18./19. Juli 2016 Tägi Wettingen Wir bringen die besten Käufer und Verkäufer zusammen! – garantiert! • Jumble ist englisch und heisst auf deutsch Flohmarkt. Der autoJumble steht offen für Private, Händler und Vereine. Er wird vornehmlich im Freien abgehalten. Verkauft werden vom Emblem über historische Autobekleidung, Fachliteratur bis hin zu Fahrzeugteilen alles rund um Automobilia. Was verkaufen oder tauschen Sie? Jumbler oder Trunk Trader? 15% FRÜHBUCHER‐RABATT BIS 10.4.2016 • Jumble Stand: Private und Händler präsentieren Ihre Auslage in Verkaufsständen oder auf Tischen, ja vielleicht sogar direkt auf dem Boden bzw. auf der Wiese. Präsentiert wird alles rund um Fahrzeuge und Automobilia, neu oder gebraucht. Der Verkaufsstand, das Verkaufszelt oder der Verkaufstisch wird vom Jumble-Händler selber mitgebracht und aufgestellt. - Standfläche im Freigelände pro m2 für 1 Tag (mind. 20 m 2) - Standfläche im Freigelände pro m2 für 2 Tage (mind. 20 m 2) • CHF CHF 5.00 8.00 Trunk Trader: Trunk Trader fackeln nicht lange. Sie fahren auf den Platz, öffnen die Türen ihrer Fahrzeuge und beginnen mit dem Verkauf! Die Artikel werden direkt ab der Fahrzeugrampe verkauft - unkompliziert und einzigartig. Dieses Schauspiel können Sie nur am autoJumble in Wettingen erleben. - Standplatz - Standplatz - Standplatz - Standplatz im im im im Freigelände für Freigelände für Freigelände für Freigelände für 1 1 1 1 Fahrzeug bis 5 m 1 Tag Fahrzeug bis 5 m 2 Tage Fahrzeug über 5 m 1 Tag Fahrzeug über 5 m 2 Tage CHF CHF CHF CHF 30.00 35.00 50.00 55.00 CHF CHF CHF 15.00 25.00 30.00 • Fahrzeugverkaufsfläche Aussenbereich - Zweirad pro Tag - Dreirad pro Tag - Vierrad pro Tag • Verkaufsfläche im Saalbau Die Verkaufsflächen für Stände im Saalbau beinhalten auch die Tischmiete. Die detaillierten Standgrössen können aus dem PDF «Reservation» unter der Rubrik «Preise, Reservation PDF» ersehen werden. Hier einige Beispiele: - Stand - Stand - Stand - Stand 2.5 2.5 3.5 3.5 x x x x 2.5 2.5 9.5 9.5 m m m m 1 2 1 2 Tag Tage Tag Tage CHF CHF CHF CHF 68.00 107.00 240.00 360.00 • Fahrzeugverkaufsfläche Saalbau - Zweirad 2 Tage - Dreirad 2 Tage - Vierrad 2 Tage CHF CHF CHF 70.00 105.00 140.00 • Strom inkl. Anschluss, pauschal - Stromanschluss 220 Volt, pauschal - Stromanschluss 380 Volt, pauschal CHF CHF 20.00 50.00 © Vintage Sports-Car Club Suisse – Beau-Rivage - CH-7050 Arosa, [email protected], Tel. +41 79 308 76 10 Fax +4186 079308 76 10 Bestellung Stand- und Ausstellflächen 18./19.6.2016 Firma / Name /Vorname: Adresse PLZ Ort: Email: Mobile: Fax: SAALBAU (Miete nur für 2 Tage möglich) Standplatz zwei Tage, 18. Juni / 19. Juni 2016, pauschal gewünschte Standgrösse bitte ankreuzen, Miete inkl. Tische*-ohne Strom 2.5 x 2.5 m CHF 105.00 3.5 x 4.5 m CHF 205.00 2.5 x 5.0 m CHF 175.00 3.5 x 9.5 m CHF 360.00 2.5 x 7.5 m CHF 250.00 6.0 x 8 m CHF 430.00 2.5 x 9.5 m CHF 285.00 6.0 x 9.5 m CHF 450.00 Anzahl Tische* vermerken * Tischgrösse 70 x 1.80 m Fahrzeuge im Saalbau 18./ 19.2016 (2 Tage) Zweirad CHF Dreirad CHF Vierrad CHF Fahrzeuge im Aussenbereich 18. und/oder 19.6.2016 (pro Tag) 70.00 Zweirad CHF 15.00 105.00 Dreirrad CHF 25.00 140.00 Vierrad CHF 30.00 AUSSENFLÄCHEN - FREIGELÄNDE Verkaufsflächen 1 Tag, 18. oder 19. Juni 2016 gewünschte Anzahl bitte ankreuzen, Miete ohne Strom, ohne Tisch Trunktraderfläche für Fahrzeuge bis 5 m Länge CHF Trunktraderfläche für Fahrzeuge über 5 m Länge CHF Standplatzmiete pro Tag und m2*** CHF Verkaufsflächen 2 Tage, 18. und 19. Juni 2016 gewünschte Anzahl bitte ankreuzen, Miete ohne Strom, ohne Tisch Trunktraderfläche für Fahrzeuge bis 5 m Länge CHF Trunktraderfläche für Fahrzeuge über 5 m Länge CHF Standplatzmiete pro 2 Tage und m2*** CHF TOTAL 30.00 35.00 5.00 TOTAL 50.00 55.00 8.00 ***Mindestfläche 20 m2 STROMANSCHLUSS 220 Volt* 380 Volt** *pauschal CHF 20.