Der aktuelle Steuerratgeber für Soldaten

Schnellübersicht
Abkürzungen
Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu?
6
7
1
Die Einkommensteuererklärung
9
2
So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem
15
3
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
19
4
Einkünfte aus einer Nebentätigkeit
81
5
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
93
6
Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen
101
7
Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte
109
8
Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag
der Einkünfte
113
9
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen
119
10
Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen
145
11
Die Erstellung der Einkommensteuererklärung
153
12
Musterfall
Oberstabsfeldwebel Eifrig
157
13
Tipps und Informationen
199
14
Stichwortverzeichnis
219
15
1
Abkürzungen
Abs.
Absatz
AfA
Absetzung für Abnutzung
AUV
Auslandsumzüge
AZ
Aktenzeichen
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BFH
Bundesfinanzhof
BKGG
Bundeskindergeldgesetz
BRKG
Bundesreisekostengesetz
BStBl
Bundessteuerblatt
BUKG
Bundesumzugskostengesetz
EStDV
Einkommensteuerdurchführungsverordnung
EStG
Einkommensteuergesetz
EU
Europäische Union
FG
Finanzgericht
HS
Halbsatz
i. H. v.
in Höhe von
LStH
Hinweise zu den Lohnsteuerrichtlinien
LStR
Lohnsteuerrichtlinien
Nr.
Nummer
OFD
Oberfinanzdirektion
sog.
sogenannt
Stkl
Steuerklasse
TGV
Trennungsgeldverordnung
UStG
Umsatzsteuergesetz
z. B.
zum Beispiel
ZfA
Zulagenstelle für Altersvermögen
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Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu?
Der Soldatenberuf birgt zahlreiche Besonderheiten, welche für die
Steuererklärung wichtig sind, etwa Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze, Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Aber auch Fragen nach der steuerlichen Behandlung von
Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum stellen sich bei Soldaten überdurchschnittlich oft.
Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt,
kann die eigene steuerliche Situation optimieren.
Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter
Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst
zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht
zu haben.
Besonderer Wert wurde auf eine verständliche Sprache ohne komplizierte Formulierungen gelegt. Zudem wurde es vermieden, Sie
mit der Angabe von Paragraphen und sonstigen Fundstellen zu
belasten.
Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher
nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und den Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. So kommen Sie schneller auf den
Kern Ihrer Frage.
Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere
das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte
(FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich.
Erfolgreich arbeiten mit diesem Fachratgeber
Der vorliegende Ratgeber soll Sie in die Lage versetzen, unter Kenntnis Ihrer berufsspezifischen steuerlichen Belange und der für Sie relevanten Sachverhalte Ihre steuerliche Situation legal zu optimieren.
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1
Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu?
1
Deshalb wird zunächst erläutert, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des
Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt,
kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung
seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung
gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung.
Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich die Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als
Soldat) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden
Einkommen an.
Ein Beispielfall mit Erläuterungen zur Erstellung der Einkommensteuererklärung sowie wichtige Tipps schließen das Buch ab.
Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Hilfreich ist das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische
Sachverhalte lassen sich schnell nachschlagen.
Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf
diesen Steuerratgeber sowie für die sachlichen Anregungen und
Kritik. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer
Neuauflage berücksichtigt.
Viel Erfolg!
Prof. Dr. Wolfgang Benzel
Steuerberater und Diplom-Kaufmann,
Oberstleutnant der Reserve
Hinweis:
Die amtlichen Formulare des Bundesfinanzministeriums zur Einkommensteuererklärung 2013 lagen bei Redaktionsschluss noch
nicht vor. Enthalten sind die vorläufigen Formulare. Nachteile entstehen dadurch keine.
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Die Einkommensteuererklärung
Definition ...................................................................................
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Die Pflichtveranlagung ..............................................................
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Die Antragsveranlagung ...........................................................
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Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung ............
12
Welches Finanzamt ist zuständig? ............................................
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2
Definition
2
Noch immer ist neben Einkommensteuererklärung der Begriff
„Lohnsteuerjahresausgleich“ im Umlauf, obwohl diese formale
Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein
eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den
dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. „Lohnsteuer“ ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Da
Sie als Soldat aus dem Dienstverhältnis als Arbeitnehmer Bruttoarbeitslohn beziehen, wird entsprechend der individuellen Merkmale
Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch die Besoldungsstelle an das Finanzamt abgeführt.
Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das „zu versteuernde Einkommen“ zu Grunde gelegt, welches entsprechend den
Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. „Zu versteuerndes Einkommen“ meint dabei die Größe, auf welche die
Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus der sich dann
die tatsächliche Steuer errechnet.
Dies bedeutet, dass vom Jahresbruttoarbeitslohn Freibeträge,
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, um zum „zu versteuernden Einkommen“
zu gelangen. Beziehen Sie neben den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Soldat weitere Einkünfte, z. B. aus einer Nebentätigkeit,
aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung einer Immobilie, so
sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu
berücksichtigen.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen „Pflichtveranlagung“ und der sogenannten „Antragsveranlagung“, welche freiwillig ist, unterschieden.
Die Pflichtveranlagung
Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe
der Einkommensteuererklärung besteht. Als Soldat sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das
Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbständiger Arbeit, das
heißt in Ihrem Fall aus den laufenden Bezügen besteht, ein Steuerabzug vorgenommen wurde und
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Die Pflichtveranlagung
쐍 Einkünfte (das ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen, falls diese 410 EUR im Jahr übersteigen. Andere Einkünfte ergeben sich beispielsweise aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit, oder
쐍 die Summe der steuerfrei erhaltenen Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld etc., mehr als 410 EUR im Jahr
beträgt, oder
쐍 von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezogen wurde, also auf eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte
mit der Steuerklasse VI gearbeitet wurde, oder
쐍 bei einem Steuerpflichtigen die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder
쐍 beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer für das
betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V
oder VI besteuert wurde, oder
쐍 vereinfacht ausgedrückt auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag
eingetragen wurde, oder
쐍 ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternteile
beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder
쐍 Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, wie beispielsweise Entlassungsentschädigungen, ermittelt wurde, oder
쐍 die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch
Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder
geheiratet hat, oder
쐍 bestimmte Fälle der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht vorliegen.
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2
Die Einkommensteuererklärung
Die Antragsveranlagung
2
Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, wird eine
Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies
beantragt wird. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung. Eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht mehr einzuhalten. Es gelten lediglich die üblichen Verjährungsfristen von maximal sieben Jahren.
Sinnvoll ist die Antragsveranlagung immer dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind
als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge.
Sind beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 1 000 EUR,
so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt.
Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen.
Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung
Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, sich entweder zusammen veranlagen zu lassen oder aber die
getrennte Veranlagung zu beantragen.
In den allermeisten Fällen ist es so, dass die Zusammenveranlagung die steuerlich günstigste Variante darstellt.
Die getrennte Veranlagung kann jedoch beispielsweise dann
günstiger sein, wenn der eine Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte bezieht. Beispiele für
solche Einkünfte sind Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. und ausländische,
im Inland steuerfreie Einkünfte.
Ein weiterer Fall, in dem die getrennte Veranlagung günstiger
sein kann, ist dann gegeben, wenn der Ehegatte, der Soldat ist, neben sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedrige Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge zahlt, in der Regel im Rahmen einer
Anwartschaft, und der Einkünfte beziehende Ehegatte hohe
Beiträge zahlt.
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Welches Finanzamt ist zuständig?
Hier sollte unbedingt eine Vergleichsberechnung durchgeführt
werden, was sinnvollerweise durch den Einsatz eines entsprechenden EDV-Programms geschieht.
2
Welches Finanzamt ist zuständig?
Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen
Bezirk der Soldat seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei
mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Soldat vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem
Wohnsitz eines verheirateten Soldaten, der von seinem Ehegatten
nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem
sich die Familie vorwiegend aufhält.
Sind Sie ins Ausland versetzt und haben in Deutschland keinen
Wohnsitz mehr, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk
sich die Wehrbereichsverwaltung befindet, die für Ihre Besoldung
zuständig ist.
Die Einkommensteuererklärung rechtzeitig vorbereiten
Termine und Fristen einhalten
Die folgenden Termine sollten Sie beachten:
31. Januar
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn der Freibetrag ab
dem 1. Januar des laufenden Jahres Berücksichtigung finden
soll.
31. Mai
Bis zu diesem Termin muss bei einer Pflichtveranlagung die
Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Wer von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein betreut wird, kann sich die Frist grundsätzlich bis
zum 31. Dezember verlängern lassen.
