Professur für Neurologie

In der Fakultät für Medizin ist eine
Professur
der Besoldungsgruppe W3 (Lehrstuhl)
für Neurologie
zum 1. April 2017 wieder zu besetzen.
Zu den Aufgaben gehört die Vertretung des Faches in Lehre, Forschung
und Krankenversorgung. Mit der Professur verbunden ist die Leitung
der Klinik und Poliklinik für Neurologie der Universität Regensburg im
Bezirksklinikum Regensburg. Langfristig ist die Integration des Lehrstuhls für Neurologie und einer entsprechenden Klinik und Poliklinik in
das Universitätsklinikum Regensburg vorgesehen. Entsprechende Umstrukturierungen soll der Lehrstuhlinhaber/die Lehrstuhlinhaberin wesentlich mit gestalten und begleiten. In ihrem wissenschaftlichen Arbeiten soll
sich die Professur an den Schwerpunkten der Fakultät orientieren.
Träger der stationären Krankenversorgung ist derzeit der Bezirk Oberpfalz. Träger der ambulanten Krankenversorgung ist der Freistaat Bayern.
Voraussetzung ist deshalb neben dem Abschluss eines Chefarztvertrages
mit der Universität Regensburg für den poliklinischen Bereich (s. u.) auch
der Abschluss eines Chefarztvertrages (ohne Liquidationsrecht) mit den
Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz - KU (medbo) als
Träger des Bezirksklinikums Regensburg für die stationäre Krankenversorgung.
Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben
der Leitung der klinischen Einrichtung für den poliklinischen Betrieb
durch Chefarztvertrag zu regeln. Im Vertrag werden die damit verbundenen Aufgaben einschließlich der Behandlung von Privatpatienten den
Dienstaufgaben zugeordnet. Das bisherige Liquidationsrecht wird durch
eine leistungsgerechte Vergütung mit fixen und variablen Bestandteilen
ersetzt. Hiervon kann abgesehen werden, wenn ein/-e Professor/-in
schon bisher als Chefarzt/-ärztin (C4/W3) liquidationsberechtigt war.
Im Falle des Abschlusses des Chefarztvertrages wird auch für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur grundsätzlich ein Angestelltenverhältnis vorgesehen. In Ausnahmefällen ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Ernennung zum Beamten/zur Beamtin
dann möglich, wenn der/die Bewerber/-in bereits C 4- bzw. W3-Professor/-in
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist.
Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die entweder durch
eine Habilitation oder durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen,
die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Zusätzlich ist die Gebietsbezeichnung für Neurologie erforderlich.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Ernennung dürfen Bewerber und Bewerberinnen das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. In dringenden Fällen können Ausnahmen zugelassen werden
(vgl. Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG).
Schwerbehinderte Bewerber oder Bewerberinnen werden bei ansonsten
im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert
daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Des Weiteren setzt sie sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ein (nähere Infos unter http://chancengleichheitfamilie.uniregensburg.de).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse,
Urkunden, Schriftenverzeichnis mit den 10 wichtigsten Sonderdrucken,
Angaben zum Drittmittelaufkommen, Übersicht über die Lehrtätigkeit)
sind bis 8. April 2016 an den Dekan der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg, Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg
zu richten. Verwenden Sie dazu auch den Bewerbungsbogen unter:
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Medizin/index.html