Teilnahmebedingungen

Stoffaustausch zwischen Grossbritannien, den Niederlanden und
der Schweiz.
zum Thema
Klima
Nach dem grossen Erfolg und der vielseitigen Begeisterung beim letzten Stoffaustausch
zwischen Ungarn, Belgien und der Schweiz, haben wir neue Partner gesucht für einen
weiteren Stoffaustausch. Grossbritannien und die Niederlande haben zugesagt. Es ist für uns
eine grosse Ehre, dass wir mit diesen beiden Ländern, mit ihren grossen und renommierten
Quiltgruppen für eine solche Ausstellung zusammenarbeiten dürfen. Weil wir drei Länder
sind, die mitmachen, und weil wir eine Ausstellung von 60 Quilts zeigen wollen, haben pro
Land 20 Quilterinnen Gelegenheit mitzumachen. Wir halten es wieder so, dass die ersten
zwanzig Personen dabei sind, die sich melden, dass sie bei dieser Aktion mitmachen
möchten.
Bitte meldet euch bis zum 20. April bei: Erika Dubler, Kronenwies 57, 8864 Reichenburg,
Tel. 055 4641835, [email protected]
Die Regeln sind folgende:
1. 20 Quilts pro Land
2. Grösse: Breite 30 cm, Höhe 50 cm (Portraitformat)
3. 10cm breiter Tunnel auf der Rückseite des Quilts (2cm von oben und von den Seiten),
mit Namen der Quilterin, Adresse und wenn möglich der e-mail-Adresse.
4. Thema: Klima
5. Jede Technik ist erlaubt, aber der Quilt muss aus drei Lagen bestehen. Der Quilt darf
nicht aufgezogen sein, es darf kein scharfes oder gefährliches Material verwendet
werden.
6. Jede Quilterin, die eine Zusage erhalten hat, gibt 4 Stoffe, die einigermassen
zusammenpassen. Einer davon muss mindestens 30 cm von der ganzen Stoffbreite
sein. Die Stoffe müssen bis Ende April 2016 bei folgender Adresse sein: Verena
Lenzlinger, Alfred Baur-Str. 6, 8450 Andelfingen.
7. Jede Quilterin, die Stoff gespendet hat, erhält 4 Stoffe von einem anderen Land. Einer
davon wird mindestens 30 cm von der ganzen Stoffbreite sein. Weitere 4 Stoffe vom
eigenen Vorrat dürfen zugefügt werden. Weiter erhält die Quilterin ein
Begleitformular, das mit dem Quilt später aufgehängt wird.
8. Der Quilt muss bis Ende Januar 2017 bei obiger Adresse sein. Er soll begleitet sein
vom Formular mit den Angaben der Stoffgeberin, der Quilterin, sowie kleinen
Mustern von den Stoffen die man bekommen und denen, die man zugefügt hat.
9. Die Quilts werden an den nationalen Festivals der Teilnehmerländer ausgestellt und,
wenn möglich, auch am Festival of Quilts in Birmingham 2017. Nachher kommt der
Quilt zurück an die Herstellerin.
10. Sollte ein Quilt beschädigt werden oder verloren gehen, kann weder die nationale
Gilde noch das EQA dafür haftbar gemacht werden.