Hallo Taxi Ausgabe 2/2015

HALLO
TAXI
ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS
Ausgabe 2 / 2015
EUR 3,10
Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien
P.b.b.
Verlagsort 1230 Wien
07Z037642 M
HALLO
TAXI
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
„Unser Gewerbe befindet sich im Umbruch“, sagt
KommR Gökhan Keskin, der neue FachgruppenObmann in Wien. Ein Zitat, dem man hundertprozentig zustimmen muss: neue, vor allem branchenfremde Konkurrenten; soziodemografische
und gesellschaftliche Veränderungen, die ein
vollkommen geändertes Mobilitätsverhalten der
Bevölkerung begründen; finanzrechtliche Bestimmungen, die die betriebswirtschaftliche Gestion
der Unternehmen neu definieren; technologische
Innovationen, die sowohl Bestellwesen und Vermittlung als auch Antriebstechnologien und
Betriebsmittel revolutionieren. Im Taxigewerbe
scheint kein Stein auf dem anderen zu bleiben.
In einer solchen Situation müssen wir alle achtsam gegenüber diesen Veränderungen und
offen für den Wandel sein – sonst wird unsere
Branche in Zukunft marginalisiert werden.
Die gewerbepolitischen Voraussetzungen für die
notwendige Offenheit gegenüber diesem
Wandel scheinen gut zu sein: sowohl in Wien –
mit Gökhan Keskin – als auch auf Bundesebene –
mit Erwin Leitner – haben in Fachgruppe und
Fachverband Kollegen die Spitzenfunktionen
Impressum
Medieninhaber:
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CC
WIHUP
Taxicenter
Taxiservice
GmbH,
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Pfarrgasse
32, Ladenzeile,
54, A-1230
A-1100 Wien
Wien
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Karin Cisar-Loder
31 45 – DW 212,
Fax: 01/602 31 45 – DW 744;
übernommen, die, wie man ihren ersten Aussagen entnehmen kann, die Zeichen der Zeit
erkannt haben. Ein großes Interview mit dem
Wiener Fachgruppen-Obmann Gökhan Keskin
lesen Sie in diesem Heft; in der nächsten Ausgabe
wird Fachverbandsobmann Erwin Leitner zu Wort
kommen.
Wir wünschen beiden Kollegen – und ihren
Teams – für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit
alles Gute. Jede Maßnahme, die unser Gewerbe
voranbringt, werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Redaktion
e-mail: hallotaxi@taxi
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Internet: www.taxi60160.at
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Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur;
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“agensketterl“ Druckerei GmbH,
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Die Redaktion behält sich Kürzungen und
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redaktionellen–
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HALLO TAXI 2|15
Ihr
Martin Hartmann
oder
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–auch
dürfen
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nur mit Quellenoder
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unddürfen
schriftlicher
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Medieninhabers oder deren Autoren
erfolgen.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
„Hallo
“Hallo Taxi”
Taxi” versteht
versteht sich
sich als
als unabhängige
unabhängige
Taxi-Zeitschrift
Taxi-Zeitschrift für
für das
das österreichische
österreichische
Personenbeförderungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe mit
mit PKW
PKW
und
und dessen
dessen LenkerInnen
Lenker und erscheint
und erscheint
4x jähr4x
lich.
jährlich. Unternehmensgegenstand:
Taxiservice
Unternehmensgegenstand: Taxiservice
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TITELGESCHICHTE Eurovision Song Contest 2015
Song Contest fährt
KünstlerInnen aus 40 Ländern, 1.700 Journalisten, 10.000e begeisterte Fans in
der Stadthalle, noch weit mehr bei Public Viewing und Party Locations, hun-
A
derte Millionen vor den Fernsehgeräten – der 60. Eurovision Song Contest war
ein Event der Superlative. Und wir mittendrin.
ls am 10. Mai 2014 mit dem Sieg beim
Eurovision Song Contest in Kopenhagen
klar war, dass der nächste ESC in Wien
stattfinden würde, begannen wir zu
überlegen, welche Rolle das Taxi im
Allgemeinen und unser Unternehmen im
Speziellen bei dieser Veranstaltung spielen könnte.
Denn eines war klar: bei einer solchen Großveranstaltung
wollen und müssen zahlreiche Menschen individuell, rasch
und zuverlässig an ihr Ziel kommen. Eine ideale Aufgabe
also für das Taxi.
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Autor: Martin Hartmann
Wir begannen eine Strategie zu entwickeln – wobei uns
rasch klar wurde, dass unsere Marke „Taxi 40 100“ für diesen
Event weniger geeignet war. Sie hat zwar einen extrem
hohen Bekanntheitsgrad in Wien, aber in Hamburg, Paris
oder Amsterdam kann man unter „40 100“ kein Taxi bestellen, obwohl dort auch fms-Partnerzentralen arbeiten.
Wir entschieden uns, unsere Dienstleistung unter der Marke
„Taxi.eu“ anzubieten. „Taxi.eu“ ist die gesamteuropäische
Bestell-App, die in allen Städten, in denen es eine fms-Zentrale gibt, die automatische Taxi-Bestellung ermöglicht. Wir
stellten unsere Idee unseren Partner-Zentralen in den wichtigsten Metropolen Europas vor – und sie waren von dem
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Vorschlag begeistert. Der nächste Schritt war,
Kontakt zum ORF
als Veranstalter
zu suchen. Wir
wussten, dass
sich auch branchenfremde
Konkurrenten auf
Foto: klimaaktiv
der Suche nach
internationaler
Publizität um diesen
Auftrag bemühten.
HALLO
TAXI
Nach langen Verhandlungen gab
schließlich unsere Leistungsfähigkeit
den Ausschlag: größte Verfügbarkeit
dank der größten Taxi-Flotte Österreichs, modernste Vermittlungstech-
Die ESC-Tesla-Taxis waren begehrte Fotomotive.
Im Bild: Umweltminister Andrä Rupprechter mit
Lenker Josef Walter.
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>>
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TITELGESCHICHTE Eurovision Song Contest 2015
nologie und – last but not
least – eine reine Green-TaxiFlotte. Schließlich hatte der
ORF den ESC als „Green
Event“ positioniert.
Taxi.eu war damit der offizielle Taxi-Partner des nach der
Fußball-EM zweitgrößten
Medien-Events in Europa, im
ESC-Jargon „National Event
Supplier“ genannt.
Sofort starteten wir mit den
aufwändigen Vorbereitungen: binnen kürzester Zeit
wurden 120 Hybrid-Taxis und
sechs Tesla im auffälligen
ESC-Design foliiert. Für das
Pressezentrum wurde ein
eigener Dispo-Platz geplant;
MitarbeiterInnen für die
Disposition vor Ort und für das
Fahrgastmanagement ausge- Insgesamt wurden von Taxi 40 100 während des Song Contests 33 MitarbeiterInnen
sucht und zusätzliche Promo- eingesetzt, die für einen reibungslosen Taxitransfer sorgten. Im Bild: Andriy, Majda,
MitarbeiterInnen eingeschult. Alemka, Diana, Tamara und Alexander (v.li.n.re.)
Insgesamt hatten wir eine ESC-Mann- und Frauschaft von
33 Leuten! Diese sorgten im und beim Pressezentrum/
Stadthalle, im Euro Club (Ottakringer Brauerei) und beim
Red Carpet am Rathausplatz für den reibungslosen Ablauf
des Taxi-Einsatzes.
Dazu kamen im Vorfeld des Großereignisses zahlreiche
Foto- und Filmtermine, schließlich wollten wir die Medien,
den ORF und unsere Partner in ganz Europa mit geeignetem Material versorgen. Eine Strategie für den FacebookAuftritt wurde entwickelt, unsere Kampagnen-Planung in
den Medien dem Ereignis angepasst. Wichtige PRTermine, u. a. mit Umweltminister Andrä Rupprechter
und ORF-GD Gerhard Wrabetz standen ebenfalls auf
der Agenda. Schließlich folgten noch zahlreiche
Abstimmungsgespräche mit den anderen ESC-Mobilitäts-Partnern, den Wiener Linien und Blaguss, die die
Bustransfers abwickelten.
Endlich war es dann soweit: am 7. Mai wurde das
Pressezentrum eröffnet – mehr als zwei Wochen lang
beförderten die Taxis von Taxi.eu/Taxi 40 100 tausende Journalisten, Delegationsmitglieder und Fans in
Wien. Ein Höhepunkt war der Bürgermeisterempfang
Alle ESC-Teilnehmer wurden mit den Tesla-Taxis
zum offiziellen Empfang im Wiener Rathaus
chauffiert. Im Bild oben: Måns Zelmerlöw, der
mit dem Lied Heroes den Contest für Schweden
gewann.
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Keine Verkehrskontrolle, sondern
interessierte Polizisten, die den rein elektrisch
angetriebenen Tesla besichtigten.
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Die Semifinale am 19. und 21. Mai: schon im Vorlauf hatten
unsere MitarbeiterInnen vor Ort alle Hände zu tun, damit
unsere Fahrgäste rechtzeitig und zuverlässig zu ihren Zielen
kamen. Und dann am 23. Mai der letzte Höhepunkt mit
dem Finale – noch einmal liefen alle Menschen, Computer
und Autos auf Hochtouren.
Als Resümee steht fest: wir haben uns großartig geschlagen – was auch der ORF in einer Veranstaltung für die
Sponsoren und Supplier respektvoll lobte. Wir freuen uns
und sind stolz darauf, dass wir die Leistungsfähigkeit unserer
Zentrale, MitarbeiterInnen, der bei uns angeschlossenen
Unternehmer und des gesamten Taxigewerbes so eindrucksvoll darstellen konnten. Danke allen, die zu diesem
tollen Erfolg so engagiert beigetragen haben!
