WebAkte-Nutzungsbedingungen (e.Consult – Anwalt) § 1

WebAkte-Nutzungsbedingungen (e.Consult – Anwalt)
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist es, dem Kunden (Anwaltskanzlei) die Möglichkeit einer sicheren Kommunikation mit seinen Mandanten und Versicherungsunternehmen über das Internet zu ermöglichen.
§ 2 Leistungen von e.Consult AG
e.Consult AG richtet der Anwaltskanzlei die WebAkte auf einem leistungsfähigen und sicheren Server ein und übermittelt ihr den Zugangscode zur Nutzung. Die für den Gebrauch der
WebAkte erforderliche Software verbleibt auf dem Server.
Die Anwaltskanzlei hat die Möglichkeit, auf dem für sie von e.Consult AG eingerichteten virtuellen Datenserver Daten abzulegen, auf die sie und die von ihr autorisierten Mandanten
zugreifen können; auch den Mandanten ist es möglich, Daten dort abzulegen. e.Consult AG
schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung. Sie trifft hinsichtlich der übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für
die Beachtung etwaiger Aufbewahrungsfristen ist die Anwaltskanzlei verantwortlich.
e.Consult AG gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit. Unvermeidbare Wartungsarbeiten werden möglichst dann vorgenommen, wenn mit Beeinträchtigungen am wenigsten zu rechnen
ist; sie werden nach Möglichkeit angekündigt.
Von e.Consult AG nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von den Anwaltskanzleien, deren Mandanten oder sonstigen Beteiligten zu dem von
e.Consult AG betriebenen Übergabepunkt („Anmeldung WebAkte“).
e.Consult AG gewährleistet die Nutzung im Hinblick auf Ausfallsicherheit, Datensicherung
und Schutz vor unberechtigten Zugriffen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und
den selbst auferlegten, strengen Sicherheitsvorkehrungen, und zwar insbesondere durch
Firewall-Systeme, ssl-Verschlüsselung, Authentifizierung durch „Benutzernamen/Passwort“,
Datensicherung usw.
§ 3 Datenschutz / Datensicherheit
(1) e.Consult AG erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die
Durchführung des Vertrages notwendig ist; die Anwaltskanzlei erklärt sich einverstanden,
dass ihre Daten von e.Consult AG gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden,
soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange der Anwaltskanzlei und des Zwecks
dieses Vertrags notwendig ist.
(2) Soweit die Anwaltskanzlei durch die Nutzung der WebAkte personenbezogene Daten
verarbeitet, ist sie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften nach den
Grundsätzen der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich. e.Consult AG verarbeitet die von
Seiten der Anwaltskanzlei bzw. von deren Mandanten übermittelten Daten nur im Rahmen
der Weisungen der Anwaltskanzlei; auf die Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung wird
hingewiesen.
(3) e.Consult AG gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten
auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und des Datenschutzkonzeptes. Wirksame technische und organisatorische Maßnahmen gemäß § 9 Satz 1 BDSG,
wie Zutritts-, Zugangs,- Zugriffs- und Weitergabekontrolle, Eingabe-, Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle sowie Trennungsgebot sind sichergestellt.
e.Consult AG verpflichtet sich darüber hinaus, über Daten, die von der Anwaltskanzlei oder
Mandanten in der virtuellen Kanzlei hinterlegt werden und von denen e.Consult AG (zufällig)
Kenntnis erhalten sollte, strenge Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung trifft
auch Erfüllungsgehilfen, deren e.Consult AG sich bedient.
§ 4 Datensicherung
Die im Auftrag verarbeiteten Daten werden wöchentlich vollständig gesichert und täglich hinsichtlich der Änderungen und des Zuwachses.
Diese Daten werden 30 Tage rückwirkend aufbewahrt. Ausgenommen hiervon sind Daten,
bei denen der Auftraggeber die sofortige Löschung nach der Verarbeitung verfügt hat.
Im Übrigen obliegt es der Anwaltskanzlei, die in die WebAkte eingestellten Daten – etwa mit
der Archivierungsfunktion – zu sichern.
§ 5 Zugriffsberechtigungen, Einwilligung Betroffener
Die Anwaltskanzlei erhält für jeden der von ihr in Anspruch genommenen Arbeitsplätze eine
Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort. Benutzernamen und Passwort dürfen nur den von der Anwaltskanzlei berechtigten Nutzern mitgeteilt
werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
Soweit die Anwaltskanzlei ihren Mandanten den Zugang zur WebAkte eröffnet, obliegt es ihr,
die Mandanten zum sicheren Umgang mit den Zugangsdaten anzuhalten.
Da bspw. beim Ablegen von Schriftstücken oder Dateien durch die Anwaltskanzlei in der
WebAkte in der Regel personenbezogene Daten des Mandanten als Betroffenen verarbeitet
werden, empfiehlt e.Consult AG der Anwaltskanzlei, sich von den Mandanten schriftliche
Einwilligungen von den Betroffenen erteilen zu lassen.
