Verkaufsbedingungen für das Produkt „Satisfyer“
§ 1 Hinweis des Verkäufers
Die Parteien sind sich einig darüber, dass sie keinerlei wie auch immer
geartete gesellschaftsrechtliche Zusammenarbeit anstreben. Des Weiteren
begründet die Vereinbarung kein Handelsvertreterverhältnis. Das gilt selbst
dann, wenn handelsrechtliche Ansprüche objektiv erfüllt sein könnten. Insbesondere Ansprüche aus § 89 b HGB werden daher noch einmal ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 2 Geltungsbereich der Verkaufsbedingungen
(1)
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3)
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB).
(4)
Die Verkaufsbedingungen gelten nur für das Produkt „Satisfyer“.
§ 3 Angebot, Angebotsunterlagen, Abrufbarkeit und Speicherung
der Verkaufsbedingungen
(1)
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns annehmen. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung per
E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes
dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns
eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt durch die Zusendung einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Bitte prüfen Sie daher
die Angaben in Ihrer Bestellung genau im Hinblick auf die Anzahl der zu
bestellenden Waren und korrigieren diese ggf. vor der Absendung.
(2)
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen
Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an
Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3)
Die Verkaufsbedingungen sind unter satisfyer.com/terms abrufbar und werden dem Kunden bei Angebotsannahme per E-Mail übermittelt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt folgendes
Wir liefern zu dem gemäß Auftragsbestätigung festgelegten Preis an das
Lager des Kunden. Der in der Auftragsbestätigung genannte Verkaufspreis
versteht sich inklusive Standardverpackung. Frachtkosten inkl. Luftfrachtkosten
tragen wir. Sollte eine Verzollung der Waren erforderlich sein, werden die
Kosten und Zollgebühren durch den Kunden übernommen.
(2)
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(3)
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (inklusive Umsatzsteuer, ohne Abzug) mindestens 10 Werktage
vor dem vereinbarten und/oder durch uns vorgegebenen Tag der Versendung per Luftfracht zur Zahlung fällig. Werktage sind dabei montags bis
freitags, ausgenommen kirchliche und gesetzliche Feiertage an unserem
Unternehmenssitz.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, gesetzliche
Verzugszinsen zu fordern. Dem Kunden ist es jederzeit möglich, nachzuweisen, dass die Verzugszinsen im Einzelfall niedriger waren. Dann ist der Kunde
auch nur zur Zahlung des niedrigeren Betrages verpflichtet.
(5)
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung, Mindestbestellmenge, Liefervorbehalt und Lieferverzug
(1)
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Der
Kunde ist ferner verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen beizubringen,
die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(2)
Die Fristen für uns zur Lieferung verlängern sich in folgenden Fällen und deren
Eintritt angemessen:
(a)
höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
(b)
Angriffe Dritter auf unser IT-System (z.B. Viren, Trojaner, DDos-Attacken),
soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt
erfolgten,
(c )
Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen
anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu
vertreten sind, oder
(d)
nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung an uns.
(3)
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so
kann der Kunde seine Warenbestellung stornieren und hat einen Anspruch
auf Rückzahlung der bereits an uns geleisteten Zahlung. Die Rückzahlung
erfolgt binnen einer Frist von 15 Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche und/oder kirchliche Feiertage an unserem Unternehmenssitz) auf die Bankverbindung des Kunden, die er bei der Bestellung bei uns
angegeben hat und/oder die uns aus vorangegangen Warenbestellungen
des Kunden bekannt ist.
Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine
wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung,
die jedoch im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils
vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(4)
Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche statt der Leistung
stehen in Höhe des vorhersehbaren Schadens dem Kunden nur zu, wenn der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen
Pflichtverletzung beruht; im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50%
des eingetretenen Schadens begrenzt.
(5)
Die Haftungsbegrenzungen gemäß § 5 Abs. (3) und § 5 Abs. (4) gelten
nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
(6)
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(7)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in
Annahmeverzug gerät.
(8)
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir
für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des
Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%,
dem Kunden berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten
bleiben dem Kund und uns unbenommen.
(9)
Die Mindestbestellmenge pro Bestellung sind 800 Stück.
§ 6 Gefahrenübergang und Entgegennahme der Waren
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung an
das Lager des Kunden vereinbart. Versand und Transport erfolgen stets auf
Gefahr des Kunden.
(2)
Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher
Mängel nicht verweigern.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1)
Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2)
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach
einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Uns ist durch den Kunden Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer
angemessenen Frist zu gewähren.
(3)
Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
(4)
Soweit sich nachstehend (§ 7 Abs. 5 und § 7 Abs. 6) nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(5)
Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der
Kunde wegen des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit der
Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
(6)
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß
§ 7 Abs. (4) ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Pflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und
auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
(7)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(8)
Mängelrügen des Kunden haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.
(9)
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des
Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern
keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden
gegen uns gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner § 7 Abs. (2) entsprechend.
§ 8 Gesamthaftung
(1)
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Abs. (4) bis §
7Abs. (6) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
(2)
Die Regelung gemäß § 8 Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz. Sie gilt auch nicht, wenn wir für einen Körper- oder
Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften.
(3)
Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß § 7 Abs. (6) bei Ansprüchen
aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt.
Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir selbst bis zur Höhe
der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
(4)
Die Regelung gemäß § 8 Abs. (1) gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
(5)
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf
eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
(1)
Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im
Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten
Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen
der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften
wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in § 7 Abs. (7) bestimmten Frist
wie folgt:
a.)
Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffenden
Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das
Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
b.) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach § 7.
c.)
Die vorstehend in § 10 Abs. (1) Ziffern a.) und b.) genannten Verpflichtungen bestehen für uns nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend
gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung
nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus
Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein
Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
(2)
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
(3)
Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht
voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung
vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht uns gelieferten Produkten
oder Werbematerial eingesetzt wird.
(4)
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in § 10 Abs. (1) Ziffer
a.) geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen des §7
Abs.(2), und Abs.(9) entsprechend.
(5)
Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des § 7 entsprechend.
(6)
Weitergehende oder andere als die in § 10 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels
sind ausgeschlossen.
§ 11 Nutzung von Marken, Werbung mit Marken, Werbematerial
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die geschützten Kenneichen (z.B. Unternehmenskennzeichen, eingetragene Marken, Internet-Domains) im Rahmen der
Bewerbung der Produkte so einzusetzen, dass dadurch weder die geschützten Kennzeichen beeinträchtigt werden, noch geschützte Kennzeichen Dritter
beeinträchtigt werden.
(2)
Der Kunde kann für die Bewerbung der Waren (z.B. Onlinewerbung, Printwerbung, Radiowerbung, Fernsehwerbung, Auftritte auf Verkaufsmessen,
Verkauf im stationären Handel) die durch uns zur Verfügung gestellten
Werbematerialien einsetzen. Eigene Werbematerialien und Werbung (z.B.
Onlinewerbung, Printwerbung, Radiowerbung, Fernsehwerbung, Auftritte auf
Verkaufsmessen, Verkauf im stationären Handel) ist mit uns hinsichtlich der
Darstellung der Produkte vorab abzustimmen. Der Kunde ist für die rechtskonforme Darstellung und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen,
Verordnungen und Gesetze in dem Land seines Unternehmenssitzes und/
oder Verkaufsgebietes selbst verantwortlich, Wir übernehmen für die Werbemaßnahmen des Kunden keine Haftung. Im Falle der Inanspruchnahme des
Kunden stellt dieser uns von jeglichen Ansprüchen frei.
(3)
Wir stellen dem Kunden für die Bewerbung Werbematerial zur Verfügung.
Der Kunden muss diese vor dem Einsatz für Zwecke der Werbung auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen und Gesetze in
dem Land seines Unternehmenssitzes und/oder Verkaufsgebietes prüfen. Wir
übernehmen für die Inhalte des Werbematerials keine Haftung dafür, dass
diese mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen und Gesetze
in dem Land des Unternehmenssitzes des Kunden übereinstimmen. Im Falle
der Inanspruchnahme des Kunden stellt dieser uns von jeglichen Ansprüchen
frei.
§ 12Urheberrechte an Produktbildern und Textens, Nutzung von
Produktbildern und Texten
(1)
Wir räumen dem Kunden zur Bewerbung der Produkte das einfache,
nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an Produktbildern und Texten zur Verwendung des Wiederverkaufs der Produkte (B2B und B2C) und für die
Bewerbung für den Wiederverkauf. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte (Dritte sind
natürliche und/oder juristische Personen, die nicht Vertragspartner geworden
sind; dies gilt auch für Dritte, die mit dem Kunden in einem Konzern und/
oder anderweitig gesellschaftsrechtlich und/oder handelsrechtlich verbunden sind) zu übertragen. Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte
bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch uns.
(2)
Nutzungsrechte im Sinne des § 12 Abs. (1) sind folgende:
•Vervielfältigungsrecht
•Verbreitungsrecht
•Ausstellungsrecht
•Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
•Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
•Senderecht
(3)
Veränderungen der zur Verfügung gestellten Produktbilder durch Fotobearbeitung, Fotomontage oder durch sonstige elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch uns zulässig.
(4)
Die in § 12 Abs. (1) benannten Werke werden durch uns zum Download zur
Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich beim Download dazu, dass
er auf unsere Anforderung hin Produktbilder und Texte austauschen muss.
Erfolgt der Austausch trotz eines ausdrücklichen Hinweis durch uns durch
den Kunden nicht, so übernehmen wir keine weitere Haftung für die weitere
Verwendung durch den Kunden. Sollte der Kunde durch Dritte wegen der
Verwendung der Produktbilder oder Texte in Anspruch genommen werden,
so haften wir nach dem erteilten Hinweis und der Nicht-Reaktion durch den
Kunden nicht für Ansprüche jeglicher Art, die durch Dritte geltend gemacht
werden. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Datenschutz
(1)
Kundendaten, die personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sind, werden durch uns nur zur Vertragsabwicklung
mit dem Kunden verwendet. Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Kunden
werden die Daten nicht über diesen Zweck hinaus gespeichert.
(2)
Weiteres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter www.satisfyer.com
§ 14 Anwendbares Recht und Vertragssprache
(1)
Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht
unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie sonstiger, auch künftiger
zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen auch nach ihrer
Übernahme in das deutsche Recht.
(2)
Vertragssprache ist deutsch.
§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1)
Sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist,
ist unser Geschäftssitz, also Bielefeld, Deutschland, Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
(2)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für
Neben-und Zusatzabreden.
(2)
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und
dieser Verkaufsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch
die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.