Teilnahme und Durchführung von Gewinnspielen (nachfolgend Gewinnspiele) unterliegen folgenden Bestimmungen: § 1 Gewinnspiele RTL II veranstaltet Gewinnspiele mit Kooperationspartnern. Ausschließlich diese stellen die Preise zur Verfügung (nachfolgend: Preissponsor). RTL II präsentiert die Preise ausschließlich für die Preissponsoren in deren Namen. Der Anspruch auf den Preis ist nicht klagbar. § 2 Teilnahme (1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von Gewinnspielen, bei denen mehr als 0,14 € pro Anruf bzw. mehr als 0,20 € pro SMS zu zahlen sind, ausgeschlossen und erhalten etwaige Gewinne nicht. Im Übrigen bedürfen Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Volljährige zur Teilnahme des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter. (2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS oder online. Die Teilnahme per Telefon und/oder SMS ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn nicht Telefon- und/oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland ausdrücklich angegeben werden. (a) Eine Teilnahme per Telefon erfolgt bereits und es fallen Kosten an, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört (Verbindungsherstellung). Nutzen Sie für die Teilnahme das deutsche Festnetz oder SMS. Jede Verbindung aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet EUR 0,50. Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher. Es gilt folgendes automatisiertes Verfahren: Per Zufall trifft ein Rechner unter allen Anrufen eine Vorauswahl. Wählt der Rechner einen Anrufer als Teilnehmer, kann der Anrufer seine Antwort unter Angabe von Name, Telefonnummer, Anschrift und etwa sonst im Gewinnspiel geforderten Angaben auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Anrufer mit der richtigen Antwort gewinnt. Bei der Gewinnerermittlung werden nur Anrufe mit vollständigen und deutlich zu verstehenden Angaben berücksichtigt. Haben mehrere Anrufer die richtige Lösung angegeben, wird der Gewinner vom Rechner per Zufall ermittelt. (b) Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn die SMS mit der Antwort und den Pflichtangaben unter der im Gewinnspiel angegebenen Kurzwahlnummer zugeht. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (a) dargestellt. Jede SMS kostet EUR 0,50. (c) Die Teilnahme online erfordert, dass der Mitspieler die Antwort und alle Pflichtangaben im Anmeldeformular ausfüllt und über den Button „Abschicken“ oder in einer E-Mail an die angegebene Email-Adresse sendet. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (a) dargestellt. (3) Die Teilnahme ist nur innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist möglich. Bei periodischen Gewinnspielen zu TV-Formaten ist die Teilnahme bis zum Schluss des Tages (24:00 Uhr) möglich, der dem unmittelbar nachfolgenden Sendetag vorausgeht (z.B. Sendetag Mittwoch = Fristablauf Dienstag), soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils der vollständige Zugang der erforderlichen Daten bei RTL II. (4) Personenangaben der Teilnehmer müssen wahrheitsgemäß erfolgen. § 3 Teilnahmeausschluss (1) Mitarbeiter von RTL II, des Preissponsors, der beteiligten Produktionsfirmen, der unterstützenden Agenturen und Provider, sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Ausgeschlossen ist, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht (§ 2 (4)). (3) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder setzt er unredliche Mittel oder manipulative Verfahren ein, kann RTL II ihn von der Teilnahme ausschließen, etwaige Gewinne aberkennen und herausverlangen. § 4 Durchführung, Abwicklung (1) Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn zugeteilt werden. Dies gilt nicht, wenn Mehrfachgewinne ausdrücklich zulässig sind. (2) RTL II oder der Preissponsor benachrichtigen den Gewinner in der Regel binnen 4 Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch. Kennt RTL II nur die Email-Adresse, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Antwortet der Gewinner nicht binnen 4 Wochen nach deren Versendung auf die Email verfällt der Gewinn ersatzlos und ein neuer Gewinner wird gemäß § 2 (2) (a) ermittelt. (3) Die Lieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Eventuell anfallende Zölle und Abgaben oder erhöhter Aufwand für eine Lieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort für die Lieferung des Gewinns ist der Sitz des Preissponsors. Sachpreise und Gutscheine werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung vom Preissponsor oder dessen Auftragnehmer an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Kann die Auslieferung aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, trägt der Gewinner die Kosten der erneuten Anlieferung selbst. Gewinne, die mit „FSK 18“ oder „USK 18“ gekennzeichnet sind, können nur vom Gewinner persönlich unter Vorlage eines von einer Behörde ausgestellten Ausweises mit Foto, der die Meldeadresse des Kunden enthält (z.B. Personalausweis) entgegengenommen werden. Eine Aushändigung an einen Bevollmächtigten oder eine Lieferung an eine Packstation erfolgt nicht. Erfolgt die Auslieferung des Preises aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht binnen