IHO-Newsletter Wintersemester 2015/16

IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Informationen für
Hochschul-Ombudsdienste
IHO 2/2015
Wintersemester 2015/16
Herrschaftszeiten …
es muss was geschehen!
Ein Artikel von Kevin Petschulat, Burkhard Martin BSc. und Sonja Kopf BSc.
U
nsere Rechte als Studierende müssen wahrgenommen und umgesetzt
werden.
Von
Hochschulen,
Lehrenden und vor allen Dingen auch
von uns selbst als Hochschulvertretung.
Neue Strukturen
Mit 1. Juli 2015 sind alle
Hochschulvertretungen
von Hochschulen mit
mindestens 1000 Studierenden eigenständige Körperschaften, die
nicht mehr direkt von
der Bundesvertretung
der
Österreichischen
Hochschüler_innenschaft abhängig sind.
Besonders von dieser
Neuerung
betroffen
sind kleinere Fachhochschulen, Pädagogische
Hochschulen und Privatuniversitäten,
an
denen eine engagierte
Hochschulvertretung bisher gefehlt hat.
Viele dieser Hochschulvertretungen waren bis
dato nur rudimentär
vorhanden und müssen von Grund auf neu
strukturiert werden, so auch die der Fachhochschule Vorarlberg. Wichtig sind dabei natürlich wirtschaftliche Themen, wie
Buchhaltung und Steuern, und oft werden
Themen die Rechte von Studierenden betreffen vergessen oder verschoben. Jede
Hochschulvertretung ist verpflichtet, neben
einem Wirtschaftsreferat, Referate für bildungspolitische und soziale Themen einzurichten. Daneben können noch weitere
Referate, wie beispielsweise ein Referat für
GleichstellunginderSatzungverankertwerden.
Neue Herausforderungen
Wir als Studierende, aus denen eine Hochschulvertretung natürlich besteht, sehen
uns gerade in diesem
Kontext oft zum ersten Mal mit solchen
Themen
konfrontiert.
Viele von uns kennen dabei selbst unsere Rechte nicht, ebenso
sind ihnen die Stellen
an die sie sich wenden können unbekannt.
In diesem Kontext tauchen viele Fragen auf:
An wen können sich
Studierende bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung wenden
und an welche Regeln
müssen Lehrende sich
hier überhaupt halten? Wer ist für Diskriminierungen durch
Lehrende oder andere
Studierende
zuständig? Was kann ich tun
wenn Unterlagen nicht
meinen Bedürfnissen (z.B. Beeinträchtigungen oder Sprache) entsprechen?
Vertrauen zwischen Studierenden
Hochschulen selbst sind verpflichtet eine
Beschwerdekommission, die sich beispielsweise mit Verstößen gegen die Prüfungsordnung beschäftigt, einzurichten,
in dieser ist auch immer ein Studierender
vertreten. Viele haben auch eine Gleichbehandlungsstelle bzw. eine Stelle, die
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Inhaltsverzeichnis
die
Gleichbehandlung
von
Studierenden mit Beeinträchtigungen sicherstellt.
Manchmal haben Studierende Hemmungen sich an solche Stellen innerhalb der
Hochschule zu wenden und der Weg zur Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft in Wien ist ein weiter.
Hochschulvertretungen sind an diesem Punkt
gefragt sich zu informieren und entsprechende Stellen einzurichten und sichtbar zu
machen. Sie bieten Raum für Beratung und
dienen der Vermittlung zwischen Hochschule und Studierenden, wobei vor Allem die Interessen der Studierenden zu wahren sind.
BEVEOM
Seite 3
Editorial
Seite 3
Arbeitstagung Dornbirn Wien
Seite 4
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle
für Studierende 14/15
Seite 6
Angebote wahrnehmen
Österreichische Hochschulombudsstellen
Seite 7
Wir als Referent_innen und Vorsitzende sind bei dieser Arbeit nicht auf uns allein gestellt sondern können dabei Beratung oder auch Schulungen von der
Bundesvertretung in Anspruch nehmen.
ENOHE-Tagung Innsbruck
Seite 8
Auch die Ombudsstelle für Studierende ist ein Anlaufpunkt für uns und in weiterer Folge auch für alle Studierenden.
Weg mit den knowing-doing-gaps
Seite 10
Damit wir eine gute Plattform bieten können ist eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit unserer Hochschule wichtig,
und das will etabliert und gepflegt werden.
In
ten,
diesem
es
ist
Kasparovsky ein 60er
Seite 11
McScience. Das Rezept für Wissenschaftskommunikation
Seite 12
Sinne:
Herrschaftszeinoch
ein
weiter
Weg!
• Kevin Petschulat, Sachbearbeiter Referat für Öffentlichkeitsarbeit und
Kommunikation
Mediation an Hochschulen
Seite 12
• Burkhard Martin BSc., Sachbearbeiter Referat für Öffentlichkeitsarbeit und
Kommunikation
Neu in der IHO-Bibliothek
Seite 15
• Sonja Kopf BSc., Stellvertretende Vorsitzende der HV der FHV, Referat für Gleichstellung
Studienrechtliches Organ
Seite 16
• Hochschulvertretung der FH Vorarlberg
Termine
Seite 18
Tag der offenen Tür am Nationalfeiertag
Seite 19
Veranstaltungen der Ombudsstelle
für Studierende 2016
Seite 20
2
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
BEVEOM:
Editorial
Selbstbild deutscher Hochschulombudsstellen und zukünftige Aktivitäten
Dieses Heft ist das erste im aktuellen Studienjahr 2015/16 und bringt wiederum eine
Fülle an Themen aus den Bereichen Lehr, Prüfungs-, Studien-, Verwaltungs- und
Servicewesen an Hochschulen - mit einigen Neuerungen.
Bereits zum sechsten Mal hat sich das (dzt.
noch informelle) Netzwerk des Beschwerdeund Verbesserungsmanagements und des
Ombudswesens in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, kurz: BeVeOm, dieses
Mal in Wuppertal im deutschen Bundesland
Nordrhein-Westphalen, getroffen. Vertreten
waren insgesamt fast 20 Hochschulinstitutionen aus sechs deutschen Bundesländern. Die
Ombudsstelle für Studierende im BWFW war
als Gast eingeladen und präsentierte das österreichische Hochschulombuds-Modell sowie die Aktivitäten des Europäischen Hochschulombudsleutenetzes ENOHE.
Neu ist z.B. der Meinungsbeitrag und
Grundsatzartikel der ÖH-Vertreterinnen
und -vertreter an der Fachhochschule
Vorarlberg zum Thema „Herrschaftszeiten“.
Neu ist in der jährlichen Berichtslegung
der Ombudsstelle an den zuständigen
Bundesminister und an den Nationalrat
die Möglichkeit, Namen von Hochschulinstitutionen und Statistiken über Anliegen pro Hochschule zu veröffentlichen.
