Anwendbare allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbare allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Einschreibung
a. Ein guter Gesundheitszustand ist erforderlich, insbesondere was die Bewegungsfreiheit betrifft. Die Wallfahrtsleitung
übernimmt im Allgemeinen keinen medizinischen Dienst. Jede Person, die an dieser Wallfahrt teilnehmen will, muss sich im
Stande fühlen, am Gruppenleben teilzunehmen und für sich selber aufkommen zu können. Eine ältere, kranke oder
behinderte Person kann sich einschreiben, vorausgesetzt, dass ihr Gesundheitszustand es ihr vernünftigerweise erlaubt, die
Gesamtheit der Reise und des Programmes mitzumachen.
b. Ein Vertrag mit der Wallfahrtsleitung kommt ab Erhalt der Einschreibung zustande.
c. Ohne vollständige Überweisung des Reisepreises wird keine Einschreibung definitiv in Betracht gezogen. Für jeden
Teilnehmer wird eine Rechnung erstellt.
Eine nicht pünktlich erfolgte Überweisung erlaubt es dem Veranstalter, die vereinbarten Leistungen zurückzubehalten.
Bei Nichtbeachten der Fristen wird eine Abrechnung per einfacher Post zugestellt und der geschuldete Betrag ist innert
zehn Tagen zu entrichten. Bei Verspätung wird ein erstes Erinnerungsschreiben mit einem Zuschlag von CHF 5.- für die
zusätzlichen Umtriebe zugestellt und so weiter. Zahlungen aus dem Ausland müssen in Schweizer Franken und ohne
Bankzusatzkosten für die Wallfahrtsleitung erfolgen.
d. Allfällige Namensänderungen verursachen zuweilen Zusatzkosten, die vollumfänglich weiter verrechnet werden.
Identitätsausweis
a. Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder ein gültiger Schweizerpass (Ablaufdatum nach dem 27.10.2016) ist für eine
Teilnahme an der Reise unerlässlich. Für Pilger mit einer Staatsangehörigkeit ausserhalb des Schengenraumes ist ein Visum
zwingend. Dafür ist der Teilnehmer selber verantwortlich.
b. Die in der Einschreibung mitgeteilten Namen müssen identisch sein mit jenen, die auf den für die gewählte Reise
verwendeten Identitätsdokumenten figurieren.
c. Ungültige Dokumente werden einem Nichterscheinen bei der Abreise gleichgestellt.
Einzelzimmer (ohne absolute Garantie)
Oft ist es schwierig, Einbettzimmer zu erhalten und die durch die Hoteliers verlangten Zuschläge sind mehr als kostspielig. Der
Einzelzimmerzuschlag ist beim Reiseveranstalter zu begleichen.
Kranken- und Unfallversicherung
Es wird jedem Teilnehmer dringend angeraten, abzuklären, ob seine persönliche Abdeckung der Kranken- und
Unfallversicherung für eine Reise nach Italien ausreichend ist. Denn eine gute Abdeckung für die Schweiz ist nicht automatisch
auch ausserhalb der Schweizer Grenzen garantiert.
Gepäckversicherung
Auch sie wird dringend empfohlen, ausser Sie hätten (zum Beispiel) eine Haftpflicht- und Hausratsversicherung, welche dieses
Risiko abdeckt, wobei diese Abdeckung oft eingeschränkt ist (im Allgemeinen nur bei Einbruch oder Überfällen). Das Gepäck
(Koffer oder Handgepäck) darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Achtung besonders vor Diebstählen auf öffentlichen Plätzen.
Annulations- und Rückführungsversicherung
a. Eine Rückführungsversicherung ist in der Einschreibegebühr eingeschlossen.
b. Die Annulationsversicherung ist für unsere Wallfahrt obligatorisch. Sollten Sie persönlich schon eine eigene
Annulationsversicherung besitzen (ETI Schutzbrief, etc.), können Sie auf den Abschluss unserer Versicherung von CHF 30.verzichten. Für nicht oder unzureichend versicherte Personen müssen wir jede Verantwortung ablehnen.
c. Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund annullieren müssen, werden die Annulationskosten wie folgt berechnet :
 bis zum 61. Tag vor der Abreise, Dossierkosten von CHF 100.- pro Person + Kosten der Versicherungspolice, wenn
diese über die Wallfahrtsleitung abgeschlossen wurde,
 vom 60. bis 36. Tag vor der Abreise, 30% des Pauschalpreises (zuzüglich die Dossierkosten von CHF 100.-),
 vom 35. bis 22. Tag vor der Abreise, 50% des Pauschalpreises (zuzüglich die Dossierkosten von CHF 100.-),
 vom 21. bis 0. Tag vor der Abreise, 100% des Pauschalpreises (zuzüglich die Dossierkosten von CHF 100.-),
 Nicht Erscheinen zur Abreise, 100% des Pauschalpreises (zuzüglich die Dossierkosten von CHF 100.-).
d. Sollte eine Annulationsversicherung (CHF 30.-) über die Wallfahrtsleitung abgeschlossen worden sein, wird diese in keinem
Fall zurückerstattet und muss in jedem Falle beglichen werden.
e. Flugreise: Nach Ausstellung des Flugtickets sind die speziellen Bedingungen je nach Fluggesellschaft und Tarifkonditionen
anwendbar. Flugtickets werden in keinem Fall rückvergütet, wenn die Ausstellung vor der Annulation erfolgt ist.
