Zum Thema Der Qualifikationslehrgang Anmeldung Planung von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bundeseinheitlicher Anlagenverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV, nachweislich qualifiziert geplant werden. Führende Spezialisten aus Forschungs-, Material- und Prüfanstalten sowie Bauaufsichts- und Wasserrechtsbehörden vermitteln ihr Fachwissen, vertiefen den Lehrinhalt in Seminaren und Fallstudien und prüfen anschließend die Fähigkeiten der Kursteilnehmer zur fachkundigen Planung. „Fachkundige Planung (FKPW) bautechnischer Gewässerschutz für Neubau und Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Diese Anforderung müssen insbesondere auch BetonDichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme für Betonbauwerke in diesen Anlagen erfüllen. 1. Tag (8 Uhr bis 18:00 Uhr): Begrüßung und Lehrgangseinweisung Grundlagenvermittlung durch Fachvorträge: - Baurecht/ Wasserrecht/ Anwendungsregelungen - Dichtkonstruktionen aus Ortbeton und Beton-Fertigteilen - Fugenabdichtungen, Beschichtungssysteme, Auskleidungen - Instandsetzung mit Betonersatz- und Injektionssystemen - Ausschreibung, Ausführungsüberwachung und QS Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossenes Diplomingenieur- oder Masterstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. vergleichbare Qualifikationen, mindestens fünfjährige Berufserfahrung Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, und die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für sekundäre Schutzeinrichtungen, dass diese unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen fachkundig zu planen sind. Die AwSV begründet es u.a. damit, dass beim Neubau von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, mehr als 60 % aller Schäden auf fehlerhafte Planungen zurückzuführen sind. Bei Instandsetzung in diesem Bereich wird der Anteil fehlerhafter Planungen noch größer eingeschätzt. Spätestens mit der Gültigkeit der AwSV ist von jedem Planer nachzuweisen, dass er qualifiziert genug ist, um in diesem komplexen Anforderungsbereich tätig sein zu dürfen (siehe auch ‘Zukünftigen Regelungen der TRwS 779 zur qualifizierte Planung‘, Korrespondenz Abwasser Abfall, 2015, Ausg. 6). Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind beispielsweise Chemieanlagen, Tankstellen für Kraft-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeuge oder Biogasanlagen, in denen Chemikalien und deren Gemische gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, umgeladen, hergestellt, behandelt oder in diesen verwendet werden. Auch in Anlagen der Landwirtschaft werden wassergefährdenden Stoffen, zum Beispiel Jauche, Gülle und Silagesickerwasser, in sogenannten JGS-Anlagen gelagert und abgefüllt. Die AG-BG stellt mit dieser beruflichen Weiterbildung zur fachkundigen Planung beim Neubau und der Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Qualifikationsmöglichkeit für alle Planer wie Bauingenieure, Master, Architekten, berufserfahrene Experten und Sachverständige zur Verfügung. Für ausführliche Informationen zur Ausbildung wird die Internetseite www.fkpw.de empfohlen. 2. Tag (8 Uhr bis 18 Uhr) Seminaristische Vertiefung der am 1. Tag vermittelten Fachgrundlagen in Gruppenseminaren und Prüfungseinweisung 3.Tag (8 bis 15 Uhr) Lehrinhaltsvertiefung im Gruppenselbststudium: - Fachkonsultation zu den Vorträgen und Seminarschwerpunkten - Gruppenselbststudium Prüfung Teil 1: Ausarbeitung einer Fallplanung durch die jeweiligen Gruppen Hiermit melde ich mich verbindlich zum Qualifikationslehrgang „Fachkundige Planung (FKPW) bautechnischer Gewässerschutz“ vom 30.03.2016 bis 02.04.2016 an. Berufsbezeichnung / Tätigkeit/ Berufserfahrung: ….............................../................................./ Jahre:........ Name: ............................................................................. Vorname: ........................................................................ Straße/ Nr.: ......................................................................................... PLZ / Ort: ........................................................................ 4. Tag (8 bis 15:00 Uhr) Prüfung Teil 2: - Gruppenprüfungen unter Nutzung der Fallplanung Lehrgangsabschluss: Erteilung des Qualifikationsnachweises zur fachkundigen Planung von Beton-Dichtkonstruktionen und zur Instandsetzung von Betonbauwerken in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Hinweis: Unser Qualifikationsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann auf Grundlage von nachgewiesenen Planungsaktivitäten und jährlichen Fachweiterbildungen verlängert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach Wasserrecht (z.B. AwSV) alle Planer für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet sind, sich mindestens alle 2 Jahre nachweislich weiterzubilden. - Änderung vorbehalten – Tel./Email:................................../………..……................. Der Ausbildungslehrgang ist limitiert auf 30 Teilnehmer (Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen). Die Teilnahmegebühr von € 1.600,- überweise ich nach Erhalt der Teilnahmebestätigung innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz Ort/Datum ........................................................................ Unterschrift ............................................................……................ Registrierungshinweis: Sie können das ausgefüllte Anmeldeformular unterschrieben per Email an [email protected] oder per Post an die angegebene Adresse zurücksenden. Anmeldeschluss: 01. März 2016 Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz (AG-BG) Postfach 700413 44884 Bochum Termin 30. März 2016 bis 02. April 2016 Ort Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, (HTWK-Leipzig), Fakultät Bauwesen, Karl-Liebknecht-Straße 132, 04277 Leipzig Teilnehmergebühr Die Teilnehmergebühr beträgt € 1600,00. Sie schließt Seminargebühr, Prüfungsgebühr und die Kosten für Ausbildungsunterlagen und Pausenversorgung ein. Verbindliche Anmeldung Die verbindliche Anmeldung wird bis spätestens 01. März 2016 erbeten. Der Ausbildungslehrgang ist limitiert auf 30 Teilnehmer (Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen). Zahlung Die Zahlung der Teilnehmergebühr bitten wir, bis spätestens 14 Tage nach verbindlicher Teilnahmebestätigung auf das Konto der Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz vorzunehmen. Auskunft Ausbildungsgemeinschaft Bautechnischer Gewässerschutz, AG-BG Postfach 700413 44884 Bochum E-mail: [email protected] Internet: www.fkpw.de In Zusammenarbeit mit Hochschule für Technik, Wirtschaft, und Kultur, HTWK-Leipzig Berufliche Weiterbildung/ Kompaktlehrgang: „Fachkundige Planung (FKPW) Bautechnischer Gewässerschutz“ für Neubau und Instandsetzung von Beton-Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Qualifikationslehrgang: 30. März 2016 bis 02. April 2016 Ort: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, HTWK-Leipzig, Karl Liebknecht Straße 132 04277 Leipzig
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