Neu ist auch, dass seit der jüngsten Novelle
zum Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz 2011 die Ombudsstelle Anliegen auch
„amtswegig“ aufnehmen kann.
Selbstverständnis
Als wichtigstes Ergebnis der Tagung haben
die Anwesenden ein Dokument zum Selbstverständnis des Netzwerkes und seiner Mitglieder beraten und beschlossen. Darin wurden als Tätigkeitsbereiche der Mitglieder
des Netzwerkes die Bearbeitung von Anregungen, Beschwerden, Kritik und Verbesserungsvorschläge sowie die Initiierung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Lehr- und
Studienbedingungen an (am Netzwerk beteiligten) deutschen Hochschulen definiert. Als
Ziele des Netzwerkes umrissen wurden der
enge Erfahrungsaustausch zwischen den bestehenden Einrichtungen, die Unterstützung
und Beratung von Mitarbeitenden zur Initialisierung und Etablierung von Beschwerdeund Verbesserungsmanagementstellen sowie
von Ombudsstellen an Institutionen, die derartige Stellen einrichten möchten,
Ein weiteres wesentliches Element der Erklärung des Netzwerkes sind die grundlegenden
Prinzipien für die Arbeit seiner Mitglieder.
Dazu zählen:
Neu ist eine Doppelveranstaltung zum
Thema „Über bestehende und zukünftige
Rechtsverhältnisse Studierende - Hochschulsituationen an Fachhochschulen
und Privatuniversitäten:“, die in Dornbirn am 16. November gemeinsam mit der
Fachhochschule Vorarlberg und am 24.
November in Wien mit der Arbeiterkammer Wien veranstaltet wird. Hauptintentionen der Tagungen sind die Erörterung von
allenfälligen Defiziten bei der Gestaltung
von Vertragsinhalten von Ausbildungsverträgen an Fachhochschschulen und an
Privatuniversitäten, weiters die Inhalte von
dortigen Studien- und Prüfungsorganen.
Schließlich gibt es auch eine Vorschau auf
für 2016 geplante Veranstaltungen der
Ombudsstelle für Studierende.
• Unabhängigkeit, Vertraulichkeit
• Neutralität, Wertschätzung
Für Anregungen und Kritik sind wir stets
dankbar. Machen Sie Gebrauch von Ihrem
Leser/Leserinnenrecht.
Zukünftige Aktivitäten
Das BeVeOm-Netzwerk beabsichtigt zukünftig den engen Austausch und eine enge Kooperation auch mit anderen deutschen und
internationalen Netzwerken von Beschwerde- und Verbesserungsmanagerinnen undmanagern sowie von Ombudspersonen u.a.
gemeinsame Fachtagung vorgesehen sowie
Praxis-Aufenthalten deutscher KollegInnen
an österreichischen Ombudseinrichtungen
und umgekehrt.
Dr. Josef Leidenfrost, MA
Leiter der Ombudsstelle für Studierende im
BMWFW
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Arbeitstagung „Über bestehende und zukünftige
Rechtsverhältnisse Studierende – Hochschulinstitutionen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten“
16. November Dornbirn, 24. November 2015 in Wien
Gemeinsam mit der Fachhochschule Vorarlberg bzw. der Arbeiterkammer Wien, der AQ
Austria, der Österreichischen FachhochschulKonferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
veranstaltet und organisiert die Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft am Montag, den 16. November 2015
in Dornbirn (9:30 bis 16:30 Uhr, an der Fachhochschule Vorarlberg, W-Trakt Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn) sowie am Dienstag,
den 24. November 2015 in Wien (10:00 bis
16:30 Uhr Bildungszentrum der AK Wien,
1.Stock, Raum 11 Theresianumgasse 16-18,
1040 Wien; nächstgelegene Straßenbahnstation: Schloss Belvedere, Linie D Nächstgelegene U-Bahn-Station: Taubstummengasse, U1)
eine Doppeltagung zum obigen Thema.
Ähnliche Thematiken finden sich auch für
den Bereich der in Österreich akkreditierten
Privatuniversitäten (gesetzlich verankert im
PUG 1999) bzw. die dort Studierenden.
Intentionen
Verhandlungs-, Beratungs- und Diskussionsgegenstände der Tagung in Dornbirn und
in Wien sind Themenbereiche wie Mindeststandards für (gute) Ausbildungsverträge
sowohl im FH- als auch im PU-Bereich, zu
standardisierende studienrechtliche Bestimmungen in den beiden Sektoren sowie bei
gemischt eingerichteten Studien, Akkreditierungsrichtlinien und deren Sinnhaftigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchführbarkeit,
die Notwendigkeit von flächendeckenden
Regelungen sowie Erfahrungen aus der Alltagspraxis der Institutionen, von Interessensvertretungen sowie der Ombudsstelle
für Studierende.
Über diese Tagung
Zielgruppen
Die im Jahr 1993 eingeführten Fachhochschulen sind seither essentielles Element des
Tertiärsektors in Österreich geworden. Praxisbezug und klare Studienstrukturen stehen
im Vordergrund.
• Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rektoraten, Vizerektoraten, Kollegien und Geschäftsführungen
von Fachhochschulen und Privatuniversitäten,
Über die letzten beiden Jahrzehnte sind sowohl Studierendenzahlen als auch Lehrangebote massiv gewachsen. Die bisherigen
gesetzlichen und standortspezifischen Regelungen zum Studien-, Prüfungs- und Lehrwesen sind wiederholt gemäß den steigenden
Anforderungen modifiziert worden.
• Studien- und Prüfungsabteilungen,
• Streit-Schlichtungs-, Vermittlungsstellen,
Ombudsstellen oder -personen
• sowie Studierendensekretariate dieser
Institutionen,
In jüngster Zeit wurden sowohl im Bericht der
Volksanwaltschaft für das Jahr 2013 als auch
in einer parlamentarischen Anfrage an Herrn
Vizekanzler Bundesminister Dr. Reinhold
Mitterlehner aus dem Jahr 2014, aber auch
in diversen Stellungahmen und Aussendungen der Österreichischen Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Rechtsschutz und
Rechtssicherheit im FH-Bereich thematisiert.
Auch in der Betreuungsarbeit der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
gemäß HS-QSG 2011 § 31 ging und geht es
immer wieder um studienrechtliche Mindeststandards sowie verschiedene Auslegungsmöglichkeiten oder Analogie-Regelungen.
