Formular - Warendorf

An die
Stadt Warendorf
Der Bürgermeister
Frau Höppener-Loevenich
Lange Kesselstraße 4-6
48231 Warendorf
Interessenbekundung Grundstückskauf
Hiermit teile ich*) mein Interesse am Erwerb eines Wohnbaugrundstückes der
Stadt Warendorf im Bereich des Bebauungsplangebietes 3.32 "Zwischen Westkirchener Straße und Nordfeld" (Klimaschutzsiedlung) mit.
*) Absenderangaben:
Name, Vorname *)
PLZ, Ort *)
Straße *)
E-Mail
Fax
Telefon *)
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Absenderangaben bei Interesse an einem
Doppel- oder Reihenhausgrundstück an andere Interessenten weiter gegeben werden.
Der ausgefüllte Fragebogen zu den "persönlichen Merkmalen" (Seite 2) liegt bei!
Die allgemeinen Informationen (Seite 3 und 4) habe ich zur Kenntnis genommen.
, den
eigenhändige Unterschrift
Weitere Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Rück-/Folgeseite!
*) Pflichtfelder
© Stadt Warendorf
F23-02c, 06.04.2016
-2-
Seite 2 zur "Interessenbekundung Grundstückskauf": Persönliche Merkmale
Der Kaufpreis bestimmt sich nach dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses
der Stadt Warendorf und liegt bei 175,00€/qm. Der Kaufpreis verringert sich für jedes unterhaltspflichtige
Kind um 2,50€/qm (bis max. 4 Kinder / 10,00€).
Der Zuschlag wird dem Interessenten mit der höchsten Punktzahl erteilt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Anz.
PW
Ges.
0
*
15
=
2. Hat mind. eine Person aus dem Haushalt des/der Interessenten einen Arbeitsplatz in Warendorf? (JA=1 | NEIN=0) ***)
0
*
10
=
0
3. Hat mind. eine Person aus dem Haushalt des/der Interessenten bereits Wohneigentum in Warendorf? (JA=0 | NEIN=1)
0
*
10
=
0
4. Wie viele Personen im Haushalt des/der Interessenten sind pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes? ***)
0
*
7
=
0
5. Wie viele Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des
27. Lebensjahres wohnen im Haushalt des/der Interessenten?
0
*
6
=
0
6. Ist die vorhandene Wohnung familiengerecht (Zimmerzahl mind.
so groß wie Personenzahl)? (JA=0 | NEIN=1)
0
*
6
=
0
7. Befindet sich die Haupt- oder alleinige Wohnung des/der Interessenten derzeit in Warendorf (JA=1 | NEIN=0)
0
*
5
=
0
0
*
5
=
0
1. Wie viele Kinder vor Vollendung des 18. Lebensjahres wohnen im
Haushalt des/der Interessenten?
8. Übt mind. eine Person aus dem Haushalt des/der Interessenten
eine freiwillige Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation**)
im Umfang von mind. 100 Stunden/Jahr seit mind. 3 Jahren
aus? (JA=1 | NEIN=0) ***)
Aus den Angaben ergibt sich ein Gesamt-Punktwert in Höhe von
0
0
Punkten.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die obigen Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Mir ist bekannt,
dass im Rahmen der Nachprüfung durch die Stadt Warendorf Korrekturen erfolgen können, die auch den
errechneten Gesamt-Punktwert verändern. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben behält sich die Stadt Warendorf vor, die Interessenbekundung des/der Interessenten insgesamt aus dem Verfahren zu nehmen.
, den
eigenhändige Unterschrift
*) Ortsteile sind die Bereiche Kernstadt | Freckenhorst | Hoetmar | Einen-Müssingen | Milte
**) Organisationen im Bereich Soziales | Kultur | Bildung | Sport | Hilfs- und Rettungsdienste |
Feuerwehr | Kirche innerhalb des Stadtgebietes Warendorf
***) Bitte genaue Angaben machen und Belege/Bescheinigungen beifügen
© Stadt Warendorf
F23-02c, 06.04.2016
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Interessenbekundung Grundstückskauf
Die angebotenen Wohnbaugrundstücke werden nach Beschluss des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschusses der Stadt Warendorf zu einem Kaufpreis in Höhe von 175,00
€/qm einschließlich der Erschließungskosten nach Baugesetzbuch (BauGB) vergeben.
Der Kaufpreis verringert sich für jedes unterhaltspflichtige Kind um 2,50€ (bis maximal 4
Kinder / 10,00€).
1. Ausschlüsse
• Angebote können nur Personen abgeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• Jede(r) kann nur ein Angebot abgeben. Es gilt das zuletzt abgegebene Angebot.
