gitterroste 2016

GITTERROSTE 2016
WICHTIGE HINWEISE
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• unsere Dienstleistungen und unser Service.
•unsere fachlich aktuelle Beratung durch geschulte Spezialisten
• unseren gut organisierten und zuverlässigen Zustelldienst nach einem festen Zustellplan.
• unseren qualifizierten Innen- und Außendienst, der Ihnen jederzeit gerne behilflich ist.
Impressum:Für den Inhalt verantwortlich: Weyland Gruppe
Text / Inhalt: Weyland Gruppe Layout: Fr. Sabine Drexler
Druck: Ostler Druck, D-94032 Passau
Da Druckfehler nie ausgeschlossen werden können, sind Abbildungen, Maßangaben und Daten unverbindlich. Laufende Änderungen ohne Mitteilung behalten wir uns vor.
Nachdruck dieses Kataloges, auch nur auszugsweise, oder Kopieren von Teilen daraus ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma Carl Steiner GmbH & Co KG gestattet.
Preisbasis: April 2016
Schutz- und SchweißbrillenAnsprechpartner
Ansprechpartner
Wir sind täglich für Sie telefonisch erreichbar
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Zentrale Bergheim:
Öffnungszeiten: Mo–Do 7:15–12:00 und 13:00–17:00, Fr 7:15–12:00 Uhr
Abholverkauf Fr 7:15–16:00 Uhr
Telefax: 0662 4682-0 • e-mail: [email protected]
Bauwaren:
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Hr. Patrick Koller
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Hr. Rainer Probst
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Hr. Michael Schmidinger
Telefax
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Bedachung:
Abteilungsleitung:
Hr. Matthäus Resch
Hr. Hannes Fischinger
Hr. Rainer Probst
Fr. Manuela Ringerthaler
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Baubeschläge:
Hr. Franz Zweimüller
Abteilungsleitung:
Hr. Peter Clemente
Hr. Albert Lindner
Hr. Karl Macek
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Möbelbeschläge:
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Abteilungsleitung:
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Fr. Veronika Waltl
Hr. Peter Clemente
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Abteilungsleitung:
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Holzwerkstoffe:
Hr. Roland Friedl
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Abteilungsleitung:
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Abteilungsleitung:
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0662 4682-552
0662 4682-551
0662 4682-550
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0662 4682-556
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0662 4682-553
0662 4682-550
0662 4682-563
0662 4682-567
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0662 4682-540
0662 4682-549
0662 4682-545
0662 4682-543
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0662 4682-580
0662 4682-547
0662 4682-542S
0662 4682-549
0662 454304
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0662 4682-580
0662 4682-581
0662 4682-583
[email protected]
0662 4682-577
0664 855 5749
0662 45 43 04
[email protected]
0662 4682-531
0662 4682-532
0662 4682-533
[email protected]
0662 4682-570
0662 4682-571
0662 4682-574
0662 4682-572
0662 4682-579
0662 4682-569
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Ansprechpartner
Ansprechpartner
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Außendienst:
Christian Fraunhuber Franz Kathrein Michael Maier Robert Penetsdorfer Claus Schmid Patrick Strübler
Dieter Strohmeier Markus Teufl Gerhard Weiß
Ralf Zambelli 0664
0664
0664
0664
0664
0664
0664
0664
0664
0664
855
855
855
855
855
855
855
855
855
855
5928
5913
5907
5898
5906
5911
5903
5904
5929
5908
Ihre persönlichen Ansprechpartner in der
Filiale Ried:
Öffnungszeiten: Mo–Fr 7:30–12:15 und 13:30–17:30 Uhr
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Bauwaren & Arbeitsschutz:
Beschläge:
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Hr. Viktor Mrazek
Hr. David Reichart
Hr. Andreas Noindl
Hr. Andreas Sartori
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07752 85955-460
07752 85955-590
[email protected]
07752 85955-510
07752 85955-520
07752 85955-400
07752 85955 420
07752 85955 440
07752 85955 450
07752 85955 590
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Handy
Telefax
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0664 855 5749
0662 45 43 04
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07752 85955-590
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07752 85955-700
07752 85955-720
07752 85955-740
07752 85955-190
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Hr. Stephan Panhölzl
Hr. Manuel Winter
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Hr. Manfred Goldberger
Hr. Rudolf Hofinger
Hr. Alfred Riegler
0664 855-5914
0664 855-5949
0664 855-5916
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Schutz- und Schweißbrillen
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Werkzeuge:
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Schrauben & Befestigung:
04762 2024-27
04762 2024-16
04762 2024-17
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04762 2024-20
Saison-Herde-Öfen:
Hr. Wilhelm Gantschnig
04762 2024-24
Beschläge:
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Fr. Susanne Behmer
04762 2024-18
04762 2024-19
Bauwaren/Bedachung:
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(Filialleiter Stellvertreterin)
04762 2024-32
Stahl:
Hr. Martin Trobald
04762 2024-12
Lager
Hr. Harald Feichter
Hr. Peter Zechner
Hr. Robert Perauer
04762 2024-30
04762 2024-25
04762 2024-26
Außendienst:
Hr.
Hr.
Hr.
Hr.