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TITELGESCHICHTE Eurovision Song Contest 2015
am 17. Mai: die sechs Tesla brachten nach einem ausgeklügelten Fahrplan abwechselnd mit den E-Bussen der
Wiener Linien die Künstler direkt an den mit 200 Metern
längsten Red Carpet Europas. Millionen TV-Zuseher in ganz
Europa, China und Australien bekamen die Bilder der Stars,
wie sie aus unseren Taxis stiegen ins Haus geliefert.
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Österreich
BUNDESLÄNDER Aktuell
Messe- und Veranstaltungstermine
von Juli bis September 2015
Bergheim
21. - 22.7.2015 HOT1 – Modemesse
21. - 22.7.2015 Tracht & Country Premiere – Messe für Trachten und Landhausmode
9. - 10.8.2015 Schuh Austria – Orderfachmesse für den Schuhgroß- und Einzelhandel
Bregenz
22. - 24.9.2015 LED professional Symposium + Expo – Weltweite Fachmesse & Symposium für LED Technik
Dornbirn
10. - 12.7.2015 art bodensee – Kunstmesse
Graz
Hirschegg/V
Innsbruck
Katzelsdorf
Klagenfurt
Krems
Leoben
Linz
Ried i. Innkreis
Salzburg
25. - 27.9.2015 Bregenzer Gartenkultur – Gartenmesse
9. - 13.9.2015 Herbstmesse
1. - 5.10.2015 Herbstmesse – Verbrauchermesse
3. - 4.10.2015 Heirat – Hochzeitsmesse
3. - 5.7.2015 Students on the Rocks – Das Karriere-Event für Gipfelstürmer
12. - 13.9.2015 MausKatzeHundFisch&Co – Tiroler Haustiermesse
21. - 24.9.2015 FAFGA alpine superior –Fachmesse für Gastronomie, Hotel und Design
27.9.2015 Heiraten und Feiern – Hochzeitsmesse und Messe für Veranstaltungen & Feiern
16. - 20.9.2015 Herbstmesse – Messe für Bauen, Wohnen, Haushalt, Mode und Kulinarik
4. - 6.9.2015 Haus Bau Messe – Fachmesse für Hausbau und Energiesparen
26.- 27.9.2015 Hochzeitswelt Steiermark – Hochzeitsmesse
29.9. - 1.10.2015 Schweissen – Fachmesse für Fügen, Trennen, Beschichten, Prüfen und Schützen
9. - 13.9.2015 Rieder Messe – Int. Landwirtschafts- und Herbstmesse
25. - 27.9.2015 Devota – Int. Fachmesse für Friedhof, Bestattungsbedarf, Grabmal und religiöse Artikel
28. - 30.8.2015 Tracht & Country – Die Messe für alpinen Lifestyle
4. - 6.9.2015 Creativ – Int. Fachmesse f. Geschenkideen, Wohnaccessoires, Design- & Lifestyleartikel,…
13. - 15.9.2015 Best of Bike – Fahrradmesse
St. Pölten
Tulln
Wels
Wien
17. - 20.9.2015 Futura – Fachmesse für Unterhaltungselektronik, Haushaltstechnik, Telekommunikation
1.10.2015 Exotica – Terraristikbörse
27. - 31.8.2015 Internationale Gartenbaumesse
26. - 27.9.2015 Du und das Tier – Internationale Hundeausstellung
9. - 10.9.2015 marke[ding]plus – Österreichs einzige Fachmesse für Promotion, Event & Kommunikation
29. - 30.7.2015 Orderstart – Textilordermesse
3.10.2015 Int. Welser Münzbörse – Münzen und Ansichtskartenbörse
17. - 18.9.2015 Job and career for women – Die Karriere- und Weiterbildungsmesse für die Frau
24. - 27.9.2015 viennacontemporary – Internationale Kunstmesse
3. - 4.10.2015 Vienna Comix
3. - 4.10.2015 Hochzeitswelt – Hochzeitsmesse
Wr. Neustadt
Wieselburg
Zell am See
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5. - 6.9.2015 Haustier Aktuell – Haustiermesse
5. - 6.9.2015 Exotica – Terraristikbörse
1. - 4.10.2015 Apropos Pferd – Pferdemesse
2. - 5.7.2015 Inter Agrar – Gewerbeschau
25. - 27.9.2015 Bau & Energie – Fachmesse für Bauen, Renovieren und Energiesparen
5. - 6.9.2015 Air Expo – Österreichs größte Flugsport-Fachmesse
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Burgenland
BUNDESLÄNDER Aktuell
Patrick Poten wiedergewählt
Fachgruppenausschuss Burgenland (von links nach rechts): Wilhelm Fasching, Anton Göschl, Roland Horvath,
Udo Feiertag, Obmann Patrick Poten, Obmann-Stv. Markus Sodl, Vizepräsident Klaus Sagmeister, Obmann-Stv.
Johann Wagner, Josef Wendl, Geschäftsführer Bernhard Dillhof, Simone Schöfbeck, Bashir Maher (nicht im Bild)
Eisenstadt bietet „Jugendtaxi“ an
Mit dem Neuzugang der Stadtgemeinde Purbach im Mai „knackte“ das
Projekt Jugendtaxi die Grenze von 100 Mitgliedsgemeinden. Seit Juni setzt
auch die Landeshauptstadt Eisenstadt auf dieses Erfolgsmodell, das sich
mittlerweile zur größten Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsinitiative Österreichs entwickelt hat.
Fotos: WKB
„Im Rahmen unserer Jugendprojekte haben wir uns
dieser Aktion angeschlossen, weil uns die Mobilität und
Verkehrssicherheit unserer Jugendlichen sehr viel wert ist
– jeder Euro ist hier gut investiert“, freut sich Eisenstadts
Bürgermeister Mag. Thomas Steiner über das neue
Angebot in der Landeshauptstadt.
Im Jänner 2007 hat die Wirtschaftskammer gemeinsam
mit dem Landesjugendreferat und dem Verkehrsreferat
der Burgenländischen Landesregierung das Projekt
„Jugendtaxi Burgenland“ gestartet. Mittlerweile beteiligen sich 101 Gemeinden an diesem Projekt und
leisten so einen wertvollen Beitrag zur Mobilität und
Verkehrssicherheit.
„Wir sind vom Erfolg dieser Aktion überwältigt“, freut
sich Patrick Poten, Obmann der Fachgruppe Taxi, „die
Akzeptanz bei den Jugend-lichen ist enorm. Ein großer
Dank gilt auch den Projektgemeinden, die die Taxischecks finanziell fördern und damit der Jugend eine
sichere und flexible Mobilität ermöglichen.“ Der Vertrieb
und die finanzielle Förderung der Jugendschecks erfolgt
über die Gemeinden, somit wird die Taxifahrt für die
Jugendlichen billiger.
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Eisenstadts Bürgermeister Mag. Thomas Steiner (li.) und
Obmann Patrick Poten starteten im Juni das „Jugendtaxi“,
das damit bereits in 101 Gemeinden angeboten wird.
HALLO TAXI 2|15
Peter Belohuby wieder Obmann
Fotos: WKK
Bei den Wirtschaftskammerwahlen
erzielte der Wirtschaftsbund 10 Mandate, der SVW ein Mandat und der
RfW 2 Mandate.
Die konstituierende Sitzung fand am
26. März statt, bei der die Fachgruppen-Ausschussmitglieder den Obmann
und seine Stellvertreter wählten.
Peter Belohuby wurde wieder zum
Obmann bestellt. Als Obmann-Stellvertreter wurden Johann Reinsberger
und Rene Offermann gewählt.
Peter Belohuby (li.) wurde zum Obmann, Johann Reinsberger (Mitte) und
Rene Offermann (re.) zu seinen Stellvertretern gewählt.
Anpassung des Taxitarifs für
Klagenfurt und Villach
Mit 1. Juni 2015 trat in den Städten Klagenfurt und Villach ein neuer Taxitarif
in Kraft, der den seit Dezember 2012 geltenden Tarif abgelöst hat.
Seit 1. Juni gilt in der Landeshauptstadt Klagenfurt und in
der Stadt Villach ein neuer Taxitarif. Ausgenommen von der
Tarifbindung ist weiterhin die Beförderung im Rahmen des
Betriebs eines Anrufsammeltaxis
Die Grundtaxe von 3,60 Euro blieb unverändert. Erhöht wurde die Streckentaxe von 0,18 auf 0,20 Euro je begonnene
100 Meter. Die Zeittaxe für Wartezeiten wurde ebenfalls um
2 Cent auf 0,20 Euro je vollendete 27 Sekunden angepasst.
Angehoben von bisher 1,50 Euro auf 1,70 Euro wurde auch
der Kilometerpreis für die noch zurückzulegende Fahrtstrecke bei einer Funktionsstörung des Fahrpreisanzeigers.
Unverändert geblieben ist der Zuschlag bei der Beförderung
von mehr als vier Fahrgästen in einem Großraumtaxi: ab der
fünften Person ist ein Betrag von 2 Euro je zusätzlich beförderter Person zu verrechnen.
Wien
Obmann Gökhan Keskin:
„Wir befinden uns im Umbruch“
Bei der konstituierenden Sitzung am 25. März wurde Gökhan Keskin, Spitzenkandidat und Listenführer des SWV, zum neuen Taxi-Obmann in Wien sowie
Khachador Jalmanian und Dusan Roggisch-Dragutinovic zu seinen Stellvertretern gewählt. „Hallo Taxi“ hat KommR Keskin zum Interview gebeten.
