SCHADE - Abgabe von Anteilen in der Gemeinschaftspraxis

Abgabe von Anteilen in der
Gemeinschaftspraxis
Rechtliche Aspekte
Vorüberlegungen
• Ist-Aufnahme der Gemeinschaftspraxis
• Inhalt des Gesellschaftsvertrages?
Vorüberlegungen
Frage 1: Rechtsform?
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
Frage 3: Regelungen zur Haftung?
Frage 4: Regelungen zur Immobilie?
Vorüberlegungen
Frage 1: Rechtsform?
• Gemeinschaftspraxis =
Berufsausübungsgemeinschaft
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff.
BGB
• Partnerschaftsgesellschaft (PartG), § 1 ff. PartGG
• Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung, § 1 ff. PartGG
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
•
•
•
•
•
•
Beteiligungsverhältnisse
Kontenmodell
Sonderbetriebsvermögen
Abschluss der Behandlungsverträge
Patientendokumentation
Ausscheiden / Nachfolge
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Beteiligungsverhältnisse
– „Am Vermögen der Gesellschaft sind die Gesellschafter
jeweils zur Hälfte beteiligt.“
– „Die Gesellschafter bringen das vorhandene
Anlagevermögen ihrer Praxen in die Gesellschaft ein.“
– „Die Aktiva und Passiva verbleiben im
Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.“
– „Der Arzt Dr. X überlässt der Praxisgemeinschaft seine
Praxisräume zur Nutzung in Wege der Einlage.“
– „Die Gesellschafter sind zu Nachschüssen nicht
verpflichtet.“
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Sonderbetriebsvermögen
– „Folgende Gegenstände verbleiben im
Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter:
• Inventar,
• betrieblich genutztes Kfz,
• individuelles Mobiliar, zB Bilder, Teppiche,
• individuelle Aus- und Weiterbildungsliteratur.“
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Abschluss der Behandlungsverträge
– „Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden
nur im Namen des jeweiligen Gesellschafters
abgeschlossen.“
– „Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden
im Namen der Teilgemeinschaftspraxis
abgeschlossen.“
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Patientendokumentation
– Ausgangspunkt: Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB
– Gemeinschaftlich?
– Getrennt?
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Ausscheiden / Nachfolge
– „ Für alle Handlungen die über den Rahmen der
laufenden Geschäfte hinausgehen, ist ein einstimmiger
Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich,
hierzu gehören insbesondere:
• Änderung des Gesellschaftsvertrages,
• Auflösung der Gesellschaft,
• Aufnahme weiterer Gesellschafter,“
Vorüberlegungen
Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
• Ausscheiden / Nachfolge
– „Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Er kann von jedem
Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende
eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
– Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
– Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn
• a) einem Gesellschafter die Entziehung der Approbation oder der vertragsärztlichen
Zulassung aufgrund berufsrechtlicher Verfehlungen oder aufgrund der Verletzung
vertragsärztlicher Pflichten bestandskräftig ausgesprochen wird;
• b) im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot verhängt wurde;
• c) […].
– Durch die Kündigung wird die Gesellschaft aufgelöst.“
Vorüberlegungen
Frage 3: Regelungen zur Haftung?
• „Derjenige Gesellschafter, der bei einer deliktischen Haftung den
Schaden allein verursacht hat, muss den anderen Gesellschafter
von der Haftung im Innen- und Außenverhältnis freistellen.
• Im Innenverhältnis sind die Gesellschafter einander nach dem
Grad ihres jeweiligen Verschuldens zum Ausgleich verpflichtet.
• Von Ansprüchen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der
Privatkrankenkassen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlter
Honorare stellt die Gesellschaft die Gesellschafter im Innen- und
Außenverhältnis frei. Der einzelne Gesellschafter ist jedoch zum
Ausgleich verpflichtet, soweit der Forderung der kassenärztlichen
Vereinigung oder der Privatkrankenkasse eine unrichtige oder
fehlerhafte Dokumentation der ärztlichen Leistung zur
honorarmäßigen Erfassung zugrunde liegt.“
Vorüberlegungen
Frage 3: Regelungen zur Haftung?
• „§ 14 Haftpflichtversicherung
Die Gesellschaft als Versicherungsnehmer schließt für
jeden Gesellschafter eine
Berufshaftpflichtversicherung bei der
ÄrzteSicherVersicherung mit einer Deckungssumme in
Höhe von … EUR ab. Jeder Gesellschafter legt
unaufgefordert dem Mitgesellschafter jährlich eine
Deckungsbestätigung vor. …“
• Gesetzliche Regelungen?
