Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Cafeteria- SAMS-ON (AGB) (Für die eigenen Unterlagen, bitte gut aufbewahren) Präambel: Die nachfolgenden AGB dienen der Darstellung der Rechte und Pflichten im Rahmen des Campus Bad Krozingen- Mensa- Systems zwischen dem Anbieter, dem Pächter und den Nutzern der Cafeteria am Kreisgymnasium Bad Krozingen. § 1 – Vertragspartner/Nutzer (2) Nutzer im Sinne dieser AGB ist der im Antrag unter Nr. 9-10 Genannte. (8) Ein Ersatzausweis kann über das Schulsekretariat mit einem neuen Antrag (Ersatzantrag- bei Verlust der Karte) beantragt werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird für einen Ersatzausweis eine Kostenpauschale von 1,00 € erhoben welche automatisch vom Nutzerkonto abgezogen wird. (3) Nutzer können alle Eltern, Schüler und Lehrer der oben genannten Schule werden. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Pächter in Abstimmung mit den am Campus Bad Krozingen- Mensa- System beteiligten Schulträgern. (9) Die Adressdaten, sowie auf dem Konto geführte Buchungsvorgänge werden in der Datenbank gespeichert und sind nur für Mitarbeiter des Campus Bad Krozingen- MensaSystems zugänglich. (1) Vertragspartner ist der Antragsteller und der jeweilige Pächter der Cafeteria am Kreisgymnasium Bad Krozingen. § 2 – Benutzerausweis/Nutzerkonto (1) Der Nutzer erhält einen auf seinen Namen ausgestellten Benutzerausweis mit einer individuellen Nummer (Ausweisnummer) und eine vorläufige PIN, welche beim ersten Gebrauch geändert werden kann. § 3 – Kontoübersicht und Essenbestellung (1) Kunde und Nutzer können im Internet unter http://cbk.samson.de unter der Angabe von Nutzername und PIN- Code folgende Aktionen durchführen: (2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. • (3) Im Mensa- System wird für den Nutzer ein Guthabenkonto eingerichtet. Er überweist bargeldlos auf das Mensakonto bei der Volksbank Staufen eG. • • • (4) Das Maximalguthaben beträgt 150 €. Kontoverbindung: Empfänger: Campus Bad Krozingen IBAN: DE 8068 0923 00000 3141209 Verwendungszweck: NUR Ausweisnummer, keine weiteren Zusätze Das Essensgeld muss bis Dienstagabend auf dem Mensakonto eingegangen sein. Die Guthabenübertragung auf die Mensakarte findet wöchentlich am Mittwochvormittag statt. Abfragen des Kontostandes/ der Transaktionen mit Datum und Uhrzeit Abrufen des Speiseplans Essensbestellung/Essensstornierung Sperren des Benutzerausweises/ Kontos (2) Die Essensbestellung/Essensauswahl muss bis spätestens 18:00 Uhr des Vortages bzw. bis Sonntag 20:00 Uhr für den Montag der Folgewoche erfolgen. Eine Änderung oder Stornierung muss bis 10:00 Uhr an dem zur Ausgabe vorgesehenen Tag erfolgen. (3) Hinweis: Stornierungen und Änderungen für den aktuellen Tag der Essensausgabe sind nach o.g. Uhrzeit nicht mehr möglich. § 4 - Bezahlung/Kontostand/Essensausgabe (5) Der Kunde bzw. der Nutzer geht keine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. eine Mindestnutzung ein. (1) Der Essenspreis wird bereits bei der Bestellung/Auswahl vom Konto vorläufig abgebucht. Es wird immer der Restbetrag des Kontos im System angezeigt. Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt eine Gutschrift des abgebuchten Betrags. (6) Anmeldegebühr/ Ausweiskosten: Bei der Anmeldung ist eine einmalige Anmeldegebühr von 2,50 € für die System- und Ausweiskosten zu entrichten. (2) Die Essensausgabe erfolgt mittels Nutzerausweis mit aufgedrucktem Barcode. (7) Schuljahreswechsel: Für jedes weitere Schuljahr wird eine Systemkostenpauschale von 1,00 € fällig. (3) Kann der Nutzer seinen Ausweis nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen. (4) Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat. vernichtet werden.Das Restguthaben auf dem Nutzerkonto wird an den Nutzer zurücküberwiesen. (5) Hinweis: Der Kunde sollte im Interesse des Nutzers darauf achten, dass das Konto stets über ein ausreichendes Guthaben verfügt. § 8 – Zuständigkeiten/Erreichbarkeit (1) Aufgaben: • Ausgabe von Antragsunterlagen • Annahme der ausgefüllten Antragsunterlagen • Weiterleitung an Sachbearbeitung § 5 – Kioskfunktion (1) Das auf dem Nutzerkonto vorhandene Guthaben kann auch für den Kauf von nicht vorzubestellenden Artikeln vor Ort an der Essensausgabe verwendet werden. Kontakt: zu den jeweiligen Öffnungszeiten (2) Die Bezahlung erfolgt durch Vorlage des Nutzerausweises. (3) Das Konto wird im Moment des Kaufs mit dem Preis des Artikels belastet. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Schulsekretariat (2) Sachbearbeitung des Jugendförderkreises Aufgaben: • Kartenverwaltung • Buchungen/Umbuchungen (4) Auf Wunsch des Nutzers kann die Kioskfunktion deaktiviert werden. Kontakt: [email protected] § 6 – Haftung/Sperrung des Benutzerausweises (3) (1) Der Kunde haftet bei Verlust des Ausweises bis zur Sperrung für eventuellen Missbrauch. (2) Die persönliche PIN darf nur dem Kunden und dem Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit der PIN entsteht, haftet ausschließlich der Kunde. (3) Der Kunde und der Nutzer können unter http://cbk.samson.de den Ausweis sperren. (4) Eine Entsperrung kann nur unter Vorlage einer anderweitigen Legitimation/Ausweis erfolgen. siehe §8 (2) (5) Bei Verlust des Benutzerausweises wird durch Erstellen eines neuen Ausweises das auf dem alten Nutzerkonto gespeicherte Guthaben auf das neue Konto übertragen. Stadt Bad Krozingen / Abt. Jugend/Soziales Aufgaben: • Antrag auf Ermäßigung /Sozialzuschüsse Kontakt: [email protected] (4) Schulen/Schulträger Aufgaben: • Qualität • Anregungen/Vertragsvorschläge • Cafeteria Kontakt: Schulleitungen; Stadtverwaltung, Abt. Jugend/Soziales; Landkreisverwaltung, Abt. Schulen/Gebäudemanagement (6) Die Mitarbeiter des Campus Bad Krozingen Mensa- Systems sind berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs des Benutzerausweises durch den Nutzer diesen zu sperren. Nach Rücksprache mit dem Kunden, kann dieser wieder entsperrt werden. § 7 – Kündigung (1) Beide Vertragspartner können den Vertrag zum Ende einer Woche schriftlich kündigen. (2) Wenn eine Nutzung nicht mehr erforderlich oder gewünscht ist, kann der Ausweis nach schriftlicher Kündigung und Abmeldung des Kunden und Nutzers vom SAMS-ON System Stand 04/2015
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