vier Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn ersatzlos. Für Kfz- und Reisepreise können kürzere oder längere Fristen, gelten (siehe § 4 (4) und (5)). (4) Reisegewinne werden ausschließlich vom Reiseveranstalter abgewickelt, der auch den Reisetermin bestimmt. Telefonische Buchungen erfolgen nicht. Kosten der Anreise/Abreise zum/vom Start/Ziel der Reise und Kosten, die auf der Reise entstehen (z.B. Minibar, Telefon), trägt der Gewinner. Wird die Reise nicht zum Reisetermin angetreten, verfällt der Gewinn, spätestens jedoch ein Jahr nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit. Ein Wertausgleich ist ausgeschlossen, auch wenn die Reise zu einer anderen Reisezeit erfolgt. (5) Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Preisen (motorisierte Fahrzeuge) wird dem Gewinner der Händler genannt, der das Fahrzeug aushändigt. Die Überführung des Fahrzeugs hat der Gewinner auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Wird das Fahrzeug aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer durch RTL II oder den Preissponsor gesetzten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. (6) Geldgewinne werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung schuldbefreiend auf das vom Gewinner angegebene Bankkonto überwiesen oder per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse übersendet. (7) Gewinne und Gutscheine sind nicht ersatzweise bar auszahlbar. Kann der Preissponsor den Preis nicht in der ausgelobten Ausführung liefern (z.B. Modell, Farbe), erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein, der auf einmal einzulösen ist. (8) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz ist nicht übertragbar. (9) Sämtliche Betriebs-, Neben- und Folgekosten der Preise trägt allein der Gewinner. § 5 Haftung, Gewährleistung (1) Etwaige Ansprüche der Gewinner hinsichtlich der Preise sind vorbehaltlich § 5 (2) gegenüber dem Preissponsor geltend zu machen. (2) RTL II haftet für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, nur, sofern solche Schäden von RTL II oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. RTL II haftet jedoch in vollem Umfang für Garantien, Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. § 6 Datenschutzerklärung RTL II wird die vom Teilnehmer gemachten Personenangaben nur für die Dauer des Gewinnspiels und für dessen Abwicklung verarbeiten. Über die Dauer des Gewinnspiels hinaus wird RTL II Personenangaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, für eine eventuelle Vorlage bei den Aufsichtsbehörden von RTL II speichern. RTL II wird personenbezogene Daten an den jeweiligen Preissponsor übermitteln, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist. Nur in diesem Umfang wird der Preissponsor die Daten verarbeiten. § 7 Vorzeitiger Abbruch RTL II darf Gewinnspiele jederzeit abbrechen oder beenden, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist. § 8 Sonstiges (1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. (3) Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. BITTE ACHTEN SIE AUF IHR TELEFONIERVERHALTEN! Wir weisen darauf hin, dass es sich bei 0137er Nummern um Sonderrufnummern handelt, für die eigene/höhere Tarife von Ihren Netzbetreibern erhoben werden können. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher als für eine Teilnahme über das deutsche Festnetz oder per SMS. § 9 Erweiterte Teilnahmebedingungen zum zweiten Schatz des Geissens-Gewinnspiels (St. Maarten) (1) Die folgenden erweiterten Teilnahmebedingungen zum Schatz der Geissens-Gewinnspiel gelten vorrangig, sollten sie im ausdrücklichen Widerspruch zu den Teilnahmebedingungen unter § 1 - § 8 stehen. (2) Das Schatz der Geissens-Gewinnspiel wird insgesamt zehnmal zu insgesamt neun Folgen der RTL II-Sendung „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“ veranstaltet und besteht jeweils aus einer virtuellen und einer realen Schatzsuche. Diese erweiterten Teilnahmebedingungen gelten für die zweite Schatzsuche während der Zeit vom 11.04.2016 bis einschließlich 17.04.2016. RTL II veröffentlicht vor Beginn der weiteren Schatzsuchen jeweils aktuelle Teilnahmebedingungen. (3) Teilnahmeberechtigt an der virtuellen Schatzsuche sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die auf der Website rtl2.de/schatzdergeissens drei Fragen zur jeweiligen Schatz-Folge von „Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie“ im TV richtig beantwortet und das dort vorgegebene Formular zutreffend und vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben. Die möglichen Gewinne werden auf der Website rtl2.de/schatzdergeissens bekannt gegeben. Zudem kann der Teilnehmer die Schatzkarte für die reale Schatzsuche herunterladen. (4) Im Rahmen der virtuellen Schatzsuche verlost RTL II am 11.04.2016 eine Reise in die Karibik, die vom 14.04.2016 oder 15.04.2016 bis zum 20.04.2016 oder 21.04.2016 stattfinden wird. Teilnahmeberechtigt an der Verlosung dieser Reise ist jede Person, welche die Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 S. 1 bis 12.04.2016, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) erfüllt, , einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten innehat und zeitlich an der Reise teilnehmen