• Studierendenvertretungen,
• studentische Selbsthilfegruppen,
• Interessensvertretungen und Betreuungseinrichtungen
Anmeldung im Internet:
für Dornbirn: http://www.hochschulombudsmann.at/?p=386
Für Wien: http://www.hochschulombudsmann.at/?p=1594
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Über bestehende und zukünftige
Rechtsverhältnisse
Studierende – Hochschulinstitutionen
an Fachhochschulen und
Privatuniversitäten
Eine gemeinsame Arbeitstagung (in Dornbirn) der Fachhochschule Vorarlberg
bzw. (in Wien) der AK Wien sowie der AQ Austria, der Österreichischen
Fachhochschul-Konferenz, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz,
der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft,
der Ombudsstelle für Studierende und des Bundesministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Wirtschaft
Dornbirn:
Montag, 16. November 2015, 10:00 bis 16:30 Uhr
FH Vorarlberg, Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn
Wien:
Dienstag, 24. November 2015, 10:00 bis 16:30 Uhr
Bildungszentrum der AK Wien, 1. Stock, Raum 11
Nähere Informationen unter: www.hochschulombudsmann.at/vorschau/
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Tätigkeitsbericht der
Ombudsstelle für Studierende im BMWFW 2014/15:
Was ist neu?
Am 15. Dezember 2015 wird die Ombudsstelle für Studierende (OS) im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft gemäß § 31 Abs. 7 HochschulQualitätssicherungsgesetz 2011 idgF ihren
dritten Tätigkeitsbericht an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft und an den Nationalrat vorlegen.
Berichtszeitraum ist der 1. September 2014
bis zum 30. September 2015. Dabei wird es einige
wesentliche Neuerungen geben.
Parteien gemeinsam beschlossen. Dadurch
ist nunmehr transparent, an welcher Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen
Hochschule welche Anliegen wie oft vorgekommen sind.
Die wichtigsten Kennzahlen in Relation zur
jeweiligen Studierendenpopulation pro Hochschulinstitution sind die fünf häufigsten Themenkategorien der
vorgebrachten Anliegen und der jeweilige
Erledigungsstatus.
Echtfälle mit
Namen und
Vorschläge an
Organe.
Berichtsgegenstand und
generelle
Statistiken
Eine Neuerung wird
es auch bei der Erstellung und Aufnahme von Echtfällen
in
den
Tätigkeitsbericht
geben. Welche Fälle
wurde zwar bereits
in den beiden ersten
Berichten
2012/13
und 2013/14 genommen.
Berichtsgegenstand
sind
die
Wahrnehmungen
der Ombudsstelle
zu vorgebrachten
Anliegen aus dem
Studien-,Lehr-,
Prüfungs-,
Service und Verwaltungsbetrieb an
hochschulischen
Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum. Diese
Institutionen umfassen öffentliche
Universitäten, Privatuniversitäten,
Fachhochschulen
und Pädagogische
Hochschulen.
Im diesjährigen Bericht werden aber darüber hinaus, so wie
dies in den Wahrnehmungsberichten der
Volksanwaltschaft
geschieht, die Studienrichtungen der
Studierenden sowie
die in Anliegen einbezogenen Institutionen namentlich genannt
werden.
Die vorgebrachten Anliegen stammen von
Studieninteressentinnen und –interessenten,
Studienwerberinnen und–werbern, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden.
Als Fortsetzung bisheriger Berichtslegung
werden auch 2014/15 abermals Vorschläge
an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an die Politik gegeben
werden.
Aufgrund einer Novelle zum HS-QSG 2011
im April 2015 (siehe nebenstehenden Artikel)
können im Bericht 2014/15 erstmals Anliegen pro Hochschulinstitutionen angeführt
werden. Diese Neuerung in der statistischen
Berichtslegung geht auf einen Antrag der FPÖ
zurück und wurde im Parlament von fünf
Sowohl für die Ausformulierung und Beschreibung der Echtfälle als auch der Vorschläge unter Nennung der Institutionen
steht der Ombudsstelle eine kleine Gruppe
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Österreichische
Hochschulombudsstellen:
von Hochschulexpertinnen und –experten
zur Verfügung. Sie wird die OS bei diesen
erstmals neu gestalteten Berichtsinhalten beraten. Dies geht auf die Evaluierungsklausur
des Berichts 2013/14 mit Angehörigen der
Anspruchsgruppen im März dieses Jahres
zurück.
Vernetzungstagung 2016 in Klagenfurt
Im hochschulischen Informations- und Beziehungsmanagement können nicht für
alle Individualfälle sämtliche rechtlichen
oder sonstigen operativen Regelungen vorab definiert und festgelegt werden. Daher gibt es immer mehr außerhierarchische
und niedrigschwellig erreichbare Stellen,
die hier vermittelnd auftreten. Heutzutage gibt es derartige Institutionen bereits in
rund 20 europäischen Ländern. In Österreich bestehen derartige Einrichtungen derzeit an sechs Universitäten und Hochschulen (http://www.hochschulombudsmann.at/
ombudsstellen-in-osterreich/). Es gibt auch
spezielle Ombudsstellen zur Wahrung bzw.
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Neuerungen für 2015/16:
Amtswegiges Aufgreifen
Für den übernächsten Tätigkeitsbericht über
das akademische Jahr 2015/16 wird es ebenfalls Neuerungen geben, die naturgemäß bereits ab 1. Oktober dieses Jahres in der Alltagsarbeit der Ombudsstelle berücksichtigt
wird.
Die Ombudsstelle für Studierende kann nunmehr selbstständig aktiv werden, wenn sie
auf Themen aufmerksam wird. Diese Kompetenzerweiterung hat zur Folge, dass sie z.B.
aktuelle hochschulische Anliegen aus Medien
aufgreifen und behandeln kann.
Europäische Charta
Aufgrund der Lockerung der Verschwiegenheitspflicht besteht auch hier die Möglichkeit, konkrete Bildungseinrichtungen im Tätigkeitsbericht ausdrücklich zu bezeichnen.
Ombudsstellen, für Studierende und/oder
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
werden immer bedeutender, nachdem bereits
in der Europäischen Charta für Jungforscher
2005 für Beschwerdeprozesse ausdrücklich ombudsmann-ähnliche Personen bzw.
Einrichtungen gefordert wurden
(http://
ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/europeanCharter). Die Charta und ihre Ziele
sind mittlerweile auch in die Leistungsvereinbarungen des Wissenschaftsministeriums
mit den öffentlichen Universitäten als wesentliches Element eingegangen. Auch im Beantragungs- und Evaluierungsverfahren für
europäische Forschungsförderungen im Hochschulbereich wird die Charta immer wichtiger.
Eine erste amtswegige Behandlung eines
Anliegens für den Bericht 2015/16 wird gemeinsam mit der Universitätsvertretung der
Österreichischen Hochschülerinnen und
Hochschülerschaft der betreffenden Univeristät erfolgen. Dabei geht es um die Erfüllung
der §§ 54 (8) und 59 (7) Universitätsgesetz
2002, wonach die verantwortlichen Organe
im Bedarfsfall ausreichend parallele Lehrveranstaltungen anbieten sollen, damit Studierenden keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Netzwerkgründung in Klagefnurt
Gedruckt im Netz mit Feedbackmöglichkeit
Für die Zusammenschau der Aktivitäten
aller genannter Stellen und um den Erfahrungsaustausch zu intensivieren sollen bestehende Modelle präsentiert und ein informelles Netzwerk im österreichischen
Hochschulraum bei einer Tagung im Juni
2016 in Klagefurt gegründet werden, in
Analogie zum European Network of Ombudsmen in Higher Education. Die Ziele des
österreichischen Netzes sollen eine intensive Zusammenarbeit auf allen Ebenen sowie
gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen zur professionellen Weiterentwicklung
sein. Nähere Informationen ab Dezember
2015 auf www.hochschulombudsmann.at.