30. November
Dies ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder
Ergänzung von Lohnsteuerkarten bzw. der Ersatzbescheinigung für das laufende Jahr.
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So funktioniert das deutsche
Einkommensteuersystem
Die verschiedenen Einkunftsarten ............................................
16
Die Summe der Einkünfte ..........................................................
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3
Die verschiedenen Einkunftsarten
Der Einkommensteuer unterliegen die im Einkommensteuergesetz definierten sieben Einkunftsarten:
쐍 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
3
쐍 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
쐍 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
쐍 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
쐍 Einkünfte aus Kapitalvermögen
쐍 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
쐍 sonstige Einkünfte
Während es sich bei den ersten drei Einkunftsarten um sogenannte „Gewinneinkünfte“ handelt, bezeichnet man die anderen
als „Überschusseinkünfte“. Dies liegt daran, dass bei den Gewinneinkünften der Gewinn als Differenz zwischen den Einnahmen
und den Betriebsausgaben ermittelt wird. Daraus wird auch deutlich, dass es sich bei diesen Einkunftsarten um solche handelt, mit
denen eine unternehmerische Tätigkeit verbunden ist. Bei den
Überschusseinkünften hingegen wird der Überschuss durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten ermittelt.
Praxis-Tipp:
Soldaten beziehen aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Werden keine höheren
Werbungskosten als der Pauschbetrag in Höhe von 1 000 EUR
nachgewiesen und wird zudem auf keine weitere Lohnsteuerkarte gearbeitet, so ermitteln sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in diesem Fall aus der Bruttolohnsumme
abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages.
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Die Summe der Einkünfte
Beispiel:
Ein Soldat bezieht im Jahr einen Bruttolohn in Höhe von
23 480 EUR. Weitere Einnahmen hat er nicht. Da er keine Werbungskosten nachweisen kann, die über dem Pauschbetrag
liegen, betragen seine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 23 480 EUR ./. 1 000 EUR = 22 480 EUR.
Die Summe der Einkünfte
Die Zusammenfassung der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten ergibt die Summe der Einkünfte. Von diesem Betrag wiederum sind der Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag
für Alleinerziehende sowie der Freibetrag für Land- und Forstwirte abzuziehen, um zum Gesamtbetrag der Einkünfte zu gelangen. Hieraus errechnet sich nach Abzug der Sonderausgaben und
der außergewöhnlichen Belastungen das Einkommen. Nach einem
eventuellen Abzug von Kinderfreibeträgen sowie dem Freibetrag
für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Durch Anwendung der Steuertabelle (Grundtabelle für Ledige/Splittingtabelle
für Eheleute bzw. Eingetragene Lebenspartner) ist nun die tarifliche Steuer festzustellen. Nach Abzug von eventuellen Steuerermäßigungen ergibt sich die festzusetzende Einkommensteuer. Ist
diese niedriger als die Summe der gezahlten Lohnsteuer und möglicher sonstiger Vorauszahlungen, so ergibt sich eine Erstattung.
Umgekehrt kann es auch zu einer Nachzahlung kommen.
Praxis-Tipp:
Nachzahlungen ergeben sich häufig dann, wenn im zu versteuernden Einkommen Beträge enthalten sind, für die kein
Lohnsteuerabzug vorgenommen und auch keine Vorauszahlung geleistet wurde.
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3
So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem
Beispiel:
3
Ein Soldat übt neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit eine
Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler aus. Da auf die
hierauf erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Vorauszahlungen festgesetzt waren, kann es zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen.
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
+
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
+
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
+
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
+
Einkünfte aus Kapitalvermögen
+
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
+
Sonstige Einkünfte
=
Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungsbetrag
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte
=
Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Sonderausgaben
./. Außergewöhnliche Belastungen
=
Einkommen
./. Kinderfreibeträge
./. Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes
=
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zu versteuerndes Einkommen
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Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Grundsätzliches ..........................................................................
20
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ........................
21
Berufliche Auswärtstätigkeit .....................................................
30
Doppelte Haushaltsführung ......................................................
48
Auslandseinsatz ..........................................................................
58
Arbeitsmittel ..............................................................................
60
Arbeitszimmer ............................................................................
62
Berufskleidung ...........................................................................
64
Beiträge zu Berufsverbänden ....................................................
