Abgabe von Anteilen in der Gemeinschaftspraxis Rechtliche Aspekte Vorüberlegungen • Ist-Aufnahme der Gemeinschaftspraxis • Inhalt des Gesellschaftsvertrages? Vorüberlegungen Frage 1: Rechtsform? Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? Frage 3: Regelungen zur Haftung? Frage 4: Regelungen zur Immobilie? Vorüberlegungen Frage 1: Rechtsform? • Gemeinschaftspraxis = Berufsausübungsgemeinschaft • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB • Partnerschaftsgesellschaft (PartG), § 1 ff. PartGG • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, § 1 ff. PartGG Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • • • • • • Beteiligungsverhältnisse Kontenmodell Sonderbetriebsvermögen Abschluss der Behandlungsverträge Patientendokumentation Ausscheiden / Nachfolge Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Beteiligungsverhältnisse – „Am Vermögen der Gesellschaft sind die Gesellschafter jeweils zur Hälfte beteiligt.“ – „Die Gesellschafter bringen das vorhandene Anlagevermögen ihrer Praxen in die Gesellschaft ein.“ – „Die Aktiva und Passiva verbleiben im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.“ – „Der Arzt Dr. X überlässt der Praxisgemeinschaft seine Praxisräume zur Nutzung in Wege der Einlage.“ – „Die Gesellschafter sind zu Nachschüssen nicht verpflichtet.“ Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Sonderbetriebsvermögen – „Folgende Gegenstände verbleiben im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter: • Inventar, • betrieblich genutztes Kfz, • individuelles Mobiliar, zB Bilder, Teppiche, • individuelle Aus- und Weiterbildungsliteratur.“ Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Abschluss der Behandlungsverträge – „Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden nur im Namen des jeweiligen Gesellschafters abgeschlossen.“ – „Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden im Namen der Teilgemeinschaftspraxis abgeschlossen.“ Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Patientendokumentation – Ausgangspunkt: Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB – Gemeinschaftlich? – Getrennt? Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Ausscheiden / Nachfolge – „ Für alle Handlungen die über den Rahmen der laufenden Geschäfte hinausgehen, ist ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich, hierzu gehören insbesondere: • Änderung des Gesellschaftsvertrages, • Auflösung der Gesellschaft, • Aufnahme weiterer Gesellschafter,“ Vorüberlegungen Frage 2: Regelungen im Gesellschaftsvertrag? • Ausscheiden / Nachfolge – „Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Er kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. – Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. – Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn • a) einem Gesellschafter die Entziehung der Approbation oder der vertragsärztlichen Zulassung aufgrund berufsrechtlicher Verfehlungen oder aufgrund der Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bestandskräftig ausgesprochen wird; • b) im Rahmen einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot verhängt wurde; • c) […]. – Durch die Kündigung wird die Gesellschaft aufgelöst.“ Vorüberlegungen Frage 3: Regelungen zur Haftung? • „Derjenige Gesellschafter, der bei einer deliktischen Haftung den Schaden allein verursacht hat, muss den anderen Gesellschafter von der Haftung im Innen- und Außenverhältnis freistellen. • Im Innenverhältnis sind die Gesellschafter einander nach dem Grad ihres jeweiligen Verschuldens zum Ausgleich verpflichtet. • Von Ansprüchen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Privatkrankenkassen auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Honorare stellt die Gesellschaft die Gesellschafter im Innen- und Außenverhältnis frei. Der einzelne Gesellschafter ist jedoch zum Ausgleich verpflichtet, soweit der Forderung der kassenärztlichen Vereinigung oder der Privatkrankenkasse eine unrichtige oder fehlerhafte Dokumentation der ärztlichen Leistung zur honorarmäßigen Erfassung zugrunde liegt.