Hallo Taxi:
Bei der Wirtschaftskammerwahl 2015
erzielte der sozialdemokratische Wirtschaftsverband erstmals die meisten
Stimmen und damit 8 Mandate im FGAusschuss. Im März wurden Sie zum Obmann gewählt. Können Sie unseren
Lesern den aktuellen Stand des Gewer-
HALLO TAXI 2|15
bes in Zahlen kurz umreißen?
Gökhan Keskin:
„Die Zahl der Wiener Taxis beträgt
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BUNDESLÄNDER Aktuell
Kärnten
BUNDESLÄNDER Aktuell
derzeit 4.864 und bei den Mietwagen
sind es 1.322.“
Hallo Taxi:
Sie sind seit 1999 Taxiunternehmer mit
derzeit einem Fahrzeug und engagieren sich seit vielen Jahren gewerbepolitisch für die Branche (siehe Info-Kasten). Wie beurteilen Sie die Situation?
Gökhan Keskin:
„Das Taxigewerbe befindet sich im
Umbruch. Einerseits bietet Wien ein
sehr dichtes öffentliches Verkehrsnetz. Andrerseits ist Konkurrenz dazugekommen, wie Carsharing-Anbieter
und seit dem Vorjahr der Fahrtendienst Uber. Das Mobilitätsverhalten
der Stadtbewohner hat sich verändert
und viele verzichten heute bereits auf
ein eigenes Auto. Unser Gewerbe
muss sich daher besser positionieren
– mit Qualität und Service.“
Hallo Taxi:
Wie wollen Sie das erreichen?
Gökhan Keskin:
„Jeder einzelne Unternehmer muss
sich bewusst sein, dass er bei den
Kunden nur mit Qualität punkten
kann. Der Zustand der Wiener Taxis
ist, bis auf einige, durchwegs gut. Was
aber wirklich zählt ist der Mensch
hinter dem Lenkrad. Sein Verhalten
und sein Auftreten entscheiden maßgeblich über den betrieblichen
Erfolg aber auch über unser Image in
der Öffentlichkeit. Noch viel zu
wenige erkennen,
dass sie Dienstleister sind. Hier
muss ein Umdenken stattfinden.“
Hallo Taxi:
Daher arbeiten
Sie bereits an
einer Prüfungsund Ausbildungsreform?
KommR Gökhan Keskin,
FG-Obmann
Foto: SWV
Jahrgang 1962, verheiratet, ein Kind
Berufsausbildung:
Maschinentechniker
Taxiunternehmen seit 1999 mit
derzeit einem Taxi
seit 2001 Mitglied des Wiener FG-Ausschusses
Gökhan Keskin:
2005 – 2015 Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe Wien
„Ja, wir reformieseit 2010 Mitglied des Fachverbands für die Beförderungsgewerbe mit PKW WKÖ
ren derzeit die
seit
2010
Delegierter zum Wirtschaftsparlament der Wiener
PrüfungsmodaWirtschaftskammer
litäten. Die
seit 2010 Mitglied der Spartenkonferenz Sparte Transport
schriftliche
und Verkehr Wien
Lenkerprüfung
seit 2013 Obmann-Stellvertreter der Sparte Transport und
wird ähnlich wie
Verkehr Wien
bei der Führerseit 2007 Fachkundiger Laienrichter am Arbeits- und
scheinprüfung am
Sozialgericht Wien
Computer erfol2010 – 2015 Vorsitzender der Verkehrskommission
gen. Dafür werseit 2014 Vorsitzender der Taxilenkerprüfungskommission
den gerade alle
seit März 2015 Obmann der Fachgruppe Wien
Prüfungsfragen
Funktionen im SWV: Vorsitzender der Taxivereinigung und
ins System eingeMitglied
des Kontrollausschusses
geben. Große
Auszeichnungen:
Unterstützung
2008 Silberne Ehrenmedaille der WKW
kommt dabei von
16. Oktober 2009 Dank und Anerkennung für Zivilcourage
Ausschussvon Dr. Gerhard Pürstl, Landespolizeipräsident Wien
mitglied Leopold
Kautzner, der ja
als Leiter der Taxischule.at viel Erhier schon seit Jahren bei der Ausfahrung auf diesem Gebiet hat, weil
bildung der Computer zum Einsatz
kommt. In wenigen Wochen
soll das neue System in einer
Probephase getestet und ab
Herbst regulär bei den
Lenkerprüfungen eingesetzt
werden. Die mündliche Lenkerprüfung wird dann als
Einzelprüfung vor einer vierköpfigen Kommission, die sich
aus Vertretern der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer zusammensetzt, abzulegen sein.“
Hallo Taxi:
Die Einführung eines allgemeinen Lenkerausweis für Personenbeförderer ist seitens der
Wiener Fachgruppe eine
wesentliche Forderung im
Ausschuss des Fachverbands.
Obmann KommR Gökhan Keskin (Mitte) im Kreise der FG-MitarbeiterInnen:
Rosa Schmid, Erich Hinterschuster, Henriette Drtina und FG-Geschäftsführer
Dr. Andreas Curda (v.li.n.re.).
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HALLO TAXI 2|15
Gökhan Keskin:
„Ja, hier muss der neu besetzte Fachverbandsausschuss
sofort aktiv werden. Wir fordern seit langem einen ein-
Hallo Taxi:
Der neu gewählte FG-Ausschuss setzt
sich aus 29 Mandataren zusammen,
darüber hinaus wurden weitere 25
Mandatare in den Ausschuss kooptiert.
Dabei fällt auf, dass sich sehr viele
junge Unternehmer für das Gewerbe
engagieren.
Gökhan Keskin:
„Im Ausschuss hat tatsächlich ein
Generationenwechsel stattgefunden.
Er spiegelt auch die veränderte
Struktur im Gewerbe wider. Vor
allem Kollegen mit Migrationshintergrund wagen heute relativ
schnell den Schritt vom Taxilenker
zum eigenen Unternehmen. Dabei
beobachte ich aber, dass vielen das
wirtschaftliche Denken fehlt. Sie sind
oft sehr jung, ihre Risikobereitschaft
ist groß, das Eigenkapital fehlt und
trotzdem setzen sie sofort auf einen
Fuhrpark von 10 und weit mehr
Taxis. Ich bin überzeugt, dass grundsätzlich ein Umdenken bei den
Unternehmern stattfinden muss. Um
einen Betrieb wirtschaftlich erfolgreich zu führen, muss man Verantwortung übernehmen, sich um das
Auto und vor allem um seine Lenker
intensiv
kümmern.
Das darf
niemand
in unserer
Branche
unterschätzen.
Gepflegtes Aussehen,
kundenfreundliches
Auftreten
sind
wichtig
für eine
Ende März wurde KommR Gökhan Keskin (re.) zum Obmann,
qualitäts- und Khachador Jalmanian (Mitte) und Dusan Roggischvolle
Dragutinovic (li.) zu seinen Stellvertretern gewählt.
Taxidienstleistung, mit der wir in der Öffentim 2 Jahres-Rhythmus zu beantragen,
lichkeit punkten können.“
weil auch damit für die Unternehmer
die Kostenbelastungen sinken. Denn
jeder Taxameter muss gesetzlich
Hallo Taxi:
Vor drei Jahren fiel bei der FG-Tagung
vorgeschrieben auf alle Fälle alle
der Beschluss, dass jährlich ein Taxitarif- zwei Jahre neu geeicht werden. Bei
Antrag gestellt werden muss. Hat sich
der FG-Tagung im Herbst wird das
diese Vorgangsweise bewährt?
sicherlich ein wichtiges Thema sein.
Aber Fakt ist, dass wir heuer einen
Tarifantrag stellen müssen. Ich weiß,
Gökhan Keskin:
dass die Erwartungen an uns Funk„Es gilt immer noch der verbindtionäre sehr hoch sind, aber alleine
liche Tarif aus dem Jahr 2012, weil
seitens der Stadt Wien bisher Anpas- schaffen wir es nicht. Nur gemeinsungen im Rahmen von maximal 1,5
sam mit den Unternehmern können
bis 1,8 % zur Diskussion standen.
wir für unser Gewerbe etwas beweWir müssen neue Wege finden, um
gen.“
den Tarif für unsere Kunden transparenter zu gestalten. Und es wäre
Hallo Taxi:
Wir danken Ihnen für das Gespräch.
sinnvoll eine Tarifanpassung wieder
BUNDESLÄNDER Aktuell
heitlichen Personenbeförderungsausweis, der in drei Stufen für Schulbus-, Mietwagen- und Taxilenker
unterteilt sein soll. Die Anforderungen an die Chauffeure, die immerhin
Verantwortung gegenüber ihren Fahrgästen haben, müssen angepasst
werden. Lediglich einen B-Führerschein zu besitzen, um einen Mietwagen zu lenken, das ist zu wenig.“
Khachador Jalmanian
Obmann-Stellvertreter
Jahrgang 1957, verheiratet, ein Kind
Berufsausbildung: Programmierer,
Bilanzbuchhaltung
Taxiunternehmen seit 1990 mit
derzeit drei Taxis
Dusan Roggisch-Dragutinovic,
Obmann-Stellvertreter
Jahrgang 1963, verheiratet, ein Kind
(studiert noch)
Berufsausbildung: abgeschlossene
Lehre für Sanitär und Heizung
seit 2000 Mitglied des Wiener FG-Ausschusses
2010 – 2015 Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe Wien
2010 – 2015 Obmann-Stellvertreter der Sparte Transport
und Verkehr WKW
seit März 2015 wieder Obmann-Stellvertreter
In der Taxibranche seit 1983
1997 Konzessionsprüfung für
Omnibusse
1998 Konzessionsprüfung für Taxi und
Mietwagen
seit 1999 Taxiunternehmen mit
dzt 11 Taxis, 5 Mietwagen (Stretchlimousinen)
2007 Konzessionsprüfung für Gastgewerbe
seit 2010 Mitglied des Wiener FG-Ausschusses
seit 2010 Mitglied im Wirtschaftsbund
seit März 2015 erstmals Obmann-Stellvertreter
HALLO TAXI 2|15
13
BUNDESLÄNDER Aktuell
Wien bekommt 250 E-Taxis
D
Die Stadt Wien macht ernst: mit dem Projekt „Wien E-Taxi“ werden Taxiunter-
nehmen bei der Anschaffung und im Betrieb von rein elektrisch angetriebenen
Taxis massiv gefördert. Bis 2017 sollen 250 E-Taxis in Wien unterwegs sein.
as durch das
Ministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie geförderte
E-Taxi-Projekt ist für
Taxiunternehmen
eine Chance, auf
umweltfreundliche E-Fahrzeuge umzusteigen.
