Amtsblatt Nr. 10 - Landkreis München

Amtsblatt des Landkreises München
Nr. 10 / 583 – 593 · Donnerstag, 14. April 2016
www.landkreis-muenchen.de
Inhalt, Nr. 10/2016
•Sitzung des Kreisausschusses
am Montag, den 18.04.2016, 14:00 Uhr
I.
§1
Weitere Auskünfte erteilt gerne:
Landratsamt München, Ausbildungsleitung
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Tel. 089/6221-2287, Zimmer B 3.27.
•Stellenausschreibung
•Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur
Gesamtfortschreibung des Regionalplans München
•Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche
Realschule Taufkirchen Walter-Klingenbeck-Schule
•Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche
weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises
München für das Haushaltsjahr 2016
•Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliche
weiterführende Schulen im Osten des Landkreises
München für das Haushaltsjahr 2016
•Haushaltssatzung des Würmtal-Zweckverbandes
Sitz Planegg für das Wirtschaftsjahr 2016
•Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Volkshochschule im Osten des Landkreises München“ für das
Rechnungsjahr 2016
•2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Zweckverbandes vhs olm Volkshochschule im Osten
des Landkreises München vom 14.03.2016
•Bekanntmachungen der Kreissparkasse
München Starnberg Ebersberg
Sitzung des Kreisausschusses
am Montag, den 18.04.2016, 14:00 Uhr
Bekanntmachung der Auslegung des
Entwurfs zur Gesamtfortschreibung des
Regionalplans München
Nr. 585 / Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München hat den Entwurf einer Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Region München beschlossen und mich als Geschäftsführer beauftragt, das
Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung einzuleiten. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist
Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, in
Kraft seit 1. Januar 2016.
3. Jugendhilfeplanung Teilplan 3
Hier: Förderung von Kindern in staatlich geförderter Tagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
4. Integrationshelfer in der inklusiven Schule
5. Jugendhilfeplanung Teilplan 2:
Anpassung der Bezuschussung für die vollausgebauten Erziehungsberatungsstellen im Landkreis München;
Antrag der AWO - Bezirksverband Oberbayern e.V. - auf Reduzierung des Eigenmittelanteils
6. Finanzierung von Sozialräumen in Festunterkünften zur
Asylbewerberunterbringung
7. Kommunale Abfallwirtschaft;
Vergabe der Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung
von Bauschutt aus zwei Gemeinden und dem Zweckverband
München Süd-Ost im Landkreis München ab 01.05.2016
8. Asylbewerberunterbringung im Landkreis München
- Bericht zur aktuellen Situation 9.Verschiedenes;
Bekanntgaben, Anträge und Anfragen in öffentlicher Sitzung
anschließend nichtöffentlicher Teil
Stellenausschreibung
Nr. 584 / Einstellung von Anwärter/-innen für den Einstieg
in die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Studium zum/zur DiplomVerwaltungswirt/-in in der Kommunalverwaltung -FH-)
Der Landkreis München stellt zum 01.10.2017 voraussichtlich
10 Anwärter/-innen für den Einstieg in die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, ein.
Folgende Zulassungsvoraussetzungen (nach den gesetzlichen
Vorschriften) für eine Bewerbung müssen erfüllt werden:
1. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Sie mindestens
- die unbeschränkte Fachhochschulreife oder
- einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht
und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder bis spätestens zum Einstellungstermin erwerben.
Christian Breu
Geschäftsführer
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates
der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben.
3. Sie dürfen zum Einstellungszeitpunkt (01.10.2017) das
45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Bewerber/-innen nehmen an einem besonderen Ausleseverfahren beim Bayerischen Landespersonalausschuss teil.
Den Antrag für das Zulassungsverfahren zum Ausleseverfahren erhalten Sie bei unserer Ausbildungsleitung.
Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2016.
Brunnthal
2.166,78 €
1.857,30 €
4.024,08 €
Er schließt
HöhenkirchenSiegertsbrunn
6.064,34 €
5.198,19 €
11.262,53 €
Hohenbrunn
5.483,01 €
4.699,89 €
10.182,89 €
Neubiberg
5.866,16 €
5.028,31 €
10.894,47 €
Ottobrunn
10.463,96 €
8.969,42 €
19.433,38 €
Putzbrunn
2.919,87 €
2.502,83 €
5.422,70 €
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.494.795,00 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
27.173.220,00 € ab.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen
beträgt somit
33.668.015,00 €
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird
auf 20.275.000,00 € festgesetzt.
§3
§4
Von den Verbandsmitgliedern werden zum Ausgleich des
nicht gedeckten Bedarfs für das Haushaltsjahr 2016 Umlagen
erhoben.
