Terror - Stadtbibliothek Bielefeld

Ferdinand von Schirachs Erzählungsbände
»Verbrechen« und »Schuld« und seine Romane »Der Fall Collini«
und »Tabu« wurden zu millionenfach verkauften internationalen
Bestsellern, die bisher in mehr als 40 Ländern erschienen sind.
Sein erstes Theaterstück »Terror« wurde parallel am Deutschen
Theater Berlin und am Schauspiel Frankfurt uraufgeführt. Schirach
wurde mit mehreren – auch internationalen – Literaturpreisen
ausgezeichnet, unter anderem mit dem Kleist-Preis. (Piper-Verlag)
Ferdinand von Schirachs
Terror
Einführung und Diskussion
Mittwoch, 13. April 2016, 19 Uhr
Veröffentlichungen in Auswahl:
Verbrechen. Stories. 2009
Schuld. Stories. 2010
Der Fall Collini. Roman. 2011.
Carl Tohrbergs Weihnachten.
Stories. 2012.
Tabu. Roman. 2013.
Die Würde ist antastbar.
Essays. 2014.
Terror. Ein Theaterstück und
eine Rede. 2015.
Neumarkt 1 | 33602 Bielefeld
Fon 0521 51-5000 | Fax 0521 51-3387
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bielefeld.de
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Öffnungszeiten: MO 14 – 18 Uhr,
DI bis FR 11 – 18 Uhr | SA 11 – 14 Uhr
Foto: Stadtbibliothek | 03/2016
Eintritt frei.
Literaturbühne
im Erdgeschoss
Mit Prof. Dr.
Wolfgang
Schild und
Ass. Jur.
Tatjana Zimmer
Ferdinand von Schirachs
»Terror«
Einführung und Diskussion
Mittwoch, 13. April 2016, 19 Uhr
Ort: Literaturbühne im Erdgeschoss | Eintritt frei
Ferdinand von Schirachs »Terror« ist ein Stück, das das Theaterpublikum seit der ersten Aufführung fasziniert(e). Mit Leidenschaft wurde
und wird die Frage nach Frei- oder Schuldspruch des angeklagten
Piloten diskutiert. Die in ihrem Urteilsspruch Unterlegenen kommen
dabei eindeutig zu kurz: sie hören nur die Begründung des sieg­
reichen Urteils. Sie werden dadurch »überfahren«, weil sie die dafür
vorgebrachten Argumente nicht entkräften oder widerlegen und ihre
eigenen Überlegungen für eine entgegengesetzte Entscheidung nicht
einbringen können. Doch auch die »Sieger« müssen die vom Autor verfasste Urteilsbegründung akzeptieren, selbst wenn sie ihren eigenen
Urteilsvorschlag auf andere Gründe gestützt haben. Für manche(n)
bleibt deshalb ein Unbehagen, vielleicht auch ein nicht wirklich ausgetragener Konflikt zu den anders Entscheidenden zurück. Erforderlich
scheint deshalb eine vertiefte Diskussion der in dem Theaterstück
aufgeworfenen Rechtsfragen und der Argumente für die mögliche,
vielleicht »richtige« Entscheidung. Denn leider verkürzt der Autor diese
Fragen, was dazu führt, dass manche(r) aus dem Publikum vielleicht
nicht angemessen erfassen konnte und kann, worüber eigentlich abzustimmen ist. Die Vorträge an diesem Abend stellen das Theaterstück
in das bisherigen Schaffen des Autors und geben eine umfassende
Rechtsbelehrung und damit die Gründe an, die für oder gegen jede
Entscheidung sprechen. In der Diskussion besteht die Möglichkeit,
es wird sogar darum gebeten, das eigene vorgeschlagene Urteil zu
begründen oder Kritik an der »siegreichen« Entscheidung vorzutragen.
Eine Kooperationsveranstaltung
Juristische Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V.
Theater- und Konzertfreunde Bielefeld e.V.
Stadtbibliothek Bielefeld
Ass. iur.
Tatjana Zimmer
ist wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Lehrstuhl
für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Stephan
Barton sowie am Institut für
Rechtstatsachenforschung
und Rechtspolitik an der
Universität Bielefeld. Ihr
Vortrag »Jura light – Strafrecht im Taschenbuchformat?« beschäftigt sich
zunächst mit der Person
Ferdinand von Schirachs, um
anschließend das Auftreten
und die Funktion von Recht
in den literarischen Werken
Schirachs aus juristischer
Perspektive einer kurzen
Analyse zu unterziehen.
Dr. Wolfgang
Schild ist Professor
für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte
und Rechtsphilosophie an
der Universität Bielefeld,
Vorsitzender der Juristischen
Gesellschaft OstwestfalenLippe e.V., Vorstandsmitglied
der Theater- und Konzertfreunde und des Richard
Wagner Verbandes Bielefeld.
In dem Vortrag »Rechtliche
Einführung in Ferdinand
von Schirachs Theaterstück
„Terror“« werden die in dem
Stück relevanten Rechts­
fragen angesprochen, deren
Verkürzung durch den Autor
und die dadurch möglichen
Missverständnisse beim
nicht juristisch gebildeten
Theaterpublikum aufgedeckt
und die Argumente für und
gegen eine Entscheidung in
diesem fiktiven Strafverfahren vorgestellt.