§ 6 Mitwirkungsleistungen der Anwaltskanzlei
Der Anwaltskanzlei obliegt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihr zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von e.Consult AG definierten Datenübergabepunkt herzustellen. e.Consult AG ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren,
sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen.
§ 7 Sperrung / Löschen von Inhalten der WebAkte
Wird von Dritten oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs
oder die Löschung von in die WebAkte eingestellten Daten oder (auch einzelner) Dokumente
verlangt, so ist e.Consult AG nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.
Im Übrigen ist e.Consult AG zur Sperrung berechtigt, wenn
-
die
Anwaltskanzlei oder ein Berechtigter dies unter Angabe des Zugangscodes
schriftlich verlangen,
-
dies zur Verhinderung des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die Sicherheit der WebAkte oder das System dringend erforderlich und geeignet erscheint
oder
-
die Vertragszeit abgelaufen ist.
Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der für die Sperrung vorliegende Grund entfallen ist.
E.Consult AG ist zur Löschung der in der WebAkte abgelegten Daten berechtigt, wenn
-
die Vertragszeit abgelaufen ist,
-
dies behördlich angeordnet wird,
-
die Anwaltskanzlei dies unter Angabe des Zugangscodes schriftlich verlangt,
-
ein Dritter einen rechtskräftigen Anspruch hierauf hat oder
-
aus sonstigem wichtigen Grund, wenn der Verbleib der Daten für e.Consult AG nicht
zumutbar ist.
Eine Löschung soll erst erfolgen, wenn durch die Sperrung nicht der bezweckte Erfolg erreichbar ist und die Anwaltskanzlei zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
§ 8 Vergütung
Die Anwaltskanzlei hat für die von ihr gewählte Kategorie die sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von e.Consult AG ergebenden Entgelte zu zahlen.
e.Consult AG ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrunde liegende Preisliste nach billigem
Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern. e.Consult AG wird die Anwaltskanzlei über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
§ 9 Vertragslaufzeit
Die Vertragszeit beginnt mit der Einrichtung der WebAkte auf dem Server und Übermittlung
der Zugangsdaten. Sie endet nach Ablauf von 24 Monaten. Während der ersten 30 Tage
steht der Anwaltskanzlei ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der
Vertragslaufzeit der Verlängerung widerspricht.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien vorbehalten. Wichtige Gründe für e.Consult AG sind insbesondere Zahlungsverzug der
Anwaltskanzlei in Höhe von mehr als einem monatlichen Entgelt, Verletzung erheblicher
Mitwirkungspflichten, rechtswidrige Einstellung von Dateien.
Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung durch e.Consult AG bleibt es dieser
unbenommen, entgangene Vergütungsansprüche im Wege des Schadenersatzes – ggf. unter Berücksichtigung des Ersparten – geltend zu machen.
Kündigung und Widerspruch müssen schriftlich erfolgen.
Mit dem Ende der Vertragszeit - auch durch außerordentliche Kündigung - wird der Zugang
gesperrt. Sämtliche Daten und Dokumente werden 30 Tage nach Ablauf der Vertragszeit
vollständig gelöscht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Anwaltskanzlei kann die Löschung auch
früher erfolgen.
§ 10 Mängelhaftung
Sind die von e.Consult AG erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet e.Consult AG gemäß
den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Mangels sind die Parteien des Vertrages sich insbesondere über folgendes einig:
-
es stellt keinen Mangel dar, wenn die Funktion des Internets oder die Kommunikation
über das Internet gestört ist, ebenso wenig die etwaige Funktionsuntüchtigkeit des
von der Anwaltskanzlei verwandten EDV-Systems;
-
es ist nicht möglich, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind;
-
es liegt kein Mangel vor, wenn die WebAkte etwaigen speziellen und individuellen
Anforderungen der Anwaltskanzlei nicht gerecht wird.
Eine Störung des Zugangs zur WebAkte ist nur als Mangel anzusehen, wenn die Entstörungsarbeiten nicht spätestens 6 Stunden nach Anzeige der Störung durch die Anwaltskanzlei begonnen werden und die Störung nicht binnen 24 Stunden nach ihrer Anzeige beseitigt
ist.
Die Anwaltskanzlei hat e.Consult AG Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 11 Haftungsmaßstab und -begrenzung
(1) e.Consult AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haftet e.Consult AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. e.Consult AG haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit
deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf
EUR 5.000,00.
§ 12 Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist e.Consult AG berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. e.Consult AG wird der Anwaltskanzlei die
Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in
Textform ankündigen. Ist diese mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedin-
gungen nicht einverstanden, so kann sie den Änderungen mit einer Frist von einer Woche
zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht die Anwaltskanzlei nicht,
so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihr genehmigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht
die Textform vorsieht.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung Saarbrücken vereinbart.
Ev. Erklärungen gegenüber e.Consult AG richten Sie bitte an:
e.Consult AG
Robert-Koch-Straße 18
66119 Saarbrücken
[email protected]
Stand Juni 2015