Patienten mit Depressionserkrankungen.
Über das Ratgeberportal Medlanes können Nutzer bei
gesundheitlichen Beschwerden online in den Dialog mit
spezialisierten Ärzten treten. Dabei fragt ein IT-System, die
sogenannte „Medical Engine”, ihre Symptome ab und vermittelt die Nutzer an einen passenden Arzt oder Spezialisten, der sie über das Portal zeitnah berät und umfassend
informiert. Über das Smartphone und im Web können
Patienten so rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt
aus erste wichtige Informationen zu ihrem Krankheitsbild
erhalten. Eine Konsultation per E-Mail plus drei weitere
Fragen kostet bei Medlanes 24 Euro. Finanziell wird Medlanes übrigens von Microsoft und dem Bayer Accelerator
unterstützt.
Doch das Internet ist in medizinischen Fragen alles
andere als ein Heilsbringer: Obwohl immer mehr Patienten
BEISPIEL: INSULIN-PEN
Landesrundschreiben | März 2016
von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen
Im Blick
den Kauf eines Fitness-Armbands oder einer Apple Watch
mit einem Bonus. Die Verbraucherzentrale Deutschland
warnt vor einem „erheblichen Überwachungspotential“
und vor einem Strafsystem, in dem Patienten, die nicht an
Gesundheitsprogrammen teilnehmen, über Rabatte für
andere benachteiligt werden.
Die Chancen und Herausforderungen der Internetmedizin, dem die Bundesregierung bis 2018 mit einem
„E-Health-Gesetz“ beizukommen versucht (siehe Kasten),
beschäftigen auch den Deutschen Ethikrat. Dass die Sammlung und Speicherung von Daten, die Verknüpfung unterschiedlicher Datensätze sowie ihre Nutzung und Anwendung große Fortschritte in der Medizin versprechen, weiß
auch der Sachverständigenrat, der sich auf einer Tagung
eigens mit der Telemedizin auseinandergesetzt hat. Der
Trend bringe aber auch ethische und rechtliche Herausforderungen mit sich, betont die Vorsitzende des Deutschen
Ethikrates Christiane Woopen: „Lassen Sie uns gemeinsam
daran arbeiten, dass die Menschen sich durch biologisierte
und numerifizierte Selbstwahrnehmung und Lebensführung sowie durch datengetriebenen Effizienzhype und
Optimierungswahn nicht hinter sich lassen, sondern in
einem erfüllten Leben zu sich und zueinander kommen.“
21
als „Co-Therapeuten“ auftreten (siehe Kasten) und sich mit
vermeintlichem Fachwissen aus dem Netz wappnen, ist die
Gefahr von Fehldiagnosen unvermindert hoch: Um herauszufinden, wie zuverlässig digitale „Symptom-Checker“
sind, haben Wissenschaftler der Harvard Medical School in
Boston an 23 verschiedene Anbieter aus den USA, Großbritannien, den Niederlanden und Polen 45 fingierte Fälle versendet. Das Ergebnis: Nur in 34 Prozent aller Konsultationen stand die korrekte Diagnose an erster Stelle einer Liste
von möglichen Diagnosen. Somit lagen die „SymptomChecker“ in zwei Drittel aller Fälle daneben. In 51 Prozent
war laut Studie zumindest eines der ersten drei Ergebnisse
ein Treffer.
Darüber hinaus ist nicht allen Patienten klar, dass der
Trend zur Internetmedizin auch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringt. Denn über „Wearables“ und Gesundheits-App entsteht eine gigantische Datenbank mit virtuellen Krankenakten, in denen
Elektronikkonzerne ein Milliardengeschäft wittern. So hat
IBM eine Firma gegründet, die auf der Online-Plattform
„Watson“ Gesundheitsinformationen auswertet, erklärtes
Ziel dabei sei es, „Therapien zu erleichtern und die Forschung voranzutreiben“. Über 2.000 Mitarbeiter sollen in
der IBM-Tochter arbeiten, darunter 75 Ärzte. Neben dem
Datenschutz werfen die individuellen Gesundheits-Services im Netz auch gesellschaftspolitische Fragen auf: Versicherte, die ihre Daten nicht preisgeben wollen, könnten mit
Beitragserhöhungen rechnen. Experten warnen vor einer
Entsolidarisierung im Gesundheitswesen. Als erste gesetzliche Versicherung belohnt zum Beispiel die AOK Nordost
Mit einem weltweit einzigartigen Insulin-Pen, der in
der Lage ist, die injizierte Insulindosis automatisch
auf eine Internetplattform zu übertragen, bietet
www.emperra.de dem Patienten eine Kontrolle, ob
seine individuelle Insulintherapie leitliniengerecht
durchgeführt wird oder ob kurz- oder langfristige
Probleme drohen. Dabei wird die übermittelte
Insulinmenge mit dem kurz zuvor gemessenen Blutzuckerwert und den verköstigten Kohlenhydraten so
aufbereitet, dass Patienten in Echtzeit informiert
werden. Der betreuende Diabetologe, der ebenfalls
Zugriff auf das System hat, kann seinen fachärztlichen Rat genau zu dem Zeitpunkt geben, an dem
Probleme auftreten.
New Data: „Das Oma-Wissen kommt
heute aus den IT-basierten Apps“
22
Der gläserne Patient und Dr. Google: Die Entwicklung
in der digitalen Welt tangiert auch den Arztberuf. Die
Internetmedizin muss aber keine Bedrohung für Ärzte
sein, sondern kann auch eine große Chance werden.
Das sagt Dr. Markus Müschenich. Wir sprachen mit
dem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde.
Im Blick
Landesrundschreiben | März 2016
Diagnosen finden zunehmend via Internet statt, Gesundheits-Apps überwachen Blutdruck, Insulinmengen oder
den Verlauf von Schwangerschaften – die Internetmedizin
ist ein Mega-Trend. Wie skeptisch ist dabei die Ärzteschaft?
Deutschlands Ärzte sind offener als man glaubt, es
herrscht alles andere als eine Blockade-Haltung. Auf dem
Deutschen Ärztetag wurde sogar ein Vorstandspapier
verabschiedet, nach dem evidenzbasierte Telemedizin
besser sein kann als analoge Medizin.
Was heißt das konkret?
dr . markus müschenich |
Facharzt für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin | Vorstand des
Bundesverbandes Internetmedizin | Berlin
Für den Berufsalltag von Ärzten kann das zum Beispiel bedeuten, dass ein elektronisch geführtes DiabetikerTagebuch besser nutzbar ist als ein herkömmliches auf
Papier. Oder dass eine Video-Sprechstunde mit einer
Schwangeren, die das Bett hüten muss, vielleicht für die
Patientin besser ist als der Gang in die Praxis.
Hat das alte Berufsbild Arzt also ausgedient?
Wenn gute Medizin vor allem gute Information und
gute Kommunikation bedeutet, dann ist doch die Telemedizin nichts anderes, als mit neuen Werkzeugen eben genau
Informationen und Kommunikation mit dem Patienten zu
gewährleisten. Ich kann Ressentiments vor den neuen
Werkzeugen verstehen – aber sie müssen aus dem Weg
geräumt werden. Denn der Trend Internetmedizin ist keine
Bedrohung für uns Ärzte, sondern eine Chance, die Medizin grundlegend zu verbessern.
Wie verbessert er den bisherigen Berufsalltag von
Ärzten?
23
Durch die Internetmedizin wird die Diagnosefindung
ein Stück weit aus den Händen der Ärzte genommen, die
ganz banale Erst-Diagnostik erledigen zunehmend ITAnwendungen. Mittlerweile kann der Patient zum Beispiel
mit dem Smartphone den Blutfluss in der Fingerbeere filmen und daraus ableiten, ob Herzrhythmusstörungen vorliegen. Oder mobile EKGs mit dem Smartphone mit sich
tragen und die Ergebnisse an den behandelnden Arzt weiterleiten, ohne in der Praxis zu erscheinen.
Im Blick
Können die Gesundheits-Apps auch behandeln?
Kommen durch die Telemedizin also weniger Menschen
zum Arzt?