A)Verwaltungshaushalt
Das Umlagesoll der Verbandsgemeinden für den Verwaltungshaushalt beträgt insgesamt 594.410,- €
B) Vermögenshaushalt
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur
Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
insgesamt 4.120.270,- € festgesetzt.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Staatliche Realschule Taufkirchen
Walter-Klingenbeck-Schule
Nr. 586 / Aufgrund des Art. 35 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes
über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Staatliche Realschule Taufkirchen Walter-Klingenbeck-Schule folgende Haushaltssatzung:
I.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.104.200 €
40.000 €
festgesetzt.
§2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Kosten des laufenden Sachaufwandes trägt, aufgrund des
Kreistagsbeschlusses vom 14.12.2015, der Landkreis München zu 100 % in Höhe von 841.900 €.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 €
festgesetzt.
Landkreis München Verbandsgemeinden
6.337,35 €
6.337,34 €
Aying
Brunnthal
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenbrunn
Neubiberg
Ottobrunn
Putzbrunn
368,42 €
392,35 €
1.098,09 €
992,83 €
1.062,20 €
1.894,74 €
528,71 €
3. Gymnasium Neubiberg
a) Für den Umbau und die Erweiterung wurden gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 30.01.2004 in 2004
Kredite in Höhe von 1.500.000,00 € für die Verbandsmitglieder
Landkreis München und Gemeinde Hohenbrunn durch den
Zweckverband aufgenommen. Die resultierenden Zins- und
Tilgungsleistungen für 2014 werden anteilig auf die beiden
Verbandsmitglieder umgelegt.
Ullrich Sander
Zweckverbandsvorsitzender
II.
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom
18.03.2016, GZ. 12.2-1444/2016 den Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen gem.
Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der
Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen
Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes
in 82024 Taufkirchen, Köglweg 3, Zimmer Nr. 3, zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Staatliche weiterführende Schulen im
Südosten des Landkreises München
für das Haushaltsjahr 2016
Nr. 587 / Aufgrund § 8 Abs. 1 Ziff. 4 der Verbandssatzung,
Art. 34 Abs. 2 Ziff. 3, Art. 40 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m.
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
erlässt der Zweckverband Staatliche weiterführende
Schulen im Südosten des Landkreises München (Schulzweckverband Südost) folgende Haushaltssatzung:
Tilgung
Gesamt
5.976,78 €
42.970,67 €
48.947,45 €
C)Kreditumlagen
Hohenbrunn
1.752,49 €
33.670,56 €
35.423,05 €
Als zusätzliche Verbandsumlagen werden festgesetzt:
Gesamt
7.729,27 €
76.641,23 €
84.370,50 €
3.867.550,- €
252.720,- €
1. Realschule Neubiberg
a) Für den Umbau und die Erweiterung wurde 2009 gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 31.03.2008 ein Kredit
in Höhe von 1.518.000,00 € für den zweiten Investitionskostenanteil des Verbandsmitglieds Landkreis München aufgenommen. Der Gesamtinvestitionskostenanteil des Landkreises beträgt 2.218.000,00 €, der erste Anteil (700.000,00 €)
wurde bereits in 2007 aufgenommen. Die dadurch resultierenden Zins- und Tilgungsbeträge werden auf das Verbandsmitglied Landkreis München umgelegt, dies sind 140.000,00 €.
b) Für die Generalsanierung der alten Realschul-Turnhalle in
2013 wurde zur Finanzierung des Investitionskostenanteils
der Gemeinde Ottobrunn ein Kredit in Höhe von 286.000,00 €
aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür trägt satzungsgemäß die Gemeinde Ottobrunn, dies sind 4.290,00 €.
2. Gymnasium Ottobrunn
a) Für die Aufstockung des Bauteils C wurde zur Finanzierung
des Investitionskostenanteils der Gemeinde Ottobrunn in
2010 ein Kredit in Höhe von 524.200,00 € aufgenommen. Die
Zins- und Tilgungszahlungen hierfür trägt satzungsgemäß die
Gemeinde Ottobrunn, dies sind 9.800,00 € Zins- und 30.900,00 €
Tilgungsbeträge.
b) Für den beschlossenen Abbruch der Bauteile A und B des
Gymnasiums Ottobrunn und einen entsprechenden Neubau
wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn und Ottobrunn ein Kredit in Höhe von
2.617.000,00 € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden:
§6
Taufkirchen, den 10.03.2016
Zinsen
Landkreis
München
Landkreis München:
Verbandsgemeinden:
Zinsen
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
3.778,71 €
e) Zur Vorfinanzierung nicht rechtzeitig eingehender FAG-Zuweisungen für den Abbruch und Neubau der Bauteile A+B des
Gymnasiums Ottobrunn wurde 2015 ein Kredit in Höhe von
4.100.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsmitglieder Landkreis München und die Verbandsgemeinden je zur Hälfte.
