Wer erbt wieviel?

WER ERBT OHNE TESTAMENT UND ERBVERTRAG?
Sie sind….
….verheiratet und haben Kinder:
Der Ehepartner bekommt die eine Hälfte der Erbschaft, Ihre Nachkommen erhalten die zweite Hälfte.
…. verheiratet, haben keine Kinder und Ihre Eltern leben noch:
Der Ehepartner erhält 6/8 der Erbschaft, ihre Eltern erhalten je 1/8.
…. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben keine
Geschwister:
Der Ehepartner erhält ¾ der Erbschaft, der überlebende Elternteil ¼.
…. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben Geschwister:
Der Ehepartner erhält 6/8 der Erbschaft, der überlebende Elternteil 1/8 und die Geschwister erhalten 1/8.
…ledig, geschieden oder verwitwet und haben Kinder:
Die Kinder erhalten alles. Haben Sie z.B. vier Kinder, erhält jedes Kind einen Viertel der Erbschaft.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder und beide Eltern leben noch:
Die Eltern erhalten je die Hälfte der Erbschaft.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, ein Elternteil lebt noch und Sie haben
keine Geschwister:
Der überlebende Elternteil erhält alles.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, Ihre Eltern sind gestorben und Sie
haben Geschwister:
Die Geschwister erhalten die gesamte Erbschaft. Haben Sie z.B. drei Geschwister, erhalten diese je einen Drittel
der Erbschaft.
…leben im Konkubinat und Ihre Eltern leben noch:
Der Partner erhält gar nichts, die Eltern je die Hälfte.
….leben im Konkubinat, Ihre Eltern sind verstorben und Sie haben Geschwister:
Der Partner erhält gar nichts, die Geschwister erhalten alles (bei zwei Geschwistern z.B. je die Hälfte)
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WER HAT EINEN PFLICHTTEIL?
Sie sind….
….verheiratet und haben Kinder:
Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 2/8, jener der Kinder 3/8. Über 3/8 Ihrer Erbschaft können Sie frei
verfügen.
…. verheiratet, haben keine Kinder und Ihre Eltern leben noch:
Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener der Eltern je 1/16, über 8/16 Ihrer Erbschaft können Sie frei
verfügen.
…. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben keine
Geschwister:
Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener des überlebenden Elternteils 2/16, über 8/16 der Erbschaft
können Sie frei verfügen.
…. verheiratet, haben keine Kinder, es lebt nur noch ein Elternteil und Sie haben Geschwister:
Der Pflichtteil des Ehepartners beträgt 6/16, jener des überlebenden Elternteils 1/16. Sie können über 9/16 der
Erbschaft frei verfügen.
…ledig, geschieden oder verwitwet und haben Kinder:
Der Pflichtteil der Kinder beträgt ¾, über ¼ können Sie frei verfügen.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder und beide Eltern leben noch:
Die Eltern haben einen Pflichtteil von je ¼, über die restlichen 2/4 können Sie frei verfügen.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, ein Elternteil ist gestorben und Sie
haben keine Geschwister:
Der überlebende Elternteil hat einen Pflichtteil von ½, über die andere Hälfte können Sie frei verfügen.
…ledig, geschieden oder verwitwet, haben keine Kinder, Ihre Eltern sind gestorben und sie
haben Geschwister:
Geschwister haben keinen Pflichtteil, Sie können über die gesamte Erbschaft frei verfügen.
…leben im Konkubinat und Ihre Eltern leben noch:
Der Pflichtteil der Eltern beträgt je ¼, über die restlichen 2/4 können Sie frei verfügen.
….leben im Konkubinat, Ihre Eltern sind verstorben und Sie haben Geschwister:
Geschwister haben keinen Pflichtteil. Sie können über die gesamte Erbschaft frei verfügen.
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WIE KANN EINE MEISTBEGÜNSTIGUNG DES PARTNERS ERREICHT WERDEN?
In einer Beratung kann geklärt werden, ob für Sie ein Testament, Erbvertrag, Ehevertrag oder kombinierter
Ehe-/Erbvertrag die richtige Lösung ist.