Der Tätigkeitsbericht 2014/15 der Ombudsstelle für Studierende wird wie bisher in
gedruckter Form (darunter 60 Pflichtexemplare für die Parlamentsdirektion) und elektronisch (auf den Homepages der Ombudsstelle und des Parlaments) zur Verfügung
stehen. Für Direktfeedback wird wiederum
eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet werden [email protected]
Erscheinungstermin
des
Tätigkeitsberichtes der Ombudsstelle für Studierende
2014/15:
15. Dezember 2015
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Europäische Hochschulombudsleute tagten in Innsbruck
12. ENOHE-Jahreskonferenz:
Herausforderungen Cyberspace, Qualität und
Wirtschaftskrise
Rund
80
Ombudsleute aus Europa, den USA,
Kanada, Mexiko, Israel
und Australien tagten
Ende Mai in
Innsbruck,
um sich im
Erfahrungsaustausch
mit
den
ersten
30
Jahren dieses Berufsstandes in
Europa zu
beschäftigen und die wichtigsten Herausforderungen
für die Zukunft zu orten und zu beraten. Der
erste Hochschulombudsmann war 1985 in
Spanien geschaffen worden. In Österreich ist
1997 die Studierendenanwaltschaft speziell
für Studierendenprobleme im Hochschulalltag eingerichtet worden. Seit 2012 ist die Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium gesetzlich verankert. Die drei
wichtigsten Herausforderungen für Hochschulombudsstellen in den kommenden Jahren sind, so die Hauptergebnisse der Tagung,
das dynamische Kommunikationsumfeld der
modernen Internet-Gesellschaft, Stichwort
Social Media, die Sicherung der Qualität von
Lehre und Forschung und die ökonomischen
Rahmenbedingungen für Studierende und
Hochschulinstitutionen, Stichwort Qualität
für Geld.
nunmehr
Abgeordneter
zum
Nationalrat
und
Wissenschaftssprecher der
ÖVP, betonte in seiner
Grußadresse
die
Wichtigkeit von
Ombudsstellen
als
Instrumente
zur Verbesserung von
Studien- und
Arbeitsbedingungen
an Hochschulen.
Nach der jüngsten Novelle des Hochschulqualitätssicherungsgesetzes sei die österreichische Ombudsstelle im Ministerium nunmehr besser aufgestellt als je zuvor, müsse
aber auch Vertraulichkeit und Transparenz
ihrer Tätigkeit künftig gut ausbalancieren.
Psenner: Gegenseitiges Lernpotential
Vizerektor Roland Psenner von der Leopold-Franzens-Universität
stellte,
auch für die Tiroler Hochschulkonferenz, in seiner Begrüßung fest, dass
Hochschulen selbst als lernende Institutionen gerne
auch von anderen, konkret von Ombudsleuten lernten.
Die Tagung ist von der Ombudsstelle für Studierende in Wien und dem Europäischen Ombudsmann-Institut in Innsbruck gemeinsam
vorbereitet und abgehalten worden.
Man stehe aber auch selbst für Erfahrungsaustausch in die andere Richtung zur Verfügung, wobei das Thema Diversität der Studierenden in den Vordergrund rückt.
Töchterle:
Vertraulichkeit und Transparenz
ausbalancieren
Der frühere Rektor der Universität Innsbruck und ehemalige
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle,
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Freismuth: Ombudsleute stehen für gute Lösungen
Rektorin Elisabeth Freismuth von der Kunstuniversität Graz hielt das Hauptreferat
zur Funktionalität der Beziehungen von autonomen Hochschulen zu unabhängigen
Ombudsstellen. In einem Statement sagte sie: „Als Rektorin oder Rektor erscheint
es einem ja grundsätzlich wünschenswert, nichts mit Ombudsleuten für Studierende zu tun zu haben. Auf Grund meiner bisherigen Berufslaufbahn, in deren Rahmen ich auch einige Zeit am bmwfw gearbeitet habe, weiß ich aber, dass diese Haltung ganz unbegründet ist. Ombudsleute stehen nicht für Probleme, wegen derer
sie kontaktiert werden können, sondern dafür, dass es gute Lösungen gibt - und auch ein guten Weg, der zu eben diesen führt.“
Die „Innsbruck Descriptors“: Bestandaufnahme und Weiterentwicklung
m Laufe der Veranstaltung wurden in Arbeitskreisen und Fachvorträgen Themen wie Rechtsstatus
und rechtliche Möglichkeiten von Ombudsstellen, Zusammenhänge der Ombudsstätigkeit mit Qualitätssicherungs- und Akkreditierungs-instrumenten, Mediation als außerhierarchische Arbeitsmethode sowie die hauptsächlichen Herausforderungen für Hochschulinstitutionen und Hochschulombudsstellen behandelt.
Während der Tagung wurde
auch ein systemvergleichendes
Grundsatzdokument „The Innsbruck Descriptors“ vorgelegt,
das diskutiert und im Herbst
verabschiedet und veröffentlicht
werden soll. Es wird generelle
Definitionen zum raison d’etre,
I, zu den Möglichkeiten und Limits von Ombudsstellen, zu
deren institutionellen Verankerungen und zu den Hauptaufgaben Individualhilfe sowie Kampf
gegen Systemmängel enthalten.
Die
Tagungsdokumentation
ist sowohl auf der Konferenzhomepage www.enohe.net/innsbruck2015/ als auch auf der
Homepage der Ombudsstelle für
Studierende (www.hochschulombudsmann.at;
www.hochschulombudsfrau.at) verfügbar.
12th ENOHE Annual Conference
30 Years of Solitude?
University Ombudsmen`s
Pioneering Past,
Confident Present,
Challenging Future
Innsbruck 28-30 May 2015
www.enohe.net/innsbruck2015/
* „Hello, welcome“ in Tyrolian dialect
Conference Venue:
Amt der Tiroler Landesregierung, Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Weg mit den knowing-doing-gaps.
Zur Verbesserung der Situation internationaler
Studierender in Österreich: In Linz begann’s!
stark)
eingeschränkten
institutionellen
Möglichkeiten, die den
Alltag beherrschen. In
Grundsatzreferaten
wurden klarer(e) Ziele
in den Kooperationen
gefordert, warum man
mit welchen Weltregionen am ehesten kooperieren will, dass bei
Kooperationen
nicht
nur
Programm-Studierende
favorisiert,
sondern auch freemover berücksichtigt
werden sollten sowie
dass Drittstaaten bei
Kooperationen
nicht
marginalisiert werden
sollten.
