Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOGIVEST Concept GmbH § 1 Geltungsbereiche Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, welche die Logivest Concept GmbH (im nachfolgenden immer Auftragnehmer genannt) für den Auftraggeber durchführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit zurückgewiesen. Ihrer Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich widersprochen. § 2 Vertragsabschluss 1. Der Abschluss eines Vertrages kommt mit Abgabe eines schriftlichen Angebotes des Auftragnehmers und dessen schriftlicher Annahme durch den Auftraggeber zustande. Nimmt der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber die Projekttätigkeit auf, ohne dass der Auftraggeber die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt hat, so steht dies der schriftlichen Annahme gleich. 2. Änderungen und Ergänzungen des Angebotes bzw. Auftrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird durch die Übermittlung per Telefax gewahrt. Eine Übermittlung per E-Mail oder SMS wahrt die Schriftform nicht. § 3 Leistungen des Auftragnehmers 1. Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen und erstellt die vereinbarten Werke. 2. Der Auftragnehmer wird vereinbarte Werke oder Teile daraus dem Auftraggeber nach Fertigstellung schnellstmöglich zur Kenntnis geben. § 4 Beiderseitige Verpflichtung und Loyalität 1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer benennen jeweils eine Ansprechstelle. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber benannte Ansprechstelle für verbindliche Auskünfte, zu Forderungen des Auftraggebers, zur Vertragsausführung sowie für alle sich aus der Vertragserfüllung ergebenen Fragen einschalten, wenn und soweit die Ausführung des Vertrags dies erfordert, sowie in den Fragen, in denen sich der Auftraggeber die Mitwirkung vorbehalten hat. Die Ansprechstelle wird unverzüglich Auskunft erteilen und Entscheidungen zur Vertragsausführung treffen. Diese sind nur verbindlich, wenn sie von der Ansprechstelle schriftlich vorgenommen oder bestätigt wurden. 2. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch dann nicht, wenn Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbracht werden. 3. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist die unlautere Abwerbung, insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich die verstoßende Vertragspartei, dem anderen Vertragspartner für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine pauschale Vertragsstrafe von 3 Brutto-Monatslöhnen des abgeworbenen/eingestellten Mitarbeiters als Schadenersatz zu bezahlen. Der zum Schadenersatz verpflichteten Partei bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der der geschädigten Partei aus der Verletzung konkret entstandene Schaden geringer ist. In diesem Fall hat sie jenen Schadenersatz zu bezahlen. Der geschädigten Partei bleibt es unbenommen, für den Fall des konkreten Schadensnachweises auch einen höheren Schadenersatzbetrag als den pauschalierten Schadenersatzbetrag von dem Schädiger zu verlangen. 4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die zur Durchführung des Vertrages eingesetzt sind oder waren, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. § 5 Mitwirkung des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Informationen und sonstigen Ressourcen zur Verfügung. 2. Auf Verlangen des Auftragnehmers wird der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich bestätigen. 3. Der Auftraggeber wird die Vorschriften des Betriebsverfassungs- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beachten und alles unterlassen, was zu Arbeitnehmerüberlassung führen kann. Insbesondere - enthält er sich aller auftragsbezogenen Weisungen unmittelbar an die Mitarbeiter des Auftragnehmers, außer bei Gefahr für Leben und Gesundheit und - stellt er besondere Ausweise, soweit solche zum Betreten des Betriebsgeländes notwendig sind, so aus, dass eine eindeutige Unterscheidung gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers sichergestellt ist. 4. Soweit Mitarbeiter des Auftragnehmers Verpflegungseinrichtungen des Auftraggebers auf dessen Rechnung benutzen, berechnet der Auftraggeber diesen die vollen Kosten. 5. Der Auftraggeber erbringt die ihm obliegenden Mitwirkungen unentgeltlich. § 6 Mitarbeitereinsatz / Erfüllungsgehilfen 1. Der Auftragnehmer wird zur Leistungserfüllung ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Diese können sowohl Angestellte als auch freie Mitarbeiter sein. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt und bevollmächtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer und/oder Erfüllungsgehilfen zu vergeben. § 7 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung 1. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme einer Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm nach § 5 obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein, sofern und soweit vom Auftraggeber nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist die Annahme bewirkt wurde bzw. er der ihm obliegenden Mitwirkung nicht nachgekommen ist und dem Auftragnehmer hieraus, insbesondere für bereitgestellte Mitarbeiter/ Erfüllungsgehilfen, ein Schaden entstanden ist. 2. Werden die vom Auftragnehmer erarbeiteten Beratungsergebnisse oder Produkte seitens des Auftraggebers in dessen Geschäftsprozessen eingesetzt und/oder wirksam genutzt, kommt dies einer erfolgten Annahme gleich. 3. Unberührt bleiben Ansprüche seitens des Auftragnehmers auf Ersatz von entstandenen Mehraufwendungen. § 8 Terminänderungen 1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Terminänderungen unterrichten, sobald diese für den Auftragnehmer absehbar sind. 2. Sind Terminüberschreitungen auf die Verletzung der Obliegenheiten des Auftraggebers gemäß § 5 zurückzuführen, wird der Auftragnehmer dies schriftlich innerhalb von 10 Werktagen mitteilen. Der Auftraggeber wird die Obliegenheitsverletzung unverzüglich abstellen. 3. Der Auftragnehmer kann bei vom Auftraggeber zu vertretenden Terminüberschreitungen für den Zeitraum der Überschreitung die vertraglich vereinbarte Vergütung und/oder die entsprechende Erhöhung eines vereinbarten Festpreises verlangen. Logivest Concept GmbH Oberanger 24 D-80331 München Telefon: +49 (89) 3 88 88 85-0 Telefax: +49 (89) 3 88 88 85-29 Amtsgericht: München HRB 160391 Dr. Alexander Nehm, Kuno Neumeier [email protected] www.logivest.de Seite 1 von 2 § 9 Haftung und Schadenersatz 1. Der Auftragnehmer haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen. 2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 3. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, wenn der Auftragnehmer, seine Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen diese in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise verursacht haben. Für leichteste und leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht. § 10 Zahlung 1. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort, spätestens jedoch sieben Kalendertage nach Zugang der Rechnung, ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. 2. Reisekosten und sonstige Auslagen werden im Rahmen der auftragsbezogenen Einzelvereinbarung(en) monatlich in Rechnung gestellt. 3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in Höhe der Bankzinsen für von Auftragnehmer in Anspruch genommene Bankkredite, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, berechnet. 4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. 5. Der Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 6. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu, es sei denn, die Forderungen oder aber Ansprüche, mit denen der Auftraggeber sein Recht zur Aufrechnung oder sein Recht zum Zurückbehalt begründet, ist rechtskräftig tituliert oder aber vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt worden. § 11 Höhere Gewalt Können durch Einwirkung von höherer Gewalt, zum Beispiel Krieg oder Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, ist die jeweilige Partei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit bzw. berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten, um dann die weitere Vorgehensweise abzustimmen. § 12 Zurückbehaltungsrecht Bis zur vollständigen Bezahlung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen und/oder Ressourcen ein Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Zurückbehaltung würde dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung der Interessen der Parteien nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen. § 13 Verschwiegenheitspflicht / Verwertungsrechte 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Auftrages Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig zu verwahren, gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen und nach Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgeben. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung zugeflossene Know-how und vorgelegte Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte für den Auftragnehmer entstanden sind, bleibt der Auftragnehmer zur freien Nutzung und zur sonstigen betrieblichen Verwendung aller Entwicklungen, Konzepte, Erfahrungen und Techniken berechtigt. § 14 Schlussbestimmungen 1. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Vereinbarungen gelten grundsätzlich nicht. 2. Wenn sich eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarungen als ungültig erweist, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 3. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit aus dem Geschäftsverhältnis zwischen den Parteien ist München. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Parteien aus ihren vertraglichen Beziehungen ist ebenfalls München. Logivest Concept GmbH Oberanger 24 D-80331 München Telefon: +49 (89) 3 88 88 85-0 Telefax: +49 (89) 3 88 88 85-29 Amtsgericht: München HRB 160391 Dr. Alexander Nehm, Kuno Neumeier [email protected] www.logivest.de Seite 2 von 2
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