und Bezirksmeisterschaften 2016

Bezirksjahrgangsund
Bezirksmeisterschaften 2016
Veranstalter:
Ausrichter:
Termin:
Ort:
Bezirks-Schwimmverband Südwestsachsen e.V.
SV Zwickau 04 e.V.
Samstag, den 09.04.2016 und Sonntag, den 10.04.2016
Zwickau, „Glück Auf“ Schwimmhalle
Tonstraße 5; 08056 Zwickau
jeweils 1 Stunde vor Wettkampfbeginn
Samstag 09:15 Uhr und Sonntag 09:15 Uhr
Samstag 09:45 Uhr und Sonntag 09:45 Uhr
Einschwimmen:
Kampfrichtersitzung:
Mannschaftsleitersitzung:
1.
Wettkampffolge
1. Abschnitt: Samstag, 09.04.2016
Beginn: 10:00 Uhr
Wettkampf
01
02
03
04
05
06
07
08
50
50
50
50
100
100
200
8x50
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Strecke
Geschlecht
Jahrgänge
Freistilschwimmen
Rückenschwimmen
Brustschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Rückenschwimmen
Freistilschwimmen
Lagenschwimmen
Lagenschwimmen
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
männlich
mixed
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
2007
Strecke
Geschlecht
Jahrgänge
Rückenschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Brustschwimmen
Brustschwimmen
Freistilschwimmen
Freistilschwimmen
weiblich
männlich
weiblich
männlich
weiblich
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weiblich
2007
2006
2006
2006
2007
2007
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2. Abschnitt: Samstag, 09.04.2016
Beginn ca. 1 Stunde nach Ende des 1. Abschnittes
Wettkampf
09
10
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13
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200
100
200
200
100
200
400
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Bezirks-Schwimmverband Südwestsachsen e.V. - www.bsv-sws.de
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3. Abschnitt: Sonntag, 10.04.2016
Beginn: 10:00 Uhr
Wettkampf
16
17
18
19
20
21
22
50
50
50
50
100
100
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Strecke
Geschlecht
Jahrgänge
Freistilschwimmen
Rückenschwimmen
Brustschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Rückenschwimmen
Freistilschwimmen
Lagenschwimmen
weiblich
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2007
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2007
2007
2007
Strecke
Geschlecht
Jahrgänge
Rückenschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Schmetterlingsschwimmen
Brustschwimmen
Brustschwimmen
Freistilschwimmen
Freistilschwimmen
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männlich
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2007
2006
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4. Abschnitt: Sonntag, 10.04.2016
Beginn: ca. 1 Stunde nach Ende des 3. Abschnittes
Wettkampf
23
24
25
26
27
28
29
2.
200
100
200
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100
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400
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Wettkampfbecken und Zeitmessung
2.1. Das Schwimmbecken ist 50m lang und hat 8 Startbahnen, die durch wellenbrechende Leinen voneinander getrennt sind. Die Wassertiefe beträgt zwischen 2,00 Meter und 3,50 Meter. Die Wassertemperatur beträgt ca. 27°C.
2.2. Bei dieser Veranstaltung wird elektronische Zeitmessung eingesetzt.
3.
Allgemeine Bestimmungen
3.1. Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung
(ADO) des Deutschen Schwimmverbandes. Teilnahmeberechtigt sind Schwimmerinnen und Schwimmer
von Vereinen, die Mitglied des Bezirksschwimmverbandes Südwestsachsen e.V. sind. Außerdem sind Aktive mit Zustimmung des Fachwartes Schwimmen des BSV Südwestsachsen startberechtigt, wenn diese
durch den Fachwart Schwimmen des LSV Sachsen gemeldet werden und das Startecht für einen sächsischen Schwimmverein ausüben.
3.2. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden.
3.3. Die Aktiven der Jahrgänge 2006 und 2007 dürfen maximal 6 Starts inkl. Staffel pro Tag absolvieren.
3.4. Datenschutz: Mit der Abgabe der Meldungen wird vom meldenden Verein bestätigt, dass die gemeldeten Aktiven bzw. deren gesetzliche Vertreter keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen,
Geburtsdatum und Bildern im Rahmen der Protokollierung sowie Berichterstattung zur Veranstaltung
haben.