- **pauschal CHF 50.- Ort / Datum kein Bedarf Unterschrift Anmeldefrist bis 30. Mai 2016 Anmeldung Postadresse: Vintage Sports-Car Club Suisse, Beau Rivage, 7050 Arosa, Mailto: [email protected], Fax: +4186 079 308 76 10 Reglement autoJumble Tägi Wettingen 1. Kurzbeschrieb: autoJumble by Vintage Sports-Car Club Suisse, Beau Rivage, 7050 Arosa, im folgenden autoJumble genannt, führt einen Jumble-(Floh-) Markt für Fahrzeuge, Fahrzeugteile und mit allen mit der Fahrzeugbranche verwandten Produkten, inkl. Literatur und Textilien (Automobilia) durch. 2. Anmeldung / Zulassung: Natürliche und juristische Personen, Organisationen und Clubs, Private und Händler können sich als Aussteller anmelden. Die Anmeldung begründet keinen automatischen Anspruch auf Annahme der Anmeldung. Die Entscheidung über die Annahme der Anmeldung liegt allein und endgültig bei autoJumble. Ablehnende Entscheidungen werden nicht begründet. autoJumble kann Zulassungen verweigern / widerrufen, wenn sich herausstellt, dass der Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, die Anmeldung auf falschen Angaben oder Voraussetzungen erfolgte, Gesetzesverstösse, Verstösse gegen das vorliegende Reglement oder das Warensortiment nicht der ursprünglichen Anmeldung entspricht. Anmeldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Event, bis 10 Wochen vor dem Event wird ein Frühbucherrabatt von 15% auf die Mietpreise gewährt. Der Frühbucherrabatt hat nur Gültigkeit, wenn auch die Bezahlung der Reservation vor Ablauf des Frühbucherdatums erfolgt ist. 3. Zugelassene Produkte: Zugelassen sind Waren und Dienstleistungen die im Zusammenhang mit der Fahrzeugbranche, inkl. Literatur, Textilien usw., stehen. 4. Zuteilung Standfläche und Standort Grundsätzlich wird die Standfläche von autoJumble zu- und eingeteilt. Sonderwünsche des Ausstellers werden gerne entgegengenommen, ein Anspruch auf Erfüllung besteht jedoch nicht. autoJumble kann die Standgrösse allenfalls den Gegebenheiten anpassen. Namentlich die gedeckten Flächen (im VIP Zelt und in der Reithalle) sind begrenzt. Die Zuteilung für diese Flächen erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anmeldung. 5. Gültigkeit Reservation / Zahlungsziel Die Reservation wird nach Zahlungseingang gemäss durch autoJumble bestätigte Bestellung gültig. Die Bezahlung der Standmiete hat unmittelbar nach Bestätigung der Anmeldung zu erfolgen. Im Bei Platzmangel hat diejenige Reservation vortritt, für welche die Standmiete zuerst einbezahlt wurde. Alle weiteren von autoJumble gestellten Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. 6. Rücktritt Ein Rückzug der Anmeldung ist jederzeit möglich. Er kann per Mail an autoJumble ([email protected]) erfolgen. Der Rückzug hat erst Gültigkeit, wenn er von autoJumble per Rückmail bestätigt wird. autoJumble kann bei Rückzug der Anmeldung folgende Entschädigung einfordern: a) bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 15% der Vertragssumme, mind. CHF 100.00 b) weniger als 40 Tage vor der Veranstaltung: 80% der Vertragssumme, mind. CHF 150.00 c) no show: (nicht erscheinen an der Veranstaltung) 100% der Vertragssumme Durch den Rückzug / no show verzichtet der Aussteller auf