Am 27. April 2015 fand an der Johannes
Kepler Universität (JKU) Linz eine Arbeitstagung „Zur Situation internationaler Studierender in Österreich“ statt, veranstaltet von
der Österreichischen Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaft, dem Bundesministerium
für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft,
der OeAD-GmbH sowie der Ombudsstelle für
Studierende (OS). Expertinnen und Experten,
darunter auch aus dem Bundesministerium
für Inneres sowie aus dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres,
informierten über die Sub-Themen wie Studieninformation vor der Einreise, Zulassung,
Einreise, Sprache, Kultur, Studium, Arbeiten
und Niederlassung. Erleichterungs-, Verbesserungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
in Österreich wurden diskutiert, Erfahrungen
aus dem Alltag präsentiert.
Grundsätzliches und best / not so good
practice
In zwei Arbeitskreisen wurden Anregungen
zu Verbesserungen gegeben und wiederholt
auf bestehende aktuelle Herausforderungen
hingewiesen, wobei auch not so good oder
gar bad practice zur Sprache kamen. Eine Beobachtung besteht u.a. darin, dass Erstinformationen bei der Bewerbung des Hochschulstandortes Österreichs sehr unterschiedlich
gewichtet werden, also Bevorzugung großer
Universitäten und das Weglassen kleinerer
Institutionen. Bei Aufenthaltstiteln für Studierende aus Drittstaaten ist derzeit offenkundig das größte Problem die lange Dauer
der Bearbeitung, die Ausstellung sowie hohe
Kosten, vor allem bei Ländern ohne österreichische Vertretungsbehörden vor Ort.
Das „knowing-doing-gap“-Phänomen
(© Vizerektor Roithmayr)
Herausforderungen vorneweg und
hintennach:
Recruiting und Alltagssprache
Eindeutig umriss gleich zu Beginn der Tagung der Vizerektor für Internationales der
Johannes-Kepler-Universität Linz, Friedrich
Roithmayr, die Alltags-Umsetzung der internationalen Beziehungen heimischer Hochschulen mit dem Phänomen „knowing-doing-gap“. Also die Diskrepanz zwischen den
gewussten und bewussten Notwendigkeiten
im Umgang mit und der Betreuung internationaler Studierender versus die (teilweise
Alltagsherausforderungen ergeben sich auch
in anderen Arbeitsbereichen: Das recruiting
zählt dazu. Manche Institutionen bevorzugen eher Postgraduate-Studierende, andere
wiederum nur Ph.D.-Studierende. “Anfänger/
innen“ sind an manchen Institutionen überhaupt nicht prioritär.
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Heinz Kasparovsky 60
In der offiziellen Kommunikation mit Studierenden aus dem Ausland gereicht im Verwaltungsalltag die österreichische Amtssprache
zu deren Nachteil. Legistische Inhalte sind
unverständlich formuliert. An (amts)sprachlichen Hürden gibt es Verständnisprobleme zum Status und Inhalt von Dokumenten
(was ist ein Bescheid, was ist rechtlich verbindlich?). Sprachliche Hürden ergeben sich
auch „extern“. Bei full degree-programmes
in Englisch verläuft der Alltag neben dem
Studium „draußen“ auf Deutsch, was abseits
der gewohnten Studienumgebung Probleme
bringen kann. Und bei Wohnmöglichkeiten
entstehen bei Änderungen im letzten Augenblick Zuständigkeitsänderungen und damit
neue Herausforderungen, für die sich unmittelbar niemand zuständig fühlt.
Ein oftmaliger Akteur und treuer Weggefährte bereits zu Zeiten der Studierendenanwaltschaft (1997-2012) und nunmehr seit 2012
der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft ist Ministerialrat Dr. (iur.) Heinz
Kasparovsky, Leiter der Abteilung VI/7
im BMWFW, zuständig für Anerkennungsfragen und Internationales Hochschulrecht.
Er wird am 19. November 2015 zehnmal
sechs Jahre alt und ist damit einer der ersten Beamten im Abteilungsleiterrang des
Verwaltungsbereiches Wissenschaft im BMWFW, der diese markante Wegmarke erreicht.
Kasparovsky hat an der Universität Wien
Rechtswissenschaften studiert und ist seit
dem Jahr 1979 in der Hochschulverwaltung
tätig. Er hat damit insgesamt zehn Wissenschafts- und Bildungsministerinnen und –ministern dieser Republik gedient. Seit 1990 ist
er Abteilungsleiter für Internationales Hochschulrecht und hat in dieser seiner Funktion
sehr tatkräftig mitgeholfen, das österreichische Hochschulstudienrecht an europäische
und internationale Standards bzw. Notwendigkeiten heranzuführen. Dabei war er auch
essentiell an der Einführung von ECTS (European Credit Transfer System) in Österreich
beteiligt. Kasparovsky hat auch den Einstieg
der österreichischen Hochschulinstitutionen
in das europäische Bildungskooperationsprogramm ERASMUS begleitet. Neben der
Fachabteilung leitet er heute auch das ENIC
NARIC AUSTRIA-Büro (Informationszentrum für akademische Anerkennung) und hat
mehrmals wichtige Fachkonferenzen nach
Österreich geholt und zwei österreichischen
EU-Ratspräsidentschaften seine Expertise zur
Verfügung gestellt. Heinz Kasparovsky ist
Mitherausgeber bzw. Autor facheinschlägiger Publikationen im Bereich des Hochschulrechts. In seiner Freizeit ist er in mehreren
Pfarrgemeinden sehr engagiert (auch orgelspielend) und widmet sich historischen Reminiszenzen bzw. tagesaktuellsten Entwicklungen im schienengebundenen Nah- und
Fernverkehr. Lieber Heinz: Ad multos annos!
J.L.
Nachweise „liberalisieren“:
Auf Persönlichkeit achten, nicht nur
auf Dokumente
Ein prominenter Verbesserungswunsch kam
zur sogenannten „besonderen UniversitätsReife“ an öffentlichen Universitäten. Derzeit
steht dabei die Dokumentenprüfung im Vordergrund. Zukünftig sollte im Auswahlverfahren vermehrt auf die Persönlichkeit und
die Fähigkeiten der studierenden Personen
geachtet werden als auf reine Dokumentenprüfung.
IMC Krems als Musterbeispiel
Ein bemerkenswertes Beispiel für die VorOrt-Betreuung und Integration internationaler Studierender präsentierte das IMC der
Fachhochschule Krems, an der alle Studierenden sowie Lehrenden bei der Betreuung
internationaler Studierender optimal zusammenarbeiten.
Eine einschlägige Tagungsdokumentation
mit allen Beiträgen der Tagung steht sowohl
elektronisch (unter www.hochschulombudsmann.at) als auch in einer gedruckten Tagungsdokumentation zur Verfügung.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Mediation an Hochschulen
Kochbuch?
