Teilnahmebedingungen - Antenne Steiermark

Teilnahmebedingungen „Die Antenne Cashbox On Tour“
1.a) Allgemeines: Antenne Steiermark veranstaltet im Zeitraum 18.04.2016 bis 09.05.2016 ein Gewinnspiel
(Finale 09.05.2016), bei dem Sachpreise und als Hauptpreis einmal € 10.000,- zu gewinnen sind. Der
Teilnehmer (m/w) am Gewinnspiel „Die Antenne Cashbox On Tour“ erklärt sich mit diesen
Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr. Pro
Person ist nur eine Teilnahme möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter und deren
Familienangehörige von Antenne Steiermark und den Partnerunternehmen. Eine Übertragung des Gewinnes
sowie eine Barablöse sind nicht möglich. Es wird kein Schriftverkehr über das Gewinnspiel geführt. Als
Hauptpreis gibt es € 10.000,- ; der Gewinner (m/w) wird bei der finalen Verlosung am 09.05.2016 ermittelt. Es
werden Teilnahmekarten zum sofort Ausfüllen und Einwerfen in die gekennzeichnete Teilnahmebox bei den
wechselnden Gewinnspielstationen aufgelegt und auch Teilnahmekarten mit einem Code zur
Onlineregistrierung für das Finale verteilt, die zur Teilnahme an der finalen Verlosung der € 10.000,berechtigen. Der persönliche Anruf (Nachweis der Identität durch Lichtbildausweis, Vertretung durch
bevollmächtigte Personen nicht möglich) wie in Punkt 2.b) beschrieben ist zum Erhalt des Hauptpreises (€
10.000,-) notwendig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Content/Rechte: Antenne Steiermark erhält das Recht, alle Daten des Teilnehmers (Name, Adresse, Foto,
etc.) und allenfalls aufgezeichnete Äußerungen auch teilweise, mehrfach, zeitlich, räumlich und inhaltlich
hinsichtlich der Verwertungsrechte unbegrenzt und auch für Werbezwecke in ausgewählten Medien zu
verwenden. Mit der Teilnahme garantiert der Teilnehmer, alle Rechte allein innezuhaben, keine Rechte Dritter
(zB Markenrechte, Bildnisschutz, Fotografenrechte) oder gesetzliche Bestimmungen zu verletzen. Diese
Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Aufzeichnung, zum öffentlichen Vortrag, zur
Vorführung und Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Kürzung, Übersetzung,
Veröffentlichung, öffentliche Zurverfügungstellung (online), Sendung Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen mit
und ohne Leitungen, analog oder digital, einschließlich Kabel-, Satellit, etc), Video, multimedialen Nutzung,
Speicherung und Archivierung in Datenbanken sowie Sekundärnutzung (Dokumentationen, etc.), in jedem
möglichen oder zukünftig möglichen technischen Verfahren. Alle Rechte, insbesondere das Recht zur
Veröffentlichung, Bildnisrecht, Recht an der Stimme etc. werden vom Teilnehmer unbeschränkt auf Antenne
Steiermark übertragen. Im Falle des Gewinns erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der Veröffentlichung
seines Namens, Wohnorts und Fotos unter www.antenne.at und in ausgewählten Medien (zB Facebook, kein
Rechtsanspruch des Teilnehmers) einverstanden. Der Teilnehmer hält Antenne umfassend schad- und klaglos
und erklärt, aus keinem Rechtsgrund Forderungen, zB auf Zahlung wegen einer Nutzung der Rechte durch
Antenne, Ansprüche nach §§ 16, 43, 1041f ABGB, 86ff UrhG, oder sonstige Ansprüche aus welchem Grund auch
immer zu erheben.
2.a) Spielablauf: Aus redaktionellen oder sonstigen Gründen kann es jederzeit zu Änderungen des Spielablaufs
oder zu einer gänzlichen oder teilweisen Absage des Gewinnspiels kommen. Darauf wird im Programm der
Antenne hingewiesen. Ansprüche von Teilnehmern welcher Art entstehen dadurch nicht. Antenne Steiermark
ist immer bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen zu machen. Für versehentlich
unrichtige Aussagen des Mitarbeiters, Moderators oder für technische Probleme haftet Antenne Steiermark
jedoch nicht.
