Bauverhandlung_Kundmachung_Pollhammer_Hirsdorf ()

Marktgemeinde Gnas
Abteilung Bauamt
Sachbearbeiter:
Hermann Gießauf
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
03151/2260-22
03151/2260-10
[email protected]
Parteienverkehr:
Montag-Freitag:
08.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag-Freitag: 14.00 bis 17.00 Uhr
Gnas, am 05.04.2016
Zahl:
ABT2/131000/Hir5/2016-Kun
Betreff:
Pollhammer Bernhard, 8342 Gnas, Hirsdorf 5,
Neubau eines Hühnerstalles für 5000 Legehennen, Bauverhandlung,
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung;
Mit der Eingabe vom 12.02.2016, ha. eingelangt am 18.02.2016, hat Herr Pollhammer Bernhard, wohnhaft
in 8342 Gnas, Hirsdorf 5, gemäß § 22 Abs. 1 des Steiermärkisches Baugesetzes 1995 (in Folge kurz auch als
„BauG“ bezeichnet), LGBl. Nr. 59/1995, in der derzeit geltenden Fassung, um die Erteilung der
Baubewilligung für den Neubau eines Hühnerstalles für 5000 Legehennen auf dem Grundstück Nr. 173 in
der Katastralgemeinde 62122 Hirsdorf angesucht.
Hierüber werden im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991, BGBl. Nr. 51, in der geltenden Fassung, in Verbindung
mit den §§ 24 ff BauG, die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für Dienstag, den 26. April 2016 mit
dem Zusammentritt an Ort und Stelle um 08.00 Uhr angeordnet.
Verhandlungsleiter: Bürgermeister Meixner Gerhard
Hinweise:
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der
Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1
BauG (subjektiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen
finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen
ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit
den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der
mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen
können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstige Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen,
bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen liegen bis zum Tag vor der Bauverhandlung während der
Amtsstunden in der Marktgemeinde Gnas zur allgemeinen Einsicht auf.
Marktgemeinde Gnas
Gnas 46, 8342 Gnas
Bezirk Südoststeiermark
www.gnas.gv.at, [email protected]
DVR: 0670774, UID: ATU69184526
IBAN: AT66 3849 7000 0306 2262
Bei der Errichtung von Neubauten sollte der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abgesteckt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen
Verständigung der bekannten Beteiligten – auch durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Gnas
und zusätzlich auch durch Veröffentlichung auf der Webseite der Marktgemeinde Gnas unter
www.gnas.gv.at kundgemacht wurde.
Ergeht jeweils gegen Zustellnachweis gleichlautend an:
1) Pollhammer Bernhard, 8342 Gnas, Hirsdorf 5
2) Pollhammer Franz, 8342 Gnas, Hirsdorf 5
3) Haubentrath August, 8342 Gnas, Hirsdorf 32
4) Krachler Angelika, 8342 Gnas, Hirsdorf 4
5) Marktgemeinde Gnas, 8342 Gnas, Gnas 46
6) Niederl Alexander, 8342 Gnas, Obergiem 19
7) Unger Helmut, 8342 Gnas, Hirsdorf 4
8) Weiß Angela, 8342 Gnas, Hirsdorf 7
9) Weiß Franz, 8342 Gnas, Hirsdorf 7
10) Puchleitner Karl BauGesmbH., 8330 Feldbach, Mühldorf 176
11) Ing. Trummer Johann, 8083 St. Stefan im Rosental, Feldbacherstraße 25
12) RKM Kagerbauer Helmut, 8342 Gnas, Gnas 152
Kundmachungsvermerk:
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Unterschrift:
Der Bürgermeister:
(Gerhard Meixner)
Gnas 46, 8342 Gnas
Bezirk Südoststeiermark
www.gnas.gv.at, [email protected]
DVR: 0670774, UID: ATU0000000000
IBAN: AT66 3849 7000 0306 2262