67
Telefonkosten .............................................................................
67
Bewerbungskosten ....................................................................
68
Unfallkosten ...............................................................................
69
Schadensersatz ...........................................................................
69
Verfahrens- und Prozesskosten .................................................
69
Umzugskosten ............................................................................
70
Versicherungen ..........................................................................
74
Kontoführungsgebühr ...............................................................
75
Fortbildung .................................................................................
75
Ehrenamt ....................................................................................
78
4
Grundsätzliches
4
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist der Bruttolohn eines Kalenderjahres. Diesen
Betrag entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, welche
Ihnen von der Besoldungsstelle zu Beginn eines Jahres für das
vorangegangene Jahr zur Verfügung gestellt wird. Können Sie
keine höheren Werbungskosten als den Pauschbetrag in Höhe von
1 000 EUR nachweisen, so ergeben sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit durch die Berechnung Bruttolohn minus
1 000 EUR. Sind die Werbungskosten jedoch höher als 1 000 EUR, so
sind die gesamten, und nicht nur die den Betrag von 1 000 EUR
übersteigenden Werbungskosten nachzuweisen.
Definition: Werbungskosten
Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, in
Ihrem Fall des Arbeitslohnes. Werbungskosten liegen folglich dann
vor, wenn Kosten entstanden sind, welche objektiv mit dem Beruf in
Zusammenhang stehen und subjektiv geeignet sind, den Beruf zu fördern. Ob die Aufwendungen tatsächlich den gewünschten Erfolg herbeigeführt haben, ist unerheblich.
Von den Werbungskosten abzugrenzen sind die Kosten der allgemeinen Lebensführung, welche bei der Ermittlung der Einkünfte
nicht in Abzug gebracht werden dürfen. Zu beachten ist, dass die
Höhe der Werbungskosten nach oben hin nicht begrenzt ist. Allerdings wird der Abzug versagt, wenn die angesetzten Beträge als
unangemessen hoch anzusehen sind. Wann dies der Fall ist, richtet
sich nach der „allgemeinen Verkehrsauffassung“.
Praxis-Tipp:
Der Bereich der Werbungskosten bietet für Sie die besten
Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Denn nur hier können Sie
durch geschickte Argumentation und entsprechenden Nachweis eine berufliche Veranlassung der Aufwendungen glaubhaft machen. Nutzen Sie dieses Potenzial!
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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Die für Sie grundsätzlich relevanten Werbungskosten werden zur
besseren Übersicht in folgende Fallgruppen unterteilt:
쐍 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
쐍 Berufliche Auswärtstätigkeit
쐍 Doppelte Haushaltsführung
쐍 Auslandsverwendung
쐍 Arbeitsmittel
4
쐍 Arbeitszimmer
쐍 Berufskleidung
쐍 Beiträge zu Berufsverbänden
쐍 Telefonkosten
쐍 Bewerbungskosten
쐍 Unfallkosten
쐍 Schadensersatz
쐍 Prozesskosten
쐍 Umzugskosten
쐍 Versicherungen
쐍 Kontoführungsgebühr
쐍 Ehrenamt
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Höhe der Entfernungspauschale
Für die Wege zwischen Ihrer Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale, welche unabhängig
vom genutzten Verkehrsmittel gewährt wird, in Höhe von 0,30 EUR
je Entfernungskilometer angesetzt werden.
Höchstens werden jedoch 4 500 EUR zum Abzug zugelassen. Auszugehen ist dabei von der kürzesten Straßenverbindung, wobei
angefangene Kilometer nicht berücksichtigt werden. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung.
