Fragenkatalog Interessenten - Stand 11.03.2016

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Vergabeunterlagen: Auflistung bisher gestellter Anfragen zum Teilnahmewettbewerb mit Stand 11.03.2016
Bekanntmachung in der HAD vom 20.01.2016, HAD-Referenz-Nr.: 55/2773
Bekanntmachung im Supplement vom 23.01.2016, 2016/S 016-023441
PPP – Projekt ‚Bereitschaftspolizei in Mühlheim und Kassel‘
Stand: 11.03.2016
Legende:
grauer Text: Anfragen / Antworten der vorhergegangenen Bieterrückfragen
schwarzer Text: aktuelle Bieteranfragen / Antworten
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
Niederlassung Mitte
Außenstelle: Schützenrain 5-7, 61169 Friedberg
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Anfrage
Nr.
Anfrage
Antwort
1.1
Ziff. III.1.4) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der Annahme, dass mit "Geschäftsführender Vertreter des Bewerbers" die Person gemeint ist, die den Bewerber in dem
konkreten Projekt vertritt und nicht die gesetzlichen Vertreter (also Geschäftsführer, Vorstände) gemeint sind?
Es wird derjenige auf Auftragnehmerseite förmlich verpflichtet, der für die beauftragte Leistung sowohl die Fach- als
auch die Organisationsverantwortung trägt (Gedanke: Projektmanager, Abteilungsleiter, Referatsleiter etc.; jedenfalls nicht lediglich der Sachbearbeiter). Dieser ist schon deshalb – vom Sinn und Zweck her – der richtige Adressat,
weil er einen direkten Bezug und Überblick zu dem Projekt und den Beteiligten hat, so dass er auch die Umsetzung
der Vertraulichkeit organisatorisch wirksam sicherstellen kann.
1.2
Ziff. III.2.3) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der Annahme, dass bei der Aufgliederung der beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen eine Aufteilung in Angestellte und Gewerbliche ausreichend ist?
Hier ist nicht die Aufteilung nach Angestellten und Gewerblichen, sondern die Aufgliederung der Angestellten nach
Berufsgruppen wie z.B. Ingenieure, Sachbearbeiter o.ä. gemeint.
1.3
Ziff. IV.1.2)3.a) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der
Annahme, dass unter "Management bisheriger Projektrealisierungen" auch das Management im Rahmen von Projektrealisierungen als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer verstanden wird und nicht
ausschließlich das Management von Projektrealisierungen
durch Dritte?
Der Vergabestelle ist nicht bewusst, was im Rahmen der Bieterfrage als „Management von Projektrealisierungen
durch Dritte“ angesprochen wird. Das Kriterium Bewerber dient der Beurteilung der Fähigkeit zur Organisation und
Steuerung des Bewerbers zur erfolgreichen Realisierung großer und komplexer Projekte. Davon abzugrenzen ist
beispielsweise die Beurteilung der Ausführung großer, komplexer Baulaufgaben, die im Kriterium Bau bewertet
werden. Es kann daher nicht zugestanden werden, dass die Referenz Generalunternehmer auch beim Kriterium
Bewerber berücksichtigt wird. Vielmehr dürfte sich die Referenz des Generalunternehmers ausschließlich auf die
Berücksichtigung im Rahmen des Kriteriums Bau bzw. des Kriteriums Betrieb erschöpfen. Bei der Referenz Generalübernehmer bzw. Totalübernehmer kommt es darauf, inwiefern in der Bewerbung nachgewiesen wird, dass über
die Errichtungsleistung bzw. die Übernahme des Gebäudebetriebs hinaus, die Organisation und Steuerung der
Umsetzung des Projektes Gegenstand der Referenzleistung war. Sollte das dem Bewerber gelingen ist eine Berücksichtigung der Referenz auch im Hinblick auf das Kriterium Bewerber möglich.
1.4
Bewerbungsbogen Ziff. 1.2: Ist die Annahme zutreffend,
dass der Bewerber sich bei Vorlage von entsprechenden
Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe auf die technische Leistungsfähigkeit von konzernverbundenen Unternehmen berufen kann?
Maßgeblich ist, dass der Bewerber auf die Fähigkeiten des konzernverbundenen Unternehmens im Auftragsfall
zugreifen kann. Das kann dadurch nachgewiesen werden, dass das konzernverbundene Unternehmen gegenüber
dem Bewerber verpflichtet ist, die Fähigkeiten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Dann bestehen seitens der Vergabestelle keine Bedenken, die Eignungsleihe anzuerkennen.
2.1
Die Finanzierungsbereitschaftserklärung (Anlage F) im
Rahmen des Teilnahmeantrags soll durch eine sogenannte
Bank erfolgen.
Das ist zulässig. Die Anforderungen an den Fremdkapitalgeber werden in der Vergabeunterlage dargestellt, die mit
der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet wird. Die
im Satz 1 gegebene Antwort sagt daher noch nicht aus, dass es zulässig ist, jeglichen Fremdkapitalgeber im Auftragsfalle ins Projekt einbinden zu können. Für die Teilnahmebewerbung ist es aber erst einmal ausreichend, wenn
die Unterlage „Finanzierungsbereitschaftserklärung (Anlage F)“ von dem beabsichtigten Fremdkapitalgeber, sei es
Bank oder Versicherungsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft eingereicht wird.
Kann dies neben einer Bank auch durch einen anderen
Fremdkapitalgeber erfolgen wie bspw. ein Versicherungsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft?
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