Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Stadt Heidelberg, Gebäudemanagement, Friedrich-Ebert-Anlage 50, 69117 Heidelberg
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Projekt:
Erneuerung Fenster und Fassade am Rathausanbau,
69117 Heidelberg, Marktplatz 10
Art und Umfang:
Verglasungsarbeiten und Sonnenschutz
Demontage von:
Holz-Metall-Fenster
Holz-Fenster
Metall-Fenster und Türen einschließlich Fensterbänke
Vorgehängten Raffstoren mit Bedienkurbel und Schutzhaube
Lieferung und Montage von:
Holz-Aluminium-Fenster
Glas-Absturzsicherungen
Holz-Fenster
Holz-Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassade
Aluminium-Fenster und Außentüren
Aluminium-Fensterbank
Aluminium-Raffstoren
Aufarbeiten von Holz-Außentüren
193 Stück
56 Stück
18 Stück
142 Stück
231 Stück
188 Stück
8 Stück
ca. 67 m²
19 Stück
361 lfm
145 Stück
2 Stück
Ausführungszeit:
August 2016 bis März 2017
Eröffnungstermin:
Donnerstag, 28. April 2016, 10.30 Uhr, Gebäudemanagement,
Friedrich-Ebert-Anlage 50, Zimmer 106
Zur Eröffnung dürfen nur Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.
Zuschlags- und Bindefrist endet am 31.05.2016
Gebühr:
10,00 EUR
Die Gebühr wird bei Nichtbeteiligung am Wettbewerb nicht zurückerstattet.
Vergabeunterlagen:
Die Ausschreibung kann ab Montag, 11. April 2016 beim Gebäudemanagement,
Zimmer 106, Friedrich-Ebert-Anlage 50, Telefon: 06221 58-26260, Telefax: 06221
58-49190, E-Mail [email protected], in der Zeit von
07.30-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr , freitags von 07.30-12.30 Uhr
gegen Entrichtung der genannten Schutzgebühr (Verrechnungsscheck) abgeholt
werden. Die Unterlagen werden bei Anforderung auch zugesandt.
Sicherheitsleistung:
5 % Vertragserfüllung, 3 % Gewährleistung
Eignungsnachweise:
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) besitzen.
Firmen, die für die Stadt Heidelberg Bauleistungen dieser Art noch nicht erbracht haben, bitten wir,
gleichzeitig mit dem Einreichen der Angebote ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1-5 VOB/A nachzuweisen.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach
dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Zahlungsbedingungen:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Vergabeverstöße:
Die Prüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen erfolgt durch das Regierungspräsidium
Karlsruhe, 76247 Karlsruhe.