Genossenschaft Rehbühl Einladung zur 54. Generalversammlung Mittwoch, 18. Mai 2016, 19.00 Uhr In der Aula der Berufswahlschule Uster (BWS), Rehbühlstrasse 2, 8610 Uster. Auf dem Areal der Berufswahlschule hat es keine Parkplätze, aber bei der Reithalle bestehen Parkmöglichkeiten. Die Bushaltestelle Reithalle (Bus 812, 827 und 830) ist nur wenige Schritte von der BWS entfernt. Traktanden: 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der 53. GV vom 20. Mai 2015 3. Jahresbericht 2015 4. Jahresrechnung 2015 – Bilanz und Erfolgsrechnung 5. Verwendung des Bilanzgewinns 6. Entlastung der Organe 7. Fusion mit der Genossenschaft Sonnental (Absorptionsfusion) gemäss Antrag des Vorstandes (siehe Seite 14) 8. Verschiedenes Der Vorstand begrüsst als Gäste die Mitglieder der Genossenschaft Sonnental und heisst sie herzlich willkommen. Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter sind gebeten, den beiliegende Zutrittsausweis an die Versammlung mitzubringen und beim Eintreffen in eine Stimmkarte umzutauschen. Sollte jemand keinen Zutrittsausweis erhalten haben, so kann dieser bis 16.5.16 beim Geschäftsführer bezogen werden. Die Möglichkeit der Stellvertretung ist auf dem Zutrittsausweis geregelt! Inhaltsverzeichnis Jahresbericht 2015 und Anträge an die GV 2016 Seite Vorwort des Präsidenten 3 Projektierungsstand „Rehbühl 2020“ 4 Siedlungsleben 6 Mieterwechsel im Jahr 2015 7 Mutationen bei den Genossenschaftern im Jahr 2015 7 Agenda 7 Jahresrechnung 2015 Bilanz 8 Bilanzgewinn und Antrag des Vorstandes für die Gewinnverwendung 9 Erfolgsrechnung 10 Anhang Anhang zu Bilanz 11 Bericht der Revisionsstelle 12 Fragen an die Revisionsstellen von Wohnbauträgern 13 Antrag Fusion (Traktandum 7) 14 Weitere Informationen Die ausführliche Bilanz/Erfolgsrechnung ist nach Absprache einsehbar bei: Werner Brühwiler, Tel. 044 905 90 62, [email protected] Das Protokoll der 53. Generalversammlung liegt im Aufenthaltsraum der Genossenschaft Rehbühl auf oder kann von unserer Homepage www.rehbuehl.ch heruntergeladen werden. 2 Jahresbericht 2015 Vorwort Liebe Mitglieder Der Vorstand blickt auf ein sehr arbeitsintensives Jahr zurück. So wurde im vergangenen Geschäftsjahr an sechs regulären Vorstandssitzungen (gesamter Vorstand und Geschäftsleitung) an betrieblichen, organisatorischen und strategischen Aufgaben gearbeitet. Wie Sie an Infoveranstaltungen und mit Informationsbriefen regelmässig informiert wurden, stellt der Vorstand den Antrag zur Übernahme der Genossenschaft Sonnental durch eine Absorptionsfusion (siehe Erläuterungen weiter hinten). Die Vorbereitungsarbeiten begannen bereits im Januar 2015. An 16 Sitzungen wurden in einer Projektgruppe alle Schritte bis ins Detail geplant und alle notwendigen Dokumente für die bevorstehende Mitgliederversammlung bereitgestellt. Auch unser Web-Auftritt wurde komplett neu gestaltet und strukturiert. Das Erscheinungsbild ist sehr ansprechend und entspricht den heutigen Standards. Dass unser Bauvorhaben trotz der Fusionsvorbereitungen nicht stehen geblieben