Vorüberlegungen
Frage 4: Regelungen zur Immobilie?
• Mietvertrag oder eigengenutzte Immobilie?
• Persönliche Sicherheiten?
• Korrespondierende Regelungen im Gesellschaftsvertrag?
Vorüberlegungen
• Praxiskaufvertrag als integraler Bestandteil der
Altersvorsorge
• Selbsttherapie? Keine „Muster verwenden“
• Rechtskauf i.S.d. § 453 BGB
• Einheitlicher Kauf- und Abtretungsvertrag bzw.
Anteilsübertragungsvertrag (vgl. §§ 398, 433 ff., 453
BGB)
• Vertragsarztzulassung im zulassungsbeschränkten
Planungsgebiet
• Daher öffentlich-rechtliches
Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V
Vorüberlegungen
Zivilrechtliche Übertragung der
materiellen und immateriellen
Vermögensgegenstände
öffentlich-rechtliches
Nachbesetzungsverfahren
nach § 103 SGB V
Vertragsinhalt
Erbrecht
Berufsrecht
Zulassungsrecht
Verwaltungsrecht
Steuerrecht
Kaufrecht
Gesellsc
haftsrech
t
Vertragsinhalt
1. Vertragsstruktur
2. Kaufpreisregelung und Abfindung
3. Haftungsfragen: Nachhaftung und Haftung des
Eintretenden
4. Dauerschuldverhältnisse
5. Wettbewerbserlaubnisse / -verbote
6. Rechnungsabgrenzung
7. Vorgaben des Nachbesetzungsverfahren
8. Einzelheiten des Vertrages
9. Anstellung des Nachfolgers
Vertragsinhalt
Gemeinschaftspraxis
Ausscheidender
Nachfolger
Vertragsinhalt
1. Vertragsstruktur
– Kaufvertrag zwischen Ausscheidendem und
Nachfolger
– Ausscheidensvereinbarung zwischen Ausscheidendem
und verbleibenden Gesellschaftern
– Aufnahmevereinbarung zwischen Nachfolger und
verbleibenden Gesellschaftern
Vertragsinhalt
2. Kaufpreisregelung und Abfindung
– Kaufpreiszahlung unmittelbar vom Nachfolger an den
Ausscheidenden
– Bei Leistungsstörungen
• Wiederaufnahme des Ausscheidenden oder
• Anwachsung des Gesellschaftsanteils bei den
verbleibenden Gesellschaftern:
Abfindungsanspruch
Vertragsinhalt
3. Haftungsfragen: Nachhaftung
– Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für alle
bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründeten
Verbindlichkeiten
– Nachhaftungsbegrenzung gem. §§ 736 II BGB, 160
HGB für die während (§ 128 HGB) und vor (§ 130
HGB) der Gesellschafterstellung begründeten
Verbindlichkeiten
– Verhältnis von Verjährung der Verbindlichkeit und Frist
des § 160 HGB
Vertragsinhalt
3. Haftungsfragen: Nachhaftung
– Freistellung des Ausscheidenden durch die verbleibenden
Gesellschafter / durch den Nachfolger, § 738 I BGB
– Freistellung der Gesellschaft und der verbleibenden
Gesellschafter durch den Ausscheidenden für
Behandlungsfehler in Höhe der eigenen Haftungsquote
„Der Verkäufer stellt die PartG und die Partner von Forderungen wegen
Behandlungsfehlern, Honorarregressen oder sonstigen Schäden, die er
vor dem Stichtag verschuldet hat, im Innen- und Außenverhältnis
gegenüber dem jeweiligen Gläubiger frei. Haftet der Verkäufer nur
anteilig, erstreckt sich die Freistellung auf seinen Haftungsanteil.“
Vertragsinhalt
3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden
– Haftung im Außenverhältnis:
• Gesellschaft und GbR-Gesellschafter
• Haftung für Altverbindlichkeiten, § 130 HGB
• abweichend bei der PartG: § 8 PartGG
– Haftung im Innenverhältnis:
• Ausgleichsanspruch, § 426 BGB
• Aufwendungsersatzanspruch, §§ 713, 670 BGB
• Anteilige Innenhaftung als Kollision zu § 707 BGB
• Ausgleichsanspruch gemäß §§ 6 PartGG, 110 HGB
Vertragsinhalt
3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden
– Unbeschränkte persönliche Haftung (§ 8 I PartGG):
Die Partner haften für alle Verbindlichkeiten der
Partnerschaft persönlich in unbeschränkter Höhe und
ein der Partnerschaft beitretender Partner insoweit
auch für die vor seinem Beitritt begründeten (Alt)Verbindlichkeiten.
