030296 PÜ Arbeits- und Sozialrecht Pfalz SS 2016 FALL 2 Welcher Vertrag liegt jeweils vor? a) Ein Unternehmensberater arbeitet auf Grundlage eines unbefristeten Vertrags für eine Consulting-Firma. Er kommt seiner Arbeit ausschließlich in den Räumlichkeiten der Consulting-Firma nach, deren Bibliothek und sonstige Ressourcen er für seine Beratungstätigkeit benutzen kann. Der Berater ist an die Arbeitszeiten und Ruhepausen im Betrieb gebunden und darf sich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Geschäftsführer der Consulting-Firma vertreten lassen. Der Vertrag, den er mit der Consulting-Firma abgeschlossen hat, wurde mit der Überschrift „freier Dienstvertrag“ versehen. c) Ein Programmierer verpflichtet sich, ein den Anforderungen des Bestellers entsprechendes, individuelles Datenverarbeitungsprogramm herzustellen. Dabei ist er nicht zu einer persönlichen Ausführung verpflichtet. Er unterliegt auch keiner fremden Aufsicht. d) Albert verkauft für ein österreichweit tätiges Versicherungsunternehmen Versicherungen. Dazu fährt er mit dem eigenen Auto durch ganz Österreich und verwendet seinen eigenen Laptop. Die Polizzen und weitere Unterlagen, die er für einen Vertragsabschluss mit seinen Kunden benötigt, werden ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Wann Albert seine Aufgabe erfüllen soll, wurde ihm nicht vorgegeben. Es wird nicht kontrolliert, zu welcher Uhrzeit er mit seinen Kunden Kontakt hat, ob er sie telefonisch kontaktiert oder persönlich aufsucht etc. Er ist an keine Arbeitszeiten und an keinen Arbeitsort gebunden. Albert erhält kein fixes Entgelt, sondern lediglich Provision pro Vertragsabschluss. Er verkauft ausschließlich die Versicherungen dieses Unternehmens, für andere Anbieter darf er laut Vertrag nicht tätig werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc