Schnellübersicht Abkürzungen Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? 6 7 1 Die Einkommensteuererklärung 9 2 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 15 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 19 4 Einkünfte aus einer Nebentätigkeit 81 5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 93 6 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen 101 7 Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte 109 8 Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte 113 9 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 119 10 Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen 145 11 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 153 12 Musterfall Oberstabsfeldwebel Eifrig 157 13 Tipps und Informationen 199 14 Stichwortverzeichnis 219 15 1 Abkürzungen Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AUV Auslandsumzüge AZ Aktenzeichen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BFH Bundesfinanzhof BKGG Bundeskindergeldgesetz BRKG Bundesreisekostengesetz BStBl Bundessteuerblatt BUKG Bundesumzugskostengesetz EStDV Einkommensteuerdurchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union FG Finanzgericht HS Halbsatz i. H. v. in Höhe von LStH Hinweise zu den Lohnsteuerrichtlinien LStR Lohnsteuerrichtlinien Nr. Nummer OFD Oberfinanzdirektion sog. sogenannt Stkl Steuerklasse TGV Trennungsgeldverordnung UStG Umsatzsteuergesetz z. B. zum Beispiel ZfA Zulagenstelle für Altersvermögen 6 www.WALHALLA.de Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? Der Soldatenberuf birgt zahlreiche Besonderheiten, welche für die Steuererklärung wichtig sind, etwa Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze, Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Aber auch Fragen nach der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum stellen sich bei Soldaten überdurchschnittlich oft. Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt, kann die eigene steuerliche Situation optimieren. Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht zu haben. Besonderer Wert wurde auf eine verständliche Sprache ohne komplizierte Formulierungen gelegt. Zudem wurde es vermieden, Sie mit der Angabe von Paragraphen und sonstigen Fundstellen zu belasten. Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. So kommen Sie schneller auf den Kern Ihrer Frage. Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Erfolgreich arbeiten mit diesem Fachratgeber Der vorliegende Ratgeber soll Sie in die Lage versetzen, unter Kenntnis Ihrer berufsspezifischen steuerlichen Belange und der für Sie relevanten Sachverhalte Ihre steuerliche Situation legal zu optimieren. www.WALHALLA.de 7 1 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? 1 Deshalb wird zunächst erläutert, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung. Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Soldat) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Ein Beispielfall mit Erläuterungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung sowie wichtige Tipps schließen das Buch ab. Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Hilfreich ist das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische Sachverhalte lassen sich schnell nachschlagen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für die sachlichen Anregungen und Kritik. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt. Viel Erfolg! Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom-Kaufmann, Oberstleutnant der Reserve Hinweis: Die amtlichen Formulare des Bundesfinanzministeriums zur Einkommensteuererklärung 2013 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Enthalten sind die vorläufigen Formulare. Nachteile entstehen dadurch keine. 8 www.WALHALLA.de Die Einkommensteuererklärung Definition ................................................................................... 10 Die Pflichtveranlagung .............................................................. 10 Die Antragsveranlagung ........................................................... 12 Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung ............ 12 Welches Finanzamt ist zuständig? ............................................ 13 2 Definition 2 Noch immer ist neben Einkommensteuererklärung der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ im Umlauf, obwohl diese formale Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. „Lohnsteuer“ ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Da Sie als Soldat aus dem Dienstverhältnis als Arbeitnehmer Bruttoarbeitslohn beziehen, wird entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch die Besoldungsstelle an das Finanzamt abgeführt. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das „zu versteuernde Einkommen“ zu Grunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. „Zu versteuerndes Einkommen“ meint dabei die Größe, auf welche die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus der sich dann die tatsächliche Steuer errechnet. Dies bedeutet, dass vom Jahresbruttoarbeitslohn Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, um zum „zu versteuernden Einkommen“ zu gelangen. Beziehen Sie neben den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Soldat weitere Einkünfte, z. B. aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung einer Immobilie, so sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen „Pflichtveranlagung“ und der sogenannten „Antragsveranlagung“, welche freiwillig ist, unterschieden. Die Pflichtveranlagung Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht. Als Soldat sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbständiger Arbeit, das heißt in Ihrem Fall aus den laufenden Bezügen besteht, ein Steuerabzug vorgenommen wurde und 10 www.WALHALLA.de Die Pflichtveranlagung 쐍 Einkünfte (das ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen, falls diese 410 EUR im Jahr übersteigen. Andere Einkünfte ergeben sich beispielsweise aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit, oder 쐍 die Summe der steuerfrei erhaltenen Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld etc., mehr als 410 EUR im Jahr beträgt, oder 쐍 von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezogen wurde, also auf eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI gearbeitet wurde, oder 쐍 bei einem Steuerpflichtigen die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder 쐍 beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, oder 쐍 vereinfacht ausgedrückt auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, oder 쐍 ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder 쐍 Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, wie beispielsweise Entlassungsentschädigungen, ermittelt wurde, oder 쐍 die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat, oder 쐍 bestimmte Fälle der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht vorliegen. www.WALHALLA.de 11 2 Die Einkommensteuererklärung Die Antragsveranlagung 2 Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies beantragt wird. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung. Eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht mehr einzuhalten. Es gelten lediglich die üblichen Verjährungsfristen von maximal sieben Jahren. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung immer dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge. Sind beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 1 000 EUR, so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen. Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, sich entweder zusammen veranlagen zu lassen oder aber die getrennte Veranlagung zu beantragen. In den allermeisten Fällen ist es so, dass die Zusammenveranlagung die steuerlich günstigste Variante darstellt. Die getrennte Veranlagung kann jedoch beispielsweise dann günstiger sein, wenn der eine Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte bezieht. Beispiele für solche Einkünfte sind Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. und ausländische, im Inland steuerfreie Einkünfte. Ein weiterer Fall, in dem die getrennte Veranlagung günstiger sein kann, ist dann gegeben, wenn der Ehegatte, der Soldat ist, neben sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedrige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt, in der Regel im Rahmen einer Anwartschaft, und der Einkünfte beziehende Ehegatte hohe Beiträge zahlt. 