Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5529

Drucksache 17/5529
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 06.04.2016
Energiewende anpacken - Netzausbau natur- und sozialverträglich gestalten
Beschluss des Landtages vom 13.10.2015 - Drs. 17/4411
Der Ausbau der Übertragungsnetze ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Energiewende. Eine Ertüchtigung der Netze unterstützt den Ausgleich von regionalen Schwankungen
bei der Stromerzeugung und ermöglicht den Transport von regenerativem Strom aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren.
Der notwendige Ausbau der Netze bedeutet Eingriffe in Natur und Landschaft und betrifft in Niedersachsen zahlreiche Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Um die gesellschaftliche Unterstützung für die Energiewende nicht zu gefährden, müssen die Planungsverfahren für Netzausbauprojekte mit höchster Transparenz und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
Der Einsatz von Erdkabeln kann dazu beitragen, soziale und ökologische Konflikte bei der Trassenplanung zu vermeiden. Die Erdkabel-Technologie ist sowohl für Gleichstrom- als auch für
Wechselstromleitungen bereits erprobt und hat sich bei Einsätzen im In- und Ausland bewährt. Die
Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten kann ferner dazu beitragen, insbesondere durch kürzere und
direktere Trassenführungen prognostizierte Mehrkosten deutlich zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Der verstärkte und zeitnahe Einsatz von Erdkabeltechnik kann darüber hinaus
in der Langfristperspektive teilweise auch zur Kostenreduzierung, zu Wirtschaftlichkeitsgewinnen
und Akzeptanz gegenüber der Freileitungstechnik beitragen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Landtag seine Beschlüsse vom 24.07.2014 zu Entschädigungszahlungen (Drs. 17/1738) sowie vom 15.12.2014 zum Ausbauvorhaben SuedLink und zur
Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Erdkabeln (Drs. 17/2527).
Der Landtag begrüßt
–
den Beschluss des Bundesrats vom 08.05.2015 mit den Forderungen, die Möglichkeiten der
Erdverkabelung auf weitere Pilotvorhaben im Drehstromnetz auszuweiten und zur Lösung naturschutzfachlicher Konflikte zuzulassen,
–
den erfolgreichen Einsatz der Landesregierung, der Landkreise und der anderen gesellschaftlichen Akteure für einen Vorrang für Erdkabel bei Gleichstromleitungen, der neue Möglichkeiten
für eine konfliktärmere Trassenführung für das SuedLink-Vorhaben eröffnet,
–
die Einrichtung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, deren fachliche Expertise eine wesentliche Grundlage für den erfolgreichen Vorstoß zugunsten des Vorrangs der Erdverkabelung
darstellt.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1.
den weiteren Planungsprozess der Netzbetreiber mit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
weiterhin eng zu begleiten, um die Möglichkeiten zur Akzeptanzverbesserung bei der Planung
von Gleichstromtrassen wie dem SuedLink wirksam ausschöpfen zu können;
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2.
sich im Rahmen der laufenden Netzausbau-Gesetzgebungsverfahren des Bundes dafür einzusetzen, dass für die Gleichstrom-Projekte klare Kriterien zugunsten des Erdkabel-Vorrangs
entwickelt werden, um vermeidbare Verzögerungen infolge möglicher Rechtsunsicherheiten
im Zuge der Neuplanungen von SuedLink zu verhindern;
3.
ihre bereits in der Vergangenheit erfolgreich praktizierte genehmigungsbehördliche Kompetenz auch weiterhin dafür einzusetzen, durch den Einsatz von Teil-Erdverkabelungsabschnitten die Akzeptanz von Drehstrom-Leitungsprojekten zu erhöhen;
4.
sich im Bund weiterhin dafür einzusetzen, die Möglichkeiten der Teil-Erdverkabelung auf alle
Drehstrom-Netzausbauprojekte auszuweiten.
