AGB - Campus Bad-Krozingen-Mensa

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Cafeteria- SAMS-ON (AGB)
(Für die eigenen Unterlagen, bitte gut aufbewahren)
Präambel:
Die nachfolgenden AGB dienen der Darstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Campus Bad Krozingen- Mensa- Systems zwischen
dem Anbieter, dem Pächter und den Nutzern der Cafeteria am Kreisgymnasium Bad Krozingen.
§ 1 – Vertragspartner/Nutzer
(2) Nutzer im Sinne dieser AGB ist der im Antrag unter Nr. 9-10
Genannte.
(8) Ein Ersatzausweis kann über das Schulsekretariat mit einem
neuen Antrag (Ersatzantrag- bei Verlust der Karte) beantragt
werden.
Bei Verlust oder Beschädigung wird für einen Ersatzausweis
eine Kostenpauschale von 1,00 € erhoben welche
automatisch vom Nutzerkonto abgezogen wird.
(3) Nutzer können alle Eltern, Schüler und Lehrer der oben
genannten Schule werden. Über Ausnahmen entscheidet der
jeweilige Pächter in Abstimmung mit den am Campus Bad
Krozingen- Mensa- System beteiligten Schulträgern.
(9) Die Adressdaten, sowie auf dem Konto geführte
Buchungsvorgänge werden in der Datenbank gespeichert und
sind nur für Mitarbeiter des Campus Bad Krozingen- MensaSystems zugänglich.
(1) Vertragspartner ist der Antragsteller und der jeweilige
Pächter der Cafeteria am Kreisgymnasium Bad Krozingen.
§ 2 – Benutzerausweis/Nutzerkonto
(1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen ausgestellten
Benutzerausweis mit einer individuellen Nummer
(Ausweisnummer) und eine vorläufige PIN, welche beim
ersten Gebrauch geändert werden kann.
§ 3 – Kontoübersicht und Essenbestellung
(1) Kunde und Nutzer können im Internet unter
http://cbk.samson.de unter der Angabe von Nutzername und
PIN- Code folgende Aktionen durchführen:
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
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(3) Im Mensa- System wird für den Nutzer ein Guthabenkonto
eingerichtet. Er überweist bargeldlos auf das Mensakonto bei
der Volksbank Staufen eG.
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•
(4) Das Maximalguthaben beträgt 150 €.
Kontoverbindung:
Empfänger:
Campus Bad Krozingen
IBAN:
DE 8068 0923 00000 3141209
Verwendungszweck:
NUR Ausweisnummer,
keine weiteren Zusätze
Das Essensgeld muss bis Dienstagabend auf dem
Mensakonto eingegangen sein. Die Guthabenübertragung
auf die Mensakarte findet wöchentlich am
Mittwochvormittag statt.
Abfragen des Kontostandes/ der Transaktionen mit
Datum und Uhrzeit
Abrufen des Speiseplans
Essensbestellung/Essensstornierung
Sperren des Benutzerausweises/ Kontos
(2) Die Essensbestellung/Essensauswahl muss bis spätestens
18:00 Uhr des Vortages bzw. bis Sonntag 20:00 Uhr für den
Montag der Folgewoche erfolgen. Eine Änderung oder
Stornierung muss bis 10:00 Uhr an dem zur Ausgabe
vorgesehenen Tag erfolgen.
(3) Hinweis:
Stornierungen und Änderungen für den aktuellen Tag der
Essensausgabe sind nach o.g. Uhrzeit nicht mehr möglich.
§ 4 - Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe
(5) Der Kunde bzw. der Nutzer geht keine finanziellen
Verpflichtungen, wie z. B. eine Mindestnutzung ein.
(1) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestellung/Auswahl vom
Konto vorläufig abgebucht. Es wird immer der Restbetrag
des Kontos im System angezeigt. Bei einer fristgerechten
Stornierung erfolgt eine Gutschrift des abgebuchten Betrags.