ist, erläutert Ihnen Beat Salzmann (Präsident der Baukommission) im nachfolgenden Bericht. Verschiedene Aktivitäten bereicherten den Alltag in der Siedlung. Lesen Sie dazu den Bericht von unserem Vorstandsmitglied Beatrice Jungholz. Im Namen des Vorstandes danke ich Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen in unsere Arbeit! Jürg Binkert Präsident Genossenschaft Rehbühl 3 Projektierungsstand „Rehbühl 2020“ von Beat Salzmann (Vizepräsident / Präsident der Baukommission) Vorgeschichte Das Wohngebäude der Genossenschaft Rehbühl wurde 1966 erstellt und 1995 saniert. Es entspricht nicht mehr dem heutigen Standard, weshalb es durch einen Neubau ersetzt werden soll. Das Gebäude der Berufswahlschule Uster auf der westlich angrenzenden Parzelle wurde 1977 gebaut, 2006/07 saniert und mit einem provisorischen Pavillon erweitert. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung soll dieser Pavillon durch einen Neubau ersetzt werden. Die beiden geplanten Erneuerungen eröffnen die Chance, durch einen gemeinsam konzipierten Ersatzneubau einen parzellenübergreifenden, attraktiven Quartierschwerpunkt mit öffentlichem Charakter entstehen zu lassen. Projektwettbewerb Die Genossenschaft Rehbühl und die Berufswahlschule einigten sich darauf, ein Gestaltungsplanverfahren durchzuführen. Die Voraussetzungen dazu wurden mit einem gemeinsam ausgeschriebenen Projektwettbewerb geschaffen. Die Zielvorgabe für den Projektwettbewerb umfasste das Konzipieren von Alterswohnungen, die Erweiterung der Schule und die Integration einer Kinderkrippe. Damit soll am Standort Rehbühl ein Ort der Begegnungen und Kontakte über alle Generationen hinweg entstehen. Das Wettbewerbsprogramm wurde unter Mitwirkung der Stadtbildkommission festgelegt. Das aus dem Wettbewerb hervorgegangene Resultat bildete die Basis für den Gestaltungsplan, welcher im Verlauf des vergangenen Jahres erarbeitet wurde und heute das planungsrechtliche Instrument für die Bewilligung eines definitiven Projektes ist. Gestaltungsplanverfahren Was ist ein Gestaltungsplan? Ziel eines Gestaltungsplanes (gemäss dem Zürcher Planungs- und Baugesetz, §83ff) ist die bessere Überbauung eines zusammenhängenden, umgrenzten Gebietes gegenüber einer „Regelüberbauung“ nach Bau- und Zonenordnung. Die Nutzungsweisen und Zweckbestimmungen der Bauten können neu bindend festgelegt werden, wobei ein angemessener Spielraum belassen werden soll. Mit zusätzlichen Angaben zur Erschliessung, Nutzung, Bebauung und Ausstattung verfeinert und erweitert der Gestaltungsplan die Vorgaben der Bauordnung. Ein Gestaltungsplan wirkt nach der Festsetzung wie eine eigene Bau- und Zonenordnung für das betreffende Gebiet. 