schriftlicher Antrag

Amt für öffentliche Ordnung / Verkehrswesen
Markt 1
97421 Schweinfurt
Dienststelle: Sennfelder Bahnhof 2, 97424 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3504 - Fax: 09721 / 51-3505 - Email: [email protected]
Vollzug des § 45 Ab. 1b Nr. 2 StVO
Antrag auf Erteilung einer Bewohnerparkerlaubnis
Hiermit beantrage ich,
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorname & Name
Geburtsdatum
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anschrift (Straße/Hausnummer/PLZ/Ort)
die Neuerteilung eines Bewohnerparkausweises (erstmalige Erteilung)
die Verlängerung meines bestehenden Bewohnerparkausweises
für die Dauer von
1 Jahr
6 Monate
3 Monate.
die Änderung meines bestehenden Bewohnerparkausweises aufgrund folgender Änderung:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges: _____________________________________
Das Fahrzeug ist nicht auf mich zugelassen. Der Fahrzeughalter bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug
dauerhaft und uneingeschränkt vom Antragsteller genutzt wird:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorname & Name Fahrzeughalter
Unterschrift Fahrzeughalter
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller
Hinweise:
- Die Gebühr für die Bewohnerparkerlaubnis beträgt 30,70 € für ein Jahr, 20,00 € für sechs Monate und 10,00 € für
drei Monate. Wird die Erlaubnis vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr benötigt oder widerrufen, ist eine Erstattung der Gebühr nicht möglich.
- Bitte beantragen Sie eine Verlängerung rechtzeitig – nach Möglichkeit ca. 4 Wochen – vor Ablauf.
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-
Ein Anspruch auf jederzeit verfügbaren Parkraum wird durch Erteilung der Erlaubnis nicht begründet.
Änderungen der Kennzeichen sind jederzeit kostenlos möglich; für Ersatz bei Verlust wird eine Gebühr von 5,00 €
erhoben.
Eine Übersicht über die Bewohnerparkzonen finden Sie auf www.schweinfurt.de (Rathaus & Politik / Formularcenter).
Es muss melderechtliche Erfassung auf die Wohnsitzadresse erfolgt sein (An- / Ummeldung bei der Meldebehörde).
Das Fahrzeug muss – sofern Sie selbst Fahrzeughalter sind – ebenfalls auf die Wohnsitzadresse zugelassen sein.
Bitte halten Sie für eine zügige Beantragung Ihren Ausweis, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz.-Schein) und –
wenn Sie nur mit Zweitwohnsitz gemeldet sind und es sich um die erstmalige Beantragung handelt – Ihren Mietvertrag bereit.
Der Antrag kann sowohl im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt (Markt 1, 97421 Schweinfurt) als auch direkt in der
o. g. Dienststelle gestellt werden. Eine elektronische Übermittlung ist möglich.