Ausschreibung GLP 13. ADAC Bergpreis Schottenring 22. - 24. April 2016 ___________________________________________________________________________ Grundlagen dieser Ausschreibung sind die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe, die DMSB-Basisausschreibung für Club-Sportwettbewerbe sowie die Bestimmungen der Serienausschreibung GLP Berg und der ADAC Retro Berg Serie 2016. Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o. a. Reglements. Die Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang. Art. 1 – Veranstaltung Titel der Veranstaltung: Veranstaltungszeitraum: Strecke: 13. ADAC Bergpreis Schottenring 22.-24. April 2016 Bergrennstrecke Schottenring Art. 2 – Status der Veranstaltung: Clubsport – Gleichmäßigkeitswettbewerb Modus 2 Art. 3 – Veranstalter: MSC Rund um Schotten e.V. im ADAC Seestraße 6, 63679 Schotten Web.: www.schottenring.de Rennleitungsbüro: Alexander Hirth, Vogelsbergstraße 90, 63679 Schotten Tel : 06044-9890240 (täglich ab 16 Uhr), Fax: 06044-2083, Mail: [email protected] Art. 4 – Vorläufiger Zeitplan: Abnahme: am (Nur persönlich durch am den Teilnehmer!) am 21. April 2016 22. April 2016 23. April 2016 von von von 14:00 – 20:00 Uhr 10:00 – 19:00 Uhr 07:00 – 09:00 Uhr An und im Dorfgemeinschaftshaus Rudingshain Training: am 23. April 2016 von 09.00 - ca. 18.00 Uhr GLP-Läufe: am 24. April 2016 von 09.00 - ca. 16.00 Uhr Die Prüfung besteht aus 4 Wertungsläufen. Aushang Trainings- und offizielle Ergebnisse: Ca. 30 Minuten nach Beendigung des Trainings/Rennens am Dorfgemeinschaftshaus und an der Maschinenhalle Siegerehrung/Preisverteilung: 24. April 2016 - ca. 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Art. 5 – Nennungschluss: 08. April 2016 - 24.00 Uhr beim Veranstalter vorliegend Art 6 – Nenngeld: Euro 120,00 bei Nennung bis zum Nennungsschluss Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder wie folgt zu überweisen: Barzahlung ist nicht möglich, nur für die Einstellfahrt ! ! ! Nennungen ohne Überweisung bis zur Veranstaltung werden an der Veranstaltung zurück gewiesen. MSC Rund um Schotten e.V. im ADAC DE77 5185 0079 0200 0182 14 BIC: HELADEF1FRI Sparkasse Oberhessen Die Nennbestätigungen, inkl. 1 Durchfahrtsschein, gelangen spätestens am 11.04.2016 zum Versand. Fahrer- und Helferausweise werden bei der Dokumentenabnahme ausgehändigt. Art. 7 – Wettbewerbe, die bei der Veranstaltung zur Durchführung kommen: Wettbewerb Status GLP Berg Meisterschaft Clubsport IG Histo Bergmeisterschaft Clubsport ADAC Retro Berg Serie Clubsport ADAC Oldtimer Sportpokal Clubsport Art. 8 – Fahrerlizenzen und Sicherheit Die Teilnehmer benötigen mindestens eine gültige Fahrerlizenz des DMSB der Stufe C, die auch im Rahmen der Veranstaltung ausgestellt werden kann. Nach FIA-Norm 8856-2000: Fahrer-Overall, Feuerfeste Unterwäsche (Unterhemd und – hose jeweils lang, Socken, Kopfhaube), Fahrerschuhe und Fahrerhandschuhe, ein FIA homologiertes Kopfrückhaltesystem (z.B. H.A.N.S.) wird dringend empfohlen, sowie Helm nach Art. 10 des gültigen Reglements. Zusätzlich sind die Bestimmungen der Serienausschreibung GLPberg zu beachten (FIA-Gurt max. + 5 Jahre, Stromkreisunterbrecher). Art 9 – Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilungen Zugelassen sind alle Fahrzeuge, welche den Vorschriften der DMSB-Basisausschreibung für ClubsportGleichmäßigkeitsprüfungen in der z.Zt. gültigen Fassung bzw. der ausgeschriebenen Serie entsprechen. Klasse 1 GLPberg Tourenwagen/GT-Fahrzeuge ohne Hubraumbegrenzung Art. 10 – Beschreibung der Veranstaltung Die Gleichmäßigkeitsprüfung dient nicht zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten und wird gemäß Modus 2 der DMSB-Basisausschreibung Clubsport – Gleichmäßigkeitsprüfung durchgeführt. Die Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitdifferenzen, wobei als Grundlage die im 1. Wertungslauf erzielte Zeit dient. Von dieser Zeit ausgehend. werden die Zeitdifferenzen eines jeden weiteren Wertungslaufes addiert. Jegliche technischen Mittel zu einer Zeiterfassung/-kontrolle sind verboten. Die Teilnehmer können an Start und Ziel auch diesbezüglich überprüft werden. Es sind keine Beifahrer zugelassen. Art. 11 – Angaben zur Strecke Alle Wettbewerbe werden auf der Rennstrecke Bergrennstrecke Schottenring ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt 3,033 km. Art. 12 – Fahrerbesprechnung Eine Fahrerbesprechung findet statt am 23. April.2016 um 08:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Alle Fahrer sind verpflichtet an der Fahrerbesprechung teilzunehmen. (siehe DMSB Berg-Reglement) Art 13 – Start Die Fahrzeuge werden gemäß gültigem DMSB-Streckenabnahmeprotokoll in Abständen von 30 – 60 sec. gestartet. Art 14 – Parc fermè Das Fahrerlager gilt als „parc fermè“. Alle Fahrzeuge einer Klasse müssen im „parc fermè“ abgestellt werden. Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Art 15 – Preise Ehrenpreise: Pokale bis 3. Platz in den jeweiligen Klassen Pokale für die Plätze 1-3 im Gesamtklassement Art. 16 – Sportwarte Organisationsleiter (OL) Fahrtleiter (RL) Stellv. Fahrtleiter Leiter Streckensicherung (LSR) Rennsekretäre (RS) Zeitnahme (Obmann) Techn. Kommissare (Obmann) Leit.Rennarzt/Mediz.- Eins.-Leiter Startrichter Zielrichter Umweltbeauftragter Fahrerverbindungsmann Alexander Hirth, Schotten Sabine Fischer N.N. Hans-Walter Kling, Solms Timo Neumann, Schotten Thomas Stoll, St.Wendel Frank-Martin Stock Rüdiger Kleinschmidt, Langenselbold Manfred Hirth, Schotten Dr. Martin Caspari Jens Daniel, Grünberg N.N. Pascal Gerhardt, Wölfersheim Heiko Stürtz Liz.-Nr. SPA 1100519 Liz.-Nr. SPA 1073931 Liz.-Nr. Liz.-Nr. SPA 1058468 Liz.-Nr. Liz.-Nr. SPA 1081706 Liz.-Nr. SPA 1059686 Liz.-Nr. SPA 1039644 Liz.-Nr. SPA 1058270 Liz.-Nr. Art. 17 – Sportkommissare, DMSB-Delegierter Sportkommissare (Vorsitz) Reinhold Hofmann, Erbach Harrybert Brückmann, Wetzlar Harry Oesterling Liz.-Nr. SPA 1058490 Liz.-Nr. SPA 1059113 Liz.-Nr. SPA 1058787 Art. 18 – Haftungsbeschränkung Teilnehmer und Fahrzeugeigentümer geben mit der Nennung die Erklärungen zur Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit –siehe Reglement- ab. Art. 19 – Weitere Bestimmungen Siehe Anlage - Teil II, Besondere Bestimmungen ______________________________________________________________________________ Der Rennleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass diese nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Alle an der Veranstaltung Beteiligten unterstehen der Sporthoheit von FIA und DMSB und haben deren Entscheidungen und Maßnahmen anzuerkennen und zu befolgen. gez. Sabine Fischer MSC Schotten i.V. Alexander Hirth ............................................................................. ........................................................................... Unterschrift Rennleiter zugl. als Vertreter des Veranstalters Stempel Veranstalter / Unterschrift gesetzlicher Vertreter Genehmigung des ADAC Hessen-Thüringen Fachbereich Ortsclub / Sport / Jugend Datum: mit Gen.