Änderung des Asylgesetzes: Neustrukturierung des Asylbereichs - Sozial- und Nothilfe Zuständigkeitsverteilung in Zentren des Bundes und Kantonen Entscheid- und Vollzugsmoratorium - Bundespauschalen - Rückkehrhilfe Zuständigkeitsverteilung in der Sozial-/Nothilfe Ziel: Systematische Neuordnung getrennt nach Aufenthalt in Zentren des Bundes und in Kantonen Anpassung an Neustruktierung des Asylverfahrens und verlängerten Aufenthalt in Zentren des Bundes; Art. 80, 80a E-AsylG • Klare Abgrenzung der Bundes- und kantonalen Zuständigkeit • Geltung der Bestimmungen zur Sozialhilfe und Nothilfe im Asylbereich (Art. 81-83a E-AsylG) • Möglichkeit des Einbezugs von Asylsuchenden in Bundeszentren in obligatorische Krankenversicherung • Zeitnaher Zugang zu Grundschulunterricht für Schulpflichtige Sozialhilfe bei Entscheid-/Vollzugsmoratorium Ziel: Vermeidung eines Pulleffekts (keine sofortige Schutzgewährung für die Betroffenen, solange die Situation im Herkunftsstaat nicht geklärt ist); Art. 82 Abs. 2bis E-AsylG • Erlass eines generelles Entscheid- und Vollzugsmoratoriums durch Bundesbehörden bei unsicherer Situation im Herkunftsstaat (Dauer grundsätzlich unter 1 Jahr, bestimmter Personenkreis) • Möglichkeit für Kantone, während der Dauer des Moratoriums Sozialhilfe an Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende auszurichten Bundespauschalen Ziel: Effektiverer Wegweisungsvollzug durch finanzielles Druckmittel gegenüber Kantonen; Art. 89b E-AsylG • Möglichkeit für den Bund zur Rückforderung oder zum Verzicht der Ausrichtung von Bundespauschalen, soweit Kantone der Pflicht zum Wegweisungvollzug nicht oder mangelhaft nachkommen Rückkehrhilfe Ziel: frühstmögliche Beratung von Asylsuchenden über Rückkehrhilfen, um freiwillige Rückkehr zu fördern; Art. 93a, 93b E-AsylG • Förderung der freiwilligen Rückkehr und Rückkehberatung bereits in den Zentren des Bundes Kritische Bemerkungen Zuständigkeitsverteilung • Beauftragung Dritter zur Sicherstellung von Gesundheitsversorgung und Grundschulunterricht möglich • Grundschulunterricht in Zentren möglich, statt im Regelbetrieb Moratorium • Weiter Einschätzungsspielraum für den Erlass eines Moratoriums («aufgrund besonderer Umstände») • Fakultativer Entscheid der Kantone über Sozialhilfegewährung bei Moratorium Rückforderung Pauschalen • Finanzieller Druck auf Wegweisungsvollzug durch Kantone Offene Fragen • Degressive Rückkehrhilfe mit zunehmender Aufenthaltsdauer in Zentren des Bundes? • Nivellierung der Sozialhilfe auf das Niveau der Nothilfe? Aktuell erhalten Asylsuchende in den Empfangs- und Verfahrenszentren Sozialhilfe in Form von Sachleistungen sowie einen Barbetrag von 3 CHF pro Tag; insoweit ist sie strenger ausgestaltet als das Nothilferegime in einigen Kantonen. Wie verhält es sich dann mit der Nothilfe, die in den Zentren des Bundes ausgerichtet wird? Und mit jener in den Kantonen?
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