sämtliche Rechte aus der Anmeldung. autoJumble kann die Fläche an einen anderen Aussteller vermieten, ohne das daraus der ursprüngliche Aussteller irgendwelche Ansprüche daraus ableiten kann. 7. Gültige Verkaufsvorgaben Es dürfen nur Artikel verkauft, gehandelt oder getauscht werden, welche in der Schweiz gesetzlich zum Verkauf zugelassen sind. Zum Verkauf nicht zugelassene Artikel müssen vom Aussteller vom Areal entfernt werden. Der Aussteller ist selbständig für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben (z.B. Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB), Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Chemikalienrecht, usw.) für die von ihm verkauften Artikel zuständig. 8. Verkäufe / Vereinbarungen / Verträge autoJumble ist lediglich Vermieter der Standfläche. Der Aussteller handelt selbständig und auf eigene Rechnung mit seinen Interessenten. autoJumble tritt weder als Vermittler noch als Verkäufer von Produkten des Ausstellers auf und ist somit nie Vertragspartei. 9. Gesetzliche Steuern, Abgaben, Gebühren, Bewilligungen Die gesetzeskonforme Abrechnung und Ablieferung sämtlicher Steuern, Abgaben, Gebühren usw. der verkauften Artikel ist alleinige Sache des Ausstellers. Eventuell notwendige Bewilligungen sind durch den Aussteller auf seine Kosten bei den zuständigen Stellen/Behörden einzuholen. Nach erfolgter Bewilligung ist eine Kopie unaufgefordert und vor Beginn der Veranstaltung an autoJumble zu übergeben. 10. Aufbau / Abbau Der Aufbau der Stände erfolgt nach Anweisung des Veranstalters. Der Aufbau erfolgt nach dem durch autoJumble vorgegebenen Zeitplan. Dieser wird dem Aussteller rechtzeitig vor der Veranstaltung zugestellt. Bei nicht Einhaltung des Zeitplanes kann ein Aussteller als „no show“ eingestuft werden. Der Standbau hat so zu erfolgen, dass er bei Veranstaltungseröffnung für das Publikum abgeschlossen ist. Der Abbau nach Veranstaltungsende erfolgt erst ab 17.30 (nicht früher) entsprechend dem Abbauplan. 11. Sicherheit Standbauten und Standeinrichtung Der Aussteller stellt mit geeigneten Massnahmen sicher, dass seine Standbauten, die verlegten Kabel, Ausstellungsstücke, Waren usw. bei Besuchern und anderen Ausstellern keine Schäden verursachen können. Dabei ist auch zu beachten, dass viele Kinder den autoJumble besuchen werden. 12. Sauberkeit / Ordnung Der Aussteller ist für die Reinigung seiner Standfläche selber zuständig. Nach dem Abbau hat er die Standfläche von autoJumble abnehmen zu lassen. Der Aussteller entsorgt seine Abfälle selbstständig und auf eigene Rechnung. Festgestellte Verunreinigungen und Schäden werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Als Basis dient der effektive Aufwand, wobei der Stundenansatz des Veranstalters bei CHF 130.00/Std. liegt. Drittaufwand wird gemäss Originalbeleg zuzüglich 15% Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt. 13. Sicherheit Um die Sicherheit Aller zu gewährleisten gelten folgende Verhaltensregeln: a) Das Starten / Laufen lassen von Motoren in Halle oder Zelt ist verboten! (auch kurzzeitig!!) b) Die Fluchtwege und Notausgänge sind Freizuhalten! c) In Halle und Zelt sowie in allen anderen geschlossenen Räumen gilt Rauchverbot d) Dem Sicherheitsbeauftragen ist jederzeit die Kontrolle verfügter Massnahmen zu ermöglichen. e) Den Anweisungen der Ordnungskräfte (Polizei, Feuerpolizei usw.) und der Helfer von autoJumble ist umgehend Folge zu leisten! 