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Stichwortverzeichnis
Abgeltungsteuer
102, 107
– Veräußerung Wertpapiere 104
– Zinsen 103
Abnutzung, Autotelefon/Handy 68
Abschreibung 33, 47, 95, 96
Abwesenheit 34
Aktien 103
Altersentlastungsbetrag 17, 115
Altersübergangsgeld 207
Altersvorsorge 130
Anschaffungs- und Herstellungskosten 99
Anschaffungskosten 47
Antragsveranlagung 10, 12
Arbeitslosengeld 11, 207
Arbeitsmittel 12, 60, 76
Arbeitsstätte, regelmäßige 31
Arbeitszimmer 61, 62, 76
Aufwandsvergütung 59
Aufwendungen 94, 95
– doppelte Haushaltsführung 53
– Fortbildung 76
– Garage 33
– Umzug 71
– Vermietung/Verpachtung 95
Ausbildungsfreibetrag 11
Ausbildungskosten 75
Ausland 45
Auslandseinsatz 58
Auslandsreisen 45
Auslandsumzug 73
Auslandsverwendungszuschlag 59
Behindertenpauschbetrag 11, 143
Beiträge zu Berufsverbänden 67
Belastung, zumutbare 140
Belastungen, außergewöhnliche
17, 139
Belege 155
Berufliche Auswärtstätigkeit 30
Berufliche Veranlassung 49
Berufsausbildungskosten 75, 121,
129
Berufsfortbildungskosten 75
Berufskleidung 64
Berufsverbände 67
Beschäftigung, geringfügige 82
Beschäftigungsort 51
Besteuerung 107
– Kapitallebensversicherungen
107
Betriebsausgaben 86, 87
Bewerbung 68
Bewerbungskosten 68
Bruttolohn 20
Bücherregal 61
Büromaterial 61, 76
Büromöbel 61
Dienstort
51
Dienstreise 30
Disziplinarverfahren 69
Dividenden 102
Dreimonatsfrist 35
Ehrenamt
Begünstigte
Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) 130
Begünstigte Spenden 137
Behindertenausweis 143
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78
Eigentumswohnung 98
Einfamilienhaus 98
Einkommen, zu versteuerndes 17,
114
219
15
Stichwortverzeichnis
Einkünfte aus 16
– Gewerbebetrieb 16
– Kapitalvermögen 16, 105
– Land- und Forstwirtschaft 16
– nichtselbstständige Arbeit 16
– selbstständige Arbeit 16
– sonstige Einkünfte 16
– Vermietung und Verpachtung
16, 99
Einkunftsarten 16, 103
Einliegerwohnung 97
Einnahmen-Überschussrechnung
86
Einnahmen, steuerfreie 206
Einspruch 207
Einzelveranlagung 205
Entfernungspauschale 21
– bei Behinderung 28
Entlastungsbetrag 115
– Alleinerziehende 17, 115
Erhaltungsaufwand 94, 99
Erstattung 17
Existenzminimum 146
Fachliteratur
15
61, 76
Fahrgemeinschaften 26
Fahrten 21
Fahrtenbuch 46
Fahrtkosten 12, 32, 53, 76, 77
Familienheimfahrt 54, 57
Familienwohnort 51
Finanzierungskosten 94
Flugreisen 46
Formulare 154
Fortbildung 75, 77
Fortbildungskosten 75, 129
Freibetrag 11
– bei bestimmten Tätigkeiten 84
– Betreuungs-, Erziehungs-/Ausbildungsbedarf 17
220
– für Kinder 146
– Land- und Forstwirte 17, 117
Freistellungsaufträge 106
Gebrauchtwagen
47
Genussrechte 102
Geringfügige Beschäftigung 82
Gewinn/Verlust private Veräußerungsgeschäfte 111
Gewinnanteile 102
Gewinne 86, 103
Gewinneinkünfte 16
Gewinnermittlungsvorschriften 86
Grundstücksverkäufe 110
Grundtabelle 17
Haftpflichtversicherungsprämien
33
Handwerkerleistungen 151
Härteausgleich 146, 148
Haushaltsfreibetrag 115
Haushaltsführung, doppelte 48, 49,
51, 70
Haushaltsnahe Beschäftigungen
149
Haushaltsnahe Dienstleistungen
150
Hausstand, eigener 49
Heirat 202, 205
Hinterbliebenenpauschbetrag
144
Insolvenzgeld
11, 207
Jahresfahrleistung
47
Kapitalertragsteuer 106
Kapitalforderungen 102
Kapitallebensversicherungen 107
Kapitalvermögen 102
