Zum Thema Der Qualifikationslehrgang Anmeldung

Zum Thema
Der Qualifikationslehrgang
Anmeldung
Planung von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bundeseinheitlicher Anlagenverordnung für
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV,
nachweislich qualifiziert geplant werden.
Führende Spezialisten aus Forschungs-, Material- und
Prüfanstalten sowie Bauaufsichts- und Wasserrechtsbehörden
vermitteln ihr Fachwissen, vertiefen den Lehrinhalt in Seminaren
und Fallstudien und prüfen anschließend die Fähigkeiten der
Kursteilnehmer zur fachkundigen Planung.
„Fachkundige Planung (FKPW) bautechnischer
Gewässerschutz für Neubau und Instandsetzung von
Beton-Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen“
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen
nach wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass
wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Diese
Anforderung
müssen
insbesondere
auch
BetonDichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme für Betonbauwerke
in diesen Anlagen erfüllen.
1. Tag (8 Uhr bis 18:00 Uhr):
Begrüßung und Lehrgangseinweisung
Grundlagenvermittlung durch Fachvorträge:
- Baurecht/ Wasserrecht/ Anwendungsregelungen
- Dichtkonstruktionen aus Ortbeton und Beton-Fertigteilen
- Fugenabdichtungen, Beschichtungssysteme, Auskleidungen
- Instandsetzung mit Betonersatz- und Injektionssystemen
- Ausschreibung, Ausführungsüberwachung und QS
Teilnahmevoraussetzung:
Abgeschlossenes Diplomingenieur- oder Masterstudium der
Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. vergleichbare
Qualifikationen, mindestens fünfjährige Berufserfahrung
Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, und
die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und
Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für
sekundäre
Schutzeinrichtungen,
dass
diese
unter
Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen
Anforderungen fachkundig zu planen sind.
Die AwSV begründet es u.a. damit, dass beim Neubau von
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, mehr
als 60 % aller Schäden auf fehlerhafte Planungen
zurückzuführen sind. Bei Instandsetzung in diesem Bereich wird
der Anteil fehlerhafter Planungen noch größer eingeschätzt.
Spätestens mit der Gültigkeit der AwSV ist von jedem Planer
nachzuweisen, dass er qualifiziert genug ist, um in diesem
komplexen Anforderungsbereich tätig sein zu dürfen (siehe
auch ‘Zukünftigen Regelungen der TRwS 779 zur qualifizierte
Planung‘, Korrespondenz Abwasser Abfall, 2015, Ausg. 6).
Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind
beispielsweise Chemieanlagen, Tankstellen für Kraft-,
Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeuge oder Biogasanlagen, in
denen Chemikalien und deren Gemische gelagert, abgefüllt,
umgeschlagen, umgeladen, hergestellt, behandelt oder in
diesen verwendet werden.
Auch
in
Anlagen
der
Landwirtschaft
werden
wassergefährdenden Stoffen, zum Beispiel Jauche, Gülle und
Silagesickerwasser, in sogenannten JGS-Anlagen gelagert und
abgefüllt.
Die AG-BG stellt mit dieser beruflichen Weiterbildung zur
fachkundigen Planung beim Neubau und der Instandsetzung
von Beton-Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen die Qualifikationsmöglichkeit für
alle Planer wie Bauingenieure, Master, Architekten,
berufserfahrene Experten und Sachverständige zur Verfügung.
Für ausführliche Informationen zur Ausbildung wird die Internetseite
www.fkpw.de empfohlen.
2. Tag (8 Uhr bis 18 Uhr)
Seminaristische Vertiefung der am 1. Tag vermittelten
Fachgrundlagen in Gruppenseminaren und
Prüfungseinweisung
3.Tag (8 bis 15 Uhr)
Lehrinhaltsvertiefung im Gruppenselbststudium:
- Fachkonsultation zu den Vorträgen und Seminarschwerpunkten
- Gruppenselbststudium
Prüfung Teil 1:
Ausarbeitung einer Fallplanung durch die jeweiligen Gruppen
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Qualifikationslehrgang
„Fachkundige Planung (FKPW) bautechnischer
Gewässerschutz“ vom 30.03.2016 bis 02.04.2016 an.
Berufsbezeichnung / Tätigkeit/ Berufserfahrung:
….............................../................................./ Jahre:........
Name: .............................................................................
Vorname: ........................................................................
Straße/ Nr.:
.........................................................................................
PLZ / Ort: ........................................................................
4. Tag (8 bis 15:00 Uhr)
Prüfung Teil 2:
- Gruppenprüfungen unter Nutzung der Fallplanung
Lehrgangsabschluss:
Erteilung des Qualifikationsnachweises zur fachkundigen Planung
von Beton-Dichtkonstruktionen und zur Instandsetzung von
Betonbauwerken
in
Anlagen
zum
Umgang
mit
wassergefährdenden Stoffen
Hinweis:
Unser Qualifikationsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann auf
Grundlage von nachgewiesenen Planungsaktivitäten und
jährlichen Fachweiterbildungen verlängert werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach
Wasserrecht (z.B. AwSV) alle Planer für Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet sind, sich
mindestens alle 2 Jahre nachweislich weiterzubilden.
- Änderung vorbehalten –
Tel./Email:................................../………..…….................
Der Ausbildungslehrgang ist limitiert auf 30 Teilnehmer
(Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden
Anmeldungen).
Die Teilnahmegebühr von € 1.600,- überweise ich nach Erhalt der
Teilnahmebestätigung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der
Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz
Ort/Datum
........................................................................
Unterschrift
............................................................……................
Registrierungshinweis:
Sie können das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben
per Email an [email protected] oder per Post an die angegebene
Adresse zurücksenden.
Anmeldeschluss: 01. März 2016
Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer
Gewässerschutz (AG-BG)
Postfach 700413
44884 Bochum
Termin
30. März 2016 bis 02. April 2016
Ort
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig,
(HTWK-Leipzig), Fakultät Bauwesen,
Karl-Liebknecht-Straße 132, 04277 Leipzig
Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr beträgt € 1600,00.
Sie schließt Seminargebühr, Prüfungsgebühr und die Kosten für
Ausbildungsunterlagen und Pausenversorgung ein.
Verbindliche Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung wird bis spätestens
01. März 2016 erbeten.
Der Ausbildungslehrgang ist limitiert auf 30 Teilnehmer
(Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden
Anmeldungen).
Zahlung
Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir, bis spätestens
14 Tage nach verbindlicher Teilnahmebestätigung auf das Konto
der Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz
vorzunehmen.
Auskunft
Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz, AG-BG
Postfach 700413
44884 Bochum
E-mail: [email protected]
Internet: www.fkpw.de
In Zusammenarbeit mit
Hochschule für Technik, Wirtschaft,
und Kultur, HTWK-Leipzig
Berufliche Weiterbildung/
Kompaktlehrgang:
„Fachkundige Planung (FKPW)
Bautechnischer Gewässerschutz“
für
Neubau und Instandsetzung
von Beton-Dichtkonstruktionen
in Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
Qualifikationslehrgang:
30. März 2016 bis 02. April 2016
Ort:
Hochschule für Technik,
Wirtschaft und Kultur, HTWK-Leipzig,
Karl Liebknecht Straße 132
04277 Leipzig