UGOTCHI – Kinder gesund bewegen

UGOTCHI – Kinder gesund bewegen
Projekt-Unterlagen Schuljahr 2015/16
Liebe Vereinsleitung, liebe ÜbungsleiterInnen!
In der Initiative Kinder gesund bewegen wurden in den Jahren 2009 bis 2013 rund 85 Prozent
von etwa 7.800 Kindergärten und Volksschulen in Österreich erreicht. Die Betreuung erfolgte
durch qualifizierte
ÜbungsleiterInnen
der
Breitensportverbände
ASKÖ,
ASVÖ
und
SPORTUNION. Nach dem Schuljahr 2013/14 wurden die Fördermittel ab 01.01.2015
nochmals erhöht, sodass zwischen Jänner und August 2015 österreichweit mehr als 70.000
polysportive Bewegungseinheiten durchgeführt werden konnten.
Die Dokumentation der Vereinseinheiten in den Kindergärten und Volksschulen ist wichtig, um
die mithilfe der Fördergelder erbrachten Leistungen darzustellen. In den Seiten 2 bis 9 soll
diese Dokumentation möglichst einfach in Bild und Text erklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
„Fit für Österreich“-Zertifizierung der ÜbungsleiterInnen und der Bewegungsangebote
Seite 2
Start von UGOTCHI - Kinder gesund bewegen
Seite 4
Abrechnung der Bewegungseinheiten
Seite 6
Zusammenfassung der Aufgaben im Laufe des Projekts
Seite 8
Abrechnungsrichtlinien Projekt UGOTCHI – Kinder gesund bewegen 2015/16
Seite 9
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1) „Fit
für
Österreich“-Zertifizierung
der
ÜbungsleiterInnen
und
der
Bewegungsangebote
Voraussetzung zur Teilnahme an UGOTCHI – Kinder gesund bewegen ist, dass die am Projekt
beteiligten
ÜbungsleiterInnen
ein
"Fit
für
Österreich"-Qualitätssiegel
für
ihr/e
Bewegungsangebot/e haben.
Es gibt 3 Kritierien zur Erlangung eines Qualitätssiegels (siehe Bild):
- Qualifikation des Übungsleiters ist zumindest eine ÜbungsleiterAusbildung
- Das Bewegungsangebot grenzt sich zum Leistungssport insofern ab, dass die
Teilnahme an Wettkämpfen freiwillig und nicht verpflichtend ist. Im Vordergrund steht,
dass die Freude an Bewegung und Sport geweckt wird.
- Qualitätssicherung: Der/die Übungsleiter/in muss innerhalb von vier Jahren eine zum
Thema passende Fortbildung machen.
Zur Anmeldung geht’s unter www.fitfueroesterreich.at (rechts oben auf „Login“, danach „zur
Registrierung“).
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Nach der Anmeldung mit den Vereinsdaten müssen alle ÜbungsleiterInnen, Übungsorte und
Bewegungsangebote erfasst werden. Wenn alle Eingaben gemacht wurden, das
Bewegungsangebot „an den LK (Landeskoordinator) senden“.
Sobald das Qualitätssiegel von der SPORTUNION begutachtet wurde, ist es online und in der
„Fit für Österreich“-Bewegungsangebots-Suche veröffentlicht.
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An die Ansprechperson im Verein wird außerdem eine Urkunde für den/die Trainer/in versandt.
2) Start von UGOTCHI - Kinder gesund bewegen
Nach der Zertifizierung seiner Trainer kann der Verein bei der SPORTUNION Niederösterreich
um Förderungen im Rahmen von UGOTCHI – Kinder gesund bewegen ansuchen. Eine
Zusage der SPORTUNION ist vor allem davon abhängig, ob für den Kindergarten / die
Volksschule noch Budget zur Verfügung steht. Das Mindestbudget beträgt für 15 oder mehr
gehaltene Einheiten € 900,-. Sollten seitens der Schule und des Vereins mehr als die
doppelten Einheiten gewünscht sein, kann um ein höheres Budget angesucht werden.
Wenn Budget von der SPORTUNION zugesagt ist, kann der Verein mit dem Kindergarten oder
der Schule die Kooperationsvereinbarung ausfüllen. Die Institution und der Verein müssen
die Vereinbarung jeweils stempeln und unterschreiben.
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Nach der Übermittlung der Kooperationsvereinbarung an [email protected] wird der
Verein in der Plattform unter www.kindergesundbewegen.at frei geschalten.
Die Zugangsdaten sind die gleichen wie bei „Fit für Österreich“, nur beim Username wird am
Anfang „V-„ hinzugefügt.
Bsp.:
Fit für Österreich:
Username „Sport“
UGOTCHI - Kinder gesund bewegen:
Username „V-Sport“
Nach dem Einstieg in der Verwaltung sind alle frei gegebenen Kindergärten und Volksschulen
in den Maßnahmen ersichtlich. Zum Eintragen der Bewegungseinheiten gelangt man über die
Maßnahmen-Verwaltung (rechts) und anschließend über „neue Maßnahme“ anlegen. Die
Anzahl der Einheiten und der Kinder-Teilnehmerzahlen dienen zur Evaluation: Bitte diese
daher möglichst exakt eintragen.
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Neue Maßnahme anlegen
3) Abrechnung der Bewegungseinheiten
Wenn die durchgeführten Bewegungseinheiten online eingetragen wurden, erfolgt die
Auszahlung an die ÜbungsleiterInnen, sodass der Verein die Rechnungen und die
Zahlungsbelege möglichst bald postalisch an die SPORTUNION Niederösterreich übermitteln
kann. Sobald in einer Institution zumindest 15 Einheiten abgehalten wurden, ist eine
Auszahlung seitens der SPORTUNION Niederösterreich an den Verein möglich.