12 www.WALHALLA.de Welches Finanzamt ist zuständig? Hier sollte unbedingt eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden, was sinnvollerweise durch den Einsatz eines entsprechenden EDV-Programms geschieht. 2 Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Soldat seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Soldat vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Soldaten, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Sind Sie ins Ausland versetzt und haben in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wehrbereichsverwaltung befindet, die für Ihre Besoldung zuständig ist. Die Einkommensteuererklärung rechtzeitig vorbereiten Termine und Fristen einhalten Die folgenden Termine sollten Sie beachten: 31. Januar Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn der Freibetrag ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Berücksichtigung finden soll. 31. Mai Bis zu diesem Termin muss bei einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Wer von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein betreut wird, kann sich die Frist grundsätzlich bis zum 31. Dezember verlängern lassen. 30. November Dies ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder Ergänzung von Lohnsteuerkarten bzw. der Ersatzbescheinigung für das laufende Jahr. www.WALHALLA.de 13 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem Die verschiedenen Einkunftsarten ............................................ 16 Die Summe der Einkünfte .......................................................... 17 3 Die verschiedenen Einkunftsarten Der Einkommensteuer unterliegen die im Einkommensteuergesetz definierten sieben Einkunftsarten: 쐍 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 3 쐍 Einkünfte aus Gewerbebetrieb 쐍 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 쐍 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 쐍 Einkünfte aus Kapitalvermögen 쐍 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 쐍 sonstige Einkünfte Während es sich bei den ersten drei Einkunftsarten um sogenannte „Gewinneinkünfte“ handelt, bezeichnet man die anderen als „Überschusseinkünfte“. Dies liegt daran, dass bei den Gewinneinkünften der Gewinn als Differenz zwischen den Einnahmen und den Betriebsausgaben ermittelt wird. Daraus wird auch deutlich, dass es sich bei diesen Einkunftsarten um solche handelt, mit denen eine unternehmerische Tätigkeit verbunden ist. Bei den Überschusseinkünften hingegen wird der Überschuss durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten ermittelt. Praxis-Tipp: Soldaten beziehen aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Werden keine höheren Werbungskosten als der Pauschbetrag in Höhe von 1 000 EUR nachgewiesen und wird zudem auf keine weitere Lohnsteuerkarte gearbeitet, so ermitteln sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in diesem Fall aus der Bruttolohnsumme abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages. 16 www.WALHALLA.de Die Summe der Einkünfte Beispiel: Ein Soldat bezieht im Jahr einen Bruttolohn in Höhe von 23 480 EUR. Weitere Einnahmen hat er nicht. Da er keine Werbungskosten nachweisen kann, die über dem Pauschbetrag liegen, betragen seine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 23 480 EUR ./. 1 000 EUR = 22 480 EUR. Die Summe der Einkünfte Die Zusammenfassung der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten ergibt die Summe der Einkünfte. Von diesem Betrag wiederum sind der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie der Freibetrag für Land- und Forstwirte abzuziehen, um zum Gesamtbetrag der Einkünfte zu gelangen. Hieraus errechnet sich nach Abzug der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen das Einkommen. Nach einem eventuellen Abzug von Kinderfreibeträgen sowie dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Durch Anwendung der Steuertabelle (Grundtabelle für Ledige/Splittingtabelle für Eheleute bzw. Eingetragene Lebenspartner) ist nun die tarifliche Steuer festzustellen. Nach Abzug von eventuellen Steuerermäßigungen ergibt sich die