Harald Possegger
Michael Hohenwarter
Walter Pucker
Christian Sperl
0664
0664
0664
0664
855-5918
855-5915
855-5917
855-5939
Kapitelregister
Übersicht
01
Gitterrostliste
Seite 2
Industrienormroste
Seite 4
Normtreppenroste
Seite 7
Garagenroste
Seite 8
Baunormroste
Seite 10
Sonderanfertigungen
Seite 11
Schweisspressroste
Seite 12
Pressrostmatten
Seite 14
Schweisspressmatten
Seite 15
Edelstahl-Gitterroste
Seite 16
Halteklammern
Seite 17
Belastungstabelle
Seite 23
Blechprofilroste
Seite 30
Leiternsprossenprofile
Seite 31
GFK-Roste
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
01
1
01
Gitterrostliste
01
01
Industrienormroste
Industrienormroste feuerverzinkt MT 33/33 mm
Einfassung T-Profil
* = solange der Vorrat reicht
2
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
21453205
14002
400
800
20x2
45,38
13299248 LW 14010
490
990
25x2
58,14
13299255 LW 14020*
490
1190
25x2
70,28
13299262 LW 14030
590
990
25x2
70,28
13299279 LW 14040
590
1190
25x2
83,86
13299293 LW 14460
790
1190
25x2
110,51
21453236 LW 14005
500
1000
25x2
62,77
21453243 LW 14006
600
1200
25x2
85,10
21453274
14008
200
1000
30x2
40,54
21453281
14009
250
1000
30x2
45,69
21453328 LW 14012
300
1000
30x2
49,91
13299309 LW 14400
400
1000
30x2
50,94
21453335
14013
500
500
30x2
42,81
13299316 LW 14050
500
1000
30x2
63,39
13299323 LW 14100
600
1000
30x2
76,25
13299330 LW 14170
700
1000
30x2
88,08
13299347 LW 14060
750
1000
30x2
94,98
21453342 LW 14014
800
500
30x2
56,60
13299354 LW 14070
800
1000
30x2
100,94
13299361 LW 14110
900
1000
30x2
113,81
13299385 LW 14130
1000
500
30x2
63,39
13299392 LW 14140
1000
600
30x2
76,25
13299408 LW 14180
1000
700
30x2
88,08
13299415 LW 14150
1000
750
30x2
94,98
13299422 LW 14160
1000
800
30x2
100,94
13299439 LW 14080
1000
1000
30x2
122,35
13299446 LW 14190
1000
1200
30x2
151,37
13299453 LW 14120
1100
1000
30x2
139,43
20963118 LW 14016
1200
500
30x2
74,91
13299460 LW 14090
1200
1000
30x2
151,37
21505195
14200
300
1000
30x3
54,30
21453588
14201
400
1000
30x3
67,50
21453595
14202
500
1000
30x3
81,91
21453601
14203
600
1000
30x3
93,12
21453618
14204
700
1000
30x3
105,27
13299477 LW 14240
800
1000
30x3
127,60
21453625
900
1000
30x3
130,58
13299507 LW 14210
1000
1000
30x3
159,91
13299545 LW 14250
1100
1000
30x3
175,34
13299552 LW 14260
1200
1000
30x3
191,60
21453632
1500
500
30x3
104,13
14205
14207
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
Industrienormroste feuerverzinkt MT 33/33 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
01
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13299569 LW 14280
1500
1000
30x3
236,05
13299576 LW 14300
1000
1000
40x2
160,73
13299590 LW 14310
1200
1000
40x2
189,03
13299606
14320
1500
1000
40x2
236,05
21453564
14340
1000
1000
40x3
178,22
21453571 LW 14350
1500
1000
40x3
254,27
Preisgruppe:
40GB
Industrienormrost feuerverzinkt engmaschig MT 33/11mm
Einfassung T-Profil
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13299613 LW 14102
600
1000
30x2
107,84
13299620
14172
700
1000
30x2
129,14
13299637 LW 14072
800
1000
30x2
144,68
13299644 LW 14082
1000
1000
30x2
184,09
13299651
14122
1100
1000
30x2
202,71
13299668 LW 14092
1200
1000
30x2
220,51
Preisgruppe:
40GB
Industrienormrost feuerverzinkt MT 33/33mm TS+FS ​
rutschhemmend
R 12 Trag- und Füllstab in rutschhemmender Ausführung, Einfassung T-Profil, feuerverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
21453410
14031
500
1000
30x2
75,53
21081279 LW 14032
600
1000
30x2
85,82
21080791
14033
700
1000
30x2
96,11
21080784
14034
800
1000
30x2
106,40
21453397
14035
900
1000
30x2
116,69
21447471 LW 14036
1000
1000
30x2
126,98
21453380 LW 14037
1000
1000
30x3
171,02
21453373
1200
1000
30x3
205,08
14038
Preisgruppe:
40GB
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
3
01
Gitterrostliste
01
01
Normtreppenroste
Wir bieten Ihnen alle Norm- und Sondertreppenroste mit einer 70 mm hohen Sicherheits-​
Antrittsverstärkung an. Entsprechend der ÖNORM B 5371 wird so verhindert, dass bei Steigung bis 180 ​
mm eine Durchtrittshöhe von 120 mm überschritten wird.
Normtreppenrost R10 mit Sonderlochung feuerverzinkt MT ​
33/33 mm
Füllstab rutschhemmend
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13298326 LW 15010
500
200
25x2
36,12
13298333 LW 15020
600
200
25x2
41,98
13298340 LW 15030
700
200
25x2
43,63
13298357 LW 15040
800
200
30x2
48,05
13298364 LW 15050
800
250
30x2
56,49
13298401 LW 15090
900
200
30x2
54,02
13298371 LW 15060
1000
200
35x2
56,49
13298388 LW 15070
1000
250
35x2
62,56
13298395 LW 15080
1200
250
40x3
78,72
Preisgruppe: 40GC
Normtreppenrost R10 mit DIN-Lochung feuerverzinkt MT ​
33/33 mm
Füllstab rutschhemmend
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13298098 LW 15110
600
240
25x2
42,81
13298104 LW 15120
600
270
25x2
47,13
13298111 LW 15130
600
305
25x2
52,07
13298128 LW 15270
700
240
25x2
47,13
13298135 LW 15260
700
270
25x2
51,35
13298166 LW 15140
800
240
30x2
52,07
13298173 LW 15150
800
270
30x2
55,77
13298180 LW 15160
800
305
30x2
68,53
13298197 LW 15170
900
240
35x2
59,17
13298203 LW 15240
900
270
35x2
64,21
13298210 LW 15290
900
305
35x2
78,72
13298227 LW 15180
1000
240
35x2
61,64
13298234 LW 15190
1000
270
35x2
66,68
13298272 LW 15200
1000
305
35x2
80,47
13298289 LW 15210
1200
240
40x3
83,86
13298296 LW 15220
1200
270
40x3
90,04
13298302 LW 15230
1200
305
40x3
98,48
13298319 LW 15250
1500
305
50x3
154,76
Preisgruppe: 40GC
4
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
Normtreppenrost R11 mit DIN-Lochung feuerverzinkt ​
engmaschig MT 33/11 mm
01
Füllstab rutschhemmend
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13297299 LW 15142
800
240
30x2
83,66
13297305 LW 15152
800
270
30x2
84,79
13297312 LW 15162
800
305
30x2
95,59
13297329 LW 15242
900
270
35x2
95,29
13297336 LW 15292
900
305
35x2
107,43
13297343 LW 15192
1000
270
35x2
99,30
13297350 LW 15202
1000
305
35x2
114,63
13297367 LW 15222
1200
270
40x3
121,52
13297374 LW 15232
1200
305
40x3
140,25
13297381 LW 15252
1500
305
50x3
212,08
Preisgruppe: 40GC
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
5
01
Gitterrostliste
01
01
6
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
Garagenroste
01
Garagenrost feuerverzinkt MT 33/33mm
Einfassung T-Profil
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13296612 LW 13010
Ident-Nr.
