Gebäudeplan der Universität zu Köln Anatomie Gebäude 35 Physiologie & Biochemie Gebäude 44 Studentenweg Zahnklinik Gebäude 48 Psychosomatik & Psychotherapie, Gebäude 15 Bibliothek (ZB Med) Gebäude 14 Studierendenhaus, Skills Lab, Geb. 65 LFI Gebäude 13 Allgemeinmedizin/ StudiPat Gebäude 8c Universität Hauptgebäude Universität zu Köln Medizinische Fakultät FORUM, STUDIENDEKANAT, Prüfungsamt, ZiBMed, „Terminologie“, Gebäude 42 Erstsemester-Informationen Physik Biologie Chemie Studium der Humanmedizin Studium der Zahnmedizin Studienbeginn Sommersemester 2016 Die Deklaration von Genf des Weltärztebundes (1948) Hinweis Im Zeitraum vom 29.03.16-08.04.2016 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an den Vorkursen „Chemie, Physik, Mathematik“ (siehe S. 20) sowie den Informationsveranstaltungen der Studierenden-Fachschaften. Alle Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und offizielle Pflichtveranstaltungen starten erst am 1. Vorlesungstag. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich! Als zeitgemäße Fassung des Eids des Hippokrates hat der Weltärztebund im Jahr 1948 die Deklaration von Genf verabschiedet. Abgekürzt wird die Deklaration auch als das Genfer Gelöbnis bezeichnet. Die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte konstatiert, dass dieses Gelöbnis für jede Ärztin und jeden Arzt gilt. Das Genfer Gelöbnis sei Ihnen bereits ab dem ersten Semester ein Leitbild für das gesamte Studium und Ihre Berufsausbildung! GELÖBNIS Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Impressum Studiendekanat Medizinische Fakultät Universität zu Köln Joseph-Stelzmann-Strasse 20, Gebäude 42 (Forum, UG) 50931 Köln Telefon:0221 478-5820 Telefax: 0221 478-88786 ©2016 Medizinische Fakultät der Universität zu Köln Gestaltung/Fotos: MedizinFotoKöln Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre. Quelle: (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)
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