-1Konkurs Ursula Ratschnig GZ 71 S 5/15a, LG Klagenfurt VERKAUFSBEDINGUNGEN für die Bieterversammlung am 07.04.2016 1. Ort und Termin Termin: 07.04.2016, 14:00 Uhr -------------------------------------------------------------------------------- Ort: Kanzlei des Masseverwalters Dr. Gerhard Kochwalter, RA, Alter Platz 25/III, 9020 Klagenfurt am Wörthersee ---------------------------------------------------------------------------- 2. Gegenstand Gegenstand des Verkaufes sind: 9890/100000-stel Miteigentumsanteile B-LNr. 50 verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung TOP 30 sowie ---------------------------------------- 314/100000-stel Miteigentumsanteile B-LNr. 51 verbunden mit Wohnungseigentum an TOP 12 PKW-Abstellplatz Tiefgarage ------------------------ jeweils auf der Liegenschaft EZ 408 GB 72185 Tibitsch mit der darauf befindlichen Appartementanlage Töschling 12 in 9212 Techelsberg. ------------------------------------------ -2- 3. Kaufpreis Der Mindestkaufpreis für die unter Punkt 2. Beschriebenen Wohnungseigentumseinheiten beträgt --------------------------------------------------------------------------------------------------€ 450.000,00 (EURO vierhundertfünfzigtausend) Ausgehend von diesem Mindestgebot werden höhere Gebote in „Eintausendersprüngen“ angenommen. ------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Verkaufsverfahren 4.1 Zur Versteigerung im Rahmen einer öffentlichen Bietersitzung in der Kanzlei des Masseverwalters Dr. Gerhard Kochwalter, Alter Platz 25/III in 9020 Klagenfurt gelangt die im Punkt 2. beschriebenen Wohnungseigentumseinheiten gemäß dem Gutachten des Herrn SV Mag. Dr. Johann Reinhold Kattnig vom 29.03.2015 (Ersichtlich in der Ediktsdatei http://www.edikte.justiz.gv.at oder auf der Homepage des Masseverwalters www.kochwalter.at). ---------------------------------------------------------------------------------- 4.2 Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt vorbehaltlich der konkursbehördlichen Genehmigung an jenen Interessenten, der am Schluss der Bietersitzung das höchste Kaufpreisangebot abgegeben und den aus der Anlage ersichtlichen Kaufvertrag im Anschluss an die Bieterversammlung notariell beglaubigt unterfertigt hat. ------------------- Vorzulegen ist ein amtlicher Lichtbildausweis. ---------------------------------------------------- -3- 4.3 Der Masseverwalter behält sich vor, den Verkaufsprozess jederzeit und einseitig – unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes – zu verändern bzw. das Verkaufsverfahren zu unterbrechen oder zu beenden. -------------------------------------------- 5. Vadium 5.1 Jeder Kaufinteressent, der bei der Sitzung gemäß Punkt 4. mitbieten möchte, hat zu Beginn der Sitzung ein „Vadium“ im Betrag von € 10.000,00 in Form eines Sparbuches (losungswortfrei oder mit Nennung des Losungswortes) oder in bar gegen Erhalt einer Einzahlungsquittung zu erlegen. --------------------------------------------------------------------- 5.2 Sollte der Meistbietende in der Folge den Kaufpreis im Sinne des Punktes 8. dieser Verkaufsbedingungen nicht fristgerecht aufbringen, verfällt das Vadium zugunsten der Konkursmasse. ----------------------------------------------------------------------------------------- 6. Vertragsbedingungen 6.1. Die Verkäuferseite haftet dafür, dass die vertragsgegenständliche Liegenschaft geldlastenfrei und im derzeitigen Zustand ins Eigentum des Käufers übergeht. -------------- Der Käufer erklärt, die Liegenschaft bzw. die kaufgegenständlichen Wohnungseigentumseinheiten aus eigener Wahrnehmung zu kennen. ------------------------- Die Verkäuferseite übernimmt daher keine Gewähr für einen bestimmten Bauzustand, Größe, Verwendbarkeit oder Ertragserzielungsmöglichkeiten. ---------------------------------- -4- 6.2. Es sind