verkaufsbedingungen

-1Konkurs Ursula Ratschnig
GZ 71 S 5/15a, LG Klagenfurt
VERKAUFSBEDINGUNGEN
für die Bieterversammlung am 07.04.2016
1.
Ort und Termin
Termin:
07.04.2016, 14:00 Uhr --------------------------------------------------------------------------------
Ort:
Kanzlei des Masseverwalters Dr. Gerhard Kochwalter, RA, Alter Platz 25/III, 9020
Klagenfurt am Wörthersee ----------------------------------------------------------------------------
2.
Gegenstand
Gegenstand des Verkaufes sind:
 9890/100000-stel
Miteigentumsanteile
B-LNr.
50
verbunden
mit
Wohnungseigentum an Wohnung TOP 30 sowie ---------------------------------------- 314/100000-stel
Miteigentumsanteile
B-LNr.
51
verbunden
mit
Wohnungseigentum an TOP 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage ------------------------
jeweils auf der Liegenschaft EZ 408 GB 72185 Tibitsch mit der darauf befindlichen
Appartementanlage Töschling 12 in 9212 Techelsberg. ------------------------------------------
-2-
3.
Kaufpreis
Der Mindestkaufpreis für die unter Punkt 2. Beschriebenen Wohnungseigentumseinheiten
beträgt --------------------------------------------------------------------------------------------------€ 450.000,00 (EURO vierhundertfünfzigtausend)
Ausgehend von diesem Mindestgebot werden höhere Gebote in „Eintausendersprüngen“
angenommen. -------------------------------------------------------------------------------------------
4.
Verkaufsverfahren
4.1
Zur Versteigerung im Rahmen einer öffentlichen Bietersitzung in der Kanzlei des
Masseverwalters Dr. Gerhard Kochwalter, Alter Platz 25/III in 9020 Klagenfurt gelangt
die im Punkt 2. beschriebenen Wohnungseigentumseinheiten gemäß dem Gutachten des
Herrn SV Mag. Dr. Johann Reinhold Kattnig vom 29.03.2015 (Ersichtlich in der
Ediktsdatei http://www.edikte.justiz.gv.at oder auf der Homepage des Masseverwalters
www.kochwalter.at). ----------------------------------------------------------------------------------
4.2
Der
Verkauf
der
Liegenschaft
erfolgt
vorbehaltlich
der
konkursbehördlichen
Genehmigung an jenen Interessenten, der am Schluss der Bietersitzung das höchste
Kaufpreisangebot abgegeben und den aus der Anlage ersichtlichen Kaufvertrag im
Anschluss an die Bieterversammlung notariell beglaubigt unterfertigt hat. -------------------
Vorzulegen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. ----------------------------------------------------
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4.3
Der Masseverwalter behält sich vor, den Verkaufsprozess jederzeit und einseitig – unter
Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes – zu verändern bzw. das
Verkaufsverfahren zu unterbrechen oder zu beenden. --------------------------------------------
5.
Vadium
5.1
Jeder Kaufinteressent, der bei der Sitzung gemäß Punkt 4. mitbieten möchte, hat zu
Beginn der Sitzung ein „Vadium“ im Betrag von € 10.000,00 in Form eines Sparbuches
(losungswortfrei oder mit Nennung des Losungswortes) oder in bar gegen Erhalt einer
Einzahlungsquittung zu erlegen. ---------------------------------------------------------------------
5.2
Sollte der Meistbietende in der Folge den Kaufpreis im Sinne des Punktes 8. dieser
Verkaufsbedingungen nicht fristgerecht aufbringen, verfällt das Vadium zugunsten der
Konkursmasse. -----------------------------------------------------------------------------------------
6.
Vertragsbedingungen
6.1.
Die Verkäuferseite haftet dafür, dass die vertragsgegenständliche Liegenschaft
geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand ins Eigentum des Käufers übergeht. --------------
Der
Käufer
erklärt,
die
Liegenschaft
bzw.
die
kaufgegenständlichen
Wohnungseigentumseinheiten aus eigener Wahrnehmung zu kennen. -------------------------
Die Verkäuferseite übernimmt daher keine Gewähr für einen bestimmten Bauzustand,
Größe, Verwendbarkeit oder Ertragserzielungsmöglichkeiten. ----------------------------------
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6.2.
Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts bekannt; es wird aber seitens der
Verkäuferseite keinerlei Haftung dafür übernommen. --------------------------------------------
6.3.
Die Käuferseite hat in dem abzuschließenden Kaufvertrag zu erklären, dass sie die
Liegenschaft besichtigt und sich über deren Zustand persönlich informiert hat, und dass
sie auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen
oder sonstige Ansprüche jeder Art gegenüber der Verkäuferseite verzichtet. Die
Käuferseite verzichtet auch auf eine Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über
die Hälfte (§ 934 ABGB). ----------------------------------------------------------------------------
6.4.
Die Käuferseite erklärt darüber hinaus das Gutachten des Herrn Mag. Dr. Johann
Reinhold Kattnig vom 29.03.2015 vollinhaltlich zu kennen und das eine Ausfertigung an
sie ausgefolgt wurde. ----------------------------------------------------------------------------------
7.
Kaufvertrag
Die Errichtung des Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung erfolgt
durch Dr. Gerhard Kochwalter, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Alter
Platz 25/III. Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des
Kaufvertrages verbundenen tarifmäßigen Kosten, Gebühren und öffentliche Abgaben,
insbesondere auch die Grunderwerbssteuer, werden zur Gänze von der Käuferseite
getragen. -------------------------------------------------------------------------------------------------
Diese
verpflichtete
sich
die
3,5
%ige
Grunderwerbssteuer,
die
1,1
%ige
Eintragungsgebühr sowie ein Kostenakonto von € 3.000,-- binnen Wochenfrist ab
Zuschlagserteilung zu Handen des Vertragsverfassers zu bezahlen. ----------------------------
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8.
Zahlungskonditionen
8.1.
Der gesamte Kaufpreis, abzüglich des erlegten Vadiums ist bis längstens 27.04.2016 auf
das von RA Dr. Gerhard Kochwalter bekannt zugegebende Treuhandkonto zu bezahlen.
Das erlegte Vadium wird angerechnet. -------------------------------------------------------------
8.2.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 3 % p.a. vereinbart. -------9.
Stichtag
Stichtag für die Übernahme und Übergabe des Kaufgegenstandes in den physischen
Besitz und Genuss der Käuferseite ist der ab dem Datum der konkursbehördlichen
Genehmigung dieses Rechtsgeschäftes darauffolgende Monatserste. Mit diesem Tag
gehen Gefahr und Zufall sowie Schaden, Nutzen und Lasten auf den Käufer über. ----------
Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand
entfallenden Betriebskoten und sonstige Abgaben. -----------------------------------------------
10.
Rücktritt/Pönale
Sollte der ermittelte Bestbieter den Kaufpreis, aus welchem Grund auch immer, nicht
innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt haben, so kann die Verkäuferseite ohne Setzung
einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und es gilt damit
automatisch das zweitbeste Angebot als angenommen. Das als Angeld erlegte Vadium
verfällt.
Darüberhinausgehende
Schadenersatzansprüche
(z.B.
der
dadurch
verursachte
Mindererlös) bleiben ausdrücklich vorbehalten. --------------------------------------------------
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11.
Sonstiges
11.1
Festgehalten wird, dass der aufgrund dieser Verkaufsbedingungen zustande kommende
Kaufvertrag
sowohl
der
Genehmigung
des
Gläubigerausschusses
und
einer
konkursgerichtlichen Genehmigung als auch den sonstigen üblichen Genehmigungen
(grundverkehrsbehördliche Negativbestätigung, etc.) bedarf. Erst mit Vorliegen dieser
Genehmigungen erwächst der Kaufvertrag in Rechtswirksamkeit. -----------------------------
11.2.
Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Klagenfurt
örtlich zuständig. ---------------------------------------------------------------------------------------
Anlage:
Kaufvertragsentwurf