Amtsblatt des Landkreises München Nr. 10 / 583 – 593 · Donnerstag, 14. April 2016 www.landkreis-muenchen.de Inhalt, Nr. 10/2016 •Sitzung des Kreisausschusses am Montag, den 18.04.2016, 14:00 Uhr I. §1 Weitere Auskünfte erteilt gerne: Landratsamt München, Ausbildungsleitung Mariahilfplatz 17, 81541 München Tel. 089/6221-2287, Zimmer B 3.27. •Stellenausschreibung •Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München •Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Taufkirchen Walter-Klingenbeck-Schule •Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2016 •Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2016 •Haushaltssatzung des Würmtal-Zweckverbandes Sitz Planegg für das Wirtschaftsjahr 2016 •Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Volkshochschule im Osten des Landkreises München“ für das Rechnungsjahr 2016 •2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München vom 14.03.2016 •Bekanntmachungen der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Sitzung des Kreisausschusses am Montag, den 18.04.2016, 14:00 Uhr Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München Nr. 585 / Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat den Entwurf einer Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region München beschlossen und mich als Geschäftsführer beauftragt, das Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung einzuleiten. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2016. 3. Jugendhilfeplanung Teilplan 3 Hier: Förderung von Kindern in staatlich geförderter Tagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) 4. Integrationshelfer in der inklusiven Schule 5. Jugendhilfeplanung Teilplan 2: Anpassung der Bezuschussung für die vollausgebauten Erziehungsberatungsstellen im Landkreis München; Antrag der AWO - Bezirksverband Oberbayern e.V. - auf Reduzierung des Eigenmittelanteils 6. Finanzierung von Sozialräumen in Festunterkünften zur Asylbewerberunterbringung 7. Kommunale Abfallwirtschaft; Vergabe der Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung von Bauschutt aus zwei Gemeinden und dem Zweckverband München Süd-Ost im Landkreis München ab 01.05.2016 8. Asylbewerberunterbringung im Landkreis München - Bericht zur aktuellen Situation 9.Verschiedenes; Bekanntgaben, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung anschließend nichtöffentlicher Teil Stellenausschreibung Nr. 584 / Einstellung von Anwärter/-innen für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Studium zum/zur DiplomVerwaltungswirt/-in in der Kommunalverwaltung -FH-) Der Landkreis München stellt zum 01.10.2017 voraussichtlich 10 Anwärter/-innen für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, ein. Folgende Zulassungsvoraussetzungen (nach den gesetzlichen Vorschriften) für eine Bewerbung müssen erfüllt werden: 1. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Sie mindestens - die unbeschränkte Fachhochschulreife oder - einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder bis spätestens zum Einstellungstermin erwerben. Christian Breu Geschäftsführer - die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben. 3. Sie dürfen zum Einstellungszeitpunkt (01.10.2017) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bewerber/-innen nehmen an einem besonderen Ausleseverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss teil. Den Antrag für das Zulassungsverfahren zum Ausleseverfahren erhalten Sie bei unserer Ausbildungsleitung. Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2016. Brunnthal 2.166,78 € 1.857,30 € 4.024,08 € Er schließt HöhenkirchenSiegertsbrunn 6.064,34 € 5.198,19 € 11.262,53 € Hohenbrunn 5.483,01 € 4.699,89 € 10.182,89 € Neubiberg 5.866,16 € 5.028,31 € 10.894,47 € Ottobrunn 10.463,96 € 8.969,42 € 19.433,38 € Putzbrunn 2.919,87 € 2.502,83 € 5.422,70 € im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.494.795,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.173.220,00 € ab. Das Gesamt-Haushaltsvolumen beträgt somit 33.668.015,00 € §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 20.275.000,00 € festgesetzt. §3 §4 Von den Verbandsmitgliedern werden zum Ausgleich des nicht gedeckten Bedarfs für das Haushaltsjahr 2016 Umlagen erhoben. A)Verwaltungshaushalt Das Umlagesoll der Verbandsgemeinden für den Verwaltungshaushalt beträgt insgesamt 594.410,- € B) Vermögenshaushalt Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf insgesamt 4.120.270,- € festgesetzt. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Taufkirchen Walter-Klingenbeck-Schule Nr. 586 / Aufgrund des Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Staatliche Realschule Taufkirchen Walter-Klingenbeck-Schule folgende Haushaltssatzung: I. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.104.200 € 40.000 € festgesetzt. §2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Kosten des laufenden Sachaufwandes trägt, aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 14.12.2015, der Landkreis München zu 100 % in Höhe von 841.900 €. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt. Landkreis München Verbandsgemeinden 6.337,35 € 6.337,34 € Aying Brunnthal Höhenkirchen-Siegertsbrunn Hohenbrunn Neubiberg Ottobrunn Putzbrunn 368,42 € 392,35 € 1.098,09 € 992,83 € 1.062,20 € 1.894,74 € 528,71 € 3. Gymnasium Neubiberg a) Für den Umbau und die Erweiterung wurden gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2004 in 2004 Kredite in Höhe von 1.500.000,00 € für die Verbandsmitglieder Landkreis München und Gemeinde Hohenbrunn durch den Zweckverband aufgenommen. Die resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen für 2014 werden anteilig auf die beiden Verbandsmitglieder umgelegt. Ullrich Sander Zweckverbandsvorsitzender II. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 18.03.2016, GZ. 12.2-1444/2016 den Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen gem. Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 82024 Taufkirchen, Köglweg 3, Zimmer Nr. 3, zur Einsichtnahme aus. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2016 Nr. 587 / Aufgrund § 8 Abs. 1 Ziff. 4 der Verbandssatzung, Art. 34 Abs. 2 Ziff. 3, Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München (Schulzweckverband Südost) folgende Haushaltssatzung: Tilgung Gesamt 5.976,78 € 42.970,67 € 48.947,45 € C)Kreditumlagen Hohenbrunn 1.752,49 € 33.670,56 € 35.423,05 € Als zusätzliche Verbandsumlagen werden festgesetzt: Gesamt 7.729,27 € 76.641,23 € 84.370,50 € 3.867.550,- € 252.720,- € 1. Realschule Neubiberg a) Für den Umbau und die Erweiterung wurde 2009 gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 31.03.2008 ein Kredit in Höhe von 1.518.000,00 € für den zweiten Investitionskostenanteil des Verbandsmitglieds Landkreis München aufgenommen. Der Gesamtinvestitionskostenanteil des Landkreises beträgt 2.218.000,00 €, der erste Anteil (700.000,00 €) wurde bereits in 2007 aufgenommen. Die dadurch resultierenden Zins- und Tilgungsbeträge werden auf das Verbandsmitglied Landkreis München umgelegt, dies sind 140.000,00 €. b) Für die Generalsanierung der alten Realschul-Turnhalle in 2013 wurde zur Finanzierung des Investitionskostenanteils der Gemeinde Ottobrunn ein Kredit in Höhe von 286.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür trägt satzungsgemäß die Gemeinde Ottobrunn, dies sind 4.290,00 €. 2. Gymnasium Ottobrunn a) Für die Aufstockung des Bauteils C wurde zur Finanzierung des Investitionskostenanteils der Gemeinde Ottobrunn in 2010 ein Kredit in Höhe von 524.200,00 € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür trägt satzungsgemäß die Gemeinde Ottobrunn, dies sind 9.800,00 € Zins- und 30.900,00 € Tilgungsbeträge. b) Für den beschlossenen Abbruch der Bauteile A und B des Gymnasiums Ottobrunn und einen entsprechenden Neubau wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn und Ottobrunn ein Kredit in Höhe von 2.617.000,00 € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden: §6 Taufkirchen, den 10.03.2016 Zinsen Landkreis München Landkreis München: Verbandsgemeinden: Zinsen Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. 