Umschlag Erstsemesterborschüre

Gebäudeplan der Universität zu Köln
Anatomie
Gebäude 35
Physiologie & Biochemie
Gebäude 44
Studentenweg
Zahnklinik
Gebäude 48
Psychosomatik &
Psychotherapie, Gebäude 15
Bibliothek (ZB Med)
Gebäude 14
Studierendenhaus, Skills Lab,
Geb. 65
LFI
Gebäude 13
Allgemeinmedizin/
StudiPat
Gebäude 8c
Universität
Hauptgebäude
Universität zu Köln
Medizinische Fakultät
FORUM, STUDIENDEKANAT,
Prüfungsamt, ZiBMed,
„Terminologie“, Gebäude 42
Erstsemester-Informationen
Physik
Biologie
Chemie
Studium der Humanmedizin
Studium der Zahnmedizin
Studienbeginn
Sommersemester 2016
Die Deklaration von Genf des Weltärztebundes (1948)
Hinweis
Im Zeitraum vom 29.03.16-08.04.2016 besteht die Möglichkeit zur
Teilnahme an den Vorkursen „Chemie, Physik, Mathematik“ (siehe
S. 20) sowie den Informationsveranstaltungen der Studierenden-Fachschaften.
Alle Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und offizielle Pflichtveranstaltungen starten erst am 1. Vorlesungstag.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich!
Als zeitgemäße Fassung des Eids des Hippokrates hat der Weltärztebund im Jahr
1948 die Deklaration von Genf verabschiedet. Abgekürzt wird die Deklaration
auch als das Genfer Gelöbnis bezeichnet.
Die Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte konstatiert,
dass dieses Gelöbnis für jede Ärztin und jeden Arzt gilt.
Das Genfer Gelöbnis sei Ihnen bereits ab dem ersten Semester ein Leitbild für das
gesamte Studium und Ihre Berufsausbildung!
GELÖBNIS
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in
den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und
Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Impressum
Studiendekanat
Medizinische Fakultät
Universität zu Köln
Joseph-Stelzmann-Strasse 20, Gebäude 42 (Forum, UG)
50931 Köln
Telefon:0221 478-5820
Telefax: 0221 478-88786
©2016 Medizinische Fakultät der Universität zu Köln
Gestaltung/Fotos: MedizinFotoKöln
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin
oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten
keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen Behinderung noch
nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer
Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu
den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die
schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.
Quelle: (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)