Antwort der Landesregierung vom 05.04.2016
Der Netzausbau ist ein zentrales Element der Energiewende. Für seine Umsetzung ist die Akzeptanz des Ausbaus entscheidend. Niedersachsen ist vom Netzausbau besonders betroffen und hat
deshalb frühzeitig die Notwendigkeit der Teilerdverkabelung als Möglichkeit zur Konfliktlösung erkannt. Anlässlich des Energiegipfels der Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD am
01.07.2015 wurde beschlossen, für die geplanten Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) wie beispielsweise SuedLink einen Erdkabelvorrang zu erwirken. Dies ist
nicht zuletzt auch ein Erfolg des jahrelangen Engagements des Landes Niedersachsen für einen
erhöhten Einsatz von Erdverkabelung.
Der Bundestag hat am 03.12.2015 das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des
Energieleitungsbaus beschlossen, das einen Erdkabelvorrang für HGÜ-Leitungen umfasst. Es ist
am 31.12.2015 in Kraft getreten. Die Landesregierung hat diesen Prozess intensiv im Bundesrat
begleitet.
Dies vorausgeschickt, wird zu den Nummern 1 bis 4 der Landtagsentschließung Folgendes ausgeführt:
Zu 1:
Die unter Federführung des ML arbeitende ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat am 15.09.2015
mit der Bundesnetzagentur über die geplanten Gesetzesänderungen diskutiert und insbesondere
über die Notwendigkeit einer klaren Definition für den Erdkabelvorrang und mögliche Ausnahmen
hiervon gesprochen. Die Arbeitsgruppe hat betont, dass es entscheidend sei, aus den Fehlern des
ersten SuedLink-Verfahrens zu lernen und insbesondere die Kommunen und Landkreise bei der
Definition der Kriterien und beim Trassenfindungsprozess einzubinden.
Am 22.02.2016 hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier zur Bundesfachplanung für Gleichstromvorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang veröffentlicht. Hierzu wurde zum 18.03.2016 eine
Stellungnahme der Arbeitsgruppe an die Bundesnetzagentur übermittelt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesregierung bei den in Bundeszuständigkeit zu genehmigenden Gleichstromprojekten weitere Unterstützung angeboten. Es ist geplant, den erneuten Planungsprozess mit der Arbeitsgruppe zu begleiten
und zu dem Antrag nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) eine
Stellungnahme der Landesregierung abzugeben. Der Erfolg der SuedLink-Planung wird aber auch
besonders davon abhängen, dass von Anfang an von den Übertragungsnetzbetreibern und der
Bundesnetzagentur mit den betroffenen Kommunen und Kreisen ein offener und transparenter Dialog über eine möglichst konfliktarme Trassenführung geführt wird.
Zu 2:
Die Landesregierung hat sich bereits im Rahmen der Vorbereitung des Bundesfachplanungsantrages für das SuedLink-Trassenprojekt dafür eingesetzt, dass von der damals bereits gesetzlich normierten Teilerdverkabelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird. Damit hätte ein konfliktärmerer
Trassenverlauf entwickelt werden können als bei der dann vorgeschlagenen Freileitungstrasse.
Leider haben weder die antragstellenden Vorhabenträger noch die Bundesnetzagentur diese Option genutzt. Es war daher bereits im Vorfeld der offiziellen Antragsvorlage bei der Bundesnetzagen-
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tur absehbar, dass dieser Antrag keine geeignete Grundlage darstellen konnte, um eine raumverträgliche Trassenführung zu erreichen.
Mit dem am 31.12.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts
des Energieleitungsbaus hat der Bundesgesetzgeber auf die Kritik Niedersachsens, vieler Landkreise, Verbände und Bürgerinitiativen reagiert und die Einsatzmöglichkeit von Erdkabeln auf der
Höchstspannungsebene erheblich erweitert. Neben entsprechenden Regelungen für den Drehstrombereich wurde für eine Reihe von Gleichstromvorhaben (HGÜ-Vorhaben) eine grundlegende
Neuausrichtung in Bezug auf den Einsatz von Erdkabeln vorgenommen. Die Neuregelungen haben
zum Ziel, die Akzeptanz der Leitungsbauvorhaben vor Ort zu erhöhen und dadurch die Realisierung des Netzausbaus in Deutschland insgesamt zu beschleunigen. Für die mit „E“ gekennzeichneten HGÜ-Vorhaben des Bundesbedarfsplans hat der Gesetzgeber - auf Basis der am 01.07.2015
von den Koalitionsspitzen beschlossenen „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ - einen Erdkabelvorrang normiert. Lediglich bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Kriterien oder nach einem ausdrücklichen Prüfverlangen durch betroffene Gebietskörperschaften (aufgrund örtlicher Belange) können Freileitungsabschnitte bei diesen Vorhaben in Betracht kommen,
soweit nicht der generelle gesetzliche Ausschluss für HGÜ-Freileitungen in Siedlungsnähe greift.