3.778,71 € e) Zur Vorfinanzierung nicht rechtzeitig eingehender FAG-Zuweisungen für den Abbruch und Neubau der Bauteile A+B des Gymnasiums Ottobrunn wurde 2015 ein Kredit in Höhe von 4.100.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsmitglieder Landkreis München und die Verbandsgemeinden je zur Hälfte. Gem. § 13 Abs. 3 Ziff. 1 u. 2 der Verbandssatzung wird dieser wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt: 2. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie - Deutsche/-r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder 1.744,05 € Das Gesamtumlagesoll des Landkreises München für den laufenden Sachbedarf (§ 14 der Verbandssatzung) beträgt 4.374.700,- € Öffentliche Sitzung 2. Investitionskostenförderung nach dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG, Teil 9) und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung (AVSG); Neubaumaßnahme Maria-Stadler-Haus in Haar (142 vollstationäre Pflegeplätze) 2.034,66 € Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband München. Die Stellungnahme ist an [email protected] zu richten. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet. München, 11. April 2016 Gesamt Aying Der Entwurf der Gesamtfortschreibung wird bei dem Landratsamt München (Frankenthaler Straße 5, Zimmer F 1.01) während der Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:0017:30 Uhr, bis 17.06.2016 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus ist der Entwurf der Gesamtfortschreibung unter www.region-muenchen.com und www. regierung.oberbayern.bayern.de (Stichwort: Regionalplan München (14)) im Internet eingestellt. Regionaler Planungsverband München Tilgung Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Nr. 583 /Am Montag, den 18.04.2016 findet um 14:00 Uhr im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München eine Sitzung des Kreisausschusses statt. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2016 Zinsen Tilgung Gesamt b) Für die Generalsanierung wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn in 2010 und 2011 Kredite in Höhe von 6.321.500,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden: Zinsen Tilgung Gesamt 5.595,71 € 47.518,09 € 53.113,80 € HöhenkirchenSiegertsbrunn 16.678,14 € 141.628,59 € 158.306,73 € Hohenbrunn 15.079,36 € 128.052,00 € 143.131,36 € Ottobrunn 28.777,96 € 244.378,75 € 273.156,71 € Putzbrunn 8.030,21 € 68.191,54 € 76.221,75 € Aying c) Für die im Haushalt für die Generalsanierung veranschlagten Investitionskostenan-teile 2013 für die Verbandsgemeinden Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn wurde in 2014 ein Kredit in Höhe von 2.895.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden: Tilgung Gesamt Aying 2.551,39 € Zinsen 2.260,28 € 4.811,67 € HöhenkirchenSiegertsbrunn 7.604,47 € 6.736,80 € 14.341,27 € Hohenbrunn 6.875,50 € 6.091,00 € 12.966,50 € Ottobrunn 13.121,43 € 11.624,28 € 24.745,71 € Putzbrunn 3.661,41 € 3.243,64 € 6.905,05 € Aying 3.095,68 € 8.464,10 € 11.559,78 € 4. Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn Brunnthal 3.296,70 € 9.013,72 € 12.310,42 € HöhenkirchenSiegertsbrunn 9.226,73 € 25.227,42 € 34.454,15 € Hohenbrunn 8.342,25 € 22.809,10 € 31.151,35 € 15.920,63 € 43.529,66 € 59.450,29 € a) Für den Neubau des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn in 2011 ein Kredit in Höhe von 12.137.500,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn. Ottobrunn c) Für die Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Ottobrunn am Bauprojekt Gymnasium Ottobrunn Abbruch und Neubau Bauteile A+B wurden in 2014 Kredite in Höhe von 7.712.900,- € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden: Zinsen Tilgung Gesamt Aying 6.741,47 € 9.184,50 € 15.925,97 € Brunnthal 7.179,23 € 9.780,90 € 16.960,13 € HöhenkirchenSiegertsbrunn 20.093,09 € 27.374,59 € 47.467,68 € Hohenbrunn 18.166,95 € 24.750,44 € 42.917,39 € Neubiberg 19.436,45 € 26.479,99 € 45.916,44 € Ottobrunn 34.670,42 € 47.234,58 € 81.905,00 € d) Für die Finanzierung der Investitionskostenanteile aller Verbandsgemeinden am Bauprojekt Gymnasium Ottobrunn Abbruch und Neubau der Bauteile A+B wurde in 2015 ein Kredit in Höhe von 6.000.000,- € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden: Zinsen Tilgung Gesamt Aying 36.265,90 € 41.776,97 € 78.042,87 € Brunnthal 38.620,83 € 44.489,77 € 83.110,60 € Hohenbrunn 97.729,54 € 112.580,81 € 210.310,35 € Ottobrunn 186.510,34 € 214.853,01 € 401.363,35 € Putzbrunn 52.043,92 € 59.952,67 € 111.995,67 € b) Zur Vorfinanzierung nicht rechtzeitig eingehender FAGZuweisungen für den Neubau des Gymnasiums in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde 2011 ein Kredit in Höhe von 5.090.