KreuzlingerZeitung Nr. 14 8. April SEITE DER STADT KREUZLINGEN 9 Gewässerverschmutzung verhindern Die Stadt Kreuzlingen unternimmt grosse Anstrengungen, um die Bäche als lebendigen und gesunden Lebensraum aufzuwerten. Aus Unwissenheit oder Rücksichtslosigkeit kommt es jedoch immer wieder zu Gewässerverschmutzungen mit teils verheerenden Folgen. Mit einfachen Massnahmen lässt sich den Kreuzlinger Bächen Sorge tragen. Dabei geht es nicht alleine um Gewässerverschmutzung, sondern immer auch um die Einhaltung des Hochwasserschutzes. Aus diesem Grund sind Ablagerungen von Kompost, Grüngut oder Altholz an Bachböschungen verboten und ein Mindestabstand von drei Metern ab Böschungsoberkante einzuhalten. Zudem müssen sich Grundeigentümer vor dem Autowaschen oder Auswaschen von gewässergefährdenden Mitteln vergewissern, wohin das Platzwasser geleitet wird. Unwissenheit oder Rücksichtslosigkeit können für die Natur verheerende Auswirkungen haben. So wurde der Saubach in den vergangenen zwei Jahren drei Mal derart verschmutzt, dass sein Fischbestand heute praktisch ausgerottet ist. Dabei ist dieser Bach ausgezeichnet als Fischlebensraum geeignet: an einigen Stellen können Forellen natürlich laichen, was besonders für einen innerstädtischen Bach aussergewöhnlich ist. Bemühungen um Jahre zurückgeworfen Am 15. November 2014 wurde der Saubach unterhalb der Bahnhofstrasse verschmutzt. Die Ursache konnte nicht eruiert werden. Durch die Gewässerverschmutzungen sind die Bemühungen der Stadt und des Kantons um Jahre zurückgeworfen. So setzt die kantonale Fischereiaufsicht regelmässig Jungfische in allen Kreuzlinger Bächen aus. Bis sich ein Bestand etabliert hat, benötigt er mindestens drei Jahre und zwar ohne namhafte Gewässerverschmutzungen. Die Anwohner der Kreuzlinger Bäche sind gebeten die geltenden Regeln einzuhalten, um eine unabsichtliche Gewässerverschmutzung zu vermeiden. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafanzeige und Busse geahndet. Deshalb sind Anzeichen einer Gewässerverschmutzung in einem Kreuzlinger Bach umgehend der Polizei zu melden (Telefon 117). Für weitere Auskünfte zu den Kreuzlinger Bächen steht das Ressort Umwelt & Energie gerne zur Verfügung unter [email protected] oder Tel. 071 677 64 10. IDK Baugesuche 2016-0071 Beim Stadtrat Kreuzlingen sind folgende Erstellen Photovoltaikanlage, Nationalstrasse 1 Baugesuche eingegangen: Stadt Kreuzlingen, Liegenschaftsverwal2015-0214 tung, Marktstrasse 4, 8280 Kreuzlingen Abbruch Trafostation sowie Neubau 2016-0072 Mehrfamilienhaus mit Wohnstudios Ausbau Gewerberaum im EG, Haupt(geänderte Pläne), Schützenstrasse 34 strasse 18 Adank & Partner AG, Romanshornerstrasse 29a, 8580 Amriswil Bücheler House Invest AG, Industriestrasse 30, 9100 Herisau 2016-0070 Energetische Dachsanierung, Erstellen Photovoltaikanlage, Bodanstrasse 7a Stadt Kreuzlingen, Departement Gesellschaft, Marktstrasse 4, 8280 Kreuzlingen 2016-0073 Nutzungsänderung Tanzstudio und Büro in Wohnung, Freihofstrasse 3 Winder Klaus, Freihofstrasse 3, 8280 Kreuzlingen Ein bepflanztes Hochbeet für Hobbygärtnerinnen und -gärtner. Bilder: zvg Gotten und Göttis für Hochbeete gesucht Anlässlich des Gartentags vom 30. April, lanciert die Stadt Kreuzlingen das Projekt «Kreuzlingen wird essbar». Gesucht werden Gotten und Göttis, die eine Patenschaft für ein Hochbeet in ihrem Quartier übernehmen. Gemüse, Kräuter und Blumen: Urban Gardening ist seit Jahren im Trend und steht für eine moderne, städtische Gartenkultur. Das Projekt «Kreuzlingen wird essbar» zielt gleichzeitig auf die Quartierentwicklung ab. Die Stadt Kreuzlingen stellt zwölf Hochbeete aus einheimischen Eichenholz (2.5 Meter lang, 1.2 Meter breit, 0.8 Meter hoch) inklusive Erde und die erste Bepflanzung kostenlos zur Verfügung. Die Hochbeete werden am Gartentag, der am Samstag, 30. April im Boulevard stattfindet, bepflanzt und anschliessend an einem geeigneten Ort in den jeweiligen Quartieren transportiert. Wichtig ist, dass mehrere Personen für ein Hochbeet verantwortlich sind. Das feder- 2016-0074 Umbau Attikawohnung, Konstanzerstrasse 6 HTC High-Tech-Center AG, Lohstampfestrasse 11, 8274 Tägerwilen 2016-0075 Teilabbruch Mauer, Neubau 2 Parkplätze, Sanierung Garagenvorplatz inkl. Ausfahrt, Besmerstrasse 23 Schärmeli Klaus + Ursula, Seeweg 6, 8590 Romanshorn 2016-0076 Neupositionierung Briefkästen, Sandbreitestrasse 12 (benötigt Ausnahmegenehmigung für Überschreitung Baulinie) führende Departement Gesellschaft sucht nun Gotten und Göttis, die eine Patenschaft für ein Hochbeet während eines Gartenjahres übernehmen. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, gemeinsam mit anderen Paten die Hochbeete zu pflegen und die Ernte mit den Nachbarn im Quartier zu teilen. Gotten oder Göttis können Familien, Nachbarn, Arbeitskollegen, Einzelpersonen, Schulen oder Vereine sein. Interessierte können sich ab sofort beim Departement Gesellschaft melden, Telefon: 071 677 62 08; EMail: [email protected]. Mit der Anmeldung wird auch der Standort des Hochbeets definiert. Die Bepflanzung findet anlässlich der Gartentags am 30. April statt, im Mai werden die Hochbeete in die Quartiere verteilt. Während des Gartenjahres werden die Paten auf Wunsch mit Rat und Tat durch die Stadtgärtnerei unterstützt. Des Weiteren wird die Stadt die Möglichkeit für einen Austausch zwischen den Teilnehmenden bieten. Weitere Hinweise unter www.kreuzlingen.ch/Gesellschaft/Essbare Stadt Hartmann Immo AG, pa Ralf Hartmann, Via Tignuppa 36, 7014 Trin Die Pläne liegen vom 12.04.2016 bis 02.05.2016 bei der Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, öffentlich zur Einsicht auf. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Kreuzlingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen 2, schriftlich und begründet Einsprache erheben. Baubewilligungen erteilt (Woche 13) – Anbau verglaster Eingang + Einbau 3 Dachfenster, Hohrainstrasse 6 Bauverwaltung
© Copyright 2024 ExpyDoc