In der Fakultät für Medizin ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 (Lehrstuhl) für Neurologie zum 1. April 2017 wieder zu besetzen. Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre, Forschung und Krankenversorgung. Mit der Professur verbunden ist die Leitung der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Universität Regensburg im Bezirksklinikum Regensburg. Langfristig ist die Integration des Lehrstuhls für Neurologie und einer entsprechenden Klinik und Poliklinik in das Universitätsklinikum Regensburg vorgesehen. Entsprechende Umstrukturierungen soll der Lehrstuhlinhaber/die Lehrstuhlinhaberin wesentlich mit gestalten und begleiten. In ihrem wissenschaftlichen Arbeiten soll sich die Professur an den Schwerpunkten der Fakultät orientieren. Träger der stationären Krankenversorgung ist derzeit der Bezirk Oberpfalz. Träger der ambulanten Krankenversorgung ist der Freistaat Bayern. Voraussetzung ist deshalb neben dem Abschluss eines Chefarztvertrages mit der Universität Regensburg für den poliklinischen Bereich (s. u.) auch der Abschluss eines Chefarztvertrages (ohne Liquidationsrecht) mit den Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz - KU (medbo) als Träger des Bezirksklinikums Regensburg für die stationäre Krankenversorgung. Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der Leitung der klinischen Einrichtung für den poliklinischen Betrieb durch Chefarztvertrag zu regeln. Im Vertrag werden die damit verbundenen Aufgaben einschließlich der Behandlung von Privatpatienten den Dienstaufgaben zugeordnet. Das bisherige Liquidationsrecht wird durch eine leistungsgerechte Vergütung mit fixen und variablen Bestandteilen ersetzt. Hiervon kann abgesehen werden, wenn ein/-e Professor/-in schon bisher als Chefarzt/-ärztin (C4/W3) liquidationsberechtigt war. Im Falle des Abschlusses des Chefarztvertrages wird auch für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein Angestelltenverhältnis vorgesehen. In Ausnahmefällen ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Ernennung zum Beamten/zur Beamtin dann möglich, wenn der/die Bewerber/-in bereits C 4- bzw. W3-Professor/-in im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist. Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die entweder durch eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Zusätzlich ist die Gebietsbezeichnung für Neurologie erforderlich. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Ernennung dürfen Bewerber und Bewerberinnen das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In dringenden Fällen können Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG). Schwerbehinderte Bewerber oder Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Des Weiteren setzt sie sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (nähere Infos unter http://chancengleichheitfamilie.uniregensburg.de). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den 10 wichtigsten Sonderdrucken, Angaben zum Drittmittelaufkommen, Übersicht über die Lehrtätigkeit) sind bis 8. April 2016 an den Dekan der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg zu richten. Verwenden Sie dazu auch den Bewerbungsbogen unter: http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Medizin/index.html
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