4 Im Verlauf des vergangenen Jahres wurde der Gestaltungsplan «Rehbühl» erarbeitet. Die Architektinnen, als Verfasserinnen des Gestaltungsplans, orientierten anlässlich von fünf Baukommissionssitzungen die Mitglieder der aus Vertretern der Genossenschaft Rehbühl und der Berufswahlschule Uster zusammengesetzten Baukommission laufend über den Stand der Planungsarbeiten und über die Gespräche mit den städtischen Behörden. Am 30. Juni hat der Stadtrat von der ersten Fassung des Gestaltungsplans «Rehbühl» Kenntnis genommen und die Vorprüfung beim Kanton veranlasst. Am 11. Juni 2015 wurde dann der überarbeitete Gestaltungsplan «Rehbühl» den Behörden eingereicht. Das Dossier bestand aus einem Situationsplan, Bauvorschriften und einem Planungsbericht. Planungsstand heute Am 12. Januar 2016 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat, den Gestaltungsplan «Rehbühl» festzusetzen, den Bericht zu den Einwendungen zu genehmigen (es ging um 8 Einwände) und vom Planungsbericht Kenntnis zu nehmen. Der Stadtrat setzte des Weiteren fest, dass der Gestaltungsplan «Rehbühl» am 4. April in der Kommission Planung und Bau und am 18. April im Gemeinderat zu behandeln ist. Weitere Schritte / Ausblick Nach der Behandlung im Gemeinderat wird der Gestaltungsplan «Rehbühl» die Rechtskraft erhalten und die Projektarbeit wird beginnen. Als nächste Schritte werden die Baueingabe und die Bewilligung des Bauvorhabens folgen. Ziel ist es nach wie vor, das Gebäude per 2020 zu realisieren. 5 Siedlungsleben von Beatrice Jungholz (Vorstand, Ressort Siedlungsleben ) Das vergangene Jahr war auf der einen Seite durch die wiederkehrenden Aktivitäten wie Ausflug, Besuch des Samichlaus und Weihnachtsfeier geprägt. Auf der anderen Seite beschäftigt der geplante Neubau nach wie vor die Bewohnerinnen und Bewohner. Bei strahlendem und heissem Wetter führte uns der jährliche Ausflug durchs Reppischtal, Reusstal, Bünztal und Seetal auf den Eichberg, der bekannt ist für Bio Gemüsebau und Landwirtschaft. Ein Bewohner, der in Seengen aufgewachsen ist, brachte uns mit seinen spontanen Ausführungen die Gegend näher. Im Restaurant Eichberg wurden wir mit einem sommerlichen Essen verwöhnt und genossen die schöne Aussicht auf den Hallwilersee. Später führte uns das Kursschiff rund um den See. Für die Weihnachtsfeier übernahm der Wagerenhof das Catering, was sich als gute Wahl erwies. Musikalisch begleitete uns das Duo Kur und Bad durch den Abend und beglückte die Anwesenden mit einer besonderen Weihnachtsgeschichte. Im Alltag organisieren sich die Leute vom Rehbühl selbständig zu den von ihnen gewünschten Aktivitäten. Das Vertrauen zu mir ist gewachsen und die Leute nehmen bei persönlichen Anliegen Kontakt mit mir auf. Im Zusammenhang mit dem Neubau erstellte ich einen Fragebogen und besprach diesen mit jeder Person einzeln. In erster Linie ging es dabei um die Klärung der Fragen: Wer hat die Absicht, in den Neubau zu zügeln und wer hat andere Pläne. Mehrere Mitgliederversammlungen fanden statt, an denen mit Vorstandsmitgliedern und dem Verwalter Fragen rund um den Neubau diskutiert und wenn immer möglich geklärt wurden. Im Juni lancierte ich mit der Berufswahlschule ein kleines Projekt „Technische Geräte“. Zwei Schüler der Informatikklasse unterstützten Leute vom Rehbühl bei der Benützung von Internet, Handy und Smartphone. Sabina Binkert und Beatrix Ott von attrAktiv-Tageswohnen bieten monatlich einen Mittagstisch an. Die feinen Menus werden geschätzt und das gemeinsame Essen fördert den Kontakt untereinander. Einmal pro Woche verköstigt sich eine Gruppe in der Mensa der Berufswahlschule. 