14. Fahrzeuge im Saalbau Aussteller, die Fahrzeuge im Saalbau ausstellen sorgen dafür, dass der Boden nicht beschädigt wird und folgende Auflagen JEDERZEIT eingehalten werden: a) Unter dem Fahrzeug muss eine Öl auffangende Einrichtung angebracht werden: b) Es dürfen keinerlei Flüssigkeiten auf den Hallenboden tropfen können c) Das Laufenlassen von Motoren ist nicht gestattet d) Fahrzeuge können während den Öffnungszeiten des Jumble nicht aus dem Saalbau entfernt werden 15. Fahrzeuge out in the green (Freiflächen) a) Die Allgemeinen Vorschriften betreffend Fahrzeuge (Umweltschutz usw.) sind einzuhalten b) Das Laufenlassen von Motoren ist gestattet c) Probefahrten auf dem Ausstellungsgelände sind untersagt d) Bei Probefahrten auf öffentlichen Strassen ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu beachten e) Es dürfen keinerlei Flüssigkeiten austreten 16. Parkieren von Ausstellerfahrzeugen Ausstellerfahrzeuge / Anhänger mit Bewilligung dürfen während des gesamten Anlasses auf dem dafür zugewiesenen PP verbleiben Pro Bewilligung ist 1 Motorfahrzeug oder 1 Anhänger zugelassen. 17. Lärm Das Verwenden von Lautsprecheranlagen, Megaphonen usw. ist nicht erlaubt. Beim Starten von Fahrzeugen (Aussenfläche), bei der Zu- und Wegfahrten sowie beim Auf- und Abbau ist auf unnötigen Lärm zu verzichten. Das Verwenden / Demonstrieren von Warnvorrichtungen (z.B. Hupen, Pfeifen, Ratschen, Alarmanlagen) ist auf ein Minimum zu reduzieren. 18. Versicherung Personen- und Sachversicherungen, auch während des An- und Abtransportes bzw. des Auf- und Abbaus, ist Sache des Ausstellers. Der Aussteller ist verpflichtet für direkt oder indirekt verursachte Haftungsansprüche (z.B. Beschädigungen auf dem Areal, Verletzung von Besuchern, Einsätze von Rettungskräften, Öl Wehr, usw.) eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. autoJumble schliesst für die Aussteller explizit keine Versicherung ab. 19. Vorbehalte autoJumble ist bei Vorliegen von nicht durch den Veranstalter verschuldeten, zwingenden Gründen und in Fällen höherer Gewalt – unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller an der Durchführung – berechtigt die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern, vorübergehend ganz oder teilweise zu schliessen oder vollständig abzusagen. Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, so kann der Aussteller mit einem Betrag von bis zu 50% des Teilnahmepreises für allgemeinen Kostenersatz in Anspruch genommen werden. Eventuelle zusätzliche Kosten für Leistungen die vom Aussteller in Auftrag gegeben wurden haftet der Besteller zu 100%. In allen anderen Fällen bleiben der gesamte Teilnahmepreis und der Betrag für allfällige zusätzliche Leistungen geschuldet. 20. Anpassungen Das vorliegende Reglement kann durch den Veranstalter jederzeit angepasst werden. Die aktuellste Version kann unter www.vscc.ch heruntergeladen werden. Einseitig vom Aussteller angebrachte Bestimmungen auf der Anmeldung oder auf dem Zahlungsbeleg usw. haben ohne Rückbestätigung von autoJumble keine Gültigkeit. Das vorliegende Reglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldungsformalitäten. 21. Ungültige Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements unwirksam oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn der Formulierung möglichst nahekommt und rechtsgültig ist. 22. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand Es gilt Schweizerisches Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Sitz von autoJumble. Wettingen, 23. März 2016 / vscc.ch/KST_v.1.2
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