Einladung Mitgliederversammlung 2016

Sportvereinigung Dingelsdorf e.V.
SV Dingelsdorf e.V. · Thingoltstraße 11 · 78465 Konstanz
Frau
Margot Baumann
Höhenrückenweg 1
78465 Konstanz
SV Dingelsdorf e.V.
Thingoltstr. 11
78465 Konstanz
Tel.: 07533-940722
Fax 07533-940723
www.sv-dingelsdorf.de
[email protected]
1. Vorsitzender:
Günther Brugger
Tel. 07531-927030
Fax 07533-940723
Bankverbindung:
Sparkasse Bodensee IBAN
DE25690500010000061663
BIC SOLADES1KNZ
St.-Nr. 09041/05059
19. März 2016
Sehr geehrte Frau Baumann,
wir laden Sie herzlich ein zur
Mitgliederversammlung der SVD am Samstag, 23. April 2016 um 20:00 Uhr
in der Thingolthalle in Dingelsdorf.
Gemäß § 5 Ziff.4 der Vereinssatzung sind in dieser Versammlung alle Mitglieder stimmberechtigt, die zum
Zeitpunkt der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Tagesordnung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Begrüßung
Bericht des 1. Vorsitzenden
Bericht des Rechnungsführers
Bericht der Rechnungsprüfer
Berichte der Abteilungen
Aussprache über die Berichte
Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Vorstandes
Entlastung des Vorstandes
Ehrungen
Wahl der Rechnungsprüfer
Beschlussfassung über den beigefügten Antrag des Vorstandes
Beschlussfassung über weitere Anträge
Verschiedenes
Zu Punkt 12 der Tagesordnung weisen wir darauf hin, dass gemäß §19 Ziff.1 der Satzung Anträge von
Mitgliedern, über die in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, mindestens zwei Wochen
vor dem Versammlungstermin, also bis zum 9. April 2016, beim Vorstand schriftlich eingereicht werden
müssen. Über Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung freuen wir uns.
Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand
Aerobic & Step-Badminton-Basketball-Funktionsgymnastik-Fußball-Gymnastik-Judo-Teak-Wondo-Turnen-Volleyball-Vorschulturnen-Wassersport
SV Dingelsdorf e.V.
Seite 2 zu unserem Schreiben vom 19. März 2016
Beschlussantrag für die Mitgliederversammlung am 23.04.2016:
Der Vorstand wird der Mitgliederversammlung den nachstehenden Antrag zur Änderung der §§ 10 und
13 zur Beschlussfassung vorlegen.
§ 10 ALT
§ 10 Vorstand
1.
….
2.
Mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Dingelsdorf
haben.
§ 10 NEU
§ 10 Vorstand
1.
…..
2.
Die Mitglieder des Vorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Konstanz, mindestens zwei
von ihnen in Dingelsorf haben.
§ 13 ALT
§13 Wahl und Amtsdauer des Gesamtvorstands
1.
…….
6.
Gewählte Mitglieder des Gesamtvorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Konstanz haben.
§ 13 NEU
§13 Wahl und Amtsdauer des Gesamtvorstands
1.
…….
6.
Mitglieder des Gesamtvorstandes, die nicht dem Vorstand gemäß § 10 angehören, müssen
ihren ersten Wohnsitz im Kreis Konstanz oder im Bodenseekreis haben.
Begründung:
Es ist Aufgabe und das erklärte Ziel des Vorstandes, auch für die Zukunft die Voraussetzungen für eine
solide und zuverlässige Führung des Vereins zu schaffen. Der Vorstand muss jedoch zur Kenntnis
nehmen, dass es immer schwierigen wird, Mitglieder für eine Mitarbeit im Ehrenamt zu gewinnen.
Dieses Problem ist nicht nur auf die SVD beschränkt, sondern leider eine Entwicklung, mit der die
meisten Vereine zu kämpfen haben. Andererseits muss sichergestellt sein, dass der Verein auch künftig
zuverlässig und satzungsgemäß geführt werden kann.
Bereits heute ist bekannt, dass zur nächsten Wahl nicht mehr alle amtierenden Vorstandsmitglieder zur
Verfügung stehen werden. Die Bemühungen des Vorstandes rechtzeitig geeignete Nachfolger zu finden,
sind bislang wenig erfolgreich. Der Vorstand möchte durch die Satzungsänderung Beschränkungen
aufheben, die das Finden geeigneter Personen erschweren. Während für den zur Vertretung des Vereins
berechtigten Vorstand (§ 10) die regionale Beschränkung der Herkunft erhalten bleibt, soll die regionale
Beschränkung der Herkunft der Abteilungsleiter auf den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis
ausgeweitet werden. Der Vorstand erhofft sich von dieser Neuregelung verbesserte Chancen,
Nachfolger für ausscheidende Mitglieder des Gesamtvorstandes zu finden.