6 Mieterwechsel im Jahr 2015 Wohnung/Garage 2-Zi Whg 2.OG Nr. 306 2½-Zi Whg 1.OG Nr. 208 1-Zi Whg 2.OG Nr. 307 Garage Nr. 2 2½-Zi Whg 1.OG Nr. 209 2½-Zi Whg EG Nr. 106 Garage Nr. 4 2-Zi Whg 1.OG Nr. 201 Datum 01.03.2015 16.05.2015 01.06.2015 01.07.2015 01.08.2015 01.09.2015 01.09.2015 01.10.2015 Verstorben sind: Bosshard Bianca Messikommer Karl Eingezogen Werkheim Uster Mock Maja Werkheim Uster Plattner Gertrud Werkheim Uster Gloor Tanja Beeler M. & O. Werkheim Uster Vormieter/in Bosshard Bianca Messikommer Karl Mock Maja Ciardo Francesco Kurath Adelheid Hartmann K.-J. Hartmann K.-J. Ciardo Francesco Weggezogen sind: Ciardo Francesco Kurath Adelheid Bürge Heidi (im Jahr 2016) Interner Wohnungswechsel Mock Maja Mietzinsrelevante Faktoren Gebäudeversicherungswerte Investierte Summe Referenzzinssatz Betriebsquote 31.12.2015 8'405'000 6'152'354 1.75% 3.25% 31.12.2014 8'405'000 6'152'354 1.75% 3.25% Mutationen bei den Genossenschaftsmitgliedern im Jahr 2015 Im Berichtsjahr wurden 40 Anteilscheine zurückbezahlt und 26 Anteilscheine neu erworben. Damit verringerte sich das Anteilscheinkapital um 14‘000 Franken von 335'000 Franken auf 321'000 Franken. Agenda Die nächste Generalversammlung findet am 17. Mai 2017 statt. 7 Genossenschaft Rehbühl Jahresrechnung 2015 31.12.2015 31.12.2014 432'402.89 67.60 27'908.31 74'988.55 6'784.05 542'151.40 414'701.75 2'550.00 90'990.43 84'286.40 6'074.75 598'603.33 5'000.00 5'000.00 4'885'000.00 264'753.02 5'159'753.02 5'000.00 5'000.00 5'025'000.00 202'961.87 5'237'961.87 5'701'904.42 5'836'565.20 a) Postscheckkonto 80-63444-5 Post Depositenkonto Bankkonto ZKB 1130-0237.004 Total flüssige Mittel 166'692.72 152'611.00 113'099.17 432'402.89 163'931.15 152'420.50 98'350.10 414'701.75 b) Debitoren allgemein Guthaben Verrechnungssteuer Spesenvorschuss Hauswart übrige Forderungen 26'148.30 502.36 1'257.65 27'908.31 89'737.50 772.93 480.00 90'990.43 c) Gebäude Rehbühlstr. 10 Wertvermehrende Investitionen Wertberichtigung Liegenschaft Buchwert der Gebäude Grundstück Kat B4915 - 5176m2 Total Immobilien (Gebäude und Land) 4'321'400.00 19'354.00 -1'267'354.00 3'073'400.00 1'811'600.00 4'885'000.00 4'321'400.00 19'354.00 -1'127'354.00 3'213'400.00 1'811'600.00 5'025'000.00 Buchwert der Gebäude minus Erneuerungsfonds minus Baufonds Restwert Gebäude 3'073'400.00 -1'630'000.00 -600'000.00 843'400.00 3'213'400.00 -1'530'000.00 -600'000.00 1'083'400.00 10 100 110 120 1301 1302 14 1421 1422 160 1751 AKTIVEN Umlaufvermögen Flüssige Mittel Forderungen Mieter übrige Forderungen Nebenkosten Transitorische Aktiven Total Umlaufvermögen Anlagevermögen Anteilscheine EGW Anteilkapital BGmaw Immobilien Neubau 2020 Rehbühl Total Anlagevermögen TOTAL AKTIVEN a) b) c) d) Erläuterungen zu den Aktiven d) Die Kosten für den Gestaltungsplan werden jeweils direkt aktiviert im Konto „Neubau 2020 