Das hoffe ich. Durch erfolgreich angewendete Internetmedizin werden die Wartezimmer leerer, die Sprechzimmer öffnen sich für längere Zeiten, und Ärzte können
sich stärker auf die wirklich Kranken konzentrieren. Die
große Frage dabei ist jedoch: Mit welchem Vergütungssystem ermöglichen wir diesen Wandel. Im Moment brauchen
wirtschaftlich arbeitende Ärzte noch die zahlreichen bana-
BEISPIEL: VIDEOSPIELE ZUR THER APIE
Die Firma Caterna Vision bietet unter
www.caterna.de eine Therapie für Kinder mit
Sehstörungen an, deren Ursache in der Verarbeitung
der Sehnerv-Signale im Gehirn liegt. Bislang werden
diese Kinder ausschließlich mit einem Augenpflaster
behandelt. Mit Caterna sitzen die Kinder zuhause vor
einem Bildschirm und spielen einfache Computerspiele. Während sie dies tun, laufen im Hintergrund
des Bildschirms wellenförmige sogenannte SinusoidalMuster ab, die über viele Jahre an der Universität
Dresden erforscht und entwickelt wurden. Diese
Muster wirken direkt im Gehirn und sollen dazu
führen, dass die Kinder ihr Sehvermögen schneller
wiedererlangen als mit der Standardtherapie über
das Augenpflaster.
len Diagnosen nach dem Muster: „Bei Ihnen ist alles in
Ordnung, Sie können wieder nach Hause gehen!“ Erstrebenswert ist ein Vergütungssystem, in dem Patienten mit
banalsten Erkrankungen mit Hilfe der Telemedizin zu
Hause bleiben und die Ärzte trotzdem noch genug Geld
verdienen, wenn sie sich länger den schwer Erkrankten
widmen.
Ist es realistisch, dass mit Apps versorgte Patienten in
Zukunft auf den Arztkontakt verzichten?
Die Zahlen sagen Ja. Jüngste Studien in den USA belegen, dass dort 27 Prozent der Patienten, die über IT-Diagnosewerkzeuge verfügen, deshalb nicht zum Arzt gehen. Bei
95 Millionen Arztkontakten in Deutschland pro Jahr wären
das schon heute rund 26 Millionen Arztbesuche weniger.
Was müssen Ärzte heute tun, um bei diesem Trend mithalten zu können?
Erst einmal können sich Ärzte freuen, dass sie wieder
als Ärzte gefragt sind und nicht als Oma mit Krautwickel
und Erkältungs-Tee. Natürlich müssen sich Ärzte heute
auch die neuen Kommunikationswerkzeuge aneignen, aber
ich sehe da kein Problem. Wenn eine Berufsgruppe mit
technischen Innovationen umzugehen gelernt hat, dann
sind es doch die Mediziner. Das Ärztewissen verdoppelt
sich alle fünf Jahre, wir sind Zukunftsforscher, keine
Archäologen, die Wissen konservieren.
Skeptiker warnen vor gläsernen Patienten, die durch die
Internetmedizin ihre Gesundheitsdaten an IT-Konzerne,
Landesrundschreiben | März 2016
Wie die therapeutische Behandlung in der Informationstechnologie abgebildet werden kann, wird die Zukunft
zeigen. Im Moment sind wir im Stadium, dass klassisches
Oma-Wissen von IT-basierten Anwendungen geliefert
wird. Die App kann Dir sagen: Du hast leicht erhöhte Temperatur, aber das ist keine Lungenentzündung, Du musst
noch nicht zum Arzt.
JEDER DRIT TE FR AGT DR. GOOGLE:
DIE MEISTGESUCHTEN KR ANKHEITEN IM NETZ
24
I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I
I I I I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
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Im Blick
Landesrundschreiben | März 2016
294.690 — schilddrüsenvergrößerung (struma)
140.220 — diabetes
127.400 — hämorrhoiden
118.740 — magenschleimhautentzündung
109.020 — magersucht
107.240 — neurodermitis
103.720 — adhs
102.430 — depression
99.270 — durchfall
96.470 — bluthochdruck
96.460 — kopfschmerzen
93.110 — rheuma
91.220 — schlafstörungen
90.930 — bandscheibenvorfall
89.920 — fettstoffwechselstörung
89.890 — darmkrebs
88.650 — hiv
87.330 — angsstörung
80.520 — rückenschmerzen
Anzahl der Google-Suchanfragen pro Monat
78.540 — hepatitis b
Quelle: Central Krankenversicherung
Versicherer und Pharmariesen abtreten – mit nicht einzuschätzenden Folgen.
BEISPIEL: SCHWANGEREN-TAGEBUCH
Mit einer sogenannten „Health-CompanianApplication“ haben Frauen unter www.onelife.me die
Möglichkeit, während ihrer Schwangerschaft
24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche
über ein Tagebuch medizinisch begleitet zu werden.
Informationen zum Befinden der Schwangeren
werden in Echtzeit dokumentiert und ausgewertet, so
dass der digitale Schwangerschafts-Wächter auch
Risiken wie eine drohende Frühgeburt erkennen soll.
Zugleich können Ultraschallfotos mit Freunden im
Netz geteilt werden.
Das Risiko der Datensicherheit ist nicht kleinzureden.
Die Antwort darauf kann nur sein: Datensicherheit im Netz
muss genauso betrachtet werden wie in allen anderen
Lebensbereichen. Also muss es dafür klare Regelungen
geben, wir müssen Zertifizierungen mit hohen Standards
entwickeln. Und selbstverständlich müssen dann sämtliche
im Gesundheitsbereich angewendeten IT-Systeme zertifiziert sein.
Birgt die Internetmedizin nicht die Gefahr, dass unsere
Gesundheitsdaten für alle offen liegen und Menschen, die
nicht nach einer bestimmten Gesundheits-Norm leben,
benachteiligt werden?
Der Hang zur Entsolidarisierung im Gesundheitssystem wird derzeit viel diskutiert. Hier sehe ich die Gefahr
aber nicht bei Versicherungen, die Patienten von Leistungen ausschließen, weil sie 10 Kilo zu viel wiegen oder rauchen. Um solche Maßnahmen zu vermeiden, haben wir
immerhin das Sozialgesetzbuch. Eher ist die Gesellschaft
selbst das Problem, in der Versicherte – auch durch Gesundheits-Apps – sich selbst unter Druck setzen und den Druck
DAS NEUE
E-HEALTH- GESETZ
Im Internet gibt es zweifellos viel Fragwürdiges – weshalb wir immer mehr verunsicherte Patienten haben, sogenannte Cyberchonder. Hier müssen wir Ärzte uns als die
kompetenteren Ansprechpartner ins Spiel bringen und den
Patienten sagen: Hört nicht auf Dr. Google – wir wissen,
was gut und was schlecht für euch ist. Damit das gelingt,
muss sich die Ärzteschaft jetzt als Teil der Internetmedizin
begreifen. Wir Mediziner müssen uns an die Spitze dieser
Bewegung setzen, sonst tun es andere.
Das Interview führte florian vollmers | Freier Journalist | Bremen
Kliniken, die von 2017 bis zum 30.
Juni 2018 ihre Entlassungsbriefe elektronisch erstellen, erhalten eine
zusätzliche Vergütung von einem Euro.
Niedergelassene Ärzte, die Briefe
elektronisch in Empfang nehmen, sollen
pro Brief 50 Cent erhalten.
Vom 1. Oktober 2016 an soll jeder
Patient, der mehr als drei verordnete
Medikamente gleichzeitig einnimmt,
Anspruch auf einen schriftlichen
Medikationsplan haben – zunächst auf
Papier, dann digital.
Landesrundschreiben | März 2016
Eine weitere Gefahr ist „Dr. Google“: Forscher haben herausgefunden, dass nur bei einem Drittel sogenannter
Symptom-Checker im Internet eine korrekte Diagnose
herauskommt. Wie sehr können wir uns in Gesundheitsfragen aufs Internet verlassen?
Von 2018 an sollen die Notfalldaten
von Patienten auf deren Wunsch hin von
Ärzten verwaltet werden, dazu gehören
zum Beispiel Angaben über bestehende
Erkrankungen, Medikamente, Allergien
oder die Blutgruppe.
Im Blick
auf andere übertragen. Hier haben wir als Ärzte eine aufklärerische Aufgabe, müssen vor der Gefahr der Entsolidarisierung warnen.
Spätestens am 1. Juli 2018 sollen die
Stammdaten der Patienten von den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten
elektronisch verwaltet werden. Die Ärzte erhalten für die Pflege der Daten eine
gesonderte Vergütung. Wer sich daran
nicht beteiligt, muss mit Kürzungen
rechnen.