Von Montag bis Samstag (18.04.-07.05.2016, außer 05.05.2016) fahren Antenne Mitarbeiter durch die
Steiermark und bauen jeden Tag auf anderen Standorten (zB Hauptplätze, Einkaufszentren, Bahnhöfe,
Firmen,…) die Antenne Cashbox als Gewinnspielstation auf. Ein Mitarbeiter gibt die im eigenen Ermessen
gewählten Orte bzw. entsprechenden Angaben auf Antenne On Air bekannt, wobei pro Tag 2-3 verschiedene
Standorte angefahren werden. Der Mitarbeiter bestimmt den Zeitpunkt der Bekanntgabe, unter
Berücksichtigung der Abfolge von Wortbeiträgen und Musiktitel, selbst. Sobald die Antenne an einem Standort
die Cashbox aufbaut, haben die Personen, die vor Ort sind, mindestens 15 Minuten Zeit eine Teilnahmekarte
auszufüllen und diese in die dort aufgestellte gekennzeichnete Teilnahmebox zu werfen. Anschließend werden
unter den vollständig ausgefüllten Teilnahmekarten und den vor Ort persönlich anwesenden Personen sofort,
je nach Anzahl der anwesenden Personen bis zu maximal 70 Personen vom Mitarbeiter gezogen, die in die
Cashbox hinein gehen und dort einmal den Buzzer bedienen dürfen. Jede Person, die zum Buzzern gezogen
wird erhält einen Sofortgewinn (zB Gutscheine, Antenne Merchandisingprodukte, u.ä.).
Pro Person kann in der Cashbox nur einmal der Buzzer gedrückt werden.
Die Personen, die in der Cashbox gebuzzert haben und auch alle anderen Personen, die vor Ort in der
vorgegebenen Zeit (mindestens 15 Minuten) eine vollständig ausgefüllte Teilnahmekarte in die dort
aufgestellte gekennzeichnete Teilnahmebox geworfen haben, nehmen automatisch an der finalen Verlosung
am 09.05.2016 ab 07.00 Uhr Live auf Antenne Steiermark teil.
Weitere Möglichkeit an der finalen Verlosung am 09.05.2016 ab 07.00 Uhr Live auf Antenne Steiermark
teilzunehmen:
Bei jedem Standort, an dem die Antenne die Cashbox aufbaut, werden Teilnahmekarten mit einem
Gewinncode verteilt. Mit diesem Code kann man sich unter www.antenne.at/steiermark/cashbox registrieren,
um an der finalen Verlosung am 09.05.2016 teilzunehmen.
Zusätzlich werden von 18.04.-22.04.2016, von 25.04.-29.04.2016 und am 02.05.2016 auf verschiedenen
Bahnhöfen in der Steiermark von Antenne Mitarbeitern Teilnahmekarten mit einem Gewinncode verteilt (ca.
1,5h pro Tag). Mit diesem Code kann man sich unter www.antenne.at/steiermark/cashbox registrieren, um an
der finalen Verlosung am 09.05.2016 teilzunehmen.
Pro Person darf insgesamt nur 1 Teilnahmekarte ausgefüllt bzw. 1 Online Registrierung durchgeführt
werden.
b) Die finale Verlosung findet am 09.05.2016 ab 07.00 Uhr On Air auf Antenne Steiermark statt. Um kurz nach
07.00 Uhr wird unter allen, die eine Teilnahmekarte vollständig ausgefüllt und in die gekennzeichnete Box
eingeworfen, als Buzzer ausgewählt wurden oder sich mit einem Gewinncode online auf www.antenne.at
registriert haben per Zufallsgenerator ein potentieller Gewinner (m/w) ermittelt. Der Name des Gewinners
(m/w) wird On Air durchgesagt und diese Person muss sich innerhalb von 3 Minuten unter 0316/809080
(Kosten lt. Ihrem Telefontarif/Anbieter) bei der Antenne Steiermark melden und vom Moderator das Telefonat
auch angenommen, daher on Air sein, um den Gewinn (€ 10.000,-) tatsächlich zu erhalten. Andernfalls verfällt
der Gewinn für diese Person und der Zufallsgenerator ermittelt den nächsten potentiellen Gewinnernamen.
