Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Vergabeunterlagen: Auflistung bisher gestellter Anfragen zum Teilnahmewettbewerb mit Stand 11.03.2016 Bekanntmachung in der HAD vom 20.01.2016, HAD-Referenz-Nr.: 55/2773 Bekanntmachung im Supplement vom 23.01.2016, 2016/S 016-023441 PPP – Projekt ‚Bereitschaftspolizei in Mühlheim und Kassel‘ Stand: 11.03.2016 Legende: grauer Text: Anfragen / Antworten der vorhergegangenen Bieterrückfragen schwarzer Text: aktuelle Bieteranfragen / Antworten Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Mitte Außenstelle: Schützenrain 5-7, 61169 Friedberg Seite 1 von 2 Anfrage Nr. Anfrage Antwort 1.1 Ziff. III.1.4) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der Annahme, dass mit "Geschäftsführender Vertreter des Bewerbers" die Person gemeint ist, die den Bewerber in dem konkreten Projekt vertritt und nicht die gesetzlichen Vertreter (also Geschäftsführer, Vorstände) gemeint sind? Es wird derjenige auf Auftragnehmerseite förmlich verpflichtet, der für die beauftragte Leistung sowohl die Fach- als auch die Organisationsverantwortung trägt (Gedanke: Projektmanager, Abteilungsleiter, Referatsleiter etc.; jedenfalls nicht lediglich der Sachbearbeiter). Dieser ist schon deshalb – vom Sinn und Zweck her – der richtige Adressat, weil er einen direkten Bezug und Überblick zu dem Projekt und den Beteiligten hat, so dass er auch die Umsetzung der Vertraulichkeit organisatorisch wirksam sicherstellen kann. 1.2 Ziff. III.2.3) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der Annahme, dass bei der Aufgliederung der beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen eine Aufteilung in Angestellte und Gewerbliche ausreichend ist? Hier ist nicht die Aufteilung nach Angestellten und Gewerblichen, sondern die Aufgliederung der Angestellten nach Berufsgruppen wie z.B. Ingenieure, Sachbearbeiter o.ä. gemeint. 1.3 Ziff. IV.1.2)3.a) Bekanntmachung: Gehen wir recht in der Annahme, dass unter "Management bisheriger Projektrealisierungen" auch das Management im Rahmen von Projektrealisierungen als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer verstanden wird und nicht ausschließlich das Management von Projektrealisierungen durch Dritte? Der Vergabestelle ist nicht bewusst, was im Rahmen der Bieterfrage als „Management von Projektrealisierungen durch Dritte“ angesprochen wird. Das Kriterium Bewerber dient der Beurteilung der Fähigkeit zur Organisation und Steuerung des Bewerbers zur erfolgreichen Realisierung großer und komplexer Projekte. Davon abzugrenzen ist beispielsweise die Beurteilung der Ausführung großer, komplexer Baulaufgaben, die im Kriterium Bau bewertet werden. Es kann daher nicht zugestanden werden, dass die Referenz Generalunternehmer auch beim Kriterium Bewerber berücksichtigt wird. Vielmehr dürfte sich die Referenz des Generalunternehmers ausschließlich auf die Berücksichtigung im Rahmen des Kriteriums Bau bzw. des Kriteriums Betrieb erschöpfen. Bei der Referenz Generalübernehmer bzw. Totalübernehmer kommt es darauf, inwiefern in der Bewerbung nachgewiesen wird, dass über die Errichtungsleistung bzw. die Übernahme des Gebäudebetriebs hinaus, die Organisation und Steuerung der Umsetzung des Projektes Gegenstand der Referenzleistung war. Sollte das dem Bewerber gelingen ist eine Berücksichtigung der Referenz auch im Hinblick auf das Kriterium Bewerber möglich. 1.4 Bewerbungsbogen Ziff. 1.2: Ist die Annahme zutreffend, dass der Bewerber sich bei Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe auf die technische Leistungsfähigkeit von konzernverbundenen Unternehmen berufen kann? Maßgeblich ist, dass der Bewerber auf die Fähigkeiten des konzernverbundenen Unternehmens im Auftragsfall zugreifen kann. Das kann dadurch nachgewiesen werden, dass das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Bewerber verpflichtet ist, die Fähigkeiten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Dann bestehen seitens der Vergabestelle keine Bedenken, die Eignungsleihe anzuerkennen. 2.1 Die Finanzierungsbereitschaftserklärung (Anlage F) im Rahmen des Teilnahmeantrags soll durch eine sogenannte Bank erfolgen. Das ist zulässig. Die Anforderungen an den Fremdkapitalgeber werden in der Vergabeunterlage dargestellt, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet wird. Die im Satz 1 gegebene Antwort sagt daher noch nicht aus, dass es zulässig ist, jeglichen Fremdkapitalgeber im Auftragsfalle ins Projekt einbinden zu können. Für die Teilnahmebewerbung ist es aber erst einmal ausreichend, wenn die Unterlage „Finanzierungsbereitschaftserklärung (Anlage F)“ von dem beabsichtigten Fremdkapitalgeber, sei es Bank oder Versicherungsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft eingereicht wird. Kann dies neben einer Bank auch durch einen anderen Fremdkapitalgeber erfolgen wie bspw. ein Versicherungsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft? Seite 2 von 2
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