Block 4

Änderung des Asylgesetzes:
Neustrukturierung des Asylbereichs
- Sozial- und Nothilfe
Zuständigkeitsverteilung in Zentren des Bundes und
Kantonen
Entscheid- und Vollzugsmoratorium
- Bundespauschalen
- Rückkehrhilfe
Zuständigkeitsverteilung
in der Sozial-/Nothilfe
Ziel: Systematische Neuordnung getrennt nach Aufenthalt in Zentren
des Bundes und in Kantonen  Anpassung an Neustruktierung des
Asylverfahrens und verlängerten Aufenthalt in Zentren des Bundes; Art.
80, 80a E-AsylG
• Klare Abgrenzung der Bundes- und kantonalen Zuständigkeit
• Geltung der Bestimmungen zur Sozialhilfe und Nothilfe im
Asylbereich (Art. 81-83a E-AsylG)
• Möglichkeit des Einbezugs von Asylsuchenden in Bundeszentren in
obligatorische Krankenversicherung
• Zeitnaher Zugang zu Grundschulunterricht für Schulpflichtige
Sozialhilfe bei
Entscheid-/Vollzugsmoratorium
Ziel: Vermeidung eines Pulleffekts (keine sofortige Schutzgewährung
für die Betroffenen, solange die Situation im Herkunftsstaat nicht
geklärt ist); Art. 82 Abs. 2bis E-AsylG
• Erlass eines generelles Entscheid- und Vollzugsmoratoriums durch
Bundesbehörden bei unsicherer Situation im Herkunftsstaat (Dauer
grundsätzlich unter 1 Jahr, bestimmter Personenkreis)
• Möglichkeit für Kantone, während der Dauer des Moratoriums
Sozialhilfe an Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende
auszurichten
Bundespauschalen
Ziel: Effektiverer Wegweisungsvollzug durch finanzielles Druckmittel
gegenüber Kantonen; Art. 89b E-AsylG
• Möglichkeit für den Bund zur Rückforderung oder zum Verzicht der
Ausrichtung von Bundespauschalen, soweit Kantone der Pflicht zum
Wegweisungvollzug nicht oder mangelhaft nachkommen
Rückkehrhilfe
Ziel: frühstmögliche Beratung von Asylsuchenden über Rückkehrhilfen,
um freiwillige Rückkehr zu fördern; Art. 93a, 93b E-AsylG
• Förderung der freiwilligen Rückkehr und Rückkehberatung bereits in
den Zentren des Bundes
Kritische Bemerkungen
Zuständigkeitsverteilung
• Beauftragung Dritter zur Sicherstellung von
Gesundheitsversorgung und Grundschulunterricht
möglich
• Grundschulunterricht in Zentren möglich, statt im
Regelbetrieb
Moratorium
• Weiter Einschätzungsspielraum für den Erlass eines
Moratoriums («aufgrund besonderer Umstände»)
• Fakultativer Entscheid der Kantone über
Sozialhilfegewährung bei Moratorium
Rückforderung Pauschalen
• Finanzieller Druck auf Wegweisungsvollzug durch
Kantone
Offene Fragen
• Degressive Rückkehrhilfe mit zunehmender Aufenthaltsdauer in
Zentren des Bundes?
• Nivellierung der Sozialhilfe auf das Niveau der Nothilfe? Aktuell
erhalten Asylsuchende in den Empfangs- und Verfahrenszentren
Sozialhilfe in Form von Sachleistungen sowie einen Barbetrag von 3
CHF pro Tag; insoweit ist sie strenger ausgestaltet als das
Nothilferegime in einigen Kantonen. Wie verhält es sich dann mit
der Nothilfe, die in den Zentren des Bundes ausgerichtet wird? Und
mit jener in den Kantonen?