keine Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts bekannt; es wird aber seitens der Verkäuferseite keinerlei Haftung dafür übernommen. -------------------------------------------- 6.3. Die Käuferseite hat in dem abzuschließenden Kaufvertrag zu erklären, dass sie die Liegenschaft besichtigt und sich über deren Zustand persönlich informiert hat, und dass sie auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen oder sonstige Ansprüche jeder Art gegenüber der Verkäuferseite verzichtet. Die Käuferseite verzichtet auch auf eine Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB). ---------------------------------------------------------------------------- 6.4. Die Käuferseite erklärt darüber hinaus das Gutachten des Herrn Mag. Dr. Johann Reinhold Kattnig vom 29.03.2015 vollinhaltlich zu kennen und das eine Ausfertigung an sie ausgefolgt wurde. ---------------------------------------------------------------------------------- 7. Kaufvertrag Die Errichtung des Kaufvertrages und dessen grundbücherliche Durchführung erfolgt durch Dr. Gerhard Kochwalter, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Alter Platz 25/III. Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen tarifmäßigen Kosten, Gebühren und öffentliche Abgaben, insbesondere auch die Grunderwerbssteuer, werden zur Gänze von der Käuferseite getragen. ------------------------------------------------------------------------------------------------- Diese verpflichtete sich die 3,5 %ige Grunderwerbssteuer, die 1,1 %ige Eintragungsgebühr sowie ein Kostenakonto von € 3.000,-- binnen Wochenfrist ab Zuschlagserteilung zu Handen des Vertragsverfassers zu bezahlen. ---------------------------- -5- 8. Zahlungskonditionen 8.1. Der gesamte Kaufpreis, abzüglich des erlegten Vadiums ist bis längstens 27.04.2016 auf das von RA Dr. Gerhard Kochwalter bekannt zugegebende Treuhandkonto zu bezahlen. Das erlegte Vadium wird angerechnet. ------------------------------------------------------------- 8.2. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 3 % p.a. vereinbart. -------9. Stichtag Stichtag für die Übernahme und Übergabe des Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss der Käuferseite ist der ab dem Datum der konkursbehördlichen Genehmigung dieses Rechtsgeschäftes darauffolgende Monatserste. Mit diesem Tag gehen Gefahr und Zufall sowie Schaden, Nutzen und Lasten auf den Käufer über. ---------- Dieser Tag gilt auch als Stichtag für die Verrechnung der auf den Kaufgegenstand entfallenden Betriebskoten und sonstige Abgaben. ----------------------------------------------- 10. Rücktritt/Pönale Sollte der ermittelte Bestbieter den Kaufpreis, aus welchem Grund auch immer, nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt haben, so kann die Verkäuferseite ohne Setzung einer Nachfrist durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und es gilt damit automatisch das zweitbeste Angebot als angenommen. Das als Angeld erlegte Vadium verfällt. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche (z.B. der dadurch verursachte Mindererlös) bleiben ausdrücklich vorbehalten. -------------------------------------------------- -6- 11. Sonstiges 11.1 Festgehalten wird, dass der aufgrund dieser Verkaufsbedingungen zustande kommende Kaufvertrag sowohl der Genehmigung des Gläubigerausschusses und einer konkursgerichtlichen Genehmigung als auch den sonstigen üblichen Genehmigungen (grundverkehrsbehördliche Negativbestätigung, etc.) bedarf. Erst mit Vorliegen dieser Genehmigungen erwächst der Kaufvertrag in Rechtswirksamkeit. ----------------------------- 11.2. Für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich jeweils zuständige Gericht in Klagenfurt örtlich zuständig. --------------------------------------------------------------------------------------- Anlage: Kaufvertragsentwurf
© Copyright 2024 ExpyDoc