8.000 Euro Förderung pro
Fahrzeug
Die Anreize sind attraktiv: Förderung
von bis zu 8.000 Euro pro Fahrzeug und
ein speziell auf Wiener Taxibetriebe
abgestimmtes Schnell-Ladenetz. Zusätzlich erhalten die ersten Partner
Gratis-Strom für ein Jahr an den Wien
Energie-Schnell-Ladestationen und
attraktive Tarife für die weitere
Nutzung. Damit sind die E-Taxis nicht
nur umweltfreundlich, sondern auch
besonders günstig im Einsatz. Für die
Kunden bedeutet das emissionsfreie
Taxifahrten in ganz Wien mit dem
gewohnten Service der Taxibetreiber.
Als Fahrzeuge stehen den Taxiunternehmern derzeit die Nissan-Modelle
eNV 200 und Leaf zur Auswahl. Für
beide wurde ein betriebswirtschaftlich
attraktives Leasingmodell entwickelt.
Mit bis zu 250 E-Taxis das
weltweit größte Projekt
Zunächst sollen ab dem Jahr 2016 bis
zu 120 E-Taxis in Wien unterwegs sein,
Mit den gesammelten Erfahrungen
und Erkenntnissen aus diesem ersten
Jahr sollen dann im zweiten Projektjahr
bis zu 250 Fahrzeuge im Einsatz sein.
Die Projektlaufzeit beträgt insgesamt
drei Jahre.
Partner in dem Projekt sind die Wiener
Stadtwerke mit ihren Töchtern Wien
Energie und Wien Netze, die TaxiFachgruppe, die beiden großen
Wiener Funkzentralen, tbw research
GesmbH, Technische Universität Wien
und Austrian Institute of Technology
(AIT).
Das Ziel des E-Taxi-Projekts ist eine
Umsetzung quer über die gesamte
Taxibranche. Dafür sorgt gemeinsam
mit den Wiener Stadtwerken auch die
Taxi-Fachgruppe. „Gerade Wien als
innovative Stadt ist Vorreiter im Bereich
des Umwelt-und Klimaschutzes. Das
Wiener Taxigewerbe als öffentliches
Verkehrsmittel leistet mit dem E-Taxi-
Foto: Wiener Stadtwerke/APA-Fotoservice/Martin Lusser
Partner im Projekt „Wien E-Taxi“ sind die Wiener Stadtwerke mit ihren Töchtern Wien Energie und Wien Netze,
die Taxi-Fachgruppe, die beiden großen Wiener Funkzentralen sowie tbw research GesmbH, Technische
Universität Wien und Austrian Institute of Technology (AIT).
14
HALLO TAXI 2|15
BUNDESLÄNDER Aktuell
Projekt einen wesentlichen Beitrag zur
Verbesserung der Luftqualität in der
Stadt. Die Bevölkerung und auch
unsere Kinder werden diese Initiative
zu schätzen wissen", meint der Wiener
Obmann Gökhan Keskin.
Die Förderungszusage seitens des
Ministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie ist erteilt, der offizielle
Startschuss für das ehrgeizige Projekt
fällt im Sommer.
Taxiunternehmer, die sich für die Teilnahme an diesem auch wirtschaftlich
interessantem Projekt interessieren,
erhalten weitere Informationen bei
Mag. Harald Wakolbinger, Wiener
Stadtwerke, Tel: +43 53123 – 74104,
[email protected]
Darüberhinaus halten Stadtwerke und
Fachgruppe gemeinsam in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen für Unternehmer und Fahrer
ab, bei denen über Projektdetails,
Herausforderungen, Rahmenbedingungen und konkrete Fahrzeugangebote informiert wird.
In der Taxi 40 100- Flotte von 1.900 Fahrzeugen sind mittlerweile rund 500
Hybrid-Fahrzeuge und sechs elektrisch angetriebene Tesla unterwegs.
Salzburg
Mag. Stefan Pfisterer ist neuer
Geschäftsführer
Als neuer Geschäftsführer der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe mit Pkw
fungiert seit kurzem Mag. Stefan Pfisterer M.B.L. Er folgt Mag. Verena BrunnerUmlauft – seit 2008 Geschäftsführerin –, die sich in die Baby-Pause verabschiedete.
Mag. Pfisterer, der in Hallein aufgewachsen und zur Schule gegangen ist
(Matura am BG Hallein 1987), ist ausgebildeter Jurist. Er absolvierte sein JusStudium an der Universität Innsbruck
und ein Auslandsjahr in Frankreich an
der „Universite-Robert-Schuman“ mit
Spezialisierung auf Europarecht. Berufsbegleitend hat er in den letzten Jahren
noch zusätzlich ein Masterstudium für
Wirtschaftsrecht an der „Salzburg
Management and Business School“
(SMBS) absolviert.
Der 45jährige gebürtige Salzburger war
nach Abschluss seines Jus-Studiums
1995 und seinem Gerichtsjahr, das er
Foto: WKS
Mag. Stefan Pfisterer M.B.L.
HALLO TAXI 2|15
am OLG Innsbruck verbrachte, zwei
Jahre als parlamentarischer Mitarbeiter
in Wien tätig und arbeitet bereits seit
1999 als Jurist in der Wirtschaftskammer
Salzburg.
Vor seinem Wechsel in die Sparte Transport und Verkehr war Pfisterer bis 2010
Fachgruppengeschäftsführer für diverse Handelsbranchen in der Wirtschaftskammer Salzburg sowie zuletzt Referent
im Bereich Infrastruktur und Regionalförderung, wo er auch die verkehrspolitischen Agenden in der WKS betreute.
Er wohnt in Oberalm bei Hallein, ist verheiratet und hat zwei Söhne im Alter
von 3 und 6 Jahren.
15
Fachverband Beförderungsgewerbe:
SERVICE für Profis
Neue Führungsspitze ist gewählt
Bei der Ausschusssitzung am 10. Juni wurde die Spitze des Fachverbandes der
Beförderungsgewerbe mit PKW gewählt. Neuer Obmann des Fachverbandes
E
wurde Erwin Leitner, Obmann der Salzburger Fachgruppe. Ihm zur Seite stehen
als Vertreter erstmals Felix Pribil aus Niederösterreich und Christian Holzhauser
aus Wien.
rst als alle Wahlvorgänge in allen
Bundesländern
abgeschlossen
waren, konnte der
von den neun Fachgruppen neu besetzte Fachverbandsausschuss im Rahmen der Konstituierenden Sitzung den Fachverbandsobmann und dessen zwei Stellvertreter wählen.
Führungswechsel
Nach zehn Jahren als oberster Branchensprecher übergab der Tiroler
Ing. Anton Eberl am 10. Juni die Obmann-Funktion an Erwin Leitner, Fachgruppenobmann in Salzburg und Geschäftsführer der Firma „SMS - Ihr
Flughafentransfer" mit Unternehmenssitz in Salzburg. Leitner wurde von den
Mitgliedern des Fachverbandsausschusses des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW einstimmig zum
neuen Fachverbandsobmann gewählt.
Erwin Leitner (Jg. 1959) ist bereits seit
2005 Fachgruppenobmann in Salzburg und war bereits seit 2005 stellvertretender Obmann des Fachverbandsauschusses. An seiner Seite stehen als Stellvertreter erstmals der
Foto: WKO
Erwin Leitner (2.v.re.), Obmann der Salzburger Fachgruppe, wurde am 10. Juni zum Obmann des Fachverbands gewählt. Ihm zur Seite stehen als Vertreter erstmals Felix Pribil (li.) aus Niederösterreich und
Mag. Christian Holzhauser (re.) aus Wien. Mag. Paul Blachnik (2.v.li.) ist Geschäftsführer des Fachverbandes
der Beförderungsgewerbe mit PKW.
16
HALLO TAXI 2|15
SERVICE für Profis
Foto: WKO
Der neue Fachverbandsausschuss setzt sich aus 29 MandatarInnen sowie fünf weiteren, die am 10. Juni in den
Ausschuss kooptiert wurden, zusammen. An der Spitze der Interessensvertretung steht Erwin Leitner als
Obmann, dem die beiden Stellvertreter Felix Pribil und Christian Holzhauser zur Seite stehen. Mit mehr als
13.000 Mitgliedern ist der Fachverband für die Personenbeförderungsgewerbe mit PKW der mitgliederstärkste
österreichische Verkehrszweig.
Obmann der Fachgruppe Niederösterreich Felix Pribil (Jg. 1949) sowie
Mag. Christian Holzhauser (Jg. 1974),
Fachgruppen-Ausschussmitglied aus
Wien.
„Ich bedanke mich für das Vertrauen,
das mir durch diese Wahl entgegengebracht wird und ich freue mich auf
die Aufgabe, den Fachverband als
Obmann aktiv mitzugestalten", betonte Erwin Leitner nach der Wahl und er
unterstrich, dass er als Interessensvertreter des mitgliederstärksten österreichischen Verkehrszweiges mit mehr
als 13.000 Mitgliedern auch weiterhin
die Entwicklung innovativer Lösungsansätze verfolge.