Gem. § 13 Abs. 3 Ziff. 1 u. 2 der Verbandssatzung wird dieser
wie folgt auf die Verbandsmitglieder umgelegt:
2. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie
- Deutsche/-r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind
oder
1.744,05 €
Das Gesamtumlagesoll des Landkreises München für den laufenden Sachbedarf (§ 14 der Verbandssatzung) beträgt
4.374.700,- €
Öffentliche Sitzung
2. Investitionskostenförderung nach dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG, Teil 9) und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung (AVSG);
Neubaumaßnahme Maria-Stadler-Haus in Haar (142 vollstationäre Pflegeplätze)
2.034,66 €
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur
Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband München. Die Stellungnahme ist an [email protected] zu
richten. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht
begründet.
München, 11. April 2016
Gesamt
Aying
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung wird bei dem Landratsamt München (Frankenthaler Straße 5, Zimmer F 1.01)
während der Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:0017:30 Uhr, bis 17.06.2016 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus ist der Entwurf der Gesamtfortschreibung unter www.region-muenchen.com und www.
regierung.oberbayern.bayern.de (Stichwort: Regionalplan
München (14)) im Internet eingestellt.
Regionaler Planungsverband München
Tilgung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Nr. 583 /Am Montag, den 18.04.2016 findet um 14:00 Uhr
im Sitzungssaal D 0.12, Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München eine Sitzung des Kreisausschusses statt.
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom
07.03.2016
Zinsen
Tilgung
Gesamt
b) Für die Generalsanierung wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn in 2010 und 2011 Kredite in Höhe von 6.321.500,00 €
aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden:
Zinsen
Tilgung
Gesamt
5.595,71 €
47.518,09 €
53.113,80 €
HöhenkirchenSiegertsbrunn
16.678,14 €
141.628,59 €
158.306,73 €
Hohenbrunn
15.079,36 €
128.052,00 €
143.131,36 €
Ottobrunn
28.777,96 €
244.378,75 €
273.156,71 €
Putzbrunn
8.030,21 €
68.191,54 €
76.221,75 €
Aying
c) Für die im Haushalt für die Generalsanierung veranschlagten Investitionskostenan-teile 2013 für die Verbandsgemeinden Aying, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn wurde in 2014 ein Kredit in Höhe von
2.895.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden:
Tilgung
Gesamt
Aying
2.551,39 €
Zinsen
2.260,28 €
4.811,67 €
HöhenkirchenSiegertsbrunn
7.604,47 €
6.736,80 €
14.341,27 €
Hohenbrunn
6.875,50 €
6.091,00 €
12.966,50 €
Ottobrunn
13.121,43 €
11.624,28 €
24.745,71 €
Putzbrunn
3.661,41 €
3.243,64 €
6.905,05 €
Aying
3.095,68 €
8.464,10 €
11.559,78 €
4. Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Brunnthal
3.296,70 €
9.013,72 €
12.310,42 €
HöhenkirchenSiegertsbrunn
9.226,73 €
25.227,42 €
34.454,15 €
Hohenbrunn
8.342,25 €
22.809,10 €
31.151,35 €
15.920,63 €
43.529,66 €
59.450,29 €
a) Für den Neubau des Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde zur Finanzierung der Investitionskostenanteile
der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn in 2011 ein Kredit in Höhe von
12.137.500,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Ottobrunn und Putzbrunn.