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsmitglieder Landkreis München und die Verbandsgemeinden je zur Hälfte. Landkreis München Verbandsgemeinden Aying Brunnthal Höhenkirchen-Siegertsbrunn Hohenbrunn Neubiberg Ottobrunn Putzbrunn 10.689,00 € 10.689,00 € 621,41 € 661,76 € 1.852,11 € 1.674,57 € 1.791,59 € 3.195,81 € 891,76 € (Fortsetzung nächste Seite) Amtsblatt des Landkreises München Nr. 10 / 583 – 593 · Donnerstag, 14. April 2016 www.landkreis-muenchen.de (Fortsetzung) Die Umlagen der Verbandsmitglieder für §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Gymnasium Realschule Gesamt a) Landkreis München 87.600 € 36.050 € 123.650 € b) Verbandsgemeinden 1.000.000 € 0€ 1.000.000 € §5 Die Haushaltssatzung 2016 wurde der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 10. März 2016 vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 20.275.000,00 € wurde mit Schreiben vom 17. März 2016, Az.-Nr. 12.2- 1444/ 2016 durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. III. Die Haushaltssatzung 2015 sowie der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 65 GO vom Tag der Bekanntmachung an eine Woche lang zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbands, Prof.-Messerschmitt-Str. 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten auf. Christoph Göbel Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2016 Nr. 588 / Aufgrund der §§ 12 ff. der Verbandssatzung und der Art. 41 Abs. 1 und 2, 42 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München folgende Haushaltssatzung: §1 Kirchheim b. München, 26.02.2016 Maximilian Böltl Zweckverbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Würmtal-Zweckverbandes Sitz Planegg für das Wirtschaftsjahr 2016 Nr. 589 / Aufgrund der Art 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 40 und 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und § 26 der Verbandssatzung vom 28. November 1967 in der Fassung vom 29. November 2004 erlässt der Würmtal-Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Planegg folgende Haushaltssatzung §1 Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird für die Erträge und für den Verlustausgleich auf für die Aufwendungen auf 11.311.000,00 € 1.474.000,00 € 12.785.000,00 € für die Deckungsmittel auf für die Ausgaben auf 6.942.000,00 € 6.942.000,00 € festgesetzt. im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.614.400 € Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan werden nicht aufgenommen. und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.695.600 € 4.310.000 € §2 §4 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Erhebung von Verbandsumlagen im Sinne des § 24 der Verbandssatzung ist nicht vorgesehen. §3 §5 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt. §4 Nr. 590 / Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, des Art. 40, Abs. 1 in der Verbindung mit dem Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit erlässt der Zweckverband „Volkshochschule im Osten des Landkreises München“ folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf € 782.136,40 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. §2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Umlagen der beteiligten Gemeinden, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgelegt: Ort Einwohnerstand per 30.06.2015 Verbandsumlage 2016 € 6,20 / Einw. Sonderumlage 2016 € 1,00 / Einw. (Hauptwohnsitz) Aschheim Feldkirchen Kirchheim 8.610 7.062 12.830 € 53.382,00 € 43.784,40 € 79.546,00 € 8.610,00 € 7.062,00 € 12.830,00 Summen 28.502 € 176.712,40 € 28.502,00 Einwohnerstand per 30.06.2015 Musikumlage 2016 € 1,00 / Einw. Gesamtumlage 2016 € 8,20 / Einw. Ort (Hauptwohnsitz) Aschheim Feldkirchen Kirchheim 8.610 7.062 12.830 € 8.610,00 € 7.062,00 € 12.830,00 € 70.602,00 € 57.908,40 € 105.206,00 Summen 28.502 € 28.502,00 € 233.716,40 §5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden auf € 5.000,-- festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. 