Unionszollkodex 2016 - IHK für Oberfranken Bayreuth

Einladung zur
Informationsveranstaltung
Dienstag, 26. April 2016
09:00 – 13:00 Uhr
Der neue Unionszollkodex (UZK) wurde bereits im Herbst
2013 in Kraft gesetzt, wird aber erst am 1. Mai 2016
voll anwendbar sein. Die dazu flankierenden Rechtsakte
(delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte)
sind soweit ebenfalls fertig gestellt. Ein Übergangsrechtsakt steht noch aus. Erst damit werden die Einzelheiten und Feinheiten für die künftigen Import- und
Exportabwicklungen festgelegt.
Zwar sind die Eckpunkte der zollrechtlichen Veränderungen bereits jetzt im UZK erkennbar, viele der Neuerungen und Änderungen werden aber nicht sofort zum
1. Mai 2016 Praxisrelevanz entfalten. Insbesondere
wenn dazu besondere IT-technische Voraussetzungen
auch innerhalb der Zollverwaltungen erforderlich sind,
wird sich deren Umsetzung gemäß eines Arbeitsprogramms der EU-Kommission teils noch um Jahre verzögern.
Diese grundlegende Reform und Neugliederung des
Zollrechts bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass
sich das bisherige Recht und die Arbeitsabläufe vollständig ändern oder komplett auf den Kopf gestellt
werden. Vieles wird - teils in geänderter Form - weiterhin bestehen bleiben. Ansonsten wären weder die beteiligten Wirtschaftskreise noch die Zollverwaltungen
der EU zum Stichtag der Umstellung arbeitsfähig.
Wir laden Sie herzlich zu der halbtägigen Informationsveranstaltung ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Themenschwerpunkte
•Aufbau und Struktur des UZK sowie der flankierenden
Vorschriften
• Neue bzw. geänderte Begrifflichkeiten
•Erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung
•Neue Struktur der Zollverfahren und der vereinfachten
Verfahren
• Zentrale Zollabwicklung und Selbstveranlagung
•Obligatorische Anwendung des elektronischen Datenaustauschs (IT-Arbeitsprogramm)
•Weitere Vorteile für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
•Reformierung des Zollschuldrechts und Sanktionen bei
Verfehlungen
•Weitere Neuerungen (z. B. Zollwertrecht, Warenursprungund Präferenzen, Auskünfte und Entscheidungen der
Zollbehörden, Bindungswirkung von verbindlichen Auskünften, rechtliches Gehör, Wegfall nationaler Verfahren,
Single-Window-Prinzip und One-Stop-Shop)
Programm
09:00 Uhr
Begrüßung
09:15 Uhr
Bernhard Zeck: „Der neue UZK“
13:00 Uhr
Imbiss
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Hans Kolb
Roland Ellmies
Leiter Bereich
Sachbearbeiter Zoll
International
und Aussenwirtschaftsinformationen
Ziel der Veranstaltung
Die Struktur des Unionszollkodex und der dazugehörigen
Rechtsakte wird vorgestellt und dabei ein Vergleich zum
bisherigen Zollrecht gezogen. Insbesondere wird dargestellt,
welche Änderungen bereits zu Beginn am 1. Mai 2016 greifen werden und welche Möglichkeiten zur Optimierung der
Zollprozesse das neue Zollrecht enthält.
Änderungen vorbehalten
Unionszollkodex 2016
Referent
Veranstaltungsort & Parken
FAX-Anmeldung: 0921 886-9159
Dipl.-Finanzwirt Bernhard Zeck, Nürnberg.
IHK-Bildungszentrum Bayreuth
Friedrich-von-Schiller-Straße 2 a
95444 Bayreuth
oder per Post an die IHK für Oberfranken Bayreuth,
Bereich International, 95440 Bayreuth oder per E-Mail
an Jutta Höhn: [email protected].
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefon- und
Fax-Nummer sowie E-Mail-Adresse an.
An dieser Veranstaltung nimmt folgende Person teil:
Zielgruppe
Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle
Wirtschaftsbeteiligten im grenzüberschreitenden
Handel sowie an Dienstleister, Berater und Verbände.
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Wilhelmsplatz
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Bitte melden Sie sich mit dem beigefügten Anmeldeformular bis zum 15. April an, damit wir die
Veranstaltung vorbereiten können.
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Post
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Anmeldeschluss
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Teilnahmebedingungen
Nach Anmeldeschluss senden wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung sowie eine Parkgenehmigung per
E-Mail. Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen nicht stattfinden können, informieren wir
Sie umgehend. Bis zwei Werktage vor Beginn der
Veranstaltung kann der Teilnehmer von der Anmeldung
zurücktreten. Danach ist der volle Teilnehmerbetrag zu
entrichten. Ein Teilnehmer, der zur Veranstaltung nicht
erscheint, bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vollen
Betrags verpflichtet. Eine Ersatzperson kann gestellt
werden.
Firma:
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Teilnehmerbetrag
Den Teilnehmerbetrag für eine halbtägige Veranstaltung in Höhe von 90 Euro pro Person begleichen Sie
bitte erst nach Erhalt einer Rechnung. Enthalten sind
Informationsmaterialien und ein Imbiss.
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und untenstehende Einwilligungserklärung ankreuzen. Für einen weiteren Teilnehmer füllen Sie bitte ein
separates Anmeldeformular aus.)
Ansprechpartner
Roland Ellmies
Sachbearbeiter Zoll und Aussenwirtschaftsinformationen
Tel.: 0921 886-156
[email protected]
Teilnehmer:
Name, Vorname:
Telefon:
E-Mail:
Newsletter Außenwirtschaft
PS: Kennen Sie schon den monatlich erscheinenden Außenwirtschafts-Newsletter der IHK für Oberfranken Bayreuth?
Am besten Sie melden sich gleich hier an:
https://www.bayreuth.ihk.de/Aussenwirtschaftsmitteilungen.htm
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