McScience.
Das
Rezeptbuch
Wissenschaftskommunikation
Bereits 2013 hatten die Ombudsstelle für
Studierende, das (damalige) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie
die Universität Wien, Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen sowie
die Universität Innsbruck und die Tiroler
Hochschulkonferenz das Thema Mediation
an Hochschulen behandelt. Fachleute in Konfliktmanagement, Schwerpunkt Mediation sowie Beziehungsmanagement und Expert/inn/
en für öffentliches Recht, Verwaltungs- und
Hochschulrecht waren die Vortragenden. Mediation ist auch in Österreich als Ergänzung
bzw. Alternative zu formaljuristischen und
behördlichen Verfahren etabliert worden.
für
Schaut von außen aus wie ein Kochbuch, ist
drinnen aber keins. Das Titelblatt zeigt einen
optisch nicht so ansprechenden, aber doch
appetitanregen sollenden Riesen-Burger, mit
(offensichtlich:
Lollorosso-ähnlichen)Salatblättern zwischen den Brotscheiben sowie
Riesenparadeiserscheiben unten sowie fünf
teils vergilbten Büchern dazwischen. Laut
Selbstsicht soll das Buch ein kompakter Ratgeber für Wissenschafter, Mitarbeiter von
Forschungseinrichtungen und UniversitätsAngehörige sein, damit diese es schaffen,
mit ihren Themen in Zeitung, Radio und Fernsehen zu landen, sprich eben einem breiten
Publikum „servieren“ können. Die Menüvorschläge umfassen, jeweils sehr witzig entriert, unter „Zutaten“ das Thema wie man
was schreibt, also welcher Sprache man sich
idealiter bedienen soll; unter „Feinschmecker-Menü“ Gedanken zur Kommunikationsstrategie; unter „Es ist angerichtet“ das Um
und Auf eigener Presseaussendungen; unter
„Bitte zu Tisch“ Basiswissen zum arbeitsaufwändigen, kostspieligen und besonders sensiblen Instrument der Pressekonferenz; unter
„Koch, Kellner, Gast“ Facetten zum Thema
Interview; unter „Gut gewürzt“ den Umgang
mit dem richtigen Bild (material) und der aussagekräftigsten Piktogramm-Sprache; unter
„Schauküche“ Grundsatzüberlegungen und
Anleitungen zur Präsentation von Wissenschaft in Radio und Fernsehen; sehr zutreffend unter „Fast-Food“ Tipps und Tricks zur
Meisterung der social media und der NetzVernetzung; als „Take Away“ eingeleitet die
Erkenntnisse zur bestmöglichen Abhaltung
eigener Veranstaltungen und unvermeidlicher „events“; und schließlich wenn was anbrennt Anleitungen zur möglichst effektiven
Krisenkommunikation. Bisweilen finden sich
die Themen in der hochschulischen Öffentlichkeitsarbeit auch von selbst und können
sogar zu wenig geschmackigen „shit storms“
führen. Dieses Nicht-Kochbuch ist eine kompakte Zusammenschau von einschlägigen
Praxis-Erfahrungen gewürzt mit Expertenmeinungen. Wohl bekomms!
In der Empfehlung der Kommission vom
11. März 2005 über die Europäische
Charta für Forscher samt Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
http://ec.europa.eu/euraxess/pdf/brochure_rights/eur_21620_de-en.pdf heißt es unter
„Beschwerden/Einspruchsverfahren“:
„Arbeitgeber und Förderer von Forschern
sollten in Übereinstimmung mit einzelstaatlichen Regeln und Vorschriften geeignete Verfahren einführen, eventuell
in Form einer unparteiischen Person (in
der Art eines Ombudsmanns), um Beschwerden/Einsprüche
von
Forschern
zu behandeln, einschließlich derer über
Konflikte zwischen Betreuern und Nachwuchsforschern. Solche Verfahren sollten
für sämtliches Forschungspersonal vertrauliche, informelle Unterstützung bei
der Lösung von arbeitsbezogenen Konflikten, Streitigkeiten und Klagen bieten...“
Mediation an Hochschulen ist vor allem im
anglo-sächsischen Bereich für alle Hochschulangehörigen (Studierende, Lehrende, Verwaltungspersonal, technisches Personal…)
gang und gäbe und wird auch hierzulande
angeboten. Sie wird zur Konfliktbehandlung
und -lösung vor allem für Hochschul-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter eingesetzt.
Mediation auch für Studierende und Jungforscherinnen und Jungforscher steht derzeit noch eher selten zur Verfügung. Neu
und erstmals an einer Universität, an der
Universität Innsbruck, ist nunmehr Mediation auch für Studierende, die von der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft zur Verfügung gestellt wird,
Elisabeth Holzer / Oliver Pink / Andreas
Schweiger / Alice Senarclens de Grancy / Norbert Swoboda, McScience. Das Rezeptbuch
für Wissenschaftskommunikation. Leykam Buchverlagsgesellschaft m.b.H. Nfg. &
Co.KG, Graz 2015, ISBN 978-3-7011-7911-4
siehe nebenstehende Auszüge aus einem einschlägigen Informations-Folder.
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Neu in der IHO-Bibliothek
• „Higher Education and the Law“ heißt ein
Sammelband, der von Sally Varnham, Patty Kamvounias und Joan Squelch herausgegeben im Verlag „The Federation Press“ (St.
Leichhardt, New South Wales, Australien) im
Frühjahr 2015 erschienen ist. Die Beiträge
verschiedener Autorinnen und Autoren sind
auf die aktuelle Situation in Australien fokussiert. Sie enthalten teilweise juristische,
teilweise essayistische
Abhandlungen zu
„Governance“ im Hochschulwesen, zur studentischen Beteiligung an hochschulischen
Entscheidungsprozessen, zu studentischen
Vertragsverhältnissen mit Hochschulinstitutionen, zu Beschwerdemechanismen, zu Copyright-Fragen oder zu Alternative Dispute
Resolution und geben damit auch Anleitungen zu hierortigen, europäischen und österreichischen Reflexionen.
• Empfehlungen der Österreichische Hochschulkonferenz zur Verbesserung der Qualität der hochschulischen Lehre, BMWFW
2015
Higher Education and the Law, edited by
Sally Varnham, Patty Kamvounias and Joan
Squelch; published 22 June 2015, Publisher
The Federation Press, Paperback/288pp,
ISBN 9781760020255
Rechtsgutachten vorgelegt von O. Univ. Prof.
Dr. Walter Berka, Fachbereich Öffentliches
Recht/Verfassungs- und Verwaltungsrecht
der Universität Salzburg im Auftrag der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, August 2015
On-line verfügbar unter: http://www.file-upload.net/download-10848400/Rechtsgutachten-Fachhochschulen.pdf.html
• Qualitätssicherung zwischen Diversifizierung der Hochschulen und Vereinheitlichung von Standards. Beiträge zur zweiten
AQAustria-Jahrestagung 2014, Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien 2015
• Perspektive Mediation: Beiträge zur Konfliktkultur 2/2015, darin: Josef Leidenfrost,
Hochschulkonflikte lösen: Ombuds-Mediation als Tool?
