Meldung eines Fahrraddiebstahl-Schadens

Es betreut Sie:
INTER Versicherungsgruppe · Postfach 10 16 16 · 68016 Mannheim
Herrn / Frau / Firma
GS-/Agenturnummer:
Schadennummer:
Versicherungsnehmer
privat
geschäftlichE-Mail
Telefonnummer des Versicherungsnehmers:
Fahrraddiebstahl-Schadenanzeige zum Vers.-Schein Nr. Wichtiger Hinweis:
Sie vereinfachen die Bearbeitung Ihres Schadens durch die INTER Versicherung AG, wenn Sie folgendes beachten: Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der
zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Warten Sie bitte mit der Anzeige nicht länger als 3 Tage. Bitte lassen Sie sich außerdem Ihre Angaben von der zuständigen Polizeibehörde
nachstehend bestätigen.
Bestätigung der Polizeidienststelle
Die Angaben unter den nachstehenden Ziffern 1, 2, 3, 5, 6, 8, 15 und 17 stimmen
mit der polizeilichen Anzeige überein.
Der Schaden ist registriert
als gemäß § StGB Tagebuch-Nr. Datum Dienststempel/Unterschrift des Sachbearbeiters
Weiterer Hinweis
Fahrräder werden schon nach kurzer Zeit von den Tätern wieder abgestellt. Sie werden dann bei den Fundämtern aufbewahrt. Wir bitten Sie daher, sich bei Ihrem Fundamt zu
erkundigen, ob dort Ihr Fahrrad nicht schon wieder auf Sie wartet. Sie sollten jedoch mit dem Gang zum Fundamt mindestens 4 Wochen warten, da erst dann eine große
Wahrscheinlichkeit besteht, daß Ihr Fahrrad bei den Fundsachen ist. Sollte Ihr Fahrrad nach dieser Zeit dort nicht als Fundsache abgegeben worden sein, wird Ihnen das Fundamt
die untenstehende Bescheinigung unterschreiben. Senden Sie also diese Schadenanzeige erst an uns zurück, wenn Sie die Bescheinigung des Fundamtes beifügen können. Erst mit
dieser Bescheinigung ist eine Bearbeitung Ihres Schadenfalles möglich.
Bescheinigung des örtlichen Fundamtes
Das unter Ziffer 15 beschriebene Fahrrad ist noch nicht als Fundsache hier abgegeben worden.
Datum Dienststempel/Unterschrift des Sachbearbeiters
1 Wann haben Sie den Schaden festgestelltAm Uhrzeit 3 Wem gehört das Fahrrad
S99982636118000
sa ko sach6
ty 10298
Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen vollständig!
1407
ID108
Anforderungen an den Schadennachweis
Bitte fügen Sie die Anschaffungsrechnung für das entwendete Fahrrad und – falls vorhanden – den Fahrradpaß bei.
Vielen Dank!
2 Wann haben Sie den Schaden der Polizeibehörde gemeldet
4 Lebt der Eigentümer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
5 Wo war das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens abgestellt:
nein ja
vormittags/nachmittags
Am nein ja
auf der Straße in einem Raum oder Sammelgarage in Mehrfamilienhaus
anderer Raum wenn ja, war der Raum verschlossen
nein wenn ja, sind Einbruchspuren vorhanden, welche
nein eigenes Kellerabteil ja
Einzelgarage Gemeinschafts-Fahrradkeller
ja
6 Wann wurde das Fahrrad dort abgestelltAm Uhrzeit 7 Wann sollte es wieder benutzt werdenAm Uhrzeit Seite 1 von 3
8 War das Fahrrad durch ein Schloss gesichert
nein ja
durch welche Art von Schloss
9 Wieviel kostete das Fahrrad (Original-Beleg beifügen)
EUR
10Wann wurde das Fahrrad gekauft
11Wo wurde das Fahrrad gekauft (Name und Anschrift)
12Wie hoch ist der Wiederbeschaffungspreis
EUR
13Wenn nur mit dem Fahrrad fest verbundene Sachen entwendet wurden
entwendete Sachen
wie hoch ist deren Wiederbeschaffungspreis
EUR
14Wurden Sie bereits früher von Fahrraddiebstählen betroffen
nein 15Genaue Beschreibung des Fahrrades
Herrenrad
Damenrad
Jugendrad
Kinderrad
Sportrad
Rennrad
Klapprad
ja, und zwar Marke
Rahmennummer
Farbe des Rahmens
Farbe der Schutzbleche
Reifen (Größe, Farbe)
Felgen (Größe, Farbe)
Beleuchtung
Dynamo nein Sattel
Rennsattel Gangschaltung
ohne ja Scheinwerfer normaler Sattel Duomatik Fünfgang-Kette nein ja
Sonstiges
Dreigang-Kette Dreigang-Nabe
Sonstiges
Marke Hat das Fahrrad irgendwelche Besonderheiten
16Bestehen noch andere Versicherungen mit Einschluss von
Fahrraddiebstählen
Wenn ja, bei welchem Versicherer
Wie lautet die Versicherungsschein-Nr.
Wurden bei diesem Versicherer Ersatzansprüche gestellt
nein ja, und zwar nein ja
Hausratversicherung Fahrradversicherung
17Wie entstand der Schaden? (evtl. Anlagebogen beifügen)
Bankverbindung
Name des Kontoinhabers
Geldinstitut (Name, Sitz)
BIC
S99982636118000
IBAN
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Wichtiger Hinweis
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach Versicherungsfall
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht
insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns
Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.
Leistungsfreiheit
Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen zusätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber
wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt haben.
Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass
die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.
S99982636118000
Ort und Datum
Unterschrift des Versicherungsnehmers
INTER Allgemeine Versicherung AG · Direktion · Erzbergerstraße 9-15 · 68165 Mannheim; Vorstand: Matthias Kreibich (Sprecher), Michael Schillinger, Roberto Svenda, Holger Tietz;
Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Thomas; Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim
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