„Nur so könne man den wirtschaft-
Fakten:
Der Fachverband für die Personenbeförderungsgewerbe mit PKW in
der Wirtschaftskammer Österreich vertritt die Interessen von mehr
als 13.000 österreichischen Personenbeförderern. Über 10.000 Taxis
bzw. 8.000 Mietwagen mit Fahrer stellen die Mobilität aller
Bevölkerungsgruppen in der Stadt und am Land sicher. Mit dieser
Fahrzeugflotte werden Dienstleistungen wie z.B. Patienten- &
Schülerbeförderungen, Limousinenservices und das Taxigewerbe
erbracht. Obwohl Ein-Personenunternehmen im KMU-Gewerbe
Tradition haben, werden auch immer mehr Arbeitsplätze für Lenker
geschaffen. Neben selbstfahrenden Unternehmern umfasst die
Branche knapp 22.000 Lenker.
HALLO TAXI 2|15
lichen und rechtlichen Herausforderungen des Gewerbes gerecht und
wettbewerbsfähig werden. Viel zu oft
werde vergessen, dass die gewerbliche Personenbeförderung mit PKW
wesentlich dazu beiträgt, dass der
öffentliche Personennahverkehr auch
in fahrgastschwachen Zeiten aufrecht
erhalten werden kann und dass der
Individualverkehr in Ballungszentren
weniger zunimmt", so Leitner.
Bevorstehende gesetzliche Änderungen, wie die Einführung der Registrierkassenpflicht, stellen eine der größten
gewerbepolitischen Herausforderungen dar – resultierend aus den extrem
unterschiedlichen Marktstrukturen, die
in Landeshaupt- bzw. Bezirksstädten
und in ländlichen Gebieten existieren.
Er werde mit großer Beharrlichkeit die
Umsetzung der Branchenanliegen verfolgen, ergänzte der neue Obmann.
In der nächsten „Hallo Taxi“-Ausgabe
bringen wir ein ausführliches Interview
mit FV-Obmann Erwin Leitner, in dem
wir ihn zu aktuellen wirtschaftlichen
und rechtlichen Herausforderungen
des Beförderungsgewerbes befragen.
17
SERVICE für Profis
Tipps für Unternehmen:
von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits
[email protected]
Bankgeheimnis vor dem Aus
Die Steuerreform bringt Entlastungen – insbesondere die Senkung des ESt-Tarifes.
Diese Entlastungen „müssen“ gegenfinanziert werden, unter anderem durch
die Bekämpfung von Steuerbetrug. Zu diesem Zweck soll es zu einer Reihe von
Bankmaßnahmen („Bankenpaket“) kommen. Die Abgabenbehörden erhalten
erweiterte Kontoeinsichtsmöglichkeiten (Lockerung des Bankgeheimnisses).
Geplant sind auch die Einführung eines zentralen Kontenregisters und eine
rückwirkende Meldepflicht von Banken bei Kapitalabflüssen.
Maßnahmen zum Bankenpaket
im Detail
Bestehen Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung, ist der Abgabenbehörde (Finanzamt, Zollamt,
BMF) künftig von den Kreditinstituten über schriftliches Auskunftsverlangen, Zugang zu Informationen zu gewähren.
Damit kommt es zur Erweiterung der Ausnahmebestimmungen vom Bankgeheimnis.
Die geplante Änderung erleichtert der Abgabenbehörde
den Zugang zu – bisher durch das Bankgeheimnis geschützten – Bankdaten.
Die Abgabebehörde erhält künftig bereits im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens rasch notwendige Informationen, um
Finanzvergehen leichter zu entdecken.
Ebenso soll Zugang zu Bankdaten von Dritten (Kunden oder
Lieferanten, die nicht Partei des Verfahrens sind) mittels
schriftlichem Auskunftsverlangen gewährt werden, wenn
eine begründete Annahme besteht, dass dies für die
Erhebung bedeutsam ist. Der Inhaber des Kontos oder des
Depots (der Dritte) ist aber im Vorhinein anzuhören.
Das BMF hat über die Konten im Einlagegeschäft, Girogeschäft, Bauspargeschäft der Kreditinstitute sowie über
Depots ein zentrales Kontenregister zu führen – Maßnahme:
Einrichtung eines Kontenregisters. Die Kreditinstitute haben
die Daten laufend elektronisch zu übermitteln. Die erstmalige Übermittlung hat unter anderem die Daten zum Stand
01. März 2015 (!) zu umfassen.
Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden,
das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes bekommen im Wege elektronischer Einsicht einen Über-
com-conzult
... verbindet („combined“) Unternehmensberatung und Steuerberatung mit
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… schafft neue Perspektiven und wirksame Lösungen für Unternehmer und Unternehmen.
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18
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HALLO TAXI 2|15
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Die Kreditinstitute haben weiters Kapitalabflüsse von mindestens EUR 50.000 von Konten oder Depots von natürlichen Personen (ausgenommen sind Geschäftskonten von
Unternehmen) dem BMF zu melden – Einführung einer Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen.
Die Meldepflicht (soll eine Verfassungsbestimmung werden)
ist erstmalig für den Zeitraum 01. März (!) bis 31. Dezember
2015, bis spätestens 31. März 2016, vorzunehmen. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob der Kapitalabfluss
in einem Vorgang oder mehreren zusammenhängenden
Vorgängen passiert ist. Damit soll verhindert werden, dass
die oben genannten Maßnahmen durch Kapitalabflüsse
„umgangen“ werden. Unter Kapitalabflüssen werden Auszahlungen und Überweisungen von Sicht-, Termin- und
Spareinlagen, die Übertragung von Wertpapieren mittels
Schenkung im Inland sowie die Veranlagung von Wertpapieren in ausländische Depots gemeint.
Fazit: Das Bankgeheimnis steht de facto vor dem Aus. Die
SERVICE für Profis
blick, über welche Bankkonten/Depots eine Person verfügt
bzw. wer Zugriff auf welche Bankkonten/Depots hat.
Gesetzesentwürfe zum Bankenpaket sowie die anderen
gesetzlichen Regelungen der Steuerreform sollen vom
Nationalrat im Juli 2015 beschlossen werden. Abzuwarten
bleibt, welche Änderungen im Gesetzwerdungsverfahren
vorgenommen werden. Die obigen Ausführungen basieren
auf dem Begutachtungsentwurf Bankenpaket des BMF vom
12. Mai 2015.
Juristisches:
TRANSPORT MEHRERER
PERSONEN AM FAHRRAD
I
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: [email protected]
nehmen, dass die Anbringung eines
Kindersitzes auf dem gegenständlichen Fahrrad erlaubt ist. Auch war –
naturgemäß – keine eigene Haltevorrichtung für die mitgeführte Person
vorhanden.
mmer öfter hat sich der
Verwaltungsgerichtshof
auch mit radfahrrechtlichen Problemen auseinander zu setzen.
Im gegenständlichen Fall
hatte ein Fahrradfahrer seine Frau im
Kindersitz mitgenommen und war
dabei von der Polizei beanstandet
worden. Darüber hinaus waren die
Pedale des Fahrrads auch nicht mit
gelben Rückstrahlern versehen gewesen.
Der Sitz, auf welchem er die Ehefrau
mitgeführt hat, war am Gepäcksträger montiert.
Nach der Straßenverkehrsordnung
muss für am Fahrrad mitgeführte
Personen, die noch nicht 8 Jahre alt
sind ein eigener, der Größe des Kindes
entsprechender Sitz vorhanden sein.
Ist die mitgeführte Person mehr als
8 Jahre alt, so darf nur ein Fahrrad
verwendet werden, das in seiner Bauart den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder zum Transport mehrerer Perso-
Vom Verwaltungsgerichtshof wurde
klar festgehalten, dass die hinter der
mitgeführten Person befindlichen seitlichen Stangen der Rückenlehne des
Sitzes keine „eigene Haltevorrichtung“
im Sinne des Gesetzes sind.
Foto: bmvit
nen entspricht (eigener Sitz, eigene
Haltevorrichtung, eigene Pedale oder
Trittfläche. Mehrspurige Fahrräder:
lediglich eigener Sitz je zusätzlicher
Person nötig).
Allerdings handelte es sich beim gegenständlichen Fahrrad um ein Rennrad und nicht um eine spezielle Konstruktion für mehrere Personen, wie
etwa ein Tandem-Rad.
Nach dem vom Fahrradbesitzer vorgelegten Fahrradpass war nur zu ent-
HALLO TAXI 2|15
Der Verwaltungsgerichtshof hat daher
die Bestrafung des Fahrradlenkers bestätigt und argumentierte, eine Konstruktion ohne eigene Haltegriffe
könne nicht dasselbe Niveau für den
Schutz der Gesundheit und für die
Verkehrssicherheit gewährleisten, wie
dies in der Fahrradverordnung verlangt wird.
Aufgrund dessen ist es auch unerheblich ob – wie vom Beschwerdeführer
behauptet wurde – der verfahrensgegenständliche Sitz in den Niederlanden für den Transport einer erwachsenen Person Verwendung finden darf.
19
SERVICE für Profis
Neuer Leitfaden für umweltfreundliche Taxis und Mietwagen
Finanzielle Förderungen seitens des Bundes und der Länder, die Taxi- und Mietwagenunternehmen bei der Anschaffung eines umweltschonenden Fahrzeugs
gewährt werden, sind vielfältig – aber auch verwirrend. Eine neue Informationsbroschüre, die in Kooperation mit klimaaktiv mobil und der WKO erarbeitet
wurde, bietet jetzt einen aktuellen Überblick.