Somit ist vor diesem gesetzlichen Hintergrund von grundlegend neuen Planungsprämissen für die
durchzuführende Bundesfachplanung auszugehen. Dazu wurde von der Bundesnetzagentur ein
Positionspapier zum Antrag gemäß § 6 NABEG für Gleichstromvorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang entworfen und im Rahmen der Sondersitzung des Bundesfachplanungsbeirates am
27.01.2016 unter Teilnahme von Vertretern des MU diskutiert. Die Erörterung im Bundesfachplanungsbeirat hat zu einer Überarbeitung des Positionspapiers geführt. Die überarbeitete Fassung
wurde am 22.02.2016 zur Konsultation gestellt und bildete die Grundlage für die Diskussion auf der
Methodenkonferenz am 03.03.2016 in Bonn unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus
ML, MU sowie der Staatskanzlei. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat wie unter Nummer 1
ausgeführt, eine Stellungnahme zu dem Positionspapier abgegeben. Die weitere Umsetzung und
Konkretisierung soll ebenfalls durch die ressortübergreifende Arbeitsgruppe begleitet werden.
Zu 3:
In Niedersachsen hat sich das bisherige zweistufige Planungs- und Genehmigungsverfahren für
Energieleitungen, bestehend aus Raumordnungs- (ROV) und Planfeststellungsverfahren (PLFV),
bewährt. Daran soll auch in Zukunft festgehalten werden. Niedersachsen hat beim Netzausbauprojekt Wahle–Mecklar erstmalig das ROV für die breite Öffentlichkeit geöffnet und somit mögliche
Trassenanlieger in den Dialog zur Trassenfindung aktiv mit einbezogen. Insoweit wird der Dialogprozess mit möglichen Trassenanliegern in Niedersachsen auf der Raumordnungsebene geführt,
um zu konfliktarmen Trassierungen zu kommen. Die auf diesem Wege im Dialog erarbeitete Vorschlagstrasse geht so in die landesplanerische Feststellung und stellt die Grundlage für das nachfolgende PLFV in Niedersachsen dar. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde diese Vorgehensweise inzwischen in Niedersachsen für die großen Netzausbauprojekte fest etabliert. Auf diese
Weise können viele Konflikte bereits im ROV entschärft werden und entlasten so das nachfolgende
PLFV. Allerdings ist es das Ziel von MU und ML, diese Verfahren zukünftig im zeitlichen Ablauf
stärker miteinander zu verknüpfen und möglichst viele Arbeitsschritte für das PLFV bereits auf der
Ebene des ROV zu klären, um das nachfolgende PLFV zu entlasten und dadurch deutlich zu beschleunigen.
Zur Beschleunigung des Netzausbaus hat die Landesregierung gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und Amprion einen Abstimmungs- und Steuerungsprozess implementiert,
um die Beteiligten bei den eingeleiteten Genehmigungsverfahren und den noch nicht begonnenen
Verfahren zu unterstützen und dadurch eine schnellstmögliche Realisierung der Projekte zu erreichen.
Es muss darum gehen, weitere Verzögerungen beim Netzausbau zu vermeiden und diesen durch
den verstärkten Einsatz von Erdkabeln konfliktärmer zu gestalten. Damit kann eine reale Beschleunigung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erreicht werden. Auf Ebene der Raumordnung werden dabei für die weitere Planung bereits wichtige Weichen gestellt. Deshalb ist im
Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms eine Klarstellung zur
Teilerdverkabelung in Abschnitt 4.2 Ziffer 07 Sätze 3 und 19 geplant. Demnach sollen Teilerdver-
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kabelungsmöglichkeiten zur Lösung von Konflikten mit dem Wohnumfeldschutz und dem Naturschutzgesetz herangezogen werden. Zudem sollen Teilerdverkabelungsmöglichkeiten frühzeitig,
d. h. bereits im Raumordnungsverfahren, geprüft werden. Das Raumordnungsverfahren für die Leitung Emden–Conneforde endete mit einer klaren Aussage für die Notwendigkeit der Teilerdverkabelung zur Lösung eines Konfliktes. Im Raumordnungsverfahren Stade–Landesbergen, Abschnitt
Dollern–Landesbergen fand am 09.03.2016 eine ergänzende Antragskonferenz zum Thema Teilerdverkabelungsmöglichkeiten statt.
Zu 4:
Um zu einer Beschleunigung des Netzausbaus zu kommen, ist eine verstärkte Nutzung der Erdkabeltechnologie eine wichtige Voraussetzung. Nur durch eine in Dialogprozessen entwickelte Trassenführung, bei der auch Teilerdkabelabschnitte zur Konfliktreduzierung genutzt werden können, ist
eine tragfähige und nachhaltige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu erreichen.
Dazu hatte Niedersachsen bereits in der Bundesratsbefassung zum EEG in 2014 u. a. beantragt,
Teilerdverkabelungen in allen Netzausbauprojekten bei unvermeidlichen Siedlungsannäherungen
oder auch zur Lösung naturschutzfachlicher Probleme und zur Ermöglichung kürzerer Trassenführungen zuzulassen.
Im Rahmen der Länderanhörung hatte die Landesregierung am 21.01.2015 eine Stellungnahme
zum Referentenentwurf (30.12.2014) eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts
des Energieleitungsbaus abgegeben. Neben den im Referentenentwurf enthalten Neuregelungen
zur Teilerdverkabelungsoption in Niedersachsen wurden in der Stellungnahme des Landes weitere
Änderungen vorgeschlagen.
Da die vorgeschlagenen Änderungen der Landesregierung nicht uneingeschränkt in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 25.03.2015 übernommen wurden, wurde dieser und dessen
Auswirkungen auf die geplanten Netzausbauprojekte in Niedersachsen erneut geprüft. Aus den
aufgedeckten Defiziten wurden Änderungsanträge entwickelt, um die dringend erforderlichen Änderungen in das weitere Gesetzgebungsverfahren zur BR-Drs. 129/15 einbringen zu können.
Im Einzelnen handelte es sich um die nachfolgend dargestellten Änderungen:
–
Öffnung der BBPlG-Projekte (BBPlG = Bundesbedarfsplangesetz) Nr. 6 Conneforde–Westerkappeln und Nr. 7 Dollern–Landesbergen für die Teilerdverkabelung,
–
Aufhebung der Einschränkung der Teilerdverkabelung auf die Einführung zur Umspannanlage
beim EnLAG-Projekt (EnLAG = Energieleitungsausbaugesetz) Nr. 16 Wehrendorf–Gütersloh für
eine weitergehende Teilerdverkabelung im Trassenverlauf,
–
Schaffung der Möglichkeit zur Erdverkabelung zur generellen Einbindung in ortsnahen Umspannwerken, zur Erdkabelanbindung von Kraftwerksanschlüssen an das Übertragungsnetz
sowie die Erdkabelanbindungsoption für Pumpspeicherwerke,
–
Aufhebung der zu querenden Mindestbreite von 300 m bei der Kreuzung von Bundeswasserstraßen,
–
Einbeziehung der Teilerdverkabelungsoption im Bundesfachplanverfahren zum SuedLink.
Am 27.03.2015 wurden im Bundesratsverfahren die niedersächsischen Änderungsanträge eingebracht. Diese wurden mehrheitlich angenommen und flossen in die Stellungnahme des Bundesrates ein.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung und einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen einige Anregungen der Länderkammer aufgegriffen, in einzelnen Punkten jedoch auch
weiterhin ihre ablehnende Haltung gegenüber einer umfassenden Ausweitung der Erdverkabelung
für alle neuen Netzausbauprojekte im Drehstrombereich beibehalten. Zu begrüßen ist aber ausdrücklich, dass für die großen Gleichstromprojekte ein grundsätzlicher Erdkabelvorrang eingefügt
wurde. Bezüglich der Teilerdverkabelung konnte für nahezu alle niedersächsischen Drehstromprojekte aus dem EnLAG und BBPlG, welche sich noch nicht im Planfeststellungsverfahren befinden,
die Teilerdverkabelungsmöglichkeit erreicht werden.
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Bedauerlich ist allerdings, dass nach Beteiligung des Bundesrates im Mai 2015 in der Formulierungshilfe der Bundesregierung zwei weitere Projekte ohne Teilerdverkabelungsoption aufgenommen worden sind, bei denen sich bereits bei der Vorbereitung der Raumordnungsverfahren abzeichnete, dass eine genehmigungsfähige Trassenführung ohne Teilerdverkabelungsabschnitte
nicht zu erreichen sein wird. Es handelt sich hierbei um die beiden 380-kV-Projekte BBPlG Nr. 37
Emden/Ost–Halbemond und BBPlG Nr. 38 Dollern–Elsfleth.
Insbesondere bei dem Projekt BBPlG Nr. 37 Emden/Ost–Halbemond handelt es sich um eine neue
380-kV-Freileitung in einer landschaftlich sensiblen Region zur Anbindung von Offshore-Konvertern
und großen Sammelschienen für Onshore-Wind auf der Hochspannungsebene. Deshalb ist bereits
jetzt erkennbar, dass der Bau einer 380-kV-Freileitung zwischen dem Raum Halbemond und Emden mit erheblichen räumlichen Konflikten (Naturschutz und Wohnbebauung) einhergehen wird, die
nur schwer lösbar sein dürften. Die seitens TenneT vorgesehene Freileitung würde in der Region
im Nordwesten durch einen landschaftlich sensiblen und von bedeutenden anerkannten Vogelschutzgebieten geprägten Raum verlaufen. Hier drohen langwierige Verfahrensverzögerungen und
möglicherweise ein völliges Scheitern der Genehmigungsprozesse. Eine ähnliche kritische Situation besteht bei der als Nr. 38 ebenfalls neu in das BBPlG aufgenommenen Leitung von Dollern zu
einer zu errichtenden Schaltanlage bei Elsfleth (Elsfleth/West).
Die frühzeitigen mündlichen und schriftlichen Hinweise des MU an das Bundeswirtschaftsministerium u. a im Schreiben vom 21.09.2015, die mit der Bitte verbunden waren, auch für diese Projekte
die Teilerdverkabelungsoption zuzulassen, blieben ohne Erfolg. Das Gesetz wurde im Dezember
2015 vom Bundestag ohne Teilerdverkabelung für die beiden Projekte beschlossen.
Um auch für diese Projekte die Teilerdverkabelungsoption einzuführen, hat die Landesregierung in
ihrer Stellungnahme vom 08.12.2015 im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum ersten Entwurf
des Netzentwicklungsplans Strom 2025 erneut auf diese Situation hingewiesen.
Mit Schreiben vom 13.01.2016 hatte Bundeswirtschaftsminister Gabriel an die Energieministerinnen und Energieminister der Länder appelliert, die Genehmigungsverfahren zum Netzausbau deutlich zu beschleunigen. Die Landesregierung hat am 25.01.2016 mit Antwortschreiben durch Umweltminister Wenzel darauf reagiert und u. a. vorgeschlagen, durch eine gemeinsame gesetzliche
Initiative auch für die beide neu ins Bundesbedarfsplangesetz aufgenommenen Projekte die
Teilerdverkabelungsoption zuzulassen.
(Ausgegeben am 12.04.2016)
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