Ferdinand von Schirachs Erzählungsbände »Verbrechen« und »Schuld« und seine Romane »Der Fall Collini« und »Tabu« wurden zu millionenfach verkauften internationalen Bestsellern, die bisher in mehr als 40 Ländern erschienen sind. Sein erstes Theaterstück »Terror« wurde parallel am Deutschen Theater Berlin und am Schauspiel Frankfurt uraufgeführt. Schirach wurde mit mehreren – auch internationalen – Literaturpreisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Kleist-Preis. (Piper-Verlag) Ferdinand von Schirachs Terror Einführung und Diskussion Mittwoch, 13. April 2016, 19 Uhr Veröffentlichungen in Auswahl: Verbrechen. Stories. 2009 Schuld. Stories. 2010 Der Fall Collini. Roman. 2011. Carl Tohrbergs Weihnachten. Stories. 2012. Tabu. Roman. 2013. Die Würde ist antastbar. Essays. 2014. Terror. Ein Theaterstück und eine Rede. 2015. Neumarkt 1 | 33602 Bielefeld Fon 0521 51-5000 | Fax 0521 51-3387 E-Mail information.stadtbibliothek@ bielefeld.de www.stadtbibliothek-bielefeld.de Öffnungszeiten: MO 14 – 18 Uhr, DI bis FR 11 – 18 Uhr | SA 11 – 14 Uhr Foto: Stadtbibliothek | 03/2016 Eintritt frei. Literaturbühne im Erdgeschoss Mit Prof. Dr. Wolfgang Schild und Ass. Jur. Tatjana Zimmer Ferdinand von Schirachs »Terror« Einführung und Diskussion Mittwoch, 13. April 2016, 19 Uhr Ort: Literaturbühne im Erdgeschoss | Eintritt frei Ferdinand von Schirachs »Terror« ist ein Stück, das das Theaterpublikum seit der ersten Aufführung fasziniert(e). Mit Leidenschaft wurde und wird die Frage nach Frei- oder Schuldspruch des angeklagten Piloten diskutiert. Die in ihrem Urteilsspruch Unterlegenen kommen dabei eindeutig zu kurz: sie hören nur die Begründung des sieg reichen Urteils. Sie werden dadurch »überfahren«, weil sie die dafür vorgebrachten Argumente nicht entkräften oder widerlegen und ihre eigenen Überlegungen für eine entgegengesetzte Entscheidung nicht einbringen können. Doch auch die »Sieger« müssen die vom Autor verfasste Urteilsbegründung akzeptieren, selbst wenn sie ihren eigenen Urteilsvorschlag auf andere Gründe gestützt haben. Für manche(n) bleibt deshalb ein Unbehagen, vielleicht auch ein nicht wirklich ausgetragener Konflikt zu den anders Entscheidenden zurück. Erforderlich scheint deshalb eine vertiefte Diskussion der in dem Theaterstück aufgeworfenen Rechtsfragen und der Argumente für die mögliche, vielleicht »richtige« Entscheidung. Denn leider verkürzt der Autor diese Fragen, was dazu führt, dass manche(r) aus dem Publikum vielleicht nicht angemessen erfassen konnte und kann, worüber eigentlich abzustimmen ist. Die Vorträge an diesem Abend stellen das Theaterstück in das bisherigen Schaffen des Autors und geben eine umfassende Rechtsbelehrung und damit die Gründe an, die für oder gegen jede Entscheidung sprechen. In der Diskussion besteht die Möglichkeit, es wird sogar darum gebeten, das eigene vorgeschlagene Urteil zu begründen oder Kritik an der »siegreichen« Entscheidung vorzutragen. Eine Kooperationsveranstaltung Juristische Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V. Theater- und Konzertfreunde Bielefeld e.V. Stadtbibliothek Bielefeld Ass. iur. Tatjana Zimmer ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Stephan Barton sowie am Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld. Ihr Vortrag »Jura light – Strafrecht im Taschenbuchformat?« beschäftigt sich zunächst mit der Person Ferdinand von Schirachs, um anschließend das Auftreten und die Funktion von Recht in den literarischen Werken Schirachs aus juristischer Perspektive einer kurzen Analyse zu unterziehen. Dr. Wolfgang Schild ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie an der Universität Bielefeld, Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft OstwestfalenLippe e.V., Vorstandsmitglied der Theater- und Konzertfreunde und des Richard Wagner Verbandes Bielefeld. In dem Vortrag »Rechtliche Einführung in Ferdinand von Schirachs Theaterstück „Terror“« werden die in dem Stück relevanten Rechts fragen angesprochen, deren Verkürzung durch den Autor und die dadurch möglichen Missverständnisse beim nicht juristisch gebildeten Theaterpublikum aufgedeckt und die Argumente für und gegen eine Entscheidung in diesem fiktiven Strafverfahren vorgestellt.
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