Im Zuge der kürzlich angelaufenen klimaaktiv mobil Förderungsoffensive für umweltfreundliche Taxi- und Mietwagenfahrzeuge haben der Fachverband,
klimaaktiv mobil und die
Klimaschutzinitiative des
Umweltministeriums eine InfoBroschüre für Beförderungsbetriebe
erarbeitet. In dieser
Publikation werden
die attraktiven
Bundes- und/oder
Landesförderungen
präsentiert.
Wer fördert
was?
Beitrag für zukünftige Generationen. Deshalb begrüßen wir
die gerade angelaufene klimaaktiv mobil Förderungsoffensive für Taxi- und Mietwagenfahrzeuge, da diese für
Unternehmer einen besonderen Anreiz darstellt, ihren
Fuhrpark in Richtung klimafreundliche Fahrzeuge zu
adaptieren", betonte Anton Eberl Mitte Mai in seiner
damaligen Funktion als Obmann des Fachverbandes
für die Beförderungsgewerbe mit PKW. Ing. Eberl war
von 2005 bis 2015 Obmann des
Fachverbands. Sein Nachfolger ist der Salzburger
Fachgruppen-Obmann Erwin
Leitner, der am 10. Juni bei
der konstituierenden Sitzung
des FV-Ausschusses (mehr
dazu auf siehe Seite 16) gewählt wurde.
Die Broschüre
steht als PDF auf
der Homepage
des Fachverbands
zur Verfügung:
Was und wie hoch wird
von wem gefördert? Wo
erhalte ich kompetente
Beratung? Diese und viele
andere Fragen werden in der
Förderbroschüre beantwortet,
um den Taxi- und Mietwagenbetreibern die Vorteile eines Umstiegs
auf Fahrzeuge mit alternativen
Antrieben oder Kraftstoffen aufzuzeigen.
www.wko.at
Der Leitfaden bietet Orientierung auf dem Weg
zur Förderung und bei den Einreichmodalitäten.
Insgesamt listet der Leitfaden 24 Elektro- bzw.
Hybrid-Modelle und zehn Biogas/ErdgasFahrzeuge auf. Ein übersichtliches Ampelsystems zeigt an, für welche Fahrzeuge in
welchem Bundesland eine Förderung möglich ist.
„Taxis und Mietwägen mit alternativem Antrieb und Kraftstoff schonen die Umwelt und leisten einen wichtigen
20
In der Broschüre sind 34 umweltfreundliche Fahrzeuge, die für den Taxibetrieb oder für den Einsatz im
Mietwagengewerbe geeignet sind, beschrieben.
HALLO TAXI 2|15
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Mit der Steuerreform 2015/2016 soll eine Steuerentlastung von 5,2 Mrd € erzielt werden. Die Gegenfinanzierung soll durch ein Bündel an Maßnahmen
gedeckt werden, z.B. Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht für jeden
Geschäftsfall, verstärkte Bekämpfung von Pfusch am Bau, Bankenpaket.
Z
SERVICE für Profis
Steuerreformgesetz 2015/2016:
Autor: Mag. Christian Holzhauser
Zur Erstellung des Artikels war die Regierungsvorlage zur Steuerreform noch nicht erhältlich, da sie erst Mitte Juni im Nationalrat eingebracht werden soll. Änderungen zu dem
hier Niedergeschriebenen sind somit möglich, aber nach derzeitigem Wissensstand
nicht wahrscheinlich.
Wie betrifft mich als Taxi- und Mietwagenunternehmer
die Steuerreform?
Es wurde eine Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall
und die Registrierkassenpflicht für Betriebe, die überwiegend Barumsätze tätigen, beschlossen. Diese betreffen
auch Taxi-und Mietwagenunternehmer.
aufzuzeichnen. In welcher Art und Weise das geschieht,
bleibt allerdings den Unternehmern überlassen. Ein händisch
geschriebener Paragon sollte ausreichend sein. Da die
Regierungsvorlage Prozessbeschreibungen enthalten wird,
ist auch ein verpflichteter Ausdruck von der Registrierkasse
(Druckeranbindung an den Taxameter) möglich.
Ich habe überwiegend Kreditkartenumsätze, falle ich
trotzdem unter die Registrierkassenpflicht?
Ja. Barumsätze sind Umsätze, bei denen die Gegenleistung
durch Barzahlung, mit Bankomat- oder Kreditkarte, BarGrafik: HALE electronic GmbH
Ab wann und ab welcher Höhe bestehen diese Pflichten?
Wie schon in anderen europäischen Ländern soll eine
Belegerteilungspflicht mit 1.Jänner 2016 in Kraft treten, um
das Risiko von „Schwarzkassen“ zu minimieren. Auf Seite
der Leistungsempfänger wird eine Belegannahmepflicht
eingeführt – verbunden mit einer Pflicht zur Mitnahme des
Belegs bis zum Verlassen des Geschäftslokals. Die Wirtschaftskammer fordert jedoch eine Belegerteilungspflicht
erst ab 30.000 Euro (statt ab dem ersten Euro) sowie dass
elektronische Belege akzeptiert werden sollten.
Das Steuerreformgesetz 2015/2016 sieht auch geänderte
Vorschriften für Registrierkassen vor. Allgemeine Registrierkassensysteme sollen ab 1. Jänner 2016 bereits ab einem
Jahresumsatz von 15.000 Euro verpflichtend verwendet
werden, wenn überwiegend Barumsätze erzielt werden.
Die Wirtschaftskammer fordert hier eine Anhebung der
Grenze für die Registrierkassenpflicht auf 30.000 Euro.
Bankomat- und Kreditkartenumsätze sollten dabei nicht als
Barumsätze gelten, dies sieht der Vorschlag des Finanzministeriums derzeit jedoch vor. Ab 1. Jänner 2017 müssen
dann gesicherte Registrierkassensysteme verwendet werden. Diese müssen zusätzlich mit anerkannten Softwarebzw. Sicherheitssystemen gegen Manipulation ausgestattet
sein. Die Wirtschaftskammer fordert allgemeine Standards
für Sicherheitslösungen und eine Systemoffenheit.
Was ist eine Belegerteilungspflicht?
Das bedeutet, dass für jeden Geschäftsfall ein Beleg erstellt
werden muss. Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln
HALLO TAXI 2|15
21
SERVICE für Profis
schecks, Bons, Geschenkmünzen oder
ähnlichem erfolgt. Kreditkartenumsätze
gelten daher als bare Zahlung.
Ist ein Taxameter eine
Registrierkasse?
Bereits bisher (siehe Kassenrichtlinie
KRL) wurde der Taxameter als Kassensystem gesehen. „Taxameter sind Registrierkassen, wenn sie Einrichtungen
besitzen, die zur Aufzeichnung von
Betriebseinnahmen (Tageslosung)
genutzt werden können… Taxameter,
welche die einzelnen Fahrpreise nicht
aufsummieren, sind keine Kassen im
Sinne der KRL.“ (Zitat Dr. Kutschera,
Skriptum Ordnungsgemäße Aufzeichnungen im Taxi S.13, 2012 ). Da etwa in
Wien die eingesetzten Systeme z.B.
HALE Modell 05, 06, Sp01, Sp02 eine
Schichtsummierung besitzen, sind sie
meiner Ansicht nach klar als Kassensystem zu werten.
Wie sollen die Daten einer
Registrierkasse geschützt werden?
Jede Registrierkasse muss mit einer
technischen Sicherheitslösung gegen
Manipulationen ausgestattet sein. Wie
diese technische Sicherheitslösung
gestaltet sein soll, ist noch offen. In
Diskussion ist ein Schutz durch Verwendung von speziellen Smartcards und
digitalen Signaturen. Dadurch kann
jederzeit geprüft werden, ob die
Daten korrekt erfasst, verändert oder
gelöscht wurden. Die einzige erprobte
Form im Taxi ist das deutsche INSIKAVerfahren.
Was bedeutet INSIKA, TIM und
digitale Signatur?
INSIKA steht für "INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende
KAssensysteme" und ist ein Forschungsprojekt, das vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland gefördert
und von der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt Berlin (PTB) geleitet wird.
TIM – tax identification module; Als TIM
wird im INSIKA-Projekt eine Smartcard
mit einer speziellen Software, die entsprechend der INSIKA-Spezifikation implementiert und evaluiert wurde, bezeichnet. Taxameterdaten werden mittels der auf den Taxiunternehmer ausgestellten Smartcard (TIM) manipulationssicher signiert (digitale Signatur)
und an einen Server übermittelt.
Digitale Signatur – sie wird mit Hilfe
eines kryptografischen Verfahrens
über zu schützende Daten berechnet.
Damit lassen sich Authentizität
(Urheberschaft) und Integrität (Schutz
vor Modifikation) der Daten sichern
und überprüfen. Da digitale Signaturen auf asymmetrischer Kryptografie
basieren, wird ein Schlüsselpaar aus
privatem und öffentlichem Schlüssel
genutzt. Dieses Schlüsselpaar befindet
sich auf der Smartcard. Da bei INSIKA
der private Schlüssel auf das TIM für
keinen auslesbar ist, wird zudem das
Schutzziel Nicht-Bestreitbarkeit (Beweis
der Urheberschaft gegenüber Dritten)
erfüllt.
Brauche ich einen MID-genormten
Taxameter oder ist es möglich z.B.
den Hale 05 mit einer Verschlüsselung auszustatten?
Die Voraussetzungen und Prozessbeschreibungen erwarten wir in einer
ministeriellen Verordnung. Eine Anbindung von älteren Taxameter-Modellen
könnte möglich sein.