• Das Studienrecht an Fachhochschulen:
Privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ausgestaltung?
• „Konfliktmanagement in Hochschulen“
ist der Titel einer in Deutschland im Auftrag
der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie
zu Aspekten systematischer Konfliktbearbeitung an deutschen Hochschulen. Neben
generellen Themen wie der Reflexion des Begriffes Konfliktmanagement und Hochschulen als besondere Organisationen enthält
gegenständliche Arbeit auch eine empirische
Untersuchung unter 240 deutschen Universitäten und Fachhochschulen zum Thema
hochschulisches Konfliktmanagement mit
einer Rücklaufquote von fast 36%. Die in
Grundsätzliches und in Empirisches eingeteilte von Josef Hoormann und Alfons Matheis erstellte Untersuchung ist im Netz frei
zugänglich unter http://www.boeckler.de/
pdf_fof/S-2013-670-5-1.pdf.
• The Review of Higher Education. The
Journal of the Association for the Study
of Higher Education, Summer 2015, Volume 38, No. 4
mit Artikeln zu den Themen “Implicit Theories of Change as a Barrier to Change on College Campuses”, “Embedded Neoliberalism
within Faculty Behaviors”, “Development of a
Scale to Measure Academic Capital in HighRisk College Students” und “The Influence of
Campus Racial Climate on Graduate Student
Attitudes about the Benefits of Diversity”.
• Beiträge zur Hochschulforschung 3 /
2015, hrsgg. vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und
Hochschulplanung,
• „Blended Learning, Qualität der Lehre,
Lehrkompetenz und Integration behinderter und chronisch kranker Studierender an
den Universitäten dargestellt in den Entwicklungsplänen ab 2015, Wissensbilanzen 2014 und in den ersten Entwürfen der
Leistungsvereinbarungen 2016-2018. Eine
Gesamtschau“, BMWFW 2015
Schwerkpunktthema Geschlechterverhältnisse in der Wissenschaft mit Artikeln zu
den Themen „Wandel der Wissenschaft und
Geschlechterarrangements“, „Akademische
Laufbahn und legitime Lebenspraxis“, „Über
das ‚akademische Frauensterben‘“, sowie
„Karrierewege promovierter Ingenieur- und
Naturwissenschaftlerinnen aus Osteuropa“.
• UNIKO-Jahresbericht 2014, herausgegeben von der Österreichischen Universitätenkonferenz, Wien 2015
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
• bescheidmäßige Anerkennung von
positiv beurteilten Prüfungen ordentlicher Studierender an einer anerkannten
in- oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren
Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung,
in Studien an anerkannten inländischen
Bildungseinrichtungen, deren Zugang die
allgemeine Universitätsreife erfordert,
oder in einem Lehrgang universitären
Charakters, soweit sie den im Curriculum
vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig
sind
• bescheidmäßige Aufhebung von negativ beurteilten Prüfungen bei schwerem
Mangel in der Durchführung
Studienrechtliches Organ
• Sicherstellung der Aufbewahrung der
den Studierenden nicht ausgehändigten
Beurteilungsunterlagen für die Dauer von
mindestens sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung
Studienrechtliches Organ (an öffentlichen
Universitäten)
Gemäß Universitätsgesetz 2002 (UG) § 19
Abs. 2 Z 2 haben öffentliche Universitäten ein
sogenanntes „für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständiges monokratisches Organ“
einzurichten. Der Beschluss des Senates dazu
ist im Mitteilungsblatt der jeweiligen Universität zu veröffentlichen. Die Aufgaben umfassen u.a. die folgenden Beispiele:
• Genehmigung des Antrags auf Ausschluss der Benutzung von an die Universitätsbibliothek abgelieferten wissenschaftlichen Arbeiten für längstens fünf
Jahre nach Ablieferung
• bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und
Absolventen der ordentlichen Studien
• Genehmigung von Anträgen auf Zulassung zu einem individuellen Studium mit
Bescheid
• bescheidmäßiger Widerruf inländischer
akademischer Grade
• Verleihung der entsprechenden akademischen Grade an Absolventinnen und
Absolventen individueller Studien
• bescheidmäßige Anerkennung eines
ausländischen Studienabschlusses als
Abschluss eines inländischen ordentlichen
Studiums („Nostrifizierung“)
• bescheidmäßige Verleihung akademischer Grade an die Absolventinnen und
Absolventen von Universitätslehrgängen
• Heranziehung von fachlich geeigneten
Prüferinnen und Prüfern für Bachelor-,
Master- und Diplomprüfungen
• Genehmigung der Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer anderen
Universität als der Universität der Zulassung
• Festlegung der Prüfungs- und Anmeldetermine
• bescheidmäßige Verfügung über einen
Antrag auf abweichende Prüfungsmethode
• Nichtigerklärung der Beurteilung einer
Prüfung mit Bescheid im Fall der Erschleichung der Anmeldung zur Prüfung
bzw. wenn die Beurteilung einer Prüfung
oder wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter
Hilfsmittel, erschlichen wurde
• Anmeldung zu Fachprüfungen und kommissionellen Gesamtprüfungen
• Bildung von Prüfungssenaten
• Ausstellung von Zeugnissen über Studienabschlüsse
• Heranziehung von fachlich geeigneten
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
• Personen zur Betreuung und Beurteilung von Master- und Diplomarbeiten, bescheidmäßige Untersagung von Thema und Betreuerin oder Betreuer sowie
Weiterleitung zur Beurteilung
• Heranziehung von fachlich geeigneten Personen zur
Beurteilung von Dissertationen, bescheidmäßige Untersagung von Thema und Betreuerin oder Betreuer
sowie Weiterleitung zur Beurteilung Die Bezeichnungen können von den Universitäten autonom festgelegt
werden und lauten daher auch sehr unterschiedlich:
• Universität Wien: Studienpräses (mit gewissen Agenden an die sogenannten Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter delegiert)
• Universität Graz: Studiendirektorin oder -direktor
• Universität Innsbruck: Universitätsstudienleiterin oder -leiter
• Medizinische Universität Wien: Curriculumdirektorin oder -direktor
• Medizinische Universität Graz: Studienrektorin oder -rektor
• Medizinische Universität Innsbruck: Vizerektorin oder -rektor für Studienangelegenheiten
• Universität Salzburg: Vizerektorin oder -rektor für Lehre
• Technische Universität Wien: Vizerektorin oder -rektor für Lehre bzw. bevollmächtigte Studiendekanin oder bevollmächtigter Studiendekan
• Technische Universität Graz: Vizerektorin oder -rektor für Lehre
• Montanuniversität Leoben: monokratisches studienrechtliches Organ
• Universität für Bodenkultur Wien: Studiendekanin oder -dekan
• Veterinärmedizinische Universität Wien: Vizerektorin oder -rektor für Lehre
• Wirtschaftsuniversität Wien: Vizerektorin oder –rektor
• Universität Linz: Vizerektorin oder -rektor für Lehre
• Universität Klagenfurt: Studienrektorin oder -rektor
• Universität für angewandte Kunst Wien: Vizerektorin oder -rektor für Lehre
• Universität für Musik und darstellende Kunst Wien: Studiendirektorin oder -direktor
• Universität Mozarteum Salzburg: Studiendirektorin oder –direktor
• Universität für Musik und darstellende Kunst Graz: Studiendekanin oder –dekan
• Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz: Vizerektorin oder -rektor
• Akademie der bildenden Künste Wien: monokratisches Organ zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz
• Universität für Weiterbildung Krems: Studiendirektorin oder -direktor
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IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Termine
• Freie Universität Bozen, Fachtagung „Inclusive Student Mobility: New Trends
in Higher Education“, 14. und 15. Oktober 2015, nähere Informationen unter http://www.unibz.it/en/education/events/inclusivestudmobility/default.