– Handelndenhaftung (§ 8 Abs. 2 PartG):
Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft wegen
beruflicher Fehler haften neben der unbeschränkt
haftenden Partnerschaft nur die an der
Auftragsbearbeitung beteiligten Partner persönlich;
diese aber unabhängig davon, wann und welchem
Partner der beruflicher Fehler unterlaufen ist.
Vertragsinhalt
3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden
– Part mbB (§ 8 Abs. 4 PartG):
Nur die Partnerschaft „haftet" für (ihre eigenen)
Verbindlichkeiten wegen beruflicher Fehler; die Partner
haften nicht persönlich für diese Verbindlichkeiten der
Partnerschaft.
Vertragsinhalt
4. Dauerschuldverhältnisse
– Freistellung des Ausscheidenden durch die
verbleibenden Gesellschafter / durch den Nachfolger, §
738 I BGB,
• von der gesellschaftsrechtlich vermittelten
Mithaftung
• von der individuell begründeten Schuld (z.B.
persönliche Bürgschaft gegenüber Vermieter)
Vertragsinhalt
5. Wettbewerbserlaubnisse / -verbote
– Wettbewerbsverbot nur gültig, wenn hinreichend
eingegrenzt
• räumlich
• gegenständlich
• zeitlich
– Abwerbeverbot Patienten als Kollision mit freier
Arztwahl?
– Abwerbeverbot Mitarbeiter
– Vertragsstrafe
Vertragsinhalt
6. Rechnungsabgrenzung
– Schwebende Geschäfte
– Abschichtungs- / Auseinandersetzungsbilanz
– Zahlungsmodalitäten Auseinandersetzungsguthaben
Vertragsinhalt
7. Vorgaben des Nachbesetzungsverfahrens
– Vorgaben des Nachbesetzungsverfahrens
berücksichtigen: Übergabe nicht vor dem Tag, an dem
Käufer bestandskräftig zur Teilnahme an der
vertragsärztlichen Versorgung zugelassen wird
– Käufer will Übernahme der Praxis i.d.R. nur dann, wenn
er zugleich auch vertragsärztliche Zulassung erhält
– Ruhen des Praxisbetriebs für einen Monat, bevor ärztliche
Tätigkeit fortgesetzt werden kann (Drittwiderspruchsfrist)?
Vertragsinhalt
8. Einzelheiten des Vertrages
– Namensrechte (§ 12 BGB entgegen
Namensfortführung)
– Übergabedatum
– Patientenkartei
– Kaufpreis
– Gewährleistung / Haftung
– Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB
– Wettbewerbsverbot/Vertragsstrafe
– Rücktrittsrechte / Rückabwicklung
– Kosten
Vertragsinhalt
9. Anstellung des Nachfolgers
– Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung:
Zulassung sämtlicher der Praxis angehöriger
Gesellschafter erforderlich, § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV
– Nachbesetzungsverfahren der KV, § 103 SGB V
– Mitwirkungsrechte der bisherigen Mitglieder der
Gemeinschaftspraxis Vorbereitung des
Nachbesetzungsverfahrens
– Praxisvertretungen
Vertragsinhalt
9. Anstellung des Nachfolgers
Kriterien der Bewerberauswahl im Nachbesetzungsverfahren (§ 103 IV ff. SGB V)
– Berufliche Eignung
– Dauer der ärztlichen Tätigkeit
– Anstellung des Bewerbers bei ausschreibendem Arzt
– Bewerber ist Mitgesellschafter
– Approbationsalter
– Dauer der Eintragung in der Warteliste
– Bewerber ist Sohn, Tochter, Ehegatte
– Wirtschaftliche Interessen des ausscheidenden
Arztes/Erben bis zur Höhe des Verkehrswertes
Lutz Schade
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
HECKER WERNER HIMMELREICH
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Sachsenring 69
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Telefon: +49 (0) 221 / 9 20 81-150
Telefax: +49 (0) 221 / 9 20 81-88-150
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