25
Im vergangenen Jahr verabschiedete
das Bundeskabinett das neue „Gesetz
für sichere Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz
„E-Health-Gesetz“. Danach sollen bis
2018 die technischen Voraussetzungen
dafür geschaffen werden, dass medizinische Daten künftig elektronisch übermittelt werden können. Dabei soll die
Berliner Gesellschaft für Telematik, ein
von den Spitzenverbänden des Gesundheitswesens gegründetes Unternehmen,
sichere Verfahren zur Übermittlung
medizinischer Dokumente festlegen.
Zugleich erhalten Ärzte, Kliniken und
Krankenkassen Anreize und angedrohte
Sanktionen, damit sie elektronische Angebote zügig anbieten. Die wichtigsten
Punkte des E-Health-Gesetzes:
Ausfüllhilfe für die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
26
Zum 1. Januar gibt es ein neues AU-Formular, der so
genannte Auszahlschein ist darin integriert. Etwas
Bürokratieabbau. Damit die Neuerungen gut in den
Praxen ankommen, haben wir diese Ausfüllhilfe und
einen FAQ erarbeitet.
In Praxis
Landesrundschreiben | März 2016
Grundsätzlich gilt: Eine Arbeitsunfähigkeit darf nur
auf Grund einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt werden!
Zwei wesentliche Neuerungen sind zu beachten. Eine
Rückdatierung der AU ist nun bis zu drei Tagen zulässig
(vorher: zwei Tage). Die maximale Dauer einer einzelnen
AU-Bescheinigung beträgt jetzt einen Monat, damit sind
längere Zeiträume ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Verletzungen sind in dem Vertragsartenverzeichnis
aufgelistet (Anlage zum Vertrag Ärzte/ Unfallversicherungsträger). Andere Verletzungen, die stationärer Versorgung bedürfen, können in Krankenhäusern mit Durchgangsärzten behandelt werden.

Das Kästchen „Erstbescheinigung“ erklärt sich von
selbst. „Folgebescheinigung“ ist auch bei Mit- bzw. Weiterbehandlung anzukreuzen. Tritt eine neue Erkrankung auf
und hat zwischenzeitlich, wenn auch nur kurzfristig,
Arbeitsfähigkeit bestanden, ist „Erstbescheinigung“ anzukreuzen; dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
In der Zeile „arbeitsunfähig seit“ ist einzutragen, von
welchem Tag an bei dem Versicherten nach dem vom Arzt
erhobenen Befund Arbeitsunfähigkeit besteht. Eine Rückdatierung ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Bei einer Erstbescheinigung ist in jedem Falle sowohl
die Zeile „arbeitsunfähig seit“ als auch die Zeile „festgestellt
am“ auszufüllen, und zwar auch dann, wenn die Daten
übereinstimmen. Handelt es sich um eine Folgebescheinigung, kann der Eintrag des Datums in der Zeile „arbeitsunfähig seit“ unterbleiben.

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
Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist
„Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen.
Liegt kein Ausnahmesachverhalt vor, welcher den Arzt
gemäß § 26 des Vertrages der Ärzte mit den Unfallversicherungsträgern (§ 34 Abs. 3 SGB VII) von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit, ist zusätzlich „dem
Durchgangsarzt zugewiesen“ anzukreuzen. Eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist z.B. nicht erforderlich,
wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus nicht
zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die notwendige ärztliche
Behandlung voraussichtlich nicht über eine Woche andauert oder keine Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
es sich nicht um eine Wiedererkrankung aufgrund von
Unfallfolgen handelt. Bei einer isolierten Augen-, oder
HNO-Verletzung überweist der Vertragsarzt/ die Vertragsärztin unmittelbar an einen Facharzt/eine Fachärztin. Bei
besonderen Verletzungen wie schweren, komplizierten
Arm- oder Beinbrüchen erfolgt eine Überweisung an ein
Krankenhaus, das am Verletzungs- bzw. Schwerstverletzungsartenverfahren der Unfallversicherung beteiligt ist.
In dieses Kästchen ist das Datum einzusetzen, bis zu
welchem auf Grund des erhobenen ärztlichen Befundes
voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit bestehen wird – in der
Regel maximal zwei Wochen. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von einem
Monat bescheinigt werden.
Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit
(Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an
arbeitsfreien Tagen aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitregelung) ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen.
Liegt ein potentieller Krankengeldfall vor und der
Arzt kann bereits bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einschätzen, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich an
dem im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich bzw. letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegebenen
Datum endet, enden wird bzw. geendet hat, ist zusätzlich
zur Angabe des letzten Tages das Kästchen „Endbescheinigung“ anzukreuzen. Das bescheinigte Datum ist für die
Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, die Leistungsfortzah-
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27
In Praxis
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Landesrundschreiben | März 2016
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lung der Agentur für Arbeit und die Krankengeldzahlung
wichtig.
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Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder
vor- noch rückdatiert werden! Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis des Fortbestehens einer
Arbeitsunfähigkeit. Hierfür muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem auf das bisher attestierte voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag
erneut ärztlich festgestellt werden. Samstage gelten nicht als
Werktage. Durch eine verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit droht den Versicherten Krankengeldverlust.
 Bei der Ausfüllung der Felder „AU-begründende
Diagnose(n)“ sind alle die aktuelle Arbeitsunfähigkeit
begründenden Diagnosen im Format ICD-10 anzugeben.
Eine zusätzliche Angabe als Klartext/Freitext ist nur zulässig, wenn die Angabe weitergehender Hinweise außerhalb
der ICD-10-Kodierung notwendig ist.
 Bei Vorliegen eines Unfalls oder Unfallfolgen ist dies
entsprechend anzukreuzen. Handelt es sich um einen
Arbeitsunfall bzw. Folgen eines Arbeitsunfalls ist stattdessen „Arbeitsunfall/-folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen.
28
In Praxis
FR AGEN UND ANT WORTEN
ZUR AU -BESCHEINIGUNG
Landesrundschreiben | März 2016
Müssen weiter kassenindividuelle
Zahlscheine ausgestellt werden?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält ja nicht die Kontonummer des Patienten.
Nein. Der Zahlschein wurde in das
„Muster 1“ integriert. Die Kontonummer
und weitere für die Krankengeldzahlung
notwendige persönlichen Angaben
müssen direkt zwischen der Kasse und
dem Patienten kommuniziert werden.
Müssen wir die „Ausfertigung für
Versicherte“ den Patienten
aushändigen?
Ja, die jetzt neue Ausfertigung für den
Versicherten (1c) muss allen Patienten
ausgehändigt werden. Lehnt der Patient
die Mitnahme aber ausdrücklich ab,
kann die Praxis diesen Teil des
Vordrucks später datenschutzgerecht
entsorgen.
Der Anspruch auf Krankengeld ist
unklar. Kann trotzdem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem
Kreuz „Im Krankengeldfall“ ausgestellt werden?
Ja, damit die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig dokumentiert ist. Der Arzt
beurteilt durch das Kreuz nicht, ob
tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld für den Patienten gegeben ist.
Dafür ist die Krankenkasse zuständig.
Ersetzt das Muster 52 die bisherigen
Krankengeld-Zahlscheine?
Nein. Der „Bericht für die Krankenkasse
bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ hat nicht die Funktion eines Zahlscheins.

Unter Versorgungsleiden werden alle Krankheiten
oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstanden, die
vom Versorgungamt anerkannt worden sind. Darunter fallen Ansprüche aus:
Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden)
Opferentschädigungsgesetz (z.B. Opfer von Gewalttaten)
Infektionsschutzgesetz (z.B. Impfschäden, anderweitige
Gesundheitsschäden durch Prophylaxe)
Soldatenversorgungsgesetz

Sofern der Arzt die Einleitung von Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung oder sonstige Maßnahmen (z.B. Leistungen zur
Teilhabe oder betriebliches Eingliederungsmanagement) für
erforderlich hält, sollte dies möglichst gleichzeitig zusammen mit dem Versicherten auf dem dafür vorgesehenen
Antrag/Verordnungsmuster eingeleitet werden und der
Antrag unter „Sonstige“ angegeben werden. Ist eine direkte
Einleitung nicht möglich, ist die Empfehlung hier anzugeben.

