Antragsteller: Nachname, Vorname:____________________________ Telefon (Festanschluß): _____________________________ Firma:____________________________ Telefon (Handy): ___________________________________ Straße / Haus-Nr.:____________________________ Fax-Nr.:__________________________________________ PLZ / Ort: ____________________________ Stadtverwaltung Lindau Bauverwaltung Bregenzer Straße 8 88131 Lindau (B) E-Mail:___________________________________________ Hiermit wird erklärt, daß die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und die Stadt Lindau (B) von allen Ersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Anbringung von Plakaten bzw. Transparenten aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen vom Erlaubnisnehmer oder Dritten erhoben werden können, freigestellt ist. Der Erlaubnisnehmer verpflichtet sich ferner, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die durch die Anbringung der Plakate bzw. Transparente oder in deren Zusammenhang entstehen. Es wird gleichzeitig erklärt, dass es sich bei diesem Antrag nicht um eine sogenannte Flatrate-Veranstaltung oder dergleichen handelt. Für solche Veranstaltungen erteilt die Stadt Lindau keine Sondernutzungserlaubnis. ______________________________________________________ Datum (Unterschrift des Antragstellers) Antrag auf Transparente Grund bzw. Name der Veranstaltung:__________________________________________________________________ Ort der Veranstaltung:______________________________________________________________________________ Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Veranstaltung:____________________________________________________________ Zeitraum der Anbringung (max. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung):__________________________________________ (Standorte nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt, ankreuzen.) Bregenzer Str. (Kamelbuckelbrücke) Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Bregenzer Str. (Fußgängerbrücke OBI) Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Hinweise: Es wird empfohlen vor Antragstellung Rücksprache mit der Stadt Lindau zu halten, um die freien Termine zu erfahren. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung: Norbert Kolz Telefon: 08382 / 918-608 Fax-Nr.: 08382 / 918-283 E-Mail: [email protected] Eine Erlaubnis kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn die Veranstaltung im Lindauer Stadtgebiet stattfindet. • • • • • • Kosten für die Sondernutzung: 3,30 € täglich Die Transparente sind nach Ablauf des Erlaubniszeitraumes umgehend zu entfernen. Die erlaubten Standorte werden im Bescheid aufgelistet. Die Stadt Lindau behält sich vor, bei einer Häufung von Anträgen zum gleichen Zeitpunkt, Anträge abzulehnen. Eine Ablehnung aus anderen Gründen bleibt unberührt. Falls für die Veranstaltung eine Genehmigung nach Ordnungsrecht notwendig ist, hat die Erlaubnis nur Gültigkeit, wenn diese von der Stadt Lindau bzw. Landratsamt vorliegen. Die Stadt Lindau stellt keine Hilfe zur Anbringung, bzw. Befestigung zur Verfügung. Die Standorte sind auf der Innenseite der Brückengeländer gekennzeichnet. Die Befestigung erfolgt über Kabelbinder und wird vom Antragsteller oder Beauftragten durchgeführt. Maße der Transparente Maximale Länge = 7 m maximale Höhe = 80 cm Bitte beachten: Das Transparent muss an den vier Ecken je eine Öse (ausreißsicher!) zum abspannen haben. Am oberen und unteren Rand empfehlen wir weitere Ösen, um eine straffe Befestigung und damit auch faltenfreie Ansicht des Transparents zu gewährleisten.
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