(6) Anmeldegebühr/ Ausweiskosten:
Bei der Anmeldung ist eine einmalige Anmeldegebühr von
2,50 € für die System- und Ausweiskosten zu entrichten.
(2) Die Essensausgabe erfolgt mittels Nutzerausweis mit
aufgedrucktem Barcode.
(7) Schuljahreswechsel:
Für jedes weitere Schuljahr wird eine Systemkostenpauschale
von 1,00 € fällig.
(3) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen, so kann
keine Essensausgabe erfolgen.
(4) Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt
hat.
vernichtet werden.Das Restguthaben auf dem Nutzerkonto
wird an den Nutzer zurücküberwiesen.
(5) Hinweis:
Der Kunde sollte im Interesse des Nutzers darauf achten, dass
das Konto stets über ein ausreichendes Guthaben verfügt.
§ 8 – Zuständigkeiten/Erreichbarkeit
(1)
Aufgaben:
• Ausgabe von Antragsunterlagen
• Annahme der ausgefüllten Antragsunterlagen
• Weiterleitung an Sachbearbeitung
§ 5 – Kioskfunktion
(1) Das auf dem Nutzerkonto vorhandene Guthaben kann auch
für den Kauf von nicht vorzubestellenden Artikeln vor Ort an
der Essensausgabe verwendet werden.
Kontakt: zu den jeweiligen Öffnungszeiten
(2) Die Bezahlung erfolgt durch Vorlage des Nutzerausweises.
(3) Das Konto wird im Moment des Kaufs mit dem Preis des
Artikels belastet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Schulsekretariat
(2)
Sachbearbeitung des Jugendförderkreises
Aufgaben:
• Kartenverwaltung
• Buchungen/Umbuchungen
(4) Auf Wunsch des Nutzers kann die Kioskfunktion deaktiviert
werden.
Kontakt: [email protected]
§ 6 – Haftung/Sperrung des Benutzerausweises
(3)
(1) Der Kunde haftet bei Verlust des Ausweises bis zur Sperrung
für eventuellen Missbrauch.
(2) Die persönliche PIN darf nur dem Kunden und dem Nutzer
bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch
fahrlässigen Umgang mit der PIN entsteht, haftet
ausschließlich der Kunde.
(3) Der Kunde und der Nutzer können unter http://cbk.samson.de den Ausweis sperren.
(4) Eine Entsperrung kann nur unter Vorlage einer
anderweitigen Legitimation/Ausweis erfolgen.
siehe §8 (2)
(5) Bei Verlust des Benutzerausweises wird durch Erstellen eines
neuen Ausweises das auf dem alten Nutzerkonto
gespeicherte Guthaben auf das neue Konto übertragen.
Stadt Bad Krozingen / Abt. Jugend/Soziales
Aufgaben:
• Antrag auf Ermäßigung /Sozialzuschüsse
Kontakt: [email protected]
(4)
Schulen/Schulträger
Aufgaben:
• Qualität
• Anregungen/Vertragsvorschläge
• Cafeteria
Kontakt: Schulleitungen; Stadtverwaltung, Abt.
Jugend/Soziales; Landkreisverwaltung, Abt.
Schulen/Gebäudemanagement
(6) Die Mitarbeiter des Campus Bad Krozingen Mensa- Systems
sind berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs
des Benutzerausweises durch den Nutzer diesen zu sperren.
Nach Rücksprache mit dem Kunden, kann dieser wieder
entsperrt werden.
§ 7 – Kündigung
(1) Beide Vertragspartner können den Vertrag zum Ende einer
Woche schriftlich kündigen.
(2) Wenn eine Nutzung nicht mehr erforderlich oder gewünscht
ist, kann der Ausweis nach schriftlicher Kündigung und
Abmeldung des Kunden und Nutzers vom SAMS-ON System
Stand 04/2015