Bezirks-Schwimmverband Südwestsachsen e.V. - www.bsv-sws.de
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4.
Durchführungsbestimmungen
4.1. Für alle Wettkämpfe gilt die 1-Start-Regel und sie werden direkt als Entscheidungen ausgetragen.
4.2. Die Wertung der Einzel- sowie der Staffelwettkämpfe der Bezirksmeisterschaften erfolgt offen für
alle Jahrgänge. Die Bezirksjahrgangsmeister werden in den Jahrgängen 2007 bis 2003 jahrgangsweise;
2002/2001 und 2000/1999 gemeinsam ermittelt. Werden Aktive durch den Fachwart Schwimmen des LSV
gemeldet, erfolgt deren Wertung ausschließlich gesondert als offene Wertung „LSV Sachsen“.
4.3. Die Plätze 1-3 jeder Wertung außer WK 08 werden mit Urkunden und Medaillen ausgezeichnet.
4.4. Es werden keine Pflichtzeiten gesetzt. Von den Vereinen wird jedoch erwartet, dass nur solche Aktive gemeldet werden die das entsprechende Leistungsniveau besitzen.
4.5. Die Läufe werden ausschließlich als Endläufe nach den Meldezeiten entsprechend der WB FT
Schwimmen §123 gesetzt.
4.6. Der Vereins- Staffelwettkampf Nr. 08 wird von mindestens 2 weiblichen und 2 männlichen Schwimmern desselben Vereins in der Reihenfolge R-R-B-B-S-S-F-F geschwommen. Das Gesamtalter (Geburtsjahr) der Staffelteilnehmer darf 100 Jahre nicht überschreiten. Die Besetzung den Teilstrecken selbst
bleibt freigestellt. Für diesen Wettkampf erfolgt Handzeitnahme. Die 3 erstplatzierten Staffeln erhalten je
einen „Gummibärchen– Pokal“ sowie Urkunden. Die Mannschaften auf den Plätzen 4 bis 6 erhalten Sachpreise.
5.
Meldebestimmungen
5.1. Es werden ausschließlich Meldungen berücksichtigt, die bis Donnerstag, den 31.03.2016 erfolgen.
Die Meldungen sind in Form einer Meldedatei per Email nach DSV 6- Standard inkl. Meldeliste und Meldebogen oder LENEX-Standard inkl. Kontrollausdruck abzugeben. In Ausnahmefällen wird auch eine maschinenschriftlich oder in Druckschrift ausgefüllte Meldeliste [DSV-Form 102] zusammen mit dem Meldebogen [DSV-Form 101] akzeptiert.
Meldeanschrift: E-Mail:
Anschrift:
[email protected]
Uwe Albert; Käthe- Kollwitz- Straße 66; 09599 Freiberg
Organisationsbüro:
Telefon:
E-Mail:
Uwe Albert
03731 201165
[email protected]
5.2. Nach Meldungseingang erhält der jeweilige Verein per Email eine Meldebestätigung. Diese ist auf
Richtigkeit zu prüfen. Sollten Fehler festgestellt werden, sind die Korrekturen bis Sonntag, den
03.04.2016 ebenfalls per Email an die Meldeadresse zu senden. Sollte die Meldebestätigung ausbleiben,
ist dies ebenfalls bis zu diesem Termin anzuzeigen. Der betroffene Verein bekommt erneut eine Meldebestätigung per Email zugestellt. Diese kann ebenfalls bis Montag, den 04.04.2016 geprüft werden. Mit
Ablauf dieser Frist wird der Korrekturvorgang endgültig abgeschlossen, das Meldeergebnis erstellt und
zeitnah auf der Internetseite des Veranstalters http://www.bsv-sws.de/termine/ veröffentlicht.
5.3. Das Meldegeld beträgt bei elektronischer Meldung pro Einzelstart 3,50 €, pro Staffelstart 5,00 € und
ist bis zum 07.04.2016 auf das unten genannte Konto zu Überweisen oder am Wettkampftag in bar (kein
Scheck) zu entrichten. Erfolgt die Meldung nicht per DSV-6 oder LENEX- Datei, erhöht sich das Meldegeld
um 0,50 € je Start.