kann. Die Reise ist nicht mit der Teilnahme an einer realen Schatzsuche verbunden. Der Gewinner der Reise ist jedoch berechtigt, an den während seines Aufenthalts stattfindenden realen Schatzsuchen teilzunehmen, soweit er die für die jeweilige reale Schatzsuche geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Bedingungen erfüllt. (5) Teilnahmeberechtigt an der realen Schatzsuche ist jedermann mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, der entsprechend dieser Teilnahmebedingungen erfolgreich an der virtuellen Schatzsuche für den zweiten Schatz in St. Maarten teilgenommen hat; zudem muss der Teilnehmer einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten innehaben. Die möglichen Gewinne werden auf der Website rtl2.de/schatzdergeissens bekannt gegeben. Den realen Schatz gewinnt die Person, die diesen als erste binnen der unten genannten Frist nach Start des Gewinnspiels findet und die folgenden Anforderungen erfüllt. Alternative Gewinnchancen ergeben sich aus § 9 Abs. 6. Teilnehmer, die eine vorherige reale Schatzsuche gewonnen haben (einschließlich Gewinner im Sinne von § 9 Abs. 6), sind an weiteren realen Schatzsuchen (einschließlich der alternativen Gewinnchancen nach § 9 Abs. 6) nicht mehr teilnahmeberechtigt. Der Schatz-Brief mitsamt dem Schatz-Code ist geheim zu halten. Der gesamte Schatz, inklusive SchatzBrief und Schatz-Code, ist mitzunehmen und bis zur Bekanntgabe des Gewinners aufzubewahren. Das Online-Formular „Ich habe einen Schatz gehoben“ mitsamt den geforderten Kontaktdaten muss korrekt und vollständig ausgefüllt werden – inklusive Bestätigung der Teilnahmebedingungen und mit denjenigen Anhängen, die im Schatz-Brief des realen Schatzes gefordert werden: Ein mindestens 1-minütiges Video und mindestens vier, maximal sechs unterschiedliche Fotos, die den Teilnehmer und den Schatz deutlich erkennbar am Fundort beim Heben des Schatzes zeigen Das Video darf die Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Mögliche Dateiformate sind Quicktime .mov (H264-Codec), mp4 und mpeg2. Die Fotos dürfen eine Dateigröße von 2 MB pro Foto nicht überschreiten. Sowohl für das Video als auch für die Fotos wird die Verwendung des Querformats empfohlen. Der Teilnehmer versichert, dass der Inhalt des Videos und der Fotos keine Rechte Dritter (z.B. Urheber- oder Markenrechte) verletzt und nicht rechtswidrig, beleidigend, vulgär und/oder werbenden Inhalts ist bzw. keinen politischen Inhalt hat. Andernfalls schließt RTL II den Teilnehmer von dem Gewinnspiel aus. Mit der Einsendung und Anmeldung räumt der Teilnehmer RTL II unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte sowie nicht-ausschließliche Recht ein, das Video und die Fotos unter Nennung des Namens und Wohnortes und angegebenen Informationen des Teilnehmers zu veröffentlichen und zu nutzen und dieses Recht, insbesondere das Bearbeitungsrecht, auch an Dritte zu übertragen. RTL II ist nach eigenem Ermessen berechtigt, das Video und die Fotos in seinem TV-Programm und auf seiner Website und seinen Social Media-Kanälen zu veröffentlichen. Die Frist zur Übermittlung des Schatz-Codes endet am 17.04.2016 um 23:59 Uhr. (6) Sollte der reale Schatz nicht innerhalb der vorgenannten Frist bzw. die vorstehenden Anweisungen nicht ordnungsgemäß befolgt werden, wird der Gewinn der realen Schatzsuche unter allen Teilnehmern der virtuellen Schatzsuche verlost, die auf der Website rtl2.de/schatzdergeissens drei Fragen zur jeweiligen Schatz-Folge von „Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie“ richtig beantwortet, das dort vorgegebene Formular zutreffend und vollständig ausgefüllt und abgeschickt haben und bislang keinen Gewinn der realen Schatzsuche im Sinne von § 9 Abs. 5 oder 6 gewonnen haben. (7) RTL II ist berechtigt, vor Ausschüttung eines Gewinns von den Gewinnern einen geeigneten Nachweis über ihre Teilnahmeberechtigung zu verlangen. (8) RTL II erstattet keine ggf. aus den Gewinnen erfolgende Kosten, wie etwa Steuerzahlungspflichten. (9) RTL II erstattet keine im Zusammenhang mit der realen Schatzsuche entstehenden Kosten. (10) RTL II weist vorsorglich darauf hin, dass die reale Schatzsuche ggf. mit Verletzungsgefahren verbunden ist, da die Verstecke der realen Schätze und Routen dorthin nicht gegen Umwelteinflüsse oder Handlungen Dritter – andere Teilnehmer eingeschlossen – geschützt sind; dies bedeutet auch, dass die realen Schätze nicht mehr an ihrem ursprünglichen Versteck auffindbar oder beschädigt sein könnten. Teilnehmen sollten nur Personen, die zumindest einen Tauchlehrgang absolviert und zum Tauchen auch gesundheitlich in der Lage sind. (11) RTL II haftet Teilnehmern – außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – wegen im Zusammenhang mit der realen Schatzsuche und etwaigen Reisegewinnen entstehenden Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL II. Sollte RTL II hinsichtlich der verlosten Reisen als Reiseveranstalter gemäß § 651a BGB einzustufen sein, haftet RTL II insoweit gemäß § 651h BGB. (12) Der Teilnehmer haftet vollumfänglich für Beschädigungen der Verstecke oder Schäden Dritter bei der realen Schatzsuche.
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