• Nach dem Zuschlag nimmt das Angebot des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners nicht mehr am weiteren Verfahren teil.
2. Vergaberichtlinien
Für jeden Interessenten werden verschiedene Kriterien abgefragt und mit Punkten bewertet.
Den Zuschlag erhält derjenige Interessent, der auf der Grundlage dieser bei der
Stadtverwaltung Warendorf, Sachgebiet „Recht und Liegenschaften“ 1
abzugebenden Interessenbekundung die höchste Punktzahl erreicht.
Erreichen mehrere Interessenten dieselbe Punktzahl, entscheidet das Los. Sollte eine
rechtsverbindliche Beurkundung des Kaufvertrags mit dem so ermittelten Interessenten
nicht zustande kommen, wird der nächste Interessent nach dem gleichen Verfahren ermittelt.
Der Zuschlag wird dem Interessenten von der Stadt schriftlich mitgeteilt. Er kann sodann
unter den noch nicht vergebenen Grundstücken eines auswählen oder auf den Zuschlag
verzichten. Der Verkauf bedarf eines notariellen Vertrags, der innerhalb einer Frist von
zehn Wochen nach Zugang der Mitteilung des Zuschlags abzuschließen ist.
3. Allgemeines
Die Ausschreibung der Wohnbaugrundstücke ist für die Stadt Warendorf lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung.
• Die Stadt Warendorf behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor,
• ob,
• wann,
• an wen und
• zu welchen Bedingungen
der Verkauf erfolgt.
• Die Stadt Warendorf ist nicht verpflichtet, einem Interessenten den Zuschlag zu erteilen.
• Die Stadt Warendorf behält sich vor, einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
1
genaue Anschrift siehe Formular zur Interessenbekundung
Interessenbekundung Grundstückskauf
4. Grundstück
Der Käufer erwirbt das Grundstück zur Errichtung
• eines selbstgenutzten, bezugsfertigen Wohnhauses
• mit mind. 90 qm Wohnfläche
• mit max. 2 Wohneinheiten
• nach den vom Land festgelegten energetischen Standards für eine Klimaschutzsiedlung 2.
In dem Kaufvertrag verpflichtet er sich
• zur Fertigstellung des Vorhabens innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Vertragsschluss und
• zum Verzicht auf eine Weiterveräußerung innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsschluss.
Bei Nichteinhaltung hat die Stadt Warendorf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw.
sich die Differenz zwischen Kaufpreis und dem bei frühzeitiger Veräußerung geltenden
Bodenrichtwert erstatten zu lassen.
Die Kosten der Rückabwicklung hat in jedem Fall der Käufer zu tragen.
Für die Bebauung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes maßgebend.
5. Kosten
Die Wohnbaugrundstücke sind erschlossen. Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind im Kaufpreis enthalten.
Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -einrichtungen sind vom
Käufer zu tragen.
Werden nach Abschluss des Kaufvertrags Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz
NRW fällig, so sind auch diese vom Käufer zu tragen.
Der Erwerb eines Wohnbaugrundstückes ist mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren, ggf. Vermessungskosten) verbunden. Diese trägt
allein der Käufer.
Aufwendungen jeder Art werden den Interessenten nicht ersetzt.
2
Das Grundstück befindet sich in einer durch das Land NRW geförderten Klimaschutzsiedlung. Die Klimaschutzsiedlung
soll durch konsequente solarische Ausrichtung, die Einhaltung von gestalterischen und städtebaulichen Anforderungen
und die Einhaltung der nachstehend beschriebenen energetischen und gestalterischen Vorgaben unter den gesetzlich
vorgeschriebenen Standards zum Energie- und CO2-Verbrauch bleiben. Dies ermöglicht dem Käufer, derzeit bei Wahrung der durch das Land vorgegebenen energetischen Standards die Beantragung eines Landeszuschusses für die
Errichtung seines Wohnbauvorhabens.
Der Verkäufer ist nicht für den Erhalt einer Förderung verantwortlich und sichert eine solche Förderung ausdrücklich nicht zu.
Der Käufer verpflichtet sich, bei Errichtung seines Wohnbauvorhabens die jeweils vom Land NRW festgelegten Standards (im Internet unter http://www.100-Klimaschutzsiedlungen.de abzurufen) einzuhalten. Zum Stichtag
01. 07.2015 sind dies:
2
•
das „3-Liter-Haus“ (Heizwärmebedarf max. 35kWh/m a)
2
•
das „Passivhaus“ (Heizwärmebedarf max. 15kWh/m a)
•
ein Wohnhaus mit einem Heizwärmebedarf, der geringer ist als der eines „3-Liter-Hauses“