Rehbühl“. Im Jahr 2015 sind dabei Kosten von 61'791.15 aufgelaufen. PASSIVEN 8 31.12.2015 31.12.2014 200 201 2301 2350 2441 2442 2443 2444 2445 2601 2602 2605 270 2800 2801 2805 2810 2870 2990 2991 Fremdkapital kurzfristig Kreditoren Kontokorrent Sonnental-Rehbühl Nebenkosten-Akontozahlungen Vorausbezahlte Mieten Total Fremdkapital kurzfristig Fremdkapital langfristig Darlehen Kanton ZH Darlehen EGW S24 2,750% 2020-05 Darlehen EGW S36 2,500% 2019-11 Darlehen EGW S42 1,750% 2026-09 Hypothek ZKB 2,050% 2015-09 Rückstellung Tankrevision Rückstellung Renovationen Baufonds Erneuerungsfonds Total Fremdkapital langfristig Eigenkapital Genossenschaftskapital Anteile a fonds perdu Legate Dispofonds Reservefonds OR Art.860 Bilanzgewinn Gewinn-/Verlustvortrag Jahresgewinn/-verlust Total Eigenkapital TOTAL PASSIVEN BILANZGEWINN 31.12.2015 Gewinn-/Verlustvortrag Jahresgewinn/-verlust Bilanzgewinn 64'592.90 61'057.10 21'315.00 21'823.30 168'788.30 22'518.94 24'583.75 21'060.00 26'548.30 94'710.99 217'974.00 500'000.00 500'000.00 500'000.00 4'840.00 35'000.00 600'000.00 1'630'000.00 3'987'814.00 245'462.00 500'000.00 500'000.00 500'000.00 250'000.00 4'400.00 35'000.00 600'000.00 1'530'000.00 4'164'862.00 321'000.00 1'072'250.00 31'318.90 22'178.55 92'300.00 335'000.00 1'086'250.00 26'318.90 22'178.55 92'300.00 14'944.76 -8'690.09 1'545'302.12 14'944.76 1'576'992.21 5'701'904.42 5'836'565.20 2015 2014 14'944.76 -8'690.09 6‘254.67 13‘948.65 996.11 14‘944.76 0.00 0.00 6‘254.67 0.00 0.00 14‘944.76 Antrag an die GV zur Verwendung des Bilanzgewinns: Zuweisung gesetzliche Reserve Verzinsung Anteilscheinkapital 0% Vortrag auf neue Rechnung 9 ERFOLGSRECHNUNG 3 4 2015 2014 ERTRAG AUS LEISTUNGEN Mietzinseinnahmen Mietzinseinnahmen Nebenbetriebe Pauschale Nebenkostenbeiträge Beiträge zur Mietzinsverbilligung Übrige Einnahmen 353'493.00 1'935.00 4'440.00 53'424.00 1'598.75 352'219.50 1'875.00 4'440.00 55'305.00 2'086.00 = Bruttoertrag 414'890.75 415'925.50 -9'086.40 -1'226.05 -15'991.95 -14'444.50 -100'000.00 -100'000.00 -5'146.55 -3'012.95 -5'072.40 -342.05 Nebenkosten zu Lasten Genossenschaft Strom, Wasser Kehrichtgebühren -22'362.81 -2'680.00 -23'466.94 -2'680.00 Liegenschaftenverwaltung -19'169.65 -19'199.70 = Ergebnis vor Geschäftsaufwand 252'206.34 234'727.96 PERSONALAUFWAND Löhne Betriebspersonal Sozialleistungen Übriger Personalaufwand -22'925.40 -5'769.30 -960.00 -23'243.10 -4'445.95 -745.00 ÜBRIGER AUFWAND Verwaltung, Beiträge, Rechtsberatung Verwaltungsrat, GV, Revision Fusionsvorbereitung Werbeaufwand Siedlungsleben -19'268.23 -5'882.60 -20'410.60 -194.10 -6'810.95 -19'194.80 -4'588.20 -140'000.00 -138'000.00 = Betriebsgewinn vor Zins 29'985.16 40'748.91 FINANZERFOLG Zinsaufwand Zinsertrag -38'886.45 211.20 -40'196.15 443.35 -8'690.09 996.11 AUFWAND LIEGENSCHAFTEN Laufender Unterhalt Unterhalt und Reparaturen Hauswartung Dritte Einlage Erneuerungsfonds Versicherungen Kantonale Gebäudeversicherung Gebäudesach-/Haftpflichtversicherung 5 6 68 69 ABSCHREIBUNGEN = Gewinn/Verlust 10 -162.00 -3'600.00 Anhang