Insbesondere im Krankheitsfall oder bei Unfall werden die Reisekosten im Allgemeinen von der Annulationsversicherung
übernommen mit Ausnahme der Versicherungsprämie und der Dossierkosten. Zu beachten ist, dass die Kosten einer
Annulation aus beruflichen Gründen nicht abgedeckt sind. Bei einer Annulation verlangt die Versicherung zwingend ein
Arztzeugnis.
WICHTIG: Sollten diese Modalitäten nicht eingehalten werden, verbleiben die Kosten bei der eingeschriebenen Person.
f. Ersatzperson. Sollten Sie auf Ihre Reise verzichten müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reservation an eine Drittperson
(Freund, Bekannter oder Familienmitglied) abzutreten. Der Ersatzreisende muss den Vertrag, so wie er abgeschlossen wurde,
übernehmen. Er muss zudem alle Reisebedingungen (Gesundheitszustand, Identitätsausweis, etc.) erfüllen und keine
gesetzliche Bestimmung darf einer Beteiligung entgegenstehen. Für gewisse Reisetermine kann diese Ersatzmöglichkeit
nicht in Betracht kommen, wenn zum Beispiel ein Visum nicht fristgerecht erhalten werden kann.
In jedem Fall muss der Ersatz der Wallfahrtleitung während den üblichen Bürostunden (von Montag bis Freitag von 08:00
bis 17:00 Uhr mit Ausnahme der Feiertage) mitgeteilt werden. Die Dossier- und allfällige weitere zusätzliche Kosten gehen
zu Ihren Lasten oder zu Lasten des Ersatzreisenden.
Änderungen der Prospektangaben, der Preise und Beförderungsmittel
a. Preisänderungen nach Abschluss des Vertrages
Preiserhöhungen können eintreten bei:
i. einer späteren Erhöhung der Transportkosten (inklusive Treibstoffzuschläge),
8.
9.
10.
11.
12.
13.
ii. bei Einführung oder Erhöhung von Taxen oder offiziellen Abgaben (z.B. Flughafen-, Lande-, Ein- oder
Aussteigegebühren), Einführung oder Erhöhung von Steuern oder staatlichen Taxen, Preiserhöhungen infolge offizieller
Massnahmen, etc.
iii. Änderungen von Wechselkursen oder Wertminderung des Schweizerfrankens. Sollten sich die Kosten für Leistungen
der Reise erhöhen, können sie Ihnen belastet werden, d.h. der Reisepreis kann sich dementsprechend erhöhen. Eine
Preiserhöhung wird mindestens 4 Wochen vor der Abreise mitgeteilt. Sollte sie über 10% betragen, können Sie, wenn
Sie dies wollen, kostenlos von der Reise zurücktreten.
b. Programmänderungen oder Wechsel der Transportmittel zwischen dem Reservations- und Abreisedatum
Die Wallfahrtsleitung behält sich das Recht vor, wegen höherer Gewalt oder wenn dies unvorhergesehene oder
unabwendbare Umstände erfordern, das Reiseprogramm oder gewisse vereinbarte Leistungen (zum Beispiel Unterkunft,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) in Ihrem Sinne abzuändern. Es wird alles daran gesetzt werden, Ihnen
gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Die Wallfahrtsleitung wird Sie jedenfalls raschestmöglich über solche
Änderungen und ihre eventuellen Auswirkungen auf den Preis informieren.
c. Abbruch der Reise und vorzeitige Rückkehr
Der vorzeitige Abbruch der Reise aus beruflichen oder persönlichen (andere als aus medizinischen) Gründen gibt keinen
Anspruch auf eine Rückerstattung durch die Wallfahrtsleitung für nicht erbrachte Leistungen.