1) Das Gesamtumlagesoll im Verwaltungshaushalt: Aschheim, den,?????? Die Umlagen der Verbandsmitglieder für Realschule 975.050 € 609.400 € 1.584.450 € 45.000 € 172.600 € 217.600 € b) Verbandsgemeinden lfd. 0€ 0 € 0€ Verbandsgdn. Schuldendienst 105.000 € 402.900 € 507.900 € a) Landkreis München lfd. Landkreis Mchn. Schuldendienst Vorsitzender Thomas Glashauser Planegg, den 29.03.2016 Gymnasium Borst Verbandsvorsitzende Gesamt 2) Das Gesamtumlagesoll im Vermögenshaushalt: II. Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 10.03.2016, AZ.: 3.1-941-44/16 den Haushalt 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen gem. Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“ b) Nach Satz 4 wird der Satz: „Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes.“ angefügt. §2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Verbandsvorsitzende wird zur Neubekanntmachung der Verbandssatzung ermächtigt. Aschheim,14.03.2016 vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München Thomas Glashauser Verbandsvorsitzender € 20.000,00 §6 §6 a) Satz 2 erhält folgende Fassung „Der Zweckverband ist selbstlos tätig; festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. §2 Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt (§§ 13 und 14 der Verbandssatzung): Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Volkshochschule im Osten des Landkreises München“ für das Rechnungsjahr 2016 der Vermögensplan Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt ab Gesamt §1 Die Verbandssatzung des Zweckverbandes vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München vom 07.07.2015 wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: II. München, den 10.03.2016 Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen Geschäftszeiten beim Würmtal-Zweckverband 1. Stock Zimmer 1.7a, Bahnhofstraße 1 in 82152 Planegg zur Einsichtnahme aus. Bekanntmachung der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Nr. 592 / Aufgebote verlorengegangener Sparkassenbücher Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg ausgestellten Sparkassenbücher KontonummerKontoinhaber 3404354882 3414533913 3411849759 3411973229 3414492870 3411951035 Both Brigitte Dressler Hildegard Genz Siegfried Haselsteiner Liselotte Kern Petra Kremser Rudolf und Gabriele wurden als verloren gemeldet. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen drei Monaten (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg; Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München, anzumelden. Falls für die Sparkassenbücher innerhalb der dreimonatigen gesetzlichen Frist Rechte Dritter nicht angemeldet werden, werden sie für kraftlos erklärt. Nr. 593 / Kraftloserklärung verlorengegangener Sparkassenbücher Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg ausgestellten Sparkassenbücher KontonummerKontoinhaber 3414583819 3401137983 3024904801 3403212024 3414348247 Mohr Heribert und Rosamaria Faust Hermann und Maria Ziegler Maria Fischer Ilse Engelmann Helmut werden für kraftlos erklärt. Auf das erlassene Aufgebot wurden innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht. Christoph Göbel Landrat 2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München vom 14.03.2016 Nr. 591 / Der Zweckverband vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München erlässt aufgrund des Art. 18 i. V. m. Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung: Impressum Herausgeber: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, www.landkreis-muenchen.de, Verantwortlich: Landrat Christoph Göbel, Redaktion: Franziska Herr Ihr Landratsamt im Internet www.landkreis-muenchen.de
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