Sobald die Arbeitsunfähigkeit durchgängig mehr als
sechs Wochen beträgt oder der Arzt über das Vorliegen
eines sonstigen Krankengeldfalles (z.B. wegen anrechenbaren Vorerkrankungen oder Arbeitsunfähigkeit während der
ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses) Kenntnis
erlangt, ist in jeder dieser Arbeitsunfähigkeit folgenden
Bescheinigung das Kästchen „ab 7. AU-Woche oder sonstiger Krankengeldfall“ anzukreuzen. Bei der Angabe handelt
es sich um einen Hinweis des Arztes für die Krankenkasse,
dass die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einem
potentiellen Krankengeldfall ausgestellt wurde; der Arzt
beurteilt durch die Angabe nicht, ob tatsächlich ein
Anspruch auf Krankengeld für den Versicherten gegeben ist.
Liegt ein Krankengeldfall vor und der Arzt kann bereits
bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einschätzen, dass
die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich an dem im Feld „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich bzw. letzter Tag
der Arbeitsunfähigkeit“ angegebenen Datum endet, enden
wird bzw. geendet hat, ist zusätzlich zur Angabe des letzten
Tages das Kästchen „Endbescheinigung“ anzukreuzen.
zusammengestellt von micahel schna ars | KV Bremen | 0421.3404 154
Kein Antrag auf den Antrag mehr:
Reha-Verordnung wird etwas leichter
29
Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird
etwas leichter. Zum 1. April fällt der berüchtigte
Antrag auf den Antrag (Formular 60) weg. Auch dürfen
dann alle Vertragsärzte Reha verordnen. Wermutstropfen: So ganz ohne Abfrage des Kostenträgers wird
es nicht immer gehen. Die Fakten finden Sie hier.
In Praxis
Landesrundschreiben | März 2016
Zum 1. April 2016 können Vertragsärzte Rehabilitationsleistungen direkt auf dem Muster 61 verordnen. Dieser
Vordruck wurde aktuell überarbeitet und wird künftig nicht
mehr von den Krankenkassen zugeschickt. Bitte versorgen
Sie sich daher rechtzeitig mit dem neuen Formular 61 bei
der KV. Das bisherige Formular ist dann nicht mehr gültig.
Wenn klar ist, dass die Gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist, kann die Verordnung auf den Teilen B
bis D des Vordrucks (Verordnung von medizinischer Reha)
direkt aufgeschrieben werden. Teil A (Beratung des Versicherten/Prüfung der Zuständigkeit) muss dann nicht ausgefüllt werden.
Bei eindeutiger Zuständigkeit der Renten- oder
Unfallversicherung muss das Muster 61 nicht verwendet
werden. Dann können gleich die vorgesehenen Anträge
ausgefüllt werden. Sollte sich ein Arzt nicht sicher sein,
welcher Reha-Kostenträger zuständig ist, kann er dies vorab
von der Krankenkasse des Patienten mit dem Teil A des
Vordrucks klären lassen. Damit kann er auch eine Beratung
des Patienten durch die Krankenkasse veranlassen. Die Teile
B bis D des Vordrucks brauchen in diesen beiden Fällen
dann nicht ausgefüllt werden.
Verordnet werden können ambulante und stationäre
Rehabilitationsmaßnahmen sowie medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§§ 40 u. 41 SGB V). Für Rehabilitations-Sport ist weiterhin Muster 56 zu verwenden.
Für Verordnungen mit Muster 61 ist keine Abrechnungsgenehmigung der KV Bremen mehr erforderlich.
Positiv anzumerken ist ebenfalls, dass der Umfang der Verordnungsangaben sich von vier auf drei Seiten verringert.
Die Softwarehäuser werden das neue Formular 61 in
die Praxisverwaltungssysteme integrieren und haben angekündigt, es den Praxen mit dem Software-Update zum
zweiten Quartal bereitzustellen.
Bei der KV Bremen liegen die Vordrucke zur Abholung bereit.
Eine ausführliche Ausfüllanleitung zum neuen Muster
61 sowie zu vielen anderen GKV-Formularen finden Sie auf
der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf
zusammengestellt von michael schna ars | KV Bremen | 0421.3404 154
Sie fragen ― Wir antworten
Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie
interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen,
die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden.
Mailen Sie uns Ihre Fragen an: [email protected]
30
Flüchtlingsversorgung
In Praxis
Kann die mit der AOK Bremen/
Bremerhaven vereinbarte Hautvorsorge-Untersuchung auch bei Flüchtlingen abgerechnet werden?
Nein, die Hautvorsorge-Untersuchung
nach GOP 99227 kann bei Flüchtlingen
nicht abgerechnet werden. (a 2)
Landesrundschreiben | März 2016
Flüchtlingsversorgung
Gilt die Empfängnisregelung auch
für Flüchtlinge?
Die Richtlinie zur Empfängnisregelung
und zum Schwangerschaftsabbruch
sieht vor, dass verordnungspflichtige
Mittel zur Empfängnisverhütung bei
Versicherten bis zum vollendeten 20.
Lebensjahr zur Lasten der GKV ver-
schreibungsfähig sind. Diese Regelung
gilt auch für Flüchtlinge. Ebenso sind
die Leistungen zur Empfängnisregelung des Kap. 1.7.5. EBM abrechnungsfähig. (a 2)
Versorgungsverträge
Dürfen die GOP der Versorgungsverträge (99421-99423 / 99521-99526)
auf Vertretungsscheinen abgerechnet
werden?
Ja. (a1)
Praxisübernahme
Ich plane die Übernahme eines Vertragsarztsitzes. Wie viele RLV-Fälle
bekomme ich zugewiesen?
Die Zuweisung der RLV-Fallzahl
unterscheidet sich danach, ob Sie den
Praxissitz verlegen oder nicht. Bei
Übernahme eines Vertragsarztsitzes
ohne Praxisverlegung werden die RLVFälle des Vorgängers zugewiesen. Bei
Übernahme und Praxisverlegung wird
die durchschnittliche RLV-Fallzahl der
Fachgruppe zugewiesen. Näheres finden Sie in den RLV Durchführungsbestimmungen der KV Bremen (Punkt 2)
– Stand 1. Januar 2016. (ak)
www.kvhb.de/rlv
Meldungen &
Bekanntgaben
31
abrechnung
Abgabetermin in Bremen bis Freitag, den 08.04.2016
Wir haben montags bis donnerstags für Sie durchgehend von 8.00 bis 16.00 Uhr
und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Abgabetermin in Bremerhaven bis Freitag, den 08.04.2016
Mittwoch, den 30.03.2016
Donnerstag, den 31.03.2016
Freitag, den 01.04.2016
Montag, den 04.04.2016
Dienstag, den 05.04.2016
Mittwoch, den 06.04.2016
Freitag, den 08.04.2016
10.00 bis 17.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 14.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 16.00 Uhr
10.00 bis 17.00 Uhr
8.00 bis 14.00 Uhr
Donnerstag, den 07.04.2016 ist die KV in Bremerhaven nicht besetzt.
Abgabe in Bremerhaven: KV-Büro im Erdgeschoss des Ameos Klinikum St.
Joseph
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
Die Erklärung zur Online-Abrechnung ist diesem Landesrundschreiben
beigefügt. Die Erklärung kann per Post oder Telefax (0421.3404-109) übermittelt
werden.
abrechnung
Flüchtlingsversorgung:
Es bleibt zunächst bei
der Personengruppe 4
auf der eGK
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
Flüchtlinge sollen bundesweit mit einem einheitlichen Personengruppenschlüssel, nämlich die Ziffer 9 (Feldkennung 4131), auf der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) gekennzeichnet werden. Dies gilt allerdings zunächst
nicht für das Land Bremen. Die AOK Bremen/Bremerhaven, die als Dienstleister
für die Städte Bremen, Bremerhaven und Hamburg die Betreuung der Flüchtlinge übernimmt, wird bis voraussichtlich 30. Juni 2016 an diesen Personenkreis
zunächst weiterhin die eGK mit dem Personengruppenschlüssel 4 herausgeben.