MID steht für Measurement Instrument
Directiv; d.h. grundlegende und messspezifische Anforderungen und Verfahren sind nach der EU-Richtlinie
2004/22 EG vom Hersteller bei der
Geräte-Zulassung zu erfüllen.
Hilfe für Opfer nach einer Straftat
Der WEISSE RING hilft Opfern von Straftaten unabhängig von Alter,
Geschlecht, Beruf, Nationalität,... in Österreich. Taxi 40 100 unterstützt die
Arbeit des WEISSEN RINGES und stellt finanzielle Mittel bereit, die für TaxilenkerInnen, die Opfer einer Straftat in Wien oder Linz geworden sind, verwendet werden.
Täglich lesen wir in Zeitungen: Herr L.
wurde mit einer Waffe bedroht, ausgeraubt, verletzt. Er kann noch die Polizei
rufen, er wird sofort ins Krankenhaus
gebracht...
Der brutale Übergriff hat nicht nur körperliche Verletzungen zur Folge, massive psychische Belastungen kommen
dazu. Durch den Dienstausfall über
Wochen entsteht Herrn L. und seiner
Familie auch ein erheblicher finanzieller Schaden. Der Täter wird ausgeforscht, es kommt zu einem Strafverfahren. Herr L. hatte noch nie mit
22
Polizei
und
Gericht
zu tun,
er kennt
sich
nicht aus. Die Straftat hat das Leben
der Familie L. verändert. Damit muss
sie jetzt zurechtkommen.
Niemand kann die Straftat ungeschehen machen, sehr wohl aber gibt es
Unterstützung und Hilfe, damit Opfer
und deren Angehörige zu ihrem Recht
kommen.
HALLO TAXI 2|15
Der WEISSE RING informiert, berät und
betreut Opfer von Straftaten und in
vielen Fällen auch ihre Angehörigen
nach einer Straftat und unterstützt bei
der Bewältigung der anstehenden
Probleme.
Der WEISSE RING hilft bei der Klärung,
ob der Krankenhaus-Selbstbehalt oder
In Fällen von Gewalt und gefährlicher
Drohung bietet der WEISSE RING Prozessbegleitung: die OpferhelferInnen
bereiten Betroffene auf das Strafverfahren vor, begleiten zu Gericht und
organisieren anwaltliche Unterstützung.
Ihre Aufgabe ist es, Opfer ihren Bedürfnissen entsprechend über ihre Rechte
und Ansprüche zu informieren, sie zu
entlasten und sie bei der Bewältigung
der Opfersituation zu unterstützen.
Bereits im Jahr 2002 ist KommR Leopold
Müllner, Geschäftsführer von Taxi
40 100, an den WEISSEN RING herangetreten und hat Unterstützung angeboten: Er stellte finanzielle Mittel bereit,
die zweckgewidmet an TaxilenkerInnen
in Wien, die durch eine Straftat in Not
geraten sind, ausgeschüttet wurden.
Der WEISSE RING leistet die professionelle Opferbetreuung, Taxi 40 100
stellt seither immer wieder finanzielle
Unterstützungen für TaxifahrerInnen
und ihre Angehörigen, die Opfer wurden, zur Verfügung. Ab 2015 sollen die
finanziellen Unterstützungen aus dem
Taxi 40 100 - Spendentopf sowohl
Opfern in Wien als auch in Linz zugute
kommen.
FUNK Geflüster
die Kosten für psychotherapeutische
Behandlungen durch die staatlichen
Entschädigungen für Opfer abgedeckt
werden, ob es Möglichkeiten eines
Schmerzengeld-Vorschusses oder
aber, ob es im Todesfall die Kostenübernahme für Begräbniskosten gibt.
Der WEISSE RING bietet allen Opfern von Straftaten kostenlos:
•
•
•
•
•
Professionelle Beratung und Betreuung
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt und gefährlicher Drohung
Information über Entschädigungsleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz
Vermittlung an spezialisierte Einrichtungen
Finanzielle Unterstützungen
Kontakt in Wien: Weisser Ring, Nußdorfer Straße 67, 1090 Wien, Tel. 01/712 14 05,
Kontakt in Linz:
Mail: [email protected]. Mo. – Fr. 9:00 – 15:00 Uhr
Weisser Ring, Dr.in Susanne Gahler, Mobil: 0664/548 79 98,
Mail: [email protected]
Telefonische Opferberatung – gebührenfrei, anonym, rund
um die Uhr – bietet der WEISSE RING mit dem OPFERNOTRUF
0800 112 112 (finanziert vom Bundesministerium für Justiz).
25 Jahre Linzer Taxizentrale
Exakt am 1. August 1990 eröffnete die Wiener Taxivermittlungszentrale WIHUP eine Zweigstelle in Linz. Die Taxizentrale –
damals 1718-Linz – in der Museumstraße 34 war die erste
Datenfunkzentrale Österreichs, die außerhalb von Wien in
Betrieb ging.
Bereits wenige Monate nach der
Eröffnung kam Peter Leopold – ein junger, hoch motivierter Linzer Taxiunternehmer – zum Unternehmen. Er leitete
die Linzer Taxizentrale bis zu seinem
frühen Tod im November 2013.
Ihm und den Mitarbeitern gelang das
schier Unmögliche: der kleine Marktneuling „Taxi 1718“ entwickelte sich zu
einer anerkannten Vermittlungszentrale mit einer modernst ausgerüsteten
Wagenflotte.
HALLO TAXI 2|15
Auch die notwendige Änderung der
Rufnummer (alle österreichweiten
17er-Kurzrufnummern und damit auch
1718 wurden seitens der Behörde eingestellt) auf Linzer Taxi 2244 verlief
erfolgreich.
>>
23
FUNK Geflüster
Die Vermittlungstechnik des Datenfunks ermöglichte u.a.
die bis heute erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Linzer
Verkehrsbetrieben. Das AnrufSammelTaxi – kurz AST – wurde
von Peter Leopold auf- und ausgebaut, weiterentwickelt
und gilt seit vielen Jahren als DAS Vorzeige-System.
WIHUP-Obmann Ernst Schlecht und
Betriebsleiter Peter Leopold feiern
drei Jahre Taxizentrale 1718-Linz.
Zahlreiche an Linz angrenzende Gemeinden sind heute in
das System eingebunden. Die moderne Technologie war
auch Grundstein für innovative Kooperationen wie etwa die
Mitvermittlung der Salzburger Taxizentrale Taxi 2220 seit
2004, das Anruf-Sammel-Taxi in Villach („VAXI“) und in Wels.
Das Linzer AST wurde von Peter
Leopold auf- und ausgebaut und
ist bis heute DAS Vorzeige-System.
Seit 2011 können Smartphone-Besitzer auch mit der
kostenlosen Taxi.eu- App ihr Taxi bestellen.
Sonja Benedik kam 1999 zu Linzer
Taxi 2244 und leitet seit 2014 die
Zentrale.
Josef Broukal (2.v.re., NR-Abgeordneter von 2002 bis
2008) war 2005 zu Gast in der Linzer Zentrale.
Seit 25 Jahren befindet sich die Taxizentrale in der Museumstraße 34: Foto (li.) am Tag der Eröffnung 1990, im
Jänner 2009 (Mitte) und seit Sommer 2009.
24
HALLO TAXI 2|15
Amsterdam:
D
TAXI Aus aller Welt
Metropole der E-Taxis
Amsterdam entwickelt sich zur Elektrotaxi-Metropole: Insgesamt betreiben
die drei Taxiunternehmen Taxi Electric, TCA und Connexxion in der niederländischen Hauptstadt mehr als 170 Nissan Leaf und e-NV200. Die Elektrofahrzeuge sind für Hotel- und Fluggäste sowie für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität im Einsatz.
Foto: Nissan-Europe.com
er wachsende
Trend,
emissionsfreie
Stromer
als
öffentliche Verkehrsmittel
zu nutzen, spart Geld und
ermöglicht es der Stadt
Amsterdam ihre ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele
zu erreichen.
„Vor vier Jahren haben wir
mit Taxi Electric das erste
rein elektrische Taxiunternehmen ins Leben gerufen", so Gründer Edvard
Hendriksen. „Wir wollten
damit die Entwicklung
unserer Stadt positiv beeinflussen." Was mit drei
Nissan Leaf begann, hat
sich schnell zu einer Flotte
von 22 Elektrofahrzeugen
entwickelt.
Amsterdam entwickelt sich zur Elektrotaxi-Metropole: Insgesamt betreiben die drei
Taxiunternehmen Taxi Electric, TCA und Connexxion in der niederländischen Hauptstadt mehr als 170 E-Fahrzeuge der Marke Nissan Leaf und e-NV200.
Nationale Förderungen
von 10.000 Euro pro Elektroauto und die geringen
Wartungskosten reduzieren die Betriebskosten pro Kilometer im Vergleich zu konventionell angetriebenen Taxis
maßgeblich.
Die Taxizentrale TCA (sie vermittelt mit dem fms-System wie
weitere 130 Zentralen in 10 Ländern Europas) zählt 50 Nissan
e-NV200 zu ihrer Flotte, die aus insgesamt 1.300 Fahrzeugen
besteht. Das vor vier Monaten gestartete E-Taxi-Programm
gewinnt immer mehr an Aufmerksamkeit, wodurch die
Aufträge bei TCA täglich steigen. „Nachhaltigkeit ist ein
wichtiges Thema für uns. An den Reaktionen unserer Kunden ist zu erkennen, dass wir auf dem richtigen Weg sind,
denn die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen
wächst stetig. Für uns sind Elektrofahrzeuge die Zukunft."
