Marktgemeinde Gnas Abteilung Bauamt Sachbearbeiter: Hermann Gießauf Telefon: Telefax: E-Mail: 03151/2260-22 03151/2260-10 [email protected] Parteienverkehr: Montag-Freitag: 08.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag-Freitag: 14.00 bis 17.00 Uhr Gnas, am 05.04.2016 Zahl: ABT2/131000/Hir5/2016-Kun Betreff: Pollhammer Bernhard, 8342 Gnas, Hirsdorf 5, Neubau eines Hühnerstalles für 5000 Legehennen, Bauverhandlung, Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung; Mit der Eingabe vom 12.02.2016, ha. eingelangt am 18.02.2016, hat Herr Pollhammer Bernhard, wohnhaft in 8342 Gnas, Hirsdorf 5, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkisches Baugesetzes 1995 (in Folge kurz auch als „BauG“ bezeichnet), LGBl. Nr. 59/1995, in der derzeit geltenden Fassung, um die Erteilung der Baubewilligung für den Neubau eines Hühnerstalles für 5000 Legehennen auf dem Grundstück Nr. 173 in der Katastralgemeinde 62122 Hirsdorf angesucht. Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 24 ff BauG, die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für Dienstag, den 26. April 2016 mit dem Zusammentritt an Ort und Stelle um 08.00 Uhr angeordnet. Verhandlungsleiter: Bürgermeister Meixner Gerhard Hinweise: Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstige Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden in der Marktgemeinde Gnas zur allgemeinen Einsicht auf. Marktgemeinde Gnas Gnas 46, 8342 Gnas Bezirk Südoststeiermark www.gnas.gv.at, [email protected] DVR: 0670774, UID: ATU69184526 IBAN: AT66 3849 7000 0306 2262 Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Gnas und zusätzlich auch durch Veröffentlichung auf der Webseite der Marktgemeinde Gnas unter www.gnas.gv.at kundgemacht wurde. Ergeht jeweils gegen Zustellnachweis gleichlautend an: 1) Pollhammer Bernhard, 8342 Gnas, Hirsdorf 5 2) Pollhammer Franz, 8342 Gnas, Hirsdorf 5 3) Haubentrath August, 8342 Gnas, Hirsdorf 32 4) Krachler Angelika, 8342 Gnas, Hirsdorf 4 5) Marktgemeinde Gnas, 8342 Gnas, Gnas 46 6) Niederl Alexander, 8342 Gnas, Obergiem 19 7) Unger Helmut, 8342 Gnas, Hirsdorf 4 8) Weiß Angela, 8342 Gnas, Hirsdorf 7 9) Weiß Franz, 8342 Gnas, Hirsdorf 7 10) Puchleitner Karl BauGesmbH., 8330 Feldbach, Mühldorf 176 11) Ing. Trummer Johann, 8083 St. Stefan im Rosental, Feldbacherstraße 25 12) RKM Kagerbauer Helmut, 8342 Gnas, Gnas 152 Kundmachungsvermerk: Angeschlagen am: Abgenommen am: Unterschrift: Der Bürgermeister: (Gerhard Meixner) Gnas 46, 8342 Gnas Bezirk Südoststeiermark www.gnas.gv.at, [email protected] DVR: 0670774, UID: ATU0000000000 IBAN: AT66 3849 7000 0306 2262
© Copyright 2024 ExpyDoc