“ Vorüberlegungen Frage 3: Regelungen zur Haftung? • „§ 14 Haftpflichtversicherung Die Gesellschaft als Versicherungsnehmer schließt für jeden Gesellschafter eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ÄrzteSicherVersicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von … EUR ab. Jeder Gesellschafter legt unaufgefordert dem Mitgesellschafter jährlich eine Deckungsbestätigung vor. …“ • Gesetzliche Regelungen? Vorüberlegungen Frage 4: Regelungen zur Immobilie? • Mietvertrag oder eigengenutzte Immobilie? • Persönliche Sicherheiten? • Korrespondierende Regelungen im Gesellschaftsvertrag? Vorüberlegungen • Praxiskaufvertrag als integraler Bestandteil der Altersvorsorge • Selbsttherapie? Keine „Muster verwenden“ • Rechtskauf i.S.d. § 453 BGB • Einheitlicher Kauf- und Abtretungsvertrag bzw. Anteilsübertragungsvertrag (vgl. §§ 398, 433 ff., 453 BGB) • Vertragsarztzulassung im zulassungsbeschränkten Planungsgebiet • Daher öffentlich-rechtliches Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V Vorüberlegungen Zivilrechtliche Übertragung der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände öffentlich-rechtliches Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V Vertragsinhalt Erbrecht Berufsrecht Zulassungsrecht Verwaltungsrecht Steuerrecht Kaufrecht Gesellsc haftsrech t Vertragsinhalt 1. Vertragsstruktur 2. Kaufpreisregelung und Abfindung 3. Haftungsfragen: Nachhaftung und Haftung des Eintretenden 4. Dauerschuldverhältnisse 5. Wettbewerbserlaubnisse / -verbote 6. Rechnungsabgrenzung 7. Vorgaben des Nachbesetzungsverfahren 8. Einzelheiten des Vertrages 9. Anstellung des Nachfolgers Vertragsinhalt Gemeinschaftspraxis Ausscheidender Nachfolger Vertragsinhalt 1. Vertragsstruktur – Kaufvertrag zwischen Ausscheidendem und Nachfolger – Ausscheidensvereinbarung zwischen Ausscheidendem und verbleibenden Gesellschaftern – Aufnahmevereinbarung zwischen Nachfolger und verbleibenden Gesellschaftern Vertragsinhalt 2. Kaufpreisregelung und Abfindung – Kaufpreiszahlung unmittelbar vom Nachfolger an den Ausscheidenden – Bei Leistungsstörungen • Wiederaufnahme des Ausscheidenden oder • Anwachsung des Gesellschaftsanteils bei den verbleibenden Gesellschaftern: Abfindungsanspruch Vertragsinhalt 3. Haftungsfragen: Nachhaftung – Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für alle bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründeten Verbindlichkeiten – Nachhaftungsbegrenzung gem. §§ 736 II BGB, 160 HGB für die während (§ 128 HGB) und vor (§ 130 HGB) der Gesellschafterstellung begründeten Verbindlichkeiten – Verhältnis von Verjährung der Verbindlichkeit und Frist des § 160 HGB Vertragsinhalt 3. Haftungsfragen: Nachhaftung – Freistellung des Ausscheidenden durch die verbleibenden Gesellschafter / durch den Nachfolger, § 738 I BGB – Freistellung der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter durch den Ausscheidenden für Behandlungsfehler in Höhe der eigenen Haftungsquote „Der Verkäufer stellt die PartG und die Partner von Forderungen wegen Behandlungsfehlern, Honorarregressen oder sonstigen Schäden, die er vor dem Stichtag verschuldet hat, im Innen- und Außenverhältnis gegenüber dem jeweiligen Gläubiger frei. Haftet der Verkäufer nur anteilig, erstreckt sich die Freistellung auf seinen Haftungsanteil.