WER ERBT OHNE TESTAMENT UND ERBVERTRAG? Sie sind…. ….verheiratet und haben Kinder: Der Ehepartner bekommt die eine Hälfte der Erbschaft, Ihre Nachkommen erhalten die zweite Hälfte. …. verheiratet, haben keine Kinder und Ihre Eltern leben noch: Der Ehepartner erhält 6/8 der Erbschaft, ihre Eltern erhalten je 1/8. …. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben keine Geschwister: Der Ehepartner erhält ¾ der Erbschaft, der überlebende Elternteil ¼. …. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben Geschwister: Der Ehepartner erhält 6/8 der Erbschaft, der überlebende Elternteil 1/8 und die Geschwister erhalten 1/8. …ledig, geschieden oder verwitwet und haben Kinder: Die Kinder erhalten alles. Haben Sie z.B. vier Kinder, erhält jedes Kind einen Viertel der Erbschaft. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder und beide Eltern leben noch: Die Eltern erhalten je die Hälfte der Erbschaft. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, ein Elternteil lebt noch und Sie haben keine Geschwister: Der überlebende Elternteil erhält alles. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, Ihre Eltern sind gestorben und Sie haben Geschwister: Die Geschwister erhalten die gesamte Erbschaft. Haben Sie z.B. drei Geschwister, erhalten diese je einen Drittel der Erbschaft. …leben im Konkubinat und Ihre Eltern leben noch: Der Partner erhält gar nichts, die Eltern je die Hälfte. ….leben im Konkubinat, Ihre Eltern sind verstorben und Sie haben Geschwister: Der Partner erhält gar nichts, die Geschwister erhalten alles (bei zwei Geschwistern z.B. je die Hälfte) 2 WER HAT EINEN PFLICHTTEIL? Sie sind…. ….verheiratet und haben Kinder: Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 2/8, jener der Kinder 3/8. Über 3/8 Ihrer Erbschaft können Sie frei verfügen. …. verheiratet, haben keine Kinder und Ihre Eltern leben noch: Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener der Eltern je 1/16, über 8/16 Ihrer Erbschaft können Sie frei verfügen. …. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben keine Geschwister: Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener des überlebenden Elternteils 2/16, über 8/16 der Erbschaft können Sie frei verfügen. …. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben Geschwister: Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener des überlebenden Elternteils 1/16. Sie können über 9/16 der Erbschaft frei verfügen. …ledig, geschieden oder verwitwet und haben Kinder: Der Pflichtteil der Kinder beträgt ¾, über ¼ können Sie frei verfügen. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder und beide Eltern leben noch: Die Eltern haben einen Pflichtteil von je ¼, über die restlichen 2/4 können Sie frei verfügen. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, ein Elternteil ist gestorben und Sie haben keine Geschwister: Der überlebende Elternteil hat einen Pflichtteil von ½, über die andere Hälfte können Sie frei verfügen. …ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, Ihre Eltern sind gestorben und sie haben Geschwister: Geschwister haben keinen Pflichtteil, Sie können über die gesamte Erbschaft frei verfügen. …leben im Konkubinat und Ihre Eltern leben noch: Der Pflichtteil der Eltern beträgt je ¼, über die restlichen 2/4 können Sie frei verfügen. ….leben im Konkubinat, Ihre Eltern sind verstorben und Sie haben Geschwister: Geschwister haben keinen Pflichtteil. Sie können über die gesamte Erbschaft frei verfügen. 3 WIE KANN EINE MEISTBEGÜNSTIGUNG DES PARTNERS ERREICHT WERDEN? In einer Beratung kann geklärt werden, ob für Sie ein Testament, Erbvertrag, Ehevertrag oder kombinierter Ehe-/Erbvertrag die richtige Lösung ist.
© Copyright 2024 ExpyDoc