Ändern Sie den Personengruppenschlüssel 4 bitte nicht in die 9 um und
beachten Sie, dass bis zu diesem Zeitpunkt bei der Nutzung des Ersatzverfahrens
(eine eGK liegt noch nicht vor und der Patient kommt mit einem Anspruchsnachweis von der Behörde, z.B. V 111) ebenfalls der Personengruppenschlüssel 4
und als Kostenträger VKNR 03101 – AOK Bremen/Bremerhaven angegeben
wird.
Landesrundschreiben | März 2016
Abgabe in Bremen: Atrium des Erdgeschosses
In Kürze
Abgabe der
Endabrechnung 1/2016
abrechnung
Flüchtlingsversorgung:
Lediglich Anspruch auf
eine Kurzzeittherapie
Die KV Bremen stellt klar: Grundsätzlich läuft das PsychotherapieAntragsverfahren für Flüchtlinge analog zu der Vorgehensweise bei „normalen“
GKV-Versicherten. Der Patient sucht sich einen Psychotherapeuten und stellt
anschließend persönlich bei der AOK Bremen/Bremerhaven einen Antrag auf
Psychotherapie.
Beachten Sie bitte, dass Flüchtlinge lediglich einen Anspruch auf Kurzzeittherapie haben.
Die AOK Bremen/Bremerhaven schaltet während des Antragsverfahrens
zusätzlich Dr. Peter Bagus aus dem Klinikum Bremen Ost für eine Stellungnahme ein. Sobald diese der AOK Bremen/Bremerhaven vorliegt, spricht sie die
Bewilligung bzw. Ablehnung aus.
32
petra bentzien
0421.34 04–165 | [email protected]
In Einzelfällen kommt es vor, dass Dr. Bagus bei Unklarheiten den behandelnden Psychotherapeuten vor Fertigstellung des Gutachtens kontaktiert.
In Kürze
abrechnung
Landesrundschreiben | März 2016
Arthroskopie bei
Gonarthrose wird
deutlich eingeschränkt
Ab dem 1. April 2016 sind Arthroskopien bei Gonarthrose nach den
GOP 31142 bis 31145 nur noch in bestimmten Ausnahmefällen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung über den EBM abrechnungsfähig.
Zu den wenigen Indikationen gehören Traumata, akute Gelenkblockaden
und meniskusbezogene Indikationen, bei denen die bestehende Gonarthrose
lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist.
Außerdem müssen die vorliegenden Symptome zuverlässig auf die
genannten Veränderungen an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und
Menisken zurückzuführen und durch eine arthroskopische Intervention zu
beeinflussen sein.
Hintergrund ist die Aufnahme folgender Ausschlüsse in die Anlage II der
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen):
die Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5-810.0h)
Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes/
Materials (OPS-Kode 5-810.2h)
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken bei:
Entfernung freier Gelenkkörper, inkl.: Entfernung osteochondraler
Fragmente (OPS-Kode 5-810.4h)
Entfernung periartikulärer Verkalkungen (OPS-Kode 5-810.5h)
Synovektomie, partiell (OPS-Kode 5-811.2h)
Synovektomie, total (OPS-Kode 5-811.3h)
Exzision von erkranktem Gewebe am Gelenkknorpel
(OPS-Kode 5-812.0h)
Meniskusresektion, partiell, inkl.: Meniskusglättung
(OPS-Kode 5-812.5)
Meniskusresektion, total (OPS-Kode 5-812.6)
Knorpelglättung (Chondroplastik, OPS-Kode 5-812.eh)
... so?
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Wir sind da für …
… neue Mitglieder
Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung.
Wir erläutern die Honorarsystematik und verschaffen Ihnen einen Überblick zu regionalen Verträgen.
… etablierte Mitglieder
Auch für erfahrene Ärzte und Psychotherapeuten lohnt sich unsere persönliche Beratung.
Wir analysieren Ihre Abrechnung, um beispielsweise Honorarveränderungen nachzuvollziehen.
Wir zeigen weitere Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer Fachgruppe auf.
…Praxismitarbeiter/MFA
Praxismitarbeiter nehmen ihren „Chefs“ auch viel Arbeit in Sachen Abrechnung ab.
Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihnen zu helfen!
Isabella Schweppe
Mirja Homeier Telefon: 0421.34 04-300
Telefon: 0421.34 04-315
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Psychotherapeuten-Beratung:
Petra Bentzien
Telefon: 0421.34 04-165
E-Mail: [email protected]
abrechnung
Neue PET-Leistungen
im EBM:
Indikationen beachten
Die ab dem 1. Januar 2016 neu eingeführten Leistungen für die diagnostische Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und die diagnostische Positronen-Emissions-Tomographie mit Computertomographie (PET/CT)
(GOP 34700, 34701, 34702 und 34703) sind nur berechnungsfähig, wenn eine
Indikation nach Anlage 1 Nr. 14 „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegt.
34
In Kürze
Bei Fragen zur Abrechnung:
Landesrundschreiben | März 2016
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Bei Fragen zur Genehmigung:
sandra kunz
0421.34 04–329 | [email protected]
Hierbei handelt es sich um folgende Indikationen:
Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen
Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären
nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurtei
lung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit
erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels
einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzi
nomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn,
dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr
möglich erscheint.
Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei klein
zelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ
behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein
lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
Entscheidung über die Bestrahlung von mittels CT dargestellten
Resttumoren eines Hodgkin-Lymphoms mit einem Durchmesser von
> 2,5 cm nach bereits erfolgter Chemotherapie.
abrechnung
Soziotherapie wird
extrabudgetär vergütet
und kann von weiteren
Fachgruppen verordnet
werden
petra bentzien
0421.34 04–165 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Ab dem 1. April 2016 wird die Verordnung von Soziotherapie nach den
GOP 30800,30810 und 30811 für schwer psychisch kranke Menschen extrabudgetär und zu festen Preisen vergütet. Hintergrund ist die Neufassung der Soziotherapie-Richtlinie.
Durch die Änderung der Soziotherapie-Richtlinie ergeben sich folgende
Neuerungen:
In der Leistungslegende der GOP 30800 EBM-Abschnitt 30.8 wird die Zahl der Therapieeinheiten in „bis zu 5“ geändert (alt „bis zu 3“).
Künftig können auch Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie Soziotherapie nach den GOP 30810 und 30811 verordnen.
abrechnung
KBV erstellt elektronische
Ausfüllhilfen für Vordrucke
in Praxissystemen
mirja homeier
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Die KBV erstellt künftig bei der Einführung beziehungsweise der Überarbeitung von Vordrucken Texte für sogenannte elektronische Ausfüllhilfen.
Hiermit sollen häufige Fehler beim Ausfüllen der Vordrucke vermieden und
Rückfragen von Krankenkassen reduziert werden.
Die Ausfüllhilfen werden den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen
(PVS) zur Verfügung gestellt und sie können diese kurzen Erläuterungen zum
Beispiel als Mouseover-Felder in die Formulare integrieren, die dann direkt beim
Ausfüllen im PVS konkrete Hinweise anzeigen.
Die auf Kassenrezept verordnungsfähigen Medizinprodukte finden Sie in
der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit zeitlich befristet. Folgende Produkte wurden jetzt in der Anlage
V gestrichen:
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Die Anlage V der AM-RL in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf der
Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter: www.g-ba.de
verordnung
Neue Impfempfehlung:
Drei statt vier
Pneumokokken-Impfungen
für Säuglinge
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie
geändert. Bei der Pneumokokken-Grundimmunisierung von Säuglingen sind bei
reifgeborenen Säuglingen nur noch drei statt vier Impfungen vorgesehen. Nachdem ein 13-valenter Impfstoff vertrieben und zur Grundimmunisierung eingesetzt wird, entfällt die Empfehlung zur Verwendung des 7-valenten Impfstoffes.
Die Änderungen (gültig ab 6. Februar 2016) beziehen sich auf die STIKOEmpfehlungen aus August 2015. Die aktuelle Schutzimpfungsrichtlinie finden
Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de
Landesrundschreiben | März 2016
BSS NL 250 / NL 500
Dr. Deppe Endostar®-Lavage
Globance® Lavage
Globance® Lavage Apfel
Macrogol AL
Macrogol STADA®
In Kürze
Arzneimittel-Richtlinie:
Sechs Medizinprodukte
sind gestrichen worden
35
verordnung
verordnung
Neue Impfempfehlung:
Indikationen für
Meningokokken-Impfung
konkretisiert
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie
geändert. Die Indikationen für eine Meningokokken-B-Impfung wurden konkretisiert. Folgende Indikationen berechtigen zu einer Impfung zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung: Gesundheitlich gefärdete Personen mit
engeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression mit T- und/
oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere
Komplement-/Properdindefekte
Eculizimab-Therapie (monoklonaler Antikörper gegen die terminale Komplementkomponente C5)
Hypogammaglobulinämie
Funktioneller oder anatomischer Asplenie.