Verantwortung
a. Die Wallfahrtsleitung ist verantwortlich für den Inhalt der Programme, die getroffene Auswahl, die für Leistungen
herangezogenen Unternehmen, die Vorbereitung und kompetente Durchführung der Reise.
b. Diese Verantwortung fällt dahin für Schäden oder Verletzungen, die der Organisator nicht vernünftigerweise vorhersehen
konnte (Fälle höherer Gewalt, Unruhen, Streiks, Ereignisse im Zusammenhang mit Terrorismus, unvorhersehbare Schäden)
oder die durch eigenen Fehler des Teilnehmers verursacht wurden.
c. Die Verantwortung des Organisators erstreckt sich nur auf direkte Schäden und ist in jedem Fall auf den für die Reise
vereinbarten Preis begrenzt. Jede Reklamation oder ein eventuelles Gesuch um Entschädigung muss der Wallfahrtsleitung
bis spätestens fünf Tage nach der Rückkehr in die Schweiz schriftlich mitgeteilt werden.
d. Der Reiseorganisator behält sich das Recht vor, eine Abfahrt zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht
erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden kann (zum Beispiel Fälle höherer Gewalt,
Ereignisse im Zusammenhang mit Terrorismus, Unruhen, Streiks, Verweigerung oder Entzug von Landerechten etc.). In
einem solchen Fall wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
e. Die Wallfahrtsleitung tritt lediglich als Vermittler zwischen den Pilgern und den Transportunternehmen auf. Sie lehnt
deshalb jede Verantwortung für Schäden ab (Unfall, Verluste, Diebstähle, Verspätungen), die während der Reise oder in
Rom auftreten könnten. Dasselbe gilt für jede Änderung des Programmes infolge höherer Gewalt (Streik, Unwetter,
Sicherheitsmassnahmen).
Beschränkung und Ausschluss der Verantwortung
a. Die Wallfahrtsleitung übernimmt gegenüber den Reiseteilnehmern keinerlei Verantwortung, sollten aus nachfolgenden
Gründen im Vertrag vorgesehene Leistungen nicht oder nur unzureichend erbracht werden:
i. bei Verstössen Ihrerseits vor oder während der Reise,
ii. bei unvorhersehbaren oder unüberwindbaren Verstössen, für die ein Dritter, im Vertrag nicht vorgesehener Erbringer
von Leistungen verantwortlich ist,
iii. bei höherer Gewalt, Streik oder einem Ereignis, das die Wallfahrtsleitung trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht
voraussehen konnte. In diesen Fällen wird jede Schadenersatzverpflichtung der Wallfahrtsleitung ausgeschlossen.
b. Körperliche Schäden
Die Wallfahrtsleitung übernimmt keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit körperlichen Schäden.
c. Andere Schäden
Für andere Schäden (zum Beispiel materielle Schäden), die aus einer Nichterfüllung oder unzureichender Erfüllung des
Vertrages entstehen, ist die Verantwortung der Wallfahrtsleitung auf maximal einmal den Preis der Reise beschränkt, es sei
denn der Schaden wurde absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Vorbehalten bleiben diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Vertrags- und Reisebedingungen sowie internationale Abkommen oder anwendbare nationale
Gesetzgebungen, die eine grössere Einschränkung oder einen Ausschluss der Verantwortung vorsehen.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten etc.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie persönlich für die gute Überwachung Ihrer Wertgegenstände,
Kreditkarten, Checks, Fotoapparate, Videokameras, Ihres Bargeldes, Schmuckes etc. verantwortlich sind. In den Hotels müssen
die Wertgegenstände im Hotelsafe aufbewahrt werden. Sie dürfen diese Gegenstände nie unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug oder
an irgendeinem anderen Ort zurücklassen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung im Falle von Diebstahl, Verlust,
Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten etc.
Zeitpläne
Selbst bei akribischer Organisation der Reisen können wir die genaue Einhaltung der Zeitpläne nicht garantieren. Für
Verspätungen, die infolge von Verkehrsüberlastung, Stau, Unfällen, Überlastung von Flughäfen, Umleitungen, Verzögerungen
beim Grenzübertritt etc. eintreten, können wir keine Verantwortung übernehmen. Wir raten Ihnen wärmstens, bei der Planung
Ihrer Reise der Möglichkeit von Verspätungen Rechnung zu tragen, da die Versammlungszeiten für die Abfahrten zwingend
einzuhalten sind.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es ist Schweizer Recht anwendbar. Einziger anerkannter Gerichtsstand ist Freiburg.
Diverses
Nehmen Sie eine Fotokopie Ihres Identitätsausweises und ärztlicher Rezepte mit. Rauchverbot herrscht in sämtlichen Flügen und
Cars. Regelmässige Halts sind vorgesehen. Haustiere sind nicht gestattet. Einzelzimmer sind nur beschränkt erhältlich. Fotos sind
nicht Bestandteil des Vertrages. Übersetzt aus dem französischen Originaltext. Im Zweifelsfalle ist dieser massgebend.
Kontakt: Wallfahrtsleitung / [email protected] / 079 122 88 24