Ottobrunn
c) Für die Finanzierung der Investitionskostenanteile der Verbandsgemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Ottobrunn am Bauprojekt
Gymnasium Ottobrunn Abbruch und Neubau Bauteile A+B
wurden in 2014 Kredite in Höhe von 7.712.900,- € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden:
Zinsen
Tilgung
Gesamt
Aying
6.741,47 €
9.184,50 €
15.925,97 €
Brunnthal
7.179,23 €
9.780,90 €
16.960,13 €
HöhenkirchenSiegertsbrunn
20.093,09 €
27.374,59 €
47.467,68 €
Hohenbrunn
18.166,95 €
24.750,44 €
42.917,39 €
Neubiberg
19.436,45 €
26.479,99 €
45.916,44 €
Ottobrunn
34.670,42 €
47.234,58 €
81.905,00 €
d) Für die Finanzierung der Investitionskostenanteile aller
Verbandsgemeinden am Bauprojekt Gymnasium Ottobrunn
Abbruch und Neubau der Bauteile A+B wurde in 2015 ein Kredit in Höhe von 6.000.000,- € aufgenommen. Die Zins- und Tilgungszahlungen hierfür tragen satzungsgemäß die Verbandsgemeinden:
Zinsen
Tilgung
Gesamt
Aying
36.265,90 €
41.776,97 €
78.042,87 €
Brunnthal
38.620,83 €
44.489,77 €
83.110,60 €
Hohenbrunn
97.729,54 €
112.580,81 €
210.310,35 €
Ottobrunn
186.510,34 €
214.853,01 €
401.363,35 €
Putzbrunn
52.043,92 €
59.952,67 €
111.995,67 €
b) Zur Vorfinanzierung nicht rechtzeitig eingehender FAGZuweisungen für den Neubau des Gymnasiums in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde 2011 ein Kredit in Höhe von
5.090.000,00 € aufgenommen. Die Zinszahlungen hierfür
tragen satzungsgemäß die Verbandsmitglieder Landkreis
München und die Verbandsgemeinden je zur Hälfte.
Landkreis München Verbandsgemeinden
Aying
Brunnthal
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenbrunn
Neubiberg
Ottobrunn
Putzbrunn
10.689,00 €
10.689,00 €
621,41 €
661,76 €
1.852,11 €
1.674,57 €
1.791,59 €
3.195,81 €
891,76 €
(Fortsetzung nächste Seite)
Amtsblatt des Landkreises München
Nr. 10 / 583 – 593 · Donnerstag, 14. April 2016
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(Fortsetzung)
Die Umlagen der Verbandsmitglieder für
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
150.000,00 € festgesetzt.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Gymnasium
Realschule
Gesamt
a) Landkreis
München
87.600 €
36.050 €
123.650 €
b) Verbandsgemeinden
1.000.000 €
0€
1.000.000 €
§5
Die Haushaltssatzung 2016 wurde der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 10. März 2016 vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 20.275.000,00 €
wurde mit Schreiben vom 17. März 2016, Az.-Nr. 12.2- 1444/
2016 durch die Regierung von Oberbayern genehmigt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
III.
Die Haushaltssatzung 2015 sowie der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 40 KommZG i. V. mit Art. 65 GO vom Tag der Bekanntmachung an eine Woche lang zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbands, Prof.-Messerschmitt-Str. 3,
85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten
auf.
Christoph Göbel
Verbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Staatliche weiterführende Schulen im Osten
des Landkreises München für das Haushaltsjahr 2016
Nr. 588 / Aufgrund der §§ 12 ff. der Verbandssatzung und
der Art. 41 Abs. 1 und 2, 42 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt der
Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München folgende Haushaltssatzung:
§1
Kirchheim b. München, 26.02.2016
Maximilian Böltl
Zweckverbandsvorsitzender
Haushaltssatzung des Würmtal-Zweckverbandes Sitz Planegg für das Wirtschaftsjahr 2016
Nr. 589 / Aufgrund der Art 63 ff. der Gemeindeordnung in
Verbindung mit Art. 40 und 41 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit und § 26 der Verbandssatzung vom 28. November 1967 in der Fassung vom 29. November 2004 erlässt der Würmtal-Zweckverband für
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Planegg
folgende Haushaltssatzung
§1
Der Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird
für die Erträge und für den Verlustausgleich auf
für die Aufwendungen auf
11.311.000,00 €
1.474.000,00 €
12.785.000,00 €
für die Deckungsmittel auf
für die Ausgaben auf
6.942.000,00 €
6.942.000,00 €
festgesetzt.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.614.400 €
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan
werden nicht aufgenommen.
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.695.600 €
4.310.000 €
§2
§4
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Die Erhebung von Verbandsumlagen im Sinne des § 24 der
Verbandssatzung ist nicht vorgesehen.
§3
§5
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf
1.500.000,00 € festgesetzt.
§4
Nr. 590 / Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern, des Art. 40, Abs. 1 in der Verbindung mit dem Art. 41 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit erlässt der Zweckverband „Volkshochschule im Osten des Landkreises München“ folgende
Haushaltssatzung:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben auf
€ 782.136,40
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.
§2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Umlagen der beteiligten Gemeinden, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgelegt:
Ort
Einwohnerstand per
30.06.2015
Verbandsumlage 2016
€ 6,20 / Einw.
Sonderumlage 2016
€ 1,00 / Einw.