36
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Die Änderungen (gültig ab 6. Februar 2016) beziehen sich auf die STIKOEmpfehlungen aus August 2015. Die aktuelle Schutzimpfungsrichtlinie finden
Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de
In Kürze
verordnung
Landesrundschreiben | März 2016
Vorgaben für
Arznei- und Heilmittel
vereinbart
Die Vereinbarungen mit den Bremer Krankenkassen zu den Arznei- und
Heilmittelvereinbarungen für 2016 sind abgeschlossen. Die Richtgrößen für
Heilmittel werden angehoben, für Arzneimittel sind wieder diverse Wirtschaftlichkeitsinstrumente wie z. B. Biosimilar-Quoten vereinbart worden.
Das Ausgabevolumen für Arznei- und Verbandmittel incl. eines Sondervolumens für die Hepatitis C-Behandlung steigt auf 290,5 Mio. Euro (+ 6,1 Prozent).
Bei der Verordnung sind weiterhin u. a. die Leitsubstanzen und die BiosimilarQuoten zu beachten. Erstmals wurde dabei eine Biosimilar-Quote für Infliximab
vereinbart (15 Prozent).
Die Richtgrößen für Heilmittel werden für alle Fachgruppen um 8,7 Prozent gesteigert, das jährliche Ausgabevolumen auf 43,4 Mio. Euro angehoben.
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Die Vereinbarungen für das Kalenderjahr 2016 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen:
www.kvhb.de/arzneimittel und www.kvhb.de/heilmittel
verordnung
Schnellübersicht
auf neuesten Stand
gebracht
Die Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln ist aktualisiert worden. Unter anderem sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) mit eingeflossen:
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Antidiarrhoika
Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen
(Fixkombination mit Mydriatikum zur Anwendung am Auge)
Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen
Wirkstoffen (Fixkombination mit Mydriatikum zur Anwend. am Auge)
Die Schnellübersicht gibt einen Überblick zur Verordnungsfähigkeit von
Arzneimitteln nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und hilft daher,
Regresse zu vermeiden. Ebenfalls enthalten sind Beschlüsse zu Frühen Nutzenbewertung (Anlage XII AM-RL). Auf der Homepage der KV Bremen finden Sie
die Schnellübersicht in der jeweils aktuellen Fassung unter:
www.kvhb.de/arzneimittel
fortbildung
Zwei Schulungsprogramme
Typ-2-Diabetes im Angebot
Die KV Bremen bietet im Jahr 2016 zwei Fortbildungsveranstaltungen zum
Thema „Schulungen Typ-2-Diabetiker in der Arztpraxis“ an.
Seminar: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker,
die nicht Insulin spritzen
Samstag
21. Mai 2016, 9.00-17.00 Uhr (Ärzte und MFA)
Mittwoch
25. Mai 2016, 9.00-17.00 Uhr (MFA)
Seminar: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker,
die Insulin spritzen (Voraussetzung: Qualifikation zur Schulung nicht
insulinpflichtiger Diabetiker)
Samstag
27. August 2016, 9.00-17.00 Uhr (Ärzte und MFA)
Mittwoch
31. August 2016, 9.00-17.00 Uhr (MFA)
Dringende Warnung vor
Comuptervirus „Locky“
Die KV Bremen warnt vor dem Computervirus „Locky“. Praxen sollten
zum Selbstschutz neben den gängigen Sicherheitsmaßnahmen (Anti-Viren-Programm, Firewall, Systembackups, etc.) unbedingt folgende Punkte beachten:
Öffnen Sie keine Dateianhänge von E-Mails, deren Herkunft unbekannt sind. Nehmen Sie sich insbesondere vor Rechnungs-Mails in Acht, die Sie nicht erwartet haben oder zuordnen können. Auch bekannte Absen-
der können „gehackt“ worden sein.
Starten Sie keine ausführbaren Dateien, wenn Sie Zweifel an deren Unbedenklichkeit haben.
Klicken Sie nicht leichtfertig auf Web-Verweise bzw. Verlinkungen in E-Mail-Texten.
wilfried pernak
0421.34 04–139 | [email protected]
Sobald ein Computer mit dem Trojaner „Locky“ infiziert wurde, werden
wichtige Dateien verschlüsselt und umbenannt. Offenbar ist die Verschlüsselung
kaum rückgängig zu machen. Nachdem das System infiziert wurde, erscheint auf
dem Monitor ein Erpresserbrief mit einer Lösegeldforderung.
verschiedenes
Mutterpass ins Englische
übersetzt ‒ offizielles
Dokument bleibt deutsch
christoph fox
0421.34 04–328 | [email protected]
Die Inhalte des deutschen Mutterpasses sind jetzt auf Englisch übersetzt
worden. Damit können fremdsprachige Personen ab sofort besser nachvollziehen, was der Arzt im Mutterpass dokumentiert und welche Untersuchungen
vorgesehen sind. Offizielles Dokument bleibt aber der deutsche Mutterpass.
Ärzte dokumentieren weiterhin im deutschen Mutterpass – er ist bindend.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Übersetzung veranlasst hat, stellt die englische Version als kostenloses Service-Angebot zum Herunterladen bereit: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/38/
Landesrundschreiben | März 2016
verschiedenes
In Kürze
0421.34 04–339 | [email protected]
37
olga fabrizius
Seminarablauf: 1. Teiltermin für Arzt, Teilnahme MFA an beiden Terminen.
Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser
Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, Vortragssaal
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 169 Euro. Eine Anmeldung zum
Seminar ist unbedingt erforderlich. Bei Interesse faxen Sie uns bitte den diesem
Heft beiliegenden Anmeldebogen zurück.
Die Anmeldung zu den Seminaren ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Eine schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben.
bek anntgabe
Änderungen in der
Disziplinarordnung
der KV Bremen
Änderung der Disziplinarordnung aus Anlass des
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VStG)
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen hat
in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2015 folgende Änderungen der Disziplinarordnung der KV Bremen beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Disziplinarordnung
Die Disziplinarordnung der KVHB wird wie folgt geändert:
In § 4 Buchstabe c) wird die Zahl „10.000“ durch die Zahl „50.000“ ersetzt.
38
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Vorschrift tritt vorbehaltlich der Genehmigung der Senatorin für
Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Datum der
Beschlussfassung am 8. Dezember 2015 in Kraft
In Kürze
marion bünning
0421.34 04–341 | [email protected]
Bremen, den 8. Dezember 2015
Dr. med. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung
Landesrundschreiben | März 2016
bek anntgabe
Änderungen in der
Satzung der KV Bremen
Änderung der Satzung aus Anlass des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
(GKV-VStG)
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen hat
in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2015 folgende Änderungen der Satzung der KV
Bremen beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
Die Satzung der KVHB, zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 10.12.2013, wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1.
Der Titel der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) vom 01.01.2005 in der
Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 08.12.2015, gültig ab
08.12.2015“
2.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend
und Soziales“ gestrichen und stattdessen die Wörter „die Senatorin für Wissenschaft, Ge-sundheit und Verbraucherschutz“ eingefügt.
3.
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Abs. 2 werden in Satz 2 nach „sowie die Richtlinien gemäß § 75 Abs. 7, 92 und“
die Wörter bzw. Zeichen und Zahlen „§§ 136 a und 136 b Abs. 1 und 2“ gestrichen
und die Wörter bzw. Zeichen und Zahlen „§ 137 Abs. 1 und 4“ eingefügt.
4.
a)
§ 3 wird wie folgt geändert:
In Abs. 5 3. Unterabsatz Satz 2 werden die Wörter „ab dem 62. Lebensjahr“
gestrichen.
b)
Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Die KVHB ist berechtigt, für die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der
vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung Anordnungen zu treffen
und ihre Mitglieder zur Erfüllung ihrer Pflichten bei der gesetz- oder vertragsmäßig
durchzuführenden ärztlichen Versorgung anzuhalten. Das gilt auch hinsichtlich der
von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 82 Abs. 1 SGB V geschlossenen
Bundesmantelverträge sowie hinsichtlich der nach § 75 SGB V übertragenen Auf-
gaben. Für die gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 übernommenen Aufgaben gilt die vorstehende Regelung entsprechend.“
b)
In Abs. 7 wird die Zahl „10.000“ durch die Zahl „50.000“ ersetzt.