Dieser wird wieder On Air durchgesagt und hat wieder 3 Minuten Zeit um sich unter 0316/809080 (Kosten lt.
Ihrem Telefontarif/Anbieter) zu melden, um die € 10.000,- tatsächlich zu erhalten. Dieses Prozedere wiederholt
sich so lange, bis der erste potentielle Gewinner (m/w) innerhalb der 3 Minuten unter der oben angeführten
Nummer anruft, vom Moderator angenommen wurde und somit die € 10.000,- gewinnt.
c) Hauptpreis: € 10.000,-, die dem Gewinner (m/w) nach der finalen Verlosung überwiesen werden.
3.) Zustimmung zu Informationen: Der Teilnehmer stimmt zu, dass Antenne sämtliche von ihm im Rahmen des
Gewinnspiels angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)
automationsgestützt speichert bzw. verarbeitet, zu Zwecken der Marktforschung, Zusendung (Direktwerbung,
Massensendungen) bedarfsgerechter Angebote und Erbringung von Serviceleistungen bzw. -diensten,
Verbesserung des Services, Informationen über Programm- und Onlineangebote und Informationsdienste (zB
Newsletter), technische Informationen (zB Neuerungen/Änderungen bei Senderfrequenzen), sonstige Produkte
(zB Shopangebote), sonstige Veranstaltungen (zB Antenne- Partynight), Gewinnspiele, Spendenaktionen und
Einladungen per Post, Telefon, eMail, SMS, Fax, etc. Der Teilnehmer stimmt weiters zu, dass dieselben Daten zu
denselben Zwecken, sohin zur Informationszusendung (Direktwerbung, Massensendungen) über
Medienprodukte (Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften sowie digitale Medien) sowie Sonder- und
Werbeaktionen zu diesen, Informationen über Marketingaktionen (Einladungen zu Veranstaltungen,
Reiseangebote, Nutzungen aus den Clubs von Unternehmen, Gewinnspiele, Bestellungen über die digitale
Plattform des Unternehmens, Newsletter etc.) per Post, E-Mail, Telefax, Telefon oder SMS, etc., zu Zwecken
des Direktmarketings als auch in Form von Massensendungen, übermittelt und verarbeitet werden dürfen und
daher seine Daten an die Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Anzeigen und Marketing Kleine Zeitung GmbH & Co
KG, „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG, WirtschaftsBlatt Medien GmbH, Styria Digital One
GmbH, Styria Börse Express GmbH, Styria Medienhaus Lifestyle GmbH & Co KG, Styria Medienhaus Sport GmbH
& Co KG, A Team Media GmbH, Styria Multi Media Corporate GmbH & Co KG, Top Times Medien GmbH, Die
Furche – Zeitschriften-Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG, Styria Media Regional GmbH, Styria Marketing
Services GmbH& Co KG, Call & Mail GmbH & Co KG, willhaben internet service GmbH & Co KG,
Bundesländerverlage Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Styria Digital Marketplaces GmbH, SMG Digital
Innovation Beteiligungs GmbH übermittelt werden. Weiters stimmt der Teilnehmer zu, dass dieselben Daten an
Adressverlage und Direktmarketingunternehmen oder im Wege des Listbroking an Dritte entsprechend § 151
GewO zur Vorbereitung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich der Gestaltung und des
Versandes von Werbemitteln weitergegeben werden dürfen.
Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich mit Brief an Antenne Steiermark, Gadollaplatz 1, 8010 Graz oder per
E-Mail an [email protected] widerrufen werden.
4.) Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Graz; es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von
Verweisnormen.