Werksnr.
190
990
25x2
30,87
13296629 LW 13020
190
1240
25x2
37,25
13296636 LW 13030
240
990
30x2
40,23
13296643 LW 13040
240
1240
30x2
50,52
13296650 LW 13050
290
290
30x2
33,24
13296667 LW 13060
390
390
30x2
35,71
13296674 LW 13070
490
490
30x2
41,16
13425807 LW 13080
590
590
40x2
62,56
Preisgruppe: 40GA
Winkelrahmen für Garagenrost feuerverzinkt
Ident-Nr.
Abmessung mm
Winkel
Preis €
13297671 LW 13510
Werksnr.
200x1000
27x25x2
13,38
13297688 LW 13520
200x1250
27x25x2
16,67
13297695 LW 13530
250x1000
33x25x2
21,40
13297701 LW 13540
250x1250
33x25x2
25,52
13297718 LW 13550
300x300
33x25x2
12,04
13297725 LW 13560
400x400
33x25x2
15,85
13297732 LW 13570
500x500
33x25x2
19,04
13425814 LW 13580
600x600
43x25x2
26,65
Preisgruppe: 40GA
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
7
01
Gitterrostliste
01
01
Baunormroste
Baunormrost feuerverzinkt MT 33/33 mm
Einfassung T-Profil
Ident-Nr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13425876 LW 10010
Werksnr.
340
490
20x2
32,21
13425883 LW 10020
390
590
20x2
34,99
13425890 LW 10170
390
690
20x2
39,10
13425906 LW 10100
390
790
20x2
44,76
13425937 LW 10040
490
790
20x2
46,10
13445737 LW 10110
590
790
20x2
52,89
13425920 LW 10140
390
990
20x2
50,42
13425951 LW 10050
490
990
20x2
57,42
13425968 LW 10060
590
990
20x2
63,49
13425975 LW 10090
590
1190
20x2
75,45
Preisgruppe: 40GA
Baunormrost feruerverzinkt engmaschig MT 33/11 mm
Einfassung T-Profil
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13425982 LW 10012
340
490
20x2
41,88
13425999 LW 10022
390
590
20x2
47,46
13426002 LW 10172
390
690
20x2
58,34
13426019 LW 10102
390
790
20x2
61,53
13426040 LW 10042
490
790
20x2
70,18
13445744 LW 10112
590
790
20x2
85,00
13426033 LW 10142
390
990
20x2
79,85
13426064 LW 10052
490
990
20x2
84,28
13426071 LW 10062
590
990
20x2
95,29
13426088 LW 10092
590
1190
20x2
114,42
Preisgruppe: 40GA
Winkelrahmen für Baunormrost feuerverzinkt
Ident-Nr.
8
Abmessung mm
Winkel
Preis €
13426224 LW 10510
Werksnr.
350x500
23x16x2
12,04
13426231 LW 10520
400x600
23x16x2
13,89
13426248 LW 10670
400x700
23x16x2
16,16
13426255 LW 10600
400x800
23x16x2
16,46
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
Winkelrahmen für Baunormrost feuerverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
01
Abmessung mm
Winkel
Preis €
13426286 LW 10540
500x800
23x16x2
17,60
13444341 LW 10610
600x800
23x16x2
18,93
13426279 LW 10640
400x1000
23x16x2
18,93
13426316 LW 10550
500x1000
23x16x2
20,99
13426323 LW 10560
600x1000
23x16x2
23,87
13426330 LW 10590
600x1200
23x16x2
28,71
Preisgruppe: 40GA
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
9
01
Gitterrostliste
01
01
10
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
11
01
Gitterrostliste
01
01
Pressrostmatten
Press -Ultra-Matten roh MT 33/33 mm
Kurzseiten ohne Einfassung Längsseiten wahlweise besäumt, Unverzinkt
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
13299224 LW 18978
Ident-Nr.
Werksnr.