5.
§ 7a Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Satz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Eine geänderte Satzung ist nach Genehmigung gemäß § 15 bekanntzumachen.“
6.
§ 13 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 wird der Punkt nach Buchstabe c) gestrichen und folgender Text hinzugefügt: „d) Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten (§ 13d).“
7.
2.
An Stelle der Veröffentlichung nach Absatz 1 ist auch eine Veröffentlichung im
Internet auf der Homepage der KVHB zulässig. Praxisausschreibungen zur Nachfolgebesetzung sowie im Fall des Wegfalls von Zulassungsbeschränkungen werden
ausschließlich auf der Homepage der KVHB veröffentlicht. Bekanntmachungen auf
der Homepage der KVHB gelten mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Internet
als bekanntgegeben. Das Datum der Veröffentlichung ist in der Bekanntmachung
zu vermerken.“
9.
§ 16 wird wie folgt geändert:
Abs. 2 wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Vorschriften treten vorbehaltlich der Genehmigung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit dem Datum der Beschlussfassung
am 08.12.2015 in Kraft.
marion bünning
0421.34 04–341 | [email protected]
Bremen, den 8. Dezember 2015
Dr. med. Thomas Liebsch, Vorsitzender der Vertreterversammlung
Landesrundschreiben | März 2016
§ 15 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 15
Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen der KVHB erfolgen im Landesrundschreiben der KVHB
oder durch Rundschreiben des Vorstandes. Die Bekanntmachung kann per Post
und/oder auf elektronischem Wege erfolgen. Im Falle einer elektronischen Bekanntmachung hat im Landesrundschreiben ein entsprechender Hinweis zu erfolgen.
Bekanntmachungen gelten mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post
bzw. nach elektronischem Versand als zugegangen. Erfolgt die Bekanntmachung
postalisch und elektronisch, ist im Zweifel der Zeitpunkt des früheren Zugangs
maßgeblich. Das Datum der Aufgabe zur Post bzw. des elektronischen Versands ist
in geeigneter Form zu dokumentieren.
In Kürze
8.
39
Nach § 13 c wird folgender § 13 d eingefügt:
„§ 13 d
Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten
1.
Bei der KVHB wird ein Beratender Fachausschuss für angestellte Ärz-te/Psychotherapeuten errichtet. Der Ausschuss besteht aus angestellten Ärz-ten/Psychotherapeuten, die Mitglieder der KVHB sind. Der Ausschuss wird so besetzt, dass die
Interessen der angestellten Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten angemessen vertreten sind.
2.
Der beratende Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten wählt
aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
3.
Vor Entscheidungen oder Beschlüssen des Vorstandes oder der Vertreterversammlung über Fragen, welche eine besondere Bedeutung für die Leistungserbringung von angestellten Ärzten und Psychotherapeuten in vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren haben,
ist dem Ausschuss Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Bei
eilbedürftigen Angelegenheiten kann für die Abgabe der Stellungnahme eine Frist
gesetzt werden.“
Kleinanzeigen
KV-Mitglieder inserieren kostenlos. Ihre Annonce können Sie
aufgeben unter www.kvhb.de/kleinanzeigen oder schreiben
Sie eine E-Mail an [email protected]. Anzeigenschluss
für die nächste Ausgabe ist der 4. April 2016.
40
Service
Mitarbeit in psychotherapeutischer Praxis
Landesrundschreiben | März 2016
Approbierte psychotherapeutische Kolleginnen
und Kollegen (psa, tp, vt ) für je eine halbe oder
ganze Stelle in zentrumsnaher psychotherapeutischer
Praxis ab 10/2016 gesucht.
Kontakt: Chiffre KQ6240
Psychotherapiesitz zu kaufen gesucht
in Bremen/Bremerhaven
von psychiatrisch-psychotherapeutischer Praxis.
Kontakt: Chiffre JP5139
Tiefenpsych. basierte Praxisgemeinschaft
Erfahrener Achtsamkeits- und integral orientierter
ärztlicher Psychotherapeut sucht 1-2 Partner/innen
um ggf. einen Gruppenraum zu teilen – in einer (noch
zu suchenden) 85-120qm großen Praxis in Borgfeld/
Oberneuland/Horn etc.
Kontakt: Chiffre MS8462
Psychotherapeutischer Praxissitz gesucht
Psychotherapeutische Kolleginnen und Kollegen
ab sofort gesucht, die ihren Praxissitz verkaufen,
möglicherweise darin aber noch weiterarbeiten möchten.
Kontakt: Chiffre LR7351
Psychotherapeutin, Psychotherapeut
gesucht zur Mitarbeit in psychiatrisch-psychotherapeutischer Praxis in Bremen-Mitte (TP, VT,
ab sofort, teil- oder vollzeitlich). Integration
körperther.- und systemischer Ansätze.
Kontakt: Chiffre IO4028
Gr. Praxisraum,Schwachhausen,Fr.,Sa.+So.
frei für Untermieter. Gut geeignet für Einzel- und
Gruppensitzungen, Behandlungsliege ist auch vorhanden.
Kontakt: 01791134992
Junges Hausärzteteam(Intern./Allg.med.+Ch.)
Qualitätszirkel sucht Verstärkung
- auch neue Mitglieder. Thema: PT bei
Kindern und Jugendlichen und ihren Familien.
Verschiedene Berufsgruppen und 3 Richtlinienverfahren sind vertreten. Treffen 1mal/Monat.
Kontakt: [email protected]
Vertreterin Gyn-Praxis gesucht
Aus gesundheitlichen Gründen suche ich für meine
gut eingeführte Gyn-Praxis eine Vertretung.
Spätere Übernahme nicht ausgeschlossen.
Kontakt: [email protected]
mit breitem Praxisspektrum, zentrumsnah, sucht neue/-n
Kollegen/-in zur Anstellung. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und sehr gute Bezahlung. Beginn jederzeit, spätestens
zum 01.07.2016. Spätere Assoziation möglich.
Kontakt: 0152 33768894
So antworten Sie auf Chiffre-Anzeigen
Antworten auf Chiffre-Anzeigen übermitteln Sie bitte
postalisch an die KV Bremen (Schwachhauser Heerstr.
26-28, 28209 Bremen). Beschriften Sie den Umschlag
deutlich mit der Chiffrenummer. Die Zusendungen
werden einen Monat nach Erscheinen des Landesrundschreibens gesammelt an den Inserenten verschickt.
4. Allgemeinarzt, -ärztin gesucht
Interesse an Mitarbeit in unserer 3er-GP in HB-Nord
(2x w +1x m)? Breites Patientenmorbiditätsspektrum und
nettes Team. Sind offen für verschiedene Arbeitsmodelle, auch Anstellung. KV-Sitz ggf. vorhanden.
Kontakt: Chiffre NT9573
Verstärkung gesucht!
Hausärztl. Gem.-Praxis in HB-Nord
sucht FÄ/FA in Teilzeit
flexible Arbeitszeiten
Kontakt: [email protected]
Job-Sharing Partner/in Pädiatrie
oder WBA Neuropädiatrie/Allgemeinpädiatrie gesucht
Gerne auch Kollege/in aus der Klinik oder nieders. Umland
lebendige Praxis mit sehr interessanten Pt.- Klientel und
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Bremen Neustadt/Schwachhausen,
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41
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Nachmieter gesucht, 160qm, 4 Arzträume + Nebenräume
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Teilzeit oder Vollzeit. Zunächst Anstellung.
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abzugeben
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Landesrundschreiben | März 2016
Innere Medizin) zur Mitarbeit in
Hausarztpraxis gesucht
Einstieg oder Anstellung möglich
Kontakt: [email protected]
www.kvhb.de/kleinanzeigen
Service
Arzt/Ärztin (Allgemeinmedizin oder
42
Impresseum
Landesrundschreiben | März 2016
Impressum
Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann
Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Gottfried Antpöhler, Christoph Fox, Dr. Jörg Hermann, Michael Schnaars, Florian Vollmers |
Abbildungsnachweise: red150770 - Fotolia (S. 01, 18, 24); Kaspars Grinvalds - Fotolia (S. 01 und 19); Andrey Popov - Fotolia (S.01 und 18); mitrija - Fotolia (S.14);
kebox - Fotolia (S. 17); Spectral-Design - Fotolia (S. 18); Syda Productions - Fotolia (S. 18); privat (S. 22); drubig-photo - Fotolia (S. 33); KV Bremen (S. 44) |
Redaktion: siehe Herausgeberin, Tel.: 0421.34 04-328, E-Mail: [email protected] | Gestaltungskonzept: oblik visuelle kommunikation |
Druck: BerlinDruck GmbH + Co KG | Vertrieb: siehe Herausgeberin
Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit
­ enehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die ­Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die
G
­männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit ­selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.
Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren
­Mit­arbeitern den Einblick in diese Ausgabe.
DIAKO EV. DIAKONIE-KRANKENHAUS ::::::::::::::::::::::::::::::
ST. JOSEPH-STIFT ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ROLAND -KLINIK ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ROTES KREUZ KRANKENHAUS ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
vier stellen uns vor:
DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus
Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung
Leitung: Prof. Dr. med. Michael Bohnsack
Fon 0421-6102-1501
[email protected]
Krankenhaus St. Joseph-Stift
Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Zertifiziertes Darmkrebszentrum
Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Sendt
Fon 0421-347-1202
[email protected]
Kompetenzen:
:: Erstes und größtes Endoprothetikzentrum in Bremen, zertifiziert
seit 2012
:: Über 1400 Endoprothesen und Wechseloperationen pro Jahr
:: Durchführung aller gelenkerhaltenden Operationsverfahren,
arthroskopische Techniken und Umstellungsoperationen
:: Referenzzentrum für Hüftgelenkarthroskopie
:: Primär- und Wechselendoprothetik am Hüft-, Knie- und Schultergelenk
:: Minimalinvasive Operationsverfahren, OCM-Technik
:: Individuelle Planung und Implantatwahl, knochensparende
Kurzschaftprothesen und Teilprothesen (Schlittenprothese)
:: Beidseitige Endoprothetik
:: Zertifizierte Knochenbank
:: Frühmobilisation und ambulantes Rehabilitationszentrum
Kompetenzen:
:: Komplexe Tumorchirurgie
:: Operationen am Dünn-, Dick- und Enddarm
:: Komplette Diagnostik und Behandlung aller Darmerkrankungen
:: Leberchirurgie inkl. interventioneller Verfahren
:: Operationen an Gallenblase/Gallenwegen
:: Bauchspeicheldrüsenchirurgie
:: Minimalinvasive und konventionelle OP-Verfahren
:: Schilddrüsen- und Nebenschilddrüsenchirurgie
:: Minimalinvasive Nebennierenchirurgie
:: Magenkarzinomchirurgie
:: Proktologie (Hämorrhoiden bis komplizierte Fistelbehandlung)
:: Versorgung komplexer Bauchwandhernien
Roland-Klinik
Rotes Kreuz Krankenhaus
Zentrum für Hand- und Rekonstruktive Chirurgie
Physio K – gesund trainieren
Leitung: Dr. med. Hans-Joachim Bauer
Fon 0421-8778-155
[email protected]
Leitung: Dr. med. Ingo Arnold
Fon 0421-5599-316
[email protected]
Kompetenzen der Handchirurgie:
:: Versorgung von privaten Unfällen und Arbeitsunfällen an der
Hand (Schwerstverletzungsartenverfahren Hand)
:: Behandlung von handgelenksnahen Speichenbrüchen und
Kahnbeinfrakturen
:: Behandlung von Sehnen-, Gefäß- und Nervenverletzungen an
Unterarm und Hand
:: Behandlung sämtlicher Verletzungsfolgen an der Hand
:: Rheumachirurgie an der Hand
:: Operative Behandlung von Nervenkompressionssyndromen
:: CRPS-Therapie an der oberen Extremität
:: Operative Behandlung der Dupuytren-Kontraktur
:: Operative Behandlung von Arthrosen
:: Alloarthroplastik (Gelenkprothetik an Handgelenk und Hand)
:: Handgelenk-Arthroskopie
:: Behandlung von Bänderrissen an Handgelenk und Hand
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Kompetenzen:
:: Individuelles medizinisches Gerätetraining: von Fachpersonal
dauerhaft und patientenorientiert begleitet
:: Krankengymnastik, klassisch (KG) und an Geräten (KGG)
:: Manuelle Therapie/ CMD
:: Faszientechnik, medizinisches Taping
:: Bobath-Therapie, Spiegeltherapie
:: Kältekammer bis –110°C, Kälte-/Wärmetherapie, Bewegungsbad
:: Massagen (Bindegewebe, Stäbchen, Marnitz u. a.)
:: Manuelle Lymphdrainage/Kompressionstherapie
:: Präventionskurse (Rückenschule nach KddR, Nordic Walking)
:: RehaSport-Kurse: Orthopädie, Neurologie, Krebsnachsorge
:: Ergotherapie bei sensomotorischen, motorisch-funktionellen
oder perzeptiven Störungen
:: Hirnleistungstraining
:: Bewegungskurse (Yoga, RückenFit, Molli Power etc.)
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Der Beratungsservice
der KV Bremen
Abrechnungs­beratung
Team 1
Allgemein­ärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten
ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten,
Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich
0421.34 04 -
Qualität &
Selektivverträge
Prüfung
Plausibilitätsprüfung (Abrechnung)
Christoph Maaß
-115
Neue Versorgungsformen
(DMP, HzV, ...), Qualitätszirkel
Barbara Frank
Sabine Lange
Olga Fabrizius
-340
-159
-339
Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater,
Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute
Qualitätssicherung, QM
Claudia Hanschke
Steffen Baumann
Sandra Kunz
Kai Herzmann (Substitution) -330
-335
-329
-334
Petra Bentzien
Abteilungsleitung
Christoph Maaß
Isabella Schweppe
Daniela Scheglow
-300
-301
-165
Team 2
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämato­logen,
Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte,
MVZ, MKG-Chirurgen, Nephro­logen, Neurochirurgen, Nuklear­mediziner, Orthopäden,
Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten,
Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte,
Institute, Krankenhäuser
Mirja Homeier
Lilia Hartwig
RLV-Berechnung
Petra Stelljes
-315
-320
-191
RLV-Anträge und Widersprüche
Sandra Stoll
-152
Praxisbesonderheiten (RLV)
Katharina Kuczkowicz
-161
Abteilungsleitung
Angelika Maiworm
Jessica Drewes
-190
-193
Praxissysteme, Online-Anbindung
Wilfried Pernak
-139
Abteilungsleitung
Gottfried Antpöhler
-121
Diagnosekodierung
Fatma Özsari
Nina Arens-Offen
Angelika Ohnesorge
Arztregister
Krassimira Marzog
-333
Zulassung und Bedarfsplanung
Manfred Schober (Ärzte)
-332
Martina Plieth
(Psychotherapeuten)-336
Abteilungsleitung
Marion Bünning -341
Rechtsfragen
Christoph Maaß
(u.a. Datenschutz)
Marion Bünning (Zulassung)
Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Michael Schnaars
-154
Bereitschaftsdienste
Bremerhaven
Martina Schreuder -107
-103
0471.48 293-0
Formulare und Vordrucke
Formularausgabe, Zentrale
Erika Meyer, Ilonka Schneider
Bremerhaven
Martina Schreuder
Aktenvernichtung
Wolfgang Harder
-115
-341
-176
Verordnungen
Bremen und Bremen-Nord
Annika Lange
Kerstin Lünsmann
Zulassung
–0
0471.48 293-0
-178
Abteilungsleitung (Zentrale Dienste,
Bereitschaftsdienste)
Birgit Seebeck
-105
Verträge
Abteilungsleitung
Oltmann Willers
IT-Beratung
-115
Wirtschaftlichkeitsprüfung
(Verordnung, Behandlung)
Thomas Arndt
-150
Honorarkonto
Abschläge, Bankverbindung,
Kontoauszug
Martina Prange
-132
-371
-372
-373
Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de
Rufnummer 0421.98 88 59-10
Anke Clauß ist Ihre Ansprechpartnerin in der Terminservicestelle. Sie
nimmt die Termine entgegen und vermittelt sie.