Die Vereine können bis zu dreimal im Laufe eines Schuljahres die Belege an die
SPORTUNION schicken. Die Belege von
-
Sept. - Dez. 2015
-
Jänner - April 2016
-
Mai - Juni 2016
Die letzte Einreichungsfrist ist der 31. Juli 2016.
Nebenberufliche ÜbungsleiterInnen rechnen üblicherweise mit dem Formular der Pauschalen
Reiseaufwandsentschädigung (kurz „PRAE“) ab, sofern sie nicht mehr als € 60,- am Tag
und € 540,- im Monat verdienen. Für TrainerInnen, die ihre Tätigkeit in Kindergärten und
Volksschulen hauptberuflich verrichten, gilt die PRAE nicht. Nähere Informationen zur PRAE
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finden Sie unter:
http://www.bso.or.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Richtlinien/Leitfaden_PRAE.pdf
Der/die Trainer/in muss alle Kästchen im PRAE-Formular ausfüllen und nachher
unterschrieben zum Verein bringen. Bitte einen genauen Verwendungszweck angeben:
a) Art der Tätigkeit (Bsp. „Kinder gesund bewegen - Tennis-Kindertraining“)
b) Bearbeitungsnummer der Institution (Bsp. „X-6551“)
Der Verein bestätigt anschließend die Angaben mit Unterschrift und Stempel und zahlt den
Betrag an den/die Trainer/in aus.
Die genauen Abrechnungsrichtlinien nach dem aktuellen Bundessportfördergesetz sind
beigelegt.
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4) Zusammenfassung der Aufgaben im Laufe des Projekts:
UGOTCHI Kinder gesund bewegen - Organisatorisches
Aufgabe
Verantwortlichkeit
1 "Fit für Österreich"-Qualitätssiegel einreichen
Vereins-Projektkoordinator
2 Förderungsansuchen bei SPORTUNION NÖ
Vereins-Projektkoordinator
Vereins-Projektkoordinator
3 Kooperationsvertrag mit Schule/Kindergarten
(oder ÜbungsleiterIn)
4 Durchführung von mind. 15 Bewegungseinheiten
ÜbungsleiterInnen
Dokumentation der Bewegungseinheiten auf
5 www.kindergesundbewegen.at
Projekt-Abrechnung nach den
6 Bundessportförderrichtlinien
ÜbungsleiterInnen (oder
Vereins-Projektkoordinator)
KassierIn/ VereinsProjektkoordinator
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5) Abrechnungsrichtlinien Projekt UGOTCHI – Kinder gesund bewegen 2015/16
1. Im Zuge des Projektes UGOTCHI – Kinder gesund bewegen können Rechnungen aus folgenden
Bereichen abgerechnet werden.
a) Personalkosten im Projekt: PRAE, Honorarnote, Angestelltenkosten, Sekretariatskosten
b) Materialkosten im Zusammenhang mit Kinder-Bewegungsaktivitäten
Bei Transport- und Sportstättenkosten muss vorher mit Projektkoordinator Mag. Andreas Simon
Rücksprache gehalten werden!
2. Die Abrechnungsfrist für die Kindergarten- und Volksschul-Kooperationen des Schuljahres
2015/16 läuft bis einschließlich 31. Juli 2016. Belege, die nach diesem Datum in der
Landesgeschäftsstelle der SPORTUNION Niederösterreich eintreffen, können nicht mehr
berücksichtigt werden.
3. Vor der endgültigen Abrechnung im Projekt UGOTCHI – Kinder gesund bewegen wird empfohlen
eine Kostenaufstellung schriftlich (per Email) an Projektkoordinator Mag. Andreas Simon zu
übermitteln.
4. Beim Materialien-Ankauf werden auf den Verein lautende Originalrechnungen zwischen 01.
September 2015 und 31. Juli 2016 benötigt, welche mit Vereinsstempel und Unterschrift zu
bestätigen sind. Falls bei Online-Bestellung keine Originalrechnung per Post übermittelt wird, ist
diese im Original nachzufordern.
5. Sonderfall Amazon: Online Rechnungen von Amazon sind prinzipiell möglich, werden aber nicht
empfohlen, da der Zahlungsfluss nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Sollte trotzdem
beabsichtigt werden, eine Bestellung über Amazon durchzuführen, bitten wir im Vorfeld um
Kontaktaufnahme mit Projektkoordinator Mag. Andreas Simon.
6. Bei der Bezahlung einer Rechnung mittels Zahlschein werden die Kopie des Zahlscheins und
die Kopie des Kontoauszugs benötigt.
7. Bei Online-Banking sind eine Auftragsbestätigung und die Kopie des Kontoauszugs
vorzulegen.
8. Bei Barzahlungen ist sicherzustellen, dass der entsprechende Beleg im Kassabuch des Vereins
verbucht ist. Für allfällige Überprüfungen behalten wir uns vor, eine Kopie des Kassabuches mit
der entsprechenden Buchungszeile nachzufordern.
9. Bei langlebigen Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert von mehr als EUR 400,- ist vom
Verein ein Anlageverzeichnis zu führen. Für allfällige Überprüfungen behalten wir uns vor, dieses
Anlageverzeichnis nachzufordern.
10. Die Vereinskontonummer, auf welches die jeweilige Förderung zur Auszahlung gelangt, muss
unbedingt mit der Kontonummer übereinstimmen, von der etwaige Zahlungen erfolgt sind.
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