festzusetzende Einkommensteuer. Ist diese niedriger als die Summe der gezahlten Lohnsteuer und möglicher sonstiger Vorauszahlungen, so ergibt sich eine Erstattung. Umgekehrt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen. Praxis-Tipp: Nachzahlungen ergeben sich häufig dann, wenn im zu versteuernden Einkommen Beträge enthalten sind, für die kein Lohnsteuerabzug vorgenommen und auch keine Vorauszahlung geleistet wurde. www.WALHALLA.de 17 3 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem Beispiel: 3 Ein Soldat übt neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler aus. Da auf die hierauf erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Vorauszahlungen festgesetzt waren, kann es zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft + Einkünfte aus Gewerbebetrieb + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit + Einkünfte aus Kapitalvermögen + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung + Sonstige Einkünfte = Summe der Einkünfte ./. Altersentlastungsbetrag ./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ./. Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte ./. Sonderausgaben ./. Außergewöhnliche Belastungen = Einkommen ./. Kinderfreibeträge ./. Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes = 18 zu versteuerndes Einkommen www.WALHALLA.de Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Grundsätzliches .......................................................................... 20 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ........................ 21 Berufliche Auswärtstätigkeit ..................................................... 30 Doppelte Haushaltsführung ...................................................... 48 Auslandseinsatz .......................................................................... 58 Arbeitsmittel .............................................................................. 60 Arbeitszimmer ............................................................................ 62 Berufskleidung ........................................................................... 64 Beiträge zu Berufsverbänden .................................................... 67 Telefonkosten ............................................................................. 67 Bewerbungskosten .................................................................... 68 Unfallkosten ............................................................................... 69 Schadensersatz ........................................................................... 69 Verfahrens- und Prozesskosten ................................................. 69 Umzugskosten ............................................................................ 70 Versicherungen .......................................................................... 74 Kontoführungsgebühr ............................................................... 75 Fortbildung ................................................................................. 75 Ehrenamt .................................................................................... 78 4 Grundsätzliches 4 Ausgangspunkt für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist der Bruttolohn eines Kalenderjahres. Diesen Betrag entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, welche Ihnen von der Besoldungsstelle zu Beginn eines Jahres für das vorangegangene Jahr zur Verfügung gestellt wird. Können Sie keine höheren Werbungskosten als den Pauschbetrag in Höhe von 1 000 EUR nachweisen, so ergeben sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit durch die Berechnung Bruttolohn minus 1 000 EUR. Sind die Werbungskosten jedoch höher als 1 000 EUR, so sind die gesamten, und nicht nur die den Betrag von 1 000 EUR übersteigenden Werbungskosten nachzuweisen. Definition: Werbungskosten Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, in Ihrem Fall des Arbeitslohnes. Werbungskosten liegen folglich dann vor, wenn Kosten entstanden sind, welche objektiv mit dem Beruf in Zusammenhang stehen und subjektiv geeignet sind, den Beruf zu fördern. Ob die Aufwendungen tatsächlich den gewünschten Erfolg herbeigeführt haben, ist unerheblich. Von den Werbungskosten abzugrenzen sind die Kosten der allgemeinen Lebensführung, welche bei der Ermittlung der Einkünfte nicht in Abzug gebracht werden dürfen. Zu beachten ist, dass die Höhe der Werbungskosten nach oben hin nicht begrenzt ist. Allerdings wird der Abzug versagt, wenn die angesetzten Beträge als unangemessen hoch anzusehen sind. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach der „allgemeinen Verkehrsauffassung“. Praxis-Tipp: Der Bereich der Werbungskosten bietet für Sie die besten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Denn nur hier können Sie durch geschickte Argumentation und entsprechenden Nachweis eine berufliche Veranlassung der Aufwendungen glaubhaft machen. Nutzen Sie dieses Potenzial! 20 www.WALHALLA.de Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Die für Sie grundsätzlich relevanten Werbungskosten werden zur besseren Übersicht in folgende Fallgruppen unterteilt: 쐍 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 쐍 Berufliche Auswärtstätigkeit 쐍 Doppelte Haushaltsführung 쐍 Auslandsverwendung 쐍 Arbeitsmittel 4 쐍 Arbeitszimmer 쐍 Berufskleidung 쐍 Beiträge zu Berufsverbänden 쐍 Telefonkosten 쐍 Bewerbungskosten 쐍 Unfallkosten 쐍 Schadensersatz 쐍 Prozesskosten 쐍 Umzugskosten 쐍 Versicherungen 쐍 Kontoführungsgebühr 쐍 Ehrenamt Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Höhe der Entfernungspauschale Für die Wege zwischen Ihrer Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale, welche unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt wird, in Höhe von 0,30 EUR je Entfernungskilometer angesetzt werden. Höchstens werden jedoch 4 500 EUR zum Abzug zugelassen. Auszugehen ist dabei von der kürzesten Straßenverbindung, wobei angefangene Kilometer nicht berücksichtigt werden. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung. www.WALHALLA.de 21 Stichwortverzeichnis Abgeltungsteuer 102, 107 – Veräußerung Wertpapiere 104 – Zinsen 103 Abnutzung, Autotelefon/Handy 68 Abschreibung 33, 47, 95, 96 Abwesenheit 34 Aktien 103 Altersentlastungsbetrag 17, 115 Altersübergangsgeld 207 Altersvorsorge 130 Anschaffungs- und Herstellungskosten 99 Anschaffungskosten 47 Antragsveranlagung 10, 12 Arbeitslosengeld 11, 207 Arbeitsmittel 12, 60, 76 Arbeitsstätte, regelmäßige 31 Arbeitszimmer 61, 62, 76 Aufwandsvergütung 59 Aufwendungen 94, 95 – doppelte Haushaltsführung 53 – Fortbildung 76 – Garage 33 – Umzug 71 – Vermietung/Verpachtung 95 Ausbildungsfreibetrag 11 Ausbildungskosten 75 Ausland 45 Auslandseinsatz 58 Auslandsreisen 45 Auslandsumzug 73 Auslandsverwendungszuschlag 59 Behindertenpauschbetrag 11, 143 Beiträge zu Berufsverbänden 67 Belastung, zumutbare 140 Belastungen, außergewöhnliche 17, 139 Belege 155 Berufliche Auswärtstätigkeit 30 Berufliche Veranlassung 49 Berufsausbildungskosten 75, 121, 129 Berufsfortbildungskosten 75 Berufskleidung 64 Berufsverbände 67 Beschäftigung, geringfügige 82 Beschäftigungsort 51 Besteuerung 107 – Kapitallebensversicherungen 107 Betriebsausgaben 86, 87 Bewerbung 68 Bewerbungskosten 68 Bruttolohn 20 Bücherregal 61 Büromaterial 61, 76 Büromöbel 61 Dienstort 51 Dienstreise 30 Disziplinarverfahren 69 Dividenden 102 Dreimonatsfrist 35 Ehrenamt Begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) 130 Begünstigte Spenden 137 Behindertenausweis 143 www.WALHALLA.de 78 Eigentumswohnung 98 Einfamilienhaus 98 Einkommen, zu versteuerndes 17, 114 219 15 Stichwortverzeichnis Einkünfte aus 16 – Gewerbebetrieb 16 – Kapitalvermögen 16, 105 – Land- und Forstwirtschaft 16 – nichtselbstständige Arbeit 16 – selbstständige Arbeit 16 – sonstige Einkünfte 16 – Vermietung und Verpachtung 16, 99 Einkunftsarten 16, 103 Einliegerwohnung 97 Einnahmen-Überschussrechnung 86 Einnahmen, steuerfreie 206 Einspruch 207 Einzelveranlagung 205 Entfernungspauschale 21 – bei Behinderung 28 Entlastungsbetrag 115 – Alleinerziehende 17, 115 Erhaltungsaufwand 94, 99 Erstattung 17 Existenzminimum 146 Fachliteratur 15 61, 76 Fahrgemeinschaften 26 Fahrten 21 Fahrtenbuch 46 Fahrtkosten 12, 32, 53, 76, 77 Familienheimfahrt 54, 57 Familienwohnort 51 Finanzierungskosten 94 Flugreisen 46 Formulare 154 Fortbildung 75, 77 