4000
1200
25x2
431,77
Preis €
15703255
18970
2400
1200
30x2
276,05
15703262 LW 18971
3000
1000
30x2
287,53
13299194 LW 18972
4000
1200
30x2
460,07
13299217 LW 18976
4000
1200
30x3
580,46
15701404
18973
2400
1200
30x3
348,21
15701411
18975
3000
1000
30x3
362,72
15701428 LW 18980
4000
1200
40x2
509,80
15701435
4000
1200
40x3
643,86
18981
Preisgruppe: 40GD
Press-Matten roh MT 33/11 mm
Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten wahlweise besäumt, Unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13299231 LW 18979
4000
1200
25x2
633,45
13299200 LW 18974
4000
1200
30x2
670,08
15701398
18982
2400
1200
30x2
402,19
15701381 LW 18983
3000
1000
30x2
418,95
15701374
2400
1200
30x3
493,20
18984
15701367 LW 18985
3000
1000
30x3
513,77
15701350
3000
1000
40x3
590,94
18986
Preisgruppe: 40GD
Press-Gleitschutz-Matte R12 roh MT 33/33 mm
Trag- und Füllstäbe ausgeklinkt, Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten wahlweise besäumt, Unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
14860935 LW 18902
3000
1000
30x2
363,19
20962906
18903
3000
1000
30x3
448,44
21514883
18904
3000
1000
40x3
552,52
Preisgruppe: 40GD
12
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
Press-Gleitschutz-Matte R11 roh MT 33/11 mm
01
Füllstäbe ausgeklinkt, Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten wahlweise besäumt,
Unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
14860928 LW 7006-0042
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
3000
1000
30x2
Preis €
439,74
15701343
7006-0030
3000
1000
30x3
540,88
14860898
7006-0019
3000
1000
40x3
622,02
Preisgruppe: 40GD
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
13
01
Gitterrostliste
01
01
Schweisspressmatten
Schweißpress-Matte roh MT34/38 mm
Verdrillte Vierkantstäbe, Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten besäumt, unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
13300524
7007-0007
6100
1000
25x2
512,11
Preis €
13300531
7007-0008
6100
1000
25x3
670,01
13300593
7007-0009
6100
1000
30x2
571,60
13300609
7007-0016
3050
1000
30x2
301,15
13300623
7007-0010
6100
1000
30x3
761,05
13300630
7007-0017
3050
1000
30x3
396,10
13300647
7007-0012
6100
1000
40x2
697,85
13300654
7007-0013
6100
1000
40x3
950,56
13300661
7007-0019
3050
1000
40x3
490,71
Preisgruppe: 40GD
Schweißpress-Matte roh MT 34/24 mm
Verdrillte Vierkantstäbe, Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten besäumt, unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
Preis €
13300678
7007-0027
6100
1000
30x2
710,50
13300685
7007-0037
3050
1000
30x2
370,98
13300692
7007-0028
6100
1000
30x3
900,78
Preisgruppe: 40GD
Schweißpress-Gleitschutz-Matte roh MT 34/38 mm
Ausgeklinkte Tragstäbe und verdrillte Vierkantstäbe, Kurzseiten ohne Einfassung, Längsseiten besäumt, ​
unverzinkt
Ident-Nr.
Werksnr.
Länge mm (TS)
Breite mm (FS)
Tragstab mm
13300449
7007-0029
6100
1000
30x3
Preis €
825,92
Preisgruppe: 40GD
14
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
15
01
Gitterrostliste
01
01
Halteklammern
Klemme B für MT 33/33 mm
Bestehend aus Bügeloberteil, Klemmenunterteil, Sechskantschraube M 8x60 und Vierkantmutter M 8
Ausführung
Tragstabdimension
00178525 LW M0531
Ident-Nr.
Werksnr.
feuerverzinkt
bis 40/5 mm
Preis €
2,53
11338499 LW M0531
feuerverzinkt
50/2 bis 60/5 mm
3,60
13026660 LW M0531
Niro 1.4301
bis 40/5 mm
10,52
Preisgruppe: 40GG
Klemme S für MT 33/11 mm
Bestehend aus Flachkopfschraube, Klemmunterteil und Vierkanntmutter M8
Ausführung
Tragstabdimension
10890813 LW M2031
Ident-Nr.
Werksnr.
feuerverzinkt
bis 40/5 mm
3,55
21885211
Niro 1.4301
bis 40/5 mm
12,14
M2031
Preis €
Preisgruppe: 40GG
Klemme B10 für MT 33/11 mm
bestehend aus Bügeloberteil, Innensechskantschraube, Bügelunterteil und Vierkantmutter M 8
Ident-Nr.
Werksnr.
13690502 LW M2331
Ausführung
Tragstabdimension
feuerverzinkt
bis 40/5 mm
Preis €
3,55
Preisgruppe: 40GG
Hilti - Klemme für MT 22-36 mm
Ident-Nr.
Werksnr.
13302733 LW XMGA
Ausführung
Tragstabdimension
feuerverzinkt
bis 40/5 mm
Preis €
5,97
Preisgruppe: 40GG
Doppelkemme B feuerverzinkt
bestehend aus 2 Bügeloberteilen, Klemmenunterteil, 2 Sechskantschrauben M8 x 60 und 2 ​
Vierkantmuttern M8
Ident-Nr.
Maschenweite
Tragstabdimension
11731436 LW M0540
Werksnr.
33/33 mm
bis 40/5 mm
3,30
13026653
33/11 mm
bis 40/5 mm
3,40
M2360
Preis €
Preisgruppe: 40GG
Bügeloberteil lose
Ident-Nr.
Werksnr.
13447502 LW M05310
Ausführung
Maschenweite
feuerverzinkt
33/33 mm
Preis €
0,66
Preisgruppe: 40GG
16
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
17
01
Gitterrostliste
01
01
18
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
19
01
Gitterrostliste
01
01
20
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
21
01
Gitterrostliste
01
01
22
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
23
01
Gitterrostliste
01
01
24
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
25
01
Gitterrostliste
01
01
26
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
27
01
Gitterrostliste
01
01
28
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
29
01
Gitterrostliste
01
01
30
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
31
01
Gitterrostliste
01
01
32
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Gitterrostliste
01
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
33
01
Gitterrostliste
01
01
34
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
Inhaltsverzeichnis
B
L
Baunormrost
8
Baunormrost feruerverzinkt ​
engmaschig MT 33/11 mm
8
Baunormrost feuerverzinkt MT ​
33/33 mm
8
Normtreppenrost R10 mit ​
DIN-Lochung feuerverzinkt MT ​
33/33 mm
4
Baunormroste
8
Normtreppenrost R10 mit ​
Sonderlochung
4
Normtreppenrost R11 mit ​
DIN-Lochung feuerverzinkt ​
engmaschig MT 33/11 mm
5
Normtreppenroste
4
Belastungstabelle
17
Blechprofilroste
23
Bügeloberteil lose
16
D
Doppelkemme B feuerverzinkt
E
Edelstahl-Gitterroste
16
15
G
Leiternsprossenprofile
N
P
30
Press -Ulltra-Matten roh MT ​
33/33 mm
12
Press-Gleitschutz-Matte R11 ​
roh MT 33/11 mm
13
Press-Gleitschutz-Matte R12 ​
roh MT 33/33 mm
12
Garagenrost
7
Garagenrost feuerverzinkt MT ​
33/33mm
7
Press-Matten roh MT 33/11 ​
mm
12
Garagenroste
7
Pressrostmatten
12
31
GFK-Roste
H
Halteklammern
16
Hilti - Klemme für MT 22-36 ​
mm
16
I
Industrienormrost 20, 25, 30/​
2 mm
2
Industrienormrost engmaschig
3
Industrienormrost feuervertinkt ​
engmaschig MT 33/11mm
3
Industrienormrost feuerverzinkt ​
MT 33/33mm TS+FS ​
rutschhemmend
3
Industrienormrost TS+FS ​
rutschhemmend
3
Industrienormroste
2
K
Klemme B für MT 33/33 mm
16
Klemme B10 für MT 33/11 ​
mm
16
Klemme S für MT 33/11 mm
16
S
Schweißpress-Gleitschutz-​
Matte roh MT 34/38 mm
14
Schweißpress-Matte roh MT ​
34/24 mm
14
Schweißpress-Matte roh ​
MT34/38 mm
14
Schweisspressmatten
14
Schweisspressroste
11
Sonderanfertigungen
10
W
Winkelrahmen für ​
Baunormrost feuerverzinkt
8
Winkelrahmen für ​
Garagenrost
7
Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
35
Artikelnummernverzeichnis
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
ID-Nr.
Seite
00178525
16
13298197
4
13299408
2
13425883
8
15701381
12
10890813
16
13298203
4
13299415
2
13425890
8
15701398
12
11338499
16
13298210
4
13299422
2
13425906
8
15701404
12
11731436
16
13298227
4
13299439
2
13425920
8
15701411
12
13026653
16
13298234
4
13299446
2
13425937
8
15701428
12
13026660
16
13298272
4
13299453
2
13425951
8
15701435
12
13296612
7
13298289
4
13299460
2
13425968
8
15703255
12
13296629
7
13298296
4
13299477
2
13425975
8
15703262
12
13296636
7
13298302
4
13299507
2
13425982
8
20962906
12
13296643
7
13298319
4
13299545
2
13425999
8
20963118
2
13296650
7
13298326
4
13299552
2
13426002
8
21080784
3
13296667
7
13298333
4
13299569
3
13426019
8
21080791
3
13296674
7
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4
13299576
3
13426033
8
21081279
3
13297299
5
13298357
4
13299590
3
13426040
8
21447471
3
13297305
5
13298364
4
13299606
3
13426064
8
21453205
2
13297312
5
13298371
4
13299613
3
13426071
8
21453236
2
13297329
5
13298388
4
13299620
3
13426088
8
21453243
2
13297336
5
13298395
4
13299637
3
13426224
8
21453274
2
13297343
5
13298401
4
13299644
3
13426231
8
21453281
2
13297350
5
13299194
12
13299651
3
13426248
8
21453328
2
13297367
5
13299200
12
13299668
3
13426255
8
21453335
2
13297374
5
13299217
12
13300449
14
13426279
9
21453342
2
13297381
5
13299224
12
13300524
14
13426286
9
21453373
3
13297671
7
13299231
12
13300531
14
13426316
9
21453380
3
13297688
7
13299248
2
13300593
14
13426323
9
21453397
3
13297695
7
13299255
2
13300609
14
13426330
9
21453410
3
13297701
7
13299262
2
13300623
14
13444341
9
21453564
3
13297718
7
13299279
2
13300630
14
13445737
8
21453571
3
13297725
7
13299293
2
13300647
14
13445744
8
21453588
2
13297732
7
13299309
2
13300654
14
13447502
16
21453595
2
13298098
4
13299316
2
13300661
14
13690502
16
21453601
2
13298104
4
13299323
2
13300678
14
14860898
13
21453618
2
13298111
4
13299330
2
13300685
14
14860928
13
21453625
2
13298128
4
13299347
2
13300692
14
14860935
12
21453632
2
13298135
4
13299354
2
13302733
16
15701343
13
21505195
2
13298166
4
13299361
2
13425807
7
15701350
12
21514883
12
13298173
4
13299385
2
13425814
7
15701367
12
21885211
16
13298180
4
13299392
2
13425876
8
15701374
12
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Preise exkl. Mwst! Aktualisierungen und Preisänderungen vorbehalten!
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN („AGB“)
der
Carl Steiner Handwerks und Industriebedarf GmbH & Co KG, mit dem Sitz in A-5101 Bergheim, Handelszentrum 4, FN 253251d
(Fassung Juli 2008)
1. Begriffsdefinitionen
Für die gegenständlichen AGB und die sonstigen vertraglichen Grundlagen
gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1. „Kunde“ ist unser Vertragspartner.
1.1. „Unternehmer“ ist jeder Kunde, für den das Geschäft zum Betrieb seines
Unternehmens gehört (§ 1 Konsumentenschutzgesetz/KSchG).
1.2. „Verbraucher“ ist jeder Kunde, der nicht Unternehmer ist (§ 1 KSchG).
1.3. „Unternehmergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft von uns mit einem Unternehmer.
1.4. „Verbrauchergeschäft“ ist jedes Rechtsgeschäft von uns mit einem Verbraucher. Die kursiv gedruckten Passagen gelten nur für Unternehmergeschäfte, nicht für Verbrauchergeschäfte!
2. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen
2.1. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle unsere Angebote, Aufträge, Rechtsgeschäfte und sonstigen wie immer gearteten Leistungen.
2.2. Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell
auf sie verwiesen wird. Gegen von diesen AGB abweichende Bedingungen
(insbesondere AGB) des Kunden erheben wir bereits jetzt Widerspruch. Die
Erbringung einer Lieferung oder Leistung durch uns gilt jedenfalls nicht als
Unterwerfung unter abweichende Bedingungen des Kunden, und zwar auch
dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender
Bedingungen des Kunden sind und keinen Vorbehalt dagegen äußern.
2.3. Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte mit dem Kunden (z.B. Zusatzaufträge), auch wenn deren Geltung
nicht jeweils nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4. Für die Errichtung, Instandhaltung und Montage von Anlagen und Anlagenkomponenten gelten zusätzlich die Montagebedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs in der jeweils aktuellen Fassung. Diese Bedingungen können unter http://www. steiner-hwi.at/
kontakt/impressum abgerufen oder bei uns angefordert werden.
2.5. Für die Lieferung von Betonstahl (Betonstabstahl und Betonstahlmatten)
und Zubehör (Abstandhalter, Bindedraht, usw.), in bearbeitetem und unbearbeitetem Zustand gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und
Zahlungsbedingungen unsere Zusatzbedingungen für die Lieferung von Betonstahl und Zubehör. Diese Bedingungen können unter http://www.steinerhwi.at/kontakt/impressum abgerufen oder bei uns angefordert werden.
2.6. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind; Montagebedingungen des Fachverbandes
der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs bzw. unsere Zusatzbedingungen für die Lieferung von Betonstahl und Zubehör; unsere AGB; gesetzliche Normen.
2.7. Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten für Unternehmerund
Verbrauchergeschäfte, soweit im Einzelnen - insbesondere durch Kursivdruck und ausdrückliche Bezugnahme auf „Unternehmer(geschäfte)“ oder
„Verbraucher(geschäfte)“ - nicht Gegenteiliges vermerkt ist.
3. Angebot, Bestellung, Vertragsabschluß, Auftrag
3.1. Sämtliche unsere Angebote sind freibleibend, ohne Bindungswirkung
und lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen.
Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote an uns zum Vertragsabschluss. Bestellungen des Kunden sind für den Kunden ab Zugang bei uns
verbindlich; Zugang bei unseren Mitarbeitern, insbesondere Außendienstmitarbeitern (Vertretern), ist hierfür ausreichend.
3.2. Wir können das Angebot des Kunden nach eigener Wahl durch unmittelbare –im Falle eines Streckengeschäftes auch durch mittelbare - Zusendung
der Ware oder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen; hierdurch kommt der Auftrag zustande. Alle sonstigen, auch später
getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam. Dies gilt insbesondere für gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Kunden an die von uns zu erbringende(n)
Leistung(en) bzw. sonstige Zusatzleistungen und –Lieferungen. Nachträgliche
Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Kunden – nur im
Ausnahmefall und gegen entsprechenden separaten Kostenersatz durchgeführt werden.
3.3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns die Annahme bzw.
Durchführung der Bestellung – insbesondere nach Maßgabe der vorhandenen Liefermöglichkeiten - vorbehalten müssen. Wir behalten uns zudem vor,
Bestellungen des Kunden (insbesondere auch nach Zugang bei uns) abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, und zwar insbesondere dann, wenn offene
Rechnungen aus anderen Bestellungen des Kunden bestehen. Dem Kunden
erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche.
3.4. Unsere Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung
durch unsere(n) eigenen Lieferanten, im Falle eines Streckengeschäftes unter
dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit des Produzenten bzw. Lieferanten.
3.5. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, sofern von uns nicht gegenüber dem
Unternehmer offen gelegte Spezialvollmachten erteilt wurden.
3.6. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.
4. Preise
4.1. Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich,
sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist in Euro (€), gegenüber Unternehmern exclusive, gegenüber Verbrauchern inclusive Umsatzsteuer. Kostenvoranschläge werden, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird,
ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit erstellt.
4.2. Alle von uns einem Verbraucher genannten oder mit diesem vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
4.3. Gegenüber einem Unternehmer berechtigen uns allfällige Änderungen
von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen
oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen
Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend zu erhöhen. Dem Unternehmer
steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung
des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu.
4.4. Sämtliche Preise verstehen sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen; Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen
werden dem Unternehmer gesondert in Rechnung gestellt.
4.5. Vom Auftrag nicht umfasste Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-,
Reparatur- und/oder Installationsarbeiten außerhalb der Gewährleistung
oder unserer Haftung werden gesondert verrechnet.
4.6. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind
nicht verpflichtet, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen.
4.7. Wir behalten uns für jeden Einzelfall vor, die Versandart und den Versender auszuwählen bzw. zu wechseln.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, ist die Rechnung ist
sofort nach Erhalt ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.
5.2. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur
Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5.3. Zahlungen an unsere Angestellten oder sonstigen Vertreter die nicht
ausdrücklich schriftlich zum Inkasso ausgewiesen sind, wirken nicht schuldbefreiend.
5.4. Nach Fälligkeit ist der Kunde verschuldensunabhängig verpflichtet, jährliche Verzugszinsen in der Höhe von 8 % (acht Prozentpunkte) über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu bezahlen;
maßgebend ist dabei der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines
Halbjahres gilt.
5.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungsund Lieferungsverpflichtungen entbunden und dazu berechtigt, noch ausste
hende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder Vorauszahlungen
bzw. Sicherstellungen zu fordern. Der Kunde hat darüber hinaus die uns
entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern eine Mahnung durch uns erfolgt,
verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,00
zu bezahlen.Die Geltendmachung eines nachgewiesenen darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Mit Zahlungsverzug treten
auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
7.3. Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich
abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigener Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort
zu berechnen. Bei Abschluss mit fortlaufender Auslieferung sind Abrufe und
Sorteneinteilung an uns für ungefähr gleiche Monatsmengen anzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach beliebigem Ermessen
selbst vorzunehmen. Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht
verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu dem bei Abruf bzw. Lieferung
gültigen Preis berechnen.
5.6. Bei Zahlung mittels Scheck, Wechsel, Bank- oder Kundenkarten wird
unsere Forderung erst mit deren Einlösung getilgt. Solche Zahlungsarten sind
nur dann zulässig, sofern sie ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Diskontund Bankspesen trägt in jedem Fall der Kunde, wobei diese Kosten stets
sofort in bar fällig sind.
7.4. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns unter Anrechnung einer Lagergebühr von 0,1 % des
Brutto-Rechnungsbetrages pro angefangenem Tag einzulagern und auf der
Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden
bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen.
5.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen,
sofern die Forderungen nicht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen oder die Forderungen nicht von uns ausdrücklich
schriftliche anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Bei Unternehmergeschäften gilt dieses Aufrechnungsverbot auch im Falle unserer
Zahlungsunfähigkeit.
5.8. Unser Kunde ermächtigt uns zur Aufrechnung unserer Forderungen gegenüber seinen Forderungen auch gegenüber uns nahestehenden Unternehmen (abrufbar unter http://www.steiner-hwi.at/kontakt/impressum). Das gilt
auch, wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen unterschiedlich fällig
sind oder die eine auf Barzahlung, die andere auf Zahlung von Akzepten
oder Kundenwechseln lautet.
7.5. Die Zurücknahme gelieferter Ware bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Rücknahme erfolgt darüber hinaus nur im Zustand der Anlieferung
und bei frachtfreier Zusendung. Zurückgenommene Waren werden abzüglich uns entstehender anteiliger Lager- und Verwaltungskosten, mindestens
aber abzüglich 15 % des Rechnungsbetrages, gutgeschrieben.
7.6. Änderungen der Lieferung und Leistung bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
6. Liefertermine, Lieferfristen
7.7. Die Versicherung der Ware erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag und
auf Rechnung des Kunden. Der Kunde hat Ansprüche aus einer Versicherung,
insbesondere im Zusammenhang mit allfälligen Transportschäden, gegenüber dem Versicherer selbst geltend zu machen; wir übernehmen hierfür insbesondere für versicherte Schäden und die rechtzeitige sowie ordnungsgemäße Geltendmachung von Versicherungsansprüchen bzw. die Erfüllung
von Pflichten sowie Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag - keine
wie immer geartete Haftung, auch dann nicht, wenn wir die Versicherung
für den Kunden abgeschlossen oder den Kunden in diesem Zusammenhang
sonst unterstützt haben.
6.1. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber
nicht verbindlich. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder
-fristen zwischen uns und dem Kunden bedarf der Schriftform.
7.8. Unabhängig von jeder Vereinbarung über den Ort der Lieferung und die
Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort der Sitz unseres
Unternehmens (siehe Kopfzeile) vereinbart.
6.2. Lieferfristen beginnen nicht, bevor der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die zur Ausführung der Bestellung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
7.9. Beim Export der gekauften Ware ist der Kunde allein verpflichtet, für
die notwendigen Export- bzw. Zollbewilligungen und dergleichen auf seine
eigenen Kosten zu sorgen. Wir erteilen keine wie immer geartete Garantie
für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren.
6.3. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk rechtzeitig
verlassen hat oder – bei Abholung durch den Kunden – die Lieferung versandbereit ist und dem Kunden dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
7.10. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch schlechte Vermögensverhältnisse unseres Kunden gefährdet ist,
die uns zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt sein mussten, stehen
uns die Rechte aus § 1052 ABGB (Unsicherheitseinrede) zu, insbesonders
sind wir berechtigt, die Ware zurückzuhalten. Wir sind auch berechtigt, die
Ware gegebenenfalls wieder abzuholen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten. Die Zurückhaltung bzw. Zurücknahme der
Lieferung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherstellung durch unseren
Kunden, können wir vom Vertrag zurücktreten und sind zur Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Wir sind auch berechtigt, alle
auch nicht fällige Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit
dem Kunden fällig zu stellen. Die Unsicherheitseinrede erstreckt sich auch
auf alle weiteren noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden. 7.11. Die Regelung gemäß Punkt
7.10. gilt auch für den Fall, dass eine allenfalls von uns beauftragte Kreditversicherung eine Übernahme des Geschäftsfalles aus Bonitätsgründen des
Kunden ablehnt.
5.9. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Exportund
Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, ansonsten
der Kunde verpflichtet ist, allfällige Umsatzsteuer zu bezahlen.
6.4. Lieferfristen verlängern bzw. verschieben sich um alle Verzögerungen,
die durch den Kunden, Lieferanten, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt und anderer Umstände, die durch uns nicht zu vertreten sind, verursacht
werden um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden
Schadenersatzansprüchen darüber hinaus, wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn trotz üblicher
und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann.
Höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich,
welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B.
währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderungen der Verkehrswege
und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Lieferverzögerungen berechtigen den Unternehmer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen.
7. Ausführung der Lieferung, Gefahrtragung,
Sicherheitsleistung
7.1. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist
durch uns zu vertreten..
7.2. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns an den Kunden,
spätestens jedoch mit Abgang der Lieferung aus unserem Lager, im Falle
direkter Lieferung ab Lager/Werk unseres Lieferanten, geht die Preisund Leistungsgefahr auf den Kunden unabhängig einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung über. Dies gilt auch bei Teillieferung. Bei
Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle
des Annahmeverzuges ab dem Tag des Verzuges auf den Kunden über.
8. Eigenschaft, Masse, Gewicht
8.1. Eigenschaft und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss
geltenden ÖNORMEN oder Werkstoffblättern. Bestehen solche nicht, gelten
die entsprechenden Euro-Normen, mangels solcher die Handelsbräuche. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfzeugnisse
sowie Angaben zu Eigenschaften, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit,
sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und
GS.
8.2. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der vereinbarten Menge
sind zulässig.
8.3. Für die Gewichte ist die von uns - bei Streckengeschäften die von unserem Lieferanten - vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichts
nachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Soweit rechtlich zulässig,
können Gewichte ohne Wägung nach Norm ermittelt werden. Unberührt bleiben die im Stahlhandel der Republik Österreich üblichen Zu- und Abschläge
(Handelsgewichte). In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen etc. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Sofern
nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt das Gesamtgewicht
der Sendung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten
werden verhältnismäßig auf diese verteilt.
9. Gewährleistung, Schadenersatz
9.1. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung
der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
9.2. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen bei Unternehmergeschäften - ist unzulässig.
9.3. Bei Nachlieferungen übernehmen wir für die exakte Übereinstimmung
mit der Erstlieferung keine Gewähr.
9.4. Instruktionen, die in Prospekten, Gebrauchsanweisungen oder sonstigen Produktinformationen gegeben werden, sind, um allfällige Schäden zu
vermeiden, vom Kunden strikt zu befolgen. Von einer über die definierten
Anwendungsbereiche hinausgehenden Anwendung wird ausdrücklich gewarnt.
9.5. Sofern wir ausdrücklich Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei
sachgemäßer Verwendung der Waren, insbesondere fachgerechter Installierung, Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind
Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen, welche
durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten ausschließlich deren Garantiebedingungen.
ranten zustehenden Gewährleistungsansprüche. Wir leisten bei den von uns
gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für
diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für
darüber hinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen - wie
z.B. Werbung und in den der Produkten beigefügten Angaben – enthaltenen
Eigenschaften leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von
uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
9.15. Bei Anlagen, Ersatzteilen und Geräten berechtigen nur solche Mängel die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, welche die Funktionsfähigkeit und nicht bloß das äußere Erscheinungsbild betreffen. Eine
allfällige Gewährleistungspflicht bezieht sich ausnahmslos auf die defekten
Geräteteile, nicht jedoch auf die für die Mängelbehebung benötigte Arbeitszeit und die Fahrtkosten.
9.16. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung
erfüllen.
9.17. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
oder dergleichen -ausgenommen reine Geldforderungen - ist unzulässig. Bei
Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Unternehmer entfallen uns
gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
9.18. Uns trifft keinerlei Prüf- und/oder Warnpflicht bezüglich der vom Unternehmer beigestellten Materialien, Daten und Druckvorrichtungen. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern die Richtigkeit der gespeicherten
Daten von uns nicht überprüft. Wir übernehmen keine wie immer geartete
Haftung für direkte und indirekte Schäden, welche durch Fehler solcher Daten und Materialien verursacht werden.
9.19. Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung
herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden
Regress, insbesondere im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen.
9.6. Für unserem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte
Schäden haften wir im Höchstmaß des bei uns bestellten Auftragswertes und
nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden oder bei
Vorsatz und groben Verschulden der für uns tätigen Erfüllungsgehilfen, ausgenommen Personenschäden, für welche wir bereits bei leichter Fahrlässigkeit
und bei Verbrauchern unbeschränkt haften. Der Ersatz von Folgeschäden,
reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
9.20. Bringt der Unternehmer die von uns gelieferte Ware außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
auszuschließen, sofern dies nach dem zwischen ihm und dem Abnehmer
anzuwendenden oder vereinbarten Recht möglich ist. In diesem Falle oder
bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Unternehmer verpflichtet
9.7. Bei einem Streckengeschäft übernehmen wir keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des direkten Leistungserbringers (Produzent/ Lieferant). Der
direkte Leistungserbringer gilt nicht als unser Erfüllungsgehilfe.
10. Eigentumsvorbehalt
9.8. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Schadenersatzansprüche verjähren bei Unternehmergeschäften in einem
Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
9.9. Mängelrügen sind vom Unternehmer unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen drei Tagen ab Lieferung und noch vor einer
Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/
oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.10. Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung
nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen, sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen drei
Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/ oder Irrtumsanfechtung
schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung
der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
9.11. Darüber hinaus gehende Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung)
müssen vom Unternehmer binnen drei Tagen ab Empfang der Lieferung und
noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden. Anderenfalls
gilt die Ware als genehmigt und kann von uns nicht zurückgenommen oder
umgetauscht werden.
9.12. Unsere Beratung, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich
und befreit den Unternehmer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte
auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck.
9.13. Der Unternehmer hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware
im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen, die Rechtsvermutung des § 924
ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.14. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen
haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns gegen den Liefe-
10.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des
Entgeltes, nicht auf.
10.2. Zur Weiterveäußerung eines unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Kaufgegenstandes ist ausschließlich der Unternehmer berechtigt, zu dessen
ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen
Kaufgegenstand gehört. Dieser Unternehmer ist jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, befugt.
10.3. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe
unseres Miteigentumsanteiles - zur Sicherung und Befriedigung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name
und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem
Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern
die Abtretung dieser Forderung an uns in geeigneter Weise ersichtlich zu
machen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Abnehmer des Kunden von der
Zession zu verständigen.
10.4. Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte
zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits
jetzt bis zur Höhe der bei uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung
dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; wir weisen den
Kunden bereits jetzt an, diese Beträge gesondert zu verwahren und für uns
innezuhaben.
10.5. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung
des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
10.6. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung
entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
unserer Ware mit anderen Materialien erwerben wir Miteigentum an den
dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
10.7. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine
Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit
Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt,
sofort die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem
Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder
den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die
angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
11. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberecht
11.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit)
enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse nachweislich, unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu
geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, falls sie an die uns zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den
Zugang seiner Änderungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen.
11.3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso
wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer
gearteten Rechte, wie z. Bsp. Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
12. Anwendbares Recht
12.1. Auf sämtliche, insbesondere der vertraglichen (Liefer-)Vereinbarung und
diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte, ist ausschließlich österreichisches
materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf
die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische
Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich
geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht - vor, so
sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
12.2. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchergeschäften nur insoweit, als nicht
der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand
13.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist
der Sitz unseres Unternehmens (siehe Kopfzeile).
13.2. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem
Rechtsgeschäft resultierende Streitigkeiten wird das für den Sitz unserer Gesellschaft (siehe Kopfzeile) sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmer nach eigener Wahl auch
bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des
Kunden.
13.3. Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/ oder die
Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung entstehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Übersichtlichkeit und der Gliederung; sie dürfen nicht zu deren
Auslegung herangezogen werden.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger
vertraglicher Vereinbarungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB bzw. der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unberührt.
Die Vertragspartner werden eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.