Auch Connexxion, Europas größter öffentlicher Verkehrsbetrieb, hat erst kürzlich 100 Nissan e-NV200 zur Verstärkung
der Taxiflotte angeschafft. Im kommenden Jahr spart das
Taxiunternehmen so 200.000 Liter Diesel und reduziert seine
CO2-Emissionen um 417 Tonnen. „Für uns ist Nissan ein strategischer Partner, der uns bei unserem Flottenmanagement
langfristig unterstützen kann", sagt Connexxion CEO Bart
Schmeink.
Amsterdam wartet zudem mit einer sehr großen Dichte an
Ladestationen auf, jeden Monat kommen rund 25 neue
Ladepunkte hinzu. Die Hauptstadt hat ehrgeizige Ziele: Bis
2018 soll Amsterdam über 4.000 Ladestationen verfügen
und bis 2025 soll der öffentliche Nahverkehr sogar vollständig emissionsfrei sein. Es sind Kooperationen wie diese, die
den Niederlanden dazu verhelfen, ihre Nachhaltigkeitsziele
zu erreichen und die lokale Luftverschmutzung langfristig zu
reduzieren. Die enge Zusammenarbeit von Regierung und
Industrie ist dabei die größte Stärke.
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TAXI Aus aller Welt
Drei neue Partner bei GTN
Zum Globalen Taxi Netzwerk der IRU (International Road Union) kamen kürzlich drei neue
Partner hinzu: MT Data, IT Curves und Mobile Knowledge. Die App-Betreiber dehnen
damit die Abdeckung in Nordamerika und Australien weiter aus, nachdem bereits der
größte US-Taxiverband „TLPA“ sowie der Australische Taxiindustrieverband ATIA dem
Globalen Taxi Netzwerk GTN im Februar beigetreten waren
Das Globale Taxi Netzwerk GTN ist ein Netzwerk verschiedener Vereinigungen des Taxigewerbes und von Taxi-AppAnbietern um legale, verlässliche, hochqualitative und
sichere Dienstleistungen für Taxikunden zu fördern, die
durch die Nutzung der neuesten Smartphone-Technologie
sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen angeboten werden. Derzeit agiert GTN auf vier Kontinenten und umfasst weltweit 250.000 Taxis. Das Wiener Fahrtenvermittlungsunternehmen und App-Anbieter Taxi 40 100
zählt zu den Gründungsmitgliedern.
Hubert Andela, Präsident der IRU-Taxi-Gruppe, freut sich
über den Neuzugang: „Mit drei weiteren App-Anbietern
Deutschland:
bietet unser Taxinetzwerk den Kunden jetzt noch mehr
Gelegenheit sich sichere und legale Taxis in Nordamerika
und Australien zu bestellen. Unsere Ambition ist nicht einfach nur in über 500 Städten bereits präsent zu sein, sondern rund um die Welt – mit den neuen GTN-Partner wird
das möglich."
Alfred LaGasse, TLPA-Vorstandsvorsitzender: „Wir sind
erfreut, dass sich drei der führenden Taxi-App-Betreiber
Nordamerikas prompt bewarben. Sie sind durch das neue
TLPA Certification Committee für das IRU Global Taxi Network zertifiziert. Diese Apps vermitteln ungefähr 50.000 lizenzierte Taxis überall in Nordamerika und Australien.“
Regierung gegen Freigabe der Taxipreise
Mit großer Genugtuung hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP
das klare Bekenntnis der Bundesregierung gegen eine Freigabe der Taxipreise
in Deutschland zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme zum XX. Haupt-
gutachten der Monopolkommission 2012/2013 lehnt die Bundesregierung
deren Liberalisierungsvorschläge ab.
Zur Beratung der Deutschen Bundesregierung im Bereich Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht und Regulierung wurde 1974 die Monopolkommission eingerichtet. Das unabhängige Expertengremium erstellt regelmäßig Gutachten und Empfehlungen – zuletzt hat es sich für eine
Liberalisierung des deutschen Taximarktes ausgesprochen.
In Hauptgutachten der Monopolkommission spricht sie sich für eine Aufhebung der quantitativen Beschränkung des Marktzugangs sowie gegen
die Tarifpflicht im Taxigewerbe aus. Die
staatlich festgelegten Beförderungsentgelte sollten nach Meinung der
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Kommissionsmitglieder aufgehoben
werden.
„Dagegen spricht das öffentliche Verkehrsinteresse an einem zuverlässigen,
flächendeckend weitgehend hochverfügbaren Beförderungsangebot, das
Fahrgästen zu bezahlbaren Preisen zur
notwendigen Ergänzung des Linienverkehrs bereit stehen soll“, betont
dazu die deutsche Regierung in ihrer
Stellungnahme.
Die von der Monopolkommission genannten Anforderungen würden ein
rein wettbewerblich ausgerichtetes
Angebot nicht erfüllen. So wäre zwar
in wirtschaftlich attraktiven Gebieten
HALLO TAXI 2|15
mit einem großen Angebot zu rechnen, was jedoch zu einem Preisdruck
führen würde. In ländlichen Regionen
würde aber das Angebot zurückgehen
und auch noch teurer werden.
„Gerade für die Bevölkerung in ländlichen Räumen, die von der demografischen Entwicklung, von Kaufkraftverlusten und Infrastrukturabbau besonders betroffen ist, ist ein zu bezahlbaren Preisen verfügbares Beförderungsangebot aber von erheblicher Bedeutung“, argumentiert die Bundesregierung. Um den Taxiverkehr zu schützen,
will die Regierung auch weiter an der
strikten Abgrenzung zwischen Taxi- und
Mietwagenverkehr festhalten.
TAXI Aus aller Welt
Preiskampf auf dem Rücken
des Taxigewerbes
Resolution und Einstweilige Verfügungen
gegen mytaxi
Anfang Mai hat sich der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP mit
einer Resolution gegen die Rabattpolitik von mytaxi gewandt. Die jüngsten
Marktaktivitäten der Daimler-Tochter mytaxi bedrohen die wichtigen
Eigenorganisationen der Taxiunternehmen, die Taxizentralen, in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Am 20. Mai hat der BZP eine einstweilige Verfügung
gegen mytaxi erwirkt.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP sieht die
Jahrzehntelange Partnerschaft des deutschen Taxigewerbes mit Mercedes erheblich gefährdet.
Das Daimler-Tochterunternehmen mytaxi gewährte von
4. bis 17. Mai auf Taxifahrten 50 Prozent Rabatt (nicht nur in
Deutschland, in Wien wurde die Aktion sogar bis 31. Mai
verlängert) und führt diesen Preiskampf auf dem Rücken
des Taxigewerbes. Zugleich ist Daimler aber außerordentliches BZP-Mitglied und hat bei den Taxifahrzeugen einen
Marktanteil von rund 60 Prozent, wie in der BZP-Resolution
betont wird.
Der Erweiterte BZP-Vorstand fordert deshalb den Konzern
auf, die bisher verfolgte Marktstrategie von mytaxi zu überdenken und auf einen finanziellen Verdrängungswettbewerb zu verzichten. Michael Müller, BZP-Präsident: „Mytaxi
zahlt nicht nur Provisionen für neugewonnene Taxifahrer,
sie rabattiert zudem Fahrgästen mit bis zu 50 Prozent die
Taxi-fahrten. Dies ist kein normaler Akt von Kundengewinnung über qualitative
Maßnahmen, sondern
eine Verdrängung der
Taxizentralen mit finanziellen Mitteln. Das ist
eine klare DumpingAttacke gegen die
bewährten Strukturen.“
Und der Verband ging
einen Schritt weiter: beim
Landgericht Hamburg
hat der BZP am 20. Mai
eine einstweilige
Verfügung gegen mytaxi
erwirkt. So soll unter
anderem verhindert werden, „dass weiter in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit
einem 50-prozentigen
Für BZP-Präsident Michael
Müller ist die mytaxi-Rabattaktion eine DumpingAttacke gegen die Branche
Rabatt auf Taxifahrten" geworben werde, teilte der Verband dazu mit. Der BZP reklamierte auch, dass mytaxi in
seiner Werbung nicht eindeutig klar mache, welche
Voraussetzungen für den Erhalt „dieser rechtlich zweifelhaften Discountpreise" erfüllt werden müssen.
Landgericht Stuttgart stoppt
mytaxi-Rabattaktion
Einen Erfolg gegen die wettbewerbsrechtlich mehr als zweifelhaften mytaxi-Rabattaktionen hat die Stuttgarter TaxiAuto-Zentrale bereits am 13. Mai erzielt: das Landgericht
Stuttgart hat der dortigen Niederlassung von Intelligent
Apps GmbH eine Einstweilige Verfügung zugestellt, die es
untersagt, die Rabattaktion von mytaxi im Pflichtfahrgebiet
von Stuttgart weiter durchzuführen. Laut Taxizentrale ist in
dem Unterlassungstitel „eindeutig ausgesprochen, dass
diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das
Personenbeförderungsgesetz verstößt“. Nach einem ersten
Verhandlungstermin Anfang Juni urteilte das Stuttgarter
Landgericht am 15. Juni, dass Nachlässe von bis zu 50 Prozent des Taxifahrt-Preises wettbewerbswidrig seien.
Taxi 40 100 hat Antrag bei
Gericht eingebracht
Nachdem mytaxi seine 50-Prozent-Aktion in Österreich
(Wien und Graz) sogar von 22. bis 31. Mai verlängerte, und
damit weiterhin Preise angeboten hatte, die den jeweils
mit Verordnung festgeschriebenen Tarifen nicht entsprechen, hat die Wiener Taxizentrale 40 100 noch am 22. Mai
beim Handelsgericht Wien einen Antrag auf Erlassung einer
einstweiligen Verfügung gestellt.
Bei Redaktionsschluss (12. Juni) lag noch keine gerichtliche
Entscheidung vor.
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