Bei Überweisung ist folgendes Empfängerkonto zu verwenden:
Bezirksschwimmverband Südwestsachsen e.V.
IBAN: DE52870400000111748000
BIC:
COBADEFFXXX
Betreff: Vereinsname; Meldegeld BM 2016
Bezirks-Schwimmverband Südwestsachsen e.V. - www.bsv-sws.de
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5.4. Das ENM beträgt 20,00€ pro Nichtantritt. Das ENM entfällt, wenn der Aktive spätestens 45 min. vor
Beginn des jeweiligen Abschnittes schriftlich abgemeldet wurde. Abmeldungen sind nur für gesamte Abschnitte möglich und beim Schiedsrichter oder dem Fachwart Schwimmen des BSV-SWS abzugeben. Abmeldungen per Email an die Meldeadresse werden ebenfalls akzeptiert, müssen aber am Kalendertag vor
dem jeweiligen Abschnitt eingehen. Das Meldegeld bei Abmeldungen fällt in voller Höhe an den Veranstalter. Nachgereichte ärztliche Atteste werden nicht berücksichtigt.
5.5. Es wird kein Meldeergebnis und kein Protokoll in Papierform an die Vereine übergeben. Das gesamte
Meldeergebnis und das Protokoll werden in Dateiform auf der oben genannten Internetseite des Bezirksschwimmverbandes veröffentlicht.
5.6. Jeder meldende Verein ist verpflichtet, bei 10 bis 60 Einzelmeldungen einen Kampfrichter für jeden
vollständigen Abschnitt zu stellen. Werden mehr als 60 Einzelmeldungen abgegeben, sind zwei Kampfrichter für jeden vollständigen Abschnitt zu stellen. Dabei beziehen sich die genannten Meldezahlen auf
die gesamte Veranstaltung. Gibt ein Verein für einen Abschnitt keine Meldung ab, muss für diesen Abschnitt kein Kampfrichter gestellt werden.
5.7. Es werden ausschließlich Kampfrichter für Schwimmen mit einer gültigen Lizenz akzeptiert, wobei
diese am jeweiligen Veranstaltungstag geprüft wird. Die gestellten Kampfrichter sind bitte mit Namen und
Einsatzwunsch bei der Meldung anzugeben. Zu stellende Kampfrichter nach Pkt. 5.6. werden bevorzugt
eingesetzt. Zur Veranstaltung eingesetzte Kampfrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung.
5.8. Für jeden nicht gestellten Kampfrichter nach der unter Pkt. 5.6. genannten Anzahl ist eine Ordnungsgebühr in Höhe von 15,00 € je Abschnitt zu entrichten. Die Ordnungsgebühr kann am Wettkampftag in bar gezahlt oder nach Anforderung per Email auf das oben angegebene Meldegeldkonto innerhalb
von drei Wochen überwiesen werden.
6.
Sonstiges
Auf Grund der sehr begrenzten Parkmöglichkeiten direkt an der Schwimmhalle möchten wir alle Teilnehmer bitten, ihre Fahrzeuge auf dem nahegelegenen Parkplatz des Globus- Einkaufzentrums zu parken
und die Flächen an der Schwimmhalle für die Organisatoren frei zu halten.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Schwimmhallenordnung unbedingt einzuhalten
ist. Das Aufsichtspersonal der Schwimmhalle ist berechtigt, entsprechende Verstöße im Wiederholungsfall
mit Hallenverweis zu ahnden. Sollten Aktive der Halle verwiesen werden und in Folge dessen ihren Start
nicht antreten können, befreit dies nicht von der Zahlung des ENM.
Der ausrichtende Verein wird ein Imbissangebot und Getränke bereit halten. Außerdem ist ein Verkaufsstand für Schwimmsport- Artikel geplant.
Weder der Veranstalter, der Ausrichter noch der Rechtsträger der Sportstätte haften für Verluste, Diebstahl, Beschädigung usw. von Sachen und Wertgegenständen.
Die Veranstaltung ist beim DSV und dem zuständigen Fachwart angezeigt.
Freiberg, 21.11.2015
Uwe Albert
Fachwart Schwimmen
Bezirks-Schwimmverband Südwestsachsen e.V. - www.bsv-sws.de