zur Bilanz des Jahres 2015 Zusätzlich zu den Erläuterungen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung wird gemäss OR 959c und Art. 20 Absatz 2 der Statuten vom 15.9.2009 festgehalten: a) Die Buchführung, die Erstellung der Jahresrechnung und die Rechnungslegung erfolgen nach den allgemeinen Grundsätzen der Ordnungsmässigkeit. Dies erlaubt eine möglichst zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage. Ab 1.1.2015 wird das neue Rechnungslegungsrecht nach OR umgesetzt. Das Bruttoprinzip wird konsequent umgesetzt und die Erläuterungen dementsprechend detaillierter gestaltet. Die Darstellung der Vorjahreszahlen wurde dem nRLR entsprechend angepasst. b) Die Genossenschaft besitzt die Liegenschaft ‚Rehbühlstrasse 10, 8610 Uster‘ mit 12 1-Zimmer-Wohnungen, 11 2-Zimmer-Wohnungen, 16 2 ½ -Zimmer-Wohnungen und 1 4-Zimmer-Wohnung. c) Die Genossenschaft beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter. d) Der Nennwert der Anteilsscheine beträgt 1000 Franken. Mieter und Mieterinnen müssen wie bisher Anteile im Wert von 2000 Franken pro Zimmer zeichnen, aber keine Mietzinskautionen leisten. e) Der Vorstand hat an seinen Sitzungen ausreichende Risikobeurteilungen vorgenommen und allfällige sich daraus ergebende Massnahmen abgeleitet. Das Risiko einer wesentlichen Fehlaussage und der Rechnungslegung ist als klein einzustufen. f) Es bestehen keine weiteren, gemäss den Statuten und/oder OR 959c im Anhang zu publizierende Tatsachen. Uster, 17. Februar 2016 Jürg Binkert Präsident Beat Salzmann Vizepräsident 11 12 13 Fusion mit der Genossenschaft Rehbühl Antrag: Der Übernahme der Genossenschaft Sonnental Uster durch Absorptionsfusion, das heisst dem Übertrag des ganzen Vermögens mit sämtlichen Aktiven und Passiven zu Buchwerten mittels Universalsukzession an die Genossenschaft Rehbühl wird zugestimmt. Empfehlung: Der Vorstand beantragt der Generalversammlung, den gründlich vorbereiteten Vorschlag zur Fusion anzunehmen. Begründung und Erläuterung: 1. Vorgeschichte und Vorgehen Die Genossenschaften Rehbühl und Sonnental Uster verfolgen denselben Zweck in derselben Organisationsform. Ihre Statuten sind identisch. Die Genossenschaften arbeiten seit längerer Zeit eng zusammen (gleicher Hauswart, gleicher Geschäftsführer) und haben schon mehrfach über eine Fusion nachgedacht. Koordination, Organisation und das Finanz- und Rechnungswesen würden dadurch wesentlich einfacher. Geplante Rücktritte von Vorstandsmitgliedern der Genossenschaft Sonnental Uster waren der Anlass, eine mögliche Fusion konkret vorzubereiten. Die Generalversammlungen vom 20. bzw. 26. Mai 2015 haben in einer Konsultativabstimmung diesem Vorschlag ihrer Vorstände zugestimmt. In der Genossenschaft Rehbühl fiel der Entscheid einstimmig, während es in der Genossenschaft Sonnental Uster zwei Nein-Stimmen gab. Die beiden Vorstände haben seither jeweils gemeinsam getagt. Für die Vorbereitung der Fusion haben sie eine Projektgruppe gebildet; diese besteht aus Jürg Binkert (Präsident Genossenschaft Rehbühl), Peter