Fiesester Anwalt: Noch mehr Opfer!

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AKTUELL
17. Mai 2015
ir fast das
Foto: Niklaus Wächter, Olaf Wilke, Kapo NW, Reuters
iroslaw P.* (55) ist der
fieseste Anwalt der
Schweiz. Eine Mutter
aus Cham ZG, deren Sohn († 18)
bei einen Verkehrsunfall
starb, betrog er
um rund 100 000
Franken – das Regionalgericht
Thun BE verurteilte den Anwalt
im September.
Dort inszenierte sich P. als Opfer,
zog das Urteil weiter ans Obergericht. Dabei kam
heraus: P. hat bereits vor dem Fall
in Cham eine ihm
nahestehende Bekannte nach
Strich und Faden betrogen.
Die Frau erlitt bei einem Surfunfall schwere Verletzungen, die
Versicherung zahlte – an P., der
die Leistungen in die eigene Tasche steckte. Die Richter in Thun
zeigten sich schockiert über so
viel Kaltherzigkeit.
Zudem stellte
sich heraus, dass
P.
auch
in
Deutschland sein
Unwesen treibt.
Er zockte einen
deutschen Zahntechnik-Unternehmer ab, der
Miroslaw P. ahnungslos
die
rechtliche Regelung
seiner
Schweizer Niederlassung anvertraut hatte.
Das Obergericht verurteilte ihn zu 28 Monaten unbedingt. P. verliess das Gericht noch vor der Urteilsverkündung. l NIKLAUS WÄCHTER
*Name der Redaktion bekannt
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Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG). CREDIT-now
ist eine Produktmarke der BANK-now AG, Horgen.
Für solche
Kastenwagen der
Polizei gilt seit
2006 keine
Gurtenpflicht
mehr.
teur drei Wochen krank.
«Ich arbeite
selbständig
auf
dem
Bau. Durch
den Unfall
hatte
ich
fast einen
Monat lang
keine Einnahmen.»
Etliche
Briefe hat
Waltert der
Polizei seither geschrieben. Er will,
dass diese
als Verursacher für die Ausfälle aufkommt.
Doch die Beamten winken ab: «Es
handelte sich um ein normales
Bremsmanöver und um keinen Unfall», schreibt der Chef der Stabsdienste der Luzerner Polizei. «Wir
halten fest, dass der Transport unter Einhaltung aller geltenden
Vorschriften durchgeführt wurde.»
Fiesester Anwalt:
Noch mehr Opfer!
M
Waltert beharrt auf
seiner Geldforderung
Frage der Woche
Hat die Polizei Rolf Waltert zu Recht
so hart angefasst?
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Polizisten gingen nicht darauf
ein.»
Waltert wird nach Zug gebracht,
verbringt zwei Nächte im Gefängnis. Als er wieder zu Hause ist, besucht er einen Arzt. Dieser hält im
Zeugnis Prellungen an Arm und
Schulter fest. Er schreibt den Mon-
Tatsächlich gibt es in der Schweiz
seit 2006 eine Ausnahmeregelung.
Fahrzeuge für den Gefangenentransport müssen keine Gurte haben. Die Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren hat
beim Bundesamt für Strassen da­
rum gebeten. Zwar würde «den Gefangenen eine wichtige Schutzeinrichtung vorenthalten», heisst es im
Schreiben. Mit gefesselten Händen
sei es zwar «schwierig oder sogar
unmöglich, sich festzuhalten oder
einen Aufprall abzudämpfen»,
aber das eigene Personal werde
«beim Anlegen und Lösen der Gurte einer Verletzungsgefahr durch
die Gefangenen (Kopfstösse, Schläge mit den Knien) ausgesetzt.» Es
reiche aus, die Wagen an gewissen
Stellen zu polstern.
Die KKJPD gewichtet die Sicherheit der Polizisten also höher
als jene der Gefangenen. Waltert
ist verärgert: «Ich hätte mir auch
das Genick brechen können!»
Er beharrt weiterhin auf seinen
Geldforderungen. «Nur wegen der
Polizei habe ich mich verletzt,
konnte dadurch wochenlang nicht
arbeiten. Ich überlege mir, mit
­einem Anwalt gegen die Verantwortlichen vorzugehen.» l
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