Sportvereinigung Dingelsdorf e.V. SV Dingelsdorf e.V. · Thingoltstraße 11 · 78465 Konstanz Frau Margot Baumann Höhenrückenweg 1 78465 Konstanz SV Dingelsdorf e.V. Thingoltstr. 11 78465 Konstanz Tel.: 07533-940722 Fax 07533-940723 www.sv-dingelsdorf.de [email protected] 1. Vorsitzender: Günther Brugger Tel. 07531-927030 Fax 07533-940723 Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN DE25690500010000061663 BIC SOLADES1KNZ St.-Nr. 09041/05059 19. März 2016 Sehr geehrte Frau Baumann, wir laden Sie herzlich ein zur Mitgliederversammlung der SVD am Samstag, 23. April 2016 um 20:00 Uhr in der Thingolthalle in Dingelsdorf. Gemäß § 5 Ziff.4 der Vereinssatzung sind in dieser Versammlung alle Mitglieder stimmberechtigt, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Begrüßung Bericht des 1. Vorsitzenden Bericht des Rechnungsführers Bericht der Rechnungsprüfer Berichte der Abteilungen Aussprache über die Berichte Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Vorstandes Entlastung des Vorstandes Ehrungen Wahl der Rechnungsprüfer Beschlussfassung über den beigefügten Antrag des Vorstandes Beschlussfassung über weitere Anträge Verschiedenes Zu Punkt 12 der Tagesordnung weisen wir darauf hin, dass gemäß §19 Ziff.1 der Satzung Anträge von Mitgliedern, über die in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin, also bis zum 9. April 2016, beim Vorstand schriftlich eingereicht werden müssen. Über Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung freuen wir uns. Mit sportlichem Gruß Der Vorstand Aerobic & Step-Badminton-Basketball-Funktionsgymnastik-Fußball-Gymnastik-Judo-Teak-Wondo-Turnen-Volleyball-Vorschulturnen-Wassersport SV Dingelsdorf e.V. Seite 2 zu unserem Schreiben vom 19. März 2016 Beschlussantrag für die Mitgliederversammlung am 23.04.2016: Der Vorstand wird der Mitgliederversammlung den nachstehenden Antrag zur Änderung der §§ 10 und 13 zur Beschlussfassung vorlegen. § 10 ALT § 10 Vorstand 1. …. 2. Mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Dingelsdorf haben. § 10 NEU § 10 Vorstand 1. ….. 2. Die Mitglieder des Vorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Konstanz, mindestens zwei von ihnen in Dingelsorf haben. § 13 ALT §13 Wahl und Amtsdauer des Gesamtvorstands 1. ……. 6. Gewählte Mitglieder des Gesamtvorstandes müssen ihren ersten Wohnsitz in Konstanz haben. § 13 NEU §13 Wahl und Amtsdauer des Gesamtvorstands 1. ……. 6. Mitglieder des Gesamtvorstandes, die nicht dem Vorstand gemäß § 10 angehören, müssen ihren ersten Wohnsitz im Kreis Konstanz oder im Bodenseekreis haben. Begründung: Es ist Aufgabe und das erklärte Ziel des Vorstandes, auch für die Zukunft die Voraussetzungen für eine solide und zuverlässige Führung des Vereins zu schaffen. Der Vorstand muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass es immer schwierigen wird, Mitglieder für eine Mitarbeit im Ehrenamt zu gewinnen. Dieses Problem ist nicht nur auf die SVD beschränkt, sondern leider eine Entwicklung, mit der die meisten Vereine zu kämpfen haben. Andererseits muss sichergestellt sein, dass der Verein auch künftig zuverlässig und satzungsgemäß geführt werden kann. Bereits heute ist bekannt, dass zur nächsten Wahl nicht mehr alle amtierenden Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen werden. Die Bemühungen des Vorstandes rechtzeitig geeignete Nachfolger zu finden, sind bislang wenig erfolgreich. Der Vorstand möchte durch die Satzungsänderung Beschränkungen aufheben, die das Finden geeigneter Personen erschweren. Während für den zur Vertretung des Vereins berechtigten Vorstand (§ 10) die regionale Beschränkung der Herkunft erhalten bleibt, soll die regionale Beschränkung der Herkunft der Abteilungsleiter auf den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis ausgeweitet werden. Der Vorstand erhofft sich von dieser Neuregelung verbesserte Chancen, Nachfolger für ausscheidende Mitglieder des Gesamtvorstandes zu finden.
© Copyright 2024 ExpyDoc