Schmid (Präsident Genossenschaft Sonnental Uster), Werner Brühwiler (Geschäftsführer) und wird fachlich begleitet von Organisationsberater Thomas Feierabend, Rechtsanwalt Ruedi Schoch und für die Informationsarbeit von Hans C. Daeniker. Eine Begleitgruppe aus Vertretern der Mitglieder beider Genossenschaften hat während der Vorbereitungsarbeiten zur Fusion Fragen und Anliegen der Bewohner/innen eingebracht: René Schmidlin (Sonnental Uster), René Altherr (Rehbühl) und Martin Büsser (Hauswart beider Siedlungen). Mittels schriftlicher Informationen und einer Orientierungsversammlung wurden die Genossenschaftsmitglieder über die Vorbereitungsarbeiten unterrichtet. Ausserdem gab es Mieterversammlungen in beiden Siedlungen. 14 2. Formelle Grundlagen für den Fusionsbeschluss Als formelle Grundlage für den Entscheid über die Fusion dienen der „Bericht zur Fusion“ und der „Fusionsvertrag“; sie sind von den Vorständen der beteiligten Genossenschaften erarbeitet und am 21. März 2016 unterzeichnet worden. Dazu gehören auch die Jahresrechnungen beider Genossenschaften mit dem „Prüfungsbericht“ der Ostschweizerischen Treuhand Zürich AG sowie die Einverständnis-Erklärungen der Geldgeber und der Stadt Uster als Baurechtsgeberin. Alle diese Dokumente sind auf www.rehbuehl.ch aufgeschaltet oder können beim Hauswart und beim Geschäftsführer bezogen werden. 3. Ablauf der Generalversammlungen vom 18. Mai 2016 Die GV der Genossenschaft Sonnental Uster entscheidet über den eingangs erwähnten Antrag. Dieser wird sinngemäss gleichlautend der sofort anschliessenden Generalversammlung der Genossenschaft Rehbühl unterbreitet. Falls diese der Fusion ebenfalls zustimmt, wird eine sofort anschliessende ausserordentliche GV der fusionierten Genossenschaft Rehbühl deren neuen Namen beschliessen, deren Vorstand wählen sowie die Revisionsstelle bezeichnen. Beachten Sie dazu die beiliegende Einladung zur und Anträge an die ausserordentliche Generalversammlung der fusionierten Genossenschaft. Das Traktandum Fusion der Generalversammlungen respektive der jeweilige Beschluss zur Fusion wird von einem Vertreter des Notariats Uster notariell beglaubigt werden. 4. Die Argumente des Vorstands Die Fusion wird mehrere Vorteile, aber keine Nachteile mit sich bringen: - Die Führung der Genossenschaft wird gestrafft, ihre Kredit- und Handlungsfähigkeit wird verbessert. - Unter dem Dach der neuen Genossenschaft behalten beide Siedlungen ihre Identität und Autonomie. Es gibt weiterhin Mieterversammlungen pro Siedlung. - Alle bisherigen Mitglieder beider Genossenschaften werden Mitglied der neuen Genossenschaft. Sie können sich künftig in beiden Siedlungen für eine Wohnung bewerben. - Die bewährte Geschäftsführung und Hauswartung bleiben bestehen. - Für die Mieter/innen ergeben sich keine Veränderungen. Die Mietzinse werden weiterhin nach dem Prinzip der Kostenmiete pro Haus kalkuliert. - Alle bisherigen Mitglieder der beiden Vorstände sollen Mitglied des neuen Vorstands werden. 15
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