-Nr. ………………………………………… Unterschrift ……………………………………………….. Stempel Teil II Besondere Bestimmungen - - - - - Der Vorstartbereich ist „helferfreie Zone“, daher sind keine Helfer und Betreuer im gekennzeichneten Bereich zugelassen. Startzeit und Start: Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er rechtzeitig und ohne gesonderte Aufforderung zum Vor- und Startbereich vorzieht. Dies gilt für die Trainings-und Wertungsläufe Der Start erfolgt mit Countdown und Ampel. Rote Flagge an der Strecke = Unbedingt sofort anhalten ! ! ! Die Teilnehmer müssen rennfertig in den Vorstartbereich einfahren. Nichtbeachtung kann zum Startverbot führen Wir bitten eindringlich um umsichtige Fahrweise im Bereich Fahrerlager, Vorstart sowie auf der Rückführung. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Meldung an die Sportkommissare. Stellplätze im Fahrerlager sind grundsätzlich erst nach An- und Einweisung der Funktionäre zu belegen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Meldung an die Sportkommissare. Eine Reservierung von Plätzen für Nachreisende bzw. später anreisende Sportfreunde ist nicht statthaft – wir bitten dies unbedingt zu beachten. Die Fahrerbesprechung findet nach Art. 4 mündlich statt. Die Anwesenheit wird mit einer Unterschriftenliste kontrolliert, die NACH der Besprechung ausgelegt wird. Ein Fehlen bei der Besprechung zieht eine Geldstrafe von 100 € nach sich, zu zahlen bei den Sportkommissaren. Eine Durchfahrt für die Rettungs-, Berge- und Feuerwehrfahrzeuge ist immer freizuhalten. Fahrer und deren Helfer, die gegen die Anweisungen der Funktionäre verstoßen, werden der Rennleitung gemeldet und Ihre Verstöße entsprechende durch die Sportkommissare geahndet. Zur Siegerehrung werden die Pokale und Ehrenpreise nur persönlich an die Platzierten ausgegeben. Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, die Anwesenheit ist damit für die zu Ehrenden Pflicht. Bei Nichtanwesenheit erfolgt Meldung an den DMSB. Ein Nachsenden bzw. eine Übergabe an Dritte erfolgt nicht. Bei weniger als 3 Startern erfolgt eine Klassenzusammenlegung nach DMSB Bergreglement Art. 1 (Maßgebend ist die endgültige Starterliste) Bei der Hinführung zum Start bzw. auf der Rückführung zum Fahrerlager sind folgende Sicherheitsauflagen durch die Teilnehmer zu erfüllen: o a. Die Gurte angelegt und geschlossen o b. Die Mitnahme weiterer Personen im Rennfahrzeug ist untersagt. Anhänger müssen auf dem ausgewiesenen Stellplatz abgestellt werden. Nennungen müssen im Original mit Unterschriften bei der Papierabnahme vorliegen. Nennungen ohne Nenngeldeingang werden nicht bearbeitet ! ! ! Barzahlung ist nur für die Einstellfahrt möglich und dann nur vor Ort oder auch hier vorab per Überweisung oder Scheck. Bei Überweisungen bitte Nachweis beilegen. Nicht korrekt ausgefüllte Nennungen behalten wir vor, ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen, da diese unnötige, zusätzliche Arbeit für uns bedeuten. UMWELTAUFLAGEN – ACHTUNG WICHTIG ! ! ! - Auch wir haben strenge Umweltauflagen zu beachten. Wir bitten Sie deshalb, besonders umweltbewusst zu handeln und darauf zu achten, dass kein Öl oder ähnliche Stoffe vergossen werden oder gar ins Erdreich gelangen. Nehmen Sie ihr Altöl wieder mit und sorgen Sie bitte auch dafür, dass keine anderen Abfälle von Ihnen im Fahrerlager zurück bleiben. - Auf den Fahrerlagerwiesen ist offenes Feuer strengstens verboten ! ! ! - Im asphaltierten Fahrerlagerbereich ist das Einschlagen von Zeltnägeln o.ä. untersagt. - Das Fahrerlager ist öffentlicher Raum, Fahrzeuge außer den Wettbewerbsfahrzeugen müssen zugelassen sein. - Nach Beendigung der Trainings- und Rennläufe ist das Befahren der Rennstrecke untersagt. - Fahrer/innen haften für das Fehlverhalten ihrer Teammitglieder.
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