“ Vertragsinhalt 3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden – Haftung im Außenverhältnis: • Gesellschaft und GbR-Gesellschafter • Haftung für Altverbindlichkeiten, § 130 HGB • abweichend bei der PartG: § 8 PartGG – Haftung im Innenverhältnis: • Ausgleichsanspruch, § 426 BGB • Aufwendungsersatzanspruch, §§ 713, 670 BGB • Anteilige Innenhaftung als Kollision zu § 707 BGB • Ausgleichsanspruch gemäß §§ 6 PartGG, 110 HGB Vertragsinhalt 3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden – Unbeschränkte persönliche Haftung (§ 8 I PartGG): Die Partner haften für alle Verbindlichkeiten der Partnerschaft persönlich in unbeschränkter Höhe und ein der Partnerschaft beitretender Partner insoweit auch für die vor seinem Beitritt begründeten (Alt)Verbindlichkeiten. – Handelndenhaftung (§ 8 Abs. 2 PartG): Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft wegen beruflicher Fehler haften neben der unbeschränkt haftenden Partnerschaft nur die an der Auftragsbearbeitung beteiligten Partner persönlich; diese aber unabhängig davon, wann und welchem Partner der beruflicher Fehler unterlaufen ist. Vertragsinhalt 3. Haftungsfragen: Haftung des Eintretenden – Part mbB (§ 8 Abs. 4 PartG): Nur die Partnerschaft „haftet" für (ihre eigenen) Verbindlichkeiten wegen beruflicher Fehler; die Partner haften nicht persönlich für diese Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Vertragsinhalt 4. Dauerschuldverhältnisse – Freistellung des Ausscheidenden durch die verbleibenden Gesellschafter / durch den Nachfolger, § 738 I BGB, • von der gesellschaftsrechtlich vermittelten Mithaftung • von der individuell begründeten Schuld (z.B. persönliche Bürgschaft gegenüber Vermieter) Vertragsinhalt 5. Wettbewerbserlaubnisse / -verbote – Wettbewerbsverbot nur gültig, wenn hinreichend eingegrenzt • räumlich • gegenständlich • zeitlich – Abwerbeverbot Patienten als Kollision mit freier Arztwahl? – Abwerbeverbot Mitarbeiter – Vertragsstrafe Vertragsinhalt 6. Rechnungsabgrenzung – Schwebende Geschäfte – Abschichtungs- / Auseinandersetzungsbilanz – Zahlungsmodalitäten Auseinandersetzungsguthaben Vertragsinhalt 7. Vorgaben des Nachbesetzungsverfahrens – Vorgaben des Nachbesetzungsverfahrens berücksichtigen: Übergabe nicht vor dem Tag, an dem Käufer bestandskräftig zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen wird – Käufer will Übernahme der Praxis i.d.R. nur dann, wenn er zugleich auch vertragsärztliche Zulassung erhält – Ruhen des Praxisbetriebs für einen Monat, bevor ärztliche Tätigkeit fortgesetzt werden kann (Drittwiderspruchsfrist)? Vertragsinhalt 8. Einzelheiten des Vertrages – Namensrechte (§ 12 BGB entgegen Namensfortführung) – Übergabedatum – Patientenkartei – Kaufpreis – Gewährleistung / Haftung – Zustimmung des Ehegatten gemäß § 1365 BGB – Wettbewerbsverbot/Vertragsstrafe – Rücktrittsrechte / Rückabwicklung – Kosten Vertragsinhalt 9. Anstellung des Nachfolgers – Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung: Zulassung sämtlicher der Praxis angehöriger Gesellschafter erforderlich, § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV – Nachbesetzungsverfahren der KV, § 103 SGB V – Mitwirkungsrechte der bisherigen Mitglieder der Gemeinschaftspraxis Vorbereitung des Nachbesetzungsverfahrens – Praxisvertretungen Vertragsinhalt 9. Anstellung des Nachfolgers Kriterien der Bewerberauswahl im Nachbesetzungsverfahren (§ 103 IV ff. SGB V) – Berufliche Eignung – Dauer der ärztlichen Tätigkeit – Anstellung des Bewerbers bei ausschreibendem Arzt – Bewerber ist Mitgesellschafter – Approbationsalter – Dauer der Eintragung in der Warteliste – Bewerber ist Sohn, Tochter, Ehegatte – Wirtschaftliche Interessen des ausscheidenden Arztes/Erben bis zur Höhe des Verkehrswertes Lutz Schade Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Sachsenring 69 D - 50677 Köln Telefon: +49 (0) 221 / 9 20 81-150 Telefax: +49 (0) 221 / 9 20 81-88-150 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwhlaw.de
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