News aus Hanau und - Mieterbund Hanau eV

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STADT HANAU / STADTTEILE
cd
Dienstag, 5. April 2016
ASV bestätigt Vereinsspitze
Heckele und Stägert erneut Vorsitzende der Angelsportler
Hanau-Steinheim (hdl/ajm). Kai Heckele
bleibt zwei weitere Jahre an der Spitze des
Angelsportvereins (ASV) Steinheim. Der
bisherige Vorsitzende wurde am Freitagabend im Rahmen der Jahreshauptversammlung im Vereinsheim am Hadriansee
einstimmig an der Vereinsspitze bestätigt.
Stellvertretender ASV-Vorsitzender ist
weiterhin Jürgen Stägert, der in Abwesenheit im Amt bestätigt wurde. Kassierer der
rund 150 Mitglieder zählenden Steinheimer Petri-Jünger bleibt Christian Feick.
Die wiedergewählten Schriftführer Volker
Westenberger und der Erste Gewässerwart Jan Stägert komplettieren den geschäftsführenden Vorstand. Der Zweite
Kassierer Gerd Tscharntke und der Zweite
Schriftführer Jörg Schließmann gehören
ebenso dem bestätigten ASV-Vorstand an
wie die beiden Arbeitsdienstleiter Uwe Ehmann und Peter Hammel.
Die zehn jugendlichen Petri-Jünger werden von Nils Bohländer sowie neuerdings
von Carsten Hammel und Marc Corsaro
betreut. Für die Sportabteilung sind nun
Uwe Ehmann und Ralf Westenberger zuständig. Gerätewarte sind Heinrich Schönfeld und Freddy Thurn. Als Revisoren engagieren sich Ralf Westenberger, Thomas
Scherb und Sebastian Thurn. „Ich habe
mich wegen der besonderen Umstände bereit erklärt nochmals zu kandidieren“,
sagte Heckele vor seiner Wiederwahl. Das
seit Jahresbeginn pächterlose Anglerheim
mit Seeterrassenblick soll ab Mai an einen
neuen Wirt verpachtet werden, kündigte
Heckele die baldige Wiedereröffnung an.
Am Christi-Himmelfahrtstag, am 5. Mai,
feiern die Petri-Jünger auf ihrem Festplatz am Hadriansee wieder ihr allseits beliebtes Backfischfest.
Von den Mitgliedsbeiträgen besetzte der
ASV in den Vereinsgewässern Hadrianund Steinbruchsee überwiegend Kleinfische, die dort heranwachsen sollen. Hecht,
Zander, Karpfen und Schleie wurden fangreif und auch als Kleinfische besetzt und
sollen in den Gewässern heranwachsen.
Lediglich Forellen wurden in fangreifer
Größe in den Hadriansee eingesetzt.
Der Vorstand des Angelsportvereins Steinheim um Kai Heckele (stehend, Dritter
von rechts) wurde im Amt bestätigt.
Foto: Hackendahl
Wanderung durch den Wildpark
Hanau-Klein-Auheim (don/rei). Im Wildpark Alte Fasanerie, Fasaneriestraße 106,
beginnen im April die Mittwochswanderungen, die bis Oktober jeden ersten Mittwoch im Monat statt finden. Am Mittwoch,
6. April, führt Wildparkführerin Eveline
Evers-Blank zum Thema „Wie Tiere ler-
nen“ durch den Wildpark. Treffpunkt ist
um 18 Uhr am alten Eingang. Evers-Blank
berichtet über Strategien von Tieren, sich
an Veränderungen in der Umwelt anzupassen. Die Führung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Infos beim
Wildpark unter 0 61 81/61 83 30 10.
Hanau wächst. So wurde vor Kurzem im Westkarree Richtfest für einen weiteren Gebäudekomplex gefeiert. Gegenüber
konnten die ersten Eigentümer bereits ihre Wohnungen beziehen. Doch mit dem Bauboom und der großen Nachfrage steigen auch die Mieten. Der Mieterbund Hanau mahnt zur Vorsicht.
Archivfoto: Wollenschläger
Mieterhöhungen oft unzulässig
Fragen und Antworten: Der Mieterbund Hanau klärt über wichtige Regularien auf
Hanau (pm/jow). Etwa zwei Millionen
Mieterhöhungen auf die ortsübliche
Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung verschicken Vermieter
pro Jahr. Mehr als ein Drittel dieser
Mieterhöhungen seien unzulässig, fehlerhaft oder einfach zu hoch, erklärt
der Mieterbund Hanau. Mieter, die vorschnell und ungeprüft Mieterhöhungsforderungen ihres Vermieters erfüllten, zahlten unter Umständen zu viel,
so der Vorsitzende Hans-Egon Heinz.
Der Mieterbund weist in einer Mitteilung
auf die wichtigsten Regularien hin.
왘 In welcher Form muss eine Mieterhöhung mitgeteilt werden?
