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8. SÄCHSISCHER SCHULCUP – VOLLEYBALL
DER BERUFSBILDENDEN SCHULEN
Veranstalter:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
mit Benennung der Schule, Adresse, Ansprechpartner und Telefon
Mit der Durchführung beauftragt:
SBA, Regionalstelle Leipzig und
Sächsischer Sportverband Volleyball e.V.
Schulsportbeauftragter Karl-Heinz Rutke
Meldebogen:
ist ausgefüllt am WK-Tag vorzulegen, siehe
Broschüre „Schulsport in Sachsen“ 2015/16.
Spielfeld:
Netzhöhe Frauen:
Netzhöhe Männer:
Wettkampftermin: 06. April 2016
Wettkampfablauf:
- Anmeldung bis 09:00 Uhr
- Wettkampfberatung 09:30 Uhr
- Spielbeginn 10:00 Uhr
- Siegerehrung ca. 16:30 Uhr
2,24 m
2,43 m
Teilnehmer:
Jede Regionalstelle entsendet eine Männerund eine Frauenmannschaft ergänzt durch
den Pokalverteidiger (M/F) 2015.
Spielmodus:
Gespielt werden 2 Gewinnsätze. Es werden
alle Plätze ausgespielt.
Wettkampfort:
Muldentalhalle Grimma
Südstraße 80, 04668 Grimma
Die „Rally-Point-Zählweise“ gilt für das
gesamte Spiel. In dieser Wettkampfklasse
gehen alle Spiele über zwei Gewinnsätze.
Es werden alle Plätze ausgespielt.
Die in den Wettkampfbestimmungen festgelegte Freizone entfällt.
Startberechtigt:
Schulmannschaften aller Berufsbildenden
Schulen. Es gibt keine Altersbegrenzung. Die
Sportlerinnen und Sportler dürfen nicht in
der 1. oder 2. Bundesliga spielen.
Die Spielwertung wird wie folgt gewertet:
 Sieg zwei Punkte.
 Niederlage null Punkte.
 Bei Punktgleichheit entscheidet zuerst das
Satzverhältnis (Subtraktionsverfahren),
danach die gewonnenen Sätze.
Bei Punktgleichheit und gleichem Satzverhältnis entscheidet das Ballverhältnis
(Subtraktionsverfahren).
Bei gleicher Balldifferenz entscheidet die
Anzahl der gewonnenen Bälle.
Mannschaftsstärke:
Die Mannschaftsstärke beträgt 10 Spielerinnen/Spieler. Eine Mannschaft besteht aus
6 Spielern und bis zu 4 Auswechselspielern.
Es besteht die Möglichkeit, zwei Libero zu
benennen, wobei beide Libero eingesetzt
werden können. Bei allen Spielen haben die
Mannschaften in einheitlicher Spielkleidung
mit Rückennummer anzutreten.
Meldetermin: 26. Februar 2016
Meldung der Schulen über den zuständigen
Sportreferenten der SBA an den Schulsportbeauftragten Volleyball ([email protected])
Es wird mit einheitlichen Spielprotokollen
(JTFO-Sachsen) und Aufstellungskarten
gespielt.
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8. SÄCHSISCHER SCHULCUP – VOLLEYBALL
DER BERUFSBILDENDEN SCHULEN
Eine Rechtskommission entscheidet alle
Proteste sofort vor Ort endgültig.
Weder das Sächsische Staatsministerium für
Kultus , der Sächsische Sportverband Volleyball e.V. noch die Muldentalhalle Grimma als
Rechtsträger haften für Verluste, Diebstahl,
Beschädigung usw. von Sachen und Wertgegenständen.
Schiedsgericht:
Der Ausrichter stellt Schiedsrichter, zudem
können alle teilnehmenden Mannschaften
lt. Spielplan Schiedsrichteraufgaben in der
spielfreien Zeit übernehmen.
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