(Hauptwohnsitz)
Aschheim
Feldkirchen
Kirchheim
8.610
7.062
12.830
€ 53.382,00
€ 43.784,40
€ 79.546,00
€ 8.610,00
€ 7.062,00
€ 12.830,00
Summen
28.502
€ 176.712,40
€ 28.502,00
Einwohnerstand per
30.06.2015
Musikumlage 2016
€ 1,00 / Einw.
Gesamtumlage 2016
€ 8,20 / Einw.
Ort
(Hauptwohnsitz)
Aschheim
Feldkirchen
Kirchheim
8.610
7.062
12.830
€ 8.610,00
€ 7.062,00
€ 12.830,00
€ 70.602,00
€ 57.908,40
€ 105.206,00
Summen
28.502
€ 28.502,00
€ 233.716,40
§5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan werden auf € 5.000,-- festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
1) Das Gesamtumlagesoll im Verwaltungshaushalt:
Aschheim, den,??????
Die Umlagen der Verbandsmitglieder für
Realschule
975.050 €
609.400 €
1.584.450 €
45.000 €
172.600 €
217.600 €
b) Verbandsgemeinden lfd.
0€
0 €
0€
Verbandsgdn.
Schuldendienst
105.000 €
402.900 €
507.900 €
a) Landkreis
München lfd.
Landkreis Mchn.
Schuldendienst
Vorsitzender
Thomas Glashauser
Planegg, den 29.03.2016
Gymnasium
Borst
Verbandsvorsitzende
Gesamt
2) Das Gesamtumlagesoll im Vermögenshaushalt:
II.
Das Landratsamt München hat mit Schreiben vom 10.03.2016,
AZ.: 3.1-941-44/16 den Haushalt 2016 rechtsaufsichtlich
gewürdigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 liegen gem.
Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
b) Nach Satz 4 wird der Satz: „Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes.“ angefügt.
§2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Verbandsvorsitzende wird zur Neubekanntmachung der Verbandssatzung ermächtigt.
Aschheim,14.03.2016
vhs olm
Volkshochschule im Osten des Landkreises München
Thomas Glashauser
Verbandsvorsitzender
€ 20.000,00
§6
§6
a) Satz 2 erhält folgende Fassung „Der Zweckverband ist selbstlos tätig;
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden
nicht festgesetzt.
§2
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt (§§ 13 und
14 der Verbandssatzung):
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
„Volkshochschule im Osten des Landkreises
München“ für das Rechnungsjahr 2016
der Vermögensplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt ab
Gesamt
§1
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes vhs olm Volkshochschule im Osten des Landkreises München vom 07.07.2015 wird
wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
II.
München, den 10.03.2016
Bekanntmachung eine Woche lang während der allgemeinen
Geschäftszeiten beim Würmtal-Zweckverband 1. Stock Zimmer 1.7a, Bahnhofstraße 1 in 82152 Planegg zur Einsichtnahme aus.
Bekanntmachung der Kreissparkasse
München Starnberg Ebersberg
Nr. 592 / Aufgebote verlorengegangener Sparkassenbücher
Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
ausgestellten Sparkassenbücher
KontonummerKontoinhaber
3404354882
3414533913
3411849759
3411973229
3414492870
3411951035
Both Brigitte
Dressler Hildegard
Genz Siegfried
Haselsteiner Liselotte
Kern Petra
Kremser Rudolf und Gabriele
wurden als verloren gemeldet. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage
der Urkunde
binnen drei Monaten
(vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet)
bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg; Sendlinger-Tor-Platz 1, 80336 München, anzumelden. Falls für die
Sparkassenbücher innerhalb der dreimonatigen gesetzlichen
Frist Rechte Dritter nicht angemeldet werden, werden sie für
kraftlos erklärt.
Nr. 593 / Kraftloserklärung verlorengegangener Sparkassenbücher
Die von der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
ausgestellten Sparkassenbücher
KontonummerKontoinhaber
3414583819
3401137983
3024904801
3403212024
3414348247
Mohr Heribert und Rosamaria
Faust Hermann und Maria
Ziegler Maria
Fischer Ilse
Engelmann Helmut
werden für kraftlos erklärt. Auf das erlassene Aufgebot wurden innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist Rechte Dritter nicht geltend gemacht.
Christoph Göbel
Landrat
2. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes vhs olm
Volkshochschule im Osten des Landkreises
München vom 14.03.2016
Nr. 591 / Der Zweckverband vhs olm Volkshochschule im
Osten des Landkreises München erlässt aufgrund des
Art. 18 i. V. m. Art. 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
Impressum Herausgeber: Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, www.landkreis-muenchen.de, Verantwortlich: Landrat Christoph Göbel, Redaktion: Franziska Herr
Ihr Landratsamt im Internet
www.landkreis-muenchen.de