Fortbildungskosten 75, 129 Freibetrag 11 – bei bestimmten Tätigkeiten 84 – Betreuungs-, Erziehungs-/Ausbildungsbedarf 17 220 – für Kinder 146 – Land- und Forstwirte 17, 117 Freistellungsaufträge 106 Gebrauchtwagen 47 Genussrechte 102 Geringfügige Beschäftigung 82 Gewinn/Verlust private Veräußerungsgeschäfte 111 Gewinnanteile 102 Gewinne 86, 103 Gewinneinkünfte 16 Gewinnermittlungsvorschriften 86 Grundstücksverkäufe 110 Grundtabelle 17 Haftpflichtversicherungsprämien 33 Handwerkerleistungen 151 Härteausgleich 146, 148 Haushaltsfreibetrag 115 Haushaltsführung, doppelte 48, 49, 51, 70 Haushaltsnahe Beschäftigungen 149 Haushaltsnahe Dienstleistungen 150 Hausstand, eigener 49 Heirat 202, 205 Hinterbliebenenpauschbetrag 144 Insolvenzgeld 11, 207 Jahresfahrleistung 47 Kapitalertragsteuer 106 Kapitalforderungen 102 Kapitallebensversicherungen 107 Kapitalvermögen 102 www.WALHALLA.de Stichwortverzeichnis Kinder 146 Kinderbetreuungskosten 125 Kinderfreibetrag 17, 146 Kindergeld 131 Kinderzulage 131 Kirchensteuer 121, 126 Klage 207 Kleinunternehmerregelung 91 Kontoführungsgebühr 75 Kosten eigener Berufsausbildung 129 Kostenpauschale 32 Kraftfahrzeugsteuern 33 Krankengeld 11, 207 Kurse 76 Kurzarbeitergeld 11, 207 Lasten, dauernde 121 Leasingkosten 47 Lebensgemeinschaft, nichteheliche 51 Lebensinteressen, Ort der 51 Lebensmittelpunkt 23 Lebensversicherungen 102 Lehrgänge 76 Lohnsteuerbescheinigung 20 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 202 Lohnsteuerkarte 84, 201 Makler 56 Maklerkosten 72 Mietaufwendungen 72 Mindesteigenbeitrag 133 Mitgliedsbeiträge/Spenden politische Parteien 138 Mutterschaftsgeld 11, 207 Nachzahlung 17 Nebenkosten 56, 95 www.WALHALLA.de Nebentätigkeit 84 – mit Lohnsteuerkarte 84 – nichtselbstständige 82 – selbstständige 86 Nutzungsdauer 47 Pauschbetrag 12, 16, 20, 143, 144 Pauschbeträge 2010 211 PC 61 Pflegepauschbetrag 144 Pflichtveranlagung 10 Progressionsvorbehalt 11, 206 Prozess 69 Prozesskosten 69 Prüfungen 76 Rechnung 89 Reisekosten 207 Reisenebenkosten 32 Renten 121 Reparaturkosten 33 Repetitorien 76 Riester-Rente 130 Schadensersatz 69 Scheidung 11 Schreibtisch 61 Schulgeld 121, 130 Sockelbetrag 134 Solidaritätszuschlag 106 Sonderausgabe 12, 17, 120, 138 Sonderausgabenabzug 134 Sonderausgabenpauschbetrag 121 Sparer-Pauschbetrag 104 Spekulationsfrist 110 Spekulationsgewinn 110 Spenden 120, 121 Splittingtabelle 17 Sprachreisen 76 Steuerbelastung 104 221 15 Stichwortverzeichnis Steuerberatungskosten 128 Steuerbescheinigung 106 Steuerermäßigungen 17, 149 Steuerfreie Einnahmen/ Progressionsvorbehalt 206 Steuerhinterziehung 210 Steuerklasse 117 Steuerklassenwahl 200 Tätigkeit, gewerbliche/freiberufliche 86 Teilarbeitslosengeld 207 Telefon 67 Telefonkosten 59, 67 Termine, Steuererklärung 13 Tilgungsvereinbarung 98 Tod 11 Trennungsgeld 207 Truppenübungsplatzaufenthalt 34 Übergangsbeihilfen/Übergangs- 15 gebührnisse 203 Übergangsgeld 207 Übernachtungsaufwendungen 55 Übernachtungskosten 32, 45, 53, 59, 76 Übernachtungspauschale 58 Überschusseinkünfte 16 Übungsleitertätigkeit 87 Umsatzsteuer 89 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 90 Umsatzsteuer-Voranmeldung 90 Umsatzsteuerpflicht 89 Umschulungsmaßnahme 129 Umzugskosten 53, 70, 73, 207 Umzugskostenvergütung 71, 73 Unfallkosten 25, 69 Unfallversicherung 74 222 Unterhalt 121 Unterhaltsaufwendungen 141 Unterhaltsleistungen 121, 141 Veranlagung 12 – besondere 205 – getrennte 205 Verfahrenskosten 69 Verkauf von Wertpapieren 103 Verkehrsmittel 24 Verletztengeld 11, 207 Verlustrücktrag/Verlustvortrag 139 Vermietung 94 Verpflegungsmehraufwendungen 32, 34, 44, 53, 59, 76, 77 Verpflegungspauschale 54, 58 Versicherungen 74 Versicherungsmakler 87 Versorgungsausgleich 122 Verwalterkosten 95 Vorauszahlungen 17, 204 Vorsorgeaufwendungen 12, 122 Weiterbildungsmaßnahmen 77 Werbungskosten 12, 16, 20, 85, 94, 97, 105 Wertpapiere 102 Winterausfallgeld 207 Wohnsitz 48 Wohnung, zusätzliche 49 Zinsabschlag 106 Zinsen 102 Zinsscheine 103 Zusammenveranlagung 205 Zuständigkeit, Finanzamt 13 Zweitwohnsitz 56 Zweitwohnung 51, 55, 56, 73 Zwischenheimfahrten 46, 60 www.WALHALLA.de
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