Einladung zur Informationsveranstaltung Dienstag, 26. April 2016 09:00 – 13:00 Uhr Der neue Unionszollkodex (UZK) wurde bereits im Herbst 2013 in Kraft gesetzt, wird aber erst am 1. Mai 2016 voll anwendbar sein. Die dazu flankierenden Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte) sind soweit ebenfalls fertig gestellt. Ein Übergangsrechtsakt steht noch aus. Erst damit werden die Einzelheiten und Feinheiten für die künftigen Import- und Exportabwicklungen festgelegt. Zwar sind die Eckpunkte der zollrechtlichen Veränderungen bereits jetzt im UZK erkennbar, viele der Neuerungen und Änderungen werden aber nicht sofort zum 1. Mai 2016 Praxisrelevanz entfalten. Insbesondere wenn dazu besondere IT-technische Voraussetzungen auch innerhalb der Zollverwaltungen erforderlich sind, wird sich deren Umsetzung gemäß eines Arbeitsprogramms der EU-Kommission teils noch um Jahre verzögern. Diese grundlegende Reform und Neugliederung des Zollrechts bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sich das bisherige Recht und die Arbeitsabläufe vollständig ändern oder komplett auf den Kopf gestellt werden. Vieles wird - teils in geänderter Form - weiterhin bestehen bleiben. Ansonsten wären weder die beteiligten Wirtschaftskreise noch die Zollverwaltungen der EU zum Stichtag der Umstellung arbeitsfähig. Wir laden Sie herzlich zu der halbtägigen Informationsveranstaltung ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Themenschwerpunkte •Aufbau und Struktur des UZK sowie der flankierenden Vorschriften • Neue bzw. geänderte Begrifflichkeiten •Erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung •Neue Struktur der Zollverfahren und der vereinfachten Verfahren • Zentrale Zollabwicklung und Selbstveranlagung •Obligatorische Anwendung des elektronischen Datenaustauschs (IT-Arbeitsprogramm) •Weitere Vorteile für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) •Reformierung des Zollschuldrechts und Sanktionen bei Verfehlungen •Weitere Neuerungen (z. B. Zollwertrecht, Warenursprungund Präferenzen, Auskünfte und Entscheidungen der Zollbehörden, Bindungswirkung von verbindlichen Auskünften, rechtliches Gehör, Wegfall nationaler Verfahren, Single-Window-Prinzip und One-Stop-Shop) Programm 09:00 Uhr Begrüßung 09:15 Uhr Bernhard Zeck: „Der neue UZK“ 13:00 Uhr Imbiss Mit besten Grüßen Ihr Dr. Hans Kolb Roland Ellmies Leiter Bereich Sachbearbeiter Zoll International und Aussenwirtschaftsinformationen Ziel der Veranstaltung Die Struktur des Unionszollkodex und der dazugehörigen Rechtsakte wird vorgestellt und dabei ein Vergleich zum bisherigen Zollrecht gezogen. Insbesondere wird dargestellt, welche Änderungen bereits zu Beginn am 1. Mai 2016 greifen werden und welche Möglichkeiten zur Optimierung der Zollprozesse das neue Zollrecht enthält. Änderungen vorbehalten Unionszollkodex 2016 Referent Veranstaltungsort & Parken FAX-Anmeldung: 0921 886-9159 Dipl.-Finanzwirt Bernhard Zeck, Nürnberg. IHK-Bildungszentrum Bayreuth Friedrich-von-Schiller-Straße 2 a 95444 Bayreuth oder per Post an die IHK für Oberfranken Bayreuth, Bereich International, 95440 Bayreuth oder per E-Mail an Jutta Höhn: [email protected]. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefon- und Fax-Nummer sowie E-Mail-Adresse an. An dieser Veranstaltung nimmt folgende Person teil: Zielgruppe Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle Wirtschaftsbeteiligten im grenzüberschreitenden Handel sowie an Dienstleister, Berater und Verbände. Einfahrt hofs traß e Wilhelmsplatz e P raß est eth Go Bitte melden Sie sich mit dem beigefügten Anmeldeformular bis zum 15. April an, damit wir die Veranstaltung vorbereiten können. Bahn Post Ausfahrt Anmeldeschluss HBF P IHK P DB r-Straße Schille h-von- Friedric Nur Ausf ahrt fahrt /Aus 2 a Ein- Teilnahmebedingungen Nach Anmeldeschluss senden wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung sowie eine Parkgenehmigung per E-Mail. Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen nicht stattfinden können, informieren wir Sie umgehend. Bis zwei Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer von der Anmeldung zurücktreten. Danach ist der volle Teilnehmerbetrag zu entrichten. Ein Teilnehmer, der zur Veranstaltung nicht erscheint, bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Teilnehmerbetrag Den Teilnehmerbetrag für eine halbtägige Veranstaltung in Höhe von 90 Euro pro Person begleichen Sie bitte erst nach Erhalt einer Rechnung. Enthalten sind Informationsmaterialien und ein Imbiss. (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und untenstehende Einwilligungserklärung ankreuzen. Für einen weiteren Teilnehmer füllen Sie bitte ein separates Anmeldeformular aus.) Ansprechpartner Roland Ellmies Sachbearbeiter Zoll und Aussenwirtschaftsinformationen Tel.: 0921 886-156 [email protected] Teilnehmer: Name, Vorname: Telefon: E-Mail: Newsletter Außenwirtschaft PS: Kennen Sie schon den monatlich erscheinenden Außenwirtschafts-Newsletter der IHK für Oberfranken Bayreuth? Am besten Sie melden sich gleich hier an: https://www.bayreuth.ihk.de/Aussenwirtschaftsmitteilungen.htm Einwilligungserklärung Datenschutz: Ich bin damit einverstanden, dass meine o. g. Angaben zur Information über IHK-Veranstaltungen gespeichert und genutzt werden. Mit der Veröffentlichung von Fotos in den IHK-Medien, auf denen ich eventuell zu sehen bin, bin ich einverstanden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit unter [email protected] widerrufen werden. Datum Unterschrift
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