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Stichwortverzeichnis
Kinder 146
Kinderbetreuungskosten 125
Kinderfreibetrag 17, 146
Kindergeld 131
Kinderzulage 131
Kirchensteuer 121, 126
Klage 207
Kleinunternehmerregelung 91
Kontoführungsgebühr 75
Kosten eigener Berufsausbildung
129
Kostenpauschale 32
Kraftfahrzeugsteuern 33
Krankengeld 11, 207
Kurse 76
Kurzarbeitergeld 11, 207
Lasten, dauernde
121
Leasingkosten 47
Lebensgemeinschaft, nichteheliche
51
Lebensinteressen, Ort der 51
Lebensmittelpunkt 23
Lebensversicherungen 102
Lehrgänge 76
Lohnsteuerbescheinigung 20
Lohnsteuerermäßigungsverfahren
202
Lohnsteuerkarte 84, 201
Makler
56
Maklerkosten 72
Mietaufwendungen 72
Mindesteigenbeitrag 133
Mitgliedsbeiträge/Spenden
politische Parteien 138
Mutterschaftsgeld 11, 207
Nachzahlung
17
Nebenkosten 56, 95
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Nebentätigkeit 84
– mit Lohnsteuerkarte 84
– nichtselbstständige 82
– selbstständige 86
Nutzungsdauer 47
Pauschbetrag
12, 16, 20, 143, 144
Pauschbeträge 2010 211
PC 61
Pflegepauschbetrag 144
Pflichtveranlagung 10
Progressionsvorbehalt 11, 206
Prozess 69
Prozesskosten 69
Prüfungen 76
Rechnung 89
Reisekosten 207
Reisenebenkosten 32
Renten 121
Reparaturkosten 33
Repetitorien 76
Riester-Rente 130
Schadensersatz
69
Scheidung 11
Schreibtisch 61
Schulgeld 121, 130
Sockelbetrag 134
Solidaritätszuschlag 106
Sonderausgabe 12, 17, 120, 138
Sonderausgabenabzug 134
Sonderausgabenpauschbetrag 121
Sparer-Pauschbetrag 104
Spekulationsfrist 110
Spekulationsgewinn 110
Spenden 120, 121
Splittingtabelle 17
Sprachreisen 76
Steuerbelastung 104
221
15
Stichwortverzeichnis
Steuerberatungskosten 128
Steuerbescheinigung 106
Steuerermäßigungen 17, 149
Steuerfreie Einnahmen/
Progressionsvorbehalt 206
Steuerhinterziehung 210
Steuerklasse 117
Steuerklassenwahl 200
Tätigkeit, gewerbliche/freiberufliche 86
Teilarbeitslosengeld 207
Telefon 67
Telefonkosten 59, 67
Termine, Steuererklärung 13
Tilgungsvereinbarung 98
Tod 11
Trennungsgeld 207
Truppenübungsplatzaufenthalt
34
Übergangsbeihilfen/Übergangs-
15
gebührnisse 203
Übergangsgeld 207
Übernachtungsaufwendungen 55
Übernachtungskosten 32, 45, 53,
59, 76
Übernachtungspauschale 58
Überschusseinkünfte 16
Übungsleitertätigkeit 87
Umsatzsteuer 89
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 90
Umsatzsteuer-Voranmeldung 90
Umsatzsteuerpflicht 89
Umschulungsmaßnahme 129
Umzugskosten 53, 70, 73, 207
Umzugskostenvergütung 71, 73
Unfallkosten 25, 69
Unfallversicherung 74
222
Unterhalt 121
Unterhaltsaufwendungen 141
Unterhaltsleistungen 121, 141
Veranlagung
12
– besondere 205
– getrennte 205
Verfahrenskosten 69
Verkauf von Wertpapieren 103
Verkehrsmittel 24
Verletztengeld 11, 207
Verlustrücktrag/Verlustvortrag 139
Vermietung 94
Verpflegungsmehraufwendungen
32, 34, 44, 53, 59, 76, 77
Verpflegungspauschale 54, 58
Versicherungen 74
Versicherungsmakler 87
Versorgungsausgleich 122
Verwalterkosten 95
Vorauszahlungen 17, 204
Vorsorgeaufwendungen 12, 122
Weiterbildungsmaßnahmen 77
Werbungskosten 12, 16, 20, 85, 94,
97, 105
Wertpapiere 102
Winterausfallgeld 207
Wohnsitz 48
Wohnung, zusätzliche 49
Zinsabschlag
106
Zinsen 102
Zinsscheine 103
Zusammenveranlagung 205
Zuständigkeit, Finanzamt 13
Zweitwohnsitz 56
Zweitwohnung 51, 55, 56, 73
Zwischenheimfahrten 46, 60
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