Befragung zu Erfahrungen und Einschätzungen zu Wiederholungsprüfungen Bitte beachten Sie: • • Die Befragung bezieht sich ausschließlich auf das Verfahren der Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch ist nicht Gegenstand dieser Befragung. Bitte nutzen Sie für die Rückmeldung den beigefügen Rückmeldebogen. Wenn Sie pro Studienbüro/Prüfungsamt verschiedene Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen praktizieren, die sich nicht sinnvoll auf einem Rückmeldebogen zusammenfassen lassen, legen Sie bitte mehrere Rückmeldebögen an. 1) Wie ist das Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen in Ihrem Prüfungsamt/Ihrem Studienbüro geregelt? Wie hoch ist in etwa (gemittelt über die letzten Semester) der Anteil an a) selbsttätigen Anmeldungen durch die Studierenden, die innerhalb einer in der Regel in der Prüfungsordnung festgelegten Frist (z.B. „innerhalb von sechs Monaten nach dem Nicht-Bestehen“ oder „zum nächsten Prüfungstermin“) erfolgen muss? b) selbsttätigen Anmeldungen durch die Studierenden, die diese zu einem von ihnen gewählten Prüfungstermin vornehmen? Gemeint sind hier die Fallgestaltungen, bei denen die Studierenden selbst entscheiden, wann sie die Wiederholungsprüfung antreten. c) automatischen Anmeldungen durch Studienbüro/Prüfungsamt, die innerhalb einer festgelegten Frist (z.B. „innerhalb von sechs Monaten nach dem Nicht-Bestehen“ oder „zum nächsten Prüfungstermin“) erfolgt? d) weiteren Anmeldeverfahren (welchen)? 2) Wie sind Ihre Erfahrungen mit den von Ihnen praktizierten Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen? Welche Vorteile und welche grundsätzlichen Probleme zeigen sich in der Praxis jeweils a) aus der Perspektive Ihrer Studierenden sowie b) aus der Perspektive Ihrer Administration? 3) Sehen Sie die Notwendigkeit, das Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen an der JGU insgesamt oder in Ihrem Zuständigkeitsbereich prinzipiell zu überarbeiten? Falls ja, in welche Richtungen besteht Modifikationsbedarf? Existieren seitens des Fachbereichs, der Fakultät oder der Hochschule hierzu bereits Überlegungen, Vorschläge oder Vorhaben? 4) Wie bewerten Sie den Vorschlag, das Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen universitätsweit einheitlich so zu gestalten, dass die Studierenden regelhaft automatisch zum nächstmöglichen Wiederholungstermin durch das Prüfungsamt bzw. das Studienbüro angemeldet werden? Dabei müsste gewährleistet werden, dass die Studierenden explizit schriftlich bzw. elektronisch über die erfolgte Anmeldung zur Wiederholungsprüfung einschließlich des Termins der Prüfung informiert und auf die Rechtsfolgen bei Nichterscheinen zur Prüfung aufmerksam gemacht werden. Außerdem müsste (einheitlich) geregelt sein, ob sich Studierende von der Teilnahme an der Wiederholungsprüfung abmelden können; in diesem Falle wären die Gründe sowie die zeitlichen und formalen Modalitäten für eine legitime Abmeldung in den Ordnungen vollständig und abschließend zu regeln. 5) Wie bewerten Sie den alternativen Vorschlag, das Anmeldeverfahren zu Wiederholungsprüfungen universitätsweit einheitlich mit einer expliziten Anmeldung durch die Studierenden zu regeln? Diese Variante könnte optional genutzt werden, um grundsätzlich die Fristen für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen entfallen zu lassen. Die Studierenden könnten somit innerhalb eines bestimmten Rahmens (z.B. doppelte Regelstudienzeit) selbst entscheiden, wann sie sich für eine Wiederholungsprüfung anmelden.
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