Oranienburger Str. 16a 16515 Zühlsdorf Telefon: 033397-27644 Telefax: 033397-27645 E-Mail: [email protected] www.ra-marnitz.de Mangelhaftes Auto gekauft?- Gewährleistung oder Garantie? Stellen sie sich vor, sie fahren gerade mit Ihrem neuen gebrauchten Auto, welches sie als Verbraucher bei einem Autohändler vor 3 Monaten gekauft haben, auf der Autobahn und der Motor geht hoch. Eine schreckliche Vorstellung oder? Nachdem der erste Schreck nachgelassen hat, beruhigen Sie sich wieder. Sie denken an ihren Autohändler, der sich um Alles kümmern wird. Nachdem sie ihm von ihrem schrecklichen Erlebnis erzählt haben und dieser den Motorschaden begutachtet hat, versucht er sie mit den Worten zu beruhigen: Zum Glück habe ich ihnen vor 3 Monaten auch eine Gebrauchtwagengarantie mit verkauft. Diese übernimmt 50 % der Materialkosten. Ihr Eigenanteil für die Reparatur beträgt daher nur 4.000,00 €. Jetzt kommt bei Ihnen wieder dieses schreckliche Gefühl hoch. Sie sollten in diesem Fall unverzüglich einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird sie beruhigen, indem er ihnen sagt: Neben einer etwaigen Gebrauchtwagengarantie stehen ihnen gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu, sofern das Fahrzeug bei Übergabe mangelhaft war. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Autos wird bei einem Verbrauchsgüterkauf vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Diese Beweislastumkehr gilt auch bei Gebrauchtwagen. Im Rahmen der Gewährleistung muss der Autohändler die Kosten für die Reparatur vollständig übernehmen. Die Rechtsanwaltskosten werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Die Verkehrsrechtskanzlei Marnitz in der Oranienburger Str. 16 a, 16515 Zühlsdorf (Tel. 033397-27644) hat sich auf Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, Kfz-Kauf- und Werkvertragsrecht, Kfz-Leasingrecht und Unfallschadenregulierung spezialisiert. Überzeugen Sie sich auf www.ramarnitz.de selbst von den Erfolgen! Sofern Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell oder bei Rot gefahren sind, bietet Ihnen Verkehrsrechtsanwalt Christian Marnitz unter 033397-27-644 eine kostenlose Ersteinschätzung an. Er verteidigt Betroffene in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen bundesweit.
© Copyright 2024 ExpyDoc