Die häufigste Mieterhöhung ist die auf die
ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist die
Durchschnittsmiete, die für vergleichbare
Wohnungen am Wohnort bereits gezahlt
wird. Die schriftliche Mieterhöhung muss
an alle Mieter adressiert und vom Vermieter unterschrieben sein. Textform, das
heißt ein Computerausdruck mit Faksimile-Unterschrift oder dem Namen des Ausstellers, reicht aus.
왘 In welchen Zeiträumen darf die Miete erhöht werden?
Frühestens ein Jahr nach Einzug in die
Wohnung darf der Vermieter die erste
Mieterhöhung schicken. Diese Jahressperrfrist gilt auch während der Mietzeit.
Rechnet man die Überlegungsfrist des Mieters hinzu, kann sich die Miete jeweils frühestens nach 15 Monaten erhöhen. Beispiel: Beginnt das Mietverhältnis am
1.3.2015, darf der Vermieter erst im März
2016 eine Mieterhöhung fordern. Eine vorher verschickte Mieterhöhung ist unwirksam. Zahlen müsste der Mieter die erhöhte
Miete ab Juni 2016.
왘 Muss der Mieter die Erhöhung
grundlos akzeptieren?
Nein. Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete müssen begründet werden. Der Vermieter kann sich auf einen Mietspiegel
der Gemeinde beziehungsweise der Interessenverbände Haus und Grund und Mieterverein oder auf Vergleichswohnungen
beziehungsweise ein Sachverständigengutachten stützen.
왘 Welche Daten liegen einem Mietspiegel zugrunde und welche Form wird in
Hanau angewendet?
Hier werden je nach Baujahr, Wohnlage,
Ausstattung und Größe der Wohnung Quadratmeterpreise genannt, wie sie am
Wohnort üblicherweise bezahlt werden. Es
gibt einfache Mietspiegel und qualifizierte
Mietspiegel – das sind Mietspiegel, die
nach anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellt wurden. Der Hanauer Mietspiegel ist ein einfacher Mietspiegel. „Allerdings weigert sich Haus und
Grund Hanau seit über einem Jahr, den
Mietspiegel zu aktualisieren“, so der Hanauer Mieterbund.
왘 Wie funktioniert die Bewertung über
ein Sachverständigengutachten?
Hier wird die Wohnung von einem Fachmann bewertet und in das Preisgefüge vor
Ort eingeordnet. Das Sachverständigengutachten muss vom Vermieter bezahlt
werden und ist laut Mieterbund mit Vorsicht zu genießen. „Man darf nicht alles
glauben, was so Sachverständige sich ausdenken. Deshalb prüfen lassen und nicht
gleich bezahlen“, rät der Vorsitzende des
Mieterbundes Hans-Egon Heinz.
왘 Liefern Vergleichswohnungen eine
zuverlässige Begründung für Mieterhöhungen?
„Hier ist Vorsicht geboten“, warnt der Mieterbund. Die Mieterhöhung muss mit mindestens drei Vergleichswohnungen begründet werden, in denen bereits so viel
Miete gezahlt wird, wie der Vermieter mit
der Mieterhöhung fordert. Teure Wohnungen, zumal aus dem eigenen Wohnungsbestand, findet der Vermieter immer. Deshalb müssen Mieterhöhungen, die mit Vergleichswohnungen begründet werden, besonders sorgfältig geprüft werden.
왘 Welche Obergrenzen gelten für Erhöhungen, speziell auch in Hanau?
Der Vermieter muss zwei Obergrenzen beachten. Zum einen darf er nicht mehr als
die ortsübliche Vergleichsmiete fordern.
Zum anderen darf die Miete innerhalb von
drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen beziehungsweise in Gebieten mit besonders angespannten Wohnungsmärkten
höchstens um 15 Prozent. Hanau zählt zu
den Städten, bei denen die 15 Prozent-Regelung gilt.
왘 Welche Wohnflächenangabe ist dabei maßgeblich?
Bei der Überprüfung der Mieterhöhung
beziehungsweise der Berechnung der neuen Miete kommt es auf den Quadratmeterpreis und die Wohnfläche an. Maßgeblich
ist immer die tatsächliche Wohnfläche –
egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die
prozentuale Abweichung ist (BGH VIII ZR
266/14).
왘 Kann sich jeder Mieter zur Beratung
an den Mieterbund Hanau wenden?
Der Vorsitzende des Mieterbundes Hanau,
Hans-Egon Heinz, weist daraufhin, dass
der Mieterverein nur Mitglieder beraten
darf. Die Geschäftsstelle des Mieterbundes
ist in Hanau, Krämerstraße 1.
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mit dem Titel „WhatsApp – HA-News direkt aufs Handy“. Klicken Sie hier, lesen Sie den Erklärtext
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Fotos: Serhiy Kobyakov, Patrizia Tilly, Masson/Fotolia.de
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