html
• BeSt³ Graz – Die Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung; 15. – 17. Oktober 2015, Messe Graz, Graz, jeweils 9 – 17 Uhr; Schulstadt Graz – „Wohin
nach der Volksschule? (10+)“: nur am Freitag und Samstag, 16. und 17. Oktober 2015; http://www.best-graz.at/
• VISIO-Tirol - die Messe für Lehre, Beruf, Studium und Weiterbildung in Tirol,
Messe Innsbruck, Innsbruck, 21. bis 23. Oktober 2015, http://www.visiotirol.at/index.php?id=357
• Karl-Franzens-Universität Graz, 22. bis 24. Oktober 2015: „Forum Age/ing
Graz 2015“, nähere Informationen unter www.forum-ageing-graz-2015.unigraz.at
• Tag der offenen Tür am Minoritenplatz, 26. Oktober 2015, 10 bis 16h;
http://jahrderforschung.at/event/tag-der-offenen-tuer-des-bmwfw/
• BeSt³ Salzburg – Die Messe Für Beruf, Studium und Weiterbildung, 19. bis 22.
November 2015, Messe Salzburg, Salzburg, 9 – 17 Uhr, Eintritt frei, http://
www.best-salzburg.at/
• Sechstes Netzwerktreffen Konfliktmanagement und Mediation. Experten in
Konflikten: Konfliktmanagement und Konfliktbearbeitung in Hochschule und
Wissenschaft, 24.November 2015 in Hannover, Niedersachsen, veranstaltet
vom HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.V.
• BeSt Wien 2016 - Wiener Studien-und Berufsinformationsmesse, Wiener
Stadthalle, 3. bis 6. März 2016, 9-18 Uhr, www.best.at
• International Ombudsman Association (IOA) Elfte Jahreskonferenz in Seattle,
Washington, USA, 8. bis 13. April 2016, https://www.ombudsassociation.
org/Conferences-Professional-Development/Annual-Conference/2016-Annual-Conference-Save-the-Date!.aspx
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Tag der offenen Tür
am Nationalfeiertag
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26. Oktober 2015
10:00 bis 16:00 Uhr
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Frauen-Wissenschaft-Bildung-Forschung: Vier Themen, zwei Ressorts, ein Haus!
Wir laden ein zum Tag der offenen Tür in die Repräsentationsräume
im Palais Starhemberg, Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Kunsthistorische Führungen durch das Haus: 12:00 und 14:00 Uhr
in österreichischer Gebärdensprache gedolmetscht
Unive
rsitäts
straße
Schottentor
TU Jump: virtueller
Fallschirmsprung über Wien
Bundesministerien
Gehaltsrechner
Science Pool
Meine Technik
ey
Verlorene Klänge hören
se
gas
ren
Minoritenplatz
Her
Burgtheater
Was macht das Ministerium
SUPERAR präsentiert:
das musikalische Kinderprogramm
um 10:00, 11:00 und 13:00 Uhr
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Parlament
Michaelerplatz
Heldenplatz
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Österreichisches Weltraum Forum:
Marsmission für Kinder
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Stephansplatz
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Rathaus
Politische Bildung
Genome, Gene und DNA
aus Gummibären
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Kärntners
Jugend Innovativ
Fr
Studieninformation
Ombudsstelle für Studierende
OeAD bringt Wissen in Bewegung
Open Innovation
Forschungsatla s
IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste
Ombudsstelle für Studierende im BMWFW
Veranstaltungen
Die Ombudsstelle für Studierende wird auch im Jahr 2016 gemäß HS-QSG 2011
in Kooperation mit ihren stakeholders ihrem Arbeitsauftrag nach entsprechender Service- und Informationsarbeit sowie Betreuungsarbeit bei der Behandlung
von Anliegen nachkommen.
Zu Beispielen guter Durchführungspraxis genauso wie zu Generalthemen sind unter anderem folgende Veranstaltungen geplant:
•“Über bestehende und zukünftige Rechtsverhältnisse Studierende – Hochschulinstitutionen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten“, gemeinsam mit der Fachhochschule Vorarlberg, der FHK, der ÖPUK, dem BMWFW, der ÖH und der AQ Austria
am 16. November 2015 in Dornbirn, Vorarlberg sowie am 24. November 2015 in Wien
•“Konfliktmanagement und Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen: Erfahrungsbericht und Zukunftsperpektiven“, gemeinsam mit der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, der Österreichischen Agentur für wissenschaftliceh Integrität, der
Ombudsstelle für Studierende und dem BMWFW im Juni 2016 in Klagenfurt, Kärnten
•“Universitäten vor dem Kadi: Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz“ im Herbst 2016 in Wien (Details folgen)
•„Brauchen Pädagogische Hochschulen einen Ombudsmann / eine Ombudsfrau?“, im Herbst 2016 an der Pädagogischen Hochschule Burgenland , gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Burgenland und der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen
Impressum
IMPRESSUM und OFFENLEGUNG
Medieninhaber und Herausgeber:
Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft
Postadresse: Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel. 01-53120-5544 (Sekretariat)
[email protected] / [email protected]
www.hochschulombudsmann.at / www.hochschulombudsfrau.at
Die „Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO“ erscheinen zweimal pro Jahr.
Unternehmensgegenstand: Information über den Bestand und die Entwicklung sowie
Diskussion von Themen aus dem Bereich des hochschulischen Ombudswesens im In- und
Ausland
Grafik und Bildrecherche: Alberina Nuka
Lektorat: Mag. Maria De Pellegrin
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost, MA
Die nächste Ausgabe erscheint zu Beginn des Sommersemesters 2016.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge in kursiver Schrift geben die Meinung der/des
Autor/s/in wieder.
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