Andreas Fox

Geschäftsstelle
Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
gemäß § 3 Standortauswahlgesetz
Arbeitsgruppe 1
Gesellschaftlicher Dialog,
Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz
Vorschlag zur Änderung/Ergänzung des StandAG in Sachen
Öffentlichkeitsbeteiligung (Berichtsteil 7.4)
Verfasser: Andreas Fox
Stand: 30. März 2016
Kommission
Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
K-Drs. /AG1-69c
Von: Andreas Fox <[email protected]>
Datum: 30. März 2016 um 20:06:43 MESZ
An: Hartmut Gaßner <[email protected]>
Betreff: Re: Anpassungen Berichtsteil 7.4
Sehr geehrter Herr Gaßner,
vielen Dank für Ihre Fortschreibungen zum StandAG. Ich freue mich, dass bei den
Ausführungen zur Informationsplattform unterschieden wird zwischen den Dialogformen für
die breite Öffentlichkeit und der vom StandAG geforderten umfassenden Unterrichtung der
Öffentlichkeit, die ja für tatsächliche Transparenz und wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung
unabdingbar ist.
Hier als Erweiterung zu § 10 d (2) Informationsplattform ein Vorschlag zur Konkretisierung
der Anforderungen an die Informationsplattform,
den ich auf dem Hintergrund der Morsleben-Erfahrungen mit Bezug auf Drs. AG1-58a und
auf das Hamburger Transparenzgesetz entwickelt habe:
So dürfte die Informationsplattform übrigens auch für die Arbeit der beteiligten Behörden
selbst nützlich sein.
(2)
Aufgabe der Informationsplattform ist neben der umfassenden Unterrichtung der
Öffentlichkeit auch die Eröffnung von Dialogformen für die breite Öffentlichkeit und für
Teilöffentlichkeiten.
Ergänzung dazu:
Zur umfassenden und systematischen Unterrichtung der Öffentlichkeit sind hier die
verfahrensrelevanten Dokumente des Vorhabenträgers, des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgung und der weiteren Beteiligten mit ihren Referenzierungen auf den Stand von
Wissenschaft und Technik strukturiert zu veröffentlichen. Insbesondere sind dies
-
-
extern oder von den Behörden erstellte Gutachten und Studien zur Vorbereitung der
Standortentscheidung;
Zwischenberichte, Berichte und Entscheidungsvorlagen der beteiligten Behörden,
Ergebnisprotokolle von Fachgesprächen, Globalrichtlinien, Fachanweisungen und
Verwaltungsvorschriften;
Beschlüsse und Bescheide mit ihren Begründungen;
Fachpräsentationen der beteiligten Gremien und Behörden;
Vorlagen, Beschlüsse und Protokolle der Sitzungen beteiligter Gremien;
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von Verbänden und von Trägern öffentlicher
Belange;
Links zu externen wissenschaftlichen und technischen Veröffentlichungen, die den Stand
von Wissenschaft und Technik und seine Fortentwicklung abbilden;
auf die Umsetzung des StandAGs bezogene Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-,
Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgung und des Vorhabenträgers.
Dem Geheimnisschutz unterliegende Unterlagen sind auszugsweise mit Vorblättern, Gliederung
und Zusammenfassung zu veröffentlichen. Neu zu erstellende Gutachten und Studien sind
grundsätzlich mit uneingeschränkten Veröffentlichungsrechten zu beauftragen.
Die Dokumente werden auf der Informationsplattform in einem allgemein verfügbaren druckbaren
und durchsuchbaren Format angelegt wie z.B. .pdf
Vielen Dank
und freundliche Grüße
Andreas Fox