Mangelhaftes Auto gekauft?- Gewährleistung oder Garantie? Stellen

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Mangelhaftes Auto gekauft?- Gewährleistung oder Garantie?
Stellen sie sich vor, sie fahren gerade mit Ihrem neuen gebrauchten
Auto, welches sie als Verbraucher bei einem Autohändler vor 3 Monaten
gekauft haben, auf der Autobahn und der Motor geht hoch. Eine
schreckliche Vorstellung oder? Nachdem der erste Schreck
nachgelassen hat, beruhigen Sie sich wieder. Sie denken an ihren
Autohändler, der sich um Alles kümmern wird. Nachdem sie ihm von
ihrem schrecklichen Erlebnis erzählt haben und dieser den
Motorschaden begutachtet hat, versucht er sie mit den Worten zu
beruhigen: Zum Glück habe ich ihnen vor 3 Monaten auch eine
Gebrauchtwagengarantie mit verkauft. Diese übernimmt 50 % der
Materialkosten. Ihr Eigenanteil für die Reparatur beträgt daher nur
4.000,00 €. Jetzt kommt bei Ihnen wieder dieses schreckliche Gefühl
hoch.
Sie sollten in
diesem Fall unverzüglich einen
Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird sie beruhigen, indem er
ihnen sagt: Neben einer etwaigen Gebrauchtwagengarantie stehen
ihnen gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, sofern das Fahrzeug
bei Übergabe mangelhaft war. In den ersten sechs Monaten nach
Übergabe des Autos wird bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass
der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Diese Beweislastumkehr gilt
auch bei Gebrauchtwagen. Im Rahmen der Gewährleistung muss der
Autohändler die Kosten für die Reparatur vollständig übernehmen. Die
Rechtsanwaltskosten werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Die Verkehrsrechtskanzlei Marnitz in der Oranienburger Str. 16 a, 16515
Zühlsdorf (Tel. 033397-27644) hat sich auf Verkehrsstraf- und
Bußgeldrecht, Kfz-Kauf- und Werkvertragsrecht, Kfz-Leasingrecht und
Unfallschadenregulierung spezialisiert. Überzeugen Sie sich auf www.ramarnitz.de selbst von den Erfolgen! Sofern Sie geblitzt wurden, weil Sie
zu schnell oder bei Rot gefahren sind, bietet Ihnen Verkehrsrechtsanwalt
Christian Marnitz unter 